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Besondere_Vertragsbedingungen.pdf

Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung mit Verbrauchsmaterialversorgung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 10.10.2026, 09:30 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-rentenversicherung-bund.de

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Vergabeaktenzeichen: FV15-26-0238-10-01

BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN

der Deutschen Rentenversicherung Bund (Auftraggeberin)

§ 1 Vertragsgegenstand

Unterhaltsreinigung, Glas- und Rahmenreinigung sowie Versorgung mit Verbrauchsmaterial für das Prüfbüro, Rheinlanddamm 199, in 44139 Dortmund

§ 2 Vertragsbestandteile

2.1. Vertragsbestandteile sind in folgender Rangfolge:

a) die Vergabeunterlagen der Auftraggeberin (insbesondere Leistungsverzeichnis, Antikorruptionsklausel, Information zur elektronischen Rechnung sowie etwaige Regelungen Geheimhaltung und Datenschutz) b) die Besonderen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin c) die Zusätzlichen Vertragsbedingungen der Auftraggeberin d) das Angebot des Auftragnehmers e) die gesetzlich normierten Regelungen (insbesondere die Vergabe- und Vertragsordnung für Leistungen (VOL) Teil B - Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B) und das Bürgerliche Gesetzbuch (BGB))

2.2. Etwaige Auskünfte im Vergabeverfahren (Bieterfragen und Antworten) gelten in der jeweiligen Rangfolge des Dokuments, auf das sie sich beziehen.

§ 3 Vertragsdauer und Kündigungsfristen

3.1. Der Vertrag wird über einen Leistungszeitraum von 72 Monaten geschlossen. Er beginnt am 01.02.2027 und endet am 31.01.2033.

3.2. Die ersten sechs Monate gelten als Probezeit. In der Probezeit kann die Auftraggeberin den Vertrag ohne Angabe von Gründen mit einer Frist von 14 Tagen kündigen.

3.3. Nach Ablauf des ersten Vertragsjahres haben die Parteien jeweils ein jährliches Kündigungsrecht. Die Kündigungsfrist beträgt sechs Monate zum Ende des Vertragsjahres. Die Kündigung erfolgt schriftlich.

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3.4. Bei einer wesentlichen Verringerung des Bedarfs kann die Auftraggeberin die entsprechenden Teilleistungen mit einer Frist von 14 Tagen zum Monatsende kündigen. Soweit die Summe aller Teilkündigungen mehr als 15 % des veranschlagten jährlichen Auftragsvolumens zu Vertragsbeginn betrifft, kann der Auftragnehmer nach Maßgabe von § 4.5 der Besonderen Vertragsbedingungen eine Preisanpassung verlangen. Bei Wegfall des Gesamtbedarfs beträgt die Kündigungsfrist drei Monate.

§ 4 Preise und Preisanpassung

4.1. Es gelten die Angebotspreise des Auftragnehmers.

4.2. Bei einer Änderung der vom Auftragnehmer aufgrund eines Tarifvertrags oder aufgrund der Allgemeinverbindlicherklärung eines Tarifvertrags zu entrichtenden Mindestentgelte für Arbeitnehmer in der Gebäudereinigung wird die Vergütung entsprechend angepasst. Dabei wird die Vergütung um den Anteil der lohngebundenen Kosten bis zu höchstens 75 % der Tarifänderung erhöht. Einmalzahlungen werden hierbei nicht berücksichtigt.

Die Berechnung der Vergütungsanpassung richtet sich nach folgender Formel:

K = K x (P + P x (L / L)) n 1 2 n

Dabei bedeutet:

K = Vertragsvergütung im ersten bzw. vorangegangenen Vertragsjahr K = neue Vertragsvergütung n P = 0,25 Allgemeinkostenanteil 1 P = 0,75 Lohnkostenanteil 2 L = EUR/Std. Lohn des maßgebenden Tarifvertrags bis zum Zeitpunkt der Anpassung L = EUR/Std. neuer Lohn des maßgebenden Tarifvertrags n

4.3. Die Anpassung der Vergütung wird mit dem Zeitpunkt des Inkrafttretens des Tarifvertrags wirksam, wenn der Auftragnehmer die Preisänderung spätestens drei Monate nach Abschluss des Tarifvertrags geltend macht. Bei einer verspäteten Geltendmachung wird die Preisanpassung erst ab dem Folgemonat wirksam. Ist der Auftragnehmer nicht tarifgebunden, so ist für den Beginn der Frist der Zeitpunkt der öffentlichen Bekanntmachung der Allgemeinverbindlichkeitserklärung durch das Bundesministerium für Arbeit und Soziales maßgeblich.

4.4. Die Reinigungsarbeiten, die im Zusammenhang mit Bau- und Renovierungsarbeiten anfallen, die nicht mehr als 3 % der zu reinigenden Gesamtfläche betreffen, sind in der Vergütung enthalten. Für Reinigungsarbeiten, die diesen Umfang überschreiten, ist vor der Ausführung eine gesonderte Vergütung zu vereinbaren.

4.5. Für die Preisanpassung nach § 3.4 der Besonderen Vertragsbedingungen hat der Auftragnehmer die ursprüngliche Kalkulation der Angebotspreise vorzulegen und die Veränderungen der Kalkulationsbestandteile nachzuweisen.

4.6. Die Vertragsparteien haben bezüglich des Verbrauchsmaterials jeweils das Recht einer Preisanpassung, wenn der Marktpreis sich um mehr als 10 % verändert. Für die Preisanpassung hat der Auftragnehmer die ursprüngliche Kalkulation der Angebotspreise

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vorzulegen und die Veränderung der Kalkulationsbestandteile und die Preisentwicklung nachzuweisen.

§ 5 Leistungsbedingungen

5.1. Ort, Zeit und Modalitäten der Leistungserbringung sind in den Vergabeunterlagen geregelt.

5.2. Darüber hinaus erforderliche Einzelaufträge werden schriftlich, per E-Mail oder Fax erteilt.

5.3. ☐ Sofern der verlangte Qualitätsstandard für die Unterhaltsreinigung nicht erreicht wird, kann die Auftraggeberin die Rechnung nach Maßgabe von Abschnitt 1.1 der Leistungsbeschreibung kürzen.

§ 6 Zahlungsbedingungen

6.1. Die Zahlung erfolgt innerhalb der gesetzlichen Zahlungsfrist von 30 Tagen unbar auf ein Konto des Auftragnehmers. Vereinbarte Skontofristen bleiben hiervon unberührt.

6.2. Für jeden Auftrag ist eine separate Rechnung zu stellen.

6.3. Die Rechnungsstellung erfolgt grundsätzlich über die Onlinezugangsgesetz- Rechnungseingangsplattform des Bundes (OZG-RE) unter https://xrechnung-bdr.de. Die zugehörige Leitweg-ID lautet: 992-80003DRVB1-17. Alle Rechnungen müssen die Bestellnummer sowie die Kontrakt- und Kreditorennummer enthalten.

6.4. Für Einzelaufträge nach Ziff. 5.2 der Besonderen Vertragsbedingungen ist eine gesonderte Rechnung zu stellen.

§ 7 Ergänzende Vereinbarungen

entfällt

§ 8 Schlussbestimmungen

8.1. Auf den Vertrag ist deutsches Recht anzuwenden.

8.2. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrags bedürfen der Textform (§ 126b BGB)

8.3. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertrag ergebenden Streitigkeiten ist Berlin.

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