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VV-WSV 2107 Anlage 5.pdf

Umbau und Überholung von zwölf Hydraulikzylindern an der Schleuse Limbach

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 06.10.2026, 18:35 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

Schriftfeld auf Zeichnungen

Die jeweils aktuelle Version wird in den auf dem IZW-Portal bereitgestellten digitalen Versionen der VV-WSV 2107, VV-WSV 2110, VV-WSV 2116 und der RiDaLi unmittelbar ersetzt.

Bemerkungen:

  1. Das Schriftfeld ist modular aufgebaut. Je nach Planungs- bzw. Ausführungsstand werden Module zu einem Schriftfeld zusammengesetzt. Für Entwurfszeichnungen sowie Ausführungs- und Be- standszeichnungen sind entsprechende Beispielschriftfelder dargestellt.

  2. Die Entwurfs-/Ausführungszeichnung wird erst nach der Bescheinigung „Übereinstimmung mit der Ausführung“ zur Bestandszeichnung.

  3. Ist ein WNA oder eine Fachstelle die durchführende Dienststelle, so wird die Bezeichnung des übernehmenden WSA erst bei Übergabe des Objektes eingetragen.

  4. Die Organisationsbeschriftung mit der Verschlüsselung entspricht der Anlage „Beschreibung der Metadaten“ der VV-WSV 2116 - Baubestandswerk – sowie den Erfordernissen der DVtU. Die Org.-Leiste ist erst bei Übergabe des Objektes an das übernehmende WSA auszufüllen.

  5. Die Größe des Schriftfeldes ist der Zeichnung anzupassen. Für DIN A 4 und DIN A 3 Zeichnungen der Elektrotechnik können die einzelnen Schriftfeldmodule am unteren Zeichnungsrand plat- ziert werden.

Der modulare Aufbau des Schriftfeldes sowie die Beispiele für die Entwurfszeichnungen sowie Aus- führungs- und Bestandszeichnungen sind auf den folgenden Seiten dargestellt.

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 1

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

Modularer Aufbau des einheitlichen WSV-Schriftfeldes

Der Aufbau der Schriftfelder erfolgt modular. Die fachliche Notwendigkeit der Anwendung von als „optional“ gekennzeichneten Modulen ist ent- sprechend dem Zeichnungsinhalt festzulegen. Diese Module können gegebenenfalls entfallen. Die Reihenfolge der Module ist entsprechend der Modulnummer aufsteigend festgelegt.

Nr.Bezeichnung (Kurzform)Pla- nungAusführung/Höhe [mm]
Bestand(B=180 mm)
10BasisschriftfeldVV107
10-PFBasisschriftfeld für Planfeststellung1 V ) 2 V )107
20 21Zeichnung Dienststelle Vermerk der Zeichnerin/des Zeich-- O25 50
ners/des Ing.-büros
22 30Aufgestellt Dienststelle Prüfung und Genehmigung Unterbe-V 3 V )- -25 50
31hörde Prüfung und Genehmigung Mittelbe--50
32hörde Prüfung Mittelbehörde / Genehmigung-50
Oberste Bundesbehörde
40Raum für ProjektbezeichnungOO50
50Ausführungs- und Prüfvermerke-V120
60 Änderungsindex - O 38 Verbindlichkeit: V = vorgeschrieben, O = optional 1 ) für Planfeststellungsunterlagen 2 ) Modul 20 oder 21
  1. Modul 20 oder 21 ) nach VV-WSV 2107 §§ 4, 28, 29 Modul 30, 31 oder 32

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 2

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

Modul 10 – Basisschriftfeld

*) Planungs- bzw. Ausführungsphase (z. B. Entwurf-HU, Planfeststellung, Entwurf-AU, Ausführungszeichnung… **) Bezeichnung „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt“ entfällt in der Planfeststellung (hierfür kann das Mo- dul 10 PF der Zellbibliothek verwendet werden) Modul 20 – Zeichnung Dienststelle

*) gefertigt: Unterschrift des Zeichners/der Zeichnerin], bearbeitet: Unterschrift des/der fachlich verantwortlichen Beschäftigten

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 3

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

Modul 21 – Vermerk der Zeichnerin/des Zeichners/des Ing.-büros

Modul 22 – Aufgestellt Dienststelle

Modul 30 – Genehmigung Unterbehörde

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 4

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

Modul 31 – Genehmigung Mittelbehörde

Modul 32 – Genehmigung Oberste Bundesbehörde

Modul 40 – Raum für Projektbezeichnung

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 5

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

Modul 50 – Ausführungs- und Prüfvermerke

Modul 60 – Änderungsindex

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 6

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

Beispiele

P1 - Planungsphase (nur Pflichtfelder) – nicht maßstäblich!

*) Planungs- bzw. Ausführungsphase (z. B. Entwurf-HU, Planfeststellung, Entwurf-AU, Ausführungszeichnung…) **) Bezeichnung „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt“ entfällt in der Planfeststellung

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 7

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

P2 - Planungsphase (mit Pflichtfeldern und optionalen Feldern) – nicht maßstäblich!

*) Planungs- bzw. Ausführungsphase (z. B. Entwurf-HU, Planfeststellung, Entwurf-AU, Ausführungszeichnung…) **) Bezeichnung „Generaldirektion Wasserstraßen und Schifffahrt“ entfällt in der Planfeststellung

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 8

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VV-WSV 2107 Anlage 5 VV-WSV 2110 Anlage 4 VV-WSV 2116 Anlage 4 RiDaLi Anlage 3

A1 - Ausführungsphase/ Bestandszeichnungen (nur Pflichtfelder) – nicht maßstäblich!

*) Ausführungsphase (z. B. Ausführungszeichnung, Bestandszeichnung)

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 9

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A2 - Ausführungsphase/ Bestandszeichnungen (mit Pflichtfeldern und optionalen Feldern) – nicht maßstäblich!

*) Ausführungsphase (z. B. Ausführungszeichnung, Bestandszeichnung)

VV-WSV 2107 (11/2023) – Anlage 5 10

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