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Unterhalts-, Grund-, Sonder- und Glasreinigung für Schule und Sporthalle auf Insel Poel

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 12.10.2026, 17:06 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Leistungsbeschreibung

zur europaweiten Ausschreibung Vergabe-Nr.: GOIP/KIS/09.2026

Gebäudereinigungsarbeiten in Liegenschaften der Gemeinde Ostseebad Insel Poel

  1. Gegenstand der Ausschreibung

Gegenstand der Ausschreibung ist die Ausführung der Gebäudereinigung (Unterhalts- und Grundreinigung) für folgende Liegenschaften der Gemeinde Ostseebad Insel Poel:

Liegenschaftsübersicht:

  • Inselschule, Straße der Jugend 5, 23999 Insel Poel-Kirchdorf
  • Sporthalle Kirchdorf, Wismarsche Straße 1C, 23999 Insel Poel-Kirchdorf
  1. Ansprechpartner

Zuständig für die Kontrolle der vertragskonformen Durchführung der Leistung ist die Gemeinde Ostseebad Insel Poel, Gemeinde-Zentrum 13, 23999 Insel Poel, OT Kirchdorf.

Der/die Ansprechpartner*innen werden nach Zuschlagserteilung benannt.

  1. Unterhaltsreinigung

Die Unterhaltsreinigung ist nach den Vorgaben des entsprechenden Leistungsverzeichnisses und unter Berücksichtigung der jeweils geltenden fachlichen Richtlinien des Gebäudereiniger- Handwerkes auszuführen. Die Unfallverhütungs- und Arbeitsschutzvorschriften sowie den allgemein anerkannten sicherheitstechnischen und arbeitsmedizinischen Regeln sind zwingend einzuhalten.

Die effektive Reinigungshäufigkeit der Bodenflächen geht aus der Kalkulationsdatei hervor. Im Leistungsverzeichnis wird unterschieden nach:

a) Vollreinigung b) Komplettreinigung

zu a) Bei der sogenannten Vollreinigung werden alle im Leistungsverzeichnis aufgeführten Arbeiten im vorgegebenen Rhythmus (täglich bis 1x jährlich) erledigt.

zu b) Komplettreinigungen sind vollflächige, intensive Grundreinigungsarbeiten der jeweiligen Außenflächen von Einrichtungsgegenständen (Mobiliar), Treppengeländer, Fliesenwandflächen (auch abwaschbare Wände), Duschkabinen, Trennwände, Türen, Heizungen usw.

Diese Komplettreinigungen werden nicht zusätzlich vergütet und sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses und sind je nach dortiger Vorgabe 1x bis 12x jährlich durchzuführen. Der Auftragnehmer erstellt für diese Tätigkeiten einen Übersichts- bzw. Reinigungsplan, aus dem klar ersichtlich ist, wann welche Leistungen über das gesamte Jahr betrachtet, erbracht werden.

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Für die Leistungen der täglichen Unterhaltsreinigung übergibt der Auftragnehmer der Auftraggeberin spätestens einen Monat nach dem Start einen Arbeitseinsatzplan (Revierplan) der im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte. Der Revierplan muss die vereinbarten Leistungen enthalten (mit Angabe von festen Reinigungstagen) und deren Durchführung gewährleisten (wann wird was gereinigt).

Der Auftragnehmer (AN) verpflichtet sich, den Bedürfnissen der Auftraggeberin (AG) entsprechende Reinigungsleistungen zu erbringen, auch wenn einzelne Arbeiten im Leistungsverzeichnis nicht vollumfänglich beschrieben sind.

(Mit diesen Reinigungsleistungen sind untergeordnete Tätigkeiten von bereits beschriebenen Leistungen gemeint, die nicht bis ins kleinste Detail erläutert werden können, da sie Bestandteil des normalen Reinigungsablaufes sind. So sind z.B. lt. Leistungsverzeichnis im Büro, freigeräumte Schreibtische und Rollcontainer 1x wöchentlich zu reinigen. Es ist hier selbstverständlich, dass die Rollcontainer zur Erreichbarkeit unter dem Schreibtisch hervorgezogen werden müssen, falls dies möglich ist. Diese Tätigkeit gehört zum „normalen“ Reinigungsablauf und ist eine untergeordnete Tätigkeit von einer bereits beschriebenen Leistung).

Beim Einsatz des Nasswischverfahrens, ist auf den rechtzeitigen Wechsel der Bodenwischtücher, bzw. Erneuerung der Reinigungsflotte zu achten und es sind nur Reinigungsmittel einzusetzen, die eine Rutschgefahr ausschließen. Die Reinigungskräfte sind hinsichtlich der sinnvollen Dosierung von Reinigungsmitteln intensiv zu schulen.

Ein Beschichten der Böden entfällt im Rahmen der täglichen Unterhaltsreinigung. Hierfür wird ein separater Auftrag erteilt.

Hartbodenbeläge – speziell in Fluren, Hallen usw. sind maschinell aufzupolieren, falls dies aus optischen Gesichtspunkten erforderlich und fachlich angebracht ist. Dies ist z.B. der Fall, wenn der Auftragnehmer Wischpflegemittelprodukte auf Hartböden einsetzt. Dann ist er verpflichtet, durch regelmäßiges maschinelles Aufpolieren, ein jederzeit einwandfreies optisches Bild der Bodenoberfläche herzustellen (z.B. müssen typische Schlierenbildungen durch Überdosierung der Wischpflege vermieden werden).

Zum regelmäßigen Auspolieren von Geh- und Schuhspuren sind entsprechend geeignete Maschinen einzusetzen.

Vor der ersten Reinigung von Parkett- oder Holzböden werden insbesondere die einzusetzenden Reinigungs- und Pflegemittel zwischen Auftraggeberin und Auftragnehmer abgestimmt und festgelegt. Das Wischen von Parkett-/ Holzböden darf nur nebelfeucht erfolgen.

Textile Beläge, ausgenommen Nadelfilz, sind mit einem Bürstensauger zu saugen. Zu den laufenden Arbeiten gehört auch die Fleckentfernung (Detachur).

Um eine Keimverschleppung in der Unterhaltsreinigung auszuschließen, wird die Reinigung aller Gegenstände usw. in Kategorien eingeteilt, nämlich

Kategorie A: WC, Urinale -> Sanitärbereich Kategorie B: Waschbecken, Wandfliesen, Duschen -> Sanitärbereich Kategorie C: Oberflächen, Einrichtungsgegenstände -> Küchenbereiche Kategorie D: Sonstige Einrichtungsgegenstände -> restlichen Bereich

Der Bieter ist verpflichtet, für diese streng voneinander zu trennenden Bereiche verschiedenfarbige Reinigungsutensilien (z.B. Tücher, Schwämme, Eimer) einzusetzen und das Personal entsprechend zu schulen. Seite 2 von 4

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Für Reinigungsarbeiten über Kopfhöhe (über 1,80 m Höhe) sind die Reinigungskräfte mit entsprechenden Hilfsmitteln zur Erreichbarkeit (Hocker, Tritt, usw.) auszustatten und vor Arbeitsaufnahme einzuweisen.

Abfallbehälter (Restabfall) sind zu entleeren, zu reinigen und mit Abfallbeuteln zu bestücken, die vom Auftragnehmer zu stellen sind. Aschenbecher sind soweit vorhanden, zu entleeren und zu reinigen. Der Abfall ist getrennt nach Abfallart in Transportsäcke zu sammeln und zur Abfallsammelstelle zu transportieren und in die vorhandenen Behältnisse bzw. Container einzubringen. Die Transportsäcke stellt der Auftragnehmer. Die Abfallentsorgung wird mindestens immer im Rahmen der Bodenreinigung durchgeführt.

In sanitären Einrichtungen sind Wasch- und Toilettenbecken, Urinale, Duschwannen, Böden usw. (siehe LV) desinfizierend zu reinigen. Hierbei ist auf das Einhalten der vorgeschriebenen Dosierung genauestens zu achten.

In allen anderen Bereichen ist grundsätzlich eine Desinfektion nur dann erforderlich, wenn Verunreinigungen durch Ausscheidungen, Erbrochenes, Blut, etc. auftreten, Krankheitserreger in dem Objekt bekannt werden und die Gefahr einer Weiterverbreitung besteht.

Tropfende oder defekte Wasserhähne oder Spülungen sind den entsprechenden Stellen zu melden.

Senken/Bodenabläufe sind im Bedarfsfall (Vermeidung von Geruchsbildung) mit klarem Wasser aufzufüllen.

In allen Liegenschaften der Gemeinde Ostseebad Insel Poel obliegt das Bestücken und Auffüllen des Verbrauchsmaterials, wie WC-Papier, Handpapier, Handtuchrollen und Flüssigseife dem Auftragnehmer. Das erforderliche Material stellt die Auftraggeberin zur Verfügung.

Spinnweben oder Staubwolken bzw. -fäden sind täglich zu entfernen. Jede Arbeitskraft ist mit einem entsprechenden Hilfsgerät (z.B.: Teleskop-Stange mit Aufsatz) auszustatten.

Bei der Reinigung sind die anerkannten Regeln der Anwendungstechnik zu beachten. Der Boden ist jeweils mit geeigneten Reinigungsverfahren und -mitteln zu reinigen.

Vom Auftragnehmer bereitgestellte Waschmaschinen und Trockner können nur mit ausdrücklicher Genehmigung der Auftraggeberin installiert und aufgestellt werden. Sämtliche Installations- und Deinstallationskosten, Wartungs- und Reparaturkosten trägt der Auftragnehmer, die Auftraggeberin stellt die geeigneten Räumlichkeiten zur Verfügung (falls vorhanden).

Es ist dafür Sorge zu tragen, dass aus hygienischen Gründen keine Wischerbezüge feucht in Objekten gelagert werden.

Am letzten Tag der Schulzeit ist eine normale Unterhaltsreinigung in den Sanitärbereichen durchzuführen und alle Abfallbehälter zu entleeren. Kurz vor Wiederöffnung der Liegenschaften nach den Ferien, beginnt die Reinigung mit dem letzten Tag der Schließ- bzw. Ferienzeit in allen Reinigungsbereichen.

Die Reinigungsarbeiten werden in der Regel werktags von Montag bis Freitag in der zuschlagsfreien Arbeitszeit durchgeführt. Die Reinigungsarbeiten sind so durchzuführen, dass der Dienstbetrieb möglichst ungestört bleibt. Verlangt die Auftraggeberin künftig andere Einsatzzeiten innerhalb der zuschlagspflichtigen Zeiten, so werden die Mehrkosten vergütet.

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Nach der Reinigung sind Geräte, Maschinen, Reinigungs- und Pflegemittel wieder fortzuräumen, alle Einrichtungsgegenstände wieder an ihren ursprünglichen Platz zu stellen.

Vom Auftragnehmer sind nach Abschluss der Reinigungsarbeiten die Fenster und Türen sind zu schließen, die Beleuchtung auszuschalten und sämtliche Schlüssel an der für die Aufbewahrung bestimmten Stelle niederzulegen.

Darüber hinaus können sogenannte Bedarfsreinigungen abgerufen werden (z. B. vor oder nach Veranstaltungen). Diese Arbeiten werden zusätzlich nach Aufwand vergütet.

  1. Grundreinigung

In Absprache mit den verantwortlichen Mitarbeitern der Auftraggeberin sind Grundreinigungen der Bodenflächen in den Schließ- bzw. Ferienzeiten durchzuführen. Diese Arbeiten werden zusätzlich vergütet.

Der konkrete Leistungsumfang der Grundreinigungsarbeiten wird im Leistungsverzeichnis “Grundreinigung“ detailliert beschrieben.

Bei der Grundreinigung von Hartböden werden haftende Verschmutzungen und / oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, vollständig entfernt. Nach der Durchführung einer Grundreinigung (wie oben beschrieben) wird eine hochwertige Beschichtung auf die grundgereinigten Oberflächen aufgetragen. Dieser Arbeitsgang ist mindestens zweimal durchzuführen.

Eine solche hochwertige Beschichtung ist auf allen Hartböden aufzutragen, die für dieses Verfahren aus fachlicher Sicht geeignet sind. Bei Stein-, Fliesen und Teppichböden wird in der Regel keine Beschichtung vorgenommen.

Wird auf den grundgereinigten Boden eine Wischpflege aufgetragen, ist diese maschinell aufzupolieren. Diese Bodenpflegevariante ist allerdings nur anzuwenden, wenn fachliche Gründe gegen eine harte Beschichtung sprechen sollten (z.B. Kautschukböden).

Für das Aus- und Einräumen vor und nach Grundreinigungsarbeiten ist der Auftragnehmer verantwortlich.

In zeitlicher Kombination mit den Grundreinigungsarbeiten der Bodenflächen in den Schließ- bzw. Ferienzeiten ist auch die gründliche Reinigung des Mobiliars (Komplettreinigung) in den entsprechenden Bereichen durchzuführen (siehe Leistungsverzeichnisse 1x jährliche Arbeiten).

  1. Glasreinigung

In den Objekten der Gemeinde Ostseebad Insel Poel findet eine jährliche Glasreinigung mit Rahmen statt. Die Ausführungstermine sind vorab rechtzeitig (mindestens 2 Wochen vor Beginn) mit der Gemeinde Ostseebad Insel Poel abzustimmen. Einige Flächen (Türen, Oberlichter, Eingänge) sind 1x monatlich zu reinigen. Die konkreten Bereiche sind in der Kalkulationsdatei aufgeführt.

Der konkrete Leistungsumfang der Glasreinigung wird im Leistungsverzeichnis “Glasreinigung“ und in der Kalkulationsdatei des Loses 2 detailliert beschrieben.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung