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15.1.43-51761-403-26 Offenes Verfahren Anlage 5 Vertragsentwurf
Vertrag
über die Glas- und Rahmenreinigung
zwischen dem Land Sachsen-Anhalt,
vertreten durch die
Polizeiinspektion Magdeburg Sternstraße 12 39104 Magdeburg
nachstehend Auftraggeber genannt
und
………………………………………………. ………………………………………………. ………………………………………………. ……………………………………………….
nachstehend Auftragnehmer genannt
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Inhaltsverzeichnis
§ 1 Vertragsgegenstand ................................................................................................ 3 § 2 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers ............................................................... 4 § 3 Ausführung der Leistungen ...................................................................................... 4 § 4 Preisvereinbarung.................................................................................................... 4 § 5 Preisanpassung ....................................................................................................... 5 § 6 Einsatz der Beschäftigten ........................................................................................ 5 § 7 Datenschutz, Geheimhaltung .................................................................................. 6 § 8 Regelungen zum Betreten der Dienstgebäude ........................................................ 6 § 9 Aufsicht .................................................................................................................... 7 § 10 Verfahrensweise bei Fundsachen ......................................................................... 7 § 11 Ausführung der Arbeiten ........................................................................................ 7 § 12 Mehrarbeiten ......................................................................................................... 8 § 13 Verzug des Auftragnehmers/Schlechtreinigung ..................................................... 8 § 14 Haftung und Versicherung ..................................................................................... 8 § 15 Leistung und Haftung des Auftraggebers .............................................................. 9 § 16 Vertragsdauer und Kündigungsfristen ................................................................... 9 § 17 Rechtsnachfolge .................................................................................................... 9 § 18 Bescheinigungen ................................................................................................. 10 § 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand .......................................................................... 10 § 20 Sonstige Vereinbarungen, Salvatorische Klausel ................................................ 10
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§ 1 Vertragsgegenstand
- Gegenstand des Vertrages ist die Durchführung der Glasreinigungsleistung für nachfolgende Liegenschaften
| Dienststelle | Objektanschrift | ||||
|---|---|---|---|---|---|
| Dienststelle | Objektanschrift | ||||
| Los 1 | |||||
| Polizeirevier Magdeburg Zentraler Einsatzdienst | Polizeirevier Magdeburg | Hans-Grade-Str. 130, 39130 Magdeburg | |||
| Halberstädter Str. 39/39a, 39112 Magdeburg | |||||
| Zentraler Einsatzdienst | Hohendodeleber Weg 68, 39110 Magdeburg | ||||
| Leipziger Str. 15, 39112 Magdeburg | |||||
| Los 2 | |||||
| Polizeirevier Börde | Gerikestraße 68, 39340 Haldensleben | ||||
| Außenstelle Wolmirstedt | Friedensstr. 48, 39326 Wolmirstedt | ||||
| Revierkommissariat Oschersleben | Thälmannstr. 10, 39387 Oschersleben | ||||
| Außenstelle Wanzleben | Lindenpromenade 21, 39164 Wanzleben Bahnhofstraße 1, 39646 Oebisfelde BAB A2, 39326 Hohenwarsleben | Lindenpromenade 21, 39164 Wanzleben | |||
| Außenstelle Oebisfelde | Bahnhofstraße 1, 39646 Oebisfelde | ||||
| BAB A2, 39326 Hohenwarsleben | |||||
| Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst | |||||
| Los 3 | Plantage 3, 38820 Halberstadt Richard-Wagner-Str. 51, 38820 Halberstadt Nicolaistraße 2, 38855 Wernigerode Schillerstr. 3, 06484 Quedlinburg Nordhäuser Str. 3, 38899 Hasselfelde Unterstr. 12, 06493 Harzgerode Bebelstr. 27, 06493 Ballenstedt Am Markt 17, 38835 Osterwieck Herzogstraße 11, 38889 Blankenburg | ||||
| Polizeirevier Harz | |||||
| Polizeirevier Harz | |||||
| Revierkommissariat Wernigerode | |||||
| Revierkommissariat Quedlinburg | |||||
| Außenstelle Hasselfelde | |||||
| Außenstelle Harzgerode | |||||
| RBB-Standort Ballenstedt | |||||
| Außenstelle Osterwieck | |||||
| Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst | |||||
| Blankenburg | |||||
| Los 4 | |||||
| Polizeirevier Salzlandkreis | Franzstraße 35, 06406 Bernburg | ||||
| Revierkommissariat Schönebeck | Nicolaistraße 1, 39218 Schönebeck/Elbe | ||||
| Außenstelle Aschersleben | Am der Darre 10, 06449 Aschersleben | ||||
| Außenstelle Staßfurt | Salinenstraße 14, 39418 Staßfurt | ||||
| RBB-Standort Groß Börnecke | Ballplatz 22, OT Groß Börnecke, 39444 Hecklingen | ||||
| RBB-Standort Nachterstedt | Lindenstr. 01, OT Nachterstedt 06469 Stadt Seeland | ||||
| RBB-Standort Nienburg | Franz-Hallström-Str. 1, 06429 Nienburg | ||||
| RBB-Standort Könnern | Am Markt 1, 06420 Könnern |
- Bestandteile dieses Vertrages sind
- das Angebot des Auftragnehmers vom xx.xx.2026 in Verbindung mit dem Offenen Verfahren Az.: 15.1.43-51761-403-26
- die vollständigen Ausschreibungsunterlagen
- die nachstehenden Bestimmungen dieses Vertrages
- die AB PI ZD LSA
- sowie die „Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen“ – Teil B der Verdingungsordnung für Leistungen, ausgenommen Bauleistungen - nach Maßgabe der folgenden Bestimmungen, die Richtlinien für Vergabe und Abrechnung
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des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks sowie der RdErl. des MF „Allgemeine Regelung für die Gebäudeinnen- und Gebäudeaußenreinigung aller landeseigenen oder angemieteten Gebäude und Räume“ vom 16.06.1998 – 22.04019- 7, zuletzt geändert durch Verwaltungsvorschrift vom 18.06.2015 (MBl. LSA 2015, S. 404)
- Bedingungen des Auftragnehmers haben für den Auftraggeber keine Verbindlichkeit.
§ 2 Allgemeine Pflichten des Auftragnehmers
-
Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die nach diesem Vertrag zu erbringenden Leistungen leistungs-, fach- und fristgerecht auszuführen.
-
Erkennt der Auftragnehmer, dass er dieser Verpflichtung vorübergehend nicht nachkommen kann, so hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
-
Im Falle einer nicht vertragsgemäßen Erfüllung setzt der Auftraggeber dem Auftragnehmer folgende Fristen zur Nachbesserung:
a) für täglich zu erbringende Leistungen = sofort am gleichen Tag, b) für alle anderen zu erbringenden Leistungen = sofort am nächsten Werktag
- Kommt der Auftragnehmer der Aufforderung zur Nachbesserung nicht nach, ist der Auf- traggeber berechtigt, die vereinbarten Entgelte herabzusetzen.
§ 3 Ausführung der Leistungen
-
Die Zeitabstände der Reinigung ergeben sich aus der diesem Vertrag beigefügten Leistungsbeschreibung in Verbindung mit den Raumverzeichnissen. Durch den Auftragnehmer sind Reinigungspläne für die einzelnen Gebäude zu erarbeiten und mit dem Auftraggeber abzustimmen.
-
Die Termine für die Glas- und Rahmenreinigung sind mit den jeweiligen Liegenschaftsverantwortlichen rechtzeitig abzustimmen. Es werden die Werktage von Montag bis Freitag zugrunde gelegt.
§ 4 Preisvereinbarung
-
Die Vergütung bestimmt sich nach den im Preisblatt für die Glas- und Rahmenreinigung vereinbarten Preisen zuzüglich der zum Zeitpunkt der Leistung maßgebenden gesetzlichen Umsatzsteuer. Die vereinbarten Vertragspreise sind Pauschalpreise.
-
Für Leistungen, die nicht im Leistungsverzeichnis aufgeführt sind und durch den Auftragnehmer zu realisieren sind, werden ein Einzelpreis gemäß Preisblatt zuzüglich der gesetzlichen Mehrwertsteuer in Anwendung gebracht.
Die gesonderten Leistungen sind vom Auftragnehmer nachzuweisen und der Abrechnung beizufügen.
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-
Die Zahlung erfolgt rückwirkend nach Rechnungslegung per Überweisung auf ein zu benennendes Konto des Auftragnehmers. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Erhalt der Rechnung oder ____ Tage bei Vereinbarung eines Skontoabzugs von ___%.
-
Es werden folgende Zugangswege für den Rechnungseingang vereinbart:
-
Post
-
Fax oder
-
XRechnung (über Leitweg-ID 15-1213-31)
-
Der Auftraggeber kann den Umfang und die Häufigkeit der zu reinigenden Flächen entsprechend den jeweiligen Erfordernissen ändern. Bei einer Änderung, die dem Auftragnehmer vier Wochen vorher anzuzeigen ist, hat der Auftraggeber dem Auftragnehmer das nach der tatsächlich erbrachten Leistung zustehende Entgelt zu zahlen.
§ 5 Preisanpassung
-
Der Lohnkostenanteil (Arbeitsentgelt und Lohnnebenkosten) am Gesamtpreis gem. § 4 Abs. 1 beträgt gemäß der Kalkulation des Auftragnehmers im Angebot _______ %.
-
Ergeben sich nach Abschluss des Vertrages gesetzliche oder tarifliche Lohnänderungen (Erhöhung oder Senkung) oder andere tarifliche Vereinbarungen, die sich unmittelbar auf die Lohn- und/oder Lohnfolgekosten auswirken, so kann auf Antrag ein neuer Preis vereinbart werden. Dafür ist die verbindliche Berechnungsmethode im Anhang 10 zum Vertrag zu Grunde zu legen.
-
Eine Anpassung des Preises erfolgt weiterhin, wenn sich die gesetzliche Mehrwertsteuer ändert.
-
Die Veränderung der Lohnkosten teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber schriftlich und möglichst frühzeitig unter Benennung des geänderten Tarifvertrages bzw. der Änderung der gesetzlichen Bestimmungen mit.
-
Die Preisänderung wird frühestens zum 1. des nächsten Monats nach Beantragung (maßgeblich ist der Zugang beim Auftraggeber) wirksam.
§ 6 Einsatz der Beschäftigten
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Der Auftragnehmer stellt die für eine gründliche und fachgerechte Reinigung erforderlichen Arbeitskräfte und das für eine ordnungsgemäße Kontrolle erforderliche Aufsichtspersonal. Ausfälle an Personal dürfen die Ausführung der Arbeiten nicht nachteilig beeinflussen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für die Reinigungsarbeiten
a) nur fachkundige und zuverlässige Arbeitskräfte zu beschäftigen, b) nur ständiges Personal einzusetzen, das lediglich bei Urlaub/Krankheit/ Ausscheiden durch geeignete sozialversicherungspflichtige Vertreter ersetzt wird, c) grundsätzlich nur solche Arbeitskräfte einzusetzen, die beim Auftragnehmer mindestens in dem Umfang beschäftigt sind, dass sie aufgrund dieses Beschäftigungsverhältnisses der Sozialversicherungspflicht (einschließlich Arbeitslosenversicherung) unterliegen.
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d) Nichtdeutsche Arbeitnehmer müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein; der Auftraggeber kann entsprechende Nachweise verlangen, e) Arbeitskräfte mit meldepflichtigen übertragbaren Krankheiten dürfen nicht eingesetzt werden.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, dieses Personal auf Zuverlässigkeit zu prüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässige Arbeitskräfte abzulehnen. Hierzu teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber rechtzeitig, mindestens aber fünf Arbeitstage vor dem geplanten Einsatz die Namen der einzusetzenden Kräfte und deren unterschriebenes Einverständnis zu einer Überprüfung mit. Jede Veränderung im Bestand des eingesetzten Personals ist dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mitzuteilen.
-
Der Auftraggeber ist berechtigt, für die auf seinen Liegenschaften beschäftigen Arbeitskräfte des Auftragnehmers auf dessen Kosten polizeiliche Führungszeugnisse zu verlangen.
-
Der Auftragnehmer hat dem Auftraggeber für das gesamte Objekt einen Arbeitseinsatzplan der eingesetzten Arbeitskräfte zu übergeben. Der Auftraggeber ist berechtigt, jederzeit zu überprüfen, ob das vom Auftragnehmer im Einsatzplan gemeldete Personal mit dem tatsächlich beschäftigten Personal übereinstimmt.
-
Der Auftragnehmer verpflichtet die Arbeitskräfte,
- die in den Räumen befindlichen Telefone und Bürotechnik nicht zu benutzen,
- weder Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände in den Objekten zu öffnen oder Gegenstände/Lebensmittel zu entnehmen,
- nur die Räume zu betreten, die zur Aufgabenerfüllung notwendig sind.
§ 7 Datenschutz, Geheimhaltung
-
Der Auftragnehmer ist zur Einhaltung der Regelungen des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) verpflichtet. Der Auftragnehmer verpflichtet sich, sämtliche durch die Erbringung seiner Leistungen zur Kenntnis gelangten internen Angelegenheiten, Unterlagen und Informationen sowie sonstige Betriebs- und Geschäftsangelegenheiten des Auftraggebers auch nach Beendigung des Vertrages vertraulich zu behandeln.
-
Der Auftragnehmer hat alle im Rahmen dieses Vertrages eingesetzten Arbeitskräfte schriftlich zur Verschwiegenheit zu verpflichten.
-
Es ist dem Auftragnehmer und den von ihm eingesetzten Personen ferner untersagt, Einblick in Schriftstücke, Akten usw. zu nehmen oder davon Abschriften, Fotokopien und dergleichen zu fertigen.
§ 8 Regelungen zum Betreten der Dienstgebäude
- Die Arbeitskräfte sind vom Auftragnehmer auf dessen Kosten mit einem Lichtbildausweis auszustatten, der sie als Arbeitskräfte des Auftragnehmers ausweist. Der Ausweis muss den Vor- und Nachnamen der Arbeitskraft und die Firma des Auftragnehmers enthalten. Der Ausweis gilt nur in Verbindung mit dem Personaldokument (z.B. Personalausweis) und ist beim Betreten des Objektes vorzulegen.
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Alle Arbeitskräfte des Auftragnehmers sind in einer Liste zu erfassen, die bei dem jeweiligen Wachdienst hinterlegt ist und bei Notwendigkeit zu einem Abgleich der Personalien genutzt werden kann.
-
Personen, die der Auftragnehmer nicht mit Arbeiten im Bereich der im § 1 genannten Objekte beauftragt hat, ist der Zutritt zum Objekt nicht gestattet.
-
Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben sich grundsätzlich nur in den Bereichen aufzuhalten, die ihnen zur Arbeit zugewiesen wurden.
§ 9 Aufsicht
-
Aufsichtspersonen des Auftragnehmers haben in verschiedenen Zeiträumen die Ausführung der Arbeiten zu kontrollieren und zu dokumentieren.
-
Der Auftragnehmer bestimmt eine Aufsichtsperson, die für die Gesamtaufsicht verantwortlich ist und den Anweisungen und Wünschen des Auftraggebers oder seines Beauftragten im Rahmen der vertraglichen Bestimmungen zu folgen hat. Der Aufsichtsperson sollte nur eine ihrer Aufsichtspflicht angemessene Reinigungsfläche zugewiesen werden.
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Die Aufsichtsperson muss der deutschen Sprache mächtig sein.
§ 10 Verfahrensweise bei Fundsachen
Der Auftragnehmer und seine Erfüllungsgehilfen sind verpflichtet, alle Gegenstände, die auf der Dienstliegenschaft bzw. in den Dienstobjekten gefunden werden, sofort an den Verwaltungsdienst gegen Quittung zu übergeben. Finderlohn wird nicht gezahlt.
§ 11 Ausführung der Arbeiten
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Alle zu den Reinigungsarbeiten und benötigten Maschinen, Hilfs- und Putzmittel sowie Materialien (z.B. Desinfektionsmittel) sind vom Auftragnehmer zu stellen. Die Reinigungsmittel müssen den entsprechenden Gesetzen genügen, gesundheits- und umweltverträglich sein.
-
Geräte und Materialien, die eine Schädigung der behandelten Flächen oder an Einrichtungen verursachen können, dürfen nicht verwendet werden. Elektrische Geräte müssen den VDE-Vorschriften entsprechen.
-
Es dürfen nur nicht rückfettende Reinigungsmittel und -zusätze eingesetzt werden.
-
Der Auftraggeber behält sich vor, bestimmte Arbeiten oder die Verwendung bestimmter Mittel zu untersagen oder zu verlangen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur unentgeltlichen Abgabe von Proben der von ihm verwendeten Materialien und Reinigungsmittel an den Auftraggeber zur Prüfung durch eine von diesem zu bestimmende Stelle.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich, auf Ersuchen des Auftraggebers Versuche mit Putzmittel, Ölen, Wachsen oder dergleichen durchzuführen und sie für den Fall der
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Bewährung weiterzuverwenden. Etwaige Mehrkosten für die bei den Versuchen zu verwendenden Materialien trägt der Auftraggeber.
§ 12 Mehrarbeiten
Geforderte Mehrarbeiten können durch den Auftragnehmer nicht abgelehnt werden. Sie bedürfen der schriftlichen Vereinbarung und werden zum jeweils gültigen Vertragspreis aufgrund besonders spezifizierter Rechnung vergütet.
§ 13 Verzug des Auftragnehmers/Schlechtreinigung
Der Auftraggeber ist für den Fall nicht rechtzeitiger, nicht sachgemäßer oder aus einem sonstigen Grund unzureichender Leistung des Auftragnehmers nach erfolgloser Mahnung vorbehaltlich der fristlosen Kündigung gemäß des Vertrages berechtigt;
a) die Erfüllung des Vertrages auf Kosten und Gefahr des Auftragnehmers durch einen Dritten besorgen zu lassen oder b) einen der Minderleistung entsprechenden Abzug von der Vergütung vorzunehmen.
§ 14 Haftung und Versicherung
-
Der Auftragnehmer haftet für alle Schäden, die durch ihn oder seine Erfüllungsgehilfen in Ausübung oder bei Gelegenheit der Vertragserfüllung, sowie durch die Nichterfüllung der in diesem Vertrag übernommenen Verpflichtungen, verursacht werden. Soweit Dritte Schaden erleiden und den Auftraggeber in Anspruch nehmen, ist der Auftragnehmer verpflichtet, den Auftraggeber unverzüglich freizustellen. Der Auftraggeber ist berechtigt, aus Schadensereignissen entstehende Forderungen durch einfache Erklärung nach §§ 387 ff. BGB gegen Forderungen des Auftragnehmers aufzurechnen.
-
Zur Mindestdeckung verpflichtet sich der Auftragnehmer, für die nachstehenden Schadensereignisse fortlaufend eine Haftpflichtversicherung mindestens bis zur Höhe der nachfolgenden Deckungssummen abzuschließen:
Personenschäden 2.500.000 EUR Sach- und Umweltschäden 2.000.000 EUR Schlüsselverlustschäden 100.000 EUR Schäden nach BDSG 250.000 EUR
Der Abschluss ist dem Auftraggeber nachzuweisen.
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Der Auftragnehmer verpflichtet sich zur Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften. Für Personal- und Sachschäden jeglicher Art, die den Erfüllungsgehilfen und dem Personal des Auftragnehmers im Zusammenhang mit ihrer Tätigkeit in den Bereichen in § 1 genannten Objekten entstehen, übernimmt der Auftraggeber außer im Fall vorsätzlicher Pflichtverletzung keine Haftung. Sollten entsprechende Schadensersatzansprüche geltend gemacht werden, so ist der Auftragnehmer zur Freistellung verpflichtet.
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Mängel und Schäden in den Räumen, den Einrichtungsgegenständen sowie an der gesamten Dienstliegenschaft sind dem Auftraggeber unverzüglich mitzuteilen.
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§ 15 Leistung und Haftung des Auftraggebers
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Die zur Durchführung der Arbeiten notwendigen Medien wie Strom, Wasser, Abwasser etc. werden dem Auftragnehmer unentgeltlich zur Verfügung gestellt. Er hat auf sparsamen Verbrauch zu achten.
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Der Auftraggeber haftet nicht für die Beschädigung oder Diebstahl der vom Auftragnehmer eingesetzten Maschinen.
-
Der Auftraggeber haftet nicht für das Eigentum der Arbeitskräfte.
§ 16 Vertragsdauer und Kündigungsfristen
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Der Vertrag wird für die Zeit vom 01.04.2027 bis 31.03.2030 geschlossen. Die ersten sechs Monate der Vertragslaufzeit gelten als Probezeit. In dieser Zeit können sowohl Auftraggeber als auch Auftragnehmer ohne Angabe von Gründen fristlos kündigen.
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Der Vertrag verlängert sich um jeweils ein weiteres Jahr, wenn er nicht vier Monate vor Vertragsablauf gekündigt wird. Die maximale Laufzeit des Vertrages beträgt fünf Jahre (bis 31.03.2032). In diesem Fall bedarf es keiner besonderen Kündigung.
-
Der Auftraggeber kann – abgesehen von den sonstigen gesetzlichen Bestimmungen – das Vertragsverhältnis fristlos kündigen, wenn
a) der Auftragnehmer gegen das Arbeitnehmer-Entsendegesetz (AentG) verstößt, b) der Auftragnehmer den Bestimmungen dieses Vertrages zuwiderhandelt, c) für den Auftraggeber die Fortsetzung des Vertragsverhältnisses aus einem in der Person des Auftragnehmers oder der bei ihm Beschäftigten liegenden Grundes unzumutbar wird, d) über das Vermögen des Auftragnehmers ein Insolvenzverfahren oder Vergleichsverfahren eröffnet oder ein entsprechender Eröffnungsantrag mangels Masse abgewiesen wird, e) der Vertragsgegenstand aus strukturellen oder anderen dienstlichen Gründen wegfällt.
-
Schadensersatzansprüche des Auftragnehmers infolge fristloser Kündigung sind ausgeschlossen. Die Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen durch den Auftraggeber bleibt unberührt.
-
Die Kündigung muss schriftlich erfolgen. Für die Einhaltung der Kündigungsfrist ist der Tag maßgebend, an dem das Kündigungsschreiben beim Auftraggeber eingeht.
§ 17 Rechtsnachfolge
- Der Auftraggeber und der Auftragnehmer verpflichten sich, die Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag auch auf eventuelle beidseitige Rechtsnachfolger oder sonstige Nachfolgeunter-nehmen zu übertragen.
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§ 18 Bescheinigungen
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Auf Verlangen des Auftraggebers hat der Auftragnehmer für jede im Verlauf des Vorjahres vom Arbeitgeber eingesetzte Arbeitskraft die Jahres-/Abmeldung nach § 28a SGB IV oder eine Mitgliedsbescheinigung der zuständigen Stelle für den Einzug der Sozialversicherungsbeiträge vorzulegen.
-
Die Mitgliedsbescheinigung muss Name, Vorname, Geburtsdatum, Beitragsgruppe und den Beschäftigungszeitraum der Arbeitskraft enthalten.
-
Der Auftragnehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Arbeitskräfte die für die Übersendung der Jahres-/Abmeldung oder für die Erteilung der Mitgliedsbescheinigung erforderliche Einwilligung im Rahmen einer gesonderten Vereinbarung abgeben.
§ 19 Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsorte sind die Orte der Leistungserbringung. Gerichtsstand ist Magdeburg.
§ 20 Sonstige Vereinbarungen, Salvatorische Klausel
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Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrages bedürfen der Schriftform. Mündliche Vereinbarungen haben keine Gültigkeit.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
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Der Auftraggeber ist berechtigt, Dienststellen/Liegenschaften, für welche kein Reinigungsdienst mehr benötigt wird, aus dem vereinbarten Preis pro Reinigung mit einer Ankündigungsfrist von einem Monat zu streichen. Dem Auftraggeber bleibt es aber unbenommen, neue Dienststellen mit einer seitens des Auftraggebers ermittelten Reinigungsfläche im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer hinzuzunehmen, für welche bislang noch keine Reinigungsdienstleistung benötigt wurde.
-
Personen- und Funktionsbezeichnungen gelten jeweils in weiblicher und männlicher Form.
Ort, Datum............................. Ort, Datum.............................
Im Auftrag
Auftraggeber Auftragnehmer
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