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Formular_Kalkulationsparameter.pdf

Unterhalts-, Glas-, Rahmen- und Grundreinigung von Wohngebäuden

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 11:48 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.de

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Formular: Kalkulationsparameter

Allgemeine Hinweise

Dieses Formular legt die maßgeblichen Kalkulationsparameter für die vertragliche Preisanpassung wegen Erhöhung der bei der Kalkulation zugrunde gelegten gesetzlichen oder tariflichen Lohnuntergrenzen fest. Die Angaben sind

• mit dem Angebot einzureichen; • werden Vertragsbestandteil; • bilden die Grundlage für eine Preisanpassung.

Eine nachträgliche Änderung der angegebenen Kalkulationsparameter ist ausgeschlossen.

Lohnkostenanteil

Der Anteil der Lohnkosten an der angebotenen Gesamtvergütung beträgt: ________ %

Definition: Lohnkosten sind Bruttolöhne einschließlich gesetzlicher Lohnnebenkosten; ohne Zuschläge für Verwaltung, Gewinn und Wagnis.

Kalkulationsgrundlagen - Stundenlöhne und Stundenverrechnungssätze

Die Kalkulationsgrundlagen sind pro Lohngruppe / Tätigkeit anzugeben. Die Zuordnung muss den tatsächlich vorgesehenen Personaleinsatz für den Vertrag widerspiegeln.

Stunden- Stundenverrechnungssatz Lohngruppe Zugrunde gelegter lohn (für die Tätigkeit, inkl. aller / Tätigkeit Mindestlohn / Tarif (Bezeichnung) (brutto) direkt zurechenbaren in € Gemeinkosten, in €/h)

Erläuterungen:

Stundenlohn (brutto): Zeigt den im Angebot tatsächlich kalkulierten Lohnansatz pro Arbeitsstunde; Grundlage der Kosten- und Preisermittlung im Angebot und relevant zur Feststellung der derzeit vom Vertrag getragenen Lohnkosten.

Zugrunde gelegter Mindestlohn / Tarif (Bezeichnung): Gibt an, welche rechtliche Lohnuntergrenze der Bieter bei der Kalkulation berücksichtigt hat (z. B. gesetzlicher Mindestlohn, benannter Tarifvertrag oder sonstige bindende tarifliche Verpflichtung). Es ist stets die Quelle/Bezeichnung des Tarifvertrags zu benennen, damit erkennbar ist, auf welcher rechtlichen Grundlage der Referenzwert beruht.

Wichtiger Hinweis: Eine Preisanpassung aufgrund einer Erhöhung des gesetzlichen Mindestlohns oder tariflicher Lohnuntergrenzen ist nach den vertraglichen Regelungen (Vertragsbedingungen Ziffer 8.2) erstmals nach Ablauf der Festlaufzeit gemäß Ziffer 3.1 der Vertragsbedingungen möglich. Für die Kalkulation der Angebotspreise sind daher die für die Vertragsausführung während der Festlaufzeit maßgeblichen gesetzlichen bzw. tariflichen Lohnuntergrenzen zu berücksichtigen. Während der Festlaufzeit eintretende Erhöhungen des gesetzlichen Mindestlohns oder tariflicher Lohnuntergrenzen begründen keinen Anspruch auf eine Preisanpassung. Kalkulationen, die diese Lohnuntergrenzen nicht zugrunde legen, können im Rahmen der Angebotsprüfung aufgeklärt werden und, soweit die vergaberechtlichen Voraussetzungen erfüllt sind, zum Ausschluss des Angebots führen.

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