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Leistungsbeschreibung Deckblatt
| Ort der Leistungserbringung / Liegenschaft | |
|---|---|
| Universität Leipzig, Beethovenstr. 15 in 04107 Leipzig | |
| Vergabenummer | Unterhalts-, Glas- und Grundreinigung |
| 7A032588 |
Leistungsbeschreibung - Deckblatt
Seitenanzahl
Beschreibung Objektbeschreibung 1 Weitere Vereinbarungen 4 Reinigungshäufigkeiten der einzelnen Arbeitsgänge 3 Berechnungsfaktoren (verrechenbare Anzahl Reinigungen) 1 Begriffsdefinitionen 3 Leistungsbeschreibung Unterhalts- und Grundreinigung 2 Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung 2
Anlagen Fotodokumentation 3 Pflegehinweise Kautschukboden 2 Pflegehinweise Vinylboden 3
Seitenanzahl Beschreibung (inkl. Anlagen): 24
Flächenverzeichnis Raumflächenverzeichnis 25 Glasflächenverzeichnis 55
Seitenanzahl Flächenverzeichnis: 80
Leistungsverzeichnis (Preisblätter) Zusammenfassungsblatt 1 Preisblatt Raumflächen 3 Preisblatt Glas 2
Seitenanzahl Leistungsverzeichnis (Preisblätter): 6
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 1 von 17
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Leistungsbeschreibung Objektbeschreibung
7A032588
Objektbeschreibung
Lage des Objektes
Die Liegenschaft Beethovenstraße 15 befindet sich in Leipzig am äußeren Innenstadtring im Musikviertel direkt gegenüber der Universitätsbibliohtek Albertina. Es wird von der Grassistraße und der Mozartstraße umschlossen.
Baucharakter (z. B.: Neubau, Altbau => historische/verstrebte Fenster etc., Hochhaus)
Das Objekt ist ein Neubau aus dem Jahr 2002 mit 7 Vollgeschossen und großer Glasfassade.
Angaben zur Nutzung des Objektes (z. B.: Art der Nutzung; Nutzungszeiten; Publikumsverkehr; Bereiche mit speziellen Reinigungs- oder Hygieneanforderungen; Flächen die dem Auftragnehmer zur Verfügung gestellt werden können)
Das Objekt wird durch die Universität Leipzig für Lehre und Forschung genutzt. Im Rahmen der Hausöffnung ist das Gebäude von Montag bis Samstag zwischen 07:00 und 21:00 Uhr geöffnet. Die Flächenangaben sind dem beigefügten Leistungsverzeichnis zu entnehmen.
Im EG befindet sich außerdem noch die Cafeteria, welche vom Studentenwerk Leipzig betrieben wird.
In den Büroräumen sind unterschiedliche Bodenbeläge (Textil- oder PVC- oder Vinylbodenbelag) verlegt, siehe Raumflächenverzeichnis. Die Flure sind mit Kautschukbodenbelag ausgestattet. Ver- und Entsorgung (z. B.: Standort Müllsammelbehälter, Ort der Wasserentnahmestellen)
Wasserentnahmestellen befinden sich im Haus, Wasser für den Reinigungsautomaten ist im Keller zu entnehmen. Die Entsorgung erfolgt außerhalb des Gebäudes. Der Müllraum befindet sich im Keller. Zwei Putzmittelräume stehen ebenfalls im Haus zur Verfügung. Die konkrete Festlegung erfolgt mit Einweisung ins Objekt. Das Aufstellen einer Waschmaschine / Trockner ist im Gebäude nicht möglich.
Angaben über die laufende Reinigung erschwerende Umstände (z. B.: fehlende Aufzüge)
Im Gebäude befinden sich drei Personenaufzüge und ein Lastenaufzug, die genutzt werden können.
für Leistungserfüllung erforderliche Spezialtechnik (z. B.: Hubsteiger für die Reinigung von Glasfassaden)
Für die Reinigung der Glasfassade/Fenster sind gegebenenfalls Leitern/Steigertechnik notwendig. Die Glasfassade misst über 18 m. Für die Innenglasreinigung im Foyer wird, aufgrund eingeschränktem Zugang über den Haupteingang, eine Anhängerhebebühne max. 2x2 m benötigt (Flächenbelastung max. 2800 kg).
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 2 von 17
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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen
7A032588
Weitere Vereinbarungen
- Allgemeine Hinweise zur Kalkulation
Für die Reinigung von Flächen, die vom Boden aus nicht erreichbar sind, sind vom Auftragnehmer entsprechende technische Hilfsmittel bereitzustellen (z.B. Leitern, Steiger, Hebebühne, Rollrüstung, etc.). Die Bereitstellung technischer Hilfsmittel wird nicht gesondert vergütet. Kosten für den Einsatz technischer Hilfsmittel sind im angebotenen Preis einzukalkulieren!
Kosten für den Einsatz besonderer Reinigungsmittel sind im angebotenen Preis einzukalkulieren!
Zuschläge für Sonn-/Feiertagsarbeit sowie Nachtarbeit (22 bis 5 Uhr) sind gemäß den Vorgaben bezüglich der Zeiten für die Leistungserbringung im angebotenen Preis einzukalkulieren!
- Zeiten für die Leistungserbringung
Die vereinbarten Leistungen sind innerhalb der folgenden Zeiten zu erbringen: x Montag bis Freitag, von 22:00 bis 6:00 Uhr
Samtag, von ….. bis ….. Uhr
Sonntag, von ….. bis ….. Uhr Die konkreten Zeiten zur Durchführung der einzelnen im Leistungsverzeichnis vorgegeben Leistungen sind vom Auftragnehmer im Einvernehmen mit dem Auftraggeber und der nutzenden Dienststelle schriftlich festzulegen.
Dazu erstellt der Auftragnehmer einen Plan, der dem Auftraggeber und der nutzenden Dienststelle übergeben wird. Auftragnehmer, Auftraggeber und nutzende Dienststelle bestätigen diesen abgestimmten Plan per Unterschrift. Eine Kopie des unterschriebenen Plans ist dem Auftraggeber auszuhändigen.
Bei Bedarf ist der Plan durch den Auftragnehmer in Absprache mit der nutzenden Dienststelle anzupassen und dem Auftraggeber sowie der nutzenden Dienststelle vorzulegen.
- Beauftragung der Leistungen
3.1. Beauftragung der Grundreinigung
DieGrundreinigungistausschließlichauf besondereAufforderungdesAuftraggebersdurchzuführen.Durch die nutzende Dienststelle kann gegenüber dem Auftragnehmer keine Grundreinigung beauftragt werden.
Der Auftraggeber ist berechtigt, die Grundreinigung bezogen auf einzelne Nutzungsarten oder einzelne RäumezuunterschiedlichenZeitpunktenauszulösen.Er istnicht verpflichtet,dieGrundreinigungfür alleim Preisblatt ausgewiesenen Flächen zu beauftragen.
3.2. Beauftragung der Desinfektion DerAuftraggeberistberechtigt,dieDesinfektionbezogenaufeinzelneNutzungsartenodereinzelneRäume zu unterschiedlichen Zeitpunkten auszulösen. Er ist nicht verpflichtet, die Desinfektion für alle im Preisblatt ausgewiesenen Flächen zu beauftragen.
3.3. Beauftragung von Sonderleistungen
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 3 von 17
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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen
Sonderleistungensindausschließlichauf besondereAufforderungdesAuftraggebersdurchzuführen.Durch die nutzende Dienststelle können gegenüber dem Auftragnehmer keine Sonderleistungen beauftragt werden.
3.4. Reduzierte Unterhaltsreinigung in Ferienzeiten Der Auftraggeber ist berechtigt, für die Dauer von Ferienzeiten den Leistungsumfang der Unterhaltsreinigung wie folgt zu reduzieren: Die Leistungsbeschreibung enthält ein gesondertes Leistungsverzeichnis. Dieses gilt für den Zeitraum von ….. bis ….. Der Auftraggeber hat dem Auftragnehmer jeweils mindestens 4 Wochen vorher den konkreten reduzierten Umfang anzuzeigen. Bezogen auf den vereinbarten Preis für die Unterhaltsreinigung darf die Reduzierung einen Umfang haben von: bis zu 5% pro Jahr.
bis zu 10% pro Jahr.
- Abstellflächen
Der Auftraggeber stellt dem Auftragnehmer eine Abstellfläche für die Reinigungsgeräte und Reinigungsmaterialien unentgeltlich zur Verfügung. Nein. Ja. Die Abstellfläche ist durch den Auftragnehmer regelmäßig zu reinigen, auch wenn sie nicht x gesondert im Leistungsverzeichnis aufgeführt ist.
- Spezialräume
Das Leistungsverzeichnis beinhaltet die Reinigung von Spezialräumen:
Gewahrsamszellen
Hafträume
…………………… Es wird darauf hingewiesen, dass in diesen Räumen ein erhöhtes Infektionsrisiko (z. B.: Hepatitis) für das eingesetzte Reinigungspersonal bestehen kann. In solchen Fällen hat der Auftragnehmer entsprechend Vorsorge zu treffen.
- Objektsicherheit
Der Auftragnehmer ist verpflichtet, nach Abschluss der Reinigungsarbeiten die Fenster in allen zu reinigenden Räumen zu schließen, das Licht zu löschen sowie die Türen abzuschließen.
- Erläuterung zu Reinigungshäufigkeiten
7.1. Berechnungsfaktoren für verrechenbare Anzahl Reinigungen Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Reinigungsflächen wurden unter Berücksichtigung von Berechnungsfaktoren ermittelt, die - jeweils in Abhängigkeit der Reinigungshäufigkeit - einer durchschnittlichverrechenbarenAnzahlReinigungenbezogenauf einJahrodereinMonatoderdieLaufzeit entsprechen.
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 4 von 17
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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen
Bei der Berechnung der verrechenbaren Anzahl Reinigungen pro Jahr bzw. pro Monat wurden 11 gesetzliche Feiertage im Freistaat Sachsen bereits berücksichtigt. Zudem wurden der 24. und 31. Dezember einem Feiertag gleichgesetzt. Je nachdem, wie die Feiertage im betreffenden Jahr liegen, kann die tatsächliche Anzahl der Reinigungen von den Berechnungsfaktoren abweichen. Eine derartige Abweichung begründet keine Anpassung der Vergütung!
Der Ermittlung der Berechnungsfaktoren liegt die Annahme zugrunde, dass die Objekte regelmäßig: -Montag bis Freitag, ausschließlich der Feiertage, oder -Montag bis Samstag, ausschließlich der Feiertage, oder -Montag bis Sonntag, einschließlich der Feiertage, genutzt und gereinigt werden.
Für Objekte, die regelmäßig Sonntag und/oder an Feiertagen genutzt werden und/oder regelmäßig an einem Werktag ungenutzt sind (z.B. Museen/ Ausstellungsräume), werden zur Vereinfachung die gleichen Berechnungsfaktoren angesetzt. Dass geringe Abweichungen zwischen verrechenbarer und tatsächlicher Anzahl der Reinigungen auftreten können, ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine derartige Abweichung begründet keine Anpassung der Vergütung!
7.2. Reinigungshäufigkeiten
a) EineReinigungshäufigkeitvon 7xpWerfordert dietägliche Durchführungder Reinigung,einschließlich an Sonn- und Feiertagen.
b) Bei einer Reinigungshäufigkeit von 6xpW bis 2,5xpW und von 12xpW bis 10xpW entfällt die vertraglich vereinbarte Reinigungsleistung ersatzlos, wenn: x diese auf einen gesetzlichen Feiertag fällt.
Ausgenommen sind: Ausstellungsbereiche im Objekt (Ausstellungsräume, zugehörige Flure, Treppen, Sanitärräume gemäß Markierung im Raumflächenverzeichnis).
…………………… x diese auf den 24. oder 31. Dezember fällt.
Ausgenommen sind:
……………………
…………………… diese auf einen nicht wöchentlich auftretenden Schließtag fällt. Schließtage sind …………………………………………………………. ……………………………………………………………………………… Für die Kalkulation ist von … Schließtagen pro Jahr auszugehen. Die Schließtage werden dem Auftragnehmer jeweils mindestens 4 Wochen vorher schriftlich bekanntgegeben. Diese Schließtage gelten für:
alle Bereiche des Objektes. Ausstellungsbereiche im Objekt (Ausstellungsräume, zugehörige Flure, Treppen, Sanitärräume gemäß Markierung im Raumflächenverzeichnis).
……………………
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 5 von 17
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Leistungsbeschreibung Weitere_Vereinbarungen
Dass geringe Abweichungen zwischen verrechenbarer und tatsächlicher Anzahl der Reinigungen auftreten können, ist bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Eine derartige Abweichung begründet keine Anpassung der Vergütung!
c) Bei einer Reinigungshäufigkeit von 2xpW und weniger ist die vertraglich vereinbarte Reinigungsleistung am nächstfolgenden Werktag nachzuholen.
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 6 von 17
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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Arbeitsgänge
Reinigungshäufigkeiten der einzelnen Arbeitsgänge
LEGENDE: FBR = Reinigungshäufigkeit gemäß der Vorgabe für Fußbodenreinigung des jeweiligen Raumes (gemäß Raumflächenverzeichnis/ Preisblatt Raumflächen) GFR = Reinigungshäufigkeit gemäß Flächenverzeichnis Glas bzw. Preisblatt Glas
| lfd. Nr. | Nutzungsart | Flure | Treppen | Sanitär- räume | Garderoben | Büro-/ Kopier- räume | Bibliotheksr äume | Speise-/ Aufenthalts- räume | Küchen/ Teeküchen | Archive / Lagerräume | Unterrichts- räume | Bespre- chungs-/ Versammlun gsräume | Aus- stellungs- räume | Technik- räume | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schlüssel nach DIN 277 | 91 | 92 | 71 | 72 | 21, 22, 24 - 29 | 54 | 12- 15 | 38 | 41, 42 - 44, 49, 73 | 51 - 53 | 23, 56 | 45, 46, 57, 58, 59 | 81 - 89, 93, 76 - 77 | ||
| Reinigungsgegenstand | Arbeitsgang (Definition der Reinigungsverfahren gemäß Leistungsbeschreibungen) | Reinigungshäufigkeit | |||||||||||||
| 1 | Glasflächen einschl. Vollglastüren | reinigen gemäß Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung | |||||||||||||
| 2 | Fensterflächen | reinigen gemäß Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung | |||||||||||||
| 3 | Fußböden einschl. Sockelleisten, Kabelkanäle, bauliche Simse und Vorsprünge | Freimachung von beweglichen Gegenständen (z. B. Besuchertische, Stühle usw.); je nach Fußbodenart Kehren, Saugen, Bürstsaugen, Feuchtwischen, Nasswischen, Cleanern; Reinigung vorhandener Roste | |||||||||||||
| 4 | Schmutzfangsysteme, Schmutzfangmatten | absaugen (auch Bodenbelag unter Schmutzfangmatte reinigen) | |||||||||||||
| 5 | Papierkörbe | entleeren, Entsorgung in vorgesehene Hausabfallbehälter | |||||||||||||
| 6 | Abfalleimer | entleeren, Entsorgung in vorgesehene Hausabfallbehälter, nass reinigen, Bestücken mit Mülltüten | |||||||||||||
| 7 | Türen (auch Teil- und Vollglastüren), Innenverglasung, Fliesen- und Trennwände | Griffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen | |||||||||||||
| 8 | Spendersysteme (Handtuch-, Seifen- und Toilettenpapierspender) | Griffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen | |||||||||||||
| 9 | Spendersysteme (Handtuch-, Seifen- und Toilettenpapierspender) | Nachfüllen von Verbrauchsmaterialien (Papier- und/oder Textilhandtücher, Seife, Toilettenpapier) | |||||||||||||
| 10 | Waschbecken, Ablagen, Armaturen | nass reinigen mit Desinfektionsmittel, Kalkansätze entfernen und polieren | |||||||||||||
| 11 | Spiegel | nass reinigen und polieren | |||||||||||||
| 12 | Speisetische (alle Oberflächen) | nass reinigen | FBR |
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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Arbeitsgänge
LEGENDE: FBR = Reinigungshäufigkeit gemäß der Vorgabe für Fußbodenreinigung des jeweiligen Raumes (gemäß Raumflächenverzeichnis/ Preisblatt Raumflächen) GFR = Reinigungshäufigkeit gemäß Flächenverzeichnis Glas bzw. Preisblatt Glas
| lfd. Nr. | Nutzungsart | Flure | Treppen | Sanitär- räume | Garderoben | Büro-/ Kopier- räume | Bibliotheksr äume | Speise-/ Aufenthalts- räume | Küchen/ Teeküchen | Archive / Lagerräume | Unterrichts- räume | Bespre- chungs-/ Versammlun gsräume | Aus- stellungs- räume | Technik- räume | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schlüssel nach DIN 277 | 91 | 92 | 71 | 72 | 21, 22, 24 - 29 | 54 | 12- 15 | 38 | 41, 42 - 44, 49, 73 | 51 - 53 | 23, 56 | 45, 46, 57, 58, 59 | 81 - 89, 93, 76 - 77 | ||
| Reinigungsgegenstand | Arbeitsgang (Definition der Reinigungsverfahren gemäß Leistungsbeschreibungen) | Reinigungshäufigkeit | |||||||||||||
| 13 | Wandtafel und Kreideablageleiste / Whiteboards | feucht reinigen | FBR | ||||||||||||
| 14 | Duschen, Duschwände, Wandkacheln im Duschbereich, Duscharmaturen | nass reinigen mit Desinfektionsmittel | FBR | ||||||||||||
| 15 | Aufzüge (Bodenbelag) | Nasswischen (je nach Fußbodenart ggf. anderes Reinigungsverfahren) | FBR | ||||||||||||
| 16 | Aufzüge (Türen und alle Innenwandoberflächen) | Griffspuren/Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen | FBR | ||||||||||||
| 17 | Toilettenbecken, Urinale, Spühlarmaturen | nass reinigen mit Desinfektionsmittel und durchspülen, Urin- und Kalkansätze entfernen | FBR | ||||||||||||
| 18 | Toilettensitze (Ober- und Unterseite), Toilettenbürstenhalter | nass reinigen mit Desinfektionsmittel | FBR | ||||||||||||
| 19 | Türklinken/-griffe | nass reinigen mit Desinfektionsmittel | |||||||||||||
| 20 | Handläufe von Treppengeländern und sonstige Handläufe | nass reinigen mit Desinfektionsmittel | FBR | FBR | |||||||||||
| 21 | Fliesen- und Trennwände | nass reinigen mit Desinfektionsmittel | FBR | FBR | FBR | ||||||||||
| 22 | Schmutzfangsysteme | Schmutzfangsystem herausnehmen (wenn nicht baulich verankert), darunter liegenden Bereich aussaugen und feucht auswischen, Schmutzfangsystem zurücklegen | |||||||||||||
| 23 | Türen (inkl. Rahmen, Schwellen, Zarge) | feucht reinigen | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | FBR | 1xpM | 1xpM | 1xpM | FBR |
| 24 | Wände/Decken (auch alle Öffnungen für Fenster, Türen etc.) | Spinnweben entfernen | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | FBR | 1xpM | 1xpM | 1xpM | FBR |
| 25 | Fensterbänke/ Ablagen/ Simse bis 1,80 m (alle Oberflächen, soweit freigeräumt) | feucht reinigen | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | 1xpM | FBR | 1xpM | 1xpM | 1xpM | FBR |
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 8 von 17
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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Arbeitsgänge
LEGENDE: FBR = Reinigungshäufigkeit gemäß der Vorgabe für Fußbodenreinigung des jeweiligen Raumes (gemäß Raumflächenverzeichnis/ Preisblatt Raumflächen) GFR = Reinigungshäufigkeit gemäß Flächenverzeichnis Glas bzw. Preisblatt Glas
| lfd. Nr. | Nutzungsart | Flure | Treppen | Sanitär- räume | Garderoben | Büro-/ Kopier- räume | Bibliotheksr äume | Speise-/ Aufenthalts- räume | Küchen/ Teeküchen | Archive / Lagerräume | Unterrichts- räume | Bespre- chungs-/ Versammlun gsräume | Aus- stellungs- räume | Technik- räume | |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Schlüssel nach DIN 277 | 91 | 92 | 71 | 72 | 21, 22, 24 - 29 | 54 | 12- 15 | 38 | 41, 42 - 44, 49, 73 | 51 - 53 | 23, 56 | 45, 46, 57, 58, 59 | 81 - 89, 93, 76 - 77 | ||
| Reinigungsgegenstand | Arbeitsgang (Definition der Reinigungsverfahren gemäß Leistungsbeschreibungen) | Reinigungshäufigkeit | |||||||||||||
| 26 | Befestigungen von Treppengeländern und von Handläufen (alle Oberflächen) | nass reinigen | 1xpM | 1xpM | |||||||||||
| 27 | Arbeitsplätze (alle Oberflächen, soweit freigeräumt) | feucht reinigen | FBR | FBR | FBR | FBR | |||||||||
| 28 | Bürostühle / Stühle / Vorlesungsgestühl (alle nichtstoffgepolsterten Flächen) | feucht reinigen | 1xpM | FBR | |||||||||||
| 29 | Einrichtungsgegenstände, Heizkörper, Lichtschalter, Wegweiser, Türschilder, Steckdosen (alle sichtbaren Oberflächen bis 1,80 m) | Griffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen | 1xpM | FBR | 1xpM | 1xpM | 1xpM | FBR | |||||||
| 30 | Aschenbecher | entleeren, Entsorgung in vorgesehene Hausabfallbehälter, nass reinigen |
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 9 von 17
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Leistungsbeschreibung Häufigkeit_Berechnungsfaktoren
7A032588 Berechnungsfaktoren: verrechenbare Anzahl Reinigungen
| Reini- gungs- häufig- keit | Beschreibung | verrechenbare Anzahl Reinigungen - Berechnungsfaktor - | ||
|---|---|---|---|---|
| tiezfuaL orp | orp rhaJ | tanoM orp | ||
| 12xpW | 12 Reinigungen pro Woche (je 2x an 6 Tagen) | (*1) | 602,42 | 50,2017 |
| 11xpW | 11 Reinigungen pro Woche (je 2x an 5 Tagen, an einem Tag 1x) | (*1) | 551,39 | 45,9492 |
| 10xpW | 10 Reinigungen pro Woche (je 2x an 5 Tagen) | (*1) | 500,36 | 41,6967 |
| 7xpW | 7 Reinigungen pro Woche | (*1) | 365,25 | 30,4375 |
| 6xpW | 6 Reinigungen pro Woche | (*1) | 301,21 | 25,1008 |
| 5xpW | 5 Reinigungen pro Woche | (*1) | 250,18 | 20,8483 |
| 4xpW | 4 Reinigungen pro Woche | (*1) | 200,14 | 16,6783 |
| 3xpW | 3 Reinigungen pro Woche | (*1) | 150,11 | 12,5092 |
| 2,5xpW | wechseltägige Reinigung (5x in 14 Tagen) | (*1) | 125,09 | 10,4242 |
| 2xpW | 2 Reinigungen pro Woche | (*1) | 104,36 | 8,6967 |
| 1,5xpW | wechselwöchentliche Reinigung (3x in 14 Tagen) | (*1) | 78,27 | 6,5225 |
| 1xpW | 1 Reinigung pro Woche | (*1) | 52,18 | 4,3483 |
| 0,5xpW | 14-tägige Reinigung | (*1) | 26,09 | 2,1742 |
| 1xpM | 1 Reinigung pro Monat | (*1) | 12,00 | 1,0000 |
| 0,5xpM | 1 Reinigung in 2 Monaten | (*1) | 6,00 | 0,5000 |
| 11xpJ | 11 Reinigungen pro Jahr | (*1) | 11,00 | 0,9167 |
| 10xpJ | 10 Reinigungen pro Jahr | (*1) | 10,00 | 0,8333 |
| 8xpJ | 8 Reinigungen pro Jahr | (*1) | 8,00 | 0,6667 |
| 4xpJ | 4 Reinigungen pro Jahr (1 Reinigung pro Quartal) | (*1) | 4,00 | 0,3333 |
| 2xpJ | 2 Reinigungen pro Jahr | (*1) | 2,00 | 0,1667 |
| 1xpJ | 1 Reinigung pro Jahr | (*1) | 1,00 | 0,0833 |
| 6xpL | 6 Reinigungen pro Laufzeit | 6,00 | (*2) | (*3) |
| 5xpL | 5 Reinigungen pro Laufzeit | 5,00 | (*2) | (*3) |
| 4xpL | 4 Reinigungen pro Laufzeit | 4,00 | (*2) | (*3) |
| 3xpL | 3 Reinigungen pro Laufzeit | 3,00 | (*2) | (*3) |
| 2xpL | 2 Reinigungen pro Laufzeit | 2,00 | (*2) | (*3) |
| 1xpL | 1 Reinigung pro Laufzeit | 1,00 | (*2) | (*3) |
| 0xpL | keine Reinigung | 0,00 | (*2) | (*3) |
| Berechnungsbasis für Faktor pro Jahr | |||||
|---|---|---|---|---|---|
| rhaJ orp )-tlahcS( egaT | egatnnoS .lgzba | egatreieF negatkreW .lgzba etsef na | egatreieF negatkreW .lgzba elbairav na | .21.13 .lgzba dnu .21.42 | egatkreW .lgzba eierfstiebra |
| Jp x 52,563 | Jp x 81,25 | Jp x 5 | Jp x 6 | Jp x 2 | |
| wie 6xpW | |||||
| Mittelwert aus 5xpW und 6xpW | |||||
| wie 5xpW | |||||
| 365,25 | 0 | 0 | 0 | 0 | 0,00 |
| 365,25 | 52,18 | 5,00 | 5,14 | 1,71 | 0,00 |
| 365,25 | 52,18 | 5,00 | 4,29 | 1,43 | 52,18 |
| 365,25 | 52,18 | 4,00 | 3,43 | 1,14 | 104,36 |
| 365,25 | 52,18 | 3,00 | 2,57 | 0,86 | 156,54 |
| 365,25 | 52,18 | 2,50 | 2,14 | 0,71 | 182,63 |
| 365,25 | 52,18 | 0 | 0 | 0 | 208,71 |
| 365,25 | 52,18 | 0 | 0 | 0 | 234,80 |
| 365,25 | 52,18 | 0 | 0 | 0 | 260,89 |
| 365,25 | 52,18 | 0 | 0 | 0 | 286,98 |
(*1) … [Berechnungsfaktor pro Jahr x Vertragslaufzeit in Jahren] oder [Berechnungsfaktor pro Monat x Vertragslaufzeit in Monaten] (*2) … [Berechnungsfaktor pro Laufzeit / Vertragslaufzeit in Jahren] (*3) … [Berechnungsfaktor pro Laufzeit / Vertragslaufzeit in Monaten]
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 10 von 17
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Leistungsbeschreibung Begriffsdefinitionen
7A032588
Begriffsdefinitionen
Wenn in der Leistungsbeschreibung das Reinigungsverfahren vorgeschrieben ist, bedeutet:
| Schmutz | Grobschmutz: Aufliegender grober Schmutz wie Laub, Papier, grober Sand, etc. |
|---|---|
| Feinschmutz: Aufliegender feiner Schmutzwie feiner Sand, Staub, Flaum etc. Gegebenenfalls handelt es sich um leicht haftenden oder in textile Belege leicht eingedrungenen/gebundenen Schmutz. | |
| Haftende Verschmutzungen: Straßenschmutz, Getränkeflecken, sonstige Flecken, bei textilen Belegen in die Polschicht (Flor) eingedrungene Verschmutzungen. | |
| Hartnäckige Verschmutzungen: Hartnäckige Flecken, Gummiabsatzstriche, etc. | |
| Einrichtungs- gegenstände | Schränke, Tische, Stühle, Polstermöbel, Garderobenständer. |
| Saugen | Trockenes Absaugen von Grobschmutz und Feinschmutz mittels Staubsauger. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz. | |
| Hinweis: Es ist nur dann ein gutes Ergebnis zu erwarten, wenn leistungsstarke Sauger in angepasster Arbeitsgeschwindigkeit eingesetzt werden und die gesamte Fläche bearbeitet wird. | |
| Bürstsaugen | Mechanisches Bürsten des Belages und trockenes Absaugen von Grobschmutz und Feinschmutz mittels Bürstsaugmaschine. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz. In den Teppichflor eingedrungene polare (wasserlösliche) oder unpolare Substanzen (z. B. Getränkeflecken, Obstsaft, Kaffee, etc.) können auf der Oberfläche sichtbar sein. | |
| Kehren | Manuelle oder maschinelle, trockene mechanische Entfernung von Grobschmutz und Feinschmutz mit Borstenerzeugnissen (Besen, Bürste etc.) und Aufnahme sowie Entsorgung in einen zur Verfügung stehenden Abfallbehälter. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz. | |
| Kehren mit Kehrspänen | Aufbringen der Kehrspäne und Reinigen des Bodens durch anschließendes Kehren. Das Kehrgut ist fachgerecht zu entsorgen. |
| Ergebnis: Die Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz. | |
| Hinweis: Je nach Art der eingesetzten Kehrspäne werden gleichzeitig pflegende Substanzen aufgebracht. Gegebenenfalls befindet sich die Oberfläche im Ergebnis in einem gepflegten Zustand. | |
| Feuchtwischen / Feucht reinigen | Beseitigung von Grobschmutzund Feinschmutzdurch staubbindendes Wischen mit nebelfeuchten oder präparierten Reinigungstextilien in einem Arbeitsgang und anschließende Aufnahme des Grobschmutzes in einen zur Verfügung stehenden Abfallbehälter. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz und Feinschmutz. Reinigungsergebnis soll schlieren- und streifenfrei sein. |
schlieren- und streifenfrei sein.
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 11 von 17
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Leistungsbeschreibung Begriffsdefinitionen
| Hinweis: Voraussetzung zur Anwendung der Feuchtwischmethode sind glatte Bodenbeläge z. B. Linoleum, PVC, Beläge mitgeeignetem Pflegefilm behandelt, versiegelte Holzböden, polierte Steinböden etc. | |
|---|---|
| Nasswischen / Nass reinigen | Manuelle Nassreinigung in ein bis zwei Arbeitsgängen zur Beseitigung von haftenden Verschmutzungen. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von Grobschmutz, Feinschmutz und haftenden Verschmutzungen.Reinigungsergebnissollschlieren-undstreifenfreisein.Beim Einsatz von Desinfektionsmitteln ist eine ausreichende Keiminaktivierung zu erzielen. | |
| Cleanern | Aufsprühen eines Reinigungs-/Pflegemittels sowie Polieren in einem Arbeitsgang. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von Schmutz, insbes. von hartnäckigen Verschmutzungen. Abgenutzte Pflegefilmstellen sind saniert und der übrigen Fläche angeglichen. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. | |
| Polieren | Bodenbeläge: MaschinelleBehandlungmitBürstenerzeugnissenoderPadsvonunbehandelten oder mit Pflegemitteln behandelten Fußbodenbelägen. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von Schmutz, insbes. von hartnäckigen Verschmutzungen. Die Optik des Pflegefilms ist einheitlich. Die Trittsicherheit darf nicht eingeschränkt werden. | |
| Polieren | Einrichtungsgegenstände: Der gereinigte Gegenstand wird mit weichen Reinigungstextilien nachpoliert. |
| Ergebnis: Die Oberfläche des Gegenstandes ist sauber, klar, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit. | |
| Shampoonierung | Reinigen des Belages mit Bürstenmaschinen unter Verwendung einer geeigneten Shampoolösung; anschließend Absaugen der Schmutzflotte (Schaum). |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, ebenso von Grobschmutz und Feinschmutz. | |
| Sprühextraktion | Einsprühen der Reinigungslösung unter Druck bei gleichzeitigem Absaugen der Schmutzflotte. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, ebenso von Grobschmutz und Feinschmutz. | |
| Hochdruck- reinigung | Entfernung von haftenden Verschmutzungen mit einem Hochdruckreinigungsgerät. |
| Ergebnis: Oberfläche ist frei von haftenden Verschmutzungen, ebenso von Grobschmutz und Feinschmutz. | |
| Griffspuren/ Spritzer/ Flecken und sonstige Verschmutzungen entfernen | Griffspuren, Spritzer oder Flecken werden punktuell und gezielt durch Feucht- oder Nassreinigung (gegebenenfalls mit Desinfektion) und anschließendem Nachtrocknen bzw. Polieren vom Gegenstand entfernt. |
| Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von Griffspuren, Spritzern und Flecken. Die Oberfläche darf nicht mehr feucht und muss poliert sein. |
Oberfläche darf nicht mehr feucht und muss poliert sein.
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 12 von 17
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Leistungsbeschreibung Begriffsdefinitionen
| Entstauben/ Spinnweben entfernen | Staubentfernung vom Gegenstand entweder mittels eines Trockensaugers (Staubsaugers) oder mit Reinigungstextilien; Spinnweben werden mit Trockensauger oder Besen entfernt. |
|---|---|
| Ergebnis: Gegenstand/Oberfläche ist frei von Staub und Spinnweben. |
Gegenstand/Oberfläche ist frei von Staub und Spinnweben.
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 13 von 17
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Leistungsbeschreibung Unterhalts-_Grundreinigung
7A032588
Leistungsbeschreibung Unterhalts- und Grundreinigung
- Allgemeines zur Unterhalts- und Grundreinigung
- Alle Räume sind unter Wegrücken (und nach der Reinigung Zurückrücken) der beweglichen Einrichtungsgegenstände (Besuchertische, Stühle usw.) zu reinigen. Die nachfolgend beschriebenen Reinigungsverfahren sind nach Auffassung des Auftraggebers geeignet, den Werterhalt des Objektes, sowie Sauberkeit und Hygiene, sicherzustellen.
- Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen, dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile, sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und Einrichtung nicht, beschädigt oder verschmutzt werden.
- Um eine Keimverschleppung bei den Reinigungsarbeiten über dem Fußboden (Obenarbeiten) auszuschließen, ist bei der Reinigung aller Gegenstände über dem Boden das Vier-Farben-System zu verwenden, d.h. dass die Oberflächenreinigung mit farblich getrennten Reinigungsutensilien ausgeführt wird.
- Unterhaltsreinigung
2.1. Allgemeines zur Unterhaltsreinigung
- DieUnterhaltsreinigungdientderSubstanzerhaltungundderSauberhaltungderReinigungsobjekte.Die Unterhaltsreinigung umfasst die Reinigung und Pflege der Fußböden, Wände, Treppen, Fensterbänke, Heizkörper, Türen, Türrahmen, Einrichtungsgegenstände, sanitären Anlagen, Waschanlagen und Spiegel. Bei der Bodenreinigung sind gegebenenfalls besondere Pflegehinweise (sind Bestandteil des Leistungsverzeichnisses) zu beachten.
- Nicht zu reinigen sind elektrische Geräte (Computer, Telefon, Fax, Aktenvernichter, Beleuchtungskörper, etc.).
2.2. Ausführung der Unterhaltsreinigung
- Wiederholte Reinigungsarbeiten nach festgelegten Zeitabständen (Turnussen) und Standards (Reinigungsverfahren) mit dem Ergebnis (je nach den durchzuführenden Reinigungsarbeiten verschieden), dass die Oberflächen frei von Verschmutzungen jeglicher Art und in einem optisch einwandfreien, schlieren- und fleckenfreien Zustand sind.
- Die raumbezogenen Reinigungshäufigkeiten und gegebenenfalls zusätzliche Bemerkungen sind dem Raumflächenverzeichnis zu entnehmen. Zudem sind zusätzlich zu der Fußbodenreinigung in einem Übersichtsblatt weitere Tätigkeiten mit Reinigungshäufigkeiten in Abhängigkeit der Nutzungsart des Raumes vorgegeben.
- ReinigungstäglichsindsichtbaregrobeVerschmutzungen zuentfernen, auchwenn dieentsprechenden Flächen regelmäßig erst zu einem späteren Zeitpunkt zu reinigen wären. Das betrifft insbesondere Grobschmutz in Eingangsbreichen und Fluren, tote Insekten auf Fensterbänken, etc.
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 14 von 17
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Leistungsbeschreibung Unterhalts-_Grundreinigung
- Grundreinigung
3.1. Allgemeines zur Grundreinigung
- Bei der Grundreinigung oder auch Intensivreinigung werden haftende/hartnäckige Verschmutzungen und/oder abgenutzte Pflegefilme oder andere Rückstände entfernt; mit dem Ergebnis, dass alle sichtbaren Oberflächen frei von haftenden/hartnäckigen Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilmen oder anderen Rückständen sind.
- Darüber hinaus sind sieschlieren- und fleckenfreiundmiteiner neuen Pflegefilmschicht versehen sein, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist.
3.2. Ausführung der Grundreinigung
Im Rahmen der Grundreinigung sind folgende Leistungen zu erbringen:
- Gründliche Reinigung des gesamten Fußbodens unter Wegrücken aller beweglichen Gegenstände. Je nach Bodenbelagsart sind auch abgenutzte Pflegefilmschichten zu entfernen und nach der Reinigung zu erneuern (Versiegelung von Bodenbelägen).
- Gründliche Shampoonierung/Sprühextraktion der Textilbeläge unter Verwendung von Desinfektionsmitteln.
- Gründliche Nassreinigung aller Oberflächen der Heizkörper (innen und außen), Türen und Türrahmen, Fensterbänke, Scheuer- und Fußleisten.
- Gründliche Reinigung (feucht oder entstauben) sämtlicher sichtbarer, freigeräumter Oberflächen (auch Teilflächen) aller Einrichtungsgegenstände (ohne Höhenbeschränkung) und Beleuchtungskörper, welche keine gesonderten Reinigungsanweisungen bzw. -techniken benötigen - soweit nicht anderweitig vereinbart.
- Gründliche Reinigung (z.B. Saugen/Kehren) der Wände und Decken, inklusive der baulichen Simse, Vorsprünge, Balken, Öffnungen und Deckenlüftern.
- Gründliche Nassreinigung der Trennwände, Waschbecken, WC-Becken, Urinale, Duschen und Armaturen in Sanitärräumen mit geeignetem Desinfektionsmittel.
- Gründliche Reinigung (feucht oder entstauben) von Kabelkanälen und aller Flächen von offenen Installationen/Versorgungsleitungen (Elt, Heizung, Wasser etc.).
- Gründliche Reinigung (feucht oder entstauben) aller schwerzugänglichen Flächen (z.B. hinter Heizkörpern oder Versorgungsleitungen).
Ergebnis: Die Oberflächen sind frei von Schmutz, insbes. haftenden/ hartnäckigen Verschmutzungen bzw. abgenutzten Pflegefilme oder anderen Rückständen. Weiterhin sind die Oberflächen schlieren-, streifen-, keim- und fleckenfrei und mit einer neuen Pflegefilmschicht zu versehen, soweit dies nach dem Stand der Technik möglich ist. Bei der Grundreinigung ist ein Ergebnis zu erzielen, das das bei der Unterhaltsreinigung erreichbare qualitativ übertrifft.
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 15 von 17
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Leistungsbeschreibung Glasreinigung
7A032588
Leistungsbeschreibung Glasflächen- und Fensterreinigung
- Allgemeines zu Glasflächen- und Fensterreinigung
-
Die Glasflächen- und Fensterreinigung dient der Substanzerhaltung und der Sauberhaltung der Reinigungsobjekte. Die Glasflächen- und Fensterreinigung umfasst dieReinigung und Pflege im Innen- und Außenbereich.
-
Der Innenbereich umfasst alle Glasflächen im Innenbereich, insbesondere Festverglasungen, verglaste Türen und Fenster zwischen den einzelnen Räumen.
-
Der Außenbereich umfasst alle Fenster in Außenwänden (alle Reinigungsflächen), Glasfassaden, Oberlichte und verglaste Außentüren.
- Ausführung der Glasflächen- und Fensterreinigung
-
Die Reinigung ist so durchzuführen, dass die erforderlichen Maßnahmen der Arbeitssicherheit und des Umweltschutzes eingehalten werden. Die Ausführung hat so zu erfolgen dass die zu reinigenden Flächen und auch andere Bauteile, sowie sonstige Oberflächen der Raumausstattung und -einrichtung nicht beschädigt oder verschmutzt werden.
-
Die Fenster- und Glasflächen sind nass abzuwischen sowie mit Ledertuch oder Gummiwischer zu trocknen.
-
Das Reinigungswasser ist häufig zu wechseln.
-
Nach der Reinigung müssen die Glasflächen sauber, klar, frei von Schmutz und Streifen sowie von überflüssiger Feuchtigkeit sein. Jegliches ablaufendes Schmutzwasser auf vorhandenen Rahmen und Fensterbänken (innen und außen) ist feucht abzuwischen und ggf. anschließend zu trocknen.
-
Beizwei-bismehrseitigzu reinigenden Flächensindalle Seiten zureinigen. Dabei sinddie außen- und innenliegenden Rahmenseiten einschließlich der Wetterschenkel und Falzseiten sowie die Fensterbänke (innen und außen) zu reinigen.
-
Die Rahmen - einschließlich der Falze - sind mit auf die Oberfläche abgestimmten Reinigungsmitteln nass zu reinigen und anschließend trocken zu wischen. Das abgelaufene Schmutzwasser auf den Rahmen und den Fensterbänken ist zu entfernen.
-
Fensterbänke, Heizkörper (und dergleichen) sind in geeigneter Weise gegen Beschmutzung in Verbindung mit der Glasreinigung zu schützen.
-
SchlechtverkitteteodergesprungeneGlasflächensindvorBeginnderReinigungvom Unternehmerder Hausverwaltung zu melden und nur mit deren Zustimmung zu reinigen. Entsprechendes gilt für die Rahmenreinigung.
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Die Gestänge zum Öffnen der Oberlichter sind mit zu reinigen.
- Aufmaßnormen von Glasflächen und Fenstern
Fenster: lichtes Öffnungsmaß (außen) des Fensters einschließlich Rahmen, einseitig gemessen
Türen, Vollglas:
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 16 von 17
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Leistungsbeschreibung Glasreinigung
lichtes Öffnungsmaß einschließlich Rahmen, einseitig gemessen
Türen, teilverglast: Die Größe der Glasfläche entspricht jeweils der Hälfte des lichten Öffnungsmaßes der Tür einschließlich Rahmen; einseitig gemessen.
Festverglasung (innen): Maße einschließlich Rahmen, einseitig gemessen
Glasdächer/ Oberlichte (in Decken und Dächern): von Außenkante zu Außenkante, Maße einschließlich Rahmen, einseitig gemessen
Glasfassade: von Außenkante zu Außenkante, Maße einschließlich Rahmen, einseitig gemessen
Stand 02/2017 Ausdruck: 12.08.2026 17 von 17