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Vergabebedingungen zur Ausschreibung „Ultraschall-Reinigungsanlage“ Nr. PR1278537
1 Auftraggeberin
Informationen zur Auftraggeberin finden sich unter https://www.ibmt.fraunhofer.de/
2 Ausschreibungsgegenstand
Das Fraunhofer-Institut ITEM in Hannover schreibt für das Fraunhofer-Institut IBMT in Sulzbach folgende Leistungen aus:
Beschaffung von einer neuer Ultraschall-Reinigungsanlage
Eine detaillierte Beschreibung des Auftragsgegenstandes ergibt sich aus der Leistungsbeschreibung.
3 Art des Verfahrens
Die Ausschreibung der angegebenen Leistungen erfolgt im Wege einer öffentlichen Ausschreibung, nach §9 UVgO.
Es ist darauf hinzuweisen, dass der Bieter sich eigenständig über das Verfahren zu informieren hat. Die erforderlichen Informationen werden über die E-Mail-Funktion der Vergabeplattform der Deutschen eVergabe bereitgestellt. Während der Vergabe ist eine Kommunikation ausschließlich über die Vergabeplattform gewährleistet.
4 Allgemeiner Hinweis zur Einreichung von Unterlagen/Angeboten
Die Bietenden füllen die zur Verfügung gestellten Formulare entsprechend den Vorgaben aus und reichen diese elektronisch ein. Hierzu ist es erforderlich, dass die Bietenden ihr Angebot als PDF- Dokument hochladen. Die Dokumente dürfen nicht als Anhang einer Nachricht übermittelt werden, auch die Versendung in Papierform ist nicht zulässig.
Die Angebotsunterlagen, samt der darin geforderten Unterlagen/Erklärungen, sind
bis zum 26.10.2026 um 23:59 Uhr
über die deutsche E-Vergabe über folgenden Link einzureichen:
https://www.deutsche-evergabe.de/
Es wird darauf hingewiesen, dass Änderungen oder Ergänzungen in den Vergabeunterlagen nicht zulässig sind und einen Ausschluss des Angebots aus dem weiteren Vergabeverfahren bewirken können (dabei handelt es sich insbesondere um Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen oder das Hinzufügen eigener AGB).
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Für den Fall, dass einzelne Antwortfelder in den Vergabeunterlagen für die Angaben der Bietenden nicht ausreichen, sind weitere Angaben von den Bietenden auf Anlagen, die entsprechend zu kennzeichnen sind, zu machen und mit den Angebotsunterlagen bis zum Ende der Angebotsfrist einzureichen, indem diese als Anlage zum Angebot auf der Vergabeplattform hochgeladen werden.
Das Angebot muss vollständig sein, die Preise und die in den Vergabeunterlagen geforderten Erklärungen und Angaben enthalten sowie sämtliche in den Vergabeunterlagen dargestellten Vorgaben erfüllen.
Nach § 41 UVgO können fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unterlagen sowie fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen unter den dort genannten Voraussetzungen nachgefordert werden. Die Entscheidung über eine Nachforderung liegt im Ermessen der Auftraggeberin. Angebote, die die geforderten Angaben bzw. Unterlagen nicht enthalten und bei denen eine Nachforderung nicht erfolgt oder erfolglos bleibt, werden von der Wertung ausgeschlossen.
Bitte beachten Sie, dass für Teilnahmeanträge, Angebotsabgaben und Bieterfragen eine Registrierung notwendig ist. Wir empfehlen daher eine frühzeitige Registrierung auch um evtl. Bieterinformationen (Antworten auf Bieterfragen, neue oder aktualisierte Dokumente) zu erhalten; ansonsten tragen Sie das Risiko eines evtl. Angebotsausschlusses.
5 Anlagen Vertragsbestandteil
Vertragsbestandteil werden folgende Inhalte und Anlagen:
Teile der Leistungsbeschreibung Beschreibung, Pläne, sonstige Anlagen
Mindestlohn (MiLoG) Der Auftragnehmer verpflichtet sich stets die Vorgaben des Mindestlohngesetzes (MiLoG) einzuhalten, insbesondere seine Beschäftigten rechtzeitig nach dem MiLoG zu entlohnen. Beauftragt der Auftragnehmer zum Zwecke der Durchführung des Vertrages Nachunternehmer oder Verleiher, verpflichtet er sich, diese wiederum zur Einhaltung der Vorgaben nach dem MiLoG zu verpflichten. Gleiches gilt für von diesen Nachunternehmern beauftragte Nachunternehmer oder Verleiher. Die Einhaltung der Vorgaben des MiLoG hat der Auftragnehmer Fraunhofer durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachzuweisen. Auf Verlangen von Fraunhofer hat der Auftragnehmer diese Unterlagen unverzüglich vorzulegen. Der Auftragnehmer stellt Fraunhofer von allen Ansprüchen seiner Beschäftigten, der Beschäftigten der von ihm beauftragten Nachunternehmer und Verleiher oder der Beschäftigten der von diesem Nachunternehmer beauftragten Nachunternehmer oder Verleiher, frei. Mit Annahme des Auftrages garantiert der Auftragnehmer, dass er nicht gem. §19 Abs. 1 MiLoG von der Vergabe öffentlicher Aufträge ausgeschlossen ist.
Allgemeine Einkaufsbedingungen der Fraunhofer-Gesellschaft April 2026 Siehe Anlage "Allgemeine Einkaufsbedingungenbedingungen (AEB).pdf"
Nachhaltigkeitsstandards (NHS) für Lieferanten der Fraunhofer -Gesellschaft Juni 2024 Siehe Anlage "Nachhaltigkeitsstandards (NHS).pdf"
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §123 und §124 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) Siehe Anlage "Eigenerklärung Nichtvorliegen von Ausschlussgründen.pdf"
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Kaufmännische Bedingungen Siehe Anlage“ 13. KfmBedingungenCommercialTerms“
Eigenerklärung Tariftreueversprechen gemäß §3 Bundestariftreuegesetz (BTTG) Siehe Anlage " 10. Eigenerklärung Tariftreueversprechen_05-26"
Zahlungsbedingungen / Bürgschaft
Die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung der Leistung haben bis spätestens 31.05.2027 zu erfolgen.
Sofern die Lieferung, Inbetriebnahme und Einweisung vollständig bis spätestens 31.05.2027 erfolgt sind, wird die Auftragssumme wie folgt bezahlt:
40% der Auftragssumme werden nach Eingang der ordnungsgemäßen Vorauszahlungsbürgschaft und gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen netto bezahlt.
50% der Auftragssumme werden nach erfolgtem Wareneingang und gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen netto bezahlt.
10% der Auftragssumme werden nach erfolgreicher Abnahme und gegen Vorlage einer prüffähigen Rechnung innerhalb von 30 Kalendertagen netto bezahlt.
Voraussetzung für die Vorauszahlung ist die Vorlage einer selbstschuldnerischen, unbefristeten Vorauszahlungsbürgschaft über 40% der Auftragssumme durch ein in der Europäischen Union zugelassenes Kreditinstitut (außer R&V). Die Bürgschaft ist nach dem vom Auftraggeber vorgegebenen Muster auszustellen.
Die Zahlung erfolgt innerhalb von 30 Kalendertagen netto nach Eingang der prüffähigen Rechnung und der ordnungsgemäßen Vorauszahlungsbürgschaft.
Mit Angebotsabgabe ist eine verbindliche Bereitschaftserklärung eines Kreditinstituts zur Ausstellung der vorgenannten Vorauszahlungsbürgschaft vorzulegen. Hierfür ist das vom Auftraggeber bereitgestellte Muster zu verwenden. Die Vorauszahlungsbürgschaft dient der Absicherung der Vorauszahlung. Die Bürgschaft ist bis zur vertragsgemäßen Erfüllung der Leistung aufrechtzuerhalten.
VOL/B VOL/B in ihrer aktuellen Fassung
6 Hinweis zur Eignung
Die geforderten Nachweise und Erklärungen bzgl. Eignungskriterien müssen vollständig vorgelegt werden. Unvollständige Dokumente können zum Ausschluss vom Verfahren führen.
Nachweis der technischen-, beruflichen- und finanziellen Eignung Die Anforderungen an die Eignung des Bieters ergeben sich aus der „Anlage “Eigenerklärung Referenzen, Umsatz und Anzahl Beschäftigte (u.a. Betriebshaftpflichtversicherung, Referenzen, Umsatz der letzten 3 Jahre, Mitarbeiteranzahl und Handelsregisterauszug/ Nummer, Bereitschaftserklärung einer Bank zur Übernahme einer Vorauszahlungsbürgschaft gemäß Anlage 13. Kaufmännische_Bedingungen) welches ausgefüllt und unterschrieben zusammen mit dem
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Angebot einzureichen ist.
Wettbewerbsregister Der Auftraggeber wird ab einer Auftragssumme von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, gem. § 6 Abs. 1 WRegG eine Abfrage des Wettbewerbsregisters durchführen.
Bonitätsprüfung Creditreform Der Auftraggeber behält sich zur Überprüfung der finanziellen und wirtschaftlichen Leistungsfähigkeit vor, eine Bonitätsauskunft bei der Creditreform oder bei Coface ab einem Auftragswert >500.000€ einzuholen. Sofern die Einholung der Bonitätsauskunft bei einem Dienstleister nicht möglich ist, wird Rückgriff auf den anderen genommen.
Bewertung: • 100 bis 306 (Creditreform); 6 bis 10 (Coface) -> Prognose: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (+ Plus) -> Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters ist zu erwarten. • 307 bis 359 (Creditreform); 4 bis 5 (Coface) -> Prognose: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (- Minus) -> Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters ist fraglich -> Die Vergabestelle behält sich den Ausschluss vom Verfahren vor. -> Dem Bewerber / Bieter wird die Möglichkeit eingeräumt, seine wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit darzulegen. • 360 bis 600 (Creditreform); 0 bis 3 (Coface) --> Prognose: wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit (- Minus) -> Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit des Bewerbers / Bieters zur Erbringung vertraglich der zu vereinbarenden Leistung ist nicht zu erwarten. -> Der Bewerber / Bieter wird vom Verfahren ausgeschlossen.
7 Kommunikation
Die Kommunikation erfolgt ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform.
Stellung von Rückfragen / Beantwortung der Rückfragen: Ausschließlich über die Vergabeplattform. Bieterfragen sollen grundsätzlich in deutscher Sprache gestellt werden und werden auch in deutscher Sprache beantwortet.
Bieterfragen können bis 6 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist gestellt werden. Die Beantwortung der Bieterfragen erfolgt bis 3 Kalendertage vor Ende der Angebotsfrist.
Kommunikation nach Ablauf der Fristen Die Kommunikation nach Ablauf der Angebotsfrist, z.B. zum Zwecke der Nachforderung von Unterlagen oder Aufklärung erfolgt ausschließlich über die Vergabeplattform.
Da in diesem Zusammenhang Fristen gesetzt werden können, die im Falle der Nichteinhaltung den Ausschluss bedingen, obliegt es dem Bieter, sich stets tagesaktuell darüber zu informieren, ob entsprechende Mitteilungen für ihn auf der Plattform hinterlegt sind. Dies umfasst auch die Prüfung von SPAM-Mail-Ordnern. Die Versäumung derart bekanntgegebener Fristen geht zu Lasten des Bieters.
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8 Angebote
Das Angebot ist grundsätzlich in deutscher Sprache auszufertigen. Einzelne Erklärungen oder Unterlagen (z. B. Datenblätter) sind auch in englischer Sprache zulässig.
9 Einreichen des Angebots
Für das Angebot sind die von der Vergabestelle vorgegebenen Vordrucke zu verwenden. Das Angebot ist bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Angebotsfrist einzureichen.
Der Einzelpreis ist im beigefügten „Preisblatt“ einzutragen. Die Bieter müssen sich hierzu das Preisblatt herunterladen, die Preise eintragen und das ausgefüllte Preisblatt als Anlage zum Angebot in der eVergabe wieder hochladen. Wird das Preisblatt nicht mit einem detaillierten Angebot eingereicht, gilt das Angebot als unvollständig und wird vom Verfahren ausgeschlossen.
Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichtes Angebot wird ausgeschlossen.
Bietergemeinschaften Die Bietergemeinschaft hat mit ihrem Angebot eine Erklärung aller Mitglieder in Textform abzugeben,
- in der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist,
- in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für die Durchführung des Vertragsbevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist,
- dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeberrechtsverbindlich vertritt,
- dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
10 Bindefrist
Die Bindefrist der Angebote endet am 31.12.2026.
11 Bewertungskriterien
Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der Zuschlagskriterien:
• Preis 50% • Technische Leistung 40% • Lieferzeit 10%
Die detaillierten Bewertungskriterien sind in Punkt 13 der Wertungsmatrix aufgeführt.
12 Zuschlagsentscheidung
Der Zuschlag wird gemäß § 43 UVgO auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt – das heißt auf das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis.
Um die Angebote objektiv und transparent zu vergleichen, wendet die Vergabestelle die erweiterte
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Richtwertmethode (Quotientenmethode „Leistung durch Preis“) an. Dabei werden die erreichten Leistungspunkte in ein direktes Verhältnis zum angebotenen Netto-Preis gesetzt.
A. Berechnung der Gesamtpunktzahl (Leistung) Die qualitative Gesamtpunktzahl eines Bieters setzt sich aus den erreichten Leistungspunkten der vorangegangenen Abschnitte zusammen:
Gesamtpunktzahl = Leistungspunkte Preiswertung (max. 50 Punkte) + Leistungspunkte technische Leistung (max. 40 Punkte) + Leistungspunkte Lieferzeit (max. 10 Punkte)
Ein Bieter kann somit eine maximale Gesamtpunktzahl von 100 Punkten erreichen
B. Berechnung der Zuschlagskennzahl (Quotient Q) Die ermittelte Gesamtpunktzahl wird durch den jeweiligen Angebotspreis in EUR (netto) dividiert. Um gut lesbare Werte zu erhalten und Rundungsungenauigkeiten bei vielen Nachkommastellen zu vermeiden, wird das Ergebnis mit dem Faktor 1.000.000 multipliziert: Die Berechnung erfolgt nach folgender Formel:
Gesamtpunktzahl Q= ( )×1.000.000 Angebotspreis in EUR (netto)
Hinweis zur Rundung: Der Quotient „Q“ wird kaufmännisch auf zwei Nachkommastellen gerundet
C. Zuschlagserteilung Der Zuschlag wird dem Angebot erteilt, das den höchsten Quotienten „Q“ erzielt. Bei absolutem mathematischem Gleichstand zweier Quotienten wird der Zuschlag auf das Angebot mit dem niedrigeren Netto-Angebotspreis erteilt.
13 Wertungsmatrix
| Nr. | Wertung | Punkteverteilung |
|---|---|---|
| 1 | Preis: 50% (max. 50 Punkte) | Im Formular „Preisblatt“ angebotene Angebotspreise in EUR (netto) |
| 2 | Technische Leistung: 40% (max. 40 Punkte) | 3.1.6 Anzahl der Körbe: mind. 5, max. 10 (10 Punkte) 8-10 Körbe 10 Punkte 6-7 Körbe 5 Punkte 5 Körbe 1 Punkt Lieferung <5 Körbe Angebotsausschluss Wertung: Je mehr Körbe, desto höher die Punktzahl. |
| 3 | Lieferzeit: 10% (max. 10 Punkte) | bis 30.04.2027 10 Punkte 01.05.-31.05.2027 5 Punkte Lieferung nach 31.05.2027 Angebotsausschluss |
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14 Nicht berücksichtigte Angebote
Bieter und Bewerber unterliegen mit der Abgabe ihrer Angebote den Bestimmungen über die Information nicht berücksichtigter Bewerber und Bieter gemäß § 46 UVgO.
15 Bewerbungsbedingungen
Wir weisen darauf hin, dass Änderungen und Ergänzungen an den Vergabeunterlagen unzulässig sind und zum Ausschluss führen können.
Nebenangebote sind nicht zugelassen.
Der Bieter erklärt ferner, dass die Festlegung in den von der Auftraggeberin erstellten Vertragsunterlagen (Vertragsbedingungen, Allgemeinen Geschäftsbedingungen des Fraunhofer Instituts und Leistungsbeschreibung/Leistungsverzeichnis) allein verbindlich sind und etwaige hiervon abweichende Angaben in dem Angebot keine Gültigkeit haben.
Mitteilung von Unklarheiten Sollten die Vergabeunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, Unvollständigkeiten oder Fehler enthalten, ist der Bieter verpflichtet, dies vor der Angebotsabgabe unverzüglich in Textform über die Vergabeplattform der Vergabestelle mitzuteilen.
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Rahmen dieses Vergabeverfahrens an unzulässigen Wettbewerbsbeschränkungen beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen ist der Bieter auf Verlangen verpflichtet, Auskünfte darüber zu erteilen, ob und in welcher Form er wirtschaftlich und rechtlich mit anderen Unternehmen verbunden ist.
16 DSGVO
Die von Ihnen erbetenen Angaben werden im Rahmen des Vergabeverfahrens gemäß der bestehenden Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) gespeichert und verarbeitet. Sie erklären sich mit der Abgabe Ihres Angebotes hiermit einverstanden. Wir weisen darauf hin, dass gem. unserer zuwendungsrechtlichen Vorgaben die Daten bis zu 30 Jahre gespeichert werden können.
17 Grant Agreement
Kontrollen, Prüfungen, Rechnungsprüfungen bei Erwerb von Gütern sowie Bau und Dienstleistungen gem. Art. 22 und 23 des Grant Agreement bei EU geförderten Projekten: Der Auftragnehmer erkennt die Rechte der EU-Kommission, des Europäischen Rechnungshofs (EuRH), des Europäischen Amts für Betrugsbekämpfung (OLAF) oder von durch die EU-Kommission benannten Dritten an, Kontrollen und Prüfungen sowie Bewertungen dieses Vertrags gemäß den Regelungen aus Artikel 22 und 23 der Finanzhilfevereinbarung vorzunehmen.