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Umbau des Verkehrsknotens Wingenshof mit Kanalisation und Straßenbau

Status
Offen
Angebotsfrist
09.11.2026, 10:30 (Europe/Berlin)
Geschätzter Wert
Nicht angegeben
Lose
1
Erfüllungsregion
Nordrhein-Westfalen, Deutschland
Verfahren
Offenes Verfahren
Auftragsart
Bauleistung
Veröffentlicht
08.10.2026
CPV-Codes
Anzeigen
  • Straßenbauarbeiten (45233120)
  • Kanalbauarbeiten (45247110)
Bekanntmachung
vmp-rheinland.de
Bekanntmachungsnummer
693788-2026
Verfahrensnummer
20d2a364-ec9f-4091-bedb-1cdaf10dd2e1

Fragenkatalog

Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.

Kurzbeschreibung

Die Stadtbetriebe Hennef schreiben den Umbau des Verkehrsknotens A560/B8/L333 am Wingenshof einschließlich Kanalisation und Straßenbau aus. Die Arbeiten dienen unter anderem der Erschließung des südlich gelegenen Gewerbegebiets Kleinfeldchen und umfassen Bereiche der Kapellenstraße sowie des Wingenshofs in Hennef; Angebote müssen bis zum 9. November 2026 eingereicht werden.

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Leistungsbeschreibung

Umbau Knoten A560/B8/L333/Wingenshof

Leistungen nach Losen (1)

  • LOT-0001 · Umbau Knoten A560/B8/L333/Wingenshof - 1.) Kanalisation / 2.) Straßenbau

    Art und Umfang 1.)Kanalanlagen Für das südliche des Wingenshof geplante neue Gewerbegebiet Kleinfeldchen sind in der an den Wingenshof angrenzenden Kapellenstraße sowie in einem Teilbereich des Wingenshof folgende Kanalanlagen herzustellen und im Leistungsumfang des Loses 1 enthalten: ca. 50 m Anschlussleitungen DN 100-DN 150 aufnehmen ca. 70 m Rohrleitungen DN 250 aufnehmen ca. 62 m Rohrleitungen DN 300 aufnehmen 4 St Regelschächte abbrechen ca. 615 m2 Oberflächenaufbruch und Oberflächenwiederherstellung ca. 50 m Rohrleitungen DN 150 ca. 23 St Anschlussleitungen umklemmen ca. 127 m Rohrleitungen DN 200 ca. 70 m Rohrleitungen DN 250 ca. 25 m Rohrleitungen DN 300 ca. 35 m Rohrleitungen DN 400 ca. 120 m Rohrleitungen DN 900 ca. 13 St Regelschachtbauwerke DN 1.000/DN 1.500 1 St Drosselbauwerk Die im Leistungsverzeichnis im Ziffer 2 ausgeschriebenen Arbeiten enthalten folgende Hauptleistungen: ca. 12.650 m3 Erdarbeiten (inkl. Leitungsgräben) ca. 13.675 m2 Fahrbahndeckenaufbruch ca. 731 m Rohrleitungen DN 300-400 verlegen ca. 2.975 m³ Schottertragschicht aus Naturgestein ca. 1.500 m³ Tragschicht mit hydraulischen Bindemitteln aufbrechen ca. 16.500 m² Verfestigung mit hydraulischen Bindemitteln herstellen ca. 16.025 m2 Asphalttragschicht aus AC 32 TS ca. 16.025 m2 Asphaltbinderschicht aus AC 16 BS SG ca. 16.225 m2 Asphaltdeckschicht aus MA 11 S Die Arbeiten sind in insgesamt 9 Bauphasen auszuführen, wobei 3 Bauphasen für die Einrichtung und den Rückbau der Verkehrsüberleitung auf der A 560 bzw. den Rückbau einer provisorischen Fahrbahnverbreiterung zur Verkehrsführung auf der B 8 dienen und die übrigen 6 Bauphasen für die Umbauarbeiten des Knotenpunktes.

    Frist: 09.11.2026, 01:00 (Europe/Berlin)

Anforderungen an deinen Betrieb

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.

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LOT-0001 · Umbau Knoten A560/B8/L333/Wingenshof - 1.) Kanalisation / 2.) Straßenbau

Das Angebot mit dem niedrigsten Angebotspreis erhält den Zuschlag
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Anforderungen

§ 123 GWB Zwingende Ausschlussgründe / § 124 GWB Fakultative Ausschlussgründe Der öffentliche Auftraggeber fordert Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung auf, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Angaben oder Nachweise - nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen - insbesondere Erklärungen, Produkt- und sonstige Angaben oder Nachweise - nachzureichen oder zu vervollständigen Fehlende Preisangaben dürfen nicht nachgefordert werden. Dies gilt nicht für Angebote, bei denen lediglich in unwesentlichen Positionen die Angabe des Preises fehlt und sowohl durch die Außerachtlassung dieser Positionen der Wettbewerb und die Wertungsreihenfolge nicht beeinträchtigt werden als auch bei Wertung dieser Positionen mit dem jeweils höchsten Wettbewerbspreis. Hierbei wird nur auf den Preis ohne Berücksichtigung etwaiger Nebenangebote abgestellt. Der öffentliche Auftraggeber fordert den Bieter auf, die fehlenden Preispositionen zu ergänzen.

Änderungen und Bieterfragen

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