Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

Leistungsbeschreibung.pdf

Übungsreihe zur Krisen- und Notfallresilienz der Gesundheitsversorgung

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 24.09.2026, 08:15 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe.nrw.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Leistungsbeschreibung / Bewerbungsbedingungen /

Vertragsbedingungen

des Landes Nordrhein-Westfalen, vertreten durch

das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS) Fürstenwall 25 40219 Düsseldorf

für die Planung, Durchführung sowie Implementierung einer Übungsreihe zur Stär- kung der Krisen- und Notfallresilienz in der Gesundheitsversorgung von Klini- ken sowie angrenzenden Versorgungssektoren in NRW durch landesweite so- wie sektorenspezifische qualifizierte Risikoanalysen, Schulungen und Kompe- tenzentwicklung sowie Stabs-/Stabsrahmenübungen und Realübungen.

Teil A – Leistungsbeschreibung

Teil B – Anforderungen an das Angebot und die Bietereignung sowie weitere Verfahrensinformationen

Teil C – Vertragsbedingungen, zusätzliche Vertragsbedingungen

Vergabenummer: MAGS.2026.005 Aktenzeichen: 01.03.08

[Seite 2]

2

Teil A – Leistungsbeschreibung Hintergrund/Zielsetzung Eine bundesweite Befragung zum Status quo der Krankenhausalarm- und -einsatzpla- nung (Ramshorn-Zimmer 2025) zeigt, dass zwar die überwiegende Mehrheit der Klini- ken über bestehende Alarm- und Einsatzpläne verfügt, jedoch weiterhin deutliche De- fizite in deren praktischer Umsetzung und regelmäßiger Aktualisierung bestehen. Gleichzeitig weisen die Studienergebnisse auf einen anhaltend hohen Bedarf an stan- dardisierten, praxisnahen Schulungsmaßnahmen sowie flächendeckenden Übungen hin, um medizinisches Personal wirksam auf außergewöhnliche Schadenslagen vor- zubereiten und die notwendige Handlungskompetenz sicherzustellen. Vor diesem Hintergrund besteht für die Landespolitik ein klarer Handlungsauftrag, die strukturelle, organisatorische und ausbildungsbezogene Resilienz der Gesundheits- versorgung systematisch und landesweit zu stärken.

Das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen (MAGS NRW) plant die Implementierung eines umfassenden, mehrjährig angelegten Programms zur Stärkung der Krisen- und Notfallresilienz in der Gesundheitsversor- gung von Kliniken sowie angrenzenden medizinischen Versorgungssektoren im Land. Das Vorhaben besitzt eine erhebliche strategische Bedeutung und entfaltet eine weit- reichende politische Wirkung.

Das vorliegende Konzept beschreibt einen integrierten Ansatz, der drei zentrale Bau- steine eng miteinander verzahnt:

  1. die Erstellung einer qualifizierten, landesweiten Risikoanalyse,

  2. die Durchführung konsekutiver Schulungen und Veranstaltungen zur Kompetenz- entwicklung aller relevanten Akteure sowie

  3. die Planung und Umsetzung praxisnaher, aufeinander aufbauender Übungen zur Überprüfung und Steigerung der Führungs- und Handlungsfähigkeit in Kliniken und angrenzenden Sektoren.

Ziel ist es, die unterschiedlichen Reifegrade in den Krankenhausalarm- und -einsatz- planungen (KAEP) und in den Krankenhauseinsatzleitungen (KEL) systematisch aus- zugleichen und landesweit vergleichbare Standards für Planung, Ausbildung und Übung zu etablieren.

Die Risikoanalyse bildet das methodische Fundament des Gesamtvorhabens. Sie er- folgt nach anerkannten Standards und Leitfäden (u. a. Leitfaden „Risikoanalyse im Be- völkerungsschutz“ des Bundesamts für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe (BBK), ISO-Normen für Risiko 0- und Kontinuitätsmanagement) und liefert belastbare Entscheidungsgrundlagen, klare Zielbilder und priorisierte Maßnahmen für alle Berei- che der Gesundheitsversorgung. Die Analyse berücksichtigt sowohl klassische Sze- narien wie Massenanfall von Verletzten (MANV), chemisch, biologisch, radiologisch, nuklear (CBRN)-Lagen und Großschadenslagen als auch hybride Bedrohungen sowie die Anforderungen der Zivilen Verteidigung in ihren vier Phasen. Zusätzlich werden neben diesen die Kapazität der Kliniken betreffenden Szenarien, auch Szenarien

[Seite 3]

3

betrachtet, die die Funktionalität betreffen. Hierunter fallen Szenarien wie z.B. der Aus- fall von Strom- und Wasserversorgung sowie der Brand oder der IT- Ausfall insbeson- dere unter dem Aspekt zunehmender hybrider Bedrohung. Auf dieser Basis entsteht ein einheitliches Regelwerk, das die inhaltliche Ausrichtung der Schulungs- und Übungsarchitektur strukturiert.

Die Schulungsreihe ist modular, didaktisch konsistent und sektorenübergreifend aus- gelegt. Sie umfasst Grundlagenschulungen für Klinikstäbe und KAEP-/KEL-Verant- wortliche, funktions- und rollenspezifische Vertiefungsmodule sowie Multiplikatoren- schulungen zur Skalierung in die Fläche. Ergänzend werden Onlinekurse, Blen- ded-Learning-Formate und Präsenzworkshops kombiniert, um eine hohe Reichweite, Flexibilität und Qualitätssicherung zu gewährleisten. Besondere Schwerpunkte liegen auf taktisch-strategischer Planung, Lagedarstellung, interdisziplinärer Kommunikation, Logistik sowie der Zusammenarbeit über Schnittstellen hinweg, beispielsweise zwi- schen Kliniken, Rettungsdienst, ambulanter Versorgung, Pflege und Behörden.

Die Übungslinie schließt systematisch an die Schulungselemente an. Geplant sind sowohl Stabs- und Stabsrahmenübungen der KEL als auch MANV-Realübungen unter Beteiligung der Kliniken und des Rettungsdienstes und ggf. weiterer Sektoren des Ge- sundheitswesens. Realitätsnahe Rahmenszenarien, professionelle Drehbücher und Einspielkonzepte sowie ein strukturiertes Peer-Coaching-Verfahren stellen sicher, dass Qualität, Vergleichbarkeit und Lernfortschritte transparent und messbar sind. Da- bei wird die Gesamtreaktionsfähigkeit des Systems geprüft und kontinuierlich verbes- sert. Dadurch entsteht ein fachlich fundiertes, datenbasiertes und zukunftsfähiges Ge- samtprogramm, das dem MAGS eine nachhaltige Stärkung der Resilienz der Kliniken und der weiteren krisenrelevanten Gesundheitsstrukturen in NRW ermöglicht.

Das Programm stärkt nicht nur die Krisen- und Notfallresilienz der Kliniken, sondern bezieht systematisch die ambulante Versorgung, die stationäre Pflege sowie den Rettungsdienst ein. Durch die integrierte Betrachtung der Risiken (einschl. inter- und intrasektoraler Abhängigkeiten) dieser Versorgungsbereiche entsteht eine strukturbil- dende, landesweit anschlussfähige Architektur für Planung, Ausbildung und Übung. Die Harmonisierung von Standards und die Definition verbindlicher Schnittstellenpro- zesse schaffen ein hohes Maß an landesweiter Vergleichbarkeit und ermöglichen eine bessere Steuerung der Krisenvorsorge über alle Sektoren hinweg. Damit ergibt sich ein konsistentes Gesamtbild der Resilienz- und Mindestanforderungen im Gesund- heitswesen des Landes Nordrhein-Westfalen, das Qualitätssicherung, Skalierbarkeit und Wirksamkeitskontrolle nachhaltig verbessert. Durch diese systematische Verzah- nung wird die operative und strategische Handlungsfähigkeit aller beteiligten Akteure erhöht und die Resilienz im Gesundheitswesen flächendeckend und dauerhaft ge- stärkt.

[Seite 4]

[Seite 4: Text nur als Bild — nicht lesbar]

[Seite 5]

5

Inhalt und Umfang der Leistung

2.1 Projektorganisation und Steuerung

2.1.1. Steuerung mit Auftraggeber, Projektmanagement und Reporting

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
Sicherstellung über die ge- samte Projektlaufzeit

Die Steuerung erfolgt über klare Rollen, feste Kommunikationsroutinen und dokumen- tierte Entscheidungsprozesse und gewährleistet damit ein konsistentes Vorgehen über alle Teilprojekte hinweg.  Der Auftragnehmer (AN) hat eine ausfallsichere Projektleitungsstruktur und Projek- torganisation mit einem Projektmanagementoffice (PMO) zu Steuerung aller nach- folgend aufgeführten Teilleistungen vorzusehen.  Der AN legt bereits mit dem Angebot einen Vorschlag für einen Gantt-basierten Projektablaufplan vor; bei Auftragserteilung wird dieser zu Projektbeginn gemein- sam mit dem Auftraggeber (AG) final abgestimmt und durch den AN fortlaufend fort- geschrieben.  Durchführung eines monatlichen hybriden Jour fixe zur Projektkoordination mit dem AG.  Durchführung von quartalsweisen Steuerungsmeetings in Präsenz mit dem AG und vom AG benannten Stakeholdern (einschl. eines von AG zugründenden Beitrags sowie Verantwortliche des Ministeriums des Innern NRW), jeweils mit Zwischen- Evaluation. Der Beirat sowie die Verantwortlichen des Ministeriums des Innern NRW werden über den gesamten Durchführungszeitraum in die gesamte Projekt- durchführung in Abstimmung mit dem AG einbezogen.  Der AN erstellt zur Vorbereitung der Steuerungsmeetings eigenverantwortlich einen standardisierten Reporting-Bericht mit folgenden Bestandteilen: inhaltliche Erkennt- nisse zur Risiko- und Krisenvorsorge der Akteure der Gesundheitswirtschaft im be- trachteten Zeitraum, Informationen zum Projektablauf inkl. Hindernissen und Erfol- gen, Evaluationsergebnisse der durchgeführten Schulungs- und Übungs-Maßnah- men – ggf. getrennt nach beteiligter Organisation und Einzelteilnehmenden. Der Reporting-Bericht wird dem AG jeweils 1 Woche vor dem Steuerungsmeeting digital zur Verfügung gestellt.  Der AN protokolliert alle relevanten Tätigkeiten, Inhalte und Ergebnisse der Projekt- durchführung sowie sämtliche Projektmanagement-/Steuerungstermine; die voll- ständige Dokumentation ist dem AG auf Verlangen zur Verfügung zu stellen.  Der AN überwacht verbindlich Zeitpläne und Meilensteine; Abweichungen sind un- verzüglich zu melden, geeignete Reaktionsmaßnahmen selbstständig und proaktiv vorzuschlagen und im Einvernehmen mit dem AG umzusetzen.

[Seite 6]

6

 Der AN stellt sicher, dass Erkenntnisse aus den Analysephasen in den anschlie- ßenden Schulungs- und Übungsbausteinen verwertbar aufbereitet und zwischen al- len Teilprojekten und Gesundheitsversorgungssektoren inhaltlich synchronisiert werden.  Der AN steuert das Projekt konsistent über definierte Key Performance Indicators (KPIs; z.B. Termin- und Durchführungsquoten, Evaluationswerte) und weist proaktiv auf Projektrisiken hin; bei Gefährdung von Zielen sind geeignete Reaktionsmaßnah- men selbstständig und proaktiv vorzuschlagen und im Einvernehmen mit dem AG umzusetzen.  Auf Verlangen des AG erstellt der AN einmal jährlich einen Projektstatusbericht und präsentiert diesen in Präsenz vor einem vom AG benannten Gremium (z. B. Minis- ter, Staatssekretär, politischer Fachausschuss, vgl.). Der Termin und die zugehö- rige Präsentation sind vom AN zielgruppenadäquat und im Einvernehmen mit dem AG vorzubereiten und durch die benannte Projektleitung durchzuführen.  Der AN hat die Steuerung, Organisation und vollständige Durchführung der Einbin- dung externer Akteure aus den kritischen Infrastrukturen (KRITIS) sowie aus den Gesundheitssektoren sicherzustellen. Dies umfasst insbesondere die Planung, Durchführung und Auswertung von Umfragen, Interviews, Workshops und ggf. wei- teren Erhebungsformaten. Der AN führt diese Aufgaben eigenverantwortlich, me- thodisch nachvollziehbar und in Abstimmung mit den projektbezogenen Anforde- rungen durch.

2.1.1. Terminmanagement und Teilnehmendenverwaltung

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
Sicherstellung über die ge- samte ProjektlaufzeitFokus Risikoana- lysenRisikoanalysen, Seminare und ÜbungenSeminare und Übungen

 Der AN hat im Zuge des Gesamtprojekts mehrere hundert Gruppenveranstaltungen (u. a. Workshops der Risikoanalyse, Informationserhebungen in Einrichtungen der Gesundheitswirtschaft, Präsenzschulungen) zu planen, zu koordinieren, durchzu- führen und nachzubereiten; die genaue Anzahl ergibt sich aus den fachlichen Ab- schnitten der Leistungsbeschreibung.  Der AN hat für den AG und die beteiligten Stakeholder (z. B. Kliniken) eine telefoni- sche und digitale Erreichbarkeit sicherzustellen. Der AN stellt dabei sicher, dass alle Anfragen des AG, der Stakeholder, Teilnehmenden und Nutzenden innerhalb der üblichen Arbeitswoche (Montag–Freitag) beantwortet werden. Für sämtliche Pro- jektbereiche – einschließlich Terminmanagement, Teilnehmendenverwaltung sowie Nutzersupport der Lern‑ und Austauschplattform – gilt eine einheitliche maximale Reaktionszeit innerhalb der üblichen Arbeitswoche von ≤ 72 Stunden. Diese Vor- gabe ist verbindlich und gilt sektor‑ und prozessübergreifend für alle in der Leis- tungsbeschreibung genannten Aufgaben und Rollen.  Der AN hat eine zentrale Teilnehmendenverwaltung einzurichten und zu betreiben. Die Teilnehmendenverwaltung ist mit der Lern- und Austauschplattform des

[Seite 7]

7

Projekts zu synchronisieren (vgl. Abschnitt 2.1.3 Betrieb und Administration Lern- und Austauschplattform). Die Teilnehmendenverwaltung erfolgt gemäß den daten- schutzrechtlichen Anforderungen in Abschnitt B/C.  Der AN hat eine fortlaufende Evaluation aller Veranstaltungen auf digitalem Wege durchzuführen – auf zwei Ebenen: a) beteiligte Organisationen, b) Einzelteilnehmende.  Die Inhalte der Evaluationen sind angepasst auf die jeweilige Veranstaltung durch den AN vorzuschlagen, mit dem AG ist Einvernehmen herzustellen. Die Ergebnisse sind standardisiert zu erfassen und für das projektweite Reporting aggregiert und anonymisiert aufzubereiten.  Der AN hat für jede einzelne Veranstaltung folgende Aufgaben eigenverantwortlich umzusetzen: o Selbständige Terminabstimmung einschließlich Klärung aller Detailfragen mit den jeweiligen Stakeholdern o Koordination der Raum- und Ressourcenplanung (inkl. Technik/Medien) o Informationsmanagement in Richtung der Teilnehmenden in der Vor- und Nach- bereitung (Einladungen, Agenda, Teilnehmendeninformationen, Materialver- sand, Follow-Ups). o Abgleich der Teilnehmendenzahlen mit den Planungsvorgaben (Soll/Ist), inkl. Wartelisten- und Nachrückersteuerung. o Zeitnahe Erstellung und Versand der Teilnehmendenzertifikate je Veranstaltung. o Evaluation der Maßnahme inkl. Feedbackerhebung bei den Schulungsteilneh- menden; Auswertung getrennt nach Organisation und Einzelteilnehmenden, falls erforderlich.  Der AN hat sämtliche Aktivitäten nachweisbar zu dokumentieren (Teilnehmenden- listen, Protokolle, Evaluationsdaten, Versandnachweise) und auf Verlangen in stan- dardisierter Form für das Projekt-Reporting bereitzustellen. Anforderungen an Da- tenformate und Schnittstellen sind mit dem AG abzustimmen.

2.1.2. Betrieb und Administration Lern- und Austauschplattform

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal20272. HJ 2027/20282029
technische und inhaltliche Einrichtung (1. Hj)RegelbetriebRegelbetrieb

 Der AN hat eine Lern- und Austauschplattform (Schulungsplattform) für alle im Pro- jekt vorgesehenen E-Learning-Inhalte aufzubauen, sicher zu betreiben und über die gesamte Projektlaufzeit verfügbar zu halten. Die Plattform dient der zentralen Be- reitstellung, Organisation und Auswertung der digitalen Lernangebote sowie der Steuerung der Zugriffe für Stakeholder aller betroffenen Sektoren. Die Datenhaltung

[Seite 8]

8

und Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt gemäß den Vorgaben in Ab- schnitt B.  Der AN stellt ein Lernmanagementsystem (LMS) bereit und betreibt dieses als zent- rale Komponente der Plattform. Die LMS‑Leistung umfasst insbesondere: o Nutzer‑, Rollen‑ und Rechteverwaltung inkl. organisationsbasierter Zugriffssteu- erung (z. B. Organisation/Standort/Einrichtung), o Kurs‑ und Inhaltsmanagement (Anlage/Strukturierung von Kursen und Lernpfa- den; Upload, Versionierung und Freigabe von Lerninhalten), o Durchführung digitaler Lernformate inkl. Selbstlern‑ und Blended‑Learning‑Ele- menten, o Lernerfolgskontrollen (z. B. Quiz/Tests) o Fortschritts‑ und Abschlussnachverfolgung inkl. Zertifikatsfunktion, o Reporting (Reichweiten‑, Nutzungs‑ und Abschlusskennzahlen) für das Projekt- controlling, o Betrieb/Administration inkl. Monitoring, Updates/Patches, Backup/Restore und Supportprozessen.

 Die Plattform ist für insgesamt bis 10.000 Nutzende (skalierbar) auszulegen. Die Teilnehmendenverwaltung und Zugangssteuerung erfolgt grundsätzlich organisati- onsbasiert. Ein sektorübergreifendes Rollen‑ und Rechtekonzept ist durch den AN zu erstellen und mit dem AG abzustimmen. Dabei gelten mindestens folgende Rah- menannahmen: o Kliniken: ca. 320 bis 500 Standorte, davon ca. 60 Standorte mit > 500 Betten. Zugriff für KAEP‑/KEL‑Verantwortliche sowie weitere resilienzrelevante Rollen je Standort. o Weitere Sektoren (z. B. ambulante Versorgung, stationäre Pflege Rettungs- dienst): Zugang in der Regel mit 1 bis 3 Konten je Organisation (Organisations- ebene). o Abweichende Nutzerkonzepte für priorisierte Zielgruppen (z. B. KEL‑Teams der an Vollübungen beteiligten Kliniken) sollen im Einvernehmen mit dem AG festge- legt werden.

 Die Plattform muss die im Programm vorgesehenen Blended‑Learning‑Formate un- terstützen. Für die im LMS bereitgestellten Inhalte sind mindestens sicherzustellen: o angemessene grafische Aufbereitung, o didaktisch strukturierte Wissensvermittlung, o Einsatz von professionell aufbereitetem Bewegtbild und Präsentationsmaterial, o digitale Interaktionselemente (z.B. Quiz).  Sofern in den Fachabschnitten keine abweichenden Vorgaben gemacht werden, sind einzelne Unterrichtseinheiten (UE) auf eine Nutzungs-/Bindungsdauer von 45 Minuten auszurichten.

[Seite 9]

9

 Der zuverlässige Plattformbetrieb ist ab 01/2027 sicherzustellen. Der AG ist berech- tigt, einen Nachweis über die Verfügbarkeit im Sinne eines Service Level Agreement (SLA) mit einer Mindestverfügbarkeit von 98% zu verlangen.

2.1.3. Erstellung eines übergreifenden Beratungs-, Schulungs- und Übungskon- zepts

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
Sicherstellung über die ge- samte Projektlaufzeit

 Der AN hat ein übergreifendes Rahmenkonzept zu erstellen, das die Module Risi- koanalyse (Kap. 2.2), Schulungen (Kap. 2.3/2.4) und Übungen (Kap. 2.5) metho- disch verzahnt und als konsistentes Gesamtprogramm beschreibt; die Erarbeitung erfolgt in enger, iterativer Abstimmung mit dem AG.  Der AN hat im Rahmenkonzept mindestens zu beschreiben: Zielbild und Geltungs- bereich, Programm- und Governance-Logik (Rollen, Entscheidungs- und Abstim- mungsroutinen), einheitliche Qualitäts- und Evaluationsprinzipien (Evaluation im Sinne der Qualitätssicherung der Lern- und Veranstaltungsformate; hierzu gehören insbesondere standardisierte Feedbackerhebungen zur Zufriedenheit/Rele- vanz/Verständlichkeit, die Lernerfolgskontrolle (z. B. Tests/Quiz) sowie die Auswer- tung und Dokumentation der Ergebnisse zur kontinuierlichen Optimierung der For- mate und Inhalte) sowie die Schnittstellen/Übergaben zwischen Risikoanalyse, Schulung und – für den Sektor Kliniken – Übung. Detailanforderungen zu Curricula, Formaten und Übungsdesign werden in den Kapiteln 2.3–2.5 konkretisiert.  Der AN hat das Rahmenkonzept nach Abstimmung mit dem AG verbindlich anzu- wenden und projektbegleitend fortzuschreiben.

2.1.3.1. Feinplanung Sektor Kliniken  Der AN hat ein sektorspezifisches Unterkonzept für den Sektor Kliniken zu erstellen. Dieses beschreibt die stufengerechte Umsetzung und Verzahnung der klinikbezo- genen Risikoanalyse (Kap. 2.2) mit den Schulungsbausteinen (Kap. 2.3) und den Übungsbausteinen (Kap. 2.5) für die drei Versorgungsstufen (Unikliniken, Plankran- kenhäuser > 500 Betten, Plankrankenhäuser < 500 Betten).  Das Unterkonzept Kliniken legt fest: (a) stufenspezifische Zielgruppen/Teilnehmen- denkreise, (b) zentrale Schnittstellen und Übergaben Analyse → Schulung → Übung, (c) stufengerechte Qualitäts- und Evaluationslogik (Evaluation im Sinne der Qualitätssicherung der Lern- und Veranstaltungsformate; hierzu gehören insbeson- dere standardisierte Feedbackerhebungen zur Zufriedenheit/Relevanz/Verständ- lichkeit, sowie die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse zur kontinuierli- chen Optimierung der Formate und Inhalte; übergreifende Leitplanken; Details in Kap. 2.3 und 2.5), sowie (d) klinikbezogene Lieferobjekte/Artefakte (z. B. Template-

[Seite 10]

10

Sets, priorisierte Maßnahmenraster, Checklisten) gemäß den Vorgaben der jeweili- gen Fachkapitel.

2.1.3.2. Feinplanung Sektor ambulante und pflegestationäre Versorgung, öffent- licher Gesundheitsdienst (ÖGD) und Rettungsdienst  Der AN hat ein sektorspezifisches Unterkonzept für die Sektoren ambulante Versor- gung, ambulante und stationäre Pflege, öffentlicher Gesundheitsdienst sowie Ret- tungsdienst zu erstellen. Dieses beschreibt die sachgerechte Verzahnung der sek- torspezifischen Risikoanalysen (Kap. 2.2.4 und 2.2.6) mit den Schulungs- und Workshopbausteinen des Gesamtprogramms (Kap. 2.4).

 Der AN hat im Unterkonzept festzulegen: (a) Zielgruppen und bedarfsgerechte Dif- ferenzierung (z.B. urban/ländlich im Rettungsdienst, adressatengerechte Zielebene im Sektor der ambulanten Versorgung), (b) Schnittstellen und Koordinations-/Mel- dewege , (c) einheitliche Qualitäts- und Evaluationsprinzipien für Schulungs- und Workshopformate (Evaluation im Sinne der Qualitätssicherung der Lern- und Ver- anstaltungsformate; hierzu gehören insbesondere standardisierte Feedbackerhe- bungen zur Zufriedenheit/Relevanz/Verständlichkeit, die Lernerfolgskontrolle (z. B. Tests/Quiz) sowie die Auswertung und Dokumentation der Ergebnisse zur kontinu- ierlichen Optimierung der Formate und Inhalte; Details in Kap. 2.4), sowie (d) sek- torspezifische Lieferobjekte/Artefakte (z.B. Template-Sets, priorisierte Maßnahmen- raster, Checklisten, Lernbausteine) gemäß den Vorgaben der jeweiligen Fachkapi- tel.

2.1.4. Planung und Durchführung von Rahmen-Veranstaltungen

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
1 Veranstaltung1 Veranstaltung1 Veranstaltung

Der AG führt projektbegleitend bis zu drei jeweils maximal eintägigen Veranstaltungen zur (ggf. auch politischen/medialen) Begleitkommunikation oder im Sinne der Netz- werkarbeit durch (z.B. Ministertermin, Pressekonferenz oder Symposium).

Hierbei unterstützt der AN bei der Konzeption und Vorbereitung, unterstützt oder ver- antwortet die Durchführung (z. B. Moderation), und unterstützt das MAGS bei der Nachbereitung und Evaluierung dieser Rahmenveranstaltungen für das Projekt zu fol- genden Zeitpunkten: o Kick-off zu Beginn der Schulungsreihe o Zwischenstand nach ca. einem Jahr Durchführung o Abschlussveranstaltung zum Ende der Schulungsreihe (Die Zeitpunkte sind un- verbindlich und können auf Wunsch des AG angepasst bzw. innerhalb der ge- samten Projektlaufzeit verschoben werden)

[Seite 11]

11

o Der AN hat hierfür je Veranstaltung bis zu 7 Personentage vorzusehen (jeweils ca. 4 Personentage zur Vorbereitung, 2 Personentage zur Durchführung und ein Personentag zur Nachbereitung; Umwandlungen auf Wunsch des AG bzw. im Einvernehmen sind möglich.) o Die Leistung ist durch die Projektleitung oder – im Einvernehmen zwischen AG und AN – durch inhaltlich besonders geeignete Mitglieder des Projektteams des AN zu erbringen.

2.2. Sektorenübergreifende Qualifizierte Risikoanalyse Die qualifizierten Risikoanalysen bilden das inhaltliche Fundament des Gesamtvorha- bens. Der AN führt diese landesweit konsistent, sektorenübergreifend anschlussfähig und ausgerichtet an BBK-Leitfaden, ISO 31000, ISO 22301 und dem BBK-KAEP- Handbuch durch. Sie liefern belastbare Zielbilder und priorisierte Maßnahmen für alle Versorgungsstufen. Auf Basis einheitlicher Standards werden Risiken systematisch erhoben, bewertet und in passgenaue Maßnahmen überführt. Die Analysen schaffen eine gemeinsame Daten- und Entscheidungsgrundlage für Kliniken und angrenzende krisenrelevante Sektoren. Sie adressieren klassische Szenarien (MANV, CBRN), hyb- ride Bedrohungen sowie Anforderungen der Zivilen Verteidigung und ermöglichen ein strukturiertes, messbares Vorgehen für Planung, Schulung und Übung im Landesmaß- stab.

Der AN hat für die landesweite, sektorenübergreifende Risikoanalyse sowie für jede sektorenbezogene Risikoanalyse (Kliniken, ambulante Versorgung, stationäre Pflege, Rettungsdienst) jeweils eigenständige Ergebnisberichte zu erstellen. Diese Einzelbe- richte sind in der Einleitung des Berichtswesens so zu beschreiben, dass sie im weite- ren Projektverlauf zu einem konsolidierten Gesamtbericht der Risikoanalyse des Lan- des Nordrhein‑Westfalen zusammengeführt werden. Der Gesamtbericht hat die lan- desweiten Erkenntnisse sowie die sektorspezifischen Ergebnisse strukturiert zusam- menzuführen und vergleichbar aufzubereiten.

Für alle im Rahmen der Risikoanalysen zu erstellenden Lieferobjekte (u. a. Berichte, Template-Sets, Maßnahmenraster, Checklisten) hat der AN ein einheitliches Qualitäts- und Abnahmevorgehen umzusetzen: (1) Mindestbestandteile je Dokumenttyp (z. B. Zweck/Scope, Methodik, Datengrundlagen, Bewertung/Herleitung, Maßnahmenpriori- sierung), (2) konsistente Versionierung (Version, Datum, verantwortliche Rolle, Ände- rungsstand), sowie (3) Bereitstellung in druckfähigem PDF und editierbaren Formaten gemäß LV.

Der AN hat bei den Risikoanalysen mindestens folgende methodische Grundlage und den aktuellen Stand der Forschung zu beachten:  BBK‑Handbuch Krankenhausalarm‑ und ‑einsatzplanung (KAEP), Stand 2020 – Empfehlungen zur Erstellung und Fortschreibung von Krankenhausalarm‑ und ‑ein- satzplänen.

[Seite 12]

12

 BBK‑Leitfaden „Risikoanalyse im Bevölkerungsschutz“, 2019 – einheitliches Vorge- hen zur Szenariobildung, Bestimmung von Schadensausmaß und Eintrittswahr- scheinlichkeit; methodischer Rahmen für bundeseinheitliche Risikoanalysen sowie 2025  ISO 31000 Risikomanagement – systematische Identifikation, Bewertung, Behand- lung und Kommunikation von Risiken.  DIN EN ISO 22301 Business Continuity Management Systeme – Sicherstellung be- trieblicher Kontinuität, kritischer Abläufe und Wiederanlaufstrategien.  Branchenspezifischer Sicherheitsstandard (B3S) für Kliniken  weitere Evidenz und Fachempfehlungen, z. B. der DAKEP oder vergleichbare Fa- chempfehlungen für die weiteren Sektoren des Gesundheitswesens

Zu Beginn des Projekts erhält der Auftragnehmer eine Szenarienbeschreibung der Zi- vilen Verteidigung seitens des Auftragsgebers ausgehändigt.

2.2.1. Landesweite, sektorenübergreifende qualifizierte Risikoanalyse der Ge- sundheitswirtschaft (Szenarienbasiert)

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
Hauptphase, Abschluss- und Transferphase

Der AN erstellt eine sektorenübergreifende qualifizierte Risikoanalyse auf Basis von Szenarienbetrachtungen für die im Kapitel 2.2.2.1, 2.2.2.3, 2.2.4.3 und 2.2.4.5 aufge- führten Bereiche der Gesundheitswirtschaft:

 Der AN hat hierfür durch Dokumentenanalysen, Interviews und in Workshops die Fähigkeiten, Abhängigkeiten und Risiken der Gesundheitswirtschaft systematisch zu erfassen, zu bewerten und für die weitere Szenarienbildung nutzbar aufzuberei- ten. Hierbei sind relevante Infrastrukturen, die für den Betrieb der Einrichtungen des Gesundheitswesens essenziell sind, und etwaige kaskadierende Effekte auf das Gesundheitswesen bei Einschränkungen deren Leistungsfähigkeit zu berücksichti- gen.

 Zur Überprüfung und Validierung dieser Anforderungen hat der AN geeignete Sze- narien auszuwählen, die die maßgeblichen Belastungs-, Stör- und Ausfallkonstella- tionen realitätsnah abbilden.

 Die Szenarien sind so zu bestimmen, dass sie eine valide Ableitung von etablierten Best Practices → Anforderungen → Maßnahmen ermöglichen und eine belastbare Grundlage für die weitere Analyse, Bewertung und Ableitung sektorübergreifender Anforderungen bilden.

[Seite 13]

13

 Der AN hat die Szenarien so auszuwählen, dass sie insbesondere folgende fachlich zwingend zu betrachtende Aspekte abdecken: o die kurzfristige ungeplante oder dauerhafte Versorgung einer größeren Anzahl von Patienten, o die Versorgung besonders kontaminierter Patienten, o die erhebliche, auch langanhaltende Einschränkung Ausfall eigener Gebäude- technik/für den Betrieb notwendige Einrichtungen (z.B. Medizinische Gasversor- gung, Drückerhöhungsanlagen, Sterilisation, Labor, Küche u.ä.), den Ausfall von IT-Systemen sowie weiteren kritischen Infrastrukturen oder Lieferketten.  Der AG erwartet bei der Szenarienauswahl eine Berücksichtigung der veränderten Sicherheitslage. In Verbindung mit den vorgenannten Anforderungen sind folgende Szenarien als gesetzt anzunehmen: o Massenanfall von Verletzten (beispielsweise mit einer Vielzahl von CBRN-konta- minierter Patienten oder durch extreme Hitze), o Blackout, anhaltender Infrastrukturausfall oder Mangellage o hybride Bedrohungslagen: Cyberangriffe und Lieferkettenstörungen, o Evakuierung/Räumung eines Krankenhauses oder einzelner Bereiche des Kran- kenhauses o Anforderungen der Zivilen Verteidigung (erhöhte Versorgungsbedarfe bei einge- schränkten Ressourcen und ggf. betroffenen Infrastrukturen – Szenario: NRW als logistische Drehscheibe der NATO bei einem Verteidigungsfall an der NATO- Ostflanke). Zu Beginn des Projekts erhält der Auftragnehmer eine Szenarienbe- schreibung der Zivilen Verteidigung seitens des Auftragsgebers ausgehändigt.  Der AN kann darüber hinaus weitere relevante Szenarien optional ergänzen. Die Risikoanalyse hat grundsätzlich alle im LV aufgeführten Sektoren einzubeziehen. Der AN hat die konkrete Auswahl der Szenarien sowie die Stakeholder‑Setzung zu Projektbeginn im Einvernehmen zwischen AG und AN verbindlich festzulegen (Be- teiligungs-Matrix).  Der AN hat für jedes betrachtete Szenario mindestens einen, insgesamt über alle Szenarien mindestens zehn, Szenarien‑Workshops auf Landesebene mit relevan- ten Praxispartnern aus NRW durchzuführen, insbesondere mit: o Kliniken unterschiedlicher Versorgungs- und Größenklassen, o Rettungsdienst / Leitstellen, o relevanten Vertretern der ambulanten und pflegestationären Gesundheitsversor- gung,  Darüber hinaus sind weitere Informationserhebungen über Interviews, Umfragen und die Auswertung von Best Practices und Publikationen erforderlich.

 Die Ergebnisse der Risikoanalyse werden vom AN als eigenständiger Bericht zur Verfügung gestellt und vom AN in allen weiteren Projektphasen (sektorenabhängige Betrachtung und Schulungen) aktiv weiterverarbeitet.

 Der AN stellt einen aktiven Wissenstransfer sicher.

[Seite 14]

14

2.2.2. Anwendung der landesweit qualifizierten Risikoanalyse zur Krisenresili- enz der Kliniken in 3 Versorgungsstufen

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
Pauschal202720282029
Hauptphase, Abschluss- und Transferphase

 Der AN hat eine landesweit einheitliche, qualifizierte Risikoanalyse zur Anwen- dung für alle Plankrankenhäuser in NRW durchzuführen. Die Anwendung erfolgt standardisiert für drei Versorgungsstufen (Universitätskliniken, Plankrankenhäu- ser > 500 Betten, Plankrankenhäuser < 500 Betten) und dient als Landesgrund- lage für zukünftige KAEP-/KEL-Regelungen. Der AN hat hierzu ein skalierbares Handlungsraster zu entwickeln, das innerhalb der Versorgungsstufe kliniküber- greifend anwendbar ist und eine systematische Priorisierung der Maßnahmen er- möglicht.  Die Risikoanalyse ist auf Basis von fünf einheitlichen Szenarien gemäß Abschnitt 2.2.1 durchzuführen. Die Szenarien sind so anzuwenden, dass sie Analyse, Pri- orisierung und Maßnahmenentwicklung nachvollziehbar strukturieren.  Der AN hat eine einheitliche Bewertungslogik sowie dokumentierte Kriterien an- zuwenden, um Vergleichbarkeit, Benchmarking zwischen Versorgungsstufen und eine vereinfachte Fortschreibung sicherzustellen.  Der AN hat mindestens folgende Ergebnisse bereitzustellen: o Aggregierte Landesauswertung der gegebenen Krisenfähigkeit in den Versor- gungsstufen o Checklisten, Maßnahmenraster und Risikoberichts-Lückentexte zur Nutzung durch die individuellen Einrichtungen (bei Bedarf angepasst auf die jeweilige Versorgungsstufe) o Integration der Erkenntnisse in die Schulungs- und Übungsarchitektur  Methodik und Ergebnisse der Risikoanalyse sind in die Schulungs-, E-Learning- und Übungsbausteine des Gesamtprogramms zu integrieren.  Aus der Risikoanalyse sind Anforderungen an ein adäquates KEL-Krisenma- nagement und Business Continuity Management (BCM) in Kliniken abzuleiten und für alle drei Versorgungsstufen klar zu formulieren.

2.2.2.1. Unikliniken  Zielgruppe/Umfang: 8 Universitätskliniken in NRW; je Versorgungsstufe mind. 1, optional 2 Stakeholder-Workshops.  Stufenspezifische Schwerpunkte: Besonderheiten der Hochleistungs- und Ma- ximalversorgung (Leistungsprofile, Spezialisierungen, Forschungs-/Lehrbetrieb, hohe Interdependenzen), Kapazitäten und Kritikalitäten der Universitätskliniken inkl. Redundanzen, Netzabhängigkeiten und Versorgungs-/Leistungsprofile (z. B.

[Seite 15]

15

Zentrale Notaufnahme (ZNA), Operationsbereich (OP), Intensiv, Diagnostik, Lo- gistik).  Workshop-Setup/Fokus: Anpassung und Validierung der landeseinheitlichen Methodik/Indikatoren für die Maximalversorgung; Einbezug relevanter Best Prac- tices und fachspezifischer Empfehlungen; Ableitung stufenspezifischer KM- /BCM-Anforderungen.  Stufenspezifische Ergebnisse: sektor-/stufenspezifische Risikoanalysebe- richte und Template-Sets für Unikliniken inkl. abgestimmter, priorisierter Maßnah- menraster; Sicherstellung der Anschlussfähigkeit an landesweite Standards so- wie KAEP/KEL-Vorgaben.

2.2.2.2. Plankrankenhausstandorte über 500 Betten  Zielgruppe/Umfang: Plankrankenhäuser in NRW mit > 500 Betten; mind. 1, optio- nal 2 Stakeholder-Workshops mit großen Plankliniken.  Stufenspezifische Schwerpunkte: Kapazitäten und Kritikalitäten großer Häuser inkl. Redundanzen, Netzabhängigkeiten und Versorgungs-/Leistungsprofile (z. B. Zentrale Notaufnahme (ZNA), Operationsbereich (OP), Intensiv, Diagnostik, Logis- tik).  Workshop-Setup/Fokus: stufenspezifische Anpassung und Test der Methodik/In- dikatoren; Einbezug stufentypischer Best Practices; Ableitung priorisierter Maßnah- men mit Blick auf Netz- und Lieferkettenabhängigkeiten.  Stufenspezifische Ergebnisse: stufenspezifische Risikoanalyseberichte und Template-Sets für > 500 Betten inkl. priorisiertem Maßnahmenraster; vollständige Anschlussfähigkeit an landesweite Standards, insbesondere KAEP/KEL.

2.2.2.3. Plankrankenhausstandorte unter 500 Betten  Zielgruppe/Umfang: alle weiteren Plankrankenhäuser in NRW mit < 500 Betten; mind. 1, optional 2 Stakeholder-Workshops mit dieser Versorgungsstufe.  Stufenspezifische Schwerpunkte: begrenztere Redundanzen und Ressourcen kleinerer/mittlerer Häuser, stärkere Abhängigkeit von regionalen Netzwerken so- wie pragmatische Umsetzbarkeit (Quick Wins, Mindeststandards).  Workshop-Setup/Fokus: stufenspezifische Anpassung und Validierung der Me- thodik/Indikatoren; Einbezug praxiserprobter Best Practices für kleinere Häuser; Ableitung priorisierter Maßnahmen mit Fokus auf Umsetzbarkeit und regionale Ab- hängigkeiten.  Stufenspezifische Ergebnisse: stufenspezifische Risikoanalyseberichte und Template-Sets für < 500 Betten inkl. priorisiertem Maßnahmenraster; vollständige Anschlussfähigkeit an landesweite Standards, insbesondere KAEP/KEL.

[Seite 16]

16

2.2.3. Operationalisierung der Risikoanalyse Kliniken

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
Pauschal202720282029
PilotierungOperationalisie- rungOperationalisie- rung

 Der AN hat die entwickelten Risikoanalysen in jeweils fünf Kliniken pro Versor- gungsstufe zu pilotieren, um stufenspezifische Best-Practice-Verfahren und Temp- late-Sets (u. a. Maßnahmenraster, Checklisten, Risikoberichts-Lückentexte und Ab- laufschemata) anwendernah zu testen, zu überarbeiten und zur landesweiten Be- reitstellung zu finalisieren. Hierzu sind strukturierte Rückmeldungen der Anwender zu erheben und Anpassungsbedarfe systematisch auszuwerten.  Der AN hat einen iterativen Vorgehensansatz umzusetzen, der mindestens umfasst: Konsolidierung aller Ergebnisse, Validierung der Bewertungsergebnisse und Maß- nahmen, Überarbeitung der Ergebnisse sowie die verbindliche Überführung in Schulungs-, E-Learning- und Übungsbausteine.

2.2.3.1. Best-Practice-Konzepte/Checklisten/Anwendung  Der AN hat aus den Erkenntnissen der Risikoanalysen praxisnahe, stufenspezifisch anwendbare Produkte abzuleiten und bereitzustellen, darunter mindestens: o Best Practice Sammlungen, o Maßnahmenraster, o Checklistenpakete, o Schulungsmodule zur operativen und strategischen Anwendung.  Der AN hat alle Analyseergebnisse in folgender Struktur bereitzustellen: o Stufenbezogene Dokumente  sektor- /stufenspezifische Analysen  stufenspezifische Maßnahmenraster  stufenspezifische Best Practices  stufenspezifische Template Sets o Landesweite Dokumente  NRW-Gesamtbericht (aggregierte Risikoanalyse)  landesweites Maßnahmenraster  stufenübergreifender Best Practice Katalog  konsolidierter NRW-Überblick  Alle Dokumente sind in druckfähiger PDF-Form und in editierbaren Formaten be- reitzustellen

[Seite 17]

17

2.2.3.2. E-Learning Risikoanlayse Krisenresilienz Klinken  Der AN hat die Analyseergebnisse in Schulungsmodule gemäß Kapitel 2.3 sowie in ergänzende Onlinebausteine zu überführen.  Diese haben mindestens zu umfassen: o 3 UE für Geschäftsführung/KAEP/BCM Verantwortliche, o davon 1 UE versorgungsstufenspezifisch.  Der AN hat ein Blended-Learning-Konzept umzusetzen, bestehend aus: o On-Demand-Inhalten, o praxisorientierten Beispielen, o Integration in das Lernmanagementsystem (LMS), o durchgehendes Nachweis- und Fortschrittsmanagement.  Der AN hat die Lernerfolgskontrolle, optional ergänzt um eine Evaluation der In- halte und Vermittlung, in Abstimmung mit dem AG, umzusetzen und die Ergeb- nisse transparent zu dokumentieren. 2.2.3.3. Kompakte Onlineberatung sowie Hotline zur Umsetzung  Der AN hat eine Kurzberatung zur praktischen Umsetzung oder Operationalisierung der Risikoanalyse bereitzustellen.  Diese erfolgt als halbtägige Videokonferenz und ist für 60 Plankrankenhäuser um- zusetzen.  Der AN hat ergänzend eine Hotline bereitzustellen. Die Hotline umfasst: einen opti- onalen Follow-up Call für jede dieser 60 Kliniken (bis 30 Minuten kostenfrei), dar- über hinausgehende Beratungszeiten sind optionale Mehrleistungen zur direkten Abrechnung mit der leistungsabrufenden Klinik.

2.2.4. Anwendung der qualifizierten Risikoanalyse zur Krisenresilienz der ambu- lanten Versorgung, der pflegestationären Versorgung

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
Hauptphase, Abschluss- und Transferphase

Der AN hat die landesweit einheitliche qualifizierte Risikoanalyse auf die ambulante Versorgung sowie die mobile und stationäre Pflege anzuwenden. Vorgehen, Bewertungslogik und Ergebnisformate entsprechen den übergreifenden Vorgaben in Abschnitt 2.2.1 (Methodik) sowie den einheitlichen Anforderungen an Er- gebnisberichte und Lieferobjekte in Abschnitt 2.2; erforderliche sektorspezifische An- passungen sind vorzunehmen.

2.2.4.1. Sektorenübergreifendes Zielbild und Resilienzverständnis Der AN entwickelt ein sektorenübergreifendes Zielbild, das ambulante Versorgung, mobile und stationäre Pflege in ein einheitliches, anschlussfähiges und landesweit

[Seite 18]

18

skalierbares Resilienzmodell integriert. Dieses Zielbild berücksichtigt insbesondere eine sowohl angemessene als auch in den betrachteten Szenarien realistisch erreich- bare Leistungsfähigkeit im Krisenfall und bezieht zentrale Koordinationselemente (z. B. KV, Ärztekammer) der Sektoren mit ein.

2.2.4.2. Einbindung des Öffentlichen Gesundheitsdienstes (ÖGD)

Der AN hat den ÖGD in alle relevanten Risikoanalyse Workshops und Bewertungs- prozesse einzubeziehen. Es sind im Rahmen der Analyse sowohl ÖGD von Flächen- kreisen als auch von kreisfreien Städten einzubeziehen und relevante Unterschiede im Hinblick auf Zuständigkeiten, Meldewege, Entscheidungsbefugnisse und Erreich- barkeiten zu beachten. Die Risikoanalyse umfasst insbesondere:  Mitwirkung an Szenarienvalidierungen und Maßnahmenpriorisierung,  Abstimmung behördlicher Melde‑ und Entscheidungswege,  Berücksichtigung der Aufgaben des ÖGD in Surveillance, Monitoring und Ge- fahrenab-wehr,  Analyse der Schnittstellen zwischen ÖGD, ambulanter Versorgung, Pflege, Leit- stellen und kommunalen Entscheidungsstrukturen.

2.2.4.3. Krisenresilienz der ambulanten (haus-) ärztlichen Grundversorgung Der AN hat für die ambulante (haus-) ärztliche Versorgung eine stufenspezifisch an- gepasste, qualifizierte Risikoanalyse durchzuführen. Hierfür hat der AN mindestens einen, optional zwei Stakeholder-Workshops mit Ver- treterinnen und Vertretern der Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) oder der Ärzte- kammern, ggf. ausgewählten Praxisteams, und relevanten regionalen Versorgungs- partnern umzusetzen.

In diesen Workshops hat der AN: o die landesweit einheitliche Risikoanalyse aus Abschnitt 2.2.1 an die Bedarfe und Besonderheiten der ambulanten Versorgung anzupassen, o die Methodik und Indikatoren stufenspezifisch zu testen und zu validieren, o Best-Practices der ambulanten Versorgung (z. B. Notbetrieb, Telemedizin, Ver- tretungsmodelle, regionale Kooperationsstrukturen) einzubeziehen, o sektorspezifische Anforderungen an Krisenmanagement, Notbetrieb und Kom- munikationswege abzuleiten, Ergebnisse umfassen mindestens: o stufenspezifische Risikoanalyseberichte pro KV-Region, o skalierbare Template-Sets, o priorisierte Maßnahmenraster, o sektorangepasste Checklisten und Risiko- und Krisen-Kommunikationsvorla- gen, o Anschlussfähigkeit an landesweite Standards einschließlich der abgestimmten Melde- und Informationsprozesse

[Seite 19]

19

2.2.4.4. Krisenresilienz der ambulanten pflegerischen Grundversorgung Der AN hat für die ambulante pflegerische Versorgung eine stufenspezifisch adaptierte Risikoanalyse zu erstellen. Hierfür sind mindestens ein, optional zwei Stakeholder‑Workshops mit ambulanten Pflegeeinrichtungen, Trägern, Tourenplanungsverantwortlichen, Personalverantwortli- chen, kommunalen Stellen (z. B. Aufsicht, ÖGD) sowie relevanten Vorlieferanten durchzuführen. In diesen Workshops hat der AN:  die Risikoanalyse aus Abschnitt 2.2.1 an die sektorspezifischen Bedingungen des ambulanten Pflegebereichs anzupassen,  die stufenspezifische Adaptierung zu testen und zu validieren,  sektorspezifische Best‑Practices (z. B. priorisierte Leistungspakete, Notbetrieb, Kommunikationswege, Fallback‑Lösungen) einzubringen,  realistische Maßnahmen für Mobilität, Materiallogistik, Personalengpässe und IT‑Stabilität abzuleiten,  die Melde‑ und Informationswege, die Koordinationsschnittstellen sowie die be- hördlichen Aufgaben des ÖGD im Infektionsschutz, Monitoring vulnerabler Gruppen und in Ausfall‑ bzw. Notbetriebsprozessen einzubeziehen. Ergebnisse umfassen mindestens:  sektorbezogene Risikoanalyseberichte,  skalierbare Template‑Sets,  priorisierte Maßnahmenraster,  Best‑Practice‑Sammlungen, Checklisten und Risiko- und Krisen-Kommunikati- onsvorlagen,  stufenspezifische E Learning Bausteine einschließlich abgestimmter ÖGD- Schnittstellen.

2.2.4.5. Krisenresilienz der stationären pflegerischen Grundversorgung Der AN hat für die stationäre Pflege eine stufenspezifisch angepasste Risikoanalyse zu entwickeln. Hierfür hat der AN mindestens einen, optional zwei Stakeholder‑Workshops mit Pfle- geheimbetreibern, Leitungen, Qualitätsmanagement, Versorgungspartnern, Rettungs- dienst/Leitstellen und relevanten kommunalen Behörden sowie relevanten Vorlieferan- ten umzusetzen.

In diesen Workshops hat der AN: o die Risikoanalyse aus Abschnitt 2.2.1 an die spezifischen statischen und dyna- mischen Risiken stationärer Einrichtungen anzupassen, o die Methodik und Indikatoren stufenspezifisch zu testen und zu validieren, o stufenspezifische Best‑Practices (z. B. Evakuierungsabläufe, Verlegungsket- ten, Konzepte zum Not‑ und Mindestbetrieb sowie definierte Mindeststandards) sind systematisch einzubeziehen und an den einschlägigen rechtlichen Vorga- ben des Landes Nordrhein‑Westfalen (insbesondere WTG NRW und BHKG

[Seite 20]

20

NRW) sowie an anerkannten fachlichen Standards der Krisenvorsorge und Qualitätssicherung in der stationären Pflege auszurichten. o Anforderungen für Evakuierung, Schutzräume, Materiallogistik und Angehö- rigenkommunikation abzuleiten, o die Meldewege, Hygieneprozesse, Aufsichtszuständigkeiten und behördlichen Entscheidungs‑, Risiko- und Krisen-Kommunikationsprozesse des ÖGD einzu- binden. Ergebnisse umfassen mindestens: o sektorangepasste Risikoanalyseberichte, o skalierbare Template‑Sets, o Anforderungen an die Betriebliche Notfallplanung, Evakuierungs‑ und Verle- gungs‑SOPs, o priorisierte Maßnahmenraster, o sektorbezogene E-Learning-Bausteine

2.2.4.6. Ableitung gemeinsamer sektorenübergreifender Maßnahmen Der AN leitet aus der Risikoanalyse sektorenübergreifende Maßnahmen ab, die eine abgestimmte Zusammenarbeit zwischen ambulanter ärztlicher Versorgung, stationä- rer Pflege sicherstellen.

Dies umfasst mindestens: o integrierte Lagebilder o abgestimmte Kommunikations‑ und Meldeketten sowie einheitliche Schnittstel- lenprozesse, o gemeinsame Präventions‑ und Schutzkonzepte für ambulante Versorgung, , o koordinierte Maßnahmenraster für operative und strategische Krisenreaktion, o Anforderungen an Qualitätssicherung, Pflege und Fortschreibung der sektoren- übergreifenden Best-Practice-Produkte und Template-Sets (einschließlich kon- sistenter Versionierung sowie dokumentierter Anpassungs- und Freigabepro- zesse

2.2.5. Operationalisierung der Risikoanalyse zur Krisenresilienz der ambulanten Versorgung, der pflegestationären Versorgung sowie der ambulanten Pflege

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

Der AN hat die aus der Risikoanalyse abgeleiteten priorisierten Maßnahmen für die ambulante ärztliche Grundversorgung, die ambulante Pflege sowie die stationäre Pflege in Form praxisorientierter Best-Practice-Verfahren und standardisierter

[Seite 21]

21

Arbeitshilfen (Template-Sets) aufzubereiten und zur Anwendung und Fortschreibung im Rahmen der Krisenvorsorge durch die Akteure bereitzustellen.

Die Verantwortung für Konzeption, Qualitätssicherung, Finalisierung und Dokumenta- tion der Best-Practice-Produkte und Templates liegt durchgängig beim AN.

Dabei sind gesundheitsbehördliche Rahmenbedingungen, etablierte Informations- und Meldewege sowie fachliche Schnittstellen des Gesundheitssystemskonzeptionell zu berücksichtigen, um eine stimmige Anschlussfähigkeit der Best-Practice-Produkte und Templates an bestehende Strukturen sicherzustellen. Der AN hat insbesondere:

o die entwickelten Risikoanalysen in allen drei Gruppen der ambulanten und pfle- gestationären Versorgung praxisnah exemplarisch in einem praxisorientierten Template-Set (u. a. Best-Practice-Verfahren, Checklisten, Ablaufschemata so- wie Maßnahmenlisten/-raster) zu operationalisieren und den Einrichtungen als Arbeitshilfen bereitzustellen, die den Routinebetrieb ebenso wie das Handeln in besonderen Lagen abdecken und die Akteure zur eigenständigen Krisenvor- sorge befähigen. o sämtliche Arbeitshilfen in editierbaren Formaten (z. B. Word/Excel) bereitzustel- len und so zu konzipieren, dass sie von den Einrichtungen einrichtungsindivi- duell angepasst, fortgeschrieben (inkl. Versionierung) und in den eigenen Vor- sorgeprozessen dauerhaft verankert werden können. o für jede der drei Gruppen zielgruppenspezifische E-Learning-Module (je ca. 2UE) zu entwickeln und bereitzustellen. Die Module müssen die identifizierten Maßnahmen, Rollen und Prozesse verständlich vermitteln, in das Lernmanage- mentsystem (LMS) integriert sein und eine landesweit skalierbare Qualifizierung ermöglichen. o präventive Best-Practice-Maßnahmenpakete für Praxen, ambulante Dienste und stationäre Einrichtungen als Bestandteil der Template-Sets zu entwickeln. Diese umfassen organisatorische, infrastrukturelle und informationstechnische Maßnahmen zur Reduzierung der Ausfallanfälligkeit im Krisenfall und berück- sichtigen übergreifende Anforderungen an Monitoring, Kommunikation und den Schutz vulnerabler Bevölkerungsgruppen. o Standardabläufe, Kommunikationsketten und Entscheidungswege für Träger‑ und Einrichtungsstrukturen mitzuerarbeiten, mit dem Ziel, sektorale und regio- nale Koordinations‑, Führungs‑ und (Risiko-/Krisen-)Kommunikationsprozesse in außergewöhnlichen Lagen anschlussfähig und konsistent auszugestalten. o sämtliche Best-Practice-Produkte und Templates in einem systematischen Transfer- und Verstetigungsprozess über das LMS zu verbreiten (Bereitstel- lung, Einordnung, Anwendungshinweise), sodass eine dauerhafte Nutzung, An- passung und Fortschreibung in der ambulanten und pflegestationären Versor- gung ermöglicht wird.

[Seite 22]

22

2.2.6. Anwendung der qualifizierten Risikoanalyse zur Steigerung der Krisen- resilienz der rettungsdienstlichen Versorgung in 2 RDB-Gruppen (ur- ban/Fläche)

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
Hauptphase, Abschluss- und Transferphase

Der AN hat für die rettungsdienstliche Versorgung in zwei Strukturgruppen (urban/ver- dichtet und ländlich/flächig) eine stufenspezifische Risikoanalyse durchzuführen. Die Strukturgruppen werden als Rettungsdienstbereiche (RDB) betrachtet. Hierfür hat der AN mindestens einen, optional zwei Stakeholder-Workshops je Struk- turgruppe zu realisieren, mit Teilnehmenden aus:  Rettungsdienstträgern,  Leitstellen,  Führungskräfte beauftragter Leistungserbringer im Rettungsdienst,  ggf. Kliniknotaufnahmen,  kommunalen Verantwortlichen,  relevanten KRITIS-Partnern.

In diesen Workshops hat der AN:  die Risikoanalyse aus Abschnitt 2.2. an die jeweiligen Versorgungsstruktu- ren anzupassen,  spezifische Belastungsszenarien zu testen und zu validieren,  Best Practices zur Szenarienbewältigung einzubringen,  sektorspezifische Anforderungen an Führungs-, Informations- und Schnitt- stellenprozesse abzuleiten.

Ergebnisse umfassen mindestens:  risiko- und stufenspezifische Gruppenberichte (urban/flächig),  skalierbare Template-Sets,  priorisierte Maßnahmenraster,  E-Learning-Modul (2 UE) für Trägerverantwortliche.

2.2.7. Operationalisierung der Risikoanalyse zur Steigerung der Krisenresilient der ret- tungsdienstlichen Versorgung in 2 RDB-Gruppen (urban/Fläche)

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

[Seite 23]

23

 Mit Fokus auf die Befähigung der Akteure zur eigenständigen Krisenvorsorge hat der AN die Risikoanalysen in beiden Rettungsdienstbereichsgruppen (ur- ban/verdichtet und ländlich/flächig) für das Krisenmanagement/Business-Con- tinuity-Management (BCM) der rettungsdienstlichen Organisation zu operatio- nalisieren und die Ergebnisse in Form eines standardisierten, editierbaren Template-Sets bereitzustellen. Das Template-Set umfasst insbesondere Maß- nahmenlisten/-raster, Checklisten, Ablaufschemata sowie Kurz-SOPs (u.a. Ein- satzführung, Lagedarstellung, Klinik-Anmeldung, Transport- und Verlegungs- ketten, Führungs- und Schnittstellenprozesse) für besondere Lagen.  Der AN hat ein sektorspezifisches E‑Learning‑Modul (2 UE) bereitzustellen. Zielgruppe sind Trägerverantwortliche des Rettungsdienstes. Das Modul ist in das Lernmanagementsystem (LMS) einzubinden und hat eine standardisierte Lernerfolgskontrolle zu enthalten.  Die Ergebnisse sind strukturiert zu dokumentieren und als RDB‑gruppenspezi- fische Ergebnis‑ und Arbeitshilfenpakete (urban/flächig) für die weitere landes- weite Skalierung bereitzustellen (druckfähige PDF‑Form sowie editierbare For- mate). Sämtliche Arbeitshilfen sind in editierbaren Formaten (z. B. Word/Excel) bereitzustellen und so zu konzipieren, dass sie durch Träger/Leitstellen/Leis- tungserbringer bereichsspezifisch angepasst, fortgeschrieben (inkl. Versionie- rung) und in das organisationsinterne Krisenmanagement/BCM integriert wer- den können.

2.2.8. Bestandsaufnahme „Reifegrad Krisenmanagement“ in Kliniken

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
AuftaktphaseHauptphaseAbschluss- und Transfer- phase

 Der AN hat eine standardisierte Bestandsaufnahme des Reifegrades der Kli- nikstäbe in den Bereichen Aus- und Fortbildung, Aufbau-/Ablauforganisation, Infrastruktur und Technik für 60 Kliniken verhältnismäßig aufgeteilt auf die je- weiligen Versorgungstufen durchzuführen. Zweck ist die objektive Erfassung des Ausgangsniveaus zur späteren Priorisierung der Maßnahmen.  Der AN hat hierzu eine Dokumenten- und Interviewanalyse sowie eine Vor-Ort-Begehung (max. 1 Tag mit einem Beratenden nach 3.2.5 je Klinik) durchzuführen. Die Erhebung hat Indikatoren basiert zu erfolgen und umfasst die Identifikation von Stärken, Schwächen sowie kurzfristig realisierbaren Maß- nahmen (Quick-Wins).  Der AN hat für jede der 60 Kliniken eine einstündige Ergebnis-Videokonferenz durchzuführen und anschließend einen schriftlichen Ergebnisbericht bereitzu- stellen. Die Berichte müssen die Bewertung der Reifegrade, priorisierte Emp- fehlungen sowie relevante Sofortmaßnahmen enthalten.

[Seite 24]

24

 Der AN hat am Projektende einen aggregierten Bericht bereitzustellen. Dieser hat Benchmarks, Reifegrad-Cluster, regionale Unterschiede sowie eindeutige Empfehlungen für Fortschreibung und Weiterentwicklung der Strukturen zu ent- halten.

2.3. Sektor Kliniken: Schulungen Erstellung und Bereitstellung von Schulungsinhalten für die Lernplattform und die un- ten beschriebenen Seminare Der AN hat für alle Schulungsunterlagen (Lernplattform-Kurse, Online-, Inhouse- und Präsenzformate) eine einheitliche Qualität sicherzustellen. Dieses umfasst mindes- tens: (a) definierte Lernziele und eine konsistente didaktische Struktur je Modul, (b) standardisierte Unterlagenbestandteile (Agenda, Skript/Präsentation, Übungen/Trans- feraufgaben, Evaluation), (c) fachliche und didaktische Review-Schleifen (inkl. Einar- beitung von AG-Feedback), (d) Versionierung der Unterlagen (Version/Datum/Ände- rungsstand).

2.3.1. Erstellung und Bereitstellung von Schulungsinhalten

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

Erstellung der Schulungsunterlagen für Online-, Präsenz- und Inhouse-Seminare für Kliniken zu folgenden Themen: ○ Seminar 1: ̶ Inhalt: Erstellung KAEP, Betrieb eines Klinikstabes/KEL, Einführung in das Kri- senmanagement von Kliniken ̶ Zielgruppe: KAEP-/BCM-Beauftragte der Kliniken ○ Seminar 2: ̶ Inhalt: Grundlagen der Zusammenarbeit in der KEL und der Stabsarbeit ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL (rollenübergreifend) ○ Seminare 3-7: ̶ Inhalt: Aufgabenspezifische Fortbildungen für die Arbeit in der KEL ̶ Zielgruppen (jeweils ein Seminar):  Leitung KAEP  Geschäftsführung  Ärztliche Leitung  Pflegedienstleitung  Leitung Notaufnahme  Leiter der Informationstechnik  Verantwortliche der Versorgung/Logistik

[Seite 25]

25

○ Seminar 8: ̶ Inhalt: Weiterführende Inhalte zur Stabsarbeit in der KEL („Stabsarbeit advan- ced“ mit Themen wie CRM und Entscheidungsfindung) ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL mit Vorkenntnissen

Die Blended-Learning, Seminar- und Workshop-Schulungsunterlagen müssen dabei jeweils die dieser Leistungsbeschreibung aufgeführten Anforderungen aufgeführten Anforderungen erfüllen.

2.3.2. Durchführung von Onlineseminaren

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

Durchführung, Evaluation und Nachbereitung von insgesamt 75 vierstündigen Online- seminaren für Kliniken, die nicht durch eine Präsenz- oder Inhouse Veranstaltungen berücksichtigt werden können. Durchführung durch eine dozierende Fachkraft Teilnehmende: Maximal 20, um Nachfragen und Diskussion zu ermöglichen. Die Onlineveranstaltungen teilen sich in folgende Seminare auf: ○ Seminar 1: ̶ Inhalt: Erstellung KAEP, Betrieb eines Klinikstabes/KEL, Einführung in das Kri- senmanagement von Kliniken ̶ Zielgruppe: KAEP-/BCM-Beauftragte der Kliniken ○ Seminar 2: ̶ Inhalt: Grundlagen der Zusammenarbeit in der KEL und der Stabsarbeit ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL (rollenübergreifend) ○ (Seminar 3-7 entfallen in diesem Format) ○ Seminar 8: ̶ Inhalt: Weiterführende Inhalte zur Stabsarbeit in der KEL („Stabsarbeit advan- ced“ mit Themen wie CRM und Entscheidungsfindung, Situationsbewusstsein) ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL mit Vorkenntnissen

2.3.3. Durchführung von Inhouseseminaren

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

[Seite 26]

26

Durchführung, Evaluation und Nachbereitung von 75 achtstündigen Inhouseseminar- Tagen (trägerintern) mit Tabletop-Übungselementen. Anpassung der in Kapitel 2.3.3 beschriebenen Inhalte auf die Bedarfe der jeweiligen Teilnehmenden. Teilnehmende: Maximal 15, um Nachfragen und Diskussion zu ermöglichen. Durchführung durch eine dozierende Fachkraft vor Ort (Qualifikation vgl. Mitglieder der Übungsleitung/Beobachter) und einen weiteren Experten (Qualifikation vgl. Anforde- rungen an die Übungsleitung und Regiebuchautoren, Gesamtübungsleiter und Leiter der einzelnen Übungsteile, Übungsbeobachter/Coaches für Stäbe und Leitungsfunk- tion)

Die Seminartage teilen sich in folgende Seminare auf: ○ (Seminar 1 entfällt in diesem Format) ○ Seminar 2: ̶ Inhalt: Grundlagen der Zusammenarbeit in der KEL und der Stabsarbeit ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL (rollenübergreifend) ○ (Seminare 3-7 entfallen in diesem Format) ○ Seminar 8: ̶ Inhalt: Weiterführende Inhalte zur Stabsarbeit in der KEL („Stabsarbeit advan- ced“ mit Themen wie CRM und Entscheidungsfindung, Situationsbewusstsein) ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL mit Vorkenntnissen

2.3.4. Durchführung von trägerübergreifenden Präsenzseminaren

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

Durchführung, Evaluation und Nachbereitung von insgesamt 75 gemeinsamen eintä- gigen Präsenzseminar-Tagen mit Tabletop-Übungselementen. Anpassung der in Ka- pitel 2.3.1 beschriebenen Inhalte auf die Bedarfe der jeweiligen Teilnehmenden. Teilnehmende: Maximal 15, um Nachfragen und Diskussion zu ermöglichen Durchführung durch eine dozierende Fachkraft vor Ort (Qualifikation vgl. Mitglieder der Übungsleitung/Beobachter) und einen weiteren Experten (Qualifikation vgl. Anforde- rungen an die Übungsleitung und Regiebuchautoren, Gesamtübungsleiter und Leiter der einzelnen Übungsteile, Übungsbeobachter/Coaches für Stäbe und Leitungsfunk- tion)

Die Seminartage teilen sich in folgende Seminare auf: ○ Seminar 1:

[Seite 27]

27

̶ Inhalt: Erstellung KAEP, Betrieb eines Klinikstabes/KEL, Einführung in das Kri- senmanagement von Kliniken ̶ Zielgruppe: KAEP-/BCM-Beauftragte der Kliniken ○ Seminar 2: ̶ Inhalt: Grundlagen der Zusammenarbeit in der KEL und der Stabsarbeit ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL (rollenübergreifend) ○ Seminare 3-7: ̶ Inhalt: Aufgabenspezifische Fortbildungen für die Arbeit in der KEL ̶ Zielgruppen (jeweils ein Seminar):  Leitung KAEP  Geschäftsführung  Ärztliche Leitung  Pflegedienstleitung  Leitung Notaufnahme  Technische Leitung  Leiter der Informationstechnik  Verantwortliche der Versorgung/Logistik ○ Seminar 8: ̶ Inhalt: Weiterführende Inhalte zur Stabsarbeit in der KEL („Stabsarbeit advan- ced“ mit Themen wie CRM und Entscheidungsfindung, Situationsbewusstsein) ̶ Zielgruppe: Mitglieder einer KEL mit Vorkenntnissen

2.4 Sektor ambulante Versorgung, stationäre Pflege und Rettungsdienst. Schulungen 2.4.1. Erstellung von Schulungsinhalten für die Lernplattform und Seminare

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202620272028
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

2.4.1.1. Konzeption Lernplattform Erstellung eines jeweils zweistündigen Onlinekurses zur Resilienz auf der unter 2.1.3 beschriebenen Plattform für folgende Teilnehmendenkreise: o Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) o Ambulante ärztliche Versorgung: Niedergelassene (Haus-)Ärzte/Medizinische Versorgungszentren (MVZ)/Notdienstpraxen o Rettungsdienst Dieser Kurs dient zusätzlich als frei abrufbare Informationsbasis für alle zugangsbe- rechtigten Stakeholder, die an den folgend beschriebenen Workshops nicht teilneh- men können oder zur späteren Information. Unter Berücksichtigung der bereits ausgeführten Qualitätskriterien.

[Seite 28]

28

2.4.1.2. Konzeption Seminare und Workshops Erstellung von Schulungsunterlagen für die Sektoren Stationäre-, Ambulante Pflege mit ÖGD und Rettungsdienst – jeweils für 3 Formate mit 8 Stunden mit zielgruppenge- rechten eintägigen Inhalten für voraussichtlich folgende Teilnehmendenkreise: o Öffentlicher Gesundheitsdienst (ÖGD) o Ambulante ärztliche Versorgung: Niedergelassene (Haus-)Ärzten/MVZs/Not- dienstpraxen o Stationäre Pflegerische Versorgung: Pflegeheime o Rettungsdienst Die exakten Teilnehmendenkreise und Inhalte werden nach den Ergebnissen der sek- torübergreifenden qualifizierten Risikoanalysen in enger Abstimmung zwischen AG und AN festgelegt. Eckpunkte: Resilienz der benannten Akteure bei größeren Scha- denslagen, insbesondere im Zivilschutz. Unter Berücksichtigung der bereits ausgeführten Qualitätskriterien.

2.4.2. Durchführung von trägerübergreifender Präsenzseminaren

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
Pauschal202720282029
PilotierungOperationalisierungOperationalisierung

Vorbereitung, Konzeption, Durchführung, Nachbereitung und Evaluierung von insge- samt 60 zielgruppengerechten, achtstündigen Workshops mit jeweils 25 Teilnehmen- den. o Durchführung durch eine dozierende Fachkraft vor Ort (Qualifikation vgl. Mit- glieder der Übungsleitung/Beobachter) o Die Durchführung kann analog zu Kapitel 2.3 als Inhouse- oder gemeinsame Präsenzseminare erfolgen. Der hier bestehende Bedarf wird in der sektorübergreifenden, qualifizierten Risikoana- lyse festgelegt; die exakte Ausgestaltung erfolgt dann in enger Abstimmung zwischen AG und AN.

2.5. Sektor Kliniken: Übungen Der AN hat für alle Übungsunterlagen in einer einheitlichen Qualität umzusetzen. Min- destkriterien sind: (a) vollständige Übungsunterlagen je Format (u. a. Szenariorahmen, Übungsziele, Regiebuch/Einspielkonzept, Rollen- und Kommunikationskonzept, Be- obachtungs- und Bewertungsraster), (b) definierte Auswertungslogik inkl. Lessons Learned und Maßnahmenableitung, (c) Versionierung aller Übungsunterlagen (Ver- sion/Datum/Änderungsstand).

[Seite 29]

29

2.5.1. Durchführung Auftakt-KEL-Stabsrahmenübung

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
1 Übung

Bei dieser Übungsform übt lediglich die KEL, weitere Bereiche innerhalb oder außer- halb der Klinik sind nicht beteiligt. Alle Einspielungen werden durch die Übungsleitung vorgenommen, sie stellt die gesamte „Außenwelt“ dar.

Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Auswertung und Evaluierung einer vor- geschalteten Auftakt-KEL-Stabsrahmenübung mit: o Online-Vorbesprechung mit den Ansprechpartnern der Kliniken/Stakeholdern zur Orga-Abstimmung o Erstellung einer an die Gegebenheiten, den Übungs- und Schulungsstand der jeweiligen Klinik angepassten Übung o Vorabstimmung der Einbindung des AG und der Übungsplanung im Hinblick auf den Projekt-Kick-Off (Abschnitt 2.1.5) und die begleitende Öffentlichkeitsarbeit o Durchführung der Übung mit mindestens folgendem Personalansatz:  1 Gesamtleiter (Qualifikation nach Teil B)  2 Beobachter im Stab (Qualifikation nach Teil B)  7 Personen in der Übungsleitung (Qualifikation nach Teil B) o Gemeinsame Festlegung der individuellen Übungsziele o Erstellung eines Auswertungsberichtes o Durchführung eines einstündigen Onlinetermines zur Vorstellung der Auswer- tung o Übersendung des Berichtes

2.5.2. Konzeption KEL-Stabsrahmenübungen

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
Auftaktphase und Konzeptphase

Bei dieser Übungsform übt lediglich die KEL, weitere Bereiche innerhalb oder außer- halb der Klinik sind nicht beteiligt. Alle Einspielungen werden durch die Übungsleitung vorgenommen, sie stellt die gesamte „Außenwelt“ dar.

 Konzeption der Übungsanlagen in Abstimmung mit dem AG und Stakeholdern  Erstellung von Basis-Drehbüchern und -Einspielungen für 3 Varianten o MANV (beispielsweise mit gleichzeitiger Medien‑ und Informationskrise oder durch Extremhitze verursacht) o Infrastrukturausfall: Evakuierung einzelner Funktionsbereiche der Klinik

[Seite 30]

30

o Bedrohungslage an / in der Klinik  Vorbereitung der Evaluationen  Vorbereitung der Auswertungen

2.5.3. Durchführung KEL-Stabrahmenübungen

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
10 Übungen10 Übungen10 Übungen

Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Auswertung und Evaluierung von 30 ein- tägigen KEL-Stabsrahmenübungen, die jeweils exakt auf die teilnehmende Klinik zu- geschnitten sind.

 Online-Vorbesprechung mit den Ansprechpartnern der einzelnen Kliniken zur Orga-Ab- stimmung und Auswahl eines der in 2.5.2 vorgegebenen Szenarios  Anpassung der in 2.5.2 erstellten Übungsvorlagen auf die Gegebenheiten der jeweiligen Klinik  Auswertung des jeweiligen Übungs- und Schulungsstandes und Anpassung des Schwie- rigkeitsgrades  Durchführung der Übung mit mindestens folgendem Personalansatz: o 1 Gesamtleiter (Qualifikation nach Teil B) o 1 Beobachter im Stab (Qualifikation nach Teil B) o 4 Personen in der Übungsleitung (Qualifikation nach Teil B)  Gemeinsame Festlegung der individuellen Übungsziele  Erstellung eines Auswertungsberichtes  Durchführung eines einstündigen Onlinetermines zur Vorstellung der Auswer- tung  Übersendung des Berichtes

2.5.4. Konzeption MANV-Realübungen Rettungsdienst/Rahmenübung KEL

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720272028
Auftaktphase und Konzeptphase

Bei dieser Übungsform werden zwei Schwerpunkte gleichzeitig durchgeführt:

 Realübung mit einer durch den AG im Einvernehmen mit dem AN festzulegenden Anzahl an Verletztendarstellenden (entsprechend der Versorgungsstufe, in der Re- gel zwischen 30 und 50). Abweichungen sind im gegenseitigen Einvernehmen mög- lich.  Optional: Damit zusammenhängende Rahmenübung der KEL.

[Seite 31]

31

 Alle sonstigen Einspielungen werden durch die Übungsleitung vorgenommen, sie stellt die gesamte „weitere Außenwelt“ dar.

Für diese Übungsform sind folgende Vorarbeiten zu leisten:  Konzeption der Übungsanlagen  Erstellung von Basis-Drehbüchern und -Einspielungen für 3 Varianten o MANV mit CBRN-Lage mit gesteuertem/ungesteuertem Patientenzufluss (initial unerkanntem Kontaminationsereignis und partiellem Dekon‑Versa- gen am Schadensort) oder MANV aufgrund einer Extremhitze o Die weiteren zwei Varianten sind anhand des Grundlagendokument sowie der Szenarienbeschreibung, die durch den AG erstellt und zu Projektbeginn an den AN ausgehändigt werden auszuarbeiten. Sie haben sich dabei an Anforderungen der zivilen Verteidigung zu orientieren.  Ausarbeitung der Verletzungsmuster MANV  Vorbereitung der Evaluationen  Vorbereitung der Auswertungen

2.5.5. Durchführung MANV-Realübungen Rettungsdienst/Rahmenübung KEL

Leistungsumfang bzw. -dauer und voraussichtliche Verteilung auf die Projektlaufzeit
pauschal202720282029
2 Übungen3 Übungen2 Übungen

Vorbereitung, Durchführung, Nachbereitung, Auswertung und Evaluierung von 7 sek- torübergreifenden, eintägigen MANV-Realübungen Rettungsdienst / Rahmenübung KEL, die jeweils exakt auf die teilnehmende Klinik und Rettungsdienst sowie weitere Übungsbeteiligte zugeschnitten sind.

 Mehrere Online-Vorbesprechungen mit allen Ansprechpartnern der einzelnen Kliniken und des jeweiligen Rettungsdienstes zur Orga-Abstimmung und Aus- wahl eines der in 2.5.4 vorgegebenen Szenarios  Anpassung der in 2.5.4 erstellten Übungsvorlagen auf die örtlichen Gegeben- heiten  Auswertung des jeweiligen Übungs- und Schulungsstandes und Anpassung des Schwierigkeitsgrades  Gemeinsame Festlegung der individuellen Übungsziele  Durchführung der Übung mit mindestens folgendem Personalansatz:  Übergreifend: o 1 Gesamtleiter (Qualifikation nach Teil B) o 1 stv. Gesamtleiter (z. B. V.) (Qualifikation nach Teil B)  Rahmenübung KEL

[Seite 32]

32

o 1 Beobachter in der KEL (Qualifikation nach Teil B) o 5 Personen in der Übungsleitung (Qualifikation nach Teil B)  Abschnitt MANV-1 (z.B. Einsatzstelle) o 1 Leiter (Qualifikation nach Teil B) o 5 Beobachter (Qualifikation nach Teil B, darunter zwei Ärzte) o Abschnitt MANV-2 (z.B. Notaufnahme) o 1 Leiter (Qualifikation nach Teil B) o 5 Beobachter (Qualifikation nach Teil B, darunter zwei Ärzte)  Dies dient der übergreifenden Koordination und der Fähigkeit der Übungsleitung, auf Probleme in der Übungsdurchführung schnell reagieren zu können  Erstellung eines Auswertungsberichtes  Durchführung eines einstündigen Onlinetermines zur Vorstellung der Auswertung  Übersendung des Berichtes

Grundsätzliche Anforderungen und Erfüllungsorte Die Angebots- und Vertragssprache ist Deutsch. Die Sprachkompetenz der gegenüber dem AG, den beteiligten Organisationen und insbesondere den Schulungsteilnehmen- den in Erscheinung tretenden Personen muss eine präzise fachliche Kommunikation in deutscher Sprache ermöglichen. Der Auftragnehmer stellt durch geeignete Qualitätssicherungsmaßnahmen sicher, dass sämtliche im Rahmen des Auftrags zu erstellenden Unterlagen fachlich korrekt, vollständig, verständlich und didaktisch geeignet aufbereitet sind. Dies betrifft insbe- sondere politische Zwischenberichte, Ergebnisberichte der Risikoanalysen, Konzepte, Checklisten, Schulungs- und Arbeitsunterlagen, Präsentationen und Handouts. Die Unterlagen müssen in Inhalt, Struktur, Gestaltung und sprachlicher Ausarbeitung ei- nem professionellen, hochwertigen Standard entsprechen. Dies umfasst insbesondere eine klare Gliederung, nachvollziehbare Darstellung komplexer Inhalte, ein konsisten- tes Layout sowie eine korrekte Rechtschreibung und Grammatik. Für rein projektmanagementbezogene Austausche zwischen AG und AN (eMails, fort- geschriebene Protokolle) gilt die Anforderung an Qualitätssicherungsmaßnahmen ab- geschwächt, der AN hat dennoch auch in diesem Bereich eine professionelle und feh- lerfreie schriftliche Kommunikation sicherzustellen. Die Blended-Learning Schulungsunterlagen müssen jeweils folgende Qualitätskrite- rien erfüllen:  Multimedialer und abwechslungsreicher Methodenmix mit hohem Qualitätsanspruch u.a. bei  Vortragsvideos (Studioqualität in Bild und Ton)  Animation der Erklärvideos  Klare Struktur und eindeutig definierte Lernziele  Modularer Aufbau in sinnvollen Lerneinheiten  Ausreichende Aktivierung der Lernenden

[Seite 33]

33

 Sicherung von Praxisnähe und Transfer  Sichtbares Feedback und für die Teilnehmenden erkennbarer Lern- fortschritt  Regelmäßige Wiederholung und Lernkontrolle  Der AG geht davon aus, dass für die pädagogische Ausarbeitung und hoch- wertige Produktion einer UE Blended Learning nach den vorgegebenen Qualitätsindikatoren mindestens 10h Aufwand anfallen. Bei Schulungs- und Workshopunterlagen muss für die folgend beschriebene Durch- führung eine optimale methodische und didaktische Durchführung bereits in den Schu- lungsunterlagen angelegt sein:  Einstieg und Orientierung  Wissensinput in kompakten Lerneinheiten  Aktive Phasen  Transfer in die Praxis  Austausch und Diskussion  Interaktive Didaktik und Methodenwechsel  Ergebnissicherung  Abschluss mit Feedback und Evaluation

Präsenzveranstaltungen finden vorrangig in NRW statt; abweichende Erfüllungsorte in Deutschland sind im Einzelfall möglich (z. B. zur Erhebung von Best‑Practice‑Erkennt- nissen). Für alle Inhouse und vor-Ort-Veranstaltungen stellt grundsätzlich das Land NRW oder ein beteiligter Stakeholder geeignete Räumlichkeiten; der AN kalkuliert hierfür keine Raum- und Verpflegungskosten. Die Benennung der einzubindenden Stakeholder sowie die Sicherstellung deren Mit- wirkung/Teilnahme (Zusage) obliegt dem AG; der AN schuldet die Einladungs- und Koordinationsleistungen im Auftrag bzw. über den AG. Für alle Übungen stellt grundsätzlich das Land NRW oder ein beteiligter Stakeholder die erforderlichen Mimen bzw. Übungsdarstellenden, die Übungsteilnehmenden sowie sämtliche Übungsmittel, Räume, Sozialräume und die Verpflegung für alle Teilneh- menden bereit. Der AN kalkuliert hierfür keine Personal-, Material-, Raum- oder Ver- pflegungskosten. Der AG stellt sicher, dass die beizustellenden Ressourcen (insbesondere Räume, Übungsmittel, Darstellende und Teilnehmende) rechtzeitig und in geeigneter Qualität verfügbar sind; erforderliche Mitwirkungsleistungen Dritter werden durch den AG or- ganisiert. Verzögerungen oder Leistungseinschränkungen infolge nicht oder nicht rechtzeitig erbrachter Beistellungen begründen kein Verschulden des AN.

[Seite 34]

34

Teil B - Anforderungen an das Angebot und die Bietereigenschaft sowie weitere Verfahrensinformationen

Anforderungen an das Angebot/die Bietereignung

Mit dem Angebot sind folgende Unterlagen zur Eignungsprüfung einzureichen:  Dem Angebot ist die Eigenerklärung Ausschlussgründe (Formular 521) beizufü-

gen.  Sofern der Anbietende als Bietergemeinschaft auftritt, ist die Eigenerklärung Bie-

tergemeinschaft (Formular 531) beizufügen.  Bei der beabsichtigten Vergabe von Unteraufträgen bzw. der Eignungsleihe sind

die Formulare 533 a und b und/oder 534 a und b von dem jeweiligen Unternehmen

beizufügen. Darüber hinaus ist anzugeben, welche Teile des Auftrags der Auftrag-

nehmer unter Umständen als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt.

Darüber hinaus sind folgende Anforderungen der Bietereignung durch die nachfolgend genannten Unterlagen nachzuweisen:

Grundlagen des Personaleinsatzes Der AN sichert mit der Übernahme des Projektes zu, dass die für die Schulungen und Übungen erforderlichen Personalressourcen unter Berücksichtigung der jeweiligen fachlichen, methodischen und didaktischen Qualifikationen in Festanstellung in Voll- zeit oder über eine vertragliche Verpflichtung über den gesamten Projektzeitraum hin- weg in organisierter Dispositionshoheit zur Verfügung stehen. Der AG geht davon aus, dass für eine sichere Projektdurchführung mindestens 10 vollzeitbeschäftigte Beratende und Dozierende oder in einem vergleichbaren vertrag- lichen Zugriff in der Dispositionshoheit des AN stehende Personen erforderlich sind, die während der Projektlaufzeit überwiegend für das Projekt disponibel sind. Hierbei erfolgt eine Aufteilung auf die folgende Mindestanzahl an Projektrollen gemäß nach- stehender Beschreibung:  mindestens 4 VZÄ Projektleitung und Teilprojektleitung  mindestens 2 VZÄ Beratende  mindestens 2 VZÄ Dozierende  mindestens 2 VZÄ Übungsleitung

Sie können für Bildungsmaßnahmen, ebenso im Bereich der Übungsleitung und Übungssteuerung auch durch Gastdozierende unterstützt werden. Diese müssen die- selben Qualifikationen und Anforderungen erfüllen wie das hauptberuflich eingesetzte Personal. Die im Folgenden benannten Qualifikationen des eingesetzten Personals sind im An- gebot entsprechend zu bestätigen: Der AN reicht unmittelbar nach der Zuschlagsertei- lung die vorgesehene Projektorganisation, Leitungsstruktur mit namentlicher

[Seite 35]

35

Benennung sowie Qualifikation und Expertise des vorgesehenen Personals ein. Die Erfüllung der nachstehend formulierten personellen Anforderungen ist wertungsrele- vant im Rahmen der Angebotswertung.

Anforderungen an die einzelnen Rollen Der AN hat zur Umsetzung des Gesamtvorhabens eine leistungsfähige, ausfallsichere und eindeutig abgegrenzte Projektorganisation gemäß nachfolgendem Rollenkonzept einzurichten. Die Anforderungen an die Rollen unterteilen sich in Funktionen der Lei- tungsebene, der Teilprojektleitungen (TPL) sowie der weiteren in den folgenden Ab- schnitten beschriebenen Fachrollen. Der AG geht davon aus, dass die 6 Rollen der Gesamt- und Teilprojektleitungen auf- grund des zu erwartenden Workloads durch mindestens 4 Personen wahrgenommen werden müssen. Sofern der AN abweichend eine stärker aggregierte Rollenwahrneh- mung vorsieht, ist im Angebot zu beschreiben, wie die zuverlässige und geeignete Wahrnehmung des Gesamt-Workloads trotzdem sichergestellt wird. Die Übernahme mehrerer Rollen bedingt die aggregierte Erfüllung aller rollenspezifischen Anforderun- gen durch die Person. Abweichungen von den folgenden fachlichen Vorgaben und Veränderungen der per- sonellen Besetzung der beschriebenen Rollen gegenüber den verbindlichen Angaben im Angebot sind auch während des Projektverlaufes nur im Einvernehmen zwischen AG und AN möglich.

Anforderungen an die Projektleitung (Leitungsebene) Die Projektleitung bildet die strategische und operative Steuerungsebene des Gesamt- vorhabens. Sie hat die Verantwortung für Qualitätssicherung, Meilensteinsteuerung, Ressourcenplanung, Abstimmung mit dem AG sowie die übergreifende Kohärenz der drei Programmbausteine Risikoanalyse – Schulung – Übung. Die Leitungsebene besteht mindestens aus:

Fachliche Gesamtprojektleitung Die fachliche Gesamt-Projektleitung trägt die inhaltliche Gesamtverantwortung für Analyse, Schulung und Übung sowie für die übergreifende fachliche Qualität aller Er- gebnisse.

Anforderungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Master-Niveau) in einem zweckdienlichen Fach- bereich (z. B. Medizin, Public Health, Gesundheits- oder Katastrophen-/Krisenma- nagement, Sicherheitstechnik) mindestens fünf Jahre relevante Berufs- bzw. Projekterfahrung in Risikoanalyse‑, Kri- senmanagement‑ oder Führungsprojekten im Gesundheitswesen, Bevölkerungs- schutz, KRITIS oder vergleichbaren Strukturen nachweisbare Expertise in:  Risiko‑ und Krisenmanagement

[Seite 36]

36

 Strukturen des Gesundheitswesens oder des gesundheitlichen Bevölke- rungsschutzes  Stabs‑ und Führungsorganisationen (KAEP/KEL, Verwaltungsstab, Füh- rungsstab) Fähigkeit, komplexe, mehrstufige Programme zu steuern und fachlich zu integrieren Zweckdienliche Erfahrungen in der akademischen Lehre oder umfangreiche Dozen- tenerfahrung im Themenfeld Risiko- und Krisenmanagement

Organisatorische Gesamtprojektkoordination (PMO-Leitung) Die organisatorische Gesamtprojektleitung ist verantwortlich für Prozess‑, Termin‑, Ressourcen‑ und Kommunikationssteuerung.

Anforderungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Master‑Niveau) in Management, Wirtschaft, Technik, Krisen‑/Notfallmanagement oder vergleichbarer Disziplin Vertiefung oder Zertifizierung im Projektmanagement (PMI-PMBOK, ICB, PRINCE2, SCRUM, agile/hybride Modelle oder gleichwertig) mindestens fünf Jahre Erfahrung in der Leitung komplexer Großprojekte, vorzugs- weise in Verwaltung, Gesundheitswesen, Gefahrenabwehr oder KRITIS umfassende Erfahrung in  Projektplanung, Controlling, Ressourcensteuerung  Arbeit mit PM‑Werkzeugen (Gantt‑Planung, KPIs, Reporting)  Steuerung von multi‑institutionellen Stakeholdern  Sicherstellung der Ausfallsicherheit und Qualität aller Leistungen und Lie- fergegenstände

Stellvertretende Gesamt-Projektleitung (fachlich/organisatorisch)  erfüllt die Anforderungen der fachlichen Gesamtprojekt-Leitung inklusive der Berufs- und Projekterfahrung  gewährleistet vollständige Redundanz und durchgehende Entscheidungs‑ und Steuerungsfähigkeit Teilprojektleitung Risikoanalyse Die TPL Risikoanalysen steuert die Umsetzung aller Risikoanalyse‑Module nach Ka- pitel 2.2 sowie deren Überführung in Schulungs‑ und Übungslinien.

Anforderungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Master-Niveau) in einem zweckdienlichen Fach- bereich (z. B. Sicherheitsmanagement, Katastrophenvorsorge und -management, Rescue Engineering, Sicherheitstechnik) mindestens fünf Jahre relevante Erfahrung (in leitenden Projektrollen bzw. mindestens als Senior-Consultant, Manager oder vergleichbar) in der Durchführung von Risiko- analysen für öffentliche Auftraggeber oder im Gesundheitswesen unter Anwendung der in Kap. 2.2 beschriebenen Normen und Empfehlungen

[Seite 37]

37

Teilprojektleitung Schulungen/ Pädagogisch-didaktische Projektleitung Diese TPL verantwortet die gesamte Schulungsarchitektur einschließlich LMS-Integra- tion, Blended Learning, E-Learning-Produktion sowie Präsenz-/Inhouse-Seminare.

Anforderungen: abgeschlossenes Hochschulstudium der Pädagogik, Berufspädagogik, Gesundheits- wissenschaften oder eines fachnahen Bereichs. Alternativ kann eine Gleichwertigkeit durch eine mindestens 5-jährige, hauptberufliche Tätigkeit als Lehrkraft/Dozent in zweckdienlichen Fächern an Hochschulen (mit Schwerpunkteinsatz in der Lehre) oder als didaktisch verantwortliche Fachkraft mit Leitungsfunktion einer Landesfeuerwehr- und Katastrophenschutzschule, einer Rettungsdienstschule oder an der Bundesaka- demie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ) oder vergleichbar nach- gewiesen werden, sofern in der Person auch die inhaltlich erforderlichen Kenntnisse für das vorliegende Projekt (Krisenmanagement, Arbeit von Stäben und Krankenhaus- einsatzleitungen etc.) erfüllt sind. umfassende Erfahrung in der Erwachsenenbildung sowie in der Konzeption, Durch- führung und Qualitätssteuerung von Schulungen, Seminaren und Lehrgängen durch nachgewiesene Berufs- oder Projekterfahrung Erfahrung in der Entwicklung komplexer Curricula und fundierte Kenntnisse in Stabs- arbeit, KEL-Führung, Führungs- und Entscheidungsprozessen sowie Risiko- und Kri- senkommunikation.

Teilprojektleitung Übungsarchitektur Diese TPL verantwortet Planung, Konzeption und Durchführung sämtlicher Übungs- formate nach Kapitel 2.50, einschließlich der Konzeption und Durchführung von KEL- Stabsrahmenübungen und MANV-Realübungen Rettungsdienst / Rahmenübung KEL.

Anforderungen: abgeschlossenes Hochschulstudium (Master-Niveau) in einem zweckdienlichen Fach- bereich (z. B. Sicherheitsmanagement, Katastrophenvorsorge und -management, Rescue Engineering, Sicherheitstechnik) Alternativ kann eine Gleichwertigkeit durch eine mindestens 10-jährige eigene Erfahrung in einer Krankenhauseinsatzleitung, Kri- senstab, Katastrophenabwehrstab oder vergleichbar und ein mindestens 5-jährige, hauptberufliche Tätigkeit als Coach im Kontext von Stabs- oder Vollübungen nachge- wiesen werden. Für den Nachweis der Gleichwertigkeit ist in diesem Zeitraum die hauptberufliche und überwiegende Erbringung von Schulungs- und Übungsleistungen erforderlich, der AG geht dabei von mindestens 50 persönlichen Projektreferenzen aus, die zwingend Stabs- und/oder Vollübungen in den Sektoren Gesundheitswesen (Kliniken), öffentliche Verwaltung und KRITIS umfassen. nachweisbare Expertise in  Coaching von KEL, Verwaltungsstäben und operativ-taktischen Führungs- einheiten  Entwicklung professioneller Regiebücher, Einspielkonzepte und Szenarien

[Seite 38]

38

 Coaching von Klinikeinsatzleitungen, Verwaltungsstäben und operativ‑tak- tischen Führungseinheiten Erfahrung mit Bewertungslogiken, Beobachtungsmatrizen und Lessons‑Learned‑Pro- zessen

Anforderungen an die Beratenden Der AN hat (Senior-)Beratende einzusetzen, die über einen abgeschlossenen akade- mischen Abschluss in einem einschlägigen Fachbereich – insbesondere Medizin, Ret- tungswissenschaften, Notfall‑ und Krisenmanagement, Sicherheitstechnik, Gesund- heitsmanagement oder einer vergleichbaren Disziplin – verfügen. Mindestens die Hälfte der eingesetzten Beratenden sollte praktische Erfahrungen in Strukturen der Medizin, Gefahrenabwehr, des Rettungsdienstes, der Feuerwehr, der Pflege oder des Katastrophenschutzes besitzen und mit Stabsarbeit sowie administ- rativ-organisatorischen Führungsstrukturen vertraut sein. Sie verfügen über Fachkenntnisse in Risikoanalyse, BCM, KAEP/KEL, Krisenorgani- sation oder Resilienzthemen und sind in der Lage, strukturierte Berichte, Maßnahmen- raster, Auswertungen und Checklisten zu erstellen. Mindestens die Hälfte der eingesetzten Berater verfügt über mindestens 3-jährige Be- ratungserfahrung nach dem akademischen Abschluss und über Erfahrung in der Zu- sammenarbeit mit Behörden, Kliniken, Pflegeeinrichtungen, Rettungsdienststrukturen, Leitstellen und/oder KRITIS-Partnern.

Anforderungen an die Dozierenden Der AN hat Dozierende einzusetzen, die über pädagogische und funktionsspezifische Studiengänge, Ausbildungen oder gleichwertige Qualifikationen verfügen (z. B. Füh- rungsausbildungen wie OPT-Lehrgänge, Lehrgänge der Landesfeuerwehr- oder Kata- strophenschutzschulen, Hochschulzertifikate oder Lehrgänge der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung). Alternativ kann die Gleichwertigkeit durch belegbare pädagogisch-didaktische Kompetenz und einschlägige mehrjährige Erfahrung in der Aus- und Fortbildung von Führungskräften der Gefahrenabwehr, Kli- niken oder krisenrelevanten Gesundheitsorganisationen nachgewiesen werden. Dozierende müssen Erfahrung in administrativ-organisatorischen und operativ-takti- schen Stabsstrukturen besitzen (z.B. Verwaltungsstab, KEL, Einsatz-Stab/Leitung). Sie müssen Erfahrung in der Durchführung und Gestaltung von Stabsrahmen-, Rah- men- oder Vollübungen besitzen (z. B. als Übungsbeobachtende oder in der Übungs- steuerung). Dozierende sollten über ausgeprägte methodisch-didaktische Kompetenzen verfügen und in der Lage sein, interaktive Lehr- und Übungselemente wie Tabletop-Übungen, CRM-Ansätze oder Entscheidungsverfahren fachlich korrekt anzuleiten.

[Seite 39]

39

Anforderungen an die Übungsleitung und Regiebuchautoren, Gesamtübungslei- ter und Leiter der einzelnen Übungsteile, Übungsbeobachter/ Coaches für die Stäbe und Leitungsfunktionen Der AN hat für die Übungsleitung, die Erstellung von Regiebüchern, die Gesamt- übungsleitung sowie die Leitung einzelner Übungsteile fachlich geeignetes, qualifizier- tes Personal einzusetzen. Die eingesetzten Personen müssen über umfassende eigene Stabserfahrung sowie Erfahrung in der Schulung und Übung sowohl administrativ‑organisatorischer als auch operativ‑taktischer Stabsstrukturen verfügen. Darüber hinaus wird ein sicheres, adres- satengerechtes und professionelles Auftreten gegenüber höherrangigen Teilnehmen- den erwartet. Die Qualifikation kann durch ein abgeschlossenes Studium in einem relevanten Fach- gebiet (z. B. Krisen‑ und Sicherheitsmanagement, Gesundheitswesen, Bevölkerungs- schutz, Organisations‑ oder Verwaltungswissenschaften) oder eine gleichwertige Qua- lifikation im Bereich Krisen‑ und Führungslehre nachgewiesen werden. Alternativ kann die Gleichwertigkeit durch einschlägige Führungs‑ und Ausbildungs- gänge, z. B.:  Laufbahnbefähigung für den höheren feuerwehrtechnischen Dienst oder Laufbahnverbindung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst in Verbindung mit einer Ausbildung für Stabsarbeit,  Qualifikationen und Erfahrungen in der Übungsleitung der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung (BABZ),  oder durch eine vergleichbare, nachgewiesene langjährige Erfahrung in der Einsatzleitung, Stabsarbeit, Übungssteuerung oder in komplexen Füh- rungsstrukturen belegt werden. Die Übungsleitung muss nachweislich über Erfahrung in der Planung, Entwicklung, Durchführung und Bewertung anspruchsvoller Stabsrahmenübungen, Rahmenübun- gen und/oder Vollübungen verfügen. Sie muss in der Lage sein, professionelle Regiebücher, Einspiel‑ und Steuerungskon- zepte, Szenarien und Bewertungslogiken zu entwickeln und an die jeweiligen organi- satorischen Strukturen anzupassen. Sie muss Erfahrung im Coaching und wertschätzenden Feedback von KEL, Verwal- tungsstäben, operativ-taktischen Führungsgruppen und interdisziplinären Leitungs- teams besitzen.

Mitglieder der Übungsleitung/Beobachter Das für die Übungsleitung erforderliche Personal – einschließlich Beobachtenden, Übungsleitungsgehilfen und weiterer unterstützender Funktionen – hat über experten- adäquates Fachwissen zu verfügen, das den Anforderungen der jeweiligen Übungs- szenarien, Stabsprozesse und Führungsstrukturen entspricht. Die Qualifikation kann durch Fachausbildungen an Landesfeuerwehr- und Katastro- phenschutzschulen, Qualifikationen der Bundesakademie für Bevölkerungsschutz und Zivile Verteidigung oder operative Führungsausbildungen mindestens auf Ebene „Zug- führer“ (ZF) oder gleichwertige Qualifikationen nachgewiesen werden.

[Seite 40]

40

Alternativ kann die Gleichwertigkeit durch mehrjährige praktische Erfahrung in opera- tiv‑taktischen Führungsstrukturen, im Einsatzleitdienst, in der Stabsarbeit oder in ver- gleichbaren Lagen oder durch eine langjährige Erfahrung in der Mitwirkung in Übungs- leitungen belegt werden. Personen, die mit der operativen Übungssteuerung beauftragt werden, müssen durch den AN intern geschult worden sein. Beobachtende und Coaches sollten Beobachtungs‑ und Bewertungsaufträge struktu- riert ausführen können, adressatengerechtes Feedback geben sowie fundierte Bei- träge zur Auswertung und Nachbereitung leisten können.

Datenschutz, IT-Sicherheit und Datenhaltung

Der AN stellt während der gesamten Projektlaufzeit die Einhaltung aller datenschutz- rechtlichen Anforderungen sicher. Dies umfasst insbesondere die DSGVO‑konforme Verarbeitung, Speicherung und Übertragung sämtlicher personenbezogener Daten al- ler beteiligten Organisationen und Nutzenden. Der AN betreibt alle Systeme und Platt- formen unter Anwendung angemessener technischer und organisatorischer Maßnah- men (TOM) zum Schutz von Vertraulichkeit, Integrität und Verfügbarkeit. Die Datenhaltung hat ausschließlich auf Servern innerhalb der europäischen Union zu erfolgen, die Amtssprache für alle Systeme, Dokumentationen und Kommunikations- prozesse ist Deutsch. Für Terminmanagement, Teilnehmendenverwaltung, Lernplatt- form und Supportprozesse gelten die datenschutzrechtlichen Anforderungen dieses Abschnitts verbindlich für alle Projektbereiche.

Anforderungen an das Angebot Der Bieter hat folgende Inhalte in seinem Angebot darzulegen. Die im Angebot ge- machten Angaben dienen zur Bewertung der Eignungs- und Wertungskriterien, es sind daher die dort aufgeführten konkreten Anforderungen zu beachten.

Vorstellung des Unternehmens/der Bietergemeinschaft und der Projektstruktur Der Bieter hat sein Unternehmen / die Bietergemeinschaft, die geforderten Referenzen sowie die auf Seiten des AN vorgesehene Projekt-Aufbauorganisation mitsamt des für das Projekt disponierten Personals und ggf. den Zugriff auf weitere Personalressour- cen darzustellen. Die Unternehmensdarstellung beinhaltet insbesondere die aufbau- und ablauforgani- satorischen Aspekte, die zur Einhaltung der zeitlichen und inhaltlichen Projektziele er- forderlich sind (Organisation zur Stakeholder- und Teilnehmermanagement / Teilneh- mer-Office, Projektmanagement- und Qualitätsmanagement-Standards, Führungs- struktur etc.) Die Projekt-Aufbauorganisation orientiert sich an den Anforderungen gemäß Kap. 3, etwaige Abweichungen (z. B. personeller Umfang der Projektleitung) sind zu begrün- den und ggf. Maßnahmen zu beschreiben, wie die Einhaltung der Projektziele sicher- gestellt wird.

[Seite 41]

41

Das für das Projekt disponierte Personal (mindestens 10 VZÄ gemäß Kap. 3) ist nach Zuschlagserteilung namentlich zu benennen und mit einem kompakten, fachlichen Le- benslauf und ggf. persönlichen Referenzen vorzustellen. Die aus Sicht des Bieters über die Mindest-Personalvorgaben erforderlichen Rollen und das hierfür eingesetzte Personal ist zu beschreiben, zusätzlich ist zu beschreiben, wie die Ressourcenverfügbarkeit und die Dispositionshoheit über etwaig eingesetzte „freie Mitarbeitende“ sichergestellt wird. Der Bieter hat die zur Erfüllung der Eignungskriterien geforderten Referenzen (min- destens drei Referenzen aus den letzten drei Jahren) unter Angabe des Auftragge- bers, der Projektlaufzeit und eines auf 10.000,- € gerundeten Auftragswertes darzu- stellen. Auf Verlangen des AG sind Ansprechpartner der Referenzgeber mitsamt Kon- taktdaten zur Verfügung zu stellen.

Inhaltliches Vorgehensmodell Der Bieter hat ein Konzept zur inhaltlichen Projektbearbeitung einzureichen, in dem er das Vorgehen darstellt, um die inhaltlichen Projektziele zu erreichen. Der Umfang des inhaltlichen Projektkonzeptes beträgt maximal 25 Seiten (DIN A4, mindestens Schrift- größe 11). Der AG erwartet insbesondere Aussagen zu:  Inhaltliches Vorgehen im Rahmen der sektorenübergreifenden Risikoanalyse inkl. Anwendung auf die einzelnen Sektoren und Operationalisierung in den ein- zelnen Sektoren unter besonderer Beachtung des Wissenstransfers zwischen den verschiedenen Projektphasen (ca. 7 Seiten)  Didaktisches und inhaltliches Vorgehen im Rahmen der Schulungskonzeptio- nen und -durchführungen inklusive Berücksichtigung der didaktischen Anforde- rungen und Besonderheiten der unterschiedlichen Seminararten (Blended- Learning, online, Präsenz, Inhouse), Darstellung besonderer inhaltlicher und di- daktischer Schwerpunkte der unterschiedlichen inhaltlichen Seminare (ca. 9 Seiten)  Inhaltliches Vorgehensmodell zur Vorbereitung, Durchführung und Nachberei- tung der unterschiedlichen Übungen, Darstellung der entscheidungsabhängi- gen Regieführung, Darstellung der eingesetzten Rollen und deren Schwer- punktaufgaben (ca. 9 Seiten)

Unterrichtsskizze

Damit der AG die Qualität der angebotenen Schulungsveranstaltungen beurteilen kann, wird für das Angebot die Erstellung einer Unterrichtsskizze für eines der unter Kapitel 2.3.4 beschriebenen eintägigen Seminare gefordert:  Seminar: „Weiterführender Kurs zur Stabsarbeit in der KEL, mit Themen wie CRM und Entscheidungsfindung“  Skizzieren Sie hier die von Ihnen geplante Vorbereitung, Durchführung, Evalu- ation und Nachbereitung unter Berücksichtigung folgender Punkte:  Didaktischer und methodischer Aufbau inkl. Zeitplan und Lernzielen  Rollen der beiden Dozierenden  Anlage der Tabletop-Übung mit einer beispielhaften Einspielung

[Seite 42]

42

Der Umfang der Projektskizze beträgt maximal 5 Seiten (DIN A4, mindestens Schrift- größe 11).

Projektmanagement und Zusammenarbeit zwischen AG und AN Der Bieter hat darzustellen, wie er das Projektmanagement sowie die Zusammenarbeit mit dem AG organisiert und umsetzt. Ziel ist es, die Leistungsbestandteile der Risiko- analyse, Schulungen und Übungen termingerecht und qualitätsgesichert zu steuern sowie einen kontinuierlichen Wissenstransfer zwischen den Projektphasen sicherzu- stellen. Der Umfang der Darstellung beträgt maximal 20 Seiten (DIN A4, mindestens Schrift- größe 11). Der AG erwartet insbesondere Aussagen zu:  interne Rollen und Verantwortlichkeiten: Der Bieter hat basierend auf der in der Unternehmensdarstellung dargestellten Projekt-Aufbauorganisation und den im Unternehmen vorhandenen aufbau- und ablauforganisatorischen Aspekten (PMO, Back-Office, Teilnehmerverwaltung) die internen Abstimmungswege und die inhaltlichen Übergaben zwischen den Teilprojekten zu beschreiben (ca. 4 Seiten).  Kommunikation und Abstimmung mit dem AG (ca. 5 Seiten): Der Bieter hat sein Kommunikations- und Reportingkonzept darzustellen. Dabei sind insbesondere folgende Punkte zu beschreiben: o geplante Regeltermine (z. B. Jour fixe, Steuerungskreis) inkl. Taktung, Teilnehmendenkreis, Zielsetzung, inkl. Vorgehen zur Vorbereitung/Mo- deration/Nachbereitung sowieReporting-Inhalte und -Format o Eskalations- und Entscheidungswege bei Zielgefährdungen sowie für strategische Abstimmungsbedarfe. o Vorschläge für eine geeignete Projektstruktur auf Seiten des Auftragge- bers  Planung, Steuerung und Controlling: Der Bieter hat darzustellen, wie er die Pro- jektplanung fortschreibt, unter anderem in den Aspekten Projektzeitplanung, Ressourcenplanung, Umgang mit Abweichungen sowie mit absehbaren Pro- jektrisiken (ca. 5 Seiten)  Qualitätsmanagement und -sicherung: Dabei ist zu beschreiben, wie die Quali- tät der Lieferobjekte (z. B. Berichte, Schulungs- und Übungsunterlagen) sowie der Durchführungsformate (Workshops, Seminare, Übungen) sichergestellt wird (z. B. Freigabeprozesse, Abnahmen durch den AG, Evaluationskonzept und -verarbeitung) (ca. 6 Seiten).

Projektzeitplanung

Der Bieter hat einen ersten Projektzeitplan unter Berücksichtigung der beschriebenen inhaltlichen Abhängigkeiten zwischen den Projektphasen im Rahmen eines Gantt-Di- agramms darzustellen.

[Seite 43]

43

Eignungs- und Wertungskriterien Die Angebotsprüfung und -wertung erfolgt auf Grundlage der nachstehenden Eig- nungs- und Wertungskriterien.

Eignungskriterien Für die reibungslose Durchführung des hier ausgeschriebenen Projektes ist es essen- ziell, dass der AN geeignet ist, den Auftrag auszuführen. Hierzu sind die nachfolgen- den Kriterien zwingend zu erfüllen. Eine gesicherte Leistungsfähigkeit über die ge- samte Projektlaufzeit ist insbesondere vor dem Hintergrund der Erkenntnisverarbei- tung der Inhalte aus den frühen Leistungsphasen für das spätere Schulungs- und Übungskonzept von entscheidender Bedeutung. Der Bieter hat die Erfüllung der nachfolgenden Kriterien, sofern nicht anders angege- ben oder in den Anlagen gefordert, durch Nachweise oder ersatzweise durch Eigener- klärungen nachzuweisen. Im Falle von Eigenerklärungen behält sich der AN vor, ent- sprechende Nachweise oder Belege nachzufordern. Die Nicht-Erfüllung der Eignungskriterien führt zum Ausschluss des Angebots.

Berufs- und Betriebshaftpflichtversicherung Der Bieter hat eine Berufs‑ bzw. Betriebshaftpflichtversicherung nachzuweisen mit fol- genden Inhalten:  für Personen- und Sachschäden: mindestens 10 Mio. €  Die Versicherung muss mindestens dreifach maximiert sein.

Sofern der Bieter zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe noch nicht über eine entspre- chende Haftpflichtversicherung verfügt, ist eine verbindliche Eigenerklärung einzu- reichen, wonach im Auftragsfall unverzüglich eine entsprechende Versicherung abge- schlossen bzw. die Deckungssumme angepasst wird.

Technische und berufliche Leistungsfähigkeit Zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit sind im Angebot Referenzen des Auftraggebers (vom Unternehmen oder der Bietergemeinschaft ver- antwortete Projektdurchführung) sowie Angaben zur Qualifikation und Referenzen (Projekte/Schulungsreihen) des vorgesehenen Personals erforderlich. Die Angaben erfolgen als Eigenerklärung, der AN behält sich vor, sich Ansprechpart- ner bei den Referenzgebern benennen zu lassen und Bestätigungen über die durch- geführten Referenzen einzuholen. Als Referenz werden Projekte oder Schulungsleistungen berücksichtigt werden, deren wesentliche Bearbeitung innerhalb der letzten 5 Jahre erfolgt ist. Nicht abgeschlos- sene Projekte oder Schulungsleistungen können nur berücksichtigt werden, sofern die Leistungserbringung weit überwiegend abgeschlossen ist und die bereits erbrachten Leistungen für sich genommen die gestellten Anforderungen erfüllen. Der AN behält sich auch hier vor, sich den Umfang der bisherigen Leistungserbringung vom Refe- renzgeber bestätigen zu lassen.

[Seite 44]

44

Es können mehrere der nachstehenden Referenzanforderungen kumulativ aus einem einzelnen Projekt / einer einzelnen Schulungsreihe nachgewiesen werden, sofern die jeweiligen quantitativen Mindestbestimmungen innerhalb der Referenz-Kriterienberei- che eingehalten werden.

Referenzen des Auftraggebers Zum Nachweis der Fähigkeit zur komplexen Projektsteuerung im Bereich Risi- koanalysen und Schulungen Durchführung von mindestens einer vergleichbaren, komplexen Beratungs-, Schu- lungs- und Übungsreihe auf Bundes- oder Landesebene oder einer vergleichbaren Gliederungsebene im europäischen Ausland mit folgenden Spezifikationen:  Geplanter Projektzeitraum größer zwei Jahre  Leistungsumfang: Aufeinander aufbauende risiko- und/oder krisenmanage- mentrelevante Analysen und Schulungen für Einrichtungen der Gesundheits- wirtschaft, öffentlicher KRITIS oder des öffentlichen Dienstes  In eigenständiger Steuerung, Termin- und Ressourcenkoordination durch den AN  Projektbegleitende, umfassende Evaluation der Schulungsveranstaltungen in- klusive regelmäßiger Abstimmung mit dem AG  Erfolgreiche Sicherstellung der Ausfallsicherheit bei den durchgeführten Veran- staltungen über die gesamte Projektlaufzeit (Angabe der durch Verschulden des AN abgesagten oder verschobenen Termine)

Zum Nachweis der Fähigkeit im Bereich Risikoanalysen Durchführung von mindestens 5 Risikoanalysen für öffentliche Auftraggeber oder pri- vate Auftraggeber im Bereich der Gesundheitsversorgung in Deutschland, die jeweils folgende Bedingungen erfüllen:  Anwendung einer methodischen Herangehensweise, die partizipative Elemente integriert und übergreifende Arbeitsgruppen einbezieht, um unterschiedliche Szenarien zu analysieren. Erstellung von Ergebnisberichten durch den AN

Zum Nachweis der Fähigkeit im Bereich Schulungen Durchführung von mindestens 5 Projekten zur Durchführung von Schulungsreihen mit Fokus auf Krisenmanagement, Krankenhauseinsatzleitungen oder Stabsarbeit für öf- fentliche Auftraggeber oder für Einrichtungen oder Aufgabenträger der in diesem Pro- jekt betrachteten Sektoren des Gesundheitswesens (Kliniken, ambulante Praxen oder kassenärztliche Vereinigungen, Pflegeheime oder Rettungsdienste etc.).

[Seite 45]

45

Zum Nachweis der Fähigkeit im Bereich Übungen Durchführung von mindestens 5 Übungen mit Fokus auf Krisenmanagement, Kran- kenhauseinsatzleitungen, Stabsarbeit oder Massenanfall von Verletzten für öffentliche Auftraggeber oder für Einrichtungen oder Aufgabenträger der in diesem Projekt be- trachteten Sektoren des Gesundheitswesens (Kliniken, ambulante Praxen oder kas- senärztliche Vereinigungen, Pflegeheime oder Rettungsdienste etc.), hiervon  2 Übungen für Krankenhauseinsatzleitungen/Klinikstäbe mit einer Übungslei- tung/Übungsbeobachtung des AN, die hinsichtlich Qualifikation und Personal- stärke mit den Vorgaben dieses LV vergleichbar ist,  2 Übungen für Stäbe oder Einsatzleitungen, in denen die Stäbe von mindestens 3 rechtlich selbstständigen Aufgabenträgern oder Organisationen in die Bewäl- tigung der Übungslage eingebunden waren und von der Übungsleitung des AN selbstständig und gleichzeitig beübt wurden,  2 Übungen für Stäbe, Einsatzleitungen oder zur Durchführung von Vollübungen, in denen der AN eine Übungsleitung (inkl. Übungsbeobachtung/Gegenstab) mit einer Stärke von mindestens 20 Personen eingesetzt hat.

Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit im Bereich Beratende  Die formalen, rollenspezifischen Anforderungen gemäß dieser Leistungsbe- schreibung (vgl. Anforderungen an die Beratenden) sind zu erfüllen.  Sofern gefordert ist, dass „mindestens die Hälfte der eingesetzten Beratenden“ Anforderungen erfüllt, so ist dies im Rahmen des Angebotes durch ein Beraten- den-Profil zu erfüllen. Der AN ist dazu verpflichtet, bei höherem als dem Min- dest-Personaleinsatz die Einhaltung der Quote im Projektverlauf sicherzustel- len.

Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit im Bereich Dozierende  Die formalen, rollenspezifischen Anforderungen gemäß dieser Leistungsbe- schreibung (vgl. Anforderungen an die Dozierenden) sind zu erfüllen.  Mindestens für einen der vorgestellten Dozierenden ist die ausgeprägte metho- disch-didaktische Kompetenz, z. B. hinsichtlich Table-Top-Übungen, CRM- Einsätze o.ä. nachzuweisen.

Zum Nachweis der personellen Leistungsfähigkeit im Bereich Übungsleitung  Die formalen, rollenspezifischen Anforderungen gemäß dieser Leistungsbe- schreibung (vgl. Anforderungen an die Übungsleitung und Regiebuchautoren, Gesamtübungsleiter und Leiter der einzelnen Übungsteile, Übungsbeobach- ter/Coaches für Stäbe und Leitungsfunktion) sind zu erfüllen.  Die geforderten Erfahrungen in der Vorbereitung, Durchführung und Übung so- wie der Regiebuchgestaltung und dem Coaching sind durch mindestens 5 per- sönliche Referenzen nachzuweisen.

[Seite 46]

46

Anforderungen an die Angebotsabgabe

Angebote sind ausschließlich in elektronischer Form über den Vergabemarktplatz einzureichen. Bitte reichen Sie Ihr Angebot in einer PDF-Datei inkl. sämtlicher An- hänge als Gesamtangebot mit der Bezeichnung „Angebot_Firmenname“ ein!

Zuschlagskriterien Für die im Rahmen der Eignungswertung als zulässig erkannten Angebote erfolgt die Erteilung des Zuschlags auf das wirtschaftlichste Angebot. Zur Ermittlung des wirt- schaftlich günstigsten Angebots werden nachstehende Kriterien zu Grunde gelegt. Auf die beiliegende Bewertungsmatrix wird Bezug genommen.  Qualität des Angebots (70%) o Das Angebot ist in sich schlüssig und widerspruchsfrei. o Das inhaltliche Vorgehensmodell zeigt ein Verständnis für die besonde- ren Projektinhalte und eine angemessene Schwerpunktsetzung. Die Ausführungen lassen eine hochwertige Erreichung der Projektziele er- warten. Der AN greift auf geeignete methodische Vorgehensmodelle, normative Standards und Fachempfehlungen zurück. Der Übertrag in- haltlicher Erkenntnisse zwischen den Projektphasen ist gesichert. o Die Unterrichtsskizze ist inhaltlich überzeugend und didaktisch fundiert. Die Aufbereitung und der vorgesehene Ablauf sind gut nachvollziehbar. o Die Beschreibungen zum Projektmanagement und zur Zusammenarbeit zwischen AG und AN lassen eine zeitgerechte und risikominimierte Pro- jektdurchführung erwarten. Die PM-Abläufe und -Standards des AN er- scheinen routiniert und eingeübt. Die Einbindung des Auftraggebers (in der Abwägung zwischen Einflussmöglichkeiten und Ressourcenscho- nung) und der Stakeholder erscheinen angemessen. o Der dargestellte Projektzeitplan erscheint plausibel und beinhaltet eine praxisnahe Berücksichtigung der besonderen Herausforderungen. Die Abwägung zwischen zeitlicher Straffung durch Parallelisierung und der Vermeidung von zeitlichen oder wirtschaftlichen Projektrisiken ist ange- messen.  Preis des Angebotes (30 %)

Ergänzend wird auf die beigefügte Bewertungsmatrix Bezug genommen.

Preise Der Angebotspreis ist als Gesamtpreis (brutto) auf dem Preisblatt (siehe Anlage) an- zugeben. Es handelt sich folglich um Festpreise. Damit sind sämtliche Leistungen des Auftragnehmers zur Auftragsausführung sowie etwaige in dem Zusammenhang ent- stehende Kosten abgedeckt.

[Seite 47]

47

Teil C – Vertragsbedingungen, zusätzliche Vertragsbedingungen

Laufzeit / Ausführungsfrist

Dieser Vertrag wird mit einer Laufzeit ab Zuschlagserteilung (frühestens im Dezember 2026) bis zum Abschluss der beschriebenen Leistung, spätestens jedoch bis zum 31.12.2029 geschlossen.

Zahlungsmodalitäten Für die Durchführung des gesamten Auftrages steht dem Auftraggeber das vertraglich vereinbarte Budget zur Verfügung. Nach Abnahme eines Zwischenberichts über die gesamte bis zu diesem Zeitpunkt erbrachten Leistungen und Erstellung einer prüffähi- gen Rechnung über die bereits erbrachten Arbeitsleistungen, erfolgen Abschlagszah- lungen grundsätzlich zu nachfolgenden Zeitpunkten:

03/2027 06/2027 09/2027 12/2027 03/2028 06/2028 09/2028 12/2028 03/2029 06/2029 09/2029 12/2029

Die letzte Zahlung (12/2028) erfolgt erst nach Abnahme des Endergebnisses sowie Vorlage einer prüffähigen Abschlussrechnung, die spätestens zum 30.11.2028 vorlie- gen muss.

Nutzungsrechte Das MAGS erhält an allen Arbeitsergebnissen im Sinne des Urheberrechtsgesetzes die ausschließlichen, unwiderruflichen, an Dritte weiter übertragbaren sowie räumlich, zeitlich und inhaltlich unbeschränkten Nutzungsrechte.

Datenschutz Der Auftragnehmer verpflichtet sich, mit dem MAGS vor Beginn der Datenverarbeitung eine Vereinbarung gemäß Art. 28 Abs. 3 DS-GVO über die Verarbeitung personenbe- zogener Daten im Auftrag des MAGS bzw. eine Vereinbarung gemäß Art. 26 Abs. 1 DS-GVO über die gemeinsame Verantwortlichkeit für die Datenverarbeitung zu schlie- ßen. Die vertrauliche Verarbeitung krankenhausbezogener Daten, die insbesondere das Betriebs- und Geschäftsgeheimnis berühren, ist zu beachten.

[Seite 48]

48

Datensicherheit/Vertraulichkeit Der Auftragnehmer verpflichtet sich, die ihm überlassenen oder im Rahmen der Auf- tragsdurchführung erworbenen Informationen, Daten und Unterlagen ausschließlich für die Erbringung der oben genannten Leistungen zu verwenden. Er verpflichtet sich, alle dem Schutzbedarf der Informationen und Daten entsprechend erforderlichen tech- nischen und organisatorischen Maßnahmen zu treffen, um die Daten und Informatio- nen vor unbefugtem Zugriff, Manipulation oder Zerstörung zu schützen.

Der Auftragnehmer ist zur Verschwiegenheit über alle ihm bei der Durchführung des Auftrages bekannt gewordenen Tatsachen verpflichtet. Besondere Anforderungen an die explizite Verpflichtung der Mitarbeitenden des Auftragnehmers zur Verschwiegen- heit aufgrund von entsprechenden datenschutzrechtlichen Vorgaben sind zu beach- ten.

Vertragsbedingungen Grundsätzlich gelten nacheinander als Vertragsbestandteile a) das Auftragsschreiben mit sämtlichen Anlagen (z.B. Leistungsbe- schreibung) b) die Vertragsbedingungen des Landes Nordrhein-Westfalen (ZVB-NRW) c) Allgemeinen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen (VOL/B), die Besonderen Vertragsbedingungen Tariftreue / Mindestent- lohnung, das TVGG NRW sowie die Bewerbungs- und Vergabebedin- gungen des Landes Nordrhein-Westfalen.

Die Schriftform wird durch die Textform ersetzt.

Von den Vertragsbedingungen des Landes abweichende Geschäfts-, Liefer- oder Zah- lungsbedingungen der Auftragnehmerin / des Auftragnehmers sind ausgeschlossen und werden nicht Bestandteil des Vertrages. Soweit die Auftragnehmerin / der Auftrag- nehmer sich bei Abgabe des Angebotes auf eigene Geschäfts-, Liefer- oder Zahlungs- bedingungen bezieht oder in andere Weise versucht, diese zum Vertragsbestandteil zu machen, wird der Auftraggeber prüfen, ob dies zum Ausschluss des Angebotes führen muss.

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung