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Datenschutzhinweise_DSGVO.pdf

Umzugsdienstleistungen

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 11:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabe.vmstart.de

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Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis Rechtsamt 087.31:Umzüge_2026 Rahmenvereinbarung über die Durchführung von Umzügen

Information zur Umsetzung der datenschutzrechtlichen Vorgaben nach der

Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) beim Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

(Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt) bei der Vergabe von öffentlichen

Aufträgen

Die Vergabestelle (Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt) verarbeitet im Rahmen der Vergabe öffent-

licher Aufträge neben unternehmensbezogenen auch personenbezogene Daten. Mit diesem Daten-

schutzhinweis möchten wir Sie über die Verarbeitung Ihrer personenbezogenen Daten informieren.

  1. Wer ist verantwortlich für die Datenverarbeitung?

Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis, Kurfürsten-Anlage 38-40, 69115 Heidelberg,

Frau E. Haußmann

Die Kontaktaufnahme erfolgt über das E-Vergabe-System.

  1. Wie sind die Kontaktdaten der/des Datenschutzbeauftragten?

Datenschutzbeauftragter des Landratsamts Rhein-Neckar-Kreis,

Herr O. Berthold

Telefon: +49 (0) 6221 522-1314

Fax: +49 (0) 6221 522-91314

E-Mail: BehoerdlicherDatenschutzbeauftragter@Rhein-Neckar-Kreis.de

  1. Was sind die Rechtsgrundlage und der Zweck der Verarbeitung

der personenbezogenen Daten?

Die Vergabestelle (Zentrale Vergabestelle beim Rechtsamt) hat bei der Vergabe öffentlicher Aufträge

Vergaberecht zu beachten. Dazu gehören insbesondere das Gesetz gegen Wettbewerbsbeschrän-

kungen (GWB), die Verordnung über die Vergabe öffentlicher Aufträge (VgV), die Vergabe- und Ver-

tragsordnung für Leistungen (VOL/A) bzw. die Unterschwellenvergabeordnung (UVgO) sowie die

Landeshaushaltsordnung (LHO).

Die Verarbeitung personenbezogener Daten dient der Durchführung des Vergabeverfahrens und

erfolgt auf Grundlage von § 4 LDSG i. V. m. Art. 6 Abs. 1 lit. b, c und e DSGVO.

Ohne die Daten sowie die erforderlichen Auskünfte kann kein Zuschlag erteilt werden, da

abgegebene Angebote unvollständig und damit auszuschließen sind.

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  1. Welche personenbezogenen Daten werden verarbeitet?

Wir erheben, verarbeiten und nutzen die Daten, die Sie uns im Rahmen des Vergabeverfahrens zur

Verfügung stellen. Das sind insbesondere:

• Persönliche Kontaktdaten und Namen von Bietern, soweit es sich um natürliche Personen oder

Personengesellschaften handelt, und Kontaktdaten von Ansprechpartnerinnen und Ansprech-

partnern der Bieter (z.B. Vor- und Nachname, Adresse, E-Mail-Adresse, Telefonnummer),

• Daten zur Qualifikation/Eignung eingesetzter Beschäftigter des Bieters und

• Referenzen über in der Vergangenheit ausgeführte vergleichbare Leistungen.

Eine Datenerhebung darüber hinaus erfolgt nur, sofern wir dazu rechtlich verpflichtet sind oder Sie

eingewilligt haben.

  1. Wie verarbeiten wir diese Daten?

Ihre Daten werden im Rahmen des Vergabeverfahrens dokumentiert und der Vergabeakte beigelegt.

  1. Werden die personenbezogenen Daten weitergegeben?

Alle personenbezogenen Daten, die im Rahmen der gesetzlichen Verpflichtungen verarbeitet wer-

den, werden nur dann weitergegeben, wenn die Übermittlung gesetzlich zulässig ist oder Sie in die

Übermittlung eingewilligt haben.

Zu den Empfängern aufgrund einer gesetzlich zulässigen Übermittlung können insbesondere gehö-

ren:

• Unterlegene Bieter, die einen Antrag nach § 62 Abs. 2 VgV stellen bzw. gemäß § 19 Abs. 1 VOL/A

(§ 46 Abs. 1 UVgO) über die Merkmale und Vorteile des erfolgreichen Angebotes sowie den

Namen des erfolgreichen Bieters zu unterrichten sind.

• Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge bei einer Auftragssumme ab 30.000 Euro (ohne Umsatz-

steuer) muss der öffentliche Auftraggeber für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, eine

Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (künftig: Wettbewerbsregister) einholen.

• Bei Beschränkten Ausschreibungen ohne Teilnahmewettbewerb und Freihändigen Vergaben

(Verhandlungsvergaben ohne Teilnahmewettbewerb) ab einem Auftragswert von 25.000 Euro

wird für die Dauer von drei Monaten über jeden vergebenen Auftrag auf unserer Internetseite

informiert. Diese Information enthält zumindest auch den Namen des beauftragten Unterneh-

mens.

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• Die Stelle zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen Vergabebestimmungen (Vergabekam-

mer).

• Gerichte im Falle von Klagen.

  1. Wie lange werden personenbezogene Daten verarbeitet?

Für die Verarbeitung und Speicherung der personenbezogenen Daten gelten die landesrechtlichen

Aufbewahrungsfristen für Vergabeunterlagen.

  1. Welche Rechte haben betroffene Personen?

Sie haben nach der DSGVO verschiedene Rechte. Nähere Informationen ergeben sich insbeson-

dere aus Art. 15 bis 18 und 21 DSGVO.

In einigen Fällen gilt, dass das Recht nicht in Anspruch genommen werden kann oder darf. Sofern

dies gesetzlich unzulässig ist, teilen wir Ihnen den Grund für die Verweigerung mit.

Recht auf Auskunft

Es besteht ein Recht auf Auskunft der von der Vergabestelle verarbeiteten personenbezogenen Da-

ten.

Recht auf Berichtigung

Es besteht ein Recht auf Berichtigung, sofern die personenbezogenen Daten der betroffenen Person

nicht (mehr) zutreffend sind. Bei unvollständigen Daten kann – unter Berücksichtigung der Zwecke

der Verarbeitung - eine Vervollständigung verlangt werden.

Recht auf Löschung

Die betroffene Person kann die Löschung ihrer personenbezogenen Daten verlangen. Der Anspruch

hängt jedoch u.a. davon ab, ob die Daten noch zur Erfüllung der Aufgaben benötigt werden.

Recht auf Einschränkung der Verarbeitung

Die betroffene Person hat das Recht, die Einschränkung der Verarbeitung zu verlangen. Die Ein-

schränkung steht einer Verarbeitung nicht entgegen, soweit an der Verarbeitung ein wichtiges öf-

fentliches Interesse besteht.

Recht auf Widerspruch

Soweit die personenbezogenen Daten der Betroffenen auf Grundlage von Art. 6 Abs. 1 lit. e DSGVO

verarbeitet werden, hat die betroffene Person das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen

Situation ergeben, jederzeit der Verarbeitung der sie betreffenden Daten zu widersprechen, sofern

nicht ein überwiegendes öffentliches Interesse oder eine Rechtsvorschrift dem entgegensteht.

Ebenso kann entgegenstehen, wenn die Verarbeitung für die Durchführung des Vergabeverfahrens

oder die Abwicklung des Vertrages weiterhin erforderlich ist.

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Der Widerspruch ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle

(siehe Ziff. 1) zu richten.

Recht auf Widerruf

Jede betroffene Person hat das Recht, sofern personenbezogene Daten auf der Grundlage einer

Einwilligung verarbeitet werden, diese Einwilligung mit Wirkung für die Zukunft zu widerrufen. Die

Rechtmäßigkeit der aufgrund der Einwilligung bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung bleibt von

dem Widerruf unberührt.

Der Widerruf ist an die für die Datenverarbeitung verantwortliche Person der Vergabestelle (siehe

Ziff. 1) zu richten.

Recht auf Beschwerde

Jede betroffene Person kann sich unbeschadet anderweitiger Rechtsbehelfe mit einer Beschwerde

an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit wenden, wenn sie der

Auffassung ist, dass die Auskunft gebende Stelle ihren Pflichten nicht oder nicht in vollem Umfang

nachgekommen ist.

Der Landesbeauftragte

für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Baden-Württemberg

Lautenschlagerstraße 20

70173 Stuttgart

Telefon: +49 (0) 711 615541-0

Telefax: +49 (0) 711 615541-15

https://www.baden-wuerttemberg.datenschutz.de/

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