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914 (Besondere Vertragsbedingungen)
| Bezeichnung des Auftrags Gebäudereinigung Beethovenstr. 15 ab 01.03.2027 | |
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| Ort der Leistungserbringung/Liegenschaft Universität Leipzig, Beethovenstr. 15, 04107 Leipzig | |
| Vergabenummer 7A032588 | Leistung Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung |
Besondere Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen Die Paragraphen beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B).
1 Anlieferungs- oder Annahmestelle/Ort der Leistungserbringung Ort: Universität Leipzig, Beethovenstr. 15, 04107 Leipzig
Gebäude:
Raum:
gemäß Formblatt 911.1
2 Ausführungsfristen Termin Anlieferung:
Beginn der Ausführung:
Ende der Ausführung: Der Vertrag beginnt am 01.03. 2027 und wird für eine Laufzeit von 7 Jahren geschlossen. Der Vertrag kann zum Ende des 3. Vertragsjahres oder zum Ende jedes darauf- folgenden Vertragsjahres schriftlich von einer Vertragspartei mit einer Kündigungsfrist von 6 Monaten ordentlich gekündigt werden.
folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen:
3 Vertragsstrafen (§ 11) Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:
3.1 bei Überschreitung der unter 2. genannten Fristen
für jede vollendete Woche v.H.
für jeden Werktag v.H.
desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der nicht nutzbare Teil der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.
3.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt v.H. der Auftragssumme (ohne Umsatzsteuer) begrenzt.
SIB Liefer- oder Dienstleistungen - Stand November 2019 Seite 1 von 3
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3.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.
4 Rechnungen (§ 15) 4.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber 1 -fach und zugleich
bei
-fach einzureichen.
5 Sicherheitsleistung (§ 18)
5.1 Stellung der Sicherheit
Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen des Auftragnehmers aus dem Vertrag ist in Höhe von
v.H. der Brutto-Auftragssumme (ohne Nachträge) zu leisten, sofern die Auftrags- summe mindestens 50.000 Euro ohne Umsatzsteuer beträgt, und wenn dies für die sach- und fristgemäße Leistung ausnahmsweise erforderlich erscheint. Sicherheit kann wahlweise durch Hinterlegung von Geld oder durch Bürgschaft geleistet werden.
5.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft
Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür das Formblatt „Vertragserfüllungsbürgschaft“ des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss inhaltlich vollständig dem Formblatt des Auftraggebers entsprechen.
Die Bürgschaft ist von einem
- in den Europäischen Union oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des Abkommens über den Europäischen Wirtschaftsraum oder
- in einem Staat der Vertragsparteien des WTO-Abkommens über das öffentliche Beschaffungswesen
zugelassenen Kreditinstitut bzw. Kreditversicherer zu stellen.
Die Bürgschaftsurkunden enthalten folgende Erklärung des Bürgen:
- ”Der Bürge übernimmt für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht.
- Auf die Einreden der der Vorausklage gemäß § 771 BGB wird verzichtet.
- Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde.
- Die Bürgschaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschaftsvertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bindend.
- Gerichtsstand ist der Sitz der zur Prozessvertretung des Auftraggebers zuständigen Stelle."
Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur e i n e r Urkunde zu stellen.
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6 Zahlungsbedingungen (§ 17)
Vorauszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. keine
7 Weitere Besondere Vertragsbedingungen Die Bedingungen sind zu nummerieren; als Abschluss ist zu schreiben: "Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen". Werden keine weiteren Bedingungen aufgenommen, ist zu schreiben: "Keine". 7.1 E-Rechnung Die elektronische Rechnungsstellung wird ab dem 18.04.2020 entsprechend den gesetzlichen Vorgaben und den Vorgaben des Auftraggebers akzeptiert. Die Vorgaben des Auftraggebers zur Stellung elektronischer Rechnungen sind unter www.sib.sachsen.de (Informationen für Auftragnehmer) bekannt gemacht. Im Zusammenhang mit der elektronischen Rechnungsstellung anfallende Kosten trägt der Auftragnehmer.
7.2 Nebenleistungen (Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen nach den Unfallverhütungsvorschriften und den behördlichen Bestimmungen) Ein Mehrvergütungsanspruch des Auftragnehmers für (zusätzliche) Leistungen / Aufwendungen, welche aufgrund von hygienischen Anforderungen /Infektionsschutzmaßnahmen (auch durch Dritte veranlasste) insbesondere im Rahmen der durch den Virus SARS-CoV-2 verursachten Erkrankung COVID-19 zu erbringen / zu leisten sind, besteht nicht. Ein Mehrvergütungsanspruch besteht auch dann nicht, wenn (zusätzliche) Leistungen / Aufwendungen des Auftragnehmers aufgrund von Bestimmungen, die den Abstand zwischen Menschen, das Arbeiten in kleineren Gruppen, die Bereitstellung von Schutzausrüstungen / Desinfektionsmitteln für die Beschäftigten des Auftragnehmers, erweiterte Zugangskontrollen etc., notwendig werden.
7.3 Probezeit Für den Vertrag wird eine 6-monatige Probezeit vereinbart. Die Probezeit beginnt mit dem ersten Tag der Leistungserbringung und dauert 6 Monate. Während dieser Zeit kann der Auftraggeber mit einer Frist von 14 Tagen zu jedem beliebigen Termin das Vertragsverhältnis mit dem Auftragnehmer kündigen.
7.4 Schlüsseltresor Die Schlüssel sind zwingend vor Aufnahme jeder Reinigungsleistung im Schlüsseltresorraum (direkt im Haus Beethovenstr. 15, 04107 Leipzig, Erdgeschoss) zu entnehmen und nach Abschluss der Arbeiten umgehend in den Schlüsseltresor zurückzubringen. ----- Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen -----
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