2026_0058_Brandschutz_Innenstadtsanierung_Nienburg_260928.pdf

Umgestaltung der Außenanlagen der Langen Straße, 2. Bauabschnitt

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 16.10.2026, 09:36 (Europe/Berlin)

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Dipl.-Ing. Steffen Langreder Tel.: 05021 / 97 60-16 / Mobil: 0173 / 6 22 90 63

B. Sc. Micha Langreder –Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) Tel.: 05021 / 97 60 24 / Mobil: 0152 / 03 56 11 56

Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 21 D-31582 Nienburg/Weser

Auftrags-Nr.: 2026_0058 Bearbeiter: Micha Langreder Sachverständiger für vorbeugenden Brandschutz (EIPOS) Jürgen Langreder Öffentlich bestellt und vereidigt als Sachverständiger für "Vorbeugender Brandschutz"

Brandschutztechnische Untersuchung

von Feuerwehrflächen

Objekt: Innenstadtsanierung Untersuchung der Flächen für die Feuerwehr

Bauort: Lange Straße / Marktplatz / Susanne-Abraham-Platz 31582 Nienburg / Weser

Bauherr: Stadt Nienburg / Weser Marktplatz 1 31582 Nienburg

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Inhaltsverzeichnis

Einleitung......................................................................................................................................................3 Auftrag und Problemstellung.......................................................................................................................3 Schutzziele.................................................................................................................................................3 Zweck des Brandschutzkonzepts................................................................................................................3 Berücksichtigte Unterlagen.........................................................................................................................3 Umfang und Abgrenzung des Brandschutzkonzepts...................................................................................4 Gesetzliche Grundlagen.............................................................................................................................4 Flächen für die Feuerwehr...........................................................................................................................5 Seilspannanlage...........................................................................................................................................5 Resultat.........................................................................................................................................................6

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Einleitung

Auftrag und Problemstellung Der Unterzeichner wurde durch die Stadt Nienburg, Marktplatz 1 in 31582 Nienburg, beauftragt, die In- nenstadtsanierungin 31582 Nienburg entsprechend den Anforderungen des abwehrenden Brandschut- zes zu untersuchen.

Schutzziele Für die nachstehende Ausarbeitung werden die allgemeinen Schutzziele der Niedersächsischen Bau- ordnung

§ 3 (1) „Bauliche Anlagen müssen so angeordnet, beschaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass die öffentliche Sicherheit nicht gefährdet wird. Insbesondere dürfen Leben, Gesundheit und die natürlichen Lebensgrundlagen und die Tiere nicht bedroht werden. Unzumutbare Belästigungen oder unzumutbare Verkehrsbehinderungen dürfen nicht entstehen.“

und

§ 14 "Bauliche Anlagen müssen so errichtet, geändert und instand gehalten werden und so angeordnet, be- schaffen und für ihre Benutzung geeignet sein, dass der Entstehung eines Brandes sowie der Ausbrei- tung von Feuer und Rauch (Brandausbreitung) vorgebeugt wird und bei einem Brand die Rettung von Menschen und Tieren sowie wirksame Löscharbeiten möglich sind. Soweit die Mittel der Feuerwehr zur Rettung von Menschen nicht ausreichen, sind stattdessen geeignete bauliche Vorkehrungen zu treffen."

beachtet.

Zweck des Brandschutzkonzepts Das vorliegende Brandschutzkonzept dient der brandschutztechnischen Beurteilung der im Zuge der Sanierung der Innenstadt vorgesehenen Maßnahmen im Hinblick auf die Belange der Feuerwehr.

Schwerpunkt des Konzeptes ist die Sicherstellung und Bewertung der erforderlichenAufstellflächen.

Die Festlegungen dieses Konzeptes dienen den an der Planung Beteiligten als Planungsgrundlage und der zuständigen Brandschutzdienststelle bzw. Feuerwehr als Grundlage zur Abstimmung und Beurtei- lung der vorgesehenen Maßnahmen.

Berücksichtigte Unterlagen Überreicht wurden die nachfolgenden Planunterlagen:

Pläne Datum/Stand Maßstab Gesamtlageplan (Übersicht) 31.07.2026 1: 500 Seilspannanlage Schnitt / Abwicklung 03.08.2026 1: 50

Weiterhin wurden überreichtund berücksichtigt:

· Planerische Erläuterung desgeplantenBeleuchtungskonzepts vom 19.1.2026

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Umfang und Abgrenzung des Brandschutzkonzepts Das vorliegende Brandschutzkonzept beschränkt sich auf die brandschutztechnische Betrachtung der im Zuge der Innenstadtsanierung vorgesehenen Maßnahmen in den Bereichen Lange Straße, Markt- platz und Susanne-Abraham-Platz. Gegenstand der Betrachtung sind insbesondere die erforderlichen Aufstelflächen.

Für die an die betrachteten Bereiche angrenzenden Gebäude lagen zum Zeitpunkt der Erstellung des Brandschutzkonzepts keine Grundrisse, Schnitte, Ansichten oder sonstigen Bestands- bzw. Genehmi- gungsunterlagen vor. Eine vollständige brandschutztechnische Beurteilung der einzelnen Gebäude ist daher nicht Gegenstand dieses Brandschutzkonzepts.

Zur Beurteilung, ob für die bestehenden Gebäude gegebenenfalls eine Anleiterbarkeit durch Hubret- tungsfahrzeuge zu berücksichtigen ist, wurde vor Ort die Höhenlage der obersten vorhandenen Fens- teröffnungen überschlägig ermittelt. Dabei wurde geprüft, ob derenUnterkante Fenstermehr als 8,20 m über der angrenzenden Geländeoberflächeliegt. Dieser Wert ergibt sich aus einer angenommenen ma- ximalen Brüstungshöhe von 1,20 m bei einer Höhe von 7,00 m über Geländeoberfläche.

Aufgrund der fehlenden Gebäudeunterlagen kann nicht abschließend beurteilt werden, ob sich hinter den betrachteten Fensteröffnungen Aufenthaltsräume befinden und ob diese Fenster Bestandteil eines erforderlichen Rettungsweges sind. Die örtlichen Feststellungen stellen daher keine brandschutztechni- sche Bestandsbewertung oder Überprüfung der Rettungswegsituation der angrenzenden Gebäude dar.

Die im Brandschutzkonzept dargestellten Feuerwehrflächen werden auf Grundlage der örtlich festge- stellten Verhältnisse und der vorgenannten Annahmen festgelegt. Eine weitergehende Beurteilung der brandschutztechnischen Anforderungen innerhalb der angrenzen- den Gebäude sowie eine Überprüfung bestehender Genehmigungen oder Brandschutznachweise sind nicht Bestandteil dieses Brandschutzkonzepts.

Gesetzliche Grundlagen Grundlage der nachstehenden brandschutztechnischen Beurteilung sind die Schutzziele und Anforde- rungen der Niedersächsischen Bauordnung (NBauO) in Verbindung mit der Allgemeinen Durchfüh- rungsverordnung zur Niedersächsischen Bauordnung (DVO-NBauO)in der jeweils geltenden Fassung.

Für die Beurteilung und Festlegung der erforderlichen Feuerwehrflächen wird ergänzend die in Nieder- sachsen eingeführte Richtlinie über Flächen für die Feuerwehr in der jeweils geltenden Fassung zu- grunde gelegt.

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Flächen für die Feuerwehr Die erforderlichen Aufstellflächen für Hubrettungsfahrzeuge sind im zugehörigen Brandschutzplan dar- gestellt. Gebäude, bei denen aufgrund der örtlich festgestellten Höhenlage der Fensteröffnungen eine Aufstellfläche berücksichtigt wird, sind mit „xxx“, Gebäude ohne entsprechende Anforderung mit „ooo“ gekennzeichnet.

Die Aufstellflächen werden mit einer Breite von 3,50 m zuzüglich eines 2,00 m breiten hindernisfreien Geländestreifens vorgesehen. Da die Aufstellflächen mindestens 8,00 m über die letzte Anleiterstelle hinausreichen müssen, ergeben sich aufgrund der örtlichen Situation in weiten Teilen zusammenhän- gende Aufstellflächen.

Im Bereich der Langen Straße sind im Brandschutzplan zwei Bereiche rot gekennzeichnet, in denen das Feuerwehrfahrzeug aufgrund der geplanten Baumstandorte eine seitliche Fahrbewegung ausführen muss. Die erforderlichen Kurvenradien können hierbei eingehalten werden.

In den rot schraffierten Bereichen verhindern die geplanten Baumstandorte teilweise eine rechtwinklige Anleiterung der Fassaden. Die Bäume werden so angeordnet, dass entsprechend den Empfehlungen zur Ausführung der Flächen für die Feuerwehr der AGBF eine Anleiterung der betreffenden Fenster mit einem Winkel von mindestens 65° zur Gebäudefassademöglich bleibt.

Die dargestellten Aufstellflächen berücksichtigen die Anleiterstellen, für die ein Hubrettungsfahrzeug er- forderlich sein kann. Tiefer liegende Anleiterstellen, die mit tragbaren Leitern der Feuerwehr erreicht werden können, erfordern keine Aufstellfläche für ein Hubrettungsfahrzeug.

Seilspannanlage Im Bereich der Langen Straße ist eine Seilspannanlage für die neue Beleuchtung vorgesehen. Die Seile werden zwischen ca. 8,00 m hohen Beleuchtungsmasten gespannt. Der Seilanschlag befindet sich bei ca. 7,00 m; am tiefsten Punkt verbleibt eine freie Höhe von ca. 5,00 m. Die Befahrbarkeit der Langen Straße durch Feuerwehrfahrzeuge wird hierdurch nicht beeinträchtigt.

Für die Anleiterung mittels Hubrettungsfahrzeug kann die Seilspannanlage jedoch ein Hindernis darstel- len. Daher wird jeder Seilabschnitt mit einer Feuerwehrtrennstelle ausgestattet. Im Einsatzfall kann der betreffende Seilabschnitt durch die Feuerwehr getrennt und einschließlich der daran befestigten Ele- mente kontrolliert zu Boden gelassen werden. Hierdurch wird der für die Anleiterung erforderliche freie Raum hergestellt.

Die Feuerwehrtrennstellen sind eindeutig erkennbar und für die Einsatzkräfte jederzeit bedienbar aus- zubilden. Die konkrete konstruktive Ausführung ist im Rahmen der weiteren Fachplanung mit der örtli- chen Feuerwehr abzustimmen.

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Resultat Die für die betrachteten Bereiche der Innenstadtsanierung erforderlichen Aufstellflächen werden ent- sprechend dem Brandschutzplan vorgehalten. Die geplanten Baumstandorte wurden hierbei berück- sichtigt. Soweit eine rechtwinklige Anleiterung nicht möglich ist, wird durch die Anordnung der Bäume eine ausreichende schräge Anleiterung sichergestellt.

Die Seilspannanlage im Bereich der Langen Straße beeinträchtigt aufgrund ihrer freien Höhe von ca. 5,00 m die Befahrbarkeit durch Feuerwehrfahrzeuge nicht. Durch die vorgesehenen Feuerwehrtrenn- stellen kann die Seilspannanlage im Einsatzfall soweit entfernt werden, dass eine Anleiterung mittels Hubrettungsfahrzeug möglich ist.

Bei Einhaltung der im Brandschutzplan dargestellten Feuerwehrflächen und der beschriebenen Maß- nahmen bestehen hinsichtlich der untersuchten Belange des abwehrenden Brandschutzes keine Be- denken gegen die vorgesehene Innenstadtsanierung.

Aufgestellt:

Nienburg, 28. August2026

Digital signiert von Micha Langreder DN: cn=Micha Langreder, c=DE, email=micha@nig-langreder.de Datum: 2026.08.27 16:05:02 +02'00'

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Änderungen:

Index: Datum: Art der Änderung: Name:

FARB-LEGENDE

7 9

MLL

° 000

0 130. 31[S [xSxx]x]°09

Aufstellfläche Feuerwehr entspr. Flächen f. d. Feuerwehr Nds.

538,72 WA ehcälflletsfuA-WF

WA 12.00 4.80

50,82 78, 7 7 . 2 rN TVeigr E enE 5.50 78,72 5.50

49,72 Befahrbare Fläche Feuerwehr entspr. Flächen f. d. Feuerwehr Nds.

80,82 30,82 ehcälflletsfuA-WF

71,82

8 .r E

N TVeigrenE

542,82 WA 92,82

WA

72,82

9 .rN TVeigrenE E ehcälflletsfuA-WF 5.50 92,82 63,82 33,82

04,82 Rote Linien sind neue oder geänderte Bauteile

15,82 34,82 WA 33,82 WA 5.50 44,82 54,82 64,82

01 .r E

N TVeigrenE

94,82 74,82

515,82 WA 93,82 05,82

11 .rN TVeigrenEE 54,82

35,8245,82 15,82 90 liateD k.mnaebgztiS 74,82

64,82 84,82

24,82 554,82 WA ehcälflletsfuA-WF AW 21 .rN E TVeigrenE 35,82

54,82

24,82 54,82 FEUERWEHR-LEGENDE BRANDSCHUTZ-LEGENDE

13,82 43,82 31 .rN TVeig W re A nEE 5.50 83,82 504,82 03,82 WA 83,82

03,82

513,82 63,82

563,82 582,82 WA 41 .rN T E VeigrenE

62,82 53,82

82,82 WA

12,82 72,82 51 .rN TVeigrenEE 13,0832,82 02,82

XXX = Aufstellfläche augenscheinlich erforderlich

13,82 12,82

71,82

WA 23,82

00,82 21,82 WA61 .rN T E VeigrenE 92,82

OOO = Aufstellfläche nicht erforderlich

11,82 5.50 32,82

90,82 90,82 71 .rN TVeigrenEE

80,82 90,82

70,82

50,82 492,72 7,95 30,82 WA

90 liateDk n.mabezgtiS 5.50 WA

09,72 27,91

16xx rraabbmknheesnbsau arerellho Pre +lloP 509,72 49,72 5.50 81 .rN TVeigr E enE 59,72

78,72 09,72

91 .rN TVeigrenEE 19,72

88,72

597,72 38,72 ehcälflletsfuA-WF 90 liateDk n.mabezgtiS

WA

27,72 WA 57,7208,72

85,72 27,72

85,72 76,72 WA 07,72

39,72 12 .rN 98 T ,7 V 2 eigre W nE AE 17,72 E 02 X . 0 rN l i T alet V ei e pD i s 3 g r 8 . r me , e 7 se n 2 sg E aW ukenna 5 ba 1 nm 8 ea , h 7 lC 2 ie RE Get 4 Ne 7 Utt ,7 eR 2 keg VerschBoabuemnk doullrischion 99,72 ehcälflletsfuA-W5F.50 WA 19,72 88,72

39,72

32,82 10,82 R=5.50 5.36

45,82 574,82 583 ee , th 8 d 2 ucäähbcesGs gnnieuktfüL522,82 22 .rN TVe E igrenE WA R

W

A 10.50 ehcälflletsfuA-W

WA F

E32 .rN TVeigrenE WA 5.0052 .rN T E VeigrenE

W42A .rEN TVeigren ?d

E natseB retsa

3 lfP

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6 etsa

7 lfpnietsnielK -kia?sroe MfuäL

ehcälflletsfuA-WF WA7 .rN TV SVK

35,82 62 .rN TV E eigrenE 54,82

72 .rN TVei E grenE

17,82 ehcälflletsfuA-WF 4.4064.406 16,82

92 . E rN TVe W igr A enE 5.50 WA Dipl.-Ing. Jürgen Langreder - Öffentlich bestellt und vereidigt

18,82 7.00 78,82

als Sachverständiger für "Vorbeugender Brandschutz"

68,82 48,82

82 .rN TVeigrenEE

Tel.: 05021 / 97 60-12 / Mob.: 0172 / 45 00 719

WA

78,82

03 .rN TVei E

grenEWA 68,82 Dipl.-Ing. Steffen Langreder

58,82 Tel.: 05021 / 97 60-16 / Mob.: 0173 / 62 29 063

13 .rN TVeigrenEE ehcälflletsfuA-WF 538,82

89,82 3.50 2.00 R=5.50 38,82 Friedrich-Ludwig-Jahn-Str. 21

68,82 R=10.50 2.00 3.50

D-31582 Nienburg/Weser

23 .rN TVeig E renE 33 .rN TVe E igrenE FW-Aufstellfläche3.00 43 .rN TVeigrenEE

juergen @ nig-langreder.de

2.00 3.00 ehcälflletsfuA-WF FW-Durchfahrt

R=5.50 5.00

3.50 R=10.50 R=5. R 5 =10 0 .50

Innenstadtsanierung Nienburg / Weser

Objekt:

Darstellung der Flächen für die Feuerwehr

Bauort: Lange Straße / Marktplatz / Susanne-Abraham-Platz, 31582 Nienburg/Weser

Stadt Nienburg/Weser

Bauherr:

Marktplatz 1, 31582 Nienburg / Weser

Bauteil: Lageplan

Blattgröße Datum Maßstab Bearbeiter Planbezeichnung

BRANDSCHUTZPLAN

2026_0058

A0 27.08.2026 1: 1.000 M. Langreder

2026_0058_Innenstadtsanierung_Feuerwehrflächen_Nienburg_1000 62.80.81 148 x 9811 1

3 0 1

9 9

7 9 W F

5 3

. .

5 5

0 02.00

XXX 9 5 45 5.12 42 8 8 XXX

XXX 6 8 OOO 9 3 OOO

OOO1 8 4 9 XXX OOO 8 9 8 2 XXX

OOO 7 8 0 8 XXX

XXX 5 7 8 8 XXX

6 R=10.50 7 XXX XXX 8 3 R=10.50

5.50 Löschwasser Löschwasserbedarf >= 1600 Liter/Minute für 2 Stunden

XXX 8 1 3.01 7.82 7 4 R=10.50 R=5.50 XXX XXX 9 7 2 7 XXX 7 7 XXX

0 7 XXX 7 5 XXX

8 XXX 7 3 6 OOO XXX 1 7 6 6 XXX XXX 6 9 6 4 OOO

XXX 7 6 2

XXX 5 6 XXX Feuerwehr-

6

FW

A XXX 6 3 6 0 Hauptzufahrt

XXX

OOO 6 3 5 6 XXX

4 5 XXX XXX 6 1 2 5 XXX

XXX 9 5

0 XXX 7 5 XXX 5 8 4 XXX 5 XXX 5 R=10.50 6 XXX 5 3 R=10.50 4 XXX

XXX 5 1 9.79 3.69

XXX 4 9 R=10.50 4 4 XXX

XXX 4 7 R=10.50 4 2 XXX XXX 4 5 4 0 3 XXX XXX 4 8 3 XXX 4 1 XXX

6 3 XXX

OOO 3 9 3 4 XXX XXX 3 7 3 2 XXX 0 3 XXX 3 5 OOO

8 2 XXX 3 3 XXX

OOO XXX 1 2 3 OOO 3 Digital signiert von Micha XXX2 9 L D a N n : g c r n e = d M er icha Langreder, c=DE, email=micha@nig-langreder.de Datum: 2026.08.27 16:06:41 XXX 2 7 +02'00' 1 4 XXX 5 2 2 XXX XXX

XXX2 3 2 XXX 1 2 XXX 2 0 2 XXX

8 Stadthaus XXX 1XXX

6 1 XXX 1 1 XXX

4 1 XXX

XXX 9 2 1 XXX

OOO5

XXX

3 XXX 1 OOO 2 OOO

OOO 2

2 XXX OOOA XXX 4 2 OOO

4

Lageplan M = 1: 1000

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