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Berufshaftpflichtversicherung
Im Auftragsfall muss der Bieter gem. § 45 Abs.1 Nr.3 VgV eine Berufshaftpflichtversicherung über mindestens
5,0 Mio. € für Personenschäden,
3,0 Mio. € für Sach- und Vermögensschäden, vorweisen.
Die Ersatzleistung des Versicherers muss mindestens das 2-fache der Deckungssummen pro Jahr betragen und die Leistungsbereiche der Nachunternehmer einschließen.
Dieser Bewerbung liegt bei:
die rechtsverbindliche Erklärung des Versicherers, dass im Auftragsfall, eine solche Versicherung abgeschlossen wird oder der Nachweis, dass eine solche Versicherung bereits ständig abgeschlossen ist und dass die Ersatzleistung des Versicherers mindestens das 2-fache der o. g. Deckungssummen pro Jahr beträgt. Der Nachweis darf nicht älter als 12 Monate sein und muss der Bewerbung beigelegt werden.