[Seite 1]
DRV Berlin-Brandenburg – Umbau Rechenzentrum FF
Dokument 02 - Eckpunkte zur Leistungsbeschreibung
Hiermit wird über Eckpunkte zur Leistungsbeschreibung für die Vergabe von Generalunter- nehmerleistungen (GU) informiert, ein bestehendes Rechenzentrum im ununterbrochenen operationalen Betrieb umzubauen.
Die Deutsche Rentenversicherung Berlin-Brandenburg (DRV) betreibt in Frankfurt (Oder) ein Rechenzentrum (RZ), welches in der Errichtungszeit des Dienstgebäudes Mitte der 1990er Jahre in Betrieb gesetzt und fortlaufend betrieben wurde.
Unter Berücksichtigung der Normenreihe DIN EN 50600, als europäischer Standard zur Pla- nung und Errichtung von Rechenzentren, würde das RZ zum gegenwärtigen Stand die Anfor- derungen der Verfügbarkeitsklasse 2 (VK 2) – Verfügbarkeit „Mittel“ erfüllen.
Durch die Einstufung der DRV als kritische Infrastruktur (KRITIS) und die Bedrohungslagen aus verschiedensten Bereichen, ergeben sich höhere Anforderungen zum Schutz von Daten und der Aufrechterhaltung kritischer Geschäftsprozesse bei potentiellen Gefährdungen.
Das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik hat für die Errichtung bzw. den Um- bau von Rechenzentren Handlungsempfehlungen zu baulich-technischen Maßnahmen für Re- chenzentren mit erhöhtem Verfügbarkeitsbedarf herausgegeben. Bei diesen handelt es sich um eine „dringende Empfehlung“, die auch im Rahmen des jeweiligen KRITIS-Audits zugrunde gelegt werden.
Die Ausschreibung der GU-Leistungen umfasst den schrittweisen Umbau des bestehenden Rechenzentrums unter Sicherstellung des ununterbrochenen operationalen Betriebs. Ziel der Maßnahme ist das Erreichen der Anforderungen der Verfügbarkeitsklasse 3 (VK 3) – Verfüg- barkeit „Hoch“ gemäß DIN EN 50600 ff., für einen neuen Computerraum CR 2 und einen zu erweiternden Computerraum CR 1, bei neu zu errichtender Infrastruktur. Das umgebaute Re- chenzentrum soll die Anforderungen des Gesetzes zur Steigerung der Energieeffizienz in Deutschland (EnEfG) erfüllen, trotzdem es die Schwelle der nichtredundanten Nennanschluss- leistung von unterschreitet.
Der schrittwe3i0se0 𝑘𝑘U𝑘𝑘mbau erfordert vom GU zunächst die Errichtung des neuen CR 2, ein- schließlich der notwendigen Infrastruktur im Endausbau, welche der VK 3 genügt. Nach Inbe- triebnahme und Akzeptanztest des CR 2 sowie der Infrastruktur VK 3, erfolgt durch die DRV die Migration der Informations- und Kommunikationstechnik (IKT) aus dem bestehenden CR 1 in den neuen CR 2. Anschließend ist durch den GU der bestehende CR 1 zu erweitern und in die neue Infrastruktur der VK 3 einzubinden. Nach Inbetriebnahme und Akzeptanztest des erweiterten CR 1 wird durch die DRV die IKT vom bestehenden CR 0 in den erweiterten CR 1 migriert. Nach Abschluss der Maßnahme wird der CR 0 stillgelegt.
Folgende Anlagen und Systeme sind Bestandteil der Maßnahme: Gebäudekonstruktion hin- sichtlich Innenausbau, Stromversorgung und -verteilung, Steuerung der Umgebungsbedin- gungen, Infrastruktur der Telekommunikationsverkabelung, Sicherheitstechnische Anlagen, automatische Löschanlage, Realisierung von Zonenkonzepten innerhalb der DRV-Vorgaben, Errichtung von Außenanlagen sowie die Umsetzung eines Sicherheits- und Bauphasenkon- zeptes mittels personeller, organisatorischer und technischer Sicherheitsmaßnahmen über den gesamten Projektzeitraum durch den GU. Nach dem Umbau übernimmt der GU gegebe- nenfalls die Wartungs- und Instandhaltungsleistung für das Rechenzentrum (Option).
Seite 1 von 1