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Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
Anlagen
A) die beim Bieter verbleiben und im Vergabeverfahren zu beachten sind:
B) die beim Bieter verbleiben und Vertragsbestandteil werden:
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C) die, soweit erforderlich, ausgefüllt mit dem Angebot einzureichen sind:
D) die ausgefüllt auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle einzureichen sind:
1 Es ist beabsichtigt, die in beigefügter Leistungsbeschreibung bezeichneten Bauleistungen im Namen und für Rechnung
Es ist beabsichtigt, die in beigefügtem Vertragsformular bezeichneten Instandhaltungsleistun- gen im Namen und für Rechnung
2 Kommunikation
3 Unterlagen (Erklärungen, Angaben, Nachweise)
3.1 Folgende Unterlagensind mit dem Angebot einzureichen:
3.2 - frei -
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3.3 Nachforderung
3.4 Folgende Unterlagen sind auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle vorzulegen:
4 Losweise Vergabe
5 Mehrere Hauptangebote
6 Nebenangebote
6.1
6.2
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7 Angebotswertung
8 Zugelassene Angebotsabgabe
9 Stelle, an die sich der Bewerber oder Bieter zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen die Vergabebestimmungen wenden kann (Nachprüfungsstelle nach § 21 VOB/A):
10
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Teilnahmebedingungen für die Vergabe von Bauleistungen Einheitliche Fassung
1 Mitteilung von Unklarheiten in den Vergabeunterlagen
2 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen
3 Angebot
4 Nebenangebote
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5 Bietergemeinschaften
6 Nachunternehmen
7 Eignung
Präqualifizierte Unternehmen
Nicht präqualifizierte Unternehmen
präqualifizierte Unternehmen
nicht präqualifizierter Unternehmen
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3 Zahlung (§16VOB/B)
4 Sicherheitsleistungfür die Vertragserfüllung(§17VOB/B)
5 Sicherheitsleistungfür Mängelansprüche
6 Bürgschaften(§17VOB/B)
7 Technische Spezifikationen
8 Werbung
9 frei
10 Weitere Besondere Vertragsbedingungen
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Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
Vermeidung, Verwertung und Beseitigung von Bau- und Abbruchabfällen sowie Baustellenabfällen
1 Ergänzung der Aufforderung zur Abgabe eines Angebots
2 Ergänzung der Besonderen Vertragsbedingungen
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Informationen zur Datenerhebung nach Art. 13 und Art. 14 der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO)
Diese Informationen dienen der Transparenz, wie das Landratsamt Burgenlandkreis mit personenbezogenen Daten seiner Bürgerinnen und Bürger (Privatpersonen und Unternehmen) umgeht. Die Verarbeitung von personenbezogenen Daten steht im Einklang mit den gesetzlichen Bestimmungen, insbesondere mit den Regelungen der Datenschutzgrundverordnung und den Spezialgesetzen.
Verantwortlicher für die Datenverarbeitung
Verantwortlich für die Verarbeitung von personenbezogenen Daten ist das Landratsamt Burgenlandkreis, vertreten durch den Landrat, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg.
Datenschutzbeauftragter
Die Datenschutzbeauftragte des Landratsamtes Burgenlandkreis, Frau Viola Schöbel, erreichen Sie unter der Postanschrift: Burgenlandkreis, Datenschutzbeauftragte, Schönburger Str. 41, 06618 Naumburg oder unter folgender E-Mail-Adresse: datenschutz@blk.de.
Verarbeitungszwecke
Im Landratsamt Burgenlandkreis werden personenbeziehbare Daten bei Aufruf des Online-Portals vorübergehend gespeichert, um das Nutzungsverhalten auswerten und das Online-Angebot verbessern zu können sowie ein etwaiges missbräuchliches Verhalten nachvollziehen und ahnden zu können.
Gesetzliche Aufgabenerledigung
Das Landratsamt Burgenlandkreis verarbeitet Daten zum Zwecke seiner gesetzlichen Aufgabenerledigung nach den spezialgesetzlichen Vorschriften der einzelnen Fachämter.
Rechtgrundlage für die Verarbeitung
Die Datenverarbeitung durch das Landratsamt Burgenlandkreis stützt sich insbesondere auf Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO i. V. m. §§ 67 ff SGB X sowie auf spezialgesetzliche Regelungen. Darüber hinaus ist gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. a DSGVO eine Datenverarbeitung auch zulässig, wenn die betroffene Person ihre Einwilligung erteilt hat.
Empfänger oder Kategorien von Empfängern
Die in Art. 9 DSGVO benannten Datenkategorien können zum Zwecke der gesetzlichen Aufgabenerledigung des Landratsamtes Burgenlandkreis an Dritte übermittelt werden. Weitergegeben werden können diese an andere Sozialleistungsträger (z.B. Jobcenter, Deutsche Rentenversicherung, Krankenversicherung), Arbeitgeber, Maßnahme-/Bildungsträger, Finanzämter, Zollbehörden, Strafverfolgungsbehörden und Behörden der Gefahrenabwehr (z.B. Polizei, Staatsanwaltschaft), Gerichte, andere Dritte, wie beispielsweise andere kommunale Ämter, Bundesministerium für Arbeit und Soziales, Bundeszentralamt für Steuern, Bundesrechnungshof, Bundesamt für Migration und Flüchtlinge, Auftragsverarbeiter, Vermieter (wenn an diese direkt gezahlt wird), Energieversorger (wenn an diesen direkt gezahlt wird), Schuldnerberatung (nur mit Einwilligung des Betroffenen), Kindertagesstätte/Schule (nur mit Einwilligung des Betroffenen) etc.
Speicherdauer
Für Daten zur Inanspruchnahme von Dienstleistungen, Geld- und Sachleistungen besteht eine Speicherfrist von 10 Jahren nach Beendigung des Falls. Dies gilt ebenfalls bei einer Förderung durch den Europäischen Sozialfonds (ESF), weil dies der Rechnungslegung der EU dient und auf EU-Regelungen beruht. Für Daten, die der Finanzverwaltung zu melden sind, gilt ebenfalls eine Speicherdauer von 10 Jahren. Ist eine Forderung des Landratsamtes Burgenlandkreis (Rückforderung/Erstattungsbescheid/Darlehen) noch offen, werden die Daten gemäß den Vorschriften der Zivilprozessordnung und des Bürgerlichen Gesetzbuches 30 Jahre lang aufbewahrt, weil erst dann die Ansprüche verjähren.
Kategorien personenbezogener Daten
Insbesondere folgende Datenkategorien werden vom Landratsamt Burgenlandkreis verarbeitet: a) Stammdaten inkl. Kontaktdaten, insbesondere: Aktenzeichen, Name, Vorname, Geburtsdatum, Geburtsort, Anschrift, Telefonnummer (freiwillige Angabe), E- Mail-Adresse (freiwillige Angabe), Familienstand, Staatsangehörigkeit, Aufenthaltsstatus, Renten-/ Sozialversicherungsnummer, Bankverbindung, Fahrerlaubnis, Zulassung
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b) Daten der Leistungsgewährung, insbesondere: Einzelnachweise, Vermögensnachweise, Leistungszeitraum, -höhe, -art, Bedarfe der Unterkunft und Heizung, Daten zu Unterhaltsansprüchen/Regressansprüchen, Daten zur Kranken-, Renten- und Pflegeversicherung, Daten zur Dauer und Beendigung des Beschäftigungsverhältnisses, Daten zu Kindern/Jugendlichen von Leistungsempfängern, Vollstreckungsdaten, Daten zum Verfahren nach dem Ordnungswidrigkeitengesetz c) Gesundheitsdaten, insbesondere: Daten für die Betreuung, Begutachtungen (psychologische, ärztliche und zahnärztliche, logopädische), Infektionsgeschehen
Betroffenenrechte
a) Auskunft Jedermann hat das Recht, vom Landratsamt Burgenlandkreis eine Auskunft zu verlangen, ob personenbezogene Daten, die ihn betreffen, verarbeitet werden. Liegt eine solche Verarbeitung vor, kann Auskunft über alle verarbeiteten Daten verlangt werden. b) Berichtigung und Vervollständigung Sofern nachgewiesen wird, dass die beim Landratsamt Burgenlandkreis verarbeiteten personenbezogenen Daten unrichtig oder unvollständig erfasst sind, werden diese nach Bekanntwerden unverzüglich berichtigt oder vervollständigt. c) Löschung Sofern nachgewiesen wird, dass personenbezogene Daten zu Unrecht verarbeitet wurden, wird unverzüglich die Löschung der betroffenen Daten veranlasst. Das gilt auch, wenn die Daten zur Aufgabenerledigung nicht mehr benötigt werden. Für die Beurteilung dieser Sachlage sind die Speicherfristen maßgebend, wobei Rechnungslegungsfristen oder Rückforderungsfristen (s. Speicherdauer) zu berücksichtigen sind.
Widerruf der Einwilligung
Werden Daten auf der Grundlage einer Einwilligung des Betroffenen verarbeitet, kann die Einwilligung jederzeit ohne Angabe von Gründen mit Wirkung für die Zukunft widerrufen werden. Die bis zum Widerruf erfolgte Verarbeitung bleibt davon unberührt.
Beschwerderecht
Betroffene Personen haben die Möglichkeit, sich an den Landesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit Sachsen-Anhalt, Leiterstr. 9, 39104 Magdeburg zu wenden, sofern sie der Meinung sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden Daten gegen die DSGVO verstößt.
Mitwirkungspflichten, Auskunftspflichten und Folgen der Nichtbeachtung
Wer Leistungen (Dienst-, Sach- und Geldleistungen) beim Burgenlandkreis beantragt hat oder durch den Burgenlandkreis erhält, ist zur Mitwirkung verpflichtet. Das bedeutet, dass die betroffene Person alle leistungsrelevanten Tatsachen angeben muss, ebenso Änderungen in den persönlichen Verhältnissen, die Auswirkungen auf die Leistungsgewährung haben können. Die Mitwirkungspflichten gelten auch in Bereichen, in denen der Antragsteller eine Dienstleistung beantragt und gewährt bekommt. Zu den Mitwirkungspflichten zählen unter anderem auch die Vorlage von entscheidungsrelevanten Unterlagen sowie die Zustimmung zur Auskunftseinholung bei Dritten. Die Mitwirkungspflichten ergeben sich aus den Sozialgesetzbüchern sowie aus den spezialgesetzlichen Vorschriften der entsprechenden Fachämter (u.a. Fahrerlaubnisverordnung, Waffengesetz etc.). Im Falle der Nichtbeachtung können die Leistungen versagt oder entzogen werden und Bescheide versagt werden. Zudem können Sanktionen verhängt werden.
Datenquellen (öffentlich zugänglich)
Das Landratsamt Burgenlandkreis kann unter Beachtung der gesetzlichen Voraussetzungen personenbezogene Daten auch bei anderen öffentlichen und nicht-öffentlichen Stellen oder Personen erheben. Darüber hinaus können personenbezogene Daten auch aus öffentlichen Quellen bezogen werden (z. B. Internet, Melderegister, Kraftfahrtbundesamt etc.).
Zweckänderung
Die Verwendung personenbezogener Daten zu anderen Zwecken als dem Erhebungszweck ist nur im Rahmen der unter Verarbeitungszwecke genannten Zwecke zulässig und sofern der neue Zweck mit dem Erhebungszweck kompatibel ist.
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