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Rahmendokument_LB_PB_UHR_Glas.pdf

Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung mit Verbrauchsmaterialversorgung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Rahmendokument

Leistungsbeschreibung

PB/KKC/Reha-Büro

Unterhaltsreinigung und

Glas- und Rahmenreinigung

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Inhaltsverzeichnis

1 Einleitung ............................................................................................................................ 3

1.1 Qualitätsstandards ............................................................................................................ 3

1.2 Personal des Auftragnehmers / Qualifikationen / Verhalten im Objekt........................ 4

1.3 Weisungsbefugnis ............................................................................................................. 5

1.4 Austausch von Personal des Auftragnehmers ............................................................... 5

1.5 Objektleiter/Vorarbeiter ..................................................................................................... 5

2 Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung ............................................................. 6

2.1 Vorbemerkungen................................................................................................................ 6

2.2 Sicherheitsvorschriften ..................................................................................................... 9

2.3 Reinigungsstandards für die Raumreinigung ...............................................................10

2.4 Reinigungszyklen/Zeitfenster .........................................................................................16

2.5 Entsorgung von Wertstoffen und Restmüll ..................................................................17

3 Leistungsbeschreibung für die Glas- und Rahmenreinigung .....................................17

3.1 Vorbemerkungen..............................................................................................................18

3.2 Sicherheitsvorschriften ...................................................................................................19

3.3 Definition der Glasreinigungsverfahren ........................................................................20

3.3.1 Glasreinigung ...................................................................................................................20

3.3.2 Rahmenreinigung.............................................................................................................21

3.4 Reinigungsstandards für die Glasreinigung .................................................................21

3.4.1 Glasreinigung ...................................................................................................................21

3.4.2 Rahmenreinigung.............................................................................................................21

3.4.3 Sicht- und Sonnenschutzanlagen ..................................................................................21

3.5 Reinigungshäufigkeiten für die Glasreinigung .............................................................22

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1 Einleitung

Ziel der Angebotseinholung ist es, für die Deutsche Rentenversicherung Bund (Auftraggeberin) die anfallenden Reinigungsdienstleistungen zu erfassen und einheitlich auszuschreiben. Hierzu sind die Leistungen in dieser Leistungsbeschreibung zusammengefasst worden.

Alle zu reinigenden Flächen und zu erbringenden Serviceleistungen sind erfasst und mit einem der Nutzung entsprechenden Reinigungsstandard und –zyklus bzw. Intervall und Qualitätsstandard hinterlegt.

Die Beschreibung der Reinigungsarten, Reinigungsmethoden und Begriffsdefinitionen für die Unterhaltsreinigung sind der Anlage „Definitionen der Reinigungsarbeiten“ zu entnehmen.

Innerhalb dieses Rahmendokuments zur Leistungsbeschreibung werden allgemein die Reinigungsdienstleistungen für das infrastrukturelle Gebäudemanagement beschrieben.

Im Objektdatenblatt zur Leistungsbeschreibung werden die objektbezogenen Reinigungsdienstleistungen beschrieben.

1.1 Qualitätsstandards

Nachfolgend sind die Qualitätsanforderungen der Auftraggeberin für das Verhalten des Auftragnehmers in und an den Objekten der Auftraggeberin aufgeführt:

• Das Betreten der Gebäude und der Aufenthalt in diesen erfolgt unter Beachtung der Privatsphäre und der Vorschriften in den Innenbereichen, z.B. Hausordnung.

• Der Auftragnehmer geht sorgfältig und sorgsam mit dem Eigentum der Auftraggeberin und der Einrichtung um.

• Die Durchführung von Maßnahmen erfolgt nach den geltenden fachlichen Grundsätzen (u.a. Empfehlungen der Gebäudereinigerinnung, FIGR Forschungs- und Prüfinstitut für Facility Management GmbH, etc.) bzw. gemäß den Vergabeunterlagen.

• Der Auftragnehmer hat die Auftraggeberin über den Arbeitsablauf und die Arbeitsplanung beeinflussende Änderungen zeitnah zu unterrrichten.

• Zu den Aufgaben des Auftragnehmers gehören auch die Dokumentationen der Leistungen u.a. auch die Dokumentation von Sachschäden vor und während der Erbringung der Leistung und der Hindernisse bei der Durchführung der Arbeiten (z.B. Kollision mit anderen Gewerken).

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1.2 Personal des Auftragnehmers / Qualifikationen / Verhalten im Objekt

• Der Auftragnehmer ist verpflichtet, qualifiziertes Personal in ausreichender Zahl zur Verfügung zu stellen, um seinen Pflichten jederzeit ordnungsgemäß und vollständig nachkommen zu können.

• Der Auftragnehmer darf zur Erbringung seiner Leistungen nur Personal mit gültiger Sozialversicherungsnummer bzw. Arbeitskräfte mit gültigen Arbeits- und Aufenthaltspapieren einsetzen. Der Nachweis muss auf Anforderung erbracht werden. Eingesetztes Reinigungspersonal muss über Deutschkenntnisse mindestens auf Niveau A2 nach dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen (GER) verfügen.

• Sämtliche Beschäftigungsverhältnisse müssen den gesetzlichen Vorgaben zur Sozialversicherungspflicht entsprechen. Die Festlegungen des Arbeitnehmerentsendegesetzes sind durch den Auftragnehmer einzuhalten.

• Die Anmeldung der im Reinigungsobjekt beschäftigten Arbeitskräfte zur Kranken-, Arbeitslosen- und Rentenversicherung ist auf Verlangen nachzuweisen.

• Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten dürfen nicht eingesetzt werden.

• Soweit zur Leistungserbringung besondere fachliche Zulassungen oder öffentlich- rechtliche Erlaubnisse erforderlich sind, steht der Auftragnehmer dafür ein, im Besitz der Erlaubnisse und Zulassungen zu sein. Der Auftragnehmer hat der Auftraggeberin dies auf Verlangen nachzuweisen.

• Die Mitarbeiter des Auftragnehmers sind mit einer einwandfreien, dem Einsatzzweck angepassten, einheitlichen Berufsbekleidung mit sichtbarer Firmenbezeichnung des Auftragnehmers auszustatten. Die Arbeitskleidung wird durch den Auftragnehmer gestellt. Die Reinigungskosten der Arbeitskleidung werden durch den Auftragnehmer getragen.

• Der Auftragnehmer hat sein Personal darauf hinzuweisen, dass die Benutzung von Telefonen der Auftraggeberin – außer bei Gefahr im Verzug – sowie Fotokopiergeräten in den Gebäuden der Auftraggeberin untersagt ist.

• Der Auftragnehmer sichert zu, dass er seinen Mitarbeitern die Hinweise zum Datenschutz aushändigt und seine Mitarbeiter zur strikten Einhaltung der ihnen danach obliegenden Verpflichtungen anhält. Danach ist es dem Reinigungspersonal ausdrücklich untersagt, Einblicke in Schriftstücke, Akten, Hefter usw. zu nehmen sowie Schränke, Schreibtische oder sonstige Behältnisse zu öffnen. Bei Zuwiderhandlungen ist der Auftragnehmer auf Verlangen verpflichtet, das betreffende Personal sofort auszutauschen. Dies gilt auch, wenn sich Arbeitskräfte des Auftragnehmers Einblicke in Dateien direkt oder über Bildschirmgeräte bzw. Datenstationen beschaffen oder Fernsprechapparate benutzen.

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• Es darf nur bei dem Auftragnehmer oder seinem Unterauftragnehmer beschäftigtes Personal eingesetzt werden. Angehörige oder Bekannte des Personals haben keinen Zutritt zum Gebäude!

• Der Auftragnehmer hat seine administrativen und operativen Mitarbeiter insbesondere vor dem Hintergrund der ständigen Qualitätssicherung regelmäßig weiterzubilden. Diese Weiterbildung ist bei der Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes zu berücksichtigen (Pos. C2: Weiterbildungskosten).

1.3 Weisungsbefugnis

Das Personal des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers unterliegt grundsätzlich nur den Weisungen des Auftragnehmers.

1.4 Austausch von Personal des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer und dessen Unterauftragnehmer sind verpflichtet, Arbeitnehmer, welche sie zur Leistungserbringung einsetzen, auszutauschen, sofern die Auftraggeberin dies aus wichtigem Grund verlangt, z.B. wenn erforderliche Nachweise nicht erbracht werden oder das Personal des Auftragnehmers oder seines Unterauftragnehmers unzuverlässig ist.

1.5 Objektleiter/Vorarbeiter

• Der Auftragnehmer benennt einen Mitarbeiter als Objektleiter. Der Objektleiter ist Ansprechpartner für die Auftraggeberin in sämtlichen, die Durchführung dieses Vertrags betreffenden Angelegenheiten. Der Auftragnehmer hat eine Vertretungsregelung für Krankheit und Abwesenheit des Objektleiters sicherzustellen und der Auftraggeberin bekannt zu machen. Der Auftragnehmer muss für das Dienstobjekt mindestens einen weiteren Mitarbeiter (Vorarbeiter/in) benennen, der berechtigt und verpflichtet ist, Aufträge entgegenzunehmen und die Ausführung zu veranlassen bzw. selbst durchzuführen.

• Als Objektleiter/Vorarbeiter darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden. Der Auftragnehmer stellt der Auftraggeberin entsprechende Nachweise und Bescheinigungen auf gesonderte Anfrage zur Verfügung.

• Der eingesetzte Objektleiter darf keine regulären Reinigungstätigkeiten übernehmen. Der Objektleiter oder Vertreter muss in der Zeit von 06:00 bis 18:00 Uhr jederzeit direkt erreichbar sein. Der Auftragnehmer hat für den Objektleiter auf seine Kosten ein Handy zu stellen und die Handynummer laufend aktualisiert der Auftraggeberin zu benennen.

• Die Kosten für den Objektleitert/Vorarbeiter sind im Stundenverrechnungssatz zu berücksichtigen.

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2 Leistungsbeschreibung für die Raumreinigung

Die nachstehende Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach:

• Vorbemerkungen

• Sicherheitsvorschriften

• Reinigungsstandards für die Raumreinigung

• Reinigungszyklen / Zeitfenster

• Entsorgung von Wertstoffen und Restmüll

2.1 Vorbemerkungen

Die Leistungen sind entsprechend der Leistungsbeschreibung (Vorgabe und Verfahren), den Kalkulationslisten und dem Leistungsverzeichnis (Turnus) zu erbringen.

Der Auftragnehmer muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Reinigungsmaschinen, z.B. Kehrsaugmaschinen, darf nur entsprechend geschultes und eingewiesenes Personal eingesetzt werden.

Der Auftragnehmer stellt das erforderliche Reinigungspersonal für die Reinigungsarbeiten. Das vorhandene System der Mülltrennung im Objekt ist einzuhalten. Die getrennten Abfälle sind in die dafür vorgesehenen und bereitgestellten zentralen Behälter zu entsorgen.

Aus der Leistungsbeschreibung und den Angaben in der Kalkulationsliste muss durch den Auftragnehmer ein geeigneter Reinigungsplan/Revierplan in Abhängigkeit von den Reinigungsintervallen als Arbeitsanweisung für die operativen Reinigungskräfte entwickelt werden.

Der Auftragnehmer hat Revierpläne zu erstellen, in denen er den Reinigungsablauf und die Namen des eingesetzten Reinigungspersonals pro Bereich angibt.

Die Reinigungspläne/Revierpläne sind der Auftraggeberin laufend aktualisiert zur Verfügung zu stellen. Jede Reinigungskraft muss in die Reinigungspläne eingewiesen sein und die Einweisung mit Unterschrift der Auftraggeberin bestätigen.

Fallen Feiertage in den Reinigungszeiten an, muss bei nicht täglicher Reinigung die an solchen Feiertagen vorgesehene Leistung auf den vorher gehenden oder nächst folgendem Arbeitstag verschoben werden.

Der Auftragnehmer ist für die Durchführung der Reinigungsarbeiten verantwortlich.

Nach Durchführung der Arbeiten zur Unterhaltsreinigung ist der Auftragnehmer verpflichtet, einen Kontrollrundgang zu absolvieren. Während des Kontrollrundgangs wird geprüft ob:

• die Arbeiten vollständig, sachgerecht und gründlich ausgeführt worden sind

• sämtliches Reinigungspersonal das Gebäude verlassen hat

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Die von der Auftraggeberin ggf. bereitgestellten Räume für den Auftragnehmer (Putzmittelräume, etc.) sind durch den Auftragnehmer auf eigene Kosten zu reinigen.

Ergänzend zum Leistungsumfang der Reinigung hat das Reinigungspersonal, bzw. dessen Vorarbeiter auf folgende Dinge während der Leistungserbringung zu achten und gesammelt an den Objektleiter und die Auftraggeberin zu melden.

• Funktion der betätigten Türen und Schlösser (klemmende, quietschende oder defekte Türen sind zu melden)

• Sämtliche ihm ansonsten auffallende Defekte bzw. Störungen (defekte Seifenspender, undichte Wasserauslaufventile, verstopfte Abflüsse, etc.)

Die Oberflächenreinigung ist mit getrennten Reinigungsutensilien durchzuführen. Die Trennung erfolgt nach Reinigungsbereichen (Toilette, übrige Sanitärausstattung, Nutzflächen, Küchenbereich). Es ist darauf zu achten, dass diese Trennung eingehalten wird.

• Rot: Toilette, Urinale - keine WC-Sitze, etc. !

• Gelb: Übrige Sanitäre Einrichtungen, wie z.B. Waschbecken, Ablagen, WC-Sitz

• Blau: Einrichtung und Ausstattung bei Nutzflächen

• Grün: Einrichtung und Ausstattung im Küchenbereich einschließlich Teeküchen

Ferner ist bei den Reinigungsutensilien für die Büroreinigung zu beachten, dass bei angewendeter Falttechnik (zweimaliges Falten eines Wischtuchs) das Wischtuch nur für die Reinigung der Oberflächen von maximal vier Arbeitsplätzen verwendet wird. Anschließend ist der Lappen entweder auszuspülen oder zu wechseln.

Reinigungs- und Desinfektionsmittel müssen entsprechend den Herstellervorschriften verarbeitet und gegebenenfalls mit geeigneten Dosiersystemen verdünnt werden.

Der Auftragnehmer hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Umfang zur Verfügung zu stellen.

Weiterhin sind die gesetzlichen Grundlagen wie z. B. Infektionsschutzgesetz, Arbeitsstättenrichtlinien, Arbeitsstättenverordnung, Chemikaliengesetz und Gefahrstoffverordnung einzuhalten, um den allgemeinen Hygienezustand zu sichern.

Reinigungstextilien (z.B. Wischbezüge, Tücher, Schwämme) müssen unter hygienischen Gesichtspunkten aufbereitet werden.

Die Staubsauger müssen mit Mikrofiltern ausgestattet sein. Mikrofilter und Staubsaugerbeutel müssen regelmäßig gereinigt bzw. ausgetauscht werden.

Für alle abgefragten Leistungen sind sämtliche Materialen, Maschinen und Geräte, sowie technische Einrichtungen (Gerüste, Fahrleitern, Hebebühnen), sämtliche Anfahrts- und Wegekosten sowie alle weiteren Nebenkosten einzukalkulieren!

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Sämtliche Reinigungsmittel (Verbrauchsmaterialien sowie die für das gründliche und fachgerechte Reinigen und Pflegen erforderlichen Geräte und Hilfsmittel) stellt der Auftragnehmer. Die Kosten für die Reinigungsmittel sind in den Einheitspreisen enthalten.

Der Auftragnehmer stellt die Müllbeutel aus Recycling-Kunststoff. Die Kosten für die Müllbeutel sind in die Einheitspreise für die Raumreinigung einzukalkulieren. Eine gesonderte Vergütung erfolgt nicht.

Die Auftraggeberin liefert kostenfrei das für die Leistungen erforderliche kalte und warme Wasser sowie den erforderlichen elektrischen Strom. Der Auftragnehmer achtet auf möglichst sparsamen Verbrauch.

Die von dem Auftragnehmer eingesetzten Maschinen und Geräte müssen den geltenden technischen Arbeitsschutznormen sowie den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen und mit dem VDE-Zeichen oder einer vergleichbaren Kennzeichnung versehen sein. Die Kosten für die Geräte sind ebenfalls in den Einheitspreisen enthalten.

Die Geräte und Hilfsmittel dürfen zu keiner vermeidbaren Gesundheitsschädigung oder Umweltbelastung führen.

Es sind Reinigungsmittel zu verwenden, die den Umweltkriterien des EG-Umweltzeichens (Euro-Blume) an Allzweckreiniger und Reinigungsmittel für sanitäre Einrichtungen in der jeweils gültigen Fassung entsprechen.

Soweit für den jeweiligen Reinigungszweck erhältlich, sind Reinigungsmittel in Mehrzweckkanistern zu beschaffen. Sind Mehrzweckkanister nicht erhältlich, ist Nachfüllverpackungen der Vorzug zu geben. Reinigungsmittel dürfen nicht in PVC oder Spraydosen verpackt sein.

Allzweckreiniger, flüssige Sanitärreiniger und Fußbodenreiniger sind als Konzentrate zu beschaffen.

Reinigungsmittel müssen mit Dosierhilfen versehen sein. WC-Beckensteine sind nicht zu verwenden.

Reinigungsmittelreste sind häufig besonderen überwachungsbedürftigen Abfällen (Sonderabfall) zuzuordnen und als solche zu entsorgen. Nicht vermeidbare Verpackungsabfälle sind der Wertstoffsammlung zuzuführen. Altpapier, Altglas sowie Leichtverpackungen sind getrennt zu sammeln und den Wertstoffcontainern zuzuführen.

Es sind nur umweltfreundliche Reinigungs- und Desinfektionsmittel zu verwenden, insbesondere solche, die nicht ätzend und frei von schädlichen und geruchsbelästigenden Nebenwirkungen sind bzw., wenn solche Mittel nicht erhältlich sind, diejenigen Mittel zu verwenden, von denen das geringste gesundheitliche Risiko ausgeht. Die Reinigungsmittel sind so auszuwählen und zu verwenden, dass eine Schädigung der Objekte und Flächen ausgeschlossen wird.

Die in den Gebäuden verwendeten Reinigungsmittel dürfen folgende Inhaltsstoffe nicht enthalten:

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Alkylphenolethoxylate (APEO), Nitrilotriacetat (NTA), Fluorchlorkohlenwasserstroffe (FCKW), p-Dichlorbenzol, Salzsäure, Phosphorsäure, Salpetersäure, aromatische und aliphatische Lösungsmittel, Ethylendiamintetraacetat (EDTA), Phosphate, Desinfektionsmittel, Formaldehyd.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich nach Aufforderung der Auftraggeberin zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihr verwendeten Mittel zwecks Prüfung durch eine von der Auftraggeberin zu bestimmenden Stelle. Der Auftragnehmer trägt die Kosten der Prüfung, wenn diese ergibt, dass die von ihm verwendeten Mittel nicht den gesetzlichen Bestimmungen entsprechen und die Reinigungsmittel umgestellt werden müssen.

Der Auftragnehmer wird sich bemühen, als Arbeitsmittel möglichst Waren von anerkannten Blindenwerkstätten zu beziehen.

Die Auftraggeberin stellt dem Auftragnehmer, sofern vorhanden, für die Unterbringung der Geräte, Maschinen und Materialien unentgeltlich abschließbare Räume zur Verfügung. Diese Räume sind von dem Auftragnehmer unentgeltlich zu reinigen. Nach Reinigungsende und bei längeren Arbeitsunterbrechungen sind alle Geräte, Reinigungsmaschinen, Reinigungs- und Pflegemittel in den vereinbarten Räumen unterzustellen. Die Räume sind sodann zu verschließen. Eine Haftung seitens der Auftraggeberin für die in diesen Räumen gelagerten Geräte und Materialien ist ausgeschlossen.

Die Arbeitsplätze und technischen Geräte sind von dem Auftragnehmer sauber zu halten. Die Entleerung der Abfallbehälter in die zur Verfügung gestellten Sammelbehälter an zentralen Stellen der im Leistungsumfang befindlichen Liegenschaften/Objekte ist von dem Auftragnehmer vorzunehmen.

2.2 Sicherheitsvorschriften

Alle verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind namentlich unter Angabe des Herstellers zu benennen. Zum Vertragsbeginn hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin die DIN-Sicherheitsdatenblätter für die in der zu reinigenden Betriebsstätte verwendeten Reinigungsprodukte sowie ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis gemäß § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die verwendeten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG zu übergeben.

Die verwendeten Reinigungsmittel müssen beim Umweltbundesamt registriert sein. Ausnahmen sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat auf Anforderung nachzuweisen, dass die zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe zur Erfüllung der Leistung und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden.

Das Chemikaliengesetz und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sind einzuhalten.

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Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung der Arbeitssicherheit Sorge zu tragen.

Der Auftragnehmer versichert bei Anwendung von Gefahrstoffen und Einsatz von Hilfsmitteln:

• sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz ausführlich zu unterweisen und dies zu dokumentieren

• sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren hinzuweisen und in geeignete Schutzmaßnahmen einzuweisen (Die Betriebsanweisung ist in den Landessprachen der Mitarbeiter auszustellen.)

• Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole zu kennzeichnen

• die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und Unfallverhütung einzuhalten

• sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten

• die Auflagen des Gewässerschutzes einzuhalten

• die Auftraggeberin über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe bei der Angebotsabgabe und bei jeder Änderung unaufgefordert schriftlich zu informieren

• nur Reinigungsmittel, die der Wassergefährdungsklasse 2 oder kleiner entsprechen zu verwenden

Der Auftragnehmer hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen.

Sämtliche Reinigungsmittel sind nicht unbeaufsichtigt zu lassen und nach Abschluss der Arbeiten unter Verschluss zu halten.

Der Auftragnehmer hat nicht verbrauchte Desinfektions- und Reinigungsmittel auf eigene Kosten selbst zu entsorgen.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei Arbeiten, die in den zu reinigenden Räumen anwesenden Personen gefährden könnten, sämtliche erforderlichen Sicherheitsmaßnahmen durchzuführen (z.B. Warnschilder aufstellen u.ä.).

2.3 Reinigungsstandards für die Raumreinigung

Im Folgenden werden die Raumarten näher beschrieben.

A Allgemeinflächen

B Büroflächen

S Sanitärflächen

So Sozialflächen

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P Publikumsflächen

V Verkehrsflächen

Für die benannten Raumarten sind die nachfolgend zu erbringenden Leistungen für die Vollreinigung explizit dargestellt. Die Bieter werden darauf hingewiesen, dass unvorhergesehene Leistungen innerhalb der Vollreinigung für die jeweilige Raumart und Objekt anfallen können. Diese Arbeiten werden gesondert beauftragt und nach dem Stundenverrechnungssatz für die Reinigungskraft für Sonderarbeiten vergütet. Für die durchgeführten zusätzlichen Leistungen ist der Auftraggeberin ein schriftlicher Nachweis zu erbringen.

Grundreinigung nach separater Beauftragung

Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt.

Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen. Weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

In der Grundreinigung sind u.a. enthalten:

• Fußböden von Büro- und Aufenthaltsräumen etc. saugen oder bürstsaugen bzw. nassscheuern, polieren

• Erneuern verschmutzter und schadhafter Pflegefilme nach vollständiger Entfernung

• eloxierte- und nichteloxierte Metallbeschläge feucht reinigen, trocknen, polieren und einpflegen

• Böden aus Naturstein, Zementstein ( Terrasse, Balkon ) Entfernung von Steinschleier, Kalk und Moos

Leistungen für alle Raumarten:

• 5 x wöchentlich: Abfallbehälter, Papierkörbe, etc. entleeren (Inhalt in Behältnisse an den entsprechenden Sammelstellen entsorgen) und Abfallbehälter mit Beuteln bestücken

• 1x monatlich sämtliche Spinnenweben entfernen

• 1x monatlich frei geräumte Fensterbänke und waagerechte Möbelflächen reinigen

• 1x monatlich Telefone, Lichtschalter, Stühle inkl. Gestell, Polstermöbel reinigen

• 4x jährlich zugängliche Heizkörper und -rohre feucht abwischen

• 2x jährlich Türen, Türrahmen, Hinweisschilder reinigen

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• 2x jährlich Bilder, Feuerlöscher, Wandpaneele, Garderoben, Schirmständer, etc. reinigen

• 2x jährlich Fuß-, Sockel- und Stoßleisten feucht reinigen

• 2x jährlich Möbelsichtflächen bis 1,80 m reinigen

• 1x jährlich Deckenhängeleuchten, Tischleuchten und Wandleuchten vollständig reinigen

• 1x jährlich Möbelsichtflächen über 1,80 m reinigen

Hinweis: Monatliche Leistungen sind in der Monatsmitte auszuführen.

Raumart A: Allgemeinflächen

(Lager-/Archivräume, Technikräume, Materialräume)

Vollreinigung

• Boden (PVC, Fliesen und sonstige Hartbelagböden) nass wischen, ggf. aufscheuern

• Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich) saugen, sämtliche Flecken entfernen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an abwaschbaren Flächen, Lichtschaltern, Steckdosen, Wänden durch feuchtes Reinigen entfernen, sämtliche Flecken entfernen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen und Glastüren (Innenverglasung) sowie an Rahmen, Griffen und Beschlägen entfernen

• Abfallbehälter bei Verschmutzung innen und außen nass reinigen und nachtrocknen, mit entsprechenden Beuteln bestücken

Raumart B: Büroflächen

(Büroräume, Bibliothek, Sekreteriat, Kopierraum, Bürotechnik, Liege- und Ruheräume)

Vollreinigung

• Boden (PVC und sonstige Hartbodenbeläge) 2-stufig nass wischen

• alle 2 Wochen Boden (PVC und sonstige Hartbodenbeläge) polieren

• Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich) saugen

• Griffspuren an abwaschbaren Flächen, Lichtschaltern, Steckdosen, Wänden, Schränken, etc. bis zu einer Höhe von 1,80 m durch feuchtes Reinigen entfernen. Sämtliche Flecken entfernen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Spiegeln, Türen und Glastüren sowie an Rahmen, Griffen und Beschlägen entfernen

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• Abfallbehälter bei Verschmutzung innen und außen nass reinigen und nachtrocknen, Abfallbehälter mit entsprechenden Beuteln bestücken

• Schreibtische feucht reinigen

• Waschbecken desinfizierend reinigen

Raumart S: Sanitärflächen

(Sanitärflächen, WC, Duschen, Umkleiden)

Vollreinigung

• Boden (PVC, Fliesen und sonstige Hartbelagböden) 2-stufig nass wischen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an abwaschbaren Flächen, Lichtschaltern, Steckdosen, Wänden bis zu einer Höhe von 1,80 m durch feuchtes Reinigen entfernen. Sämtliche Flecken entfernen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen und Glastüren sowie an Rahmen, Griffen und Beschlägen bis zu einer Höhe von 1,80 m durch feuchtes Reinigen entfernen

• WC-Becken inkl. WC-Sitz und Abdeckung vollflächig hygienisch reinigen und nachtrocknen

• Urinalbecken vollflächig hygienisch reinigen und nachtrocknen

• Wasch- bzw. Ausgußbecken inkl. Spiegel vollflächig hygienisch reinigen und nachtrocknen

• Ablagen, Armaturen, Gestelle, Spender (Handtuch/Seife) von Hygieneartikeln und Kachelschild (im Spritzbereich) vollflächig hygienisch reinigen und nachtrocknen

• Kachelbereiche (Wandfliesen, Trennwände, etc.) im Spritzbereich (WC-Kabinen und Urinalbereiche) vollflächig bis zu einer Höhe von 1,80 m hygienisch reinigen und nachtrocknen

• Abfallbehälter innen und außen hygienisch reinigen und nachtrocknen

• Kalk-, Wasserstein und andere Rückstände an Armaturen und in Waschbecken entfernen

• WC-Bürsten und Halterung hygienisch reinigen

• Spülen der Fußbodenentwässerung Hinweis: Die Bestückung der Sanitärräume mit Hygieneartikeln erfolgt durch den Auftragnehmer.

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Raumart So: Sozialflächen

(Speiseräume, Teeküchen, Cafeterien, Automatenstationen, Aufenthaltsräume, Küchen)

Vollreinigung

• Hartbodenbeläge (PVC, etc.) 2-stufig nass wischen

• Textilbeläge saugen

• Vertikale Flächen des Einrichtungsmobiliars (Schrankwände) vollflächig feucht reinigen und trocknen

• Horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars (Arbeitsplatte) bis 1,80 m vollflächig feucht reinigen und trocknen

• (Küchen-) Abfallbehälter innen und außen nass wischen und nachtrocknen

• Küchenspüle und Armaturen vollflächig nass reinigen und nachtrocknen

• Kachelschild (Wandfliesen) im Spritzbereich nass reinigen und nachtrocknen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an abwaschbaren Flächen, Steckdosen, Wänden durch feuchtes Reinigen entfernen. Sämtliche Flecken entfernen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen, Glastüren, Außentüren (innen und außen), Spiegelwänden sowie an Rahmen, Griffen und Beschlägen entfernen

• Kalk-, Wasserstein und andere Rückstände an Armaturen und Küchenspüle entfernen

• Sitzgelegenheiten, Tische und Einrichtungsmobiliar feucht reinigen und Flecken entfernen, Gestelle, Füße und Rollen feucht reinigen

• Kaugummis entfernen

Hinweis: Es sind ausschließlich Reinigungsmittel einzusetzen, die den Hygienevorschriften für Essensräume entsprechen

Raumgruppe P: Publikumsflächen

(Empfangshallen,Foyers, Kundenbereiche, Konferenzräume, Veranstaltungsräume, Vorstandsbereiche)

Vollreinigung

• Boden (PVC und sonstige Hartbodenbeläge) 2-stufig nass wischen

• alle 2 Wochen Boden (PVC und sonstige Hartbodenbeläge) polieren

• Textilbeläge (Nadelfilz oder Teppich) saugen

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• Griffspuren an abwaschbaren Flächen, Lichtschaltern, Steckdosen, Wänden, Schränken, etc. durch feuchtes Reinigen entfernen. Sämtliche Flecken entfernen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Spiegeln, Türen und Glastüren sowie an Rahmen, Griffen und Beschlägen entfernen

• Abfallbehälter bei Verschmutzung innen und außen nass reinigen und nachtrocknen, mit entsprechenden Beuteln bestücken

• Vertikale Flächen des Einrichtungsmobiliars, soweit zugänglich, komplett feucht reinigen

• Horizontale Flächen (Glastische, Schreibtische, Sideboards, Tresen etc.) des Einrichtungsmobiliars, soweit freigeräumt, komplett feucht reinigen,

• Reklameständer, Prospekthalter/Vitrinen abstauben

• Kunstgegenstände/Skulpturen entstauben

• Schmutzfänger/Fußabtreter an der Ober- und Unterseite reinigen und ggf. Einfassung aussaugen

Raumart V: Verkehrsflächen

(Allg. Büroflure, (Not-)Treppenhäuser, Aufzugskabinen, Verkehrswege)

Vollreinigung

• Boden (PVC und sonstige Hartbodenbeläge) 2-stufig nass wischen

• alle 2 Wochen Boden (PVC und sonstige Hartbodenbeläge) polieren

• Textilbeläge saugen

• Treppen (waagerechte und senkrechte Flächen) nass wischen

• Kaugummis von den Bodenflächen entfernen

• Griffspuren an abwaschbaren Flächen, Lichtschaltern, Steckdosen, Wänden, Schaltplatten, Rufanlagen, autom. Türöffnern bis zu einer Höhe von 1,80 m durch feuchtes Reinigen entfernen. Sämtliche Flecken entfernen

• Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen, Glastüren, Außentüren (Innen und Außen), Spiegelwänden sowie an Rahmen, Griffen und Beschlägen entfernen

• Schmutzfänger/Fußabtreter ausheben/öffnen, aussaugen, absaugen oder wischen

• Handläufe inkl. Befestigung feucht reinigen

• Spiegel, Kabinenwände, Türen und Tasten in Aufzügen feucht reinigen

• Türführungsrillen der Aufzüge aussaugen und reinigen • Abfallbehälter bei Verschmutzung innen und außen nass reinigen und nachtrocknen, mit entsprechenden Beuteln bestücken

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Bemerkung/Hinweis:

Sonstige Flächen und Einrichtungsgegenstände, die nicht eindeutig in eine der oben aufgeführten Raumarten fallen, sind sinngemäß und in Anlehnung an das Leistungsverzeichnis zu reinigen. Die oben beschriebene Leistungsbeschreibung der einzelnen Raumarten erfüllt nicht den Anspruch auf Vollständigkeit.

Eine Umwidmung/Umnutzung von Reinigungsflächen sowie Sonderflächen (z. B. Büroflächen in Sonderflächen, Rechenzentrum, Archive in Büros etc.) bleibt vorbehalten. Die Abrechnung erfolgt dann zu den für die entsprechende Nutzungsart vereinbarten Konditionen.

Die Beseitigung von Griffspuren auf Innenglasflächen (Glasfüllungen in Türen/Schränken, Trennglaswänden, etc.) ist Teil der täglichen Unterhaltsreinigung!

2.4 Reinigungszyklen/Zeitfenster

Die Leistungen unterliegen zeitkritischen Bedingungen, die durch Zyklen und Zeitfenster festgelegt sind.

Die Durchführung der Reinigungen sind auf die Arbeitswoche gleichmäßig und sinnvoll zu verteilen.

Die zusätzlichen Leistungen sind entsprechend dem dargestellten Zyklus im Rahmen einer Vollreinigung durchzuführen.

Fällt ein Feiertag auf einen Werktag, muss die Reinigungsleistung am vorherigen oder nachfolgenden Werktag verrichtet werden.

Reinigungszyklen je Raumart

Reinigungszyklen für einzelne Räume können von den Standardvorgaben abweichen. Gesonderte Zyklen sind in den Kalkulationslisten aufgeführt.

RaumartAnzahl der jährlichen ReinigungenUhrzeit
Vollreinigung
AAllgemeinflächen Lagerraumsiehe KalkulationstabelleNach Absprache mit dem Dienststellenleiter
BBüroflächensiehe KalkulationstabelleNach Absprache mit dem Dienststellenleiter

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SSanitärflächensiehe KalkulationstabelleNach Absprache mit dem Dienststellenleiter
SoSozialflächen / Küchenflächensiehe KalkulationstabelleNach Absprache mit dem Dienststellenleiter
PPublikumsflächensiehe KalkulationstabelleNach Absprache mit dem Dienststellenleiter
VVerkehrsflächen Flur, Treppe,siehe KalkulationstabelleNach Absprache mit dem Dienststellenleiter

Die Reinigung soll grundsätzlich in der zuschlagsfreien Zeit erfolgen.

2.5 Entsorgung von Wertstoffen und Restmüll

Die anfallenden Wertstoffe und Restmüll müssen zu den zentralen Müllstauräumen und Abfall- und Entsorgungstellen gebracht werden. Der Auftragnehmer gewährleistet den ordnungsgemäßen Abtransport sowie eine ordnungsgemäße Mülltrennung nach den jeweiligen Vorgaben der Auftraggeberin.

Der Objektleiter des Auftragnehmers wird im Vorfeld vom Dienststellenleiter über das Entsorgungskonzept informiert und hat anschließend das Personal diesbezüglich zu unterrichten.

Müll, Papier/Pappe, Glas sowie „Grüner Punkt“-Müll sind ggf. getrennt zu sammeln und zu entsorgen.

Restabfälle, welche sich in den Papierkörben befinden, sind zu entnehmen.

Leichtstoffe (Milch-/Kakaotüten, alle Arten von Kunststoffbecher etc.) und Glas sind ebenfalls getrennt in die dafür vorgesehenen Behältnisse/Container zu entsorgen.

Änderungen, die die Abfallentsorgung betreffen, sind sofort nach Kenntnisnahme umzusetzen.

Die Müllsäcke werden von dem Auftragnehmer gestellt. Es sind Abfallsäcke aus Recycling- Kunststoff zu verwenden. Die Müllsäcke werden von dem Auftragnehmer in die dafür vorgesehenen Behälter verbracht.

3 Leistungsbeschreibung für die Glas- und Rahmenreinigung

Die nachstehende Leistungsbeschreibung ist aufgegliedert nach:

• Vorbemerkungen

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• Sicherheitsvorschriften

• Definition der Glasreinigungsverfahren

• Reinigungsstandards für die Glasreinigung

• Reinigungshäufigkeiten für die Glasreinigung

3.1 Vorbemerkungen

Die Glasreinigung umfasst die Reinigung von Verglasungen. Grundsätzlich erfolgt die Glasreinigung bei den Fenstern und den Glastüren zweiseitig.

Die Rahmenreinigung umfasst gleichzeitig auch die Glasreinigung.

Die Kalkulation der Glasreinigung erfolgt auf der Grundlage der Aufmaßerhebung nach dem Rohbaumaß (lichtes Rohbaumaß, einseitig gemessen).

Die Termine für die Glasreinigung sind mit der Dienststellenleitung abzustimmen. Der Auftragnehmer hat der Dienststellenleitung mit Beginn seiner Tätigkeiten einen Jahresablaufplan über die durchzuführenden Glasreinigungen im gesamten Objekt zu übergeben. Es soll damit gewährleistet sein, dass der Dienstbetrieb weitgehend störungsfrei ablaufen kann.

Mindestens eine Woche vor dem Reinigungseinsatz muss die Information bei der Dienststellenleitung eingehen, dass die Firma ihrer Tätigkeit nachgehen möchte. Der Auftragnehmer hängt abschnittsweise Informationen für die Mitarbeiter über den Umfang und den Zeitpunkt der Durchführung von Tätigkeiten aus.

Die Reinigung erfolgt in der Zeit:

Mo.- Fr. nach Absprache mit der Dienststellenleitung

Für die eingesetzten Produkte sind der Auftraggeberin die entsprechenden Sicherheitsdatenblätter für gefährliche Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG vorzulegen. Die verwendeten Reinigungsmittel müssen beim Umweltbundesamt registriert sein. Ausnahmen sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.

Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden.

Der Auftragnehmer hat den Mitarbeitern sämtliche erforderlichen Materialien und Werkzeuge in ausreichender Qualität und Umfang zur Verfügung zu stellen.

Die Arbeiten werden mit viel sauberem Wasser verrichtet, um einen Scheuereffekt mit Schmutzpartikeln zu vermeiden, es werden neutrale Reinigungsmittel bzw. handelsübliche Glasreiniger und handelsübliche Lösungsmitteln (Spiritus, Isopropanol bei Verschmutzungen durch Fett oder Dichtstoffrückstände) eingesetzt. Es erfolgt ausschließllich der Einsatz von weichen sauberen Schwämmen, Leder, Lappen oder Gummiabstreifern.

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Spitze, scharfe metallische Gegenstände (z. B. Klingen) werden nur bei groben Verschmutzungen eingesetzt. Dabei darf die Glasoberfläche nicht zerkratzt oder in einer anderen Weise beschädigt werden.

Der Einsatz von alkalischen Laugen, Säuren, fluoridhaltigen Mitteln und Glashobeln ist untersagt und führt zur außerordentlichen Kündigung der Vertragsbeziehung.

Das Wasser ist ausschließlich den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entnehmen und das Schmutzwasser dort zu entsorgen. Einzelabsprachen mit der Auftraggeberin sind möglich.

Die notwendigen Geräte für Sicherungsmaßnahmen für die Glasreinigung sind von der Auftraggeberin zu stellen.

Vor dem Einsatz von Hilfsmitteln, wie z. B. Hubsteigern ist die Auftraggeberin zu informieren.

Eventuell notwendige Rüstkosten für Hubsteiger, etc. sind in die abgefragten Positionen der Glasreinigung einzukalkulieren. Notwendige Rüstkosten für Hubsteiger oder ähnliche Hilfsmittel werden nicht gesondert vergütet.

Der Auftragnehmer trägt die Verkehrssicherungspflicht bei der Ausführung der Leistungen. Soweit für bestimmte Leistungen des Auftragnehmers Befähigungsnachweise seiner MA erforderlich sind, sind diese von dem Auftragnehmer regelmäßig zu aktualisieren (mindestens 1x jährlich) und der Auftraggeberin vorzulegen.

Die Erledigung der Glasarbeiten ist durch einen zuständigen Mitarbeiter der Auftraggeberin mit Stempel und Unterschrift zu bestätigen. Dieser Nachweis muss der jeweiligen Rechnung beigefügt werden.

3.2 Sicherheitsvorschriften

Alle verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind namentlich unter Angabe des Herstellers zu benennen. Zum Vertragsbeginn hat der Auftragnehmer der Auftraggeberin die DIN-Sicherheitsdatenblätter für die in der zu reinigenden Betriebsstätte verwendeten Reinigungsprodukte sowie ein aktuelles Gefahrstoffverzeichnis gemäß § 6 Absatz 12 der Gefahrstoffverordnung (GefStoffV) für die verwendeten gefährlichen Stoffe und Zubereitungen gemäß EG-Richtlinie 91/155 EWG zu übergeben.

Die verwendeten Reinigungsmittel müssen beim Umweltbundesamt registriert sein. Ausnahmen sind mit der Auftraggeberin abzustimmen.

Der Auftragnehmer hat auf Anforderung nachzuweisen, dass die zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe zur Erfüllung der Leistung und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung geeignet sind und fachkundig angewandt werden.

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Das Chemikaliengesetz und das Wasch- und Reinigungsmittelgesetz sind einzuhalten.

Der Auftragnehmer hat für die Einhaltung der Arbeitssicherheit Sorge zu tragen.

Der Auftragnehmer versichert bei Anwendung von Gefahrstoffen und Einsatz von Hilfsmitteln:

• sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz ausführlich zu unterweisen und dies zu dokumentieren,

• sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren hinzuweisen und in geeignete Schutzmaßnahmen einzuweisen (Die Betriebsanweisung ist in den Landessprachen der Mitarbeiter auszustellen und auszuhändigen.),

• Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole zu kennzeichnen,

• die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und Unfallverhütung einzuhalten,

• sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten,

• die Auflagen des Gewässerschutzes einzuhalten,

• die Auftraggeberin über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe bei der Angebotsabgabe und bei jeder Änderung unaufgefordert schriftlich zu informieren,

• nur Reinigungsmittel, die der Wassergefährdungsklasse 2 oder kleiner entsprechen zu verwenden.

Der Auftragnehmer hat sämtliche geltenden Sicherheitsvorschriften für die zu erbringenden und beauftragten Leistungen zu befolgen und seine Mitarbeiter diesbezüglich ordnungsgemäß zu unterweisen.

3.3 Definition der Glasreinigungsverfahren

3.3.1 Glasreinigung

Definition: Die Glasflächen, auch Glasdächer von außenliegenden Windfängen, werden mit einem geeigneten Reinigungsmittelzusatz bearbeitet. Die Kanten der Scheibe sind mit dem Leder abzustreichen, wobei auch die Ecken mit zu erfassen sind. Nach dem Ledern muss ggf. poliert werden.

Fenster und Glasflächen, auf denen der Wischer nicht zum Einsatz kommt (z. B. Riffelglas, kleine Glasflächen, Lichtkuppeln), werden nach dem klassischen Verfahren der Fensterreinigung mit dem Leder bearbeitet. Hierzu werden die Glasflächen mit einem sauberen Einwaschtuch bzw. Einwaschgerät eingewaschen. Im Gegensatz zum sauberen Wischen ist nach dem Abledern meist ein Nachpolieren mit dem Poliertuch erforderlich.

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Im Rahmen der Glasreinigung ist die fachgerechte Säuberung innen- und außenliegender Fensterbänke/Fenstersimse (sofern vorhanden) im direkten Fensterbereich obligatorisch und in den Leistungs- bzw. Angebotspreis inkludiert.

Ziel/Ergebnis: Die Glasfläche inklusive der Fensterbänke/Fenstersimse ist streifen- und rückstandsfrei z. B. Klebstoff- oder Farbreste.

3.3.2 Rahmenreinigung

Definition: Das Einwaschen der Rahmen, Beschläge, Scharniere und Fensterfalze erfolgt mit entsprechenden Tüchern. Dem Wasser muss ein geeignetes Produkt beigemischt werden.

Streifenfreies Nachledern aller Rahmenflächen und -teile.

Die Rahmenkomplettreinigung beinhaltet die Beseitigung von festhaftendem Schmutz sowie Nikotinablagerungen und das Einpflegen der vorhandenen Aluminiumrahmen.

Im übrigen entspricht die Ausführung der im Leistungsumfang beschriebenen Glasreinigung.

Ziel/Ergebnis: Die Rahmen- und Glasfläche ist streifen- und rückstandsfrei z. B. Klebstoff oder Farbreste und beinhaltet eine fach- und materialgerechte Behandlung und Reinigung und Pflege einschließlich der Einpflege.

3.4 Reinigungsstandards für die Glasreinigung

3.4.1 Glasreinigung

• Beidseitig nass reinigen, abledern und streifenfrei polieren

• Oberlichter, feststehende Glaselemente usw. nass reinigen, abledern und streifenfrei polieren

• Lichtkuppeln, Glasbausteine und andere Glasflächen beidseitig nass reinigen, abledern und streifenfrei polieren

• Evtl. Glasflächen mit Glashobel (Klinge) abhobeln, damit die fest haftenden Verunreinigungen entfernt werden.

• Fensterbänke/Fenstersimse nass reinigen und nachledern/trockenwischen

3.4.2 Rahmenreinigung

• Rahmen, Beschläge, Scharniere, Fensterfalze nass reinigen und nachledern/ trockenwischen

3.4.3 Sicht- und Sonnenschutzanlagen

Innen liegende Jalousien:

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• Feucht abwischen (Grundsätzlich sind die Herstellerangaben zu beachten!)

3.5 Reinigungshäufigkeiten für die Glasreinigung

Die Glas- und Rahmenreinigung erfolgt nach separater Beauftragung. Die Arbeiten erfolgen in terminlicher Absprache mit dem Dienststellenleiter. Der Turnus der Glasreinigung ist der Kalkulatonstabelle zu entnehmen.

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