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Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung der Beethovenstraße 15

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 04.10.2026, 19:26 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung Deckblatt

Ort der Leistungserbringung / Liegenschaft
Universität Leipzig, Beethovenstr. 15 in 04107 Leipzig
VergabenummerUnterhalts-, Glas- und Grundreinigung
7A032588

Leistungsbeschreibung - Deckblatt

Seitenanzahl

Beschreibung Objektbeschreibung 1 Weitere Vereinbarungen 4 Reinigungshäufigkeiten der einzelnen Arbeitsgänge 3 Berechnungsfaktoren (verrechenbare Anzahl Reinigungen) 1 Begriffsdefinitionen 3 Leistungsbeschreibung Unterhalts- und Grundreinigung 2 Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung 2

Anlagen Fotodokumentation 3 Pflegehinweise Kautschukboden 2 Pflegehinweise Vinylboden 3

Seitenanzahl Beschreibung (inkl. Anlagen): 24

Flächenverzeichnis Raumflächenverzeichnis 25 Glasflächenverzeichnis 55

Seitenanzahl Flächenverzeichnis: 80

Leistungsverzeichnis (Preisblätter) Zusammenfassungsblatt 1 Preisblatt Raumflächen 3 Preisblatt Glas 2

Seitenanzahl Leistungsverzeichnis (Preisblätter): 6

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Leistungsbeschreibung Objektbeschreibung

7A032588

Objektbeschreibung

Lage des Objektes

Die Liegenschaft Beethovenstraße 15 befindet sich in Leipzig am äußeren Innenstadtring im Musikviertel direkt gegenüber der Universitätsbibliohtek Albertina. Es wird von der Grassistraße und der Mozartstraße umschlossen.

Baucharakter (z. B.: Neubau, Altbau => historische/verstrebte Fenster etc., Hochhaus)

Das Objekt ist ein Neubau aus dem Jahr 2002 mit 7 Vollgeschossen und großer Glasfassade.

Angaben zur Nutzung des Objektes (z. B.: Art der Nutzung; Nutzungszeiten; Publikumsverkehr; Bereiche mit speziellen Reinigungs- oder Hygieneanforderungen; Flächen die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden können)

Das Objekt wird durch die Universität Leipzig für Lehre und Forschung genutzt. Im Rahmen der Hausöffnung ist das Gebäude von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 21:00 Uhr geöffnet. Die Flächenangaben sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen.

Im EG befindet sich außerdem noch die Cafeteria, welche vom Studentenwerk Leipzig betrieben wird.

In den Büroräumen sind unterschiedliche Bodenbeläge (Textil- oder PVC- oder Vinylbodenbelag) verlegt, siehe Raumflächenverzeichnis. Die Flure sind mit Kautschukbodenbelag ausgestattet. Ver- und Entsorgung (z. B.: Standort Müllsammelbehälter, Ort der Wasserentnahmestellen)

Wasserentnahmestellen befinden sich im Haus, Wasser für den Reinigungsautomaten ist im Keller zu entnehmen. Die Entsorgung erfolgt außerhalb des Gebäudes. Der Müllraum befindet sich im Keller. Zwei Putzmittelräume stehen ebenfalls im Haus zur Verfügung. Die konkrete Festlegung erfolgt mit Einweisung ins Objekt. Das Aufstellen einer Waschmaschine / Trockner ist im Gebäude nicht möglich.

Angaben über die laufende Reinigung erschwerende Umstände (z. B.: fehlende Aufzüge)

Im Gebäude befinden sich drei Personenaufzüge und ein Lastenaufzug, die genutzt werden können.

für Leistungserfüllung erforderliche Spezialtechnik (z. B.: Hubsteiger für die Reinigung von Glasfassaden)

Für die Reinigung der Glasfassade/Fenster sind gegebenenfalls Leitern/Steigertechnik notwendig. Die Glasfassade misst über 18 m. Für die Innenglasreinigung im Foyer wird, aufgrund eingeschränktem Zugang über den Haupteingang, eine Anhängerhebebühne max. 2x2 m benötigt (Flächenbelastung max. 2800 kg).

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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen

7A032588

Weitere Vereinbarungen

  1. Allgemeine Hinweise zur Kalkulation

Für die Reinigung von Flächen, die vom Boden aus nicht erreichbar sind, sind vom Auftragnehmer entsprechende technische Hilfsmittel bereitzustellen (z.B. Leitern, Steiger, Hebebühne, Rollrüstung, etc.). Die Bereitstellung technischer Hilfsmittel wird nicht gesondert vergütet. Kosten für den Einsatz technischer Hilfsmittel sind im angebotenen Preis einzukalkulieren!

Kosten für den Einsatz besonderer Reinigungsmittel sind im angebotenen Preis einzukalkulieren!

Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit (22 bis 5 Uhr) sind gemäß den Vorgaben bezüglich der Zeiten für die Leistungserbringung im angebotenen Preis einzukalkulieren!

  1. Zeiten für die Leistungserbringung

Die vereinbarten Leistungen sind innerhalb der folgenden Zeiten zu erbringen: x Montag bis Freitag, von 22:00 bis 6:00 Uhr

Samtag, von ….. bis ….. Uhr

Sonntag, von ….. bis ….. Uhr Die konkreten Zeiten zur Durchführung der einzelnen im Leistungsverzeichnis vorgegeben Leistungen sind vom Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und der nutzenden Dienststelle schriftlich festzulegen.

Dazu erstellt der Auftragnehmer einen Plan, der dem Auftraggeber und der nutzenden Dienststelle übergeben wird. Auftragnehmer, Auftraggeber und nutzende Dienststelle bestätigen diesen abgestimmten Plan per Unterschrift. Eine Kopie des unterschriebenen Plans ist dem Auftraggeber auszuhändigen.

Bei Bedarf ist der Plan durch den Auftragnehmer in Absprache mit der nutzenden Dienststelle anzupassen und dem Auftraggeber sowie der nutzenden Dienststelle vorzulegen.

  1. Beauftragung der Leistungen

3.1. Beauftragung der Grundreinigung

DieGrundreinigungistausschließlichauf besondereAufforderungdesAuftraggebersdurchzuführen.Durch die nutzende Dienststelle kann gegenüber dem Auftragnehmer keine Grundreinigung beauftragt werden.

Der Auftraggeber ist berechtigt, die Grundreinigung bezogen auf einzelne Nutzungsarten oder einzelne RäumezuunterschiedlichenZeitpunktenauszulösen.Er istnicht verpflichtet,dieGrundreinigungfür alleim Preisblatt ausgewiesenen Flächen zu beauftragen.

3.2. Beauftragung der Desinfektion DerAuftraggeberistberechtigt,dieDesinfektionbezogenaufeinzelneNutzungsartenodereinzelneRäume zu unterschiedlichen Zeitpunkten auszulösen. Er ist nicht verpflichtet, die Desinfektion für alle im Preisblatt ausgewiesenen Flächen zu beauftragen.

3.3. Beauftragung von Sonderleistungen

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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen

Sonderleistungensindausschließlichauf besondereAufforderungdesAuftraggebersdurchzuführen.Durch die nutzende Dienststelle können gegenüber dem Auftragnehmer keine Sonderleistungen beauftragt werden.

3.4. Reduzierte Unterhaltsreinigung in Ferienzeiten Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Dauer von Ferienzeiten den Leistungsumfang der Unterhaltsreinigung wie folgt zu reduzieren: Die Leistungsbeschreibung enthält ein gesondertes Leistungsverzeichnis. Dieses gilt für den Zeitraum von ….. bis ….. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils mindestens 4 Wochen vorher den konkreten reduzierten Umfang anzuzeigen. Bezogen auf den vereinbarten Preis für die Unterhaltsreinigung darf die Reduzierung einen Umfang haben von: bis zu 5% pro Jahr.

bis zu 10% pro Jahr.

  1. Abstellflächen

Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine Abstellfläche für die Reinigungsgeräte und Reinigungsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Nein. Ja. Die Abstellfläche ist durch den Auftragnehmer regelmäßig zu reinigen, auch wenn sie nicht x gesondert im Leistungsverzeichnis aufgeführt ist.

  1. Spezialräume

Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Reinigung von Spezialräumen:

Gewahrsamszellen

Hafträume

…………………… Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Räumen ein erhöhtes Infektionsrisiko (z. B.: Hepatitis) für das eingesetzte Reinigungspersonal bestehen kann. In solchen Fällen hat der Auftragnehmer entsprechend Vorsorge zu treffen.

  1. Objektsicherheit

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Abschluss der Reinigungsarbeiten die Fenster in allen zu reinigenden Räumen zu schließen, das Licht zu löschen sowie die Türen abzuschließen.

  1. Erläuterung zu Reinigungshäufigkeiten

7.1. Berechnungsfaktoren für verrechenbare Anzahl Reinigungen Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Reinigungsflächen wurden unter Berücksichtigung von Berechnungsfaktoren ermittelt, die - jeweils in Abhängigkeit der Reinigungshäufigkeit - einer durchschnittlichverrechenbarenAnzahlReinigungenbezogenauf einJahrodereinMonatoderdieLaufzeit entsprechen.

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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen

Bei der Berechnung der verrechenbaren Anzahl Reinigungen pro Jahr bzw. pro Monat wurden 11 gesetzliche Feiertage im Freistaat Sachsen bereits berücksichtigt. Zudem wurden der 24. und 31. Dezember einem Feiertag gleichgesetzt. Je nachdem, wie die Feiertage im betreffenden Jahr liegen, kann die tatsächliche Anzahl der Reinigungen von den Berechnungsfaktoren abweichen. Eine derartige Abweichung begründet keine Anpassung der Vergütung!

Der Ermittlung der Berechnungsfaktoren liegt die Annahme zugrunde, dass die Objekte regelmäßig: -Montag bis Freitag, ausschließlich der Feiertage, oder -Montag bis Samstag, ausschließlich der Feiertage, oder -Montag bis Sonntag, einschließlich der Feiertage, genutzt und gereinigt werden.

Für Objekte, die regelmäßig Sonntag und/oder an Feiertagen genutzt werden und/oder regelmäßig an einem Werktag ungenutzt sind (z.B. Museen/ Ausstellungsräume), werden zur Vereinfachung die gleichen Berechnungsfaktoren angesetzt. Dass geringe Abweichungen zwischen verrechenbarer und tatsächlicher Anzahl der Reinigungen auftreten können, ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine derartige Abweichung begründet keine Anpassung der Vergütung!

7.2. Reinigungshäufigkeiten

a) EineReinigungshäufigkeitvon 7xpWerfordert dietägliche Durchführungder Reinigung,einschließlich an Sonn- und Feiertagen.

b) Bei einer Reinigungshäufigkeit von 6xpW bis 2,5xpW und von 12xpW bis 10xpW entfällt die vertraglich vereinbarte Reinigungsleistung ersatzlos, wenn: x diese auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.

Ausgenommen sind: Ausstellungsbereiche im Objekt (Ausstellungsräume, zugehörige Flure, Treppen, Sanitärräume gemäß Markierung im Raumflächenverzeichnis).

…………………… x diese auf den 24. oder 31. Dezember fällt.

Ausgenommen sind:

……………………

…………………… diese auf einen nicht wöchentlich auftretenden Schließtag fällt. Schließtage sind …………………………………………………………. ……………………………………………………………………………… Für die Kalkulation ist von … Schließtagen pro Jahr auszugehen. Die Schließtage werden dem Auftragnehmer jeweils mindestens 4 Wochen vorher schriftlich bekanntgegeben. Diese Schließtage gelten für:

alle Bereiche des Objektes. Ausstellungsbereiche im Objekt (Ausstellungsräume, zugehörige Flure, Treppen, Sanitärräume gemäß Markierung im Raumflächenverzeichnis).

……………………

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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen

Dass geringe Abweichungen zwischen verrechenbarer und tatsächlicher Anzahl der Reinigungen auftreten können, ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine derartige Abweichung begründet keine Anpassung der Vergütung!

c) Bei einer Reinigungshäufigkeit von 2xpW und weniger ist die vertraglich vereinbarte Reinigungsleistung am nächstfolgenden Werktag nachzuholen.

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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Arbeitsgänge

Reinigungshäufigkeiten der einzelnen Arbeitsgänge

LEGENDE: FBR = Reinigungshäufigkeit gemäß der Vorgabe für Fußbodenreinigung des jeweiligen Raumes (gemäß Raumflächenverzeichnis/ Preisblatt Raumflächen) GFR = Reinigungshäufigkeit gemäß Flächenverzeichnis Glas bzw. Preisblatt Glas

lfd. Nr.NutzungsartFlureTreppenSanitär- räumeGarderobenBüro-/ Kopier- räumeBibliotheksr äumeSpeise-/ Aufenthalts- räumeKüchen/ TeeküchenArchive / LagerräumeUnterrichts- räumeBespre- chungs-/ Versammlun gsräumeAus- stellungs- räumeTechnik- räume
Schlüssel nach DIN 2779192717221, 22, 24 - 295412- 153841, 42 - 44, 49, 7351 - 5323, 5645, 46, 57, 58, 5981 - 89, 93, 76 - 77
ReinigungsgegenstandArbeitsgang (Definition der Reinigungsverfahren gemäß Leistungsbeschreibungen)Reinigungshäufigkeit
1Glasflächen einschl. Vollglastürenreinigen gemäß Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung
2Fensterflächenreinigen gemäß Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung
3Fußböden einschl. Sockelleisten, Kabelkanäle, bauliche Simse und VorsprüngeFreimachung von beweglichen Gegenständen (z. B. Besuchertische, Stühle usw.); je nach Fußbodenart Kehren, Saugen, Bürstsaugen, Feuchtwischen, Nasswischen, Cleanern; Reinigung vorhandener Roste
4Schmutzfangsysteme, Schmutzfangmattenabsaugen (auch Bodenbelag unter Schmutzfangmatte reinigen)
5Papierkörbeentleeren, Entsorgung in vorgesehene Hausabfallbehälter
6Abfalleimerentleeren, Entsorgung in vorgesehene Hausabfallbehälter, nass reinigen, Bestücken mit Mülltüten
7Türen (auch Teil- und Vollglastüren), Innenverglasung, Fliesen- und TrennwändeGriffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen
8Spendersysteme (Handtuch-, Seifen- und Toilettenpapierspender)Griffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen
9Spendersysteme (Handtuch-, Seifen- und Toilettenpapierspender)Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien (Papier- und/oder Textilhandtücher, Seife, Toilettenpapier)
10Waschbecken, Ablagen, Armaturennass reinigen mit Desinfektionsmittel, Kalkansätze entfernen und polieren
11Spiegelnass reinigen und polieren
12Speisetische (alle Oberflächen)nass reinigenFBR

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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Arbeitsgänge

LEGENDE: FBR = Reinigungshäufigkeit gemäß der Vorgabe für Fußbodenreinigung des jeweiligen Raumes (gemäß Raumflächenverzeichnis/ Preisblatt Raumflächen) GFR = Reinigungshäufigkeit gemäß Flächenverzeichnis Glas bzw. Preisblatt Glas

lfd. Nr.NutzungsartFlureTreppenSanitär- räumeGarderobenBüro-/ Kopier- räumeBibliotheksr äumeSpeise-/ Aufenthalts- räumeKüchen/ TeeküchenArchive / LagerräumeUnterrichts- räumeBespre- chungs-/ Versammlun gsräumeAus- stellungs- räumeTechnik- räume
Schlüssel nach DIN 2779192717221, 22, 24 - 295412- 153841, 42 - 44, 49, 7351 - 5323, 5645, 46, 57, 58, 5981 - 89, 93, 76 - 77
ReinigungsgegenstandArbeitsgang (Definition der Reinigungsverfahren gemäß Leistungsbeschreibungen)Reinigungshäufigkeit
13Wandtafel und Kreideablageleiste / Whiteboardsfeucht reinigenFBR
14Duschen, Duschwände, Wandkacheln im Duschbereich, Duscharmaturennass reinigen mit DesinfektionsmittelFBR
15Aufzüge (Bodenbelag)Nasswischen (je nach Fußbodenart ggf. anderes Reinigungsverfahren)FBR
16Aufzüge (Türen und alle Innenwandoberflächen)Griffspuren/Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernenFBR
17Toilettenbecken, Urinale, Spühlarmaturennass reinigen mit Desinfektionsmittel und durchspülen, Urin- und Kalkansätze entfernenFBR
18Toilettensitze (Ober- und Unterseite), Toilettenbürstenhalternass reinigen mit DesinfektionsmittelFBR
19Türklinken/-griffenass reinigen mit Desinfektionsmittel
20Handläufe von Treppengeländern und sonstige Handläufenass reinigen mit DesinfektionsmittelFBRFBR
21Fliesen- und Trennwändenass reinigen mit DesinfektionsmittelFBRFBRFBR
22SchmutzfangsystemeSchmutzfangsystem herausnehmen (wenn nicht baulich verankert), darunter liegenden Bereich aussaugen und feucht auswischen, Schmutzfangsystem zurücklegen
23Türen (inkl. Rahmen, Schwellen, Zarge)feucht reinigen1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpMFBR1xpM1xpM1xpMFBR
24Wände/Decken (auch alle Öffnungen für Fenster, Türen etc.)Spinnweben entfernen1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpMFBR1xpM1xpM1xpMFBR
25Fensterbänke/ Ablagen/ Simse bis 1,80 m (alle Oberflächen, soweit freigeräumt)feucht reinigen1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpM1xpMFBR1xpM1xpM1xpMFBR

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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Arbeitsgänge

LEGENDE: FBR = Reinigungshäufigkeit gemäß der Vorgabe für Fußbodenreinigung des jeweiligen Raumes (gemäß Raumflächenverzeichnis/ Preisblatt Raumflächen) GFR = Reinigungshäufigkeit gemäß Flächenverzeichnis Glas bzw. Preisblatt Glas

lfd. Nr.NutzungsartFlureTreppenSanitär- räumeGarderobenBüro-/ Kopier- räumeBibliotheksr äumeSpeise-/ Aufenthalts- räumeKüchen/ TeeküchenArchive / LagerräumeUnterrichts- räumeBespre- chungs-/ Versammlun gsräumeAus- stellungs- räumeTechnik- räume
Schlüssel nach DIN 2779192717221, 22, 24 - 295412- 153841, 42 - 44, 49, 7351 - 5323, 5645, 46, 57, 58, 5981 - 89, 93, 76 - 77
ReinigungsgegenstandArbeitsgang (Definition der Reinigungsverfahren gemäß Leistungsbeschreibungen)Reinigungshäufigkeit
26Befestigungen von Treppengeländern und von Handläufen (alle Oberflächen)nass reinigen1xpM1xpM
27Arbeitsplätze (alle Oberflächen, soweit freigeräumt)feucht reinigenFBRFBRFBRFBR
28Bürostühle / Stühle / Vorlesungsgestühl (alle nichtstoffgepolsterten Flächen)feucht reinigen1xpMFBR
29Einrichtungsgegenstände, Heizkörper, Lichtschalter, Wegweiser, Türschilder, Steckdosen (alle sichtbaren Oberflächen bis 1,80 m)Griffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen1xpMFBR1xpM1xpM1xpMFBR
30Aschenbecherentleeren, Entsorgung in vorgesehene Hausabfallbehälter, nass reinigen

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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Berechnungsfaktoren

7A032588 Berechnungsfaktoren: verrechenbare Anzahl Reinigungen

Reini- gungs- häufig- keitBeschreibungverrechenbare Anzahl Reinigungen - Berechnungsfaktor -
tiezfuaL orporp rhaJtanoM orp
12xpW12 Reinigungen pro Woche (je 2x an 6 Tagen)(*1)602,4250,2017
11xpW11 Reinigungen pro Woche (je 2x an 5 Tagen, an einem Tag 1x)(*1)551,3945,9492
10xpW10 Reinigungen pro Woche (je 2x an 5 Tagen)(*1)500,3641,6967
7xpW7 Reinigungen pro Woche(*1)365,2530,4375
6xpW6 Reinigungen pro Woche(*1)301,2125,1008
5xpW5 Reinigungen pro Woche(*1)250,1820,8483
4xpW4 Reinigungen pro Woche(*1)200,1416,6783
3xpW3 Reinigungen pro Woche(*1)150,1112,5092
2,5xpWwechseltägige Reinigung (5x in 14 Tagen)(*1)125,0910,4242
2xpW2 Reinigungen pro Woche(*1)104,368,6967
1,5xpWwechselwöchentliche Reinigung (3x in 14 Tagen)(*1)78,276,5225
1xpW1 Reinigung pro Woche(*1)52,184,3483
0,5xpW14-tägige Reinigung(*1)26,092,1742
1xpM1 Reinigung pro Monat(*1)12,001,0000
0,5xpM1 Reinigung in 2 Monaten(*1)6,000,5000
11xpJ11 Reinigungen pro Jahr(*1)11,000,9167
10xpJ10 Reinigungen pro Jahr(*1)10,000,8333
8xpJ8 Reinigungen pro Jahr(*1)8,000,6667
4xpJ4 Reinigungen pro Jahr (1 Reinigung pro Quartal)(*1)4,000,3333
2xpJ2 Reinigungen pro Jahr(*1)2,000,1667
1xpJ1 Reinigung pro Jahr(*1)1,000,0833
6xpL6 Reinigungen pro Laufzeit6,00(*2)(*3)
5xpL5 Reinigungen pro Laufzeit5,00(*2)(*3)
4xpL4 Reinigungen pro Laufzeit4,00(*2)(*3)
3xpL3 Reinigungen pro Laufzeit3,00(*2)(*3)
2xpL2 Reinigungen pro Laufzeit2,00(*2)(*3)
1xpL1 Reinigung pro Laufzeit1,00(*2)(*3)
0xpLkeine Reinigung0,00(*2)(*3)
Berechnungsbasis für Faktor pro Jahr
rhaJ orp )-tlahcS( egaTegatnnoS .lgzbaegatreieF negatkreW .lgzba etsef naegatreieF negatkreW .lgzba elbairav na.21.13 .lgzba dnu .21.42egatkreW .lgzba eierfstiebra
Jp x 52,563Jp x 81,25Jp x 5Jp x 6Jp x 2
wie 6xpW
Mittelwert aus 5xpW und 6xpW
wie 5xpW
365,2500000,00
365,2552,185,005,141,710,00
365,2552,185,004,291,4352,18
365,2552,184,003,431,14104,36
365,2552,183,002,570,86156,54
365,2552,182,502,140,71182,63
365,2552,18000208,71
365,2552,18000234,80
365,2552,18000260,89
365,2552,18000286,98

(*1) … [Berechnungsfaktor pro Jahr x Vertragslaufzeit in Jahren] oder [Berechnungsfaktor pro Monat x Vertragslaufzeit in Monaten] (*2) … [Berechnungsfaktor pro Laufzeit / Vertragslaufzeit in Jahren] (*3) … [Berechnungsfaktor pro Laufzeit / Vertragslaufzeit in Monaten]

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Leistungsbeschreibung Begriffsdefinitionen

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Begriffsdefinitionen

Wenn in der Leistungsbeschreibung das Reinigungsverfahren vorgeschrieben ist, bedeutet:

SchmutzGrobschmutz: Aufliegender grober Schmutz wie Laub, Papier, grober Sand, etc.
Feinschmutz: Aufliegender feiner Schmutzwie feiner Sand, Staub, Flaum etc. Gegebenenfalls handelt es sich um leicht haftenden oder in textile Belege leicht eingedrungenen/gebundenen Schmutz.
Haftende Verschmutzungen: Straßenschmutz, Getränkeflecken, sonstige Flecken, bei textilen Belegen in die Polschicht (Flor) eingedrungene Verschmutzungen.
Hartnäckige Verschmutzungen: Hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstriche, etc.
Einrichtungs- gegenständeSchränke, Tische, Stühle, Polstermöbel, Garderobenständer.
SaugenTrockenes Absaugen von Grobschmutz und Feinschmutz mittels Staubsauger.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz.
Hinweis: Es ist nur dann ein gutes Ergebnis zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird.
BürstsaugenMechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von Grobschmutz und Feinschmutz mittels Bürstsaugmaschine.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz. In den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee, etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein.
KehrenManuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von Grobschmutz und Feinschmutz mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürste etc.) und Aufnahme sowie Entsorgung in einen zur Verfügung stehenden Abfallbehälter.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz.
Kehren mit KehrspänenAufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Das Kehrgut ist fachgerecht zu entsorgen.
Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz.
Hinweis: Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht. Gegebenenfalls befindet sich die Oberfläche im Ergebnis in einem gepflegten Zustand.
Feuchtwischen / Feucht reinigenBeseitigung von Grobschmutzund Feinschmutzdurch staubbindendes Wischen mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien in einem Arbeitsgang und anschließende Aufnahme des Grobschmutzes in einen zur Verfügung stehenden Abfallbehälter.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein.

schlieren- und streifenfrei sein.

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Leistungsbeschreibung Begriffsdefinitionen

Hinweis: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge z. B. Linoleum, PVC, Beläge mitgeeignetem Pflegefilm behandelt, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc.
Nasswischen / Nass reinigenManuelle Nassreinigung in ein bis zwei Arbeitsgängen zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz, Feinschmutz und haftenden Verschmutzungen.Reinigungsergebnissollschlieren-undstreifenfreisein.Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln ist eine ausreichende Keiminaktivierung zu erzielen.
CleanernAufsprühen eines Reinigungs-/Pflegemittels sowie Polieren in einem Arbeitsgang.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Schmutz, insbes. von hartnäckigen Verschmutzungen. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
PolierenBodenbeläge: MaschinelleBehandlungmitBürstenerzeugnissenoderPadsvonunbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von Schmutz, insbes. von hartnäckigen Verschmutzungen. Die Optik des Pflegefilms ist einheitlich. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden.
PolierenEinrichtungsgegenstände: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert.
Ergebnis: Die Oberfläche des Gegenstandes ist sauber, klar, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit.
ShampoonierungReinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum).
Ergebnis: Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, ebenso von Grobschmutz und Feinschmutz.
SprühextraktionEinsprühen der Reinigungslösung unter Druck bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, ebenso von Grobschmutz und Feinschmutz.
Hochdruck- reinigungEntfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät.
Ergebnis: Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, ebenso von Grobschmutz und Feinschmutz.
Griffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernenGriffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung (gegebenenfalls mit Desinfektion) und anschließendem Nachtrocknen bzw. Polieren vom Gegenstand entfernt.
Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Die Oberfläche darf nicht mehr feucht und muss poliert sein.

Oberfläche darf nicht mehr feucht und muss poliert sein.

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Leistungsbeschreibung Begriffsdefinitionen

Entstauben/ Spinnweben entfernenStaubentfernung vom Gegenstand entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt.
Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von Staub und Spinnweben.

Gegenstand/Oberfläche ist frei von Staub und Spinnweben.

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Leistungsbeschreibung Unterhalts-_Grundreinigung

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Leistungsbeschreibung Unterhalts- und Grundreinigung

  1. Allgemeines zur Unterhalts- und Grundreinigung
  • Alle Räume sind unter Wegrücken (und nach der Reinigung Zurückrücken) der beweglichen Einrichtungsgegenstände (Besuchertische, Stühle usw.) zu reinigen. Die nachfolgend beschriebenen Reinigungsverfahren sind nach Auffassung des Auftraggebers geeignet, den Werterhalt des Objektes, sowie Sauberkeit und Hygiene, sicherzustellen.
  • Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile, sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und Einrichtung nicht, beschädigt oder verschmutzt werden.
  • Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszuschließen, ist bei der Reinigung aller Gegenstände über dem Boden das Vier-Farben-System zu verwenden, d.h. dass die Oberflächenreinigung mit farblich getrennten Reinigungsutensilien ausgeführt wird.
  1. Unterhaltsreinigung

2.1. Allgemeines zur Unterhaltsreinigung

  • DieUnterhaltsreinigungdientderSubstanzerhaltungundderSauberhaltungderReinigungsobjekte.Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, Wände, Treppen, Fensterbänke, Heizkörper, Türen, Türrahmen, Einrichtungsgegenstände, sanitären Anlagen, Waschanlagen und Spiegel. Bei der Bodenreinigung sind gegebenenfalls besondere Pflegehinweise (sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses) zu beachten.
  • Nicht zu reinigen sind elektrische Geräte (Computer, Telefon, Fax, Aktenvernichter, Beleuchtungskörper, etc.).

2.2. Ausführung der Unterhaltsreinigung

  • Wiederholte Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen (Turnussen) und Standards (Reinigungsverfahren) mit dem Ergebnis (je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden), dass die Oberflächen frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien, schlieren- und fleckenfreien Zustand sind.
  • Die raumbezogenen Reinigungshäufigkeiten und gegebenenfalls zusätzliche Bemerkungen sind dem Raumflächenverzeichnis zu entnehmen. Zudem sind zusätzlich zu der Fußbodenreinigung in einem Übersichtsblatt weitere Tätigkeiten mit Reinigungshäufigkeiten in Abhängigkeit der Nutzungsart des Raumes vorgegeben.
  • ReinigungstäglichsindsichtbaregrobeVerschmutzungen zuentfernen, auchwenn dieentsprechenden Flächen regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reinigen wären. Das betrifft insbesondere Grobschmutz in Eingangsbreichen und Fluren, tote Insekten auf Fensterbänken, etc.

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Leistungsbeschreibung Unterhalts-_Grundreinigung

  1. Grundreinigung

3.1. Allgemeines zur Grundreinigung

  • Bei der Grundreinigung oder auch Intensivreinigung werden haftende/hartnäckige Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände entfernt; mit dem Ergebnis, dass alle sichtbaren Oberflächen frei von haftenden/hartnäckigen Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sind.
  • Darüber hinaus sind sieschlieren- und fleckenfreiundmiteiner neuen Pflegefilmschicht versehen sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.

3.2. Ausführung der Grundreinigung

Im Rahmen der Grundreinigung sind folgende Leistungen zu erbringen:

  • Gründliche Reinigung des gesamten Fußbodens unter Wegrücken aller beweglichen Gegenstände. Je nach Bodenbelagsart sind auch abgenutzte Pflegefilmschichten zu entfernen und nach der Reinigung zu erneuern (Versiegelung von Bodenbelägen).
  • Gründliche Shampoonierung/Sprühextraktion der Textilbeläge unter Verwendung von Desinfektionsmitteln.
  • Gründliche Nassreinigung aller Oberflächen der Heizkörper (innen und außen), Türen und Türrahmen, Fensterbänke, Scheuer- und Fußleisten.
  • Gründliche Reinigung (feucht oder entstauben) sämtlicher sichtbarer, freigeräumter Oberflächen (auch Teilflächen) aller Einrichtungsgegenstände (ohne Höhenbeschränkung) und Beleuchtungskörper, welche keine gesonderten Reinigungsanweisungen bzw. -techniken benötigen - soweit nicht anderweitig vereinbart.
  • Gründliche Reinigung (z.B. Saugen/Kehren) der Wände und Decken, inklusive der baulichen Simse, Vorsprünge, Balken, Öffnungen und Deckenlüftern.
  • Gründliche Nassreinigung der Trennwände, Waschbecken, WC-Becken, Urinale, Duschen und Armaturen in Sanitärräumen mit geeignetem Desinfektionsmittel.
  • Gründliche Reinigung (feucht oder entstauben) von Kabelkanälen und aller Flächen von offenen Installationen/Versorgungsleitungen (Elt, Heizung, Wasser etc.).
  • Gründliche Reinigung (feucht oder entstauben) aller schwerzugänglichen Flächen (z.B. hinter Heizkörpern oder Versorgungsleitungen).

Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Schmutz, insbes. haftenden/ hartnäckigen Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilme oder anderen Rückständen. Weiterhin sind die Oberflächen schlieren-, streifen-, keim- und fleckenfrei und mit einer neuen Pflegefilmschicht zu versehen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Bei der Grundreinigung ist ein Ergebnis zu erzielen, das das bei der Unterhaltsreinigung erreichbare qualitativ übertrifft.

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Leistungsbeschreibung Glasreinigung

7A032588

Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung

  1. Allgemeines zu Glasflächen- und Fensterreinigung
  • Die Glasflächen- und Fensterreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Die Glasflächen- und Fensterreinigung umfasst dieReinigung und Pflege im Innen- und Außenbereich.

  • Der Innenbereich umfasst alle Glasflächen im Innenbereich, insbesondere Festverglasungen, verglaste Türen und Fenster zwischen den einzelnen Räumen.

  • Der Außenbereich umfasst alle Fenster in Außenwänden (alle Reinigungsflächen), Glasfassaden, Oberlichte und verglaste Außentüren.

  1. Ausführung der Glasflächen- und Fensterreinigung
  • Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile, sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden.

  • Die Fenster- und Glasflächen sind nass abzuwischen sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen.

  • Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln.

  • Nach der Reinigung müssen die Glasflächen sauber, klar, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein. Jegliches ablaufendes Schmutzwasser auf vorhandenen Rahmen und Fensterbänken (innen und außen) ist feucht abzuwischen und ggf. anschließend zu trocknen.

  • Beizwei-bismehrseitigzu reinigenden Flächensindalle Seiten zureinigen. Dabei sinddie außen- und innenliegenden Rahmenseiten einschließlich der Wetterschenkel und Falzseiten sowie die Fensterbänke (innen und außen) zu reinigen.

  • Die Rahmen - einschließlich der Falze - sind mit auf die Oberfläche abgestimmten Reinigungsmitteln nass zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Das abgelaufene Schmutzwasser auf den Rahmen und den Fensterbänken ist zu entfernen.

  • Fensterbänke, Heizkörper (und dergleichen) sind in geeigneter Weise gegen Beschmutzung in Verbindung mit der Glasreinigung zu schützen.

  • SchlechtverkitteteodergesprungeneGlasflächensindvorBeginnderReinigungvom Unternehmerder Hausverwaltung zu melden und nur mit deren Zustimmung zu reinigen. Entsprechendes gilt für die Rahmenreinigung.

  • Die Gestänge zum Öffnen der Oberlichter sind mit zu reinigen.

  1. Aufmaßnormen von Glasflächen und Fenstern

Fenster: lichtes Öffnungsmaß (außen) des Fensters einschließlich Rahmen, einseitig gemessen

Türen, Vollglas:

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Leistungsbeschreibung Glasreinigung

lichtes Öffnungsmaß einschließlich Rahmen, einseitig gemessen

Türen, teilverglast: Die Größe der Glasfläche entspricht jeweils der Hälfte des lichten Öffnungsmaßes der Tür einschließlich Rahmen; einseitig gemessen.

Festverglasung (innen): Maße einschließlich Rahmen, einseitig gemessen

Glasdächer/ Oberlichte (in Decken und Dächern): von Außenkante zu Außenkante, Maße einschließlich Rahmen, einseitig gemessen

Glasfassade: von Außenkante zu Außenkante, Maße einschließlich Rahmen, einseitig gemessen

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