Anlage 2.1 Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung.pdf

Unterhalts-, Glas- und Rahmenreinigung für Polizeigebäude

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 08:26 (Europe/Berlin)

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung

zum Offenen Verfahren

Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

Inhaltsverzeichnis

  1. Angaben zu den Objekten .......................................................................................... 3

  2. Allgemeines ............................................................................................................... 4

  3. Personal ..................................................................................................................... 4

  4. Anzeigen von Mängeln und Schäden ......................................................................... 7

  5. Haftung/Haftungsversicherung ................................................................................... 7

  6. Reinigungsmittel/-gerätschaften ................................................................................. 7

  7. Vorgaben zum Reinigungsverfahren .........................................................................10

  8. Sonderreinigungen - Option ......................................................................................13

  9. Verbrauchsmaterialien ..............................................................................................14

  10. Reinigungszeiten ......................................................................................................14

  11. Leistungszahlen ........................................................................................................15

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

  1. Angaben zu den Objekten

Das Vergabeverfahren richtet sich auf den Abschluss von Dienstleistungsverträgen über die Unterhaltsreinigung für Objekte der Polizeiinspektion Halle.

Die Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg befinden sich in den Liegenschaften:

DienststelleObjektanschrift
DienststelleObjektanschrift
Los 1
Polizeirevier MagdeburgHans-Grade-Str. 130, 39130 Magdeburg
Halberstädter Str. 39/39a, 39112 Magdeburg
Zentraler EinsatzdienstHohendodeleber Weg 68, 39110 Magdeburg
Leipziger Str. 15, 39112 Magdeburg
Los 2
Polizeirevier BördeGerikestraße 68, 39340 Haldensleben
Außenstelle WolmirstedtFriedensstr. 48, 39326 Wolmirstedt
Revierkommissariat OscherslebenThälmannstr. 10, 39387 Oschersleben
Außenstelle WanzlebenLindenpromenade 21, 39164 Wanzleben Bahnhofstraße 1, 39646 Oebisfelde BAB A2, 39326 HohenwarslebenLindenpromenade 21, 39164 Wanzleben
Außenstelle OebisfeldeBahnhofstraße 1, 39646 Oebisfelde
BAB A2, 39326 Hohenwarsleben
Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
Los 3Plantage 3, 38820 Halberstadt Richard-Wagner-Str. 51, 38820 Halberstadt Nicolaistraße 2, 38855 Wernigerode Schillerstr. 3, 06484 Quedlinburg Nordhäuser Str. 3, 38899 Hasselfelde Unterstr. 12, 06493 Harzgerode Bebelstr. 27, 06493 Ballenstedt Am Markt 17, 38835 Osterwieck Herzogstraße 11, 38889 Blankenburg
Polizeirevier Harz
Polizeirevier Harz
Revierkommissariat Wernigerode
Revierkommissariat Quedlinburg
Außenstelle Hasselfelde
Außenstelle Harzgerode
RBB-Standort Ballenstedt
Außenstelle Osterwieck
Zentraler Verkehrs- und Autobahndienst
Blankenburg
Los 4
Polizeirevier SalzlandkreisFranzstraße 35, 06406 Bernburg
Revierkommissariat SchönebeckNicolaistraße 1, 39218 Schönebeck/Elbe
Außenstelle AscherslebenAn der Darre 10, 06449 Aschersleben
Außenstelle StaßfurtSalinenstraße 14, 39418 Staßfurt
RBB-Standort Groß BörneckeBallplatz 22, OT Groß Börnecke, 39444 Hecklingen
RBB-Standort NachterstedtLindenstr. 01, OT Nachterstedt 06469 Stadt Seeland
RBB-Standort NienburgFranz-Hallström-Str. 1, 06429 Nienburg
RBB-Standort KönnernAm Markt 1, 06420 Könnern

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

  1. Allgemeines

Die Reinigung ist termingerecht, gründlich, nach aktuellstem Verfahrensstand und schonend, d. h. unter Berücksichtigung ökologischer Erkenntnisse so auszuführen, dass ein einwandfreier Reinigungszustand erreicht und die Einhaltung von gesetzlichen Vorgaben (z.B. Verkehrssicherungspflichten, Arbeitsstättenverordnung, Unfallverhütungsvorschriften, etc.) sichergestellt wird.

Dies ergibt sich zwangsweise aus der Besonderheit der Dienststellen der Polizei und den damit verbundenen Sicherheitsstandards und den Aufgaben der Polizeidienststellen. Die Objekte stehen durch den stetigen Besucherverkehr im besonderen öffentlichen Interesse. Die Sorgfältigkeit und Zuverlässigkeit der Leitungsausführung unterliegt mithin strengen Maßstäben und einer ständigen Kontrolle.

Detaillierte Angaben zu den Flächen und dem Reinigungsumfang ergeben sich aus den Raumverzeichnissen. Eventuelle Messfehler von bis zu 3% bleiben unbeachtet und berechtigen beide Seiten nicht zu Nachforderungen.

Die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes hat auf der Grundlage des derzeit gültigen Tarifvertrages zu erfolgen.

Der Auftraggeber ist berechtigt Dienststellen, für welche kein Reinigungsdienst mehr benötigt wird, aus der monatlich zu überweisenden Summe mit der Ankündigungsfrist von einem Monat zu streichen. Dem Auftraggeber bleibt es aber auch unbenommen, neue Dienststellen mit einer seitens des Auftraggebers ermittelten Stundenzahl im Einvernehmen mit dem Auftragnehmer hinzunehmen, für welche bislang noch keine Reinigungsdienstleistung benötigt wurden.

  1. Personal

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, nur Mitarbeiter einzusetzen, die für die ausgeschriebenen Arbeiten geeignet sind, die erforderlichen Erfahrungen haben und durch persönliche Zuverlässigkeit Gewähr dafür bieten, dass der Betrieb im Reinigungsobjekt nicht beeinträchtigt wird.

Die Reinigung ist von einem festen Personenkreis durchzuführen, von denen das polizeiliche Führungszeugnis vor Vertragsbeginn vorzulegen ist. Zudem dürfen durch den Auftragnehmer nur Personen eingesetzt werden, die einer Überprüfung ihrer Person zu strafrechtlich relevanten Sachverhalten durch die jeweilige Polizeiinspektion zustimmen. Von diesen Erfordernissen ist auch die Urlaubs- und Krankheitsvertretung umfasst.

Bei Personalausfall ist eine Ersatzreinigungskraft noch am gleichen Tag durch den Auftragnehmer zur Verfügung zu stellen. Eine Ersatzaufsichtsperson ist durch den Auftragnehmer innerhalb von zwei Tagen zur Verfügung zu stellen.

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Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Lohn- und Gehaltstarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks. Der Preisermittlung liegen die jeweils geltenden Tariflöhne für das Tarifgebiet sowie der aktuelle Rahmentarifvertrag zugrunde.

Die Beschäftigung erfolgt ausschließlich nach den Bestimmungen des jeweils gültigen Lohn- und Gehaltstarifvertrages des Gebäudereiniger-Handwerks. Der Preisermittlung liegen die jeweils geltenden Tariflöhne für das Tarifgebiet sowie der aktuelle Rahmentarifvertrag zugrunde. Der für die Unterhaltsreinigung gültige Tariflohn beträgt aktuell 15,00 EUR (Lohngruppe 1). Dieses Stundenentgelt ist zunächst für die Kalkulation anzuwenden. Aufgrund aktueller Tarifverhandlungen wird von einer Erhöhung ausgegangen. Sollten sich während des Ausschreibungszeitraums Änderungen ergeben werden die Bieter durch die Vergabestelle darüber informiert.

Das Reinigungspersonal ist mit einer dem Einsatzzweck angepasster Berufsbekleidung vom Auftragnehmer auszustatten.

Die Arbeitskräfte des Auftragnehmers haben den tatsächlichen Beginn und das tatsächliche Ende der täglichen Arbeitszeit in einem vom Auftragnehmer auszulegenden Arbeitsstundenbuch einzutragen. Diese Zeiterfassung ist mit der monatlichen Rechnungsstellung unaufgefordert vorzulegen.

Die aktuelle Personaleinsatzliste ist auf Wunsch dem Auftraggeber zur Einsicht vorzulegen.

Das zum Einsatz kommende Personal muss für die Erbringung der jeweiligen Leistung die deutsche Sprache in ausreichendem Maße in Wort und Schrift beherrschen (mindestens Niveaustufe B1 gemäß dem Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen). Ausländische Arbeitskräfte müssen im Besitz einer gültigen Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis sein, welche der Auftragnehmer dem Auftraggeber auf Verlangen vorzulegen hat. Gefahrenhinweise, Gebrauchsanweisungen sowie die Dienstanweisung müssen in deutscher Sprache zweifelsfrei verstanden werden.

Für die zur Ausführung der Reinigungsleistungen eingesetzten Arbeitskräfte sind von dem Auftragnehmer auf dessen Kosten Ausweise zu erstellen, die sie als Arbeitskräfte des Unternehmens ausweisen. Die Ausweise müssen den Namen des Unternehmens und den Namen der Arbeitskraft enthalten und sind nur in Verbindung mit dem Personalausweis bzw. dem Reisepass gültig. Die Ausweise sind bei der Ausführung der Reinigungsleistungen von den Reinigungskräften mitzuführen und gegenüber dem Auftraggeber auf Verlangen vorzuzeigen. Der Auftragnehmer verpflichtet sich beim Ausscheiden der Arbeitskräfte aus dem Unternehmen diese Ausweise zurückzufordern.

Alle im Objekt eingesetzten Arbeitskräfte werden durch den Auftraggeber und den Auftragnehmer verpflichtet,

  • keinen Einblick in die Akten und Schriftstücke in den Objekten zu nehmen,

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

  • weder Schreibtische, Schränke noch andere Einrichtungsgegenstände in den Objekten zu öffnen oder Gegenstände/Lebensmittel zu entnehmen,
  • die in den Räumen befindlichen Telefone, Faxgeräte, Computer und Multifunktionsgeräte nicht zu benutzen,
  • Verschwiegenheit über bekannt gewordene dienstliche Vorgänge zu wahren,
  • Gegenstände, die in den zu reinigenden Räumen gefunden werden, unverzüglich dem zuständigen Personal der Einrichtung oder einem Beauftragten zu übergeben; Finderlohn wird nicht gezahlt.

Diese Verpflichtung besteht auch nach Beendigung des Arbeitsvertrages. Die Verpflichtungserklärungen sind auf Verlangen des Auftraggebers diesem vorzulegen. Bei einem Vorliegen von berechtigten Gründen kann der Auftraggeber den Austausch von Reinigungskräften verlangen.

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, während der vereinbarten Reinigungszeit eine verantwortliche Person (Vorarbeiter) einzusetzen und diese dem Auftraggeber namentlich zu benennen. Diese Person hat mit der Reinigungssachbearbeitung des Auftraggebers eng zusammen zu arbeiten und steht als Ansprechperson zur Verfügung. Eine tägliche Anwesenheit des Vorarbeiters im Objekt ist nicht erforderlich. Die Erreichbarkeit muss jedoch während der Büro- und Reinigungszeiten gewährleistet werden.

Zudem ist durch den Auftragnehmer eine kompetente Ansprechperson zu benennen. Diese ist, soweit nicht der Vorarbeiter damit beauftragt ist, die Ansprechperson für Vertragsfragen sowie die Planung von Aufträgen aus dem Vertrag (Objektleiter). Sie muss gegenüber den Mitarbeitern weisungsberechtigt sein. Der Auftragnehmer hat zu gewährleisten, dass der Objektleiter während der üblichen Büro- und Reinigungszeiten per Mobiltelefon erreichbar ist. Der Auftragnehmer übergibt dem Auftraggeber vor Beginn des Auftrages die Kontaktdaten (Telefonnummer) des zuständigen Objektleiters. Die Kosten für die Aufsichtsperson sowie für eine evtl. Vor- und Nachbereitung der Reinigung durch andere Mitarbeiter des Auftragnehmers sind in die Kalkulation des Stundenverrechnungssatzes aufzunehmen und mit dieser abgedeckt. Mindestens einmal im Monat ist in einem regelmäßigen Vor-Ort-Termin die Aufgabenerledigung zu besprechen.

Änderungen und derselben teilt der Auftragnehmer dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich mit.

Der Auftragnehmer hat für seine Mitarbeiter Reinigungspläne zu erarbeiten, die auch den Bediensteten der Dienststelle bekannt gegeben werden. So ist sichergestellt, dass eine kontinuierliche Reinigung möglich ist und die Arbeit auch entsprechend kontrolliert werden kann.

Personalplanung: Für alle Liegenschaften und Objekte der oben genannten Lose ist die Personalplanung so genau wie möglich vorzunehmen. Im Preisblatt (Anlage 2.4) sind dafür die erforderlichen Angaben durch den Auftragnehmer zu tätigen. Die Angaben beziehen sich auf die Menge an

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

täglich eingesetztem Reinigungspersonal sowie auf die Kalkulation der Reinigungsstunden pro Tag pro Gebäude.

Die getätigten Angaben sind erbringungspflichtig. Die Kontrolle erfolgt durch den Auftraggeber. Sämtliche Änderungen während der Vertragslaufzeit sind dem Auftraggeber anzuzeigen und durch diesen zu genehmigen.

  1. Anzeigen von Mängeln und Schäden

Mängel und Schäden – z. B. an Gebäudeteilen, an elektrischen und sanitären Anlagen, an Küchen-ausstattungen oder an Ver- und Entsorgungsleitungen –, die bei den Reinigungsarbeiten festgestellt oder verursacht wurden, sind unverzüglich dem Auftraggeber zu melden. Soweit diese Schäden die Reinigungskräfte gefährden, darf die entsprechende Reinigungsleistung nicht vor einer Behebung der festgestellten Beanstandung ausgeführt werden.

  1. Haftung/Haftungsversicherung

Der Auftragnehmer verpflichtet sich, alle für das Reinigungsobjekt geltenden allgemeinen und spezifischen Unfallverhütungs- und Sicherheitsvorschriften zu beachten. Die Verantwortung hierfür obliegt ausschließlich dem Auftragnehmer.

Der Auftragnehmer hat seine Beschäftigten über Sicherheit und Gesundheitsschutz bei der Arbeit während ihrer Arbeitszeit ausreichend und angemessen zu unterweisen. Die Unterweisung umfasst Anweisungen und Erläuterungen, die eigens auf den Arbeitsplatz oder den Aufgabenbereich der Beschäftigten ausgerichtet sind. Die Einweisung muss bei der Einstellung, bei Veränderungen im Aufgabenbereich, der Einführung neuer Arbeitsmittel oder einer neuen Technologie vor Aufnahme der Tätigkeit der Beschäftigten erfolgen.

Vor Vertragsschluss ist der Nachweis einer Betriebshaftpflichtversicherung mit Angabe folgender Mindestdeckungssummen pro Schadensfall vom Auftragnehmer vorzulegen:

Personenschäden 2.500.000 EUR Sach- und Umweltschäden 2.000.000 EUR Schlüsselverlustschäden 100.000 EUR Schäden nach BDSG 250.000 EUR

  1. Reinigungsmittel/-gerätschaften

Der Auftraggeber stellt für die Durchführung der Reinigungsarbeiten unentgeltlich warmes und kaltes Wasser sowie elektrische Energie zur Verfügung.

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

Es sind Reinigungs- und Pflegemittel (stellt Auftragnehmer) zu verwenden, die ökologisch und dermatologisch verträglich sind und eine Beschädigung der zu behandelnden Flächen ausschließen.

Für jedes angebotene bzw. verwendete Reinigungsmittel müssen ein Sicherheitsdatenblatt, ein technisches Datenblatt mit Hinweisen zu den Inhaltsstoffen sowie eine Gebrauchsanweisung mitgeliefert werden. Sie sind mitsamt der ggf. erforderlichen Betriebsanweisung im Objekt vorzuhalten und auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen.

Der Auftragnehmer hat sein Personal jährlich im sach- und fachgerechten Umgang mit den verwendeten Reinigungsmitteln und Reinigungsgeräten zu unterweisen. Für neu eingesetztes Personal erfolgt eine Schulung zeitnah zur Einstellung. Bei einem Produktwechsel findet zeitnah eine Nachschulung statt.

Der Auftragnehmer hat die Schulungen zu dokumentieren. Die Dokumentation beschreibt die Unterweisung inklusive Auflistung der Schulungsinhalte, -dauer und exakten Bezeichnung der geschulten Produkte. Sie enthält die Unterschriften der teilnehmenden Personen. Diese Dokumentation ist auf Verlangen des Auftraggebers vorzulegen. Es darf keine Gefährdung von Personen von den eingesetzten Arbeitsmitteln ausgehen. Reinigungs-, Pflege- und Behandlungsmittel, für die Verarbeitungsvorschriften des Herstellers bestehen, sind nach diesen Vorschriften zu verwenden. Soweit vom Auftraggeber nicht ausdrücklich anders gefordert, ist auf folgende Reinigungsmittel grundsätzlich zu verzichten:

  • WC-Steine, Duft-/Reinigungssteine für Urinale; WC-/Spülkasteneinhänger, Spülkastenzusatzstoffe,
  • Lufterfrischer/Duftspender für WC und Waschräume,
  • Chemische Abflussreiniger

Die verwendeten Reinigungs- und Arbeitsmittel dürfen folgende Inhaltsstoffe nicht enthalten:

Gerüststoffe und Komplexbildner, Thioharnstoff

  • Ethylendiamintetraacetat (EDTA),
  • Thioharnstoff,
  • Nitrilotriacetat (NTA)

Säuren:

  • Salpetersäure,
  • Flußsäure,
  • Salzsäure,
  • Schwefelsäure,
  • Phosphorsäure

Tenside anionisch, nichtionisch, amphoter

  • Alkylphenolethoxylate (APEO),
  • Alkylphenolalkoxylate,

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

  • Alkylphenolalkoxylat-Derivate (APEO-Sulfate, APEO-Phosphate, etc.)

Tenside kationisch:

  • Imidazolidiniumverbindungen,
  • Dialkyldimethylammoniumsalze,
  • Alkyltrimethylammoniumsalze,
  • Alkyldimethylbenzylammoniumsalze,
  • Alkyldimethyl(ethylbenzyl)ammoniumsalze,
  • andere kationische Tenside

Lösemittel:

  • halogenierte Kohlenwasserstoffe,
  • aromatische Kohlenwasserstoffe,
  • Terpene,
  • Terpentinöl,
  • Diethanolamin (CAS 111-42-2),
  • Ethylenglykolmonomethylether (CAS 109-86-4),
  • Ethylenglykolmonoethylether (CAS 110-80-5),
  • Ethylenglykolmonobutylether (CAS 111-76-2),
  • Ethylenglykolmonomethyletheracetat (CAS 110-59-6),
  • Ethylenglykolmonoethyletheracetat (CAS 111-15-9),
  • Diethylenglykolmonomethylether (CAS 111-77-3),
  • Diethylenglykoldimethylether (CAS 111-96-6),
  • Methanol (CAS 67-56-1),
  • Hydrofurane,
  • Benzylalkohol (CAS 100-51-6) Treibgase:
  • Fluorchlorkohlenwasserstoffe (FCKW)

Bleichmittel:

  • Chlor abspaltende Verbindungen
  • Perborate

Konservierungsstoffe:

  • Formaldehyd und/oder Formaldehydabspalter,
  • Konservierungsmittel auf Chlor- oder Halogenbasis/Halogenkohlenwasserstoffe,
  • Phenol,
  • Quarternäre (quartäre) Ammoniumverbindungen,
  • andere Aromaten

Korrosionsschutzmittel

  • Diethanolamin,
  • Natriumnitrit

Weichmacher auf Basis von Phthalat-Verbindungen

sonstige Inhaltsstoffe:

  • p-Dichlorbenzol,
  • Synthetische Moschus-Verbindungen

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

Für Reinigungsmittel, die verdünnt anzuwenden sind, müssen vom Auftragnehmer zur Herstellung der Gebrauchslösung geeignete Dosierhilfen verwendet werden.

Aus hygienischen Gründen muss das Reinigungsunternehmen sicherstellen, dass ihre Mitarbeiter für die WC-, Sanitär-, Küchen- und Oberflächenreinigung jeweils unterschiedliche Eimer und Reinigungstücher/-schwämme verwenden. Diese sind nach dem 4-Farben-System zu kennzeichnen.

Geräte und Maschinen müssen den Sicherheitsbestimmungen entsprechen und Prüfvermerke (z.B. VDE/GS, CE-Zeichen, Prüfplakette DGUV Vorschrift 3) tragen.

Es besteht die Möglichkeit, die Reinigungsgerätschaften in den Gebäuden abzustellen.

  1. Vorgaben zum Reinigungsverfahren

Die nachfolgend beschriebenen Reinigungsverfahren sind für die im Leistungsverzeichnis vereinbarten Leistungsgegenstände anzuwenden. Die nachfolgende Auflistung stellt einen Querschnitt der Tätigkeiten dar.

Hauptnutzungskomponenten und Inventar

Arbeitsflächen des Mobiliars (z. B. Tische, Schreibtische, Aktenschränke, -regale) sind nur zu reinigen, wenn sie beräumt sind.

An den Schränken sind Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen zu entfernen.

Von Tischen sind, soweit diese freigeräumt, haftende und nicht haftende Verschmutzungen zu entfernen.

Die Oberflächen von Schreibtischen und Rollcontainern sind, soweit freigeräumt, feucht zu reinigen. Einmal monatlich sind auch die Seitenteile feucht zu reinigen.

Tische mit Untertischablagen sind, soweit freigeräumt, feucht zu reinigen. Einmal monatlich sind auch die Seitenteile feucht zu reinigen.

Horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars sind, soweit freigeräumt und für die Reinigungskraft ohne Steighilfen zugänglich, feucht zu reinigen. Höher liegende horizontale Flächen des Einrichtungsmobiliars sind, soweit freigeräumt, einmal monatlich feucht zu reinigen.

Polsterflächen sind, soweit freigeräumt, zu saugen und Flecken an Polstern sind zu entfernen. Gestelle, Füße und Rollen sind mindestens zweimal im Jahr feucht zu reinigen.

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

An Tritten, Hockern und Stühlen sind, soweit freigeräumt, sichtbare Verschmutzungen zu entfernen. Mindestens zweimal im Jahr sollten Stühle und Hocker, soweit freigeräumt, allseitig feucht gereinigt werden.

Kleiderständer sind feucht zu reinigen.

An Schließfächern sind außen die Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen zu entfernen.

Abfallbehälter sind zu entleeren und mit einem neuen Müllbeutel zu versehen. Einmal wöchentlich sind die Behälter nass zu reinigen. Der Abfall ist zu sammeln und an die dafür vorgesehenen Sammelstellen zu bringen.

Papierkörbe sind zu entleeren; der Inhalt ist zu sammeln und an die dafür vorgesehenen Sammelstellen zu bringen. Bei Bedarf, jedoch mindestens einmal im Monat, sind die Papierkörbe feucht zu reinigen.

Wand-/Tischleuchten sind feucht zu reinigen.

Telefone sind feucht zu reinigen.

Die Außenseiten der Kühlschränke sind feucht zu reinigen.

Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen an Türen sind zu entfernen. Einmal im Monat sind Türen, Türrahmen, -griffe und -beschläge beidseitig feucht zu reinigen.

An Wandschaltern, Steckdosen und Telefonleisten sind Griffspuren und sichtbare Verschmutzungen zu entfernen.

Fensterbänke sind, soweit freigeräumt, von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

Treppengeländer sowie Handläufe sind von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

Feuerlöscher sind feucht zu reinigen.

Hinweisschilder und verglaste Bilder sind, soweit für die Reinigungskraft vom Boden aus zugänglich, feucht zu reinigen.

Den Schmutz zurückhaltende Einrichtungen sowie Gitterroste und Schmutzfangmatten sind auszukehren oder abzusaugen.

Heizkörper sind von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

Die Innenverglasung und Windfänge sind von Griffspuren, Flecken und Spritzer zu entfernen.

Außenseiten von Glasvitrinen sind feucht zu reinigen.

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

In den Teeküchen sind die Spülen, Arbeitsplatten der Einbauküche, ggf. Ablagetische und sonstige Bestandteile der Einbauküche zu reinigen. Warmwasserbereiter sind bei Bedarf zu reinigen bzw. zu entkalken.

Arbeitsflächen in Spurenlaboren (Reinigungsgruppe Z, verschlossene Räume) sind nass zu reinigen (Entfernung haftender Verschmutzungen - Rußpulver u. Ä.) und nachzutrocknen. Die Hinweise der Bediensteten sind zu beachten.

Die Ausstattung der Sanitär- und Gewahrsamsräume ist desinfizierend zu reinigen (vorbeugende routinemäßige Desinfektion).

Gewahrsamspritschen sind im Turnus der Fußbodenreinigung desinfizierend nass zu reinigen. Muss die Reinigung häufiger erfolgen als turnusmäßig vorgegeben (abhängig von Belegung), kann dies zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Nicht gemeint sind hier Sonderreinigungen im Gewahrsamsbereich.

Waschbecken sind von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

Spiegel mit Ablage und Leuchte sind, soweit freigeräumt, feucht zu reinigen.

Armaturen sind von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

Duschen sowie Duschabtrennungen sind von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

In den Spritzbereichen rund um das WC, Waschbecken und Urinal sind Spritzer und sonstige Verschmutzungen zu entfernen.

Handtuchspender sind von sichtbaren Verschmutzungen und Griffspuren zu entfernen und mit Handtüchern zu bestücken.

Seifenspender sind von sichtbaren Verschmutzungen und Griffspuren zu entfernen und zu bestücken.

WC-Becken und -Sitze sind nass zu reinigen.

WC-Papierhalter sind von sichtbaren Verschmutzungen und Griffspuren zu entfernen und zu bestücken. Ersatzrollen sind bereitzulegen.

Die Halterungen von WC-Bürsten sind von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

Urinale sind von haftenden und nicht haftenden Verschmutzungen zu entfernen.

Reinigung von Wänden/Decken

Von Fliesenwände sind haftende und nicht haftende Verschmutzungen zu entfernen.

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Anlage 2.1 – Leistungsbeschreibung Unterhaltsreinigung zum Offenen Verfahren „Reinigungsleistungen für Objekte der Polizeiinspektion Magdeburg“

Von sonstigen abwaschbaren Wänden sind Griffspuren, Spritzer und Flecken zu entfernen.

In Gewahrsamsräumen sind die Zellentüren, Türrahmen und Türgriffe desinfizierend feucht zu reinigen.

Spinnweben sind bis zu einer Höhe von 3,0 Metern zu entfernen.

Fußbodenreinigung

Textilböden sind zu saugen. Es ist darauf zu achten, dass die Staubsauger mit Mikrofiltern ausgerüstet sind. Bewegliches Mobiliar ist wegzurücken.

Alle Hart- und elastischen Bodenbeläge, einschließlich der Sockelleisten, sind zuerst staubbindend und flecklösend zu wischen. Anschließend sind die Böden trocken zu wischen. Bewegliches Mobiliar ist wegzurücken.

Stein- und Kunststeinbodenbeläge siehe „Hart- und elastische Bodenbeläge“

Estrichböden sind zu kehren.

Die Fußböden der Sanitär- und Gewahrsamsräume sind desinfizierend zu reinigen (vorbeugende routinemäßige Desinfektion). Muss die Reinigung der Gewahrsamsräume häufiger erfolgen als vorgegeben (abhängig von Belegung), kann dies zusätzlich in Rechnung gestellt werden. Nicht gemeint sind hier Sonderreinigungen im Gewahrsamsbereich.

Räume mit technischer Infrastruktur (verschlossene Räume) sind im Beisein zuständiger Bediensteter so zu reinigen, dass die hochohmige Ableitfähigkeit des Belages erhalten bleibt. Entsprechende Hinweise der Bediensteten sind zu beachten.

Die Fußböden der Spurenlabore (Reinigungsgruppe Z, verschlossene Räume) sind im Beisein zuständiger Bediensteter im zweistufigen Verfahren nass zu wischen. Die Hinweise der Bediensteten sind zu beachten.

Parkettböden (Reinigungsgruppe Y) sind im vorgegebenen Turnus zu reinigen.

Mattenfußböden (Reinigungsgruppe Y) sind im vorgegebenen Turnus desinfizierend zu reinigen (vorbeugende routinemäßige Desinfektion).

  1. Sonderreinigungen - Option

Grundreinigungen von Dienstobjekten erfolgen nur auf gesonderten Auftrag. Auf dem Reinigungsnachweis und der Rechnung sind diese Leistungen gesondert aufzuführen.

Sonderreinigungen der Gewahrsamsräume von groben Verschmutzungen (Urin, Kot, Erbrochenem, Blut usw.) sind auf gesonderten Auftrag vorzunehmen. Anschließend ist zu

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desinfizieren. Diese Leistung ist im Einzelfall auch an Sonn- und Feiertagen sowie an Werktagen außerhalb der Geschäftszeiten bis 22:00 Uhr zu erbringen. Sofern eine Sonderreinigung in der Zeit von 22:00 Uhr – 05:00 Uhr notwendig ist, sind entsprechende Zuschläge zu zahlen. Diese müssen bei der Rechnungslegung separat ausgewiesen werden. Auf dem Reinigungsnachweis und der Rechnung sind diese Reinigungen gesondert aufzuführen.

Sonderreinigungen waagerechter Flächen über 1,80 m Höhe (auf Wachbeamtenschränken und sonstige Hochschränken) sind nur auf gesonderten Auftrag vorzunehmen. Auf dem Reinigungsnachweis und der Rechnung sind diese Reinigungen gesondert aufzuführen.

Desinfizierendes Reinigen Die Durchführung von Flächenreinigungs- und Flächendesinfektionsmaßnahmen ist abhängig vom Infektionsübertragungsrisiko der jeweiligen Oberflächen des Objektbereiches. Nach der Handlungsempfehlung des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks wird im Einzelfall entschieden, ob eine Desinfektion notwendig ist. Generell soll diese als Wischdesinfektion durchgeführt werden.

Der Auftragnehmer hat keinen Rechtsanspruch auf die Durchführung von Sonderreinigungen.

  1. Verbrauchsmaterialien

Die Verbrauchsmaterialien wie Toilettenpapier, Papierhandtücher, Seife, Müllbeutel etc. werden vom Auftraggeber zur Verfügung gestellt. Die entsprechende Bestückung ist durch den Auftragnehmer durchzuführen.

  1. Reinigungszeiten

Die Reinigung hat grundsätzlich während der betriebsüblichen Arbeitszeit von

montags bis donnerstags in der Zeit von 06.00 Uhr bis 15.30 Uhr und freitags in der Zeit von 06.00 Uhr bis 13.00 Uhr

zu erfolgen.

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  1. Leistungszahlen

Die Leistungszahlen richten sich nach den Richtwerten der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V., Ausgabe 2020. Es werden folgende Kennzahlen durch den Auftraggeber als verbindlich festgelegt:

RaumbezeichnungRaumgruppem²/h
Büro- und VerwaltungsräumeA160 - 230
SitzungsräumeB150 - 280
Küchen, TeeküchenD80 - 150
Sanitärräume (WC, Waschräume)E60 - 90
DuschenF60 - 90
Umkleide-, Bereitschafts- und AufenthaltsräumeG160 – 280
EingangshallenH250 - 600

Für alle anderen Raumgruppen ist die Kalkulation frei vom Auftragnehmer durchzuführen. Diese sollte sich grundsätzlich ebenfalls nach den Richtwerten der Gütegemeinschaft Gebäudereinigung e. V., Ausgabe 2020 richten.

Hinweis:

  • Die Schulungs- und Beratungsräume werden durch den Auftraggeber nicht aufgestuhlt. Die Zeiten sind bei der Angebotserstellung zu berücksichtigen.
  1. Verrechenbare Arbeitstage

Die verrechenbaren Arbeitstage sind die zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer vereinbarte Anzahl der Arbeitseinsatztage für wiederkehrend zu erbringende Leistungen. Als Grundlage für die Berechnung wurde das „Lehrmaterial Kalkulation in der Gebäudereinigung“ des Bundesinnungsverbandes des Gebäudereiniger-Handwerks (Ausgabe 2024, S. 8) herangezogen.

Danach betragen die verrechenbaren Arbeitstage des Landes Sachsen-Anhalt im Durchschnitt pro Jahr:

Reinigungshäufigkeit pro Woche5x4x3x2x1x
251,72201,37151,03104,2952,14

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