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05b Anlage 7 Begriffsdefinition.pdf

Unterhalts-, Grund- und Bedarfsreinigung in 25 bezirklichen Einrichtungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:58 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.meinauftrag.rib.de

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Anlage 7 zum Reinigungsvertrag

Definitionen von im Reinigungsvertrag verwendeten Begriffen

  1. Verschmutzungsarten
  • Grobschmutz Definition: heruntergefallener oder weggeworfener Abfall, der sich aufheben lässt (z.B. Papier, Pflanzenblätter)
  • nicht haftende Verschmutzung Definition: Verschmutzung, die sich nicht direkt aufheben lässt (z.B. Staub, Kies, Sand, Asche, Haare, Spinnweben, Krümel) Nicht haftende Verschmutzungen sind durch staubbindendes Wischen, trockene Mikrofaserbezüge oder durch Saugen zu entfernen. Bei nichttextilen Bodenbelägen ist auf die Verwendung von herkömmlichen Besen zu verzichten.
  • haftende Verschmutzung Definition: a) Verschmutzung, die auf einer begrenzten Fläche haftet (z.B. haftende Lebensmittelrückstände, Kreiderückstände, Griffspuren, sonstige Flecken) b) haftende Verschmutzungen auf nicht begrenzten Flächeneinheiten, die u.a. durch fehlerhafte Reinigung entstehen (z.B. Reinigungsmittel- rückstände, Vergrauungen)
  1. Reinigungsarten
  • Bauschlussreinigung, Baufeinreinigung, Erstreinigung Definition: abschließende Reinigung zur Entfernung sämtlicher durch Neubau-, Umbau- oder Renovierungsarbeiten entstandener Verschmutzungen Ziel: Die Oberflächen sind - soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist - frei von Bauschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohrstaub etc.), sowie Schutzfolien und Etiketten; außerdem sind die Oberflächen staub-, wischspuren- und schlierenfrei
  • Grundreinigung Definition: Reinigung zur Entfernung von hartnäckig haftenden Verschmutzungen und / oder abgenutzten Pflegefilmen oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen Ziel: Die Oberflächen sind - soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist - frei von Verschmutzungen bzw. nicht mehr sanierbaren abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen; außerdem sind die Oberflächen schlieren- und fleckenfrei. Anmerkung: Die Grundreinigung erfasst auch Komponenten bzw. Oberflächen, die nicht der regelmäßigen Unterhaltsreinigung unterliegen (z.B. Beleuchtungskörper (innen- und außenseitig), Objektspezifische Details siehe Anlage 1 „Ergänzende Leistungsbeschreibung“
  • Einpflege, Grundpflege, Ersteinpflege Definition: Aufbringen eines Pflegemittels auf die Oberfläche, das diese zum Werterhalt vor mechanischer Beanspruchung schützt und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtert. Die Einpflege setzt in der Regel eine Bauschlussreinigung oder Grundreinigung voraus.

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Ziel: Die einheitliche Optik des Pflegefilms soll sichergestellt werden. Es sollen keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilms bei der Nutzung entstehen.

  • Unterhaltsreinigung Definition: sich wiederholende Reinigungsarbeit in festgelegten Zeitabständen Ziel: je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden Anmerkung: Die Fleckentfernung von textilen Bodenbelägen im Rahmen der Unterhaltsreinigung umfasst die regelmäßige Beseitigung von maximal 3 Flecken pro 100 m² mit einer Größe kleiner 1 dm² pro Fleck.
  • Sonderreinigung Definition: Beseitigung von außergewöhnlichen und / oder aufwändig zu entfernenden Verschmutzungen, die über den Rahmen der Unterhaltsreinigung hinausgehen (z.B. Graffiti, Bleistift-, Filzstift- und Kugelschreiberschmierereien, Kaugummi- verschmutzungen, Klebeband- und Klebstoffrückstände, Spinnweben in einer Höhe über 3m (außerhalb der Grundreinigung), gesundheitsgefährdende Verschmutzungen aus naturwissenschaftlichen Fachräumen und von technischem Equipment in Sprachlaboren oder Computerräumen) Ziel: je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden Anmerkung: Sonderreinigungen erfolgen nach gesonderter Beauftragung.
  • Glasreinigung Definition: ein-, zwei- oder mehrseitige Reinigung der Glasflächen in bestimmten Zeitabständen, je nach Vorgabe mit oder ohne Rahmen, Falze und Beschläge Ziel: Die Glasflächen sollen frei von Staub, Schlieren und Wasserflecken sein. Anmerkung: - Die Glasreinigung umfasst neben der Reinigung von Außenverglasungen (z.B. Fenster, Glasfassaden) auch die vollflächige Reinigung von Innenverglasungen (z.B. lichtdurchlässige Wände, Glastüren). In der Unterhaltsreinigung beschränkt sich die Reinigung von Innenverglasungen auf die partielle Beseitigung von Einzelverschmutzungen, wie Griffspuren.
  • Die Beseitigung von außergewöhnlichen und / oder aufwändig zu entfernenden Verschmutzungen auf Glasflächen (z.B. Bemalungen, über das normale Maß hinausgehende Klebeband- und Klebstoffrückstände, Folien) erfolgt nach vorherigem Hinweis durch den Auftragnehmer gegen gesonderten Auftrag.

Definitionen gemäß „DIN 77400:2015-09 – Reinigungsleistungen Schulgebäude“

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