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Bewertung der Angebote
Der Zuschlag wird auf das wirtschaftlichste Angebot (bestes Preis-Leistungs-Verhältnis) erteilt.
Die Prüfung und Wertung der Angebote findet grundsätzlich in vier Schritten statt:
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Überprüfung aller Angebote auf Vollständigkeit, auf fachliche und rechnerische Richtigkeit. Ausschluss von formal oder inhaltlich mangelhaften Angeboten. Bis zu einer zu bestimmenden Nachfrist können Erklärungen und Nachweise nachgefordert werden.
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Überprüfung der Eignung der Bieter anhand der festgelegten Eignungskriterien. Insbesondere wird sichergestellt, dass kein Ausschlussgrund nach §§ 123, 124 GWB vorliegt.
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Überprüfung der Angemessenheit des Preises. Ausgeschlossen werden Angebote, die offenbar in einem preislichen Missverhältnis zur Leistung stehen. Falls der Preis im Verhältnis zu der erbringenden Leistung ungewöhnlich niedrig erscheint, verlangt der Auftraggeber vom Bieter Aufklärung darüber (§ 60 Abs. 1 VgV).
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Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes. Kontrolle über die Erfüllung der geforderten Zuschlagskriterien. Übertragung der Ergebnisse in eine Bewertungsmatrix mit Verrechnung der jeweils vorher festgelegten Gewichtung. Ermittlung des besten Preis-Leistungs-Verhältnisses (§§ 58, 59 VgV).
Zuschlagskriterien für Los 1 (Unterhaltsreinigung) Gewichtung
Gesamtnettoangebotspreis max. 55 Punkte Jahresproduktivstundenzahl Unterhaltsreinigung max. 35 Punkte Jahresproduktivstundenzahl Grundreinigung max. 5 Punkte Aufsicht und Kontrolle (freigestellte, unproduktive Stunden) max. 5 Punkte
Zuschlagskriterien für Los 2 (Glasreinigung) Gewichtung
Gesamtnettoangebotspreis max. 60 Punkte Jahresproduktivstundenzahl Glasreinigung max. 40 Punkte
Punkteberechnung Bei den preislich gebundenen Zuschlagskriterien erhält der jeweils günstigste Wert der in Wertungsstufe 4 verbliebenen Bieter die jeweilige Höchstpunktzahl. Höhere Preise werden in der Punktwertung prozentual äquivalent abgewertet.
Bei allen preislichen Bewertungen gilt folgende Berechnung: Der jeweils günstigste Angebotspreis aller Bieter dividiert durch den jeweiligen Angebotspreis des Bieters, multipliziert mit der jeweiligen Gewichtung.
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Beispiel Gesamtnettoangebotspreis der Unterhaltsreinigung pro Jahr:
günstigster Bieterpreis: 240.300 €/netto pro Jahr = 55,000 Punkte Angebotspreis anderer Bieter X: 255.000 €/netto pro Jahr
Punktberechnung Bieter X: 240.300 € dividiert durch 255.000 € mal 55,000 Punkte = 51,829 Punkte
Beispiel Gesamtnettoangebotspreis der Glasreinigung pro Jahr:
günstigster Bieterpreis: 32.300 €/netto pro Jahr = 60,000 Punkte Angebotspreis anderer Bieter X: 36.400 €/netto pro Jahr
Punktberechnung Bieter X: 32.300 € dividiert durch 36.400 € mal 60,000 Punkte = 53,242 Punkte
Beim Zuschlagskriterium Jahresproduktivstundenzahl erhält der in Wertungsstufe 4 verbliebene Bieter mit der höchsten angebotenen Anzahl Produktivstunden in der Unterhaltsreinigung (Los 1) maximal 35 Punkte, bei der Grundreinigung maximal 5 Punkte und in der Glasreinigung (Los 2) maximal 40 Punkte. Geringere Werte führen prozentual äquivalent zur Abwertung der Punktzahl.
Beispiel Produktive Stunden der Unterhaltsreinigung pro Jahr
höchste produktive Stundenzahl: 7.500 Std. pro Jahr = 35,000 Punkte Stundenzahl Bieter X: 6.987 Std. pro Jahr
Punktberechnung Bieter X: 6.987 ./. 7.500 x 40,000 = 32,606 Punkte
Beispiel Produktive Stunden der Grundreinigung
höchste produktive Stundenzahl: 560 Std. pro Jahr = 5,000 Punkte Stundenzahl Bieter X: 450 Std. pro Jahr
Punktberechnung Bieter X: 450 ./. 560 x 5,000 = 4,018 Punkte
Bei allen oben aufgeführten Berechnungen gilt die kaufmännische Rundung auf die dritte Nachkommastelle.
Beispiel Produktive Stunden der Glasreinigung pro Jahr
höchste produktive Stundenzahl: 1.100 Std. pro Jahr = 40,000 Punkte Stundenzahl Bieter X: 892 Std. pro Jahr
Punktberechnung Bieter X: 892 ./. 1.100 x 40,000 = 32,436 Punkte.
Bei allen oben aufgeführten Berechnungen gilt die kaufmännische Rundung auf die dritte Nachkommastelle.
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Aufsichts- und Kontrollstunden ---> max. 5 Punkte
Der Bieter/die Bieterin garantiert der Gemeinde Ostseebad Insel Poel freigestellte unproduktiv Aufsichts- und Kontrollstunden (Vorarbeiter/in) an 190 Tagen pro Jahr.
Diese „Aufsichtsstunden“ werden wie folgt bewertet:
| Aufsichts- und Kontrollstunden pro Tag | Bewertung mit | ||
|---|---|---|---|
| bis 0,49 | Stunden pro Tag | 0,000 | Punkten |
| 0,50 bis 0,74 | Stunden pro Tag | 0,500 | Punkten |
| 0,75 bis 0,99 | Stunden pro Tag | 1,250 | Punkten |
| 1,00 bis 1,24 | Stunden pro Tag | 2,000 | Punkten |
| 1,25 bis 1,49 | Stunden pro Tag | 2,750 | Punkten |
| 1,50 bis 1,74 | Stunden pro Tag | 3,500 | Punkten |
| 1,75 bis 1,99 | Stunden pro Tag | 4,250 | Punkten |
| ab 2,00 | Stunden pro Tag | 5,000 | Punkten |
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