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Umweltanalytische Dienstleistungen in der Friedrich-Engels-Straße

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 20.09.2026, 20:05 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabekooperation.berlin

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Leistungsverzeichnis

für die Probenahme, Untersuchung und Auswertung von Materialien im Zusammenhang mit der Altlastenerkundung BV in der A31606 / A31607 Friedrich-Engels-Str.

Auftraggeber: BERLINER VERKEHRSBETRIEBE (BVG)

ANSTALT DES ÖFFENTLICHEN RECHTS

Einkauf/Materialwirtschaft Abteilung Einkauf

Ausführungsfrist: 01.11.2026 – 18.01.2027

Liefertermin Bericht: 18.01.2027

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A. Leistungsbeschreibung / Anforderungsmerkmale Für die Probenahme, Untersuchung und Bewertung sind entweder geeignete Sachverständige (öffentlich bestellt und vereidigt) oder fachlich geeignete Ingenieurbüros und Laboratorien einzuschalten, die über eine Akkreditierung für diese Arbeiten nach der DIN EN ISO/IEC 17025 durch eine zugelassene Akkreditierungsstelle verfügen. Dabei ist die Akkreditierung für die jeweilige Tätigkeit nachzuweisen. Sofern keine Akkreditierung vorliegt, gibt es darüber hinaus die Möglichkeit der vertraglichen Bindung an ein akkreditiertes Labor. Ein Sachkundenachweis für die Probenahme nach LAGA PN 98 ist Voraussetzung.

Das LV enthält Positionen, die erst in der Ausführungsphase stattfinden, hierbei handelt es sich im Wesentlichen um die Anfahrt und Probenahme aus Haufwerken. Mischprobenherstellung sind dort in die Haufwerksbeprobung einzurechnen, chemische Untersuchungen entsprechend jeweiliger Standardposition.

Probenahmeprotokolle, Prüfbericht und Dokumentation sowie Formblattbearbeitung sind für diese ggf. baubegleitend erforderlichen Maßnahmen in Pos 2 („Anfahrt Probenahme Haufwerk“) einzurechnen.

Die Proben für den Bitumenverguss bei straßenbündigen Gleisen werden im Bereich der Kernbohrungen als Hackproben entnommen. Je eine Hackprobenentnahme je Kernbohrung, repräsentativ verteilt über den gesamten Bereich der zu bildenden Mischprobe (z.B. 5 Entnahmen bei 5 Kernbohrungen, daraus dann 2 Mischproben bilden). Der Bitumenverguss befindet sich als Gussbitumen jeweils als schmaler Streifen direkt im Anschluss neben den Fahrschienen (Beispiel: Siehe Anhang).

Bei seitlichen Betonborden (L-Form) an den Rändern der Schottergleise sind diese repräsentativ durch Hackprobenentnehmen zu beproben und gemäß Vollzugshinweisen zu untersuchen (jeweils 2 MP) (Beispiel: Siehe Anhang).

Natursteinpflaster wird nach Vollzugshinweisen-Boden untersucht und bewertet, die repräsentative Probenahme wird als „Hackprobe“ berechnet.

Tragschichten sind gemäß ihrer Beschaffenheit zu kategorisieren und zu untersuchen und der jeweiligen Materialklasse zuzuordnen. Prüfprogramm Tragschichten aus Naturstein nach Vollzugshinweise-Boden, Prüfprogramm Tragschichten aus RC- Material nach Vollzugshinweise-Bauschutt.

Oberboden wird nach BBodSchV + Vollzugshinweisen-Boden beprobt, um eine sachgerechte Abfalleinstufung zu ermöglichen.

Bei Überschreitung der Schwellenwerte für Leitfähigkeit ist eine CO2-Begasung zur Ursachenermittlung durchzuführen. Der Wert nach der CO2-Begasung wird dann für die Einstufung gefährlich/nicht gefährlich herangezogen.

Schottertragschichten, die nicht den bahnbetriebstypischen Belastungen ausgesetzt

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sind, werden entsprechend Vollzugshinweise-Boden untersucht und bewertet.

Detaillierte Kenntnisse zum Aufbau des Bahnkörpers liegen nicht vor. Typische Aufbauten, wie nachfolgend im Anhang beschrieben.

Die Position „Kernbohrung“ in diesem LV beschreibt die insgesamt zu erreichende Tiefe inkl. der ungebundenen Schichten.

Für die Probenahme/ Materialentnahme der ungebundenen Schichten ist die Position Probenentnahme ungebundenes TS-Material (aus Bohrloch) heranzuziehen.

Der Auftragnehmer hat die Leistungen grundsätzlich entsprechend den Vorgaben des Auftraggebers, dem freigegebenen Probenahmeplan sowie den Ausschreibungsunterlagen auszuführen. Anpassungen des Probenahmeplans und/oder der Zusammensetzung von Mischproben und des Analyseprogramms dürfen ausschließlich nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber erfolgen. Dies gilt auch für Änderungen, die sich aufgrund der örtlichen Gegebenheiten, unerwarteter Boden- oder Materialverhältnisse, geänderter Schichtaufbauten oder sonstiger im Zuge der Probenahme festgestellter Abweichungen als fachlich erforderlich erweisen. Der Auftragnehmer hat den Auftraggeber unverzüglich über erkannte Abweichungen oder erforderliche Anpassungen zu informieren und die fachliche Notwendigkeit nachvollziehbar zu begründen. Die Umsetzung der Änderungen darf erst nach ausdrücklicher Freigabe durch den Auftraggeber erfolgen. Dem Auftragnehmer ist bekannt, dass die im Leistungsverzeichnis angegebenen Mengen auf den zum Zeitpunkt der Ausschreibung vorliegenden Erkenntnissen basieren. Aufgrund von Anpassungen während der Projektbearbeitung sowie aufgrund von Abweichungen zwischen den angenommenen und den tatsächlich vorgefundenen Verhältnissen vor Ort können sich Änderungen des Probenahmeumfangs und des Analyseprogramms ergeben. Hieraus resultierende Minder- oder Mehrmengen einzelner Leistungspositionen sind projekttypisch und bei der Kalkulation zu berücksichtigen. Ein Anspruch auf unveränderte Ausführungsmengen besteht nicht. Die Abrechnung erfolgt nach den tatsächlich ausgeführten und vom Auftraggeber anerkannten Leistungen.

Übergang LAGA->EBV Aufgrund des Wegfalls der Einstufung nach LAGA und Anwendung der Untersuchungsumfänge/ -methoden entsprechend EBV werden die Mindestuntersuchungsumfänge der Vollzugshinweise (VH) SenUMVK herangezogen, ergänzt um Anlagenparameter (Bodenwaschanlagen) gemäß aktueller SBB-Liste „Deklarationsanalysen mineralischer Abfälle in Brandenburger und Berliner Entsorgungsanlagen“.

Beiliegende Parameterliste „Beprobungsumfang Vollzugshinweise“ enthält zusätzliche Parameter!

Erweiterte Prüfung von Asphaltausbaustoffen gem. §7 Berliner Straßengesetz (2015) Die charakteristischen Asphaltsorten je Fahrstreifen sind entsprechend den

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„Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes über die Vorbereitung des Ausbaus von Asphaltschichten im Straßenbau“ zu untersuchen und als separates Kapitel im Prüfbericht darzustellen.

Prüfungen an ausgewählten Prüfstücken der Kernbohrungen.

PAK- und Phenolindex der Altlastenerkundung für dieses Kapitel/ Auswertung mit heranziehen.

Die Bohrkerne sind schichtenweise zu trennen und gesondert zu untersuchen. Lagenweise Mischproben aus mehreren Bohrkernen bei homogenen Aufbauverhältnissen sind zulässig. Zu ermitteln sind:

  • Schichtdicke
  • Umweltverträglichkeit Polycyclische aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) nach EPA (in der Trockensubstanz) und Phenolindex (im Eluat) auf der Grundlage der „Ausführungsvorschriften zu § 7 des Berliner Straßengesetzes für Richtlinien für die umweltverträgliche Verwertung von Ausbaustoffen mit teer-/pechtypischen Bestandteilen sowie für die Verwertung von Ausbauasphalt im Straßenbau“ (AV RuVA) in der jeweils geltenden Fassung

Bei Nachweis der Verwertungsklasse A nach AV RuVA sind folgende weitere Untersuchungen vorzunehmen:

  • Mischgutart und –sorte (visuell, Bindemittelgehalt, Sieblinie am Gesteinskörnungsgemisch)
  • Bindemitteleigenschaften
  • Erweichungspunkt Ring und Kugel (TR&B)
  • Nadelpenetration

Prüfdichte wie in den Ausführungsvorschriften beschrieben, orientierend:

AsphaltflächeMindestanzahl der Bohrstellen
je Fahrstreifen bis 500 m²1
je Fahrstreifen > 500 bis 3000 m² je weitere 1000 m²2 bis 3 1

Bei einem Wechsel der Aufbauverhältnisse ist je 500 m² Asphaltfläche mindestens 1 zusätzliche Bohrstelle zu prüfen. Die BVG kann den Umfang der Prüfparameter nach eigenem Ermessen in direkter Absprache mit dem Labor erweitern oder reduzieren. Hieraus entstehende Mehrkosten sind dem AG auf Nachweis weiterzuverrechnen. Das Labor ist hierüber durch den AN schriftlich in Kenntnis zu setzen.

Anforderungen an den Prüfbericht Erforderlich ist eine konsistente in situ Abfallanalytik, mit Probenahmeprotokoll, Lageskizzen und geschätzten Abfallvolumina sowie ASN-Zuordnungen für die

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einzelnen Abfälle/Abfallarten und Schichten im Hinblick auf den möglichen Ausbau und Entsorgung.

Für die Volumenermittlung sollten einfache Geometrien ausreichend sein. Länge x Breite x Schichtdicke, bezogen auf den geplanten Ausbau. Ein Auflockerungsfaktor ist einzurechnen.

Hierbei können durchlaufende Schichten mehrere Kernbohrungen (KB)/ Schürfen zusammengefasst werden, bis das jeweilige Abfallvolumen ca. 500 m³ erreicht.

Maximale Anzahl der zusammengefassten Kernbohrungen/Schürfen = 5 Stück.

Aus den zusammengefassten Kernbohrungen/ Schürfen sind dann je 500 m ³ Abfall jeweils mind. 2 Mischproben zu erstellen … bzw. bei Schürfen auf die Anzahl der Schürfe verteilten Teilproben/Einzelproben (ausgehend vom Soll 18). -> Also theoretisch 2x9(2 Schürfe), 3x6(3 Schürfe), 4x5(4 Schürfe), 5x4(5 Schürfe) Teilproben (=Einzelproben) zur Bildung der jeweiligen MP (… oder mehr, aber mindestens 18!).

Aus der Probenahmeskizze muss hervorgehen, wo die KB/Schürfe liegen und wie aus ihnen die MP zusammengestellt wurden. Das ist ebenfalls im Prüfbericht in einer Tabelle aufzustellen. Die Rasterfelder sind einzuzeichnen.

Es muss eindeutig klar sein welche Laborprüfberichte zu welchen MP gehören (Bezeichnung).

Welche Einzelproben/Teilproben zu welchen Mischproben zusammengefasst wurden, wo sie herkommen (Lage, Tiefe, Dicke) und welche Laborprüfberichte dazugehören muss EINFACH zu erkennen und nachvollziehbar sein.

Analyseberichte von unterbeauftragten Laboren sind dem Prüfbericht beizulegen

Einstufungen der Laborergebnisse sind zu überprüfen.

Die ASN-Zuordnungen und die Materialklassen zu den jeweiligen Mischproben sind in dem Formblatt vorzutragen und sämtliche Tabellenfelder mit den entsprechenden Inhalten zu füllen (Beispiel und Formblatt: Siehe Anhang).

Beiliegende Entwurfspläne zur Probenahme sind nur grob orientierend, die konkrete Probenahmestrategie ist anhand der tatsächlichen örtlichen Gegebenheiten flexibel anzupassen.

Wir erwarten in Ihrer Darstellung der Ergebnisse eine abstrahierte Zuordnung der Prüfergebnisse in den Sammelgruppen z. B. • Asphaltschichten – Gruppe A • Fugenmasse – Gruppe B • Betontragschichten u. Tragschichten mit hydraulischen Bindemitteln – Gruppe C • Tragschichten ohne Bindemittel -Gruppe D • RC-Auffüllung – Gruppe E • Boden – Gruppe F

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Die Gruppenbezeichnung (ggf. mit Differenzierung gefährlicher Abfall) ist in den grafischen Darstellungen der Bohrprofile eindeutig abzubilden. Aus der Erkundung, der Analytik und den geometrischen Anordnungen ist für den Gleisbereich mit einer abstrahierten Breite von 3m je Gleis zu rechnen. Die Mengenermittlung zu den einzelnen Gruppen weisen Sie bitte in einer tabellarischen Darstellung für den Gesamtbereich aus.

Der Prüfbericht ist nachvollziehbar und übersichtlich zu erstellen. Die Gliederung hat projektbezogen nach den vorgegebenen Rasterfeldern zu erfolgen. Sämtliche Ergebnisse, Darstellungen und Bewertungen eines Rasterfeldes sind jeweils in einem gemeinsamen Kapitel zusammenzufassen. Es sind im Bericht mindestens folgende Inhalte darzustellen: • Übersicht der zugehörigen Probenahmepunkte • Lage der Probenahmepunkte in geeigneten Auszügen aus dem Lage- bzw. Bauplan • Bildliche Darstellung der zugehörigen Schichtaufbauten einschließlich Angabe der Schichtdicken • Beschreibung der durchgeführten Probenahmen • Zuordnung der entnommenen Proben • Darstellung und Bewertung der Analyseergebnisse • Einstufung in die jeweiligen Materialklassen gemäß den einschlägigen Regelwerken

Der Prüfbericht muss mindestens folgende formale Anforderungen erfüllen: • Inhaltsverzeichnis mit Seitenangaben, • fortlaufende Seitennummerierung, • eindeutige Kennzeichnung aller Rasterfelder, Probenahmepunkte und Proben, • nachvollziehbare Zuordnung sämtlicher Untersuchungsergebnisse.

Dem Prüfbericht ist eine Fotodokumentation der Bohrkerne beizufügen. Die Fotos sind eindeutig den jeweiligen Probenahmepunkten zuzuordnen und entsprechend zu beschriften. Die Laboranalysen sind dem Prüfbericht nicht unmittelbar anzuhängen, sondern als gesonderte digitale Datei einzureichen. Die Analyseergebnisse müssen eindeutig den jeweiligen Rasterfeldern, Probenahmepunkten und Proben zugeordnet werden können. Der Prüfbericht einschließlich aller Formblätter, Anlagen, Pläne, Fotodokumentationen und Analysen ist ausschließlich in digitaler Form einzureichen. Die Übergabe erfolgt per E-Mail, über einen Cloud-Zugang oder mittels Downloadlink. Eine Einreichung in Papierform ist nicht vorgesehen.

Organisation Die Erkundungsarbeiten werden nachts erfolgen (22:00 – 6:00 Uhr), damit die Beeinflussung des Straßenbahnverkehrs und öffentlichen Verkehrs so gering wie möglich gehalten werden kann. Im vorgesehenem Beprobungsabschnitt sind die Fahrzeiten von 22 bis 6 Uhr im IST-Zustand wie folgt:

  • 22:00 – 0:30 Uhr – 20-Minuten Takt
  • 0:30 – 4:30 Uhr Betriebspause

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  • 4:30 – 6:00 Uhr 20-Minuten-Takt Diese Nachttätigkeiten sind alle in die Einheitspreise einzurechnen. Unser Personal weist Sie vor Ort ein. Personal zur Sicherung gegenüber des Straßenbahnverkehrs wird durch den Auftraggeber gestellt. Eine Sicherung gegenüber dem motorisierten Individualverkehr (MIV) ist eigenständig zu organisieren. Zur Dokumentation der erbrachten Leistungen hat der Auftragnehmer nach jedem Einsatztag sein Einsatztagebuch dem Auftraggeber zeitnah in digitaler Form zu übermitteln. Dieses Einsatztagebuch muss mindestens folgende Angaben enthalten: • Datum des Einsatzes, • Bezeichnung des Rasterfeldes und der Probenahmestelle bzw. des Untersuchungsbereichs, • Art der Probenahme bzw. Entnahmeart (z. B. Bohrung, Schurf, Haufwerksbeprobung), • Art des entnommenen Materials, • eindeutige Bezeichnung der Probenahmepunkte, • eventuell zugehörige Fotodokumentation der Bohrkerne, Schürfe oder sonstigen Aufschlüsse als Nachweis der erbrachten Leistung auf Anfrage des Arbeitgebers bei Unklarheiten. Die Fotodokumentation ist den jeweiligen Probenahmepunkten eindeutig zuzuordnen und entsprechend zu beschriften. Teilrechnungen und Schlussrechnungen sind prüfbar, vollständig und nachvollziehbar einzureichen. Die Rechnungen müssen einen eindeutigen Bezug zu den beauftragten Leistungen sowie den zugrunde liegenden Positionen des Leistungsverzeichnisses herstellen. Erforderliche Unterlagen sind der jeweiligen Teilrechnung bzw. Schlussrechnung beizulegen, damit eine nachvollziehbare Rechnungsprüfung erfolgen kann. Hierzu gehören insbesondere: • Einsatztagebücher (eventuell mit Fotodokumentation), • Probenahmeprotokolle, • Analysenergebnisse, • Materialklassifizierungen und Bewertungen, • Prüfbericht, • Formblätter, • sonstige vertragsrelevante Nachweise und Dokumentationen. Der Auftraggeber behält sich vor, Rechnungen zurückzuweisen, die nicht prüffähig oder nachvollziehbar sind.

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Anhang - Beprobungsumfang Vollzugshinweise

Untersuchungsparameter Vollzugshinweise + BwA (Untersuchungsverfahren gem. Vollzugshinweisen SenUMVK vom 11.11.2022)

BezeichnungVollzugshinwei se-BodenVollzugshinwei se-BaggergutVollzugshinwei se-BauschuttVollzugshinwei
se-
Gleisschotter
ParameterEinheitBodenBaggergutBauschuttGleisschotter
MKW (C10-C40), gesamtmg/kg TSxxxx
MKW (C10-C22), mobilmg/kg TSxxxx
BTEXmg/kg TS
LHKWmg/kg TS
PCB7mg/kg TSxxx
PAK16 /EPAmg/kg TSxxxx
EOXmg/kg TSxxxx
Arsenmg/kg TSxxxx
Antimonmg/kg TSxxxx
Bleimg/kg TSxxxx
Cadmiummg/kg TSxxxx
Chrom, gesamtmg/kg TSxxxx
Kupfermg/kg TSxxxx
Nickelmg/kg TSxxxx
Thalliummg/kg TSxxxx
Quecksilbermg/kg TSxxxx
Zinkmg/kg TSxxxx
Zinnmg/kg TSxxxx
Cyanide, gesamtmg/kg TSxxxx
TOCMa%x
Tributylzinn-Kationmg/kg TS
pH-Wertxxxx
LeitfähigkeitµS/ cmxxxx
Sulfatmg/Lxxx
Cyanide, gesamtmg/Lxxxx
Arsenmg/Lxxxx
Bleimg/Lxxxx
Cadmiummg/Lxxxx
Chrom, gesamtmg/Lxxxx
Kupfermg/Lxxxx
Nickelmg/Lxxxx
Quecksilbermg/Lxxxx
Thalliummg/Lxxxx
Molybdänmg/Lxxxx
Antimonmg/Lxxxx
Vanadiummg/Lxxxx
Zinkmg/Lxxxx

Zink mg/L x x x x

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Phenole mg/L x x x x

PAK15mg/Lxxxx
MKWmg/Lxxxx
PCB7mg/L
Chlorphenole, gesamtmg/L
Chlorbenzole, gesamtmg/L
Atrazinmg/Lx1)x
Bromacilmg/Lx1)x
Diuronmg/Lx1)x
Glyphosatmg/Lx1)x
AMPAmg/Lx1)x
Simazinmg/Lx1)x
Dimefuronmg/Lx1)x
Flazasulfuronmg/Lx1)x
Flumioxazinmg/Lx1)x
Ethidimuronmg/Lx1)x
Thiazafluronmg/Lx1)x
Hexachlorbenzolmg/L

Hexachlorbenzol mg/L

  1. Untersuchung erforderlich bei Bodenaushub im Zusammenhang mit Gleisbaumaßnahmen (nur Schottergleis, grünes Gleis)

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Anhang - Beprobungsumfang Fugenverguss Bitumen

Grenzwerte Fugenverguss Bitumen (Untersuchungsverfahren gem. Dep Verordnung (nicht alle Parameter))

ParameterEinheit
PAK16 /EPAmg/kg TSx
Benzao(a)pyrenmg/kg TSx
EOXmg/kg TSx
pH-Wertx
LeitfähigkeitµS/ cmx
Sulfatmg/Lx
Cyanide, leicht freisetzbarug/Lx
Arsenug/Lx
Bleiug/Lx
Cadmiumug/Lx
Chrom, gesamtug/Lx
Kupferug/Lx
Nickelug/Lx
Quecksilberug/Lx
Molybdänug/Lx
Antimonug/Lx
Selenug/Lx
Zinkug/Lx
Gesamtgehalt gelöst. Feststoffemg/L
Phenoleug/Lx
DOCmg/Lx
Asbest
KMF

KMF

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Anhang – Beispiele Aufbau Untergrund

Beispiele für den Aufbau des Bahnkörpers (Auswahl)

  1. Asphaltdeckschicht

Asphaltdeckschicht 0,04 m Gußasphaltschicht 0,06 m Betontragschicht

0,40 m Hydraulisch gebundene Tragschicht Schotter/Split Gemisch. RC- 0,50 m Gemische

0,70 m Mittelsande

Asphaltdeckschicht 0,04 m Asphaltbinderschicht 0,08 m Betontragschicht 0,20 m Asphaltzwischenschicht 0,25 m Asphalttragschicht

Hydraulisch gebundene 0,50 m Tragschicht

0,80 m Mittelsande

  1. Betondecke

Betondecke Schotter/Split- 0,12 m Gemisch

0,20 m Gleisschotter

0,75 m Mittelsande

Betondecke Asphaltzwischenschicht 0,15 m (mehrlagig)

0,32 m Asphalttragschicht Hydraulisch gebundene 0,38 m Tragschicht

0,52 m Mittelsande

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  1. Gleisschotter

Gleisschotter

0,50 m Mittelsande

Gleisschotter

0,50 m Schotter/Kies/Sandgemische 0,8 Mittelsande

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Bitumenverguss (Beispiel)

Seitliche Betonborde (Beispiel)

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung