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Ergänzung zur Leistungsbeschreibung
Definition der Reinigungsarten und
Reinigungsmethoden
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Inhaltsverzeichnis
1 Definition der Reinigungsarten ........................................................................................ 4
1.1 Bauschlußreinigung ......................................................................................................... 4
1.2 Grundreinigung (Intensivreinigung) ............................................................................... 4
1.3 Einpflege/Grundpflege ..................................................................................................... 4
1.4 Unterhaltsreinigung .......................................................................................................... 4
1.5 Reinigung von Sicht- und Sonnenschutzanlagen (außen) ........................................... 5
1.6 Sonderreinigung / Zusätzliche Reinigungen .................................................................. 5
2 Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung ............................................................... 5
2.1 Kehren ................................................................................................................................ 5
2.2 Kehrsaugen ....................................................................................................................... 5
2.3 Polieren .............................................................................................................................. 6
2.4 Poliersaugen ...................................................................................................................... 6
2.5 Cleanern (Spraymethode) ................................................................................................ 6
2.6 Pflegefilmsanierung .......................................................................................................... 6
2.7 Feuchtwischen .................................................................................................................. 7
2.8 Nasswischen ..................................................................................................................... 7
2.9 Nasswischen einstufig ..................................................................................................... 7
2.10 Nasswischen zweistufig ................................................................................................... 8
2.11 Punktuelles Nasswischen ................................................................................................ 8
2.12 Nassscheuern.................................................................................................................... 8
2.13 Kalkablagerungen beseitigen .......................................................................................... 8
2.14 Saugen ............................................................................................................................... 8
2.15 Bürstsaugen ...................................................................................................................... 9
2.16 Shampoonierung............................................................................................................... 9
2.17 Nassshampoonierung ...................................................................................................... 9
2.18 Trockenshampoonierung ................................................................................................. 9
2.19 Sprühextraktion................................................................................................................. 9
2.20 Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion ......................................................... 10
2.21 Teppichreinigungspulver ............................................................................................... 10
2.22 Garnpadreinigung ........................................................................................................... 10
2.23 Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung ................................................................ 10
2.24 Fleckenentfernung z. B. bei Sonderreinigung ............................................................. 11
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3 Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtung .......................................11
3.1 Lampenreinigung an Decken und Wänden .................................................................. 11
3.2 Inhalt entleeren und entsorgen ..................................................................................... 11
3.3 Inhalt Wiederverwertung zuführen ................................................................................ 11
3.4 Bestücken mit Hygieneartikeln...................................................................................... 11
3.5 Entstauben/Spinnweben ................................................................................................ 12
3.6 Feucht reinigen ............................................................................................................... 12
3.7 Nass reinigen................................................................................................................... 12
3.8 Nass scheuern................................................................................................................. 12
3.9 Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen ........................................................................ 12
3.10 Hochdruckreinigung ....................................................................................................... 13
3.11 Polieren ............................................................................................................................ 13
3.12 Pflegend behandeln ........................................................................................................ 13
3.13 Desinfizierend reinigen .................................................................................................. 13
3.14 Einrichtungsgegenstände .............................................................................................. 13
3.15 Sonstige horizontale Oberflächen................................................................................. 14
3.16 Sanitärobjekte ................................................................................................................. 14
3.17 Fußböden einschließlich Beläge ................................................................................... 14
3.18 Fußmatten ........................................................................................................................ 14
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1 Definition der Reinigungsarten
Nachfolgend werden allgemeingültige Hinweise zur Ausführung der Leistungen gegeben.
1.1 Bauschlußreinigung
Definition: Die Bauschlußreinigung ist identisch mit den in der Praxis ebenfalls sehr geläufigen Begrif- fen " Baufeinreinigung " sowie "Erstreinigung bzw. -pflege". Sie findet nach der Fertigstellung von Neubau-, Umbau- oder nach Renovierungsarbeiten statt. Die Böden sind mit einem den Oberflächen abgestimmten Pflegemittel zu behandeln.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Handwerkerschmutz (Mörtel-, Gips-, Lackspritzer, Bohr- staub etc.) sowie von Schutzfolien und Etiketten; außerdem sollten die Oberflächen staubfrei, wisch- spuren- und schlierenfrei sein.
1.2 Grundreinigung (Intensivreinigung)
Definition: Es werden haftende Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände, die das Aussehen der Oberfläche beeinträchtigen, entfernt.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von haftenden Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefil- men oder anderen Rückständen, weiterhin sollen Oberflächen schlieren- und fleckenfrei sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
Bemerkungen/Hinweise: Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.
1.3 Einpflege/Grundpflege
Definition: Bei der Ein- oder Grundpflege werden Pflegemittel auf Oberflächen gebracht, die diese vor mechanischer Beanspruchung schützen (Werterhaltung) und die nachfolgende Unterhaltsreinigung erleichtern. Die Ein- oder Grundpflege setzt eine Baufeinreinigung oder Grundreinigung voraus.
Ziel/Ergebnis: Einheitliche Optik des Pflegefilmes, keine unerwünschten Nachteile bezüglich Optik und Trittsicherheit des Pflegefilmes bei der Nutzung.
Bemerkungen/Hinweise: Die spätere Beseitigung von abgenutzten Pflegemittelfilmen soll möglich sein. Der Zeitpunkt kann vertraglich vereinbart oder als Sonderreinigung festgelegt werden.
1.4 Unterhaltsreinigung
Vollreinigung
Definition: Vollreinigungen sind sich wiederholende Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabstän- den und Standards.
Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden, jedoch ist die Oberflä- che frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien (egalen) Zustand.
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Sichtreinigung
Definition: Soweit nicht anders in der Leistungsbeschreibung (Standards) festgelegt erfolgt die Sicht- reinigung anstelle der Vollreinigung zur Beseitigung von sichtbaren Verschmutzungen an frei zugäng- lichen Flächen.
Ziel/Ergebnis: Je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden, jedoch ist die Oberflä- che frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien (egalen) Zustand.
1.5 Reinigung von Sicht- und Sonnenschutzanlagen (außen)
Definition: Reinigungen, von Sonnenschutzanlagen beidseitig. Ggf. die einzelnen Lamellen nass reini- gen bzw. entstauben. Spinnweben entfernen.
Ziel/Ergebnis: Oberfläche frei von Schmutz und Umweltrückständen.
Bemerkungen/Hinweise: Die Reinigungen erfolgen vom jeweiligen Fenster aus dem Innenbereich des Gebäudes (keine Leiter-. oder Fahrkorbarbeit).
Werden in der Regel als Einzelauftrag vergeben. Die Abrechnung von Hubsteigerwerkzeugen erfolgt nach Aufwand und gegen Nachweis.
1.6 Sonderreinigung / Zusätzliche Reinigungen
Definition: Reinigungen, die über den Rahmen der Unterhalts- und Sichtreinigung hinausgehen.
Ziel/Ergebnis: Je nach Art des Einzelauftrages und der Reinigungsarbeit unterschiedlich.
Bemerkungen/Hinweise: Werden als Einzelauftrag vergeben.
2 Reinigungsmethoden für Fußbodenreinigung
2.1 Kehren
Definition: Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von aufliegendem (leicht gebundenem) Schmutz (Staub, Sand, Laub, Papierknäuel etc.) mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürsten, Kehrwalze, Bürstwalze) und Aufnahme in ein Behältnis.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von aufliegendem Schmutz (Staub, Sand, Papierknäuel, Zigaret- tenkippen etc.); mit geringen Staubrückständen auf dem Fußboden ist dennoch zu rechnen.
2.2 Kehrsaugen
Definition: Trockene mechanische Entfernung von aufliegendem Schmutz mit Borstenerzeugnissen und gleichzeitiger Absaugung von Staub sowie Aufnahme des Schmutzes.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Staub und Grobschmutz (Sand, Papierknäuel etc.).
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2.3 Polieren
Definition: Geläufig ist auch der Begriff "Bohnern". Maschinelle Behandlung mit Bürstenerzeugnissen oder Pads (Bodenreinigungsscheiben) auf unbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbo- denbelägen.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verkehrsspuren, Absatzstrichen und Flecken. Die Optik des Pflegefilmes ist einheitlich; je nach Art der Pflegesubstanzen spezielle Glanzerzeugung.
Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
2.4 Poliersaugen
Definition: Polieren und gleichzeitige Staubbeseitigung durch Trockensaugen in einem Arbeitsgang; dazu werden Fußbodenreinigungsmaschinen mit einem Saugaggregat ausgerüstet.
Ziel/Ergebnis: Verkehrsspuren und teilweise haftende Verschmutzungen werden beseitigt; die Ober- fläche ist staubfrei. Ergebnis wie beim Polieren.
Bemerkungen/Hinweise: Fußbodenreinigungsmaschinen werden mit einem Saugaggregat ausgerüs- tet. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
2.5 Cleanern (Spraymethode)
Definition: Das Cleanermittel wird mit einem Handsprühkännchen oder durch eine Sprühvorrichtung an einer Bodenreinigungsmaschine punktuell auf die Belagsfläche verteilt, wo hartnäckige Flecken sowie abgenutzte Pflegefilme vorhanden sind, anschließend werden die bearbeiteten Stellen maschi-nell unter Verwendung geeigneter Cleanerpads poliert.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von hartnäckigen Flecken, Gummiabsatzstrichen, Schram- men, Schleifspuren. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Optik (Glanz) ist einheitlich.
Bemerkungen/Hinweise: Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
2.6 Pflegefilmsanierung
Definition: Die Pflegefilmsanierung kann im Rahmen der Vollreinigung nötig sein. Die Ausführung er- folgt z. B. nach der Cleanermethode oder durch Anschleifen in trockenem Zustand unter gleichzeitiger Staubabsaugung, anschließender Pflegefilmergänzung (Cleanern) und Egalisierung. Ausführung als Teil- oder Vollflächensanierung; Teilflächensanierung wird bei stark frequentierten Flächen ausgeführt, wo Pflegefilme eben einen verschlissenen Zustand aufweisen.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch ein- wandfreien (egalen) Zustand.
Bemerkungen/Hinweise: Zum Einsatz kommen geeignete leistungsfähige Ein- oder Mehrscheibenma- schinen mit unterschiedlichen Drehzahlen und Drehmomenten. Die Trittsicherheit darf nicht einge- schränkt werden.
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2.7 Feuchtwischen
Definition: Staubbindendes Wischen in einer Arbeitsstufe mit nebelfeuchten oder präparierten Reini- gungstextilien zur Beseitigung von lose aufliegendem Feinschmutz (Staub, Flaum) und in geringem Umfang auch für aufliegenden Grobschmutz (Papierknäuel, Pappbecher, Zigarettenstummel, Staub- flusen, etc.) und anschließender Aufnahme des Schmutzes in ein Behältnis. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizierenden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Verschmutzungen jeglicher Art. Beim Einsatz von Wischpfle- gemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt werden. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein.
Bemerkungen/Hinweise: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Boden- beläge z. B. Linoleum, PVC, Beläge mit geeignetem Pflegefilm behandelt, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.
2.8 Nasswischen
Definition: Manuelle Nassreinigung mit Reinigungstextilien zur Beseitigung von sämtlichen Ver- schmutzungen. Diese Methode kann auch unter Verwendung von geeigneten Mitteln zur desinfizie- renden Fußbodenreinigung eingesetzt werden; unter Verwendung von Wischpflegemitteln erzielt man gleichzeitig einen Pflegeeffekt.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Verschmutzungen jeglicher Art sowie sonstigen Rück- ständen (Gummiabsatzstriche); außerdem schlieren- und wischspurenfrei. Beim Einsatz von Wisch- pflegemitteln sollen die zurückbleibenden Pflegesubstanzen frei von Schmutzeinlagerungen sein und sich ohne eine aufwendige und umweltbelastende Grundreinigung vom Fußbodenbelag beseitigen lassen. Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln sollte eine ausreichende Keiminaktivierung erzielt wer- den. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein.
2.9 Nasswischen einstufig
Definition: Der Belag wird in einem Arbeitsgang mit mehr oder weniger stark entwässerten Reini- gungstextilien (Mop, Wischbezug, Scheuer- bzw. Wischtuch, Vliestuch) gereinigt. Die bei diesem Ar- beitsgang zurückbleibende Flüssigkeit lässt man abtrocknen. Dem Wischwasser können neben Reini- gungsmitteln auch Wischpflegemittel oder Desinfektionsmittel zugegeben werden.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen
Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode eignet sich nur für Bodenbeläge, die einen geringen Ver- schmutzungsgrad haben oder die feuchtigkeitsempfindlich sind (Doppelböden in EDV-Räumen etc.).
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2.10 Nasswischen zweistufig
Definition: Die Zweistufen-Methode stellt das klassische Nasswischverfahren dar. Beim ersten Ar- beitsgang wird mit einer Reinigungstextilie (Tücher, Mops, Wischbezüge von Breitwischgeräten etc.) so viel Reinigungsflüssigkeit auf den Belag gebracht, dass haftende, wassergebundene Verschmut- zungen aufgeweicht bzw. abgelöst werden. In der zweiten Arbeitsstufe wird die überschüssige Schmutzflüssigkeit wieder mit Reinigungstextilien aufgenommen.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen
Bemerkungen/Hinweise: Der Reinigungseffekt ist wesentlich besser als beim einstufigen Nasswi- schen, außerdem trocknet das Wischwasser schneller, so daß die Rutschgefahr verringert wird.
2.11 Punktuelles Nasswischen
Definition: Bei dieser Reinigungsarbeit wird nur eine kleine Fläche von der gesamten Fläche nassge- wischt.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Nasswischen. Da nur punktuell gereinigt wird, ist das Reinigungsergebnis bezogen auf die Gesamtfläche, eingeschränkt.
Bemerkungen/Hinweise: Häufig ist diese Methode in Schulen vorteilhaft, wo in den Unterrichtsräumen eine kleine Fläche vor der Wandtafel häufiger als die Gesamtfläche nassgewischt wird. Ähnlich kön- nen Flecken oder Verschmutzungen im Bereich von Getränkeautomaten beseitigt werden.
2.12 Nassscheuern
Definition: Manuelle oder maschinelle Fußbodenreinigung mit Borstenerzeugnissen oder Reini- gungspads zur Beseitigung hartnäckig haftender Verschmutzungen.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen müssen frei sein von Grobschmutz, Staub und sämtlichen Schmutz- rückständen. Die Oberfläche soll schlieren- und wischspurenfrei sein.
2.13 Kalkablagerungen beseitigen
Definition: Kalkablagerungen mit einem kalklösenden Mittel beseitigen.
Ziel/Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Kalkrückständen.
Bemerkungen/Hinweise: Maßnahmen des Arbeitsschutzes müssen eingehalten werden. Fugen vor- wässern, Säurebehandlung erneut wässern.
2.14 Saugen
Definition: Trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder schwach haftenden Verschmutzungen mittels Staubsauger.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von Grobschmutz, Staub und Flaum. Haftende Verschmut- zungen bei nichttextilen Belägen und in den Teppichflor eingedrungene Substanzen bei textilen Belä- gen (z. B. Getränkeflecken, Kaffee, Obstsaft) können noch auf der Oberfläche vorhanden sein.
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Bemerkungen/Hinweise: Bei textilen Belägen ist nur dann ein gutes Ergebnis der Entstaubung zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepaßter Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.
2.15 Bürstsaugen
Definition: Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von lose aufliegenden oder mechanisch auf der Oberfläche haftenden Verschmutzungen mittels Bürstsaugmaschine.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von lose aufliegendem Grobschmutz sowie von Staub und Flaum. In den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee, etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein.
2.16 Shampoonierung
Definition: Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Sham- poolösung; anschließend absaugen der Schmutzflotte (Schaum).
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche soll frei sein von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Verschmutzungen, ebenso von aufliegendem Staub und Flaum.
Bemerkungen/Hinweise: Je nach Beschaffenheit des Schaumes unterscheidet man eine Nass- und eine Trockenshampoonierung. Die eingesetzten Mittel sollen eine rasche Wiederanschmutzung ver- hindern.
2.17 Nassshampoonierung
Definition: Im Gegensatz zur Trockenshampoonierung ist der nasse Schaum reinigungsaktiver. Die Methode kommt zur Grundreinigung von textilen Belägen zum Einsatz.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung
Bemerkungen/Hinweise: Vor der erneuten Benutzung muss der Belag nach der Nassshampoonierung völlig trocknen.
2.18 Trockenshampoonierung
Definition: Shampoonierung mit relativ trockenem Schaum, vgl. Shampoonierung.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung
Bemerkungen/Hinweise: Diese Reinigungsart kommt als Zwischenreinigung zum Einsatz oder wenn aufgrund der Beschaffenheit der textile Belag feuchtigkeitsempfindlich ist. Der Reinigungserfolg ist nicht so groß wie vergleichsweise bei der Nassshampoonierung.
2.19 Sprühextraktion
Definition: Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck (evtl. mit mechanischer Unterstützung von Bürsten) bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte.
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Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden, in die Polschicht (Flor) eingedrungenen Ver- schmutzungen, ebenso von Staub und Flaum.
Bemerkungen/Hinweise: Wegen des guten Reinigungseffektes ist diese Methode zur Grundreinigung geeignet.
2.20 Kombination Shampoonierung/Sprühextraktion
Definition: Shampoonieren des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung. Sprühextrahieren mit klarem Wasser. Textilbelag trocknen lassen. Ggf. Nachdeta- chur. Hochflorteppiche aufbürsten.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Shampoonierung, Sprühextraktion
Bemerkungen/Hinweise: Ggf. Kalkinaktivierungsmittel zusetzen.
2.21 Teppichreinigungspulver
Definition: Ein geeignetes Teppichreinigungspulver wird auf den Belag aufgestreut und mit Bürstener- zeugnissen manuell oder maschinell einmassiert. Nach dem Trocknen des Pulvers wird dieses gründ- lich mit einem leistungsfähigen Trockensauger bzw. Bürstsaugmaschine abgesaugt.
Ziel/Ergebnis: Begrenzter Reinigungserfolg, daher als Zwischenreinigung einzustufen. Die Oberfläche soll je nach dem Stand der Technik möglichst frei von in den Flor eingedrungenen, haftenden Ver- schmutzungen sowie von aufliegendem Staub und Flaum sein.
Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
2.22 Garnpadreinigung
Definition: Methode zur Zwischenreinigung von textilen Fußbodenbelägen. Nach dem Aufsprühen einer Reinigungschemikalie erfolgt eine Bearbeitung mit speziellen Garnpads unter Verwendung einer Einscheibenmaschine.
Ziel/Ergebnis: Vgl. Teppichreinigungspulver
Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode ist besonders für feuchtigkeitsempfindliche Beläge geeignet.
2.23 Fleckenentfernung bei Unterhaltsreinigung
Definition: Für glatte Oberflächen: Sämtliche Flecken entfernen. Für textile Beläge: Beseitigung von maximal 3 Flecken von einer Größe < 1dm² pro 100m² bezogen auf den Anteil an der Gesamtfläche des bei einem Reinigungsvorgang zu reinigenden Textilbelages.
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen.
Bemerkungen/Hinweise: Es ist damit zu rechnen, dass auf textilen Belägen noch Flecken vorhanden sind. Eine Wiederanschmutzung darf bei einer Begehung im trockenen Zustand nicht auftreten.
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2.24 Fleckenentfernung z. B. bei Sonderreinigung
Definition: Gemeint sind Flecken, die sich mit marktgängigen Fleckenentfernungsmitteln beseitigen lassen. Flecken sind spezifisch nach dem jeweiligen Stand der Technik zu bearbeiten. Behandelte Fleckstellen sind so zu bearbeiten, dass eine Wiederanschmutzung durch Restsubstanzen ausge- schlossen ist (gründliches Nachspülen).
Ziel/Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von haftenden und eingedrungenen Verschmutzungen.
Bemerkungen/Hinweise: Die Fleckentfernung erfolgt zweckmäßig als Sonderreinigung und wird zeit- lich mit dem entsprechenden Stundensatz abgerechnet.
3 Methoden zur Reinigung von Ausstattung und Einrichtung
3.1 Lampenreinigung an Decken und Wänden
Definition: Lampenkörper an Decken und Wänden unter Einhaltung der Sicherheitsbestimmungen (DIN 57 105) nass bzw. feucht von innen und außen reinigen.
Glasanteile oder Reflextoren werden trocken nachgewischt.
Ziel/Ergebnis: Die Lampen bzw. die Beleuchtungskörper sind frei von Staub, Spinnenweben und sonstigen Verunreinigungen. Glaslampen sind schlierenfrei.
3.2 Inhalt entleeren und entsorgen
Definition: Der Inhalt von verschiedenen Behältern wird entleert und getrennt gesammelt sowie an- schließend fachgerecht entsorgt.
Ziel/Ergebnis: Das Behältnis soll frei sein von jeglichem Inhalt (z. B. auch Kaugummis und haftenden Papierschnipsel).
3.3 Inhalt Wiederverwertung zuführen
Definition: Der getrennt gesammelte Inhalt verschiedener Behälter wird der Wiederverwertung zuge- führt (z. B. Alu, Glas, Papier, etc.).
Ziel/Ergebnis: Abfall wird fachmännisch getrennt (z. B. Alu, Glas, Papier, etc.).
3.4 Bestücken mit Hygieneartikeln
Definition: Ein Gegenstand (z. B. Handtuchhalter, Seifenspender, etc.) wird neu mit Hygieneartikeln (z. B. Papierhandtüchern, Seifenlösung, etc.) versehen.
Ziel/Ergebnis: Der zu bestückende Gegenstand muss entsprechend dem Verbrauch mit Hygienearti- keln befüllt sein.
Bemerkungen/Hinweise: Der Auftragnehmer liefert die Hygieneartikel. Die eingesetzten Mittel müssen auf die Verbrauchsstruktur der einzelnen Werke abgestimmt werden. Die Hygieneartikel müssen zu den vorhandenen Spendern und Halterungen passen und nachstehende Anforderungen erfüllen.
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3.5 Entstauben/Spinnweben
Definition: Staubentfernung entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reini- gungstextilien vom Gegenstand; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss von Staub und Spinnweben befreit sein.
3.6 Feucht reinigen
Definition: Lose aufliegenden und leicht haftende Verschmutzungen werden manuell mit einem stark entwässerten Schwammtuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muß frei sein von Griffspuren, Staub sowie von Schlieren.
3.7 Nass reinigen
Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell mit einem nassen, wenig entwässerten Schwamm- tuch oder anderen Reinigungstextilien vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren. Der Gegenstand darf nicht mehr feucht sein.
3.8 Nass scheuern
Definition: Alle Verschmutzungen werden manuell nass mit einem abrasiv wirkenden Padschwamm, geeigneten Bürsten oder Scheuermitteln vom Gegenstand entfernt. Anschließend wird die Feuchtig- keit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reinigungsutensilien (z. B. Le- der) aufgenommen.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand / die Oberfläche muss frei sein von fest haftenden Verschmutzungen, Griffspuren, Staub und Schlieren.
Bemerkungen/Hinweise: Jedes der eingesetzten Betriebsmittel muß auf die Oberfläche abgestimmt und geeignet sein.
3.9 Griffspuren/Spritzer/Flecken entfernen
Definition: Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nass- reinigung -ggf. anschließend nachtrocknen bzw. polieren - vom Gegenstand entfernt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Ggf. darf die Oberfläche nicht mehr feucht und muss poliert sein.
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3.10 Hochdruckreinigung
Definition: Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss frei sein von haftenden Verschmutzungen. Anschlie- ßend wird die Feuchtigkeit mit einem trockenen Reinigungstuch bzw. ähnlichen geeigneten Reini- gungsutensilien (z. B. Leder) aufgenommen. Die Notwendigkeit des Trocknens kann je nach Raum- nutzung oder Material verschieden sein.
Bemerkungen/Hinweise: Diese Methode kann im "Nassbereich" wie z. B. Toiletten, Waschräumen, Umkleidekabinen, etc. zum Einsatz kommen.
3.11 Polieren
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert, um die Optik des Gegenstandes zu verbessern.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand muss sich in einem guten optischen Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren vorhanden sein.
3.12 Pflegend behandeln
Definition: Der gereinigte Gegenstand wird mit geeigneten Pflegemitteln eingepflegt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand/Oberfläche muss sich in einem frisch eingepflegten Zustand befinden. Es dürfen keine Wischspuren oder Unregelmäßigkeiten vorhanden sein.
3.13 Desinfizierend reinigen
Definition: Der Gegenstand oder die Fläche wird mit einem geeigneten Desinfektionsmittel durch ein geeignetes Verfahren desinfiziert und gereinigt.
Ziel/Ergebnis: Der Gegenstand / die Fläche muss gereinigt und entsprechend dem geltenden Hygiene- plan gereinigt sein.
3.14 Einrichtungsgegenstände
Die Einrichtungsgegenstände sind entsprechend der Standards zu reinigen und in der Kalkulation zu berücksichtigen. Hierzu gehören z. B.:
Tische, Schreibtische, Beistelltische, Sideboards, Schränke, Stühle, Polstermöbel, Türen (auch die Glastüren), Spender von Hygieneartikeln (z.B. Flüssigseife, Papierhandtücher, WC-Papier etc.), Heiz-
körper (auch Staubentfernung zwischen den Lamellen), Fensterbänke, Lichtschalter, Steckdosen, Handläufe/-Sockelleisten, etc.
Diese Einrichtungsgegenstände sind fachgerecht zu reinigen.
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3.15 Sonstige horizontale Oberflächen
Aschenbecher, Abfallbehälter, Feuerlöscher/-Melder, Garderobe/Schirmständer, Bilder/-rahmen (Für die Reinigung von Gemälden und Kunstwerken gelten besondere, mit dem Auftraggeber abzustim- mende Anforderungen.), Blumenbänke und Pflanzkästen.
3.16 Sanitärobjekte
z. B.: Urinale, WC-Schüsseln, Waschbecken, Wannen und Duschen, Spiegel/-Ablagen, Wandfliesen im Spritzbereich, Wandfliesen/WC-Trennwände, Hygieneobjekte z. B. Seifen-/Handtuchspender, Wasserspülkasten
Hinsichtlich der Wahl des Mittels ist auf die Reinigung von Silikonfugen zu achten.
3.17 Fußböden einschließlich Beläge
z. B.: PVC-Beläge (genoppt und glatt), Linoleum-Beläge, Naturstein, Kunststein/Fliesen, Textilien, Holzbeläge, Laminate, Teppiche und Nadelfilzböden
Sämtliche Fußböden und Fußbodenbeläge werden gemäß ihrer Beschaffenheit und den täglichen Anforderungen welche an sie gestellt werden sowie den in der Leistungsbeschreibung genannten Turnus gereinigt und gepflegt. Die Reinigung, ob manuell oder maschinell, hat so zu erfolgen, dass eine Beschädigung der Bodenbeläge ausgeschlossen ist; des Weiteren hat die Reinigung so zu erfol- gen, dass keine Grundreinigungsarbeiten erforderlich sind, sollten jedoch aufgrund von mangelhafter Reinigung Grundreinigungsarbeiten notwendig sein, gehen diese zu Lasten des Auftragnehmers. Es gelten in jedem Fall die Reinigungs- und Pflegehinweise der einzelnen Bodenbelagshersteller.
Anforderung/Ziel/Ergebnis: Die Reinigung erfolgt mit einem geeigneten Reinigungsmittel. Die Einrich- tungsgegenstände, Objekte bzw. Beläge sind streifen- und rückstandsfrei.
3.18 Fußmatten
Anforderung: Maschinenwaschbar, graumeliert mit Gummirand. Das Layout und die Positionierung der Fußmatten in der Liegenschaft werden durch den Auftraggeber bestimmt. Der Austausch erfolgt durch den Dienstleister in Absprache mit dem Auftraggeber.
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