| Vergabenummer | ||
| 2026-067 | ||
| Baumaßnahme | ||
| C.0163 Umbau Sonnenschutzsteuerung auf KNX | ||
| Leistung | ||
| Ersatz der bestehenden Sonnenschutzsteuerung Halo Sonnenschutzsysteme (Zentrale, Komponenten der Stockwerksverteilungen und Wetterstation gegen eine Warema Steuerung auf KNX-Basis. Erweiterung des vorhandenen Leitungsschematas und Erstellung eines neuen Schematas inkl. der KNX-Adressen. Abstimmung der Funktionsbeschreibung auf Basis der vorliegenden Unterlagen Austausch der Motorsteuergeräte im vorhandenen Gehäuse gegen KNX-Aktoren Demontage des alten Komponenten, Anlieferung, Montage/Einbau und Anschluss der neuen Komponenten. Programmierung und inbetriebnahme des KNX-Systems mit Gruppenfunktionen und Steuerungsfunktionen anhand der erstellten funktionsbeschreibung und ggf. deren Optimierung. Inbetriebnahme und Übergabe an den Auftraggeber. Einweisung der Servicetechniker des Auftraggabers. |
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Wird für die Verwertung bzw. Beseitigung der Bau- und Abbruchabfälle eine andere als die in der Leistungsbeschreibung genannte Lösung der Verwertung bzw. Beseitigung angeboten, hat der Bieter mit seinem Angebot mindestens nachzuweisen, dass
- die vorgesehene Anlage die Berechtigung zur Verwertung und Beseitigung sowie zur Aufnahme des Abfalls besitzt und der Betreiber bestätigt hat, dass er die Bau- und Abbruchabfälle annehmen wird,
- bei Andienungspflicht (in der Regel gefährliche Abfälle zur Beseitigung) die Bestätigung der Abfallwirtschaftsbehörde vorliegt,
- die Kosten der Abfallverwertung in die Einheitspreise eingerechnet sind,
- die Kosten der Abfallbeseitigung benannt sind und vom Auftraggeber unmittelbar getragen werden können.
Soweit in den Vergabeunterlagen gefordert, hat der Bieter zu dem von der Vergabestelle benannten Zeitpunkt die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sowie für die jeweiligen Belastungsarten und Belastungsgrade die Verwertungs- und Beseitigungsanlage zu benennen und nachzuweisen, dass
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger zur Aufnahme des Bau- und Abbruchabfalls berechtigt sind und erklären, die Bau- und Abbruchabfälle abzunehmen,
- die Verwertungs- bzw. Beseitigungsträger sich damit einverstanden erklären, dass die Abfallwirtschaftsbehörde dem Auftraggeber Auskunft über ihre Eignung zur Durchführung einer ordnungsgemäßen Abfallentsorgung erteilt,
- die Anzeige nach § 53 KrWG erfolgt ist bzw.
- die erforderliche Erlaubnis (§ 54 KrWG) vorliegt.