[Seite 1]
Leistungsbeschreibung Los 2
Glas- und Rahmenreinigung
für die Berliner Liegenschaften des Deutschen
Archäologischen Instituts
[Seite 2]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen ....................................................................................................... 1 2 Allgemeine Anmerkungen .......................................................................................... 1 3 Aufmaß und Veränderungen der Flächen .................................................................. 2 4 Umfang der Leistungen .............................................................................................. 3 4.1. Glas- und Rahmenreinigung ...................................................................................... 3 4.2. Planung und Anmeldung der Reinigung ..................................................................... 4 4.3. Arbeitsdurchführung................................................................................................... 4 4.4. Arbeitsmittel, Geräte und Materialien ......................................................................... 5 4.5. Sicherheitsvorschriften ............................................................................................... 5 4.6. Arbeits- und Umweltschutz ........................................................................................ 6 4.7. Anforderungen an Reinigungsmittel ........................................................................... 6 4.8. Reinigungsmittelräume .............................................................................................. 7 5 Sonderleistungen ....................................................................................................... 8 6 Personalanforderungen ............................................................................................. 8 6.1. Arbeitskleidung .......................................................................................................... 9 6.2. Aufsichtspersonal ...................................................................................................... 9 6.3. Einweisung und Schulung des Personals .................................................................10 6.4. Weisungsbefugnis ....................................................................................................11 7 Eigenkontrollen AN, Nachbesserungen.....................................................................11
I
[Seite 3]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
1 Vorbemerkungen
Bei den nachfolgend beschriebenen Leistungen handelt es sich um die Reinigungsleistungen
für die Berliner Liegenschaften des Deutschen Archäologischen Instituts - im Folgenden AG
genannt.
Es handelt sich um die Erbringung der jährlichen Glas- und Rahmenreinigung für insgesamt 8 Objekte (siehe B0 Objektübersicht).
Die folgenden Leistungen sind Bestandteil:
Glas- und Rahmenreinigungen
Sonderreinigungen
Die Vielzahl unterschiedlicher Gebäudetypen und Nutzungsarten sowie die repräsentative
Bedeutung der Liegenschaften stellen hohe Anforderungen an die Qualität der Glas- und
Rahmenreinigung. Bei einem Teil der Objekte handelt es sich um denkmalgeschützte
Gebäude, deren Bausubstanz, Fassadenelemente und Rahmenmaterialien eine besonders
schonende und materialgerechte Behandlung erfordern. Der AN hat die Leistungserbringung
unter besonderer Berücksichtigung der optischen Reinigungsqualität, der fachgerechten
Behandlung aller Glasflächen und Rahmenmaterialien sowie des langfristigen Werterhalts der
Bausubstanz auszurichten. Eine eigenverantwortliche, bedarfsgerechte und den
Anforderungen des Denkmalschutzes entsprechende Ausführung wird vom AG als
wesentliche Anforderung vorausgesetzt.
Hinweis
Einzelne Räumlichkeiten können aus organisatorischen oder sicherheitstechnischen Gründen
nur in Anwesenheit oder in Begleitung eines autorisierten Nutzers gereinigt werden. Der AN
hat die Reinigung dieser Bereiche, einschließlich der dort befindlichen Glasflächen,
entsprechend zu koordinieren und mit dem AG oder den jeweiligen Nutzern abzustimmen.
Entstehende Mehraufwände durch Wartezeiten oder eingeschränkte Zugänglichkeit sind bei
der Angebotskalkulation zu berücksichtigen und werden nicht gesondert vergütet.
2 Allgemeine Anmerkungen
Bei allen Objekten ist die Glas- und Rahmenreinigung grundsätzlich einmal jährlich
durchzuführen. Die Reinigung hat während des laufenden Betriebs und in den zuschlagsfreien
Zeiten zu erfolgen.
In den Objekten sind unterschiedliche Fenstertypen verbaut, die jeweils eine typgerechte
Reinigungsmethode erfordern: Kastendoppelfenster, Thermofenster, Bleiverglasung,
Verbundfenster, Dreh- und Kippfenster sowie Vertikalschiebefenster Es wird darauf
Seite 1 von 12
[Seite 4]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
hingewiesen, dass einzelne Fenster — vorwiegend im Erdgeschoss — mit fest verbauten
Einbruchschutzgittern gesichert sind, die eine vollständige Außenreinigung einschränken oder
erschweren können. Der AN hat die eingesetzten Reinigungsverfahren und -mittel auf die
jeweiligen Fensterkonstruktionen und Rahmenmaterialien abzustimmen und dabei eine
schonende, materialgerechte Behandlung sicherzustellen.
Es ist zwingend notwendig, dass die Außen- und Innenreinigung der Fensterflächen in den zu
reinigenden Teilbereichen jeweils zeitnah erfolgt, um einen positiven Eindruck gegenüber den
Nutzern zu erzielen (Fenster sind von innen und außen sauber).
Die ordnungsgemäße Durchführung der Reinigungsarbeiten wird vom AG kontrolliert,
abgenommen und durch Unterschrift auf einem entsprechenden Leistungsnachweis bestätigt.
Dieser Leistungsnachweis ist der Rechnung beizufügen.
Geplante Baumaßnahmen während der Vertragslaufzeit
Wiegandhaus: Brandschutzsanierung im Zeitraum Q2 2027 bis Q2 2028
Im Dol - Haus 2: Fußboden- und Fenstersanierung Q3 2028 bis Q4 2028
3 Aufmaß und Veränderungen der Flächen
Grundlage für die Flächenaufmaße ist entweder die Ausmessung anhand von Bestandsplänen
oder eine Aufnahme vor Ort mit geeigneten Messgeräten. Die Flächen wurden nach dem
aktuellen Stand der Technik und den allgemeingültigen Aufmaßregeln der Gebäudereinigung
ermittelt.
Stellt der AN gegenüber den Angebotsunterlagen Abweichungen in Art oder Umfang eines
Objektes fest, werden diese berücksichtigt, sofern sie mehr als 5 % des Gesamtaufmaßes des
betreffenden Objektes betragen. Abweichungen über diesem Schwellenwert sind vom AN
schriftlich darzulegen und nachzuweisen. Eine Abrechnung geänderter Leistungen setzt die
vorherige schriftliche Annahme der Leistungsänderung durch den AG voraus.
Darüber hinaus wird darauf hingewiesen, dass der AG fortlaufend Zu- und Abgänge von
Objekten und Reinigungsbereichen verzeichnet. Entfällt ein Objekt oder ein
Reinigungsbereich, erlischt damit auch der Anspruch auf Leistungserbringung und Vergütung
für diesen Bereich. Ändern sich Flächen eines Objektes — etwa durch Umbaumaßnahmen,
Erweiterungen oder dauerhafte Nichtnutzung — setzt der AG die angepassten Flächen neu
fest.
Auftragsänderungen während der Vertragslaufzeit sind gemäß § 132 Abs. 2 GWB bis zu einem
Gesamtumfang von 50 % des ursprünglichen Auftragswertes zulässig, ohne dass ein neues
Vergabeverfahren erforderlich wird. Dies gilt sowohl für Flächenanpassungen in den
Seite 2 von 12
[Seite 5]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
benannten Liegenschaften als auch für die Übernahme etwaiger neuer Objekte, sofern dies
vom AG gewünscht wird.
4 Umfang der Leistungen
4.1. Glas- und Rahmenreinigung
Die Glasreinigung ist die entsprechend der Ausschreibung definierte Reinigung der
Glasflächen und der dazugehörenden Rahmenflächen (z.B. ein- oder zweiseitig, inkl. Rahmen
und Falze, Außentüren und -fenstern). Ziel der Glas- und Rahmenreinigung sind saubere,
staub-, wolken-, schlieren- und wasserfleckenfreie Glasflächen.
Die Glas- und Rahmenreinigung inkl. Rahmen im Sinne dieser Leistung bedeutet:
vollflächige Glasflächenreinigung (innen und außen)
Rahmenreinigung inkl. Falze und Wetterschenkel, Beschläge, Rahmen- und Trägerkonstruktionen
das Reinigen aller Glasflächen (z.B. auch Kunstglas)
Innen- und außenliegende Fensterbänke
Reinigung der Glasflächen, Glasbausteine, Glasdächer (wie z.B. Vordächer)
Die Glasflächen sind feucht einzuwaschen sowie mit Ledertuch zu trocknen
Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln so, dass es stets eine reinigende Wirkung hat.
Die Rahmen sind mit einer geeigneten Lösung zu reinigen und anschließend nachzuledern.
Das abgelaufene Schmutzwasser auf Rahmen und Fensterbänken ist zu entfernen.
Fensterbänke, Heizkörper und dergleichen sind in geeigneter Weise gegen Beschmutzung und Beschädigung zu schützen. Ob die getroffenen Maßnahmen als ausreichend anzusehen sind, unterliegt der Beurteilung durch den AG.
Nach beendeter Reinigung sind alle bei der Arbeit verursachten Verunreinigungen zu beseitigen und Fenster und Türen zu verschließen. Alle Einrichtungs- und sonstige Gegenstände sind an ihren ursprünglichen Platz zu stellen. Geräte, Pflege- und Reinigungsmittel sind wieder fortzuräumen.
Seite 3 von 12
[Seite 6]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
4.2. Planung und Anmeldung der Reinigung
Der AN hat zur Ausführung der Reinigungen eine Jahresplanung zu erstellen. Diese muss
mindestens beinhalten:
Objektname
Start der Reinigungsarbeiten
Ende der Reinigungsarbeiten
Ansprechpartner beim AN
Eingesetztes Personal
Die tatsächliche Ausführung der Reinigungsarbeiten muss mindestens zwei Wochen vor
Beginn beim AG angemeldet und abgestimmt werden. Erst nach Freigabe durch den AG kann
die geplante Reinigung erfolgen. Am Tage der Ausführung ist eine Anmeldung beim
Objektverantwortlichen erforderlich, die entsprechenden Kontaktdaten werden dem AN vom
AG genannt. Die Anmeldung ist zwingend erforderlich, da ohne Anmeldung gegebenenfalls
keine Reinigung möglich ist (z.B. nicht erfolgte Abschaltung der Gebäudeleittechnik,
Schlüsselausgabe nicht möglich etc.).
4.3. Arbeitsdurchführung
Vor Beginn der Glas- und Rahmenreinigung sind ggf. die erforderlichen Absperrmaßnahmen
für die einzelnen Teilbereiche in jedem Fall mit dem AG vorher abzustimmen und genehmigen
zu lassen. Notwendige Hinweisschilder sind anzubringen. Werden Bereiche im Rahmen der
Glas-und Rahmenreinigung feucht/nass, sind Absperrungen der Bereiche vorzunehmen bzw.
Warnhinweisschilder aufzustellen („Vorsicht Rutschgefahr“). Sofort nach Abtrocknen der
Bereiche sind die Absperrungen und Warnschilder zu entfernen. Für Unfälle, die durch
mangelhafte Absperrmaßnahmen verursacht werden, haftet der AN.
Schreibtische und Heizkörper dürfen nicht betreten werden. Für die Durchführung der Glas-
und Rahmenreinigung gilt, dass angrenzende Flächen oder Gegenstände nicht verschmutzt
werden dürfen bzw. ihr Reinigungszustand nicht verschlechtert werden darf.
Verschmutzungen an Wänden, Gegenständen und Einrichtungen sind zu vermeiden. Im Falle
einer Verschmutzung angrenzender Flächen oder Gegenstände muss der AN für eine
sofortige und vollständige Reinigung dieser Flächen/Gegenstände sorgen. Diese
Nachreinigungsarbeiten werden nicht gesondert vergütet. Defekte Beschläge, schlecht
abgedichtete Glasscheiben, gesprungene Gläser etc. sind umgehend dem AG zu melden
Die Leistungen sind in der zuschlagsfreien Zeit auszuführen. Im Auftragsfall sind diese
zwischen den Vertragspartnern im Rahmen der Auftragsvorbereitung im Detail abzustimmen.
Seite 4 von 12
[Seite 7]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
Die Betriebsabläufe dürfen durch die Reinigungsarbeiten nur bedingt behindert werden. Der
AG hat das Recht, die einzelnen Arbeitsgänge, wie nachstehend aufgeführt, abzunehmen.
Sämtliche Arbeitsgänge müssen nachvollziehbar sein. Die unterschiedlichen Arbeitshöhen
sind zu beachten. Eine evtl. Gefährdung von Passanten ist zu verhindern. Bei Beschädigungen
durch unsachgemäße Reinigung haftet der AN. Die Rahmenflächen sind allseitig nass zu
reinigen. Je nach Verschmutzungsart ist durch den Einsatz geeigneter, auf die Oberfläche
abgestimmter abrasiv wirkender Mittel mit auf die Oberfläche abgestimmten Reinigungsmitteln
(Allzweckreiniger, Alkoholreiniger, Spezialreiniger etc.) dem Reinigungswasser beizugeben.
4.4. Arbeitsmittel, Geräte und Materialien
Der AN stellt sämtliche zur Durchführung der vertraglichen Reinigungsarbeiten erforderlichen
Maschinen, Geräte, Materialien sowie Reinigungs- und Pflegemittel. Es dürfen ausschließlich
hochwertige und einwandfreie Materialien, Geräte und Maschinen in bestimmungsgemäßem
Gebrauch eingesetzt werden. Pflegeanleitungen der Hersteller sind in jedem Fall zu beachten.
Auf Verlangen des AG sind veraltete oder durch intensive Nutzung beeinträchtigte Maschinen
und Geräte auszutauschen.
Der AN hat eigenständig zu planen, welche Arbeitsmittel und Hilfsmittel (z. B. Hubsteiger,
Hubbühnen, Teleskope) an den jeweiligen Objekten eingesetzt werden sollen. Dabei ist
insbesondere die Einsetzbarkeit schwerer Geräte hinsichtlich der Bodenbelastbarkeit zu
prüfen. Dem AG ist eine Liste der eingesetzten Geräte einschließlich Gewichtsangaben zur
Verfügung zu stellen. Für Schäden an Böden oder Gebäudeteilen durch den Einsatz
ungeeigneter oder zu schwerer Geräte haftet der AN.
Die Reinigungsgeräte und -materialien dürfen vom Reinigungspersonal nicht unbeaufsichtigt
gelassen werden, sodass ein Zugriff durch Unbefugte ausgeschlossen ist.
Alle Maschinen, Geräte, Verbrauchsmaterialien sowie Reinigungs- und Hilfsmittel sind bei
Angebotsabgabe in die angebotenen Preise einzukalkulieren. Eine Auflistung der eingesetzten
Geräte sowie der Reinigungs- und Hilfsmittel ist dem AG während der Implementierungsphase
unaufgefordert vorzulegen. Nachträglich angemeldete Kosten für Arbeitsmittel werden nicht
gesondert vergütet.
4.5. Sicherheitsvorschriften
Für die Einhaltung und Beachtung der Unfallverhütungsvorschriften und
Verkehrssicherungspflicht in den Arbeitsbereichen ist allein der AN verantwortlich. Zur
Kontrolle des Arbeitserfolges und zur Sicherstellung der ordnungsgemäßen
Leistungserbringung ist für die Glas- und Rahmenreinigung während der
Leistungsdurchführung permanent eine Aufsicht (Vorarbeiter) beizustellen. Für die
Seite 5 von 12
[Seite 8]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
Leistungserbringung ist überwiegend fachlich geschultes Personal (Glas- und
Gebäudereiniger) einzusetzen.
Alle für die Reinigungsleistungen eingesetzten Geräte und Maschinen müssen einen
einwandfreien technischen und optisch sauberen Zustand vorweisen. Maschinen müssen den
jeweils gültigen sicherheitstechnischen Vorschriften entsprechen und sind den
vorgeschriebenen wiederkehrenden Prüfungen zu unterziehen. Der Nachweis ist dem AG
hierzu auf Verlangen vorzulegen.
Der AG hat das Recht, bei Verletzung dieser Maßgaben den Mitarbeiter seiner Aufgabe zu
entheben und ihn des Gebäudes zu verweisen. In den Fällen der Verweisung hat der AN auf
seine Kosten durch entsprechende unverzügliche Beistellung von Ersatzpersonal
sicherzustellen, dass es nicht zu Störungen bei der Erledigung der vertraglichen
Verpflichtungen kommt.
4.6. Arbeits- und Umweltschutz
Der AN verpflichtet sich die Bestimmungen zum Arbeitsschutz, zur Unfallverhütung und zur
Arbeitssicherheit sowie berufsgenossenschaftliche Unfallschutzbestimmungen einzuhalten.
Der AN hat seine Mitarbeiter in Abhängigkeit vom Einsatzbereich mit geeigneter
Arbeitsschutzkleidung (z.B. Helm, Schutzbrille, Sicherheitsschuhe, Kittel etc.) auszustatten.
Zur Vermeidung von Personenschäden sind die Mitarbeiter des AN gemäß den Vorschriften
der Bau-Berufsgenossenschaften von ihm mit geeigneter persönlicher Schutzausrüstung, die
ein Abstürzen von Personen verhindert, auszustatten, oder/und wo dies nicht möglich ist,
müssen geeignete Einrichtungen benutzt werden, die ein Abstürzen von Personen vermeiden.
Sind diese nicht vorhanden, dürfen personengefährdende Arbeiten nicht durchgeführt werden.
Vor Beginn derartiger Arbeiten hat der AN sein Personal entsprechend zu unterweisen. Hier
verweist der AG auf das Arbeitsschutzgesetz.
Schmutzwasser ist nur in den dafür vorgesehenen Ausgussbecken zu entsorgen. Im Einzelfall
vom AN zu begründende andere Vorgehensweisen bedürfen der Absprache mit dem AG.
4.7. Anforderungen an Reinigungsmittel
Alle verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel sind namentlich unter Angabe des Herstellers
zu benennen. Die verwendeten Reinigungs- und Pflegemittel müssen gemäß § 10 Wasch- und
Reinigungsmittelgesetz (WRMG) beim Bundesinstitut für Risikobewertung (BfR) gemeldet
sein. Vor Beginn des Regelbetriebes hat der AN die DIN-Sicherheitsdatenblätter für die
verwendeten Reinigungsprodukte bei dem AG vorzulegen und stets aktuell aufzulisten
(Führen eines Gefahrstoffkatasters) sowie mit dem AG abzustimmen.
Seite 6 von 12
[Seite 9]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
Der AG kann ggf. andere Produkte bzw. Produkttypen vorschreiben. Der AN hat
nachzuweisen, dass die zur Reinigung eingesetzten Arbeitsstoffe zur Erfüllung der Leistung
und im Hinblick auf Arbeitssicherheit, Umweltverträglichkeit und Oberflächenschonung
geeignet sind und fachkundig angewandt werden.
Für die gütegesicherte Reinigung und Konservierung sind nur solche Mittel zu verwenden, die
eine Oberflächenverträglichkeit mit den zu reinigenden Objekten nachweisen können und
keine gesundheitsschädigenden Auswirkungen haben.
Der AN versichert bei Anwendung von Gefahrstoffen
sein Personal gemäß den gesetzlichen Vorschriften vor dem Arbeitseinsatz ausführlich zu unterweisen und dies zu dokumentieren,
sein Personal anhand von Betriebsanweisungen über auftretende Gefahren hinzuweisen und in geeignete Schutzmaßnahmen einzuweisen
Behältnisse entsprechend der Gefahrgutverordnung deutlich durch Symbole zu kennzeichnen und entsprechend zu lagern,
Die Auflagen der Berufsgenossenschaft bezüglich Handhabung und Unfallverhütung einzuhalten,
sein Personal mit entsprechender Schutzkleidung auszustatten,
die Auflagen des Gewässerschutzes einzuhalten,
den AG über den Einsatz und Umfang dieser Stoffe bei der Angebotsabgabe und bei jeder Änderung unaufgefordert schriftlich zu informieren,
nur Reinigungsmittel, die der Wassergefährdungsklasse 2 oder kleiner entsprechend zu verwenden.
An dieser Stelle weist der AG ausdrücklich darauf hin, dass ausschließlich umweltverträgliche
und biologisch abbaubare Produkte eingesetzt werden dürfen.
Der AN beschafft geeignete Dosierungshilfen, stellt diese dem eingesetzten Personal zur
Verfügung und trägt dafür Sorge, dass diese korrekt eingesetzt werden. Die Dosierung und
die Dosierhilfen müssen für das ausführende Personal möglichst einfach umsetzbar sein.
4.8. Reinigungsmittelräume
Reinigungsmittelräume (Lagerräume für Material, Geräte und Maschinen auch als
„Putzmittelräume“ bezeichnet) werden für die Glas- und Rahmenreinigung nicht zur Verfügung
gestellt.
Seite 7 von 12
[Seite 10]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
5 Sonderleistungen
Sonderleistungen, die nicht Gegenstand der regulären Reinigung sind, bedürfen einer
gesonderten schriftlichen Vereinbarung und Freigabe durch den AG. Die Abrechnung erfolgt
auf Basis der im Preisverzeichnis hinterlegten Einheitspreise und Stundenverrechnungssätze
für Sonderleistungen.
Der Preis für Mehr- oder Sonderarbeiten (z. B. Entfernung von Farbresten oder sonstigen
Verunreinigungen) ist vor Ausführungsbeginn schriftlich zu vereinbaren. Die Beauftragung
erfolgt ausschließlich über schriftliche Einzelaufträge und darf nur von einem Bevollmächtigten
des AN entgegengenommen werden.
Arbeiten, die auf Regiebasis abgerechnet werden, sind unmittelbar nach ihrer Beendigung auf
dem jeweiligen Auftrag zu bestätigen. Die unterzeichneten Aufträge sind der entsprechenden
Rechnung beizufügen. Fehlt die schriftliche Beauftragung oder die Abnahmebestätigung,
entfällt der Vergütungsanspruch für die betreffenden Mehr- oder Sonderarbeiten.
6 Personalanforderungen
Der AN muss sicherstellen, dass er über umfassende, dem Stand der Technik entsprechende Kenntnisse, Erfahrungen und Fertigkeiten sowie die erforderlichen Geräte, Maschinen und Mittel verfügt, um die jeweilige Leistung fachgerecht vorzubereiten und auszuführen. Für die Bedienung von Maschinen und Werkzeugen darf nur entsprechend nachweisbar geschultes/eingewiesenes Personal eingesetzt werden.
Das eingesetzte Personal muss über alle notwendigen Versicherungsnachweise (z.B. Krankenversicherung usw.) verfügen und die deutsche Sprache beherrschen und verstehen (Sprachniveau min. B1). Der AG behält sich ein Mitspracherecht für die Auswahl des eingesetzten Personals vor, insbesondere der Objektleiter/Vorarbeiter bedarf der Zustimmung des AG.
Die Sprachkenntnisse müssen ausreichen, um insbesondere Warn-/Gefährdungshinweise, die jeweils geltenden Sicherheitsanweisungen, die Hinweise zum Arbeits- und Umweltschutz sowie die Verschwiegenheitsverpflichtungen und sonstige arbeitsvertragliche Klauseln lesen und verstehen zu können.
Die Objektleitung bzw. Vorarbeiter/in haben ebenfalls über ausreichende Kenntnisse der
deutschen Sprache in Wort und Schrift zu verfügen (Sprachniveau mindestens C1). Als
Objektleitung bzw. Vorarbeiter/in darf nur entsprechend geschultes Fachpersonal mit
langjähriger Erfahrung in vergleichbaren Objekten eingesetzt werden.
Seite 8 von 12
[Seite 11]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
Der AG ist berechtigt, das Personal auf Zuverlässigkeit zu überprüfen und nach seiner Ansicht unzuverlässige Reinigungskräfte abzulehnen.
6.1. Arbeitskleidung
Das durch den AN eingesetzte Personal trägt während der Arbeitszeit in den
Reinigungsobjekten eine einheitliche, saubere und unauffällige, vom AN gestellte
Arbeitskleidung. Die Arbeitskleidung ist mit der Firmierung oder einem Firmenlogo des AN zu
versehen.
6.2. Aufsichtspersonal
Der AN hat für die Glas- und Rahmenreinigung bei dem AG Aufsichtspersonen einzusetzen
und hier eine hauptverantwortliche Person (Vorarbeiter) zu benennen. Dieser Vorarbeiter ist
für die gesamtheitliche Betreuung aller Objekte zuständig und soll somit für eine einheitliche
Leistungsausführung entsprechend der Qualitätserwartungen Sorge tragen.
Alle Leistungen sind durch den Vorarbeiter des AN zu koordinieren. Der Vorarbeiter ist in
schriftlicher Form namentlich mit der Auftragsbestätigung, spätestens bei Arbeitsaufnahme zu
benennen. Sie hält den Kontakt zu der vom AG beauftragten Person und nimmt die
erforderlichen Anweisungen im Rahmen des Vertrages entgegen. Beim Wechsel der
Aufsichtsperson muss der AN für eine nahtlose Aufgabenübernahme durch die neu ernannte
Person sorgen.
Die vom AN benannten Aufsichtspersonen sind berechtigt, im Namen des AN, Aufträge
anzunehmen und sind dem vom AN eingesetzten Personal weisungsbefugt. Der Vorarbeiter
ist für den störungsfreien Betriebsablauf verantwortlich und fungiert als zentraler
Ansprechpartner seitens des AN. Der Vorarbeiter steht für sämtliche Fragestellungen (wie
Beschwerden, Sonderreinigungsaufträge, Personal) hinsichtlich der Reinigung beim AG zur
Verfügung.
Primäre Aufgabe des Vorarbeiters ist die Organisation, Koordination und Steuerung der
Reinigungstätigkeiten zur Sicherstellung einer fristgerechten und qualitativ einwandfreien
Leistungserstellung. Im Sinne der Erreichung der geforderten Qualität wird ein entsprechendes
aktives Handeln des Vorarbeiters, inklusive der notwendigen Schulungen/Einweisungen des
Reinigungspersonals, vorausgesetzt.
Der Vorarbeiter muss über ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache zur
ordnungsgemäßen Erfüllung der Aufgaben verfügen.
Seite 9 von 12
[Seite 12]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
Mindestanforderungen Vorarbeiter:
Mehrjährige Berufserfahrung als Vorarbeiter für den Bereich der Glasreinigung
Erfahrung in der praktischen Glas- und Fassadenreinigung
Kenntnisse der Reinigungstechniken und –chemie, Leistungsverzeichnisse sowie Kenntnisse zu den vertraglichen Rahmenbedingungen beim AG
Sicheres Beherrschen der deutschen Sprache (Sprachniveau min. C1) in Wort und Schrift
Kenntnisse der Arbeitsvorbereitung
Beherrschung der einschlägigen Arbeitssicherheitsvorschriften
Erreichbarkeit per Telefon und/oder E-Mail an Wochentagen während den Reinigungszeiten
Aufgaben Vorarbeiter:
Organisation, Koordination und Steuerung der Reinigungstätigkeiten
Personaleinsatzplanung (Revier-/Arbeitspläne)
Steuerung der Prozesse
Koordination des operativen Personals
Einweisung / Schulung des Personals
Abwicklung von Reklamationen
Kontinuierliche Kontrolle und Überwachung der Vertragsleistungen
Bearbeitung von Mängelanzeigen
Erarbeitung, Festlegung und Durchsetzung von Optimierungsmaßnahmen in Abstimmung mit dem AG
Erreichbarkeit per Telefon und/oder E-Mail während der Ausführungszeiten
6.3. Einweisung und Schulung des Personals
Ein optimaler Kenntnis- und Informationsstand des eingesetzten Personals im Hinblick auf die
auszuführenden Tätigkeiten und die Räumlichkeiten vor Ort ist sicherzustellen.
Das Personal des AN muss vom AN (Vorarbeiter) in seine speziellen Arbeitsbereiche, für die
sie zuständig sind, eingewiesen werden. Die Kosten für diese Einweisungen werden nicht
gesondert vergütet. Der AN hat hierfür Personaleinsatzpläne zu erstellen, aus denen der
Einsatz des Personals (Namen) im Zusammenhang mit den betreffenden Dienstleistungen
Seite 10 von 12
[Seite 13]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
hervorgeht. Die Personaleinsatzpläne der jeweiligen Mitarbeiter sind dem AG rechtzeitig vor
dem Beginn der Implementierungsphase und laufend aktualisiert zur Verfügung zu stellen.
Für die Bedienung von Maschinen und Geräten darf nur entsprechend geschultes und
eingewiesenes Personal eingesetzt werden. In den Bereichen, in denen eine Pflicht zur
Unterweisung besteht, sind diese jährlich nachzuweisen. Der AN hat sein Personal bei der
Arbeit zu beaufsichtigen, einzuweisen und fortlaufend auf eigene Kosten zu schulen und dies
zu dokumentieren. Zum Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen muss der AN das
einzusetzende Personal namentlich benennen und bestätigen, dass nach seinem
Kenntnisstand keine Bedenken bestehen. Diese Bestätigung hat der AN bei jedem
Personalwechsel sowie mindestens einmal jährlich zu wiederholen. Der AG hat das Recht, bei
Verletzung dieser Maßgaben vom AN den unverzüglichen Austausch einzelner Mitarbeiter zu
verlangen.
Erzeugt das Verhalten des Personals des AN eine schlechte Außenwirkung, die Störungen
interner Arbeitsprozesse oder die Beschädigungen der Gebäudesubstanz, so wird zunächst
der Vorarbeiter des AN davon in Kenntnis gesetzt, um die Abstellung der Mängel unmittelbar
sicher zu stellen. Wird innerhalb von einem Werktag keine Abhilfe geschaffen, so ist der AG
berechtigt, selbst auf das Personal des AN zuzugehen und kurzfristig die Mängelabstellung zu
fordern, nötigenfalls unter Hinweis darauf, die Arbeiten einzustellen und auf Kosten des AN
einen tolerierbaren Zustand herstellen zu lassen.
6.4. Weisungsbefugnis
Das eingesetzte Personal des AN unterliegt grundsätzlich den Weisungen des AN bzw.
dessen Beauftragten.
Bei Gefahr im Verzug und besonderen Vorkommnissen sind der AG, sowie dessen
Beauftragte jederzeit berechtigt, dem eingesetzten Personal Weisungen zu erteilen.
7 Eigenkontrollen AN, Nachbesserungen
Der AN ist verpflichtet, ständig durch Eigenkontrolle die vereinbarte Qualität der
Reinigungsarbeiten zu überprüfen und die Qualitätsanforderungen zu sichern.
Soweit aufgrund nicht vertragsgemäßer Ausführung Einschränkungen des Hygienestandards
oder der Optik auftreten (z. B. durch Kalkablagerungen oder Schmutz- und
Pflegemittelkrusten), kann der AG verlangen, dass unverzüglich durch eine nicht zu
vergütende Sonderreinigung der vertraglich vereinbarte Zustand wiederhergestellt wird.
Ist eine Nachbesserung nicht möglich oder zweckmäßig (z.B. bei fehlender Ausführung von
Teilleistungen, deren Nacharbeitung nicht im Verhältnis zum Aufwand steht), so behält sich
Seite 11 von 12
[Seite 14]
B3 Leistungsbeschreibung Glas- und Rahmenreinigung
der AG das Recht vor, den Rechnungsbetrag entsprechend zu mindern. Auch hier kommt in
Betracht, dass die zu zahlende Vergütung einen durch die Schlechterfüllung entstandenen und
nach § 280 BGB Absatz 1 und 2 zu ersetzenden Schaden darstellt.
Seite 12 von 12