Anlage 4.1 Leistungsbeschreibung Glasreinigung.pdf

Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung für Polizeigebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 08:26 (Europe/Berlin)

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Anlage 4.1 – Leistungsbeschreibung Glasreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung

zum Offenen Verfahren

Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg

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Anlage 4.1 – Leistungsbeschreibung Glasreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

Inhaltsverzeichnis

  1. Angaben zu den Objekten .......................................................................................... 3

  2. Allgemeines ............................................................................................................... 3

  3. Personal ..................................................................................................................... 4

  4. Anzeigen von Mängeln und Schäden ......................................................................... 6

  5. Haftung/Haftungsversicherung ................................................................................... 6

  6. Reinigungsmittel/-gerätschaften ................................................................................. 7

  7. Reinigungszeiten: ...................................................................................................... 9

  8. Umfang und Ausführung der Fensterreinigung ........................................................... 9

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  1. Angaben zu den Objekten

Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss von Dienstleistungsverträgen über die Glas- und Rahmenreinigung für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg in folgenden Liegenschaften

DienststelleObjektanschrift
DienststelleObjektanschrift
Los 5
Polizeirevier MagdeburgHans-Grade-Str. 130, 39130 Magdeburg
Halberstädter Str. 39/39a, 39112 Magdeburg
Zentraler EinsatzdienstHohendodeleber Weg 68, 39110 Magdeburg
Leipziger Str. 15, 39112 Magdeburg
Los 6
Polizeirevier BördeGerikestraße 68, 39340 Haldensleben
Außenstelle WolmirstedtFriedensstr. 48, 39326 Wolmirstedt
Revierkommissariat OscherslebenThälmannstr. 10, 39387 Oschersleben
Außenstelle WanzlebenLindenpromenade 21, 39164 Wanzleben Bahnhofstraße 1, 39646 Oebisfelde BAB A2, 39326 HohenwarslebenLindenpromenade 21, 39164 Wanzleben
Außenstelle OebisfeldeBahnhofstraße 1, 39646 Oebisfelde
BAB A2, 39326 Hohenwarsleben
Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
Los 7Plantage 3, 38820 Halberstadt Richard-Wagner-Str. 51, 38820 Halberstadt Nicolaistraße 2, 38855 Wernigerode Schillerstr. 3, 06484 Quedlinburg Nordhäuser Str. 3, 38899 Hasselfelde Unterstr. 12, 06493 Harzgerode Bebelstr. 27, 06493 Ballenstedt Am Markt 17, 38835 Osterwieck Herzogstraße 11, 38889 Blankenburg
Polizeirevier Harz
Polizeirevier Harz
Revierkommissariat Wernigerode
Revierkommissariat Quedlinburg
Außenstelle Hasselfelde
Außenstelle Harzgerode
RBB-Standort Ballenstedt
Außenstelle Osterwieck
Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
Blankenburg
Los 8
Polizeirevier SalzlandkreisFranzstraße 35, 06406 Bernburg
Revierkommissariat SchönebeckNicolaistraße 1, 39218 Schönebeck/Elbe
Außenstelle AscherslebenAn der Darre 10, 06449 Aschersleben
Außenstelle StaßfurtSalinenstraße 14, 39418 Staßfurt
RBB-Standort Groß BörneckeBallplatz 22, OT Groß Börnecke, 39444 Hecklingen
RBB-Standort NachterstedtLindenstr. 01, OT Nachterstedt 06469 Stadt Seeland
RBB-Standort NienburgFranz-Hallström-Str. 1, 06429 Nienburg
RBB-Standort KönnernAm Markt 1, 06420 Könnern
  1. Allgemeines

Die Reinigung ist termingerecht, gründlich, vollumfänglich nach dem Leistungsverzeichnis, nach aktuellstem Verfahrensstand und schonend, d. h. unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht und die

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Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z.B. Verkehrssicherungspflichten, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, etc.) sichergestellt wird.

Detaillierte Angaben zu den Flächen und dem Reinigungsumfang ergeben sich aus dem Glasreinigungsverzeichnis. Eventuelle Messfehler von bis zu 3% bleiben unbeachtet und berechtigen beide Seiten nicht zu Nachforderungen.

Der Auftraggeber ist berechtigt Gebäude, für welche keine Reinigungsleistung mehr benötigt wird, aus dem vereinbarten Preis pro Reinigung mit der Ankündigungsfrist von einem Monat zu streichen.

Dem Auftraggeber bleibt es aber auch unbenommen, neue Gebäude auf der Liegenschaft mit einer seitens des Auftraggebers ermittelten Reinigungsfläche im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer hinzunehmen, für welche bislang noch keine Reinigungsdienstleistung benötigt wurden.

  1. Personal

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Betrieb im Reinigungsobjekt nicht beeinträchtigt wird.

Die Reinigung ist von einem festen Personenkreis durchzuführen, von denen das polizeiliche Führungszeugnis vor Vertragsbeginn vorzulegen ist. Zudem dürfen durch den Auftragnehmer nur Personen eingesetzt werden, die einer Überprüfung ihrer Person zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten durch die jeweilige Polizeiinspektion zustimmen. Von diesen Erfordernissen ist auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung umfasst.

Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Lohn- und Gehaltstarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks. Der Preisermittlung liegen die jeweils geltenden Tariflöhne für das Tarifgebiet sowie der aktuelle Rahmentarifvertrag zugrunde. Der für die Glasreinigung gültige Tariflohn beträgt aktuell 18,40 EUR (Lohngruppe 6). Dieses Stundenentgelt ist zunächst für die Kalkulation anzuwenden. Aufgrund aktueller Tarifverhandlungen wird von einer Erhöhung ausgegangen. Sollten sich während des Ausschreibungszeitraums Änderungen ergeben werden die Bieter durch die Vergabestelle darüber informiert.

Das Reinigungspersonal ist mit einer dem Einsatzzweck angepasster Berufsbekleidung vom Auftragnehmer auszustatten.

Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben den tatsächlichen Beginn und das tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit in einem vom Auftragnehmer auszulegenden Arbeitsstundenbuch einzutragen. Diese Zeiterfassung ist mit der Rechnungsstellung unaufgefordert vorzulegen.

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Die aktuelle Personaleinsatzliste ist auf Wunsch dem Auftraggeber zur Einsicht vorzulegen.

Das zum Einsatz kommende Personal muss für die Erbringung der jeweiligen Leistung die deutsche Sprache in ausreichendem Maße in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Niveaustufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen hat. Gefahrenhinweise, Gebrauchsanweisungen sowie die Dienstanweisung müssen in deutscher Sprache zweifelsfrei verstanden werden.

Für die zur Ausführung der Reinigungsleistungen eingesetzten Arbeitskräfte sind von dem Auftragnehmer auf dessen Kosten Ausweise zu erstellen, die sie als Arbeitskräfte des Unternehmens ausweisen. Die Ausweise müssen den Namen des Unternehmens und den Namen der Arbeitskraft enthalten und sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. dem Reisepass gültig. Die Ausweise sind bei der Ausführung der Reinigungsleistungen von den Reinigungskräften mitzuführen und gegenüber dem Auftraggeber auf Verlangen vorzuzeigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich beim Ausscheiden der Arbeitskräfte aus dem Unternehmen diese Ausweise zurückzufordern.

Alle im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte werden durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer verpflichtet,

  • keinen Einblick in die Akten und Schriftstücke in den Objekten zu nehmen,
  • weder Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände in den Objekten zu öffnen oder Gegenstände/Lebensmittel zu entnehmen,
  • die in den Räumen befindlichen Telefone, Faxgeräte, Computer und Multifunktionsgeräte nicht zu benutzen,
  • Verschwiegenheit über bekannt gewordene dienstliche Vorgänge zu wahren,
  • Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich dem zuständigen Personal der Einrichtung oder einem Beauftragten zu übergeben; Finderlohn wird nicht gezahlt.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Die Verpflichtungserklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers diesem vorzulegen. Bei einem Vorliegen von berechtigten Gründen kann der Auftraggeber den Austausch von Reinigungskräften verlangen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der vereinbarten Reinigungszeit eine verantwortliche Person (Vorarbeiter) einzusetzen und diese dem Auftraggeber namentlich zu benennen. Diese Person hat mit der Reinigungssachbearbeitung des Auftraggebers eng zusammen zu arbeiten.

Zudem ist durch den Auftragnehmer eine kompetente Ansprechperson zu benennen. Diese ist, soweit nicht der Vorarbeiter damit beauftragt ist, die Ansprechperson für Vertragsfragen, Qualitätsmanagement (insbesondere Qualitätskontrollen) sowie die Planung von Aufträgen

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aus dem Vertrag (Objektleitung). Sie muss gegenüber den Mitarbeitenden weisungsberechtigt sein. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass die Objektleitung während der üblichen Büro- und Reinigungszeiten per Mobiltelefon erreichbar ist. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber vor Beginn des Auftrages die Kontaktdaten (E-Mail, Telefonnummer) der zuständigen Objektleitung. Die Kosten für die Aufsichtsperson sowie für eine evtl. Vor- und Nachbereitung der Reinigung durch andere Mitarbeiter des Auftragnehmers sind in die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes aufzunehmen und mit dieser abgedeckt.

Änderungen und derselben teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit. Vorarbeiter stehen beim Einsatz im Objekt als Ansprechpartner zur Verfügung.

Der Auftragnehmer hat für seine Mitarbeiter Reinigungspläne zu erarbeiten, die auch den Bediensteten der Dienststelle bekannt gegeben werden. So ist sichergestellt, dass eine kontinuierliche Reinigung möglich ist und die Arbeit auch entsprechend kontrolliert werden kann.

  1. Anzeigen von Mängeln und Schäden

Mängel und Schäden – z. B. an Gebäudeteilen, an Möbeln und Büroeinrichtungen, an Glasflächen, an elektrischen und sanitären Anlagen, an Küchenausstattungen oder an Ver- und Entsorgungsleitungen –, die bei den Reinigungsarbeiten festgestellt oder verursacht wurden, sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Soweit diese Schäden die Reinigungskräfte gefährden, darf die entsprechende Reinigungsleistung nicht vor einer Behebung der festgestellten Beanstandung ausgeführt werden.

  1. Haftung/Haftungsversicherung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle für das Reinigungsobjekt geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Die Verantwortung hierfür obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Einweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.

Vor Vertragsschluss ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe folgender Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vom Auftragnehmer vorzulegen:

Personenschäden 2.500.000 EUR

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Sach- und Umweltschäden 2.000.000 EUR Schlüsselverlustschäden 100.000 EUR Schäden nach BDSG 250.000 EUR

  1. Reinigungsmittel/-gerätschaften

Es sind Reinigungs- und Pflegemittel (stellt Auftragnehmer) zu verwenden, die ökologisch und dermatologisch verträglich sind und eine Beschädigung der zu behandelnden Flächen ausschließen.

Der Auftraggeber stellt für die Durchführung der Reinigungsarbeiten unentgeltlich warmes und kaltes Wasser sowie elektrische Energie zur Verfügung.

Für jedes angebotene bzw. verwendete Reinigungsmittel müssen ein Sicherheitsdatenblatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert werden. Sie sind mitsamt der ggf. erforderlichen Betriebsanweisung im Objekt vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat sein Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. Für neu eingesetztes Personal erfolgt eine Schulung zeitnah zur Einstellung. Bei einem Produktwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt.

Der Auftragnehmer hat die Schulungen zu dokumentieren. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung inklusive Auflistung der Schulungsinhalte, -dauer und exakten Bezeichnung der geschulten Produkte. Sie enthält die Unterschriften der teilnehmenden Personen. Diese Dokumentation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Es darf keine Gefährdung von Personen von den eingesetzten Arbeitsmitteln ausgehen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verwenden.

Die verwendeten Reinigungs- und Arbeitsmittel dürfen folgende Inhaltsstoffe nicht enthalten:

Gerüststoffe und Komplexbildner, Thioharnstoff

  • Ethylendiamintetraacetat (EDTA),
  • Thioharnstoff,
  • Nitrilotriacetat (NTA)

Säuren:

  • Salpetersäure,
  • Flußsäure,
  • Salzsäure,
  • Schwefelsäure,
  • Phosphorsäure

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Tenside anionisch, nichtionisch, amphoter

  • Alkylphenolethoxylate (APEO),
  • Alkylphenolalkoxylate,
  • Alkylphenolalkoxylat-Derivate (APEO-Sulfate, APEO-Phosphate, etc.) Tenside kationisch:
  • Imidazolidiniumverbindungen,
  • Dialkyldimethylammoniumsalze,
  • Alkyltrimethylammoniumsalze,
  • Alkyldimethylbenzylammoniumsalze,
  • Alkyldimethyl(ethylbenzyl)ammoniumsalze,
  • andere kationische Tenside

Lösemittel:

  • halogenierte Kohlenwasserstoffe,
  • aromatische Kohlenwasserstoffe,
  • Terpene,
  • Terpentinöl,
  • Diethanolamin (CAS 111-42-2),
  • Ethylenglykolmonomethylether (CAS 109-86-4),
  • Ethylenglykolmonoethylether (CAS 110-80-5),
  • Ethylenglykolmonobutylether (CAS 111-76-2),
  • Ethylenglykolmonomethyletheracetat (CAS 110-59-6),
  • Ethylenglykolmonoethyletheracetat (CAS 111-15-9),
  • Diethylenglykolmonomethylether (CAS 111-77-3),
  • Diethylenglykoldimethylether (CAS 111-96-6),
  • Methanol (CAS 67-56-1),
  • Hydrofurane,
  • Benzylalkohol (CAS 100-51-6) Treibgase:
  • Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)

Bleichmittel:

  • Chlor abspaltende Verbindungen
  • Perborate

Konservierungsstoffe:

  • Formaldehyd und/oder Formaldehydabspalter,
  • Konservierungsmittel auf Chlor- oder Halogenbasis/Halogenkohlenwasserstoffe,
  • Phenol,
  • Quarternäre (quartäre) Ammoniumverbindungen,
  • andere Aromaten

Korrosionsschutzmittel

  • Diethanolamin,
  • Natriumnitrit

Weichmacher auf Basis von Phthalat-Verbindungen

sonstige Inhaltsstoffe:

  • p-Dichlorbenzol,

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  • Synthetische Moschus-Verbindungen

Für Reinigungsmittel, die verdünnt anzuwenden sind, müssen vom Auftragnehmer zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden. Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (z.B. VDE/GS, CE-Zeichen, Prüfplakette DGUV Vorschrift 3) tragen.

Es besteht die Möglichkeit, die Reinigungsgerätschaften in den Gebäuden abzustellen.

  1. Reinigungszeiten:

Die Reinigung hat während der betriebsüblichen Arbeitszeit von

montags bis donnerstags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags in der Zeit von 07.00 Uhr bis 13.00 Uhr

zu erfolgen.

Die konkreten Termine für die Reinigungszeiten sind mit den Verwaltungsdiensten der jeweiligen Dienststellen abzustimmen. Der Zugang zu den einzelnen Diensträumen usw. wird durch den Auftraggeber gesichert. Schlüssel werden dem Auftragnehmer in notwendigem Umfang zur Verfügung gestellt.

  1. Umfang und Ausführung der Fensterreinigung

Die Reinigung umfasst die witterungs- und raumseitige Reinigung aller Fensterscheiben, beweglichen und feststehenden Rahmenelementen, Anschläge, Wasserrinnen, Einfassungen, Bekleidungen, Zargen, Falze, Bedienelemente (Griffe), Fensterbänke (innen und außen). Dazu zählt auch die Reinigung der Innentüren auf den Fluren und in den Treppenhäusern.

Die Reinigung der Verglasungen hat fachgerecht, gründlich und schonend nach neuzeitlichen Verfahren auf beiden Seiten der Fensterscheibe unter Verwendung eines geeigneten Glasreinigungsmittels zu erfolgen.

Ebenso hat die Reinigung der Fensterrahmen fachgerecht unter Verwendung geeigneter Reinigungsmittel zu erfolgen. Die Rahmenreinigung beinhaltet die Rahmenfläche, die Einfassungen, Bekleidungen, Zargen und Falze auf der innen und der außenliegenden Seite des Fensters.

Beim Reinigen der Fenster verstellte Möbel sind durch das Reinigungspersonal des Auftragnehmers nach Beendigung der Reinigungsarbeiten wieder an Ort und Stelle zu bringen. Verschmutzungen, die bei der Fensterreinigung auf Fensterbänken, Bodenbelägen, Tischen, Stühlen usw. entstehen, sind durch den Auftragnehmer zu seinen Lasten zu entfernen.

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Die Fensterbänke sind durch Feuchtreinigen zu säubern. Ein Betreten der Fensterbänke ist nicht zulässig, da diese nur punktuell unterfüttert sind und daher Bruchgefahr besteht.

In einigen Räumen lassen sich die Fenster nicht öffnen und können daher gegebenenfalls von außen nur mit einer Hebebühne erreicht werden. Dies ist bei der Objektbesichtigung mit den jeweiligen Ansprechpartnern der Dienststellen zu klären und bei der Kalkulation entsprechend zu berücksichtigen.

Die Aufmaßermittlung erfolgte einseitig nach den Konstruktionsmaßen (lichtes Rohbaumaß). Rahmen, Pfosten und Kämpfer, etc. wurden übermessen.

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