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Komm_D_BVB.pdf

Umzugsdienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 11:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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  • tztühcseg hcilthcerrebehrU Komm DE (D) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen)

Objekt:

in:

Angebot für:

Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Überwachung der Leistung

Die Objekt-/Leistungsüberwachung obliegt dem Auftraggeber.

mit der Wahrnehmung beauftragt.

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR 2.a Lager-, Arbeitsplätze, Anschlüsse Dem Auftragnehmer werden unentgeltlich zur Benutzung überlassen Lager- und Arbeitsplätze:

2.b Leistungsort, Annahmestelle

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BVB )D( ED mmoK

negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.654/540.06 Dienststellen des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis

Heidelberg und dem Kreisgebiet Rhein-Neckar

Rahmenvereinbarung über Umzugsdienstleistungen mit einer Laufzeit von 4 Jahren

Dieser hat den Architekten/den Ingenieur

entfällt

Stromanschlüsse:

Wasseranschlüsse:

Sonstige Anschlüsse:

Ort: Dienstellen in Heidelberg und dem Kreisgebiet Rhein-Neckar Gebäude: Die im Leistungsverzeichnis genannten Verwaltungsgebäude (Änderungen vorbehalten).

Raum:

  1. Ausführungsfristen (§5)

3.1 Mit den Leistungen ist zu beginnen

unverzüglich nach Erteilung des Auftrages

Werktage *) nach Erteilung des Auftrags (Datum des Auftragsschreibens)

spätestens am (Datum)

in der Zeit vom bis Details siehe Leistungsverzeichnis.

3.2 Die Leistungen sind fertigzustellen

innerhalb von Werktage *) nach dem vereinbarten Beginn der Ausführung

spätestens am (Datum)

3.2 Folgende Einzelfristen sind Vertragsfristen: Laufzeit der Rahmenvereinbarung: 01.01.2027 bis 31.12.20230

*) Zu den Werktagen zählen auch die Samstage. Seite 1 von 4

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)0202 iluJ(

  • BVB )D( ED mmoK

negnutsieltsneiD rüf negnugnidebsgartreV erednoseB A.654/540.06 4. Vertragsstrafen (§11)

4.1 Vertragsstrafe wegen Verzugs Der Auftragnehmer hat als Vertragsstrafe für Verzug zu zahlen:

für jede vollendete Woche v.H. für jeden Werktag v.H.

des Wertes desjenigen Teils der Leistung, der nicht genutzt werden kann. Die Bezugsgröße zur Berechnung der Vertragsstrafe bei der Überschreitung von Einzelfristen ist der Wert des nicht nutzbaren Teils der Leistung, der den bis zu diesem Zeitpunkt vertraglich zu erbringenden Leistungen entspricht.

4.1.2 Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.

4.1.3 Verwirkte Vertragsstrafen für den Verzug wegen Nichteinhaltung verbindlicher Zwischentermine (Einzelfristen als Vertragsfristen) werden auf eine durch den Verzug wegen Nichteinhaltung der Frist für die Vollendung der Leistung verwirkte Vertragsstrafe angerechnet.

  1. Rechnungen (§15)

6.1 Alle Rechnungen sind beim Auftraggeber

fach

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tztühcseg hcilthcerrebehrU und zugleich bei

fach einzureichen. 6.2 Die notwendigen Rechnungsunterlagen (z. B. Mengenberechnungen, Lieferscheine, Aufmaße) sind -fach einzureichen.

GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR Komm DE (D) BVB

4.1.1 bei Überschreitung der unter 3. genannten Fristen

4.3 bleibt unberührt.

4.2 Vertragsstrafe wegen Verstößen gegen das LTMG **) Für jeden schuldhaften Verstoß des Auftragnehmers gegen die Verpflichtungen nach den §§ 3 bis 7 LTMG wird zwischen dem Auftraggeber und dem Auftragnehmer eine Vertragsstrafe vereinbart, deren Höhe 1 v.H. der Auftragssumme (netto) beträgt.

Dies gilt auch für den Fall, dass der Verstoß durch einen von dem Auftragnehmer eingesetzten Unterauftragnehmer oder Verleihunternehmer begangen wird, es sei denn, dass der Auftragnehmer den Verstoß bei Beauftragung des Unterauftragnehmers und des Verleihunternehmers nicht kannte und unter Beachtung der Sorgfaltspflicht eines ordentlichen Kaufmanns auch nicht kennen musste. Bei einer unverhältnismäßig hohen Vertragsstrafe kann der Auftragnehmer beim Auftraggeber die Herabsetzung der Vertragsstrafe verlangen.

Die Vertragsstrafe wird auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt. 4.3 bleibt unberührt. 4.3 Wird sowohl eine Vertragsstrafe nach 4.1 als auch eine Vertragsstrafe nach 4.2 vereinbart, wird die Summe beider Vertrags- strafen auf insgesamt 5 v.H. v.H. *) der Auftragssumme (netto) begrenzt.

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  1. Zahlungsbedingungen (§17) Vorauszahlungen/Abschlagszahlungen werden nur geleistet, wenn nachfolgend eine Regelung getroffen ist. Es sind keine Abschlagszahlungen vorgesehen. Das Zahlungsziel beträgt 30 Tage nach Eingang der fälligen Rechnung. Bei Gewährung von Skonto ist eine Verkürzung auf 14 Werktage zulässig.

  2. Sicherheitsleistung (§18) 8.1 Stellung der Sicherheit Sicherheit für die Vertragserfüllung (Komm DE (D) ZVB - Nr. 21) ist in Höhe von v.H. der Auftragssumme (brutto) zu leisten. Nach erfolgter Abnahme ist Sicherheit für Mängelansprüche (Komm DE (D) ZVB - Nr. 21) in Höhe von v.H. der Abrechnungssumme (brutto) zu leisten. Für vereinbarte Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft zu leisten. 8.2 Sicherheitsleistung durch Bürgschaft Wird Sicherheit durch Bürgschaft geleistet, ist dafür der jeweils einschlägige Vordruck des Auftraggebers zu verwenden oder die Bürgschaftserklärung muss den Vordrucken des Auftraggebers entsprechen, und zwar für

  • die Vertragserfüllung der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 1 -
  • die Mängelansprüche der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 2 -
  • vereinbarte Vorauszahlungen der Vordruck - KFB(L/D) Sicherheit 3 -

*) Soll eine niedrigere Obergrenze als 5 v.H. vereinbart werden, ist die Alternative anzukreuzen und auszufüllen. **) Beachte in diesem Zusammenhang auch die Besonderen Vertragsbedingungen zum Landestariftreue- und Mindestlohngesetz Baden-Württemberg (LTMG-BW) - Komm DE (D) BVB LTMG -. Seite 2 von 4

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Komm DE (D) BVB (Besondere Vertragsbedingungen für Dienstleistungen)

Weitere Besondere Vertragsbedingungen

Die §§ beziehen sich auf die Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B)

  1. Preise, Preisgleitklausel, Preisbemessungsklausel

Es gilt folgender Preisvorbehalt bzw. folgende Lohnpreisgleitklausel / Stoffpreisgleitklausel / Preisbemessungsklausel:

Weitere Vereinbarungen

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tztühcseg hcilthcerrebehrU GK oC & HbmG galreV grebrooB drahciR )0202 iluJ(

BVB )D( ED mmoK

negnutsieltsneiD negnugnidebsgartreV erednoseB B.654/540.06 Siehe Leistungsverzeichnis "Vertragliche Regelungen / Anpassung der Preise".

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