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Anlage 01
Projektbeschreibung
Zwei zusätzliche Haltestellen an der Linie 13 – Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel
Leistungen: Landschaftspflegerischer Begleitplan, Umweltcheck und arten- schutzrechtliche Prüfung
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Inhalt
1 Projektbeschreibung ........................................................................................................................ 3
1.1 Machbarkeitsstudie .................................................................................................................. 3
1.2 Varianten ................................................................................................................................. 3
1.2.1 Varianten Niehler Straße/Gürtel ...................................................................................... 4
1.2.2 Boltensternstraße/Gürtel Varianten ................................................................................. 7
1.3 Öffentlichkeitsbeteiligung ....................................................................................................... 10
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1 Projektbeschreibung
Die zu errichtenden Haltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel befinden sich im Kölner Stadtteil Nippes.
Die Haltestelle Niehler Straße/Gürtel wird am Kreuzungspunkt der Stadtbahntrasse der Linie 13 und der Niehler Straße errichtet. Östlich des Kreuzungspunkts liegt der Nordpark und westlich der Toni-Steingass-Park. Um den Kreuzungspunkt an der Niehler Straße ist Mehrparteien Wohnbebauung und ein kleiner Gewerbebereich vorhanden. Die neue Haltestelle liegt zwischen den bestehenden Haltestellen Neusser Straße/Gürtel und Amsterdamer Straße/Gürtel.
Die Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel wird am Kreuzungspunkt zwischen Linie 13 und Boltensternstraße errichtet. Der Bereich des Kreuzungspunkts ist durch die Einmündung des Niehler Gürtels geprägt, welcher die Zufahrt zur Mülheimer Brücke bildet. Im Norden des Kreuzungspunktes ist mehrstöckige Wohnbebauung vorhanden im Südwesten ein Blumengroßmarkt. Straßenbahnnetztechnisch ist die neue Haltestelle zwischen den Haltestellen Amsterdamer Straße/Gürtel und Slabystraße verortet.
Der Streckenabschnitt der Stadtbahntrasse ist durch die Führung als Hochbahn markant.
Aufgrund des Abstands der bestehenden Haltestellen von 1,2 bzw. 1,6 km sind Wohnbereiche zwischen diesen unzureichend erschlossen, weshalb durch die beiden neuen Haltestellen eine Verdichtung des ÖPNV bezweckt wird.
Bei der Errichtung der neuen Haltestellen ist die zu planende Bahnsteigkonstruktion inkl. Zugangskonstruktionen statisch unabhängig von dem bestehenden Tragwerk der Bahntrasse zu planen, da Aufgrund der Unterschiedlichen Errichtungszeitpunkte der Konstruktionen auch von unterschiedlichen Instandsetzungs-/Erneuerungszeitpunkten auszugehen ist.
Auf Basis des Grundsatzbeschlusses zur Planung der Haltestellen Niehler Straße/Gürtel und Boltensternstraße/Gürtel (Vorlagennummer AN/1091/2020) wurden daher im Jahr 2020 eine Machbarkeitsstudie für die Errichtung der beiden Haltestellen beauftragt und angefertigt. In dieser Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten der Zugangsmöglichkeit zu den Bahnsteigen (Treppen, Rampen und Aufzüge inkl. Kombinationen) aufgezeigt und in ihrer Funktionalität und Umsetzbarkeit beurteilt.
1.1 Machbarkeitsstudie
In der Machbarkeitsstudie wurden verschiedene Varianten untersucht. Sie unterscheiden sich bezüglich der Anordnung und Kombination von Zugangsmöglichkeiten zu den Seitenbahnsteigen der neuen Haltestellen. Im Hinblick auf die Barrierefreiheit (Rampe oder Aufzug) lag der Fokus auf einer möglichen Redundanz der Zugangsmöglichkeit.
Die planerischen Ausarbeitungen und Varianten wurden unter Berücksichtigung des Grünzug Nippes und der zukünftigen Radschnellverbindung durchgeführt. Die Varianten waren auch dahingehend abzuwägen, wie sie sich in Bezug auf weitere Aspekte eignen, darunter z.B. die Aspekte Nutzungskomfort, soziale Kontrolle und Flächenbeanspruchung.
1.2 Varianten
Aus den Erkenntnissen aller Fachdisziplinen wurden je Haltestelle drei Varianten favorisiert, von diesen wiederum jeweils zwei für eine spätere Umsetzung als weiter zu verfolgen gelten (Niehler Straße/Gürtel: Varianten 1A und 2A; Boltensternstraße/Gürtel: Varianten 2C und 2E).
• Niehler Straße/Gürtel
- Variante 1A Gerade Rampen und Treppen
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- Variante 2A Anbindung mit Aufzügen und Treppen auf beiden Seiten der Niehler Straße
- Variante 2H Anbindung mit Aufzügen und gewendelten Treppen zentral • Boltensternstraße/Gürtel
- Variante 2A Treppen und Rampenkombination mit plangleichem Kreuzungspunkt zwischen Bahnsteigzugang und Radschnellweg
- Variante 2C Treppen, Rampen und Aufzugskombination mit plangleichem Kreuzungspunkt zwischen Bahnsteigzugang und Radschnellweg
- Variante 2E Treppen, Rampen und Aufzugskombination mit planfreiem Kreuzungspunkt zwischen Bahnsteigzugang und Radschnellweg
Die Variantenentwicklung erfolgte in einer Machbarkeitsstudie. Hierzu wurden im Besonderen die Aspekte der Lage und der barrierefreien Erreichbarkeit betrachtet. Die entwickelten Varianten wurden anschließend gemäß einer Bewertungsmatrix beurteilt und in einer Öffentlichkeitsbeteiligung präsentiert. Die Bewertung der Bürgerinnen führte zur abschließenden Wahl einer Vorzugsvariante.
Die Grundlagen, Aspekte, Vorgaben, Planungsrandbedingungen, Einschätzungen Zwangspunkte, Annahmen und Entwicklungsansätze, die zu den Varianten geführt haben sind in der Machbarkeitsstudie dokumentiert.
Eine grobe Beschreibung aller entwickelten Varianten ist ebenfalls in der Machbarkeitsstudie enthalten.
Eine ausführlichere Beschreibung der Varianten 1A, 2A und 2H der Niehler Straße/Gürtel sowie der Varianten 2A, 2C und 2E der Boltensternstraße/Gürtel können unten entnommen werden.
1.2.1 Varianten Niehler Straße/Gürtel
Für alle folgenden Varianten der Planung der Niehler Straße/Gürtel wurden die hinzukommenden Seitenbahnsteige als unabhängig von der Hochbahn angeordnete Bahnsteigbrücken vorgesehen. Im Bereich der Bahnsteige werden die besehenden Randkappen der Hochbahntrassen zurückgebaut und durch einen Plattenbalken ersetzt. Zwischen Plattenbalken und Gleisbrücke kann der erforderliche Sicherheitsraum hergestellt werden.
Entsprechend der Anordnung von Fahrgastunterständen, Fahrkartenautomaten, Sitzbänken etc. muss das vorgegeben Mindestmaß der Bahnsteigbreite in den relevanten Bereichen angepasst werden. Die Mindestbreite der beiden Seitenbahnsteige beträgt 3,5m.
Allen Varianten ist gemein, dass die potentielle Erweiterung um 30m, also von 60m auf 90m Bahnsteiglänge, aufgrund der vorhandenen Trassierung im geraden Abschnitt auf der Westseite angeordnet ist.
Die Bahnsteige werden mit entsprechenden Absturzsicherungen, Beleuchtung, Entwässerungseinrichtungen, etc. ausgestattet. An den äußeren Rändern werden zur Sicherstellung von Flucht-/ bzw. Dienstwegen Treppen zwischen Bahnsteigoberfläche und Randkappe des anschließenden Abschnittes angeordnet.
Alle Varianten wurden so konzipiert, dass die Andienung der Flurstücke links und rechts der Niehler Straße grundsätzlich möglich bleibt, auch wenn hier zukünftig Einschränkungen gibt oder Anpassungsarbeiten erforderlich werden. Auch die Parallelplanungen für die schnelle Radverbindung oder den GrünZug Nippes sind in jeder Variante möglich. Nach aktuellem
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Planungsstand wird dabei von einer Trasse aus einem 5m breiten Radweg und einem 3m breiten, begleitenden Gehweg ausgegangen.
1.2.1.1 Variante 2A (N1) - Vorzugsvariante
Bei der Variante 2A sind Kernaspekte eine platzsparende und barrierefreie Zugangsmöglichkeit zu den Bahnsteigen, welche durch eine Treppe und einen Aufzug umgesetzt wird. Für Menschen ohne Behinderung bestehen durch die Umstände der Variante Zugangsmöglichkeiten zur Haltestelle von beiden Seiten der Niehler Straße. Mit der Flächeneinsparung der Variante ist es möglich dem Grünzug Nippes eine größere Fläche zu überlassen.
Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Vorteile der Variante 2A „Anbindung mit Aufzügen und Treppen auf beiden Seiten der Niehler Straße“, gegenüber den bereits ausgeschlossenen Planungsvarianten, aufgelistet:
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Geringe Flächeninanspruchnahme
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Schlankeres Erscheinungsbild des Haltestellenbauwerks
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Die barrierefreie Zuwegung über Aufzüge ist bei der Höhenlage der Haltestelle von etwa 5,30 m über dem Straßenniveau deutlich komfortabler und im Bereich des geplanten „GrünZug Nippes“ weniger raumgreifend als über eine etwa 85 m lange RampeVariante mit Erhalt der meisten Bäume
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Die Haltestelle wird beidseits der Niehler Straße erschlossen
Die Planung der Variante 2A kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Presseskizze, die den Lageplan in einer vereinfachteren und übersichtlicheren Darstellung wiedergibt.
Abbildung 1: Presseskizze- vereinfachte Darstellung des Lageplans Variante 2A
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1.2.1.2 Variante 2H (N3)
Die Variante B setzt die Anbindung der Seitenbahnsteige mit Aufzügen und Treppen um. Der Unterschied zu Variante 2A ist, dass der Zugang zentral durch eine Kombination der Aufzüge mit darum gewendelten Treppen umgesetzt wird.
Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Nachteile der Variante 2H „Anbindung mit Aufzügen und gewendelten Treppen zentral über Niehler Straße mit Verteilersteg und breiter Haupttreppe“, gegenüber den weiter verfolgten Planungsvarianten, aufgelistet:
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Die Haltestelle wird nur einseitig von der Niehler Straße erschlossen
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Im Bereich der Treppenaufgänge und der Zugänge zu den Aufzügen kommt es zur Bündelung der Verkehrsströme und entsprechend zu Konflikten
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Es besteht der Konflikt zur geplanten Radwegtrasse
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Es ist ein massives Bauwerk notwendig, um die Zuwegung in dieser Form auf der Westseite zu realisieren
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Schlechte Beurteilung durch die BürgerInnen in der Öffentlichkeitsbeteiligung
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Die Stütze vor der Treppe könnte einen nicht Einsehbaren Kegel bilden, der zu einem verringerten Sicherheitsgefühl führen könnte
1.2.1.3 Variante 1A (N2)
Die Alternativvariante der Haltestelle ist ebenfalls zentral über der darunter liegenden Niehler Straße angeordnet. Die Länge und Breite der beiden Bahnsteige sowie deren Höhe unterscheidet sich nicht von den Maßen der Vorzugsvariante. Auf der Westseite ist die barrierefreie Zuwegung über ein Rampenbauwerk in Richtung Ost-West gegeben.
Je Bahnsteig führt eine gerade angeordnete Rampe mit Wendepodest vom Gehweg zum Bahnsteig. Durch die Höhenlage des Bahnsteigs von etwa 5,30 m über dem Gehweg und die Maßgaben aus den vorhandenen Regelwerken ist hierbei eine Rampenlänge von etwa 85 m erforderlich.
Die Rampen überschreiten nicht die maximale Neigung von 6%. Die Mindestbreite von 2,50 m ist am gesamten Rampenbauwerk gewährleistet. Nach jeweils 6 m Rampenlänge ist ein Zwischenpodest mit einer Länge von 1,50 m geplant.
Zwar ist durch die Einhaltung dieser Vorgaben die barrierefreie Erreichbarkeit der Haltestelle für jede Zielgruppe gegeben, jedoch stellt diese Zuwegung keine optimale Lösung dar. Wie auch bei der Vorzugsvariante sind auf der Ostseite der Niehler Straße Treppenaufgänge zu den jeweiligen Bahnsteigen vorgesehen. Hierdurch sind die beiden Bahnsteige auch bei dieser Variante sowohl östlich und westlich von der Niehler Straße erschlossen.
Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Vorteile der Variante 2A „Anbindung mit Aufzügen und Treppen auf beiden Seiten der Niehler Straße“, gegenüber den bereits ausgeschlossenen Planungsvarianten, aufgelistet:
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Niedrigere Betriebskosten und dauerhafte Barrierefreiheit durch das Rampenbauwerk
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Mit der zentralen Anordnung der Haltestelle über der Niehler Straße steht mehr Fläche für den geplantem Grünzug zur Verfügung
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Die Haltestelle wird beidseits der Niehler Straße erschlossen
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1.2.2 Boltensternstraße/Gürtel Varianten
Alle Varianten werden als Seitenbahnsteige konzipiert. Die Haltestelle befindet sich im Bereich der Boltensternstraße in einer Dammlage.
Da sich im östlichen Bereich keine nennenswerte Vegetation befindet und die Haltestelle als unabhängiges Bauwerk hergestellt werden soll, liegt die Haltestelle bei allen Varianten östlich von der Boltensternstraße. Eine Haltestellenlage westlich der Boltensternstraße ist durch die fehlende Flächenverfügbarkeit für Zu-/und Abgangswege im südwestlichen Quadranten (Fläche des Blumengroßmarkts) und damit verbunden deutlich längere Weglängen für die Fahrgäste nicht sinnvoll.
Für die Länge der Bahnsteige sind 60 m vorgesehen. Hierdurch kann auch beim Einsatz von Langzügen der Kölner Verkehrsbetriebe (KVB) zur Kapazitätssteigerung auf der Stadtbahnlinie 13 die neue Haltestelle weiterhin angefahren werden. Die genaue Breite richtet sich in der späteren Planung nach dem zu erwartenden Fahrgastaufkommen. Durch die geplante Bahnsteighöhe von 90 cm über der Schienenoberkante, können die Fahrgäste die Stadtbahn ebenerdig erreichen.
Die Bahnsteige werden mit Fahrgastunterständen, Bänken, Fahrkartenautomaten, Abfallbehältern, Absturzsicherungen, Beleuchtung, Entwässerungseinrichtungen, etc. ausgestattet. An den äußeren Rändern können zur Sicherstellung von Flucht-/ bzw. Dienstwegen Treppen zwischen der Bahnsteigoberfläche und dem Randweg des anschließenden Abschnittes angeordnet werden. Die Mindestbreite der beiden Seitenbahnsteige beträgt 3,5m.
Die Parallelplanungen für die schnelle Radverbindung auf der Nordseite der Gleistrasse sind in jeder Variante möglich. Nach aktuellem Planungsstand wird dabei von einer Trasse aus einem 5m breiten Radweg und einem 3m breiten, begleitenden Gehweg ausgegangen. Die Trasse dient als Auffahrt zur Mülheimer Brücke und erzeugt zwangsläufig eine Kreuzungssituation zwischen den Fahrgästen der Stadtbahn und den Radfahrenden, für die in den Varianten eine Lösung unter Berücksichtigung aller Belange erarbeitet wurde.
1.2.2.1 Variante 2E (B3) - Vorzugsvariante
Die neu geplante Haltestelle ist in der Vorzugsvariante sowohl durch eine Rampe als auch einen Aufzug je Bahnsteig barrierefrei erreichbar. Die südliche Rampe ist dabei serpentinenförmig angeordnet und stellt eine kompakte Lösung für die Zuwegung dar. Zudem ist durch diese Anordnung eine insgesamt bessere soziale Kontrolle gewährleistet. Diese Planungsvariante bietet zudem für die Verbindung über die Treppen einen kürzeren Laufweg zum Bahnsteig.
Im Bereich der nördlichen Zuwegung wird eine planfreie Querung des Radweges durch die Fahrgäste betrachtet, welche durch eine Fußgängerbrücke realisiert werden soll. Der Radweg wird im Bereich des Bahnsteigzugangs über zwei Rampen mit einer Neigung von 4% unter der Brücke für die Fahrgäste hindurchgeführt. Hierdurch wird der Konflikt zwischen den Fahrgästen und den Radfahrenden vermieden. Jedoch entsteht unterhalb der Brücke ein nicht gut einsehbarer Bereich.
Durch die nahe gelegenen Riehler Heimstätten ist neben der barrierefreien Zuwegung über Rampen die Anordnung von zwei zusätzlichen Aufzügen vorgesehen. Auf der Südseite ist der Aufzug so angeordnet, dass der Bahnsteig direkt erreicht werden kann. Auf der Nordseite kann der Aufzug aufgrund der querenden schnellen Radwegverbindung nicht direkt auf das Bahnsteigniveau geführt werden. Hier werden die Fahrgäste nach Nutzung des Aufzuges
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zunächst über die Radwegtrasse geführt und erreichen den Bahnsteig dann über eine barrierefreie Rampe.
Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Vorteile der Variante 2E „Aufzüge, Rampenführung in Serpentinen und separate Fußgängerrampe [mit planfreier Querung]“, gegenüber den bereits ausgeschlossenen Planungsvarianten, aufgelistet:
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Dauerhafte Gewährleistung der barrierefreien Zuwegung durch die Rampen
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Die optionale barrierefreie Zuwegung über die beiden Aufzüge ist bei dieser Höhenlage der Haltestellte deutlich komfortabler als über eine Rampe
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Es treten keine Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden auf
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Die Variante wird von den BürgerInnen favorisiert
Die Planung der Variante 2E kann der folgenden Abbildung entnommen werden. Es handelt sich hierbei um eine Presseskizze, die den Lageplan in einer vereinfachteren und übersichtlicheren Darstellung wiedergibt.
Abbildung 2: Presseskizze- vereinfachte Darstellung des Lageplans Variante 2E
1.2.2.2 Variante 2A (B2)
Diese Variante für die neu geplante Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel unterscheidet sich hinsichtlich der barrierefreien Zuwegung und der plangleichen Querung von der Vorzugsvariante. Bei dieser Variante ist die Haltestelle ausschließlich über die nördlich sowie südlich angeordnete Rampe barrierefrei erreichbar, Aufzüge sind nicht vorhanden. Die
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südliche Rampe ist hier, wie auch bei der Vorzugsvariante, serpentinenförmig angeordnet und stellt die kompakteste Lösung für das Rampenbauwerk dar.
Die Ausbildung der beiden Seitenbahnsteige in Dammlage erfolgt hier analog zu der Vorzugsvariante. Die Nutzlänge beträgt 60 m und die Mindestbreite von 3,5 m wird am gesamten Bahnsteig eingehalten. Die genaue Breite richtet sich in der späteren Planung nach dem zu erwartenden Fahrgastaufkommen. Durch die geplante Bahnsteighöhe von 90 cm über der Schienenoberkante, können die Fahrgäste die Stadtbahn ebenerdig erreichen.
Für die nördlich gelegene Querung des geplanten Radwegs dieser Variante ist eine breite und gut einsehbare Fläche vorgesehen, wodurch der Kreuzungsbereich für alle Verkehrsteilnehmer frühzeitig und gut erkennbar ist. Zudem soll durch entsprechende Gestaltungselemente (z.B. durch Aufpflasterung des Querungbereichs) die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöht, die gegenseitige Rücksichtnahme gefördert und so ein sicherer und komfortabler Verkehrsablauf gewährleistet werden.
Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Nachteile der Variante 2A „Rampenführung in Serpentinen und separate Fußgängerrampe [mit plangleicher Querung]“, gegenüber den weiter verfolgten Planungsvarianten, aufgelistet:
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Konflikte zwischen Radfahrenden und zu Fuß Gehenden
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Starke Ablehnung seitens der BürgerInnen
1.2.2.3 Variante 2C (B1)
Die Alternativvariante für die neu geplante Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel unterscheidet sich hinsichtlich der plangleichen Querung von der Vorzugsvariante. Bei dieser Variante ist für die nördlich gelegene Querung des geplanten Radwegs eine breite und gut einsehbare Fläche vorgesehen, wodurch der Kreuzungsbereich für alle Verkehrsteilnehmer frühzeitig und gut erkennbar ist. Analog zur ausgeschlossenen Variante soll durch entsprechende Gestaltungselemente (z.B. durch Aufpflasterung des Querungbereichs) die Aufmerksamkeit der Verkehrsteilnehmenden erhöht, die gegenseitige Rücksichtnahme gefördert und so ein sicherer und komfortabler Verkehrsablauf gewährleistet werden.
Die südliche Rampe ist in dieser Variante, wie auch bei der Vorzugsvariante, serpentinenförmig angeordnet und stellt die kompakteste Lösung für das Rampenbauwerk dar.
Die Zuwegung ist über die angeordneten Treppenbauwerke auf der Nord- und Südseite möglich. Die beiden Bahnsteige sind sowohl über die beiden Aufzüge als auch über die beiden Rampen barrierefrei erreichbar.
Die Ausbildung der beiden Seitenbahnsteige in Dammlage erfolgt hier analog zu der Vorzugsvariante. Die Nutzlänge beträgt 60 m und die Mindestbreite von 3,5 m wird am gesamten Bahnsteig eingehalten. Die genaue Breite richtet sich in der späteren Planung nach dem zu erwartenden Fahrgastaufkommen. Durch die geplante Bahnsteighöhe von 90 cm über der Schienenoberkante, können die Fahrgäste die Stadtbahn ebenerdig erreichen.
Im Folgenden werden aus Sicht der Verwaltung Vorteile der Variante 2C „Aufzüge, Rampenführung in Serpentinen und separate Fußgängerrampe [mit plangleicher Querung]“, gegenüber den bereits ausgeschlossenen Planungsvarianten, aufgelistet:
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Dauerhafte Gewährleistung der barrierefreien Zuwegung durch die Rampen
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Die optionale barrierefreie Zuwegung über die beiden Aufzüge ist bei dieser Höhenlage der Haltestellte deutlich komfortabler als über eine Rampe
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1.3 Öffentlichkeitsbeteiligung
Im Zuge der Vorplanung wurde eine Öffentlichkeitsbeteiligung auf der Homepage https://www.meinungfuer.koeln/ durchgeführt, die vom 26.09.2022 bis zum 14.10.2022 zur Beteiligung freigeschaltet war. Innerhalb dieser Zeit hatten die Bürgerinnen die Möglichkeit, ihre Anmerkungen zu den Varianten 1A, 2A, 2H (Niehler Straße/Gürtel) und Varianten 2A, 2C, 2E (Boltensternstraße/Gürtel) darzulegen. Ziel der Öffentlichkeitsbeteiligung war es herauszufinden, was den Bürgerinnen bei den neuen Haltestellen wichtig ist.
Nach Abwägung aller Varianten und der Ergebnisse der Öffentlichkeitsbeteiligung wurde die Variante 2A als Vorzugsvariante für die zu planende Haltestelle Niehler Straße/Gürtel und die Variante 2E als Vorzugsvariante für die Haltestelle Boltensternstraße/Gürtel von der Verwaltung gewählt.