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EU-weite Ausschreibung der Verwer-
tung von Altpapier für die
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
(awm)
Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
September 2026
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Ausschreibung Verwertung von Altpapier, Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (awm)
Inhaltsverzeichnis
1 Vorbemerkungen ............................................................................................................................. 3
2 Bewerbungs- und Angebotsbedingungen ........................................................................................ 4
2.1 Allgemeine Bedingungen ....................................................................................................... 4
2.1.1 Art des Vergabeverfahrens ................................................................................................ 4
2.1.2 Auskünfte........................................................................................................................... 4
2.1.3 Kurzbeschreibung der Leistung/Losaufteilung .................................................................. 4
2.1.4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ........................................................................ 5
2.1.5 Kennzeichnung von Geheimnissen .................................................................................... 5
2.1.6 Nebenangebote .................................................................................................................. 5
2.1.7 Kalkulation ........................................................................................................................ 5
2.1.8 Bietergemeinschaften ........................................................................................................ 6
2.1.9 Vertragssprache ................................................................................................................. 6
2.1.10 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen ........................................................................ 6
2.1.11 Form der Angebote ........................................................................................................ 6
2.1.12 Verbindlichkeit der Angebote ....................................................................................... 9
2.1.13 Fristen ............................................................................................................................ 9
2.1.14 Aufhebung der Ausschreibung ...................................................................................... 9
2.2 Bewertung der Angebote ....................................................................................................... 9
2.2.1 Formale und inhaltliche Prüfung der Angebote ................................................................. 9
2.2.2 Eignungsprüfung ............................................................................................................. 10
2.2.3 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise ........................................................... 12
2.2.4 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes ..................................................................... 12
2.2.5 Aufklärungsgespräche ..................................................................................................... 12
2.2.6 Informationen der Bieter.................................................................................................. 12
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1 Vorbemerkungen
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster (im Folgenden awm) sind für die Entsorgung und Verwertung der im Stadtgebiet Münster anfallenden Abfälle zuständig. Die awm haben in diesem Zusammenhang zum 01.01.2027 die Übernahme und Verwertung von Altpapier neu zu vergeben. Als öffentlicher Auf- traggeber sind die awm verpflichtet, diese Leistungen im Rahmen eines Vergabeverfahrens neu zu be- auftragen. Die Stadt Münster übernimmt für diese Ausschreibung die Funktion der ausschreibenden Stelle.
Die Vergabeunterlagen stehen über die Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen“ zum kostenlosen Download zur Verfügung und bestehen aus den folgenden Dokumenten:
• Bewerbungs- und Angebotsbedingungen • Leistungsbeschreibung (inkl. der besonderen vertraglichen Bedingungen und Anlagen) • Angebotsvordruck (inkl. Preisblatt)
Sofern vom Bieter ein Angebot abgegeben wird, ist von den von der ausschreibenden Stelle zum Down- load bereitgestellten Vergabeunterlagen lediglich der ausgefüllte Angebotsvordruck dem Angebot bei- zufügen. Die weiteren Unterlagen verbleiben beim Bieter. Die Gliederung und der Inhalt der einzu- reichenden Unterlagen Angebote sind zusammenfassend in Punkt 2.1.11 dargestellt.
Die den Bietern zugänglich gemachten Unterlagen dürfen nur zur Erstellung des Angebotes und zur Erfüllung des eventuell folgenden Auftrages benutzt werden. Jede Benutzung für andere Zwecke ist untersagt.
Die kompletten Angebotsunterlagen sind vom Bieter ausschließlich elektronisch (in Textform) über die Angebotsfunktion der Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen“ einzureichen (vgl. Punkt 2.1.11 dieser Bewerbungs- und Angebotsbedingungen). Für die Bearbeitung des Angebotes werden keine Kosten erstattet.
Die awm werden nach Abschluss der Auswertung der Angebote voraussichtlich im November 2026 über die Vergabe entscheiden. Damit wird den Unternehmen ein ausreichender Dispositionsrahmen bis zum Leistungsbeginn gegeben.
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2 Bewerbungs- und Angebotsbedingungen
2.1 Allgemeine Bedingungen
2.1.1 Art des Vergabeverfahrens Die Ausschreibung wird EU-weit im offenen Verfahren gemäß den Vorschriften des 4. Teils des Geset- zes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) und der Verordnung über die Vergabe öffentlicher Auf- träge (VgV) durchgeführt.
2.1.2 Auskünfte Anfragen von Bietern im Rahmen des Vergabeverfahrens sind ausschließlich über die Vergabeplattform „Vergabesatellit Westfalen“ an die ausschreibende Stelle zu richten. Hierzu ist eine (kostenlose) Regist- rierung unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erforderlich.
Auskünfte im Zuge des Vergabeverfahrens werden von der ausschreibenden Stelle ebenfalls ausschließ- lich über den entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform erteilt. Mündliche sowie fernmündliche Auskünfte oder Auskünfte per Post, Fax bzw. E-Mail werden nicht erteilt.
Die Bieter, die sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform registriert haben, werden per E-Mail über das Vorliegen etwaiger Bieterinformationen informiert. Die ausschreibende Stelle empfiehlt daher allen interessierten Unternehmen, sich unter dem entsprechenden Projektzugang auf der vorgenannten Vergabeplattform (kostenlos) zu registrieren.
Besichtigungstermin
Die Bieter haben die Möglichkeit, bis spätestens sieben Tage vor dem Ablauf der Angebotsfrist, das Altpapier (Los 1) an der Übergabestelle zu besichtigen. Für eine terminliche Abstimmung haben sich die Bieter über die elektronische Vergabeplattform an die ausschreibende Stelle zu wenden. Weiterge- hende Auskünfte zur ausgeschriebenen Leistung werden während der Termine nicht erteilt.
2.1.3 Kurzbeschreibung der Leistung/Losaufteilung Die Gesamtleistung wird in zwei Losen vergeben. Nachfolgend sind die wesentlichen vom Auftragneh- mer zu erbringenden Leistungen und die wichtigsten Rahmenbedingungen für jedes Los dargestellt:
Los 1: Übernahme von Altpapier am Recycling- und Entsorgungszentrum Münster (REZ), inkl. Transport und Verwertung
• Übernahme des Altpapiers an der vom Auftraggeber vorgegebenen Übergabestelle („Zum Hei- dehof 52“, 48157 Münster); zur Übergabestelle s. auch Abschnitt 2.1.7 der Leistungsbeschrei- bung) • Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik • Zu übernehmende Jahresmenge: ca. 3.700 Mg/a bis 10.500 Mg/a Altpapier • Verwertung des Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe)
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Los 2: Übernahme von Altpapier, inkl. Transport und Verwertung
• Übernahme des Altpapiers an einer vom Auftragnehmer zu stellenden Übergabestelle im Stadt- gebiet Münster • Durchführung der Transport- und Verwertungslogistik (inkl. Umschlag) • Zu übernehmende Jahresmenge: ca. 6.500 Mg/a bis 8.500 Mg/a Altpapier • Verwertung des Altpapiers (inkl. Entsorgung ggf. anfallender Sortierreste/Störstoffe)
Die Bieter können Angebote zu einem oder zu beiden Losen abgeben.
Die detaillierte Leistungsbeschreibung (inkl. besonderen vertraglichen Bedingungen und Anlagen) so- wie der Angebotsvordruck stehen jeweils als gesonderte Dateien zum Download zur Verfügung.
2.1.4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern können ausgeschlossen werden, wenn der öffentliche Auftraggeber über hinrei- chende Anhaltspunkte dafür verfügt, dass das Unternehmen Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken. Der Bieter hat in einem solchen Fall darzulegen und gegebenenfalls unter Beweis zu stellen, dass der Geheimwettbewerb dennoch gewahrt bleibt, um den Ausschluss seines Angebotes ge- mäß § 124 Abs. 1 Nr. 4 GWB zu verhindern. Die weiteren fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 GWB sind ebenfalls zu berücksichtigen und werden im Einzelfall geprüft (vgl. Punkt 2.2.2).
2.1.5 Kennzeichnung von Geheimnissen Der Bieter wird aufgefordert, die Teile seines Angebotes, die ein Betriebs- oder Geschäftsgeheimnis beinhalten, deutlich zu kennzeichnen.
2.1.6 Nebenangebote Nebenangebote sind nicht zugelassen.
2.1.7 Kalkulation Auf gesonderte Anforderung der ausschreibenden Stelle ist bereits während der Angebotsbewertung für jedes angebotene Los die Kalkulation zur angebotenen Leistung (Angebotsteil IV) über die Vergabe- plattform einzureichen. Die Kalkulation dient der Angebotsbewertung sowie der Klärung von Fragen zum Angebot.
Hierbei sind je Los u. a. die Übernahme- und Transportkosten, die Umschlagkosten (Los 2), die Ver- wertungskosten und/oder -erlöse, die Entsorgungskosten, Gemeinkosten sowie Wagnis und Gewinn ge- eignet darzustellen. Mit den Angaben der Kalkulation müssen die Angebotspreise rechnerisch nachvoll- ziehbar sein. Die Kalkulation hat für die einzelnen Leistungspositionen jeweils gesondert zu erfolgen.
Die Kalkulation dient unter anderem zur Überprüfung, ob die Preise des Angebotes im Verhältnis zu der zu erbringenden Leistung ungewöhnlich sind (§ 60 Abs. 1 VgV). Die Angaben der Kalkulation wer- den vertraulich behandelt. Der Auftraggeber behält sich vor, nach Öffnung der Kalkulation bei Unklar- heiten weitere Ergänzungen nachzufordern.
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Die Kalkulation wird Anlage zu den besonderen vertraglichen Bedingungen und dient beiden Seiten als Grundlage für mögliche spätere Entgeltanpassungen, die sich innerhalb der Vertragsdauer aufgrund von Leistungsänderungen ergeben können.
Sofern die Kalkulation vom Auftraggeber nicht bereits während der Angebotsbewertung angefordert wurde, ist diese vom Auftragnehmer innerhalb von spätestens 14 Kalendertagen nach Zuschlagsertei- lung unaufgefordert vorzulegen.
2.1.8 Bietergemeinschaften Bietergemeinschaften sind zugelassen. Sie werden wie Einzelbieter behandelt. Mit dem Ausdruck „Bie- ter“ sind in diesen Vergabeunterlagen auch Bietergemeinschaften gemeint.
Die Mitglieder der Bietergemeinschaft haben mit ihrem Angebot eine Erklärung abzugeben, in der alle Mitglieder aufgeführt sind und der bevollmächtigte Vertreter bezeichnet wird. Die Erklärung muss die Verpflichtung enthalten, dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber vertritt und dass alle Mitglieder (auch im Falle einer Beauftragung) als Gesamtschuldner haften. Die Erklärung ist im Angebotsvordruck zu finden. Darüber hinaus muss die Bietergemeinschaft im Ange- botsteil V die Gründe für die Zusammenarbeit darlegen.
2.1.9 Vertragssprache Das Angebot ist in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deut- scher Sprache zu führen.
2.1.10 Unklarheiten in den Vergabeunterlagen Enthalten die Ausschreibungsunterlagen nach Auffassung des Bieters Unklarheiten, die die Entgelter- mittlung und den Leistungsumfang beeinflussen könnten, so hat der Bieter den Auftraggeber unverzüg- lich zu informieren. Eventuelle Fragen zum Angebot sind rechtzeitig (i. d. R. zehn Tage) vor dem Ab- lauf der Angebotsfrist über die Vergabeplattform zu stellen (vgl. Punkt 2.1.2).
Eventuell notwendige, ergänzende Informationen zum Ausschreibungsverfahren und somit zur Kalku- lation der Angebote werden allen Bietern auf der Vergabeplattform bekanntgegeben und erfolgen (bei fristgerechter Anfrage) i. d. R. bis spätestens sechs Kalendertage vor dem Ablauf der Angebotsfrist.
2.1.11 Form der Angebote Das vom Bieter einzureichende Angebot besteht aus den nachfolgend aufgeführten Teilen. Der Ange- botsvordruck (Angebotsteil I) steht als gesonderte Datei zum Download zur Verfügung. Die Angebots- teile II bis V sind vom Bieter zu erstellen und zusammen mit dem Angebotsteil I als PDF-Dokument elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.
Angebotsteil I: Vollständig ausgefüllter Angebotsvordruck
• Inklusive Bietergemeinschaftserklärung (nur auszufüllen, sofern notwendig) • Eigenerklärung zur Umsetzung von Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der zum Zeitpunkt der Erklärungsabgabe geltenden Fassung.
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Angebotsteil II: Inhaltliche Beschreibung der angebotenen Leistung
Für Lose 1 und 2: • Beschreibung der vorgesehen Übernahme- und Transportlogistik (z. B. Übernahme, Transport, Sortierung, Nachtransport), inkl. Fahrzeugtechnik • Beschreibung der vorgesehenen Verwertungs-/Vermarktungswege des Altpapiers (die konkrete Benennung von Verwertungsanlagen/Papierfabriken ist im Angebot nicht notwendig)
Zusätzlich für Los 2: Verbindliche Benennung und Beschreibung der für die Übernahme des Altpapiers vorgesehenen Übergabestelle. Die Nutzungsfähigkeit der vorgesehenen Übergabestelle (inkl. Genehmigungs- situation) ab Leistungsbeginn und für die gesamte Vertragslaufzeit, inkl. Verlängerungsoption, ist darzulegen.
Hinweis zum Umfang der vorzulegenden Unterlagen (je Los): Stichpunktartige Beschreibungen sind ausreichend. Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Be- darfsfall detailliertere Beschreibungen nachzufordern.
Angebotsteil III: Eignungsnachweise
Nachweise der Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher Hinsicht:
Lose 1 und 2: Referenz/-en (als Eigenerklärung) über die Verwertung oder Vermarktung von mindestens 5.000 Mg/a Altpapier/PPK pro Jahr. Die Referenz/-en ist/sind für mindestens zwei Jahre inner- halb der Kalenderjahre 2023 bis 2025 durch eine Auflistung der Auftraggeber mit Angabe der jeweiligen Mengen und Beauftragungszeiträume vorzulegen (es gilt die Summe der Referen- zen). Hinweis: Bei der Abgabe von Angeboten zu beiden Losen ist die Referenz nur einmal erforder- lich.
Zusätzlich für Los 2:
• Nutzungsnachweis für den angebotenen Standort der Übergabestelle für Altpapier. Soweit der Bieter selbst Betreiber der angebotenen Anlage-/n ist, kann der Nutzungsnachweis durch eine Eigenerklärung des Bieters geführt werden. Der Nachweis muss die Mindestangaben des in An- lage B der Leistungsbeschreibung beigefügten Mustertextes beinhalten. • Bei der Nutzung einer Anlage außerhalb der Bundesrepublik Deutschland ist (soweit erforder- lich) zusätzlich nachzuweisen, dass ein Anspruch auf Notifizierung durch die für den Auftrag- nehmer zuständige Behörde unter Beachtung der Vorschriften der Verordnung (EU) 2024/1157 über die Verbringung von Abfällen und des Abfallverbringungsgesetzes besteht (z. B. durch Zustimmung zum Abschluss eines Notifizierungsvertrages). Der Zuschlag erfolgt bei einem entsprechenden Angebot erst nach Vorliegen einer entsprechenden Genehmigung.
Hinweise zu den Losen: Der Auftraggeber behält sich vor, die ggf. vertraglichen Vereinbarungen zur Standort-/Anlagennutzung vor Zuschlagerteilung durch den Bieter vorlegen zu lassen. Die Standorte/Anlagen, für welche
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entsprechende Nutzungsnachweise vorgelegt werden, müssen sich zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe im Regelbetrieb befinden und für die jeweils ausgeschriebene Fraktion genehmigt sein.
Nachweise der Leistungsfähigkeit in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht (Lose 1 und 2):
• Eigenerklärung über den Gesamtumsatz des Bieters in den Jahren 2023 bis 2025 (für 2025 ggf. geschätzt) für jedes einzelne dieser Geschäftsjahre • (Eigen-)Erklärung zur Solvenz auf gesonderte Anforderung: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung Bilanzen oder Bilanzauszüge aus den letzten drei abgeschlossenen Geschäftsjahren oder andere geeignete Nachweise für diesen Zeitraum (z. B. Erklärung eines Wirtschaftsprüfers oder Steuerberaters), welche die Solvenz des Bieters nach- weisen, vom Bieter ergänzend zu fordern. • Die ausschreibende Stelle behält sich zudem vor, bereits in der Phase der Angebotsbewertung eine Bankerklärung zu fordern, in welcher die Stellung der geforderten Bürgschaft im Auftrags- fall bestätigt wird. • Eigenerklärung über das Vorhandensein einer Betriebshaftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden mit einer Deckungssumme von mindestens 2,0 Mio. EUR (im Angebotsteil I enthalten) Hinweis: Die ausschreibende Stelle behält sich vor, im Laufe der Angebotsbewertung den Ver- sicherungsschein vom Bieter ergänzend zu fordern.
Weiterer Nachweis der Eignung (Lose 1 und 2): Eigenerklärung über das Nichtvorliegen der in § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie in § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB genannten Tatbestände (im Angebotsteil I enthalten).
Angebotsteil IV: Auf gesonderte Anforderung
Kalkulation (je angebotenem Los)
Angebotsteil V: Gegebenenfalls gesonderte Erklärungen des Bieters
z. B. Gründe für die Bildung einer Bietergemeinschaft
Die Angebotsteile I bis IV dienen zur Überprüfung, ob der Bieter geeignet ist, und ob durch das Ange- bot des Bieters die Erfüllung aller vertraglichen Pflichten sichergestellt ist.
Bei der Abgabe des Angebotes ist Folgendes zu beachten:
- Bei der Abgabe eines Angebotes sind die von der ausschreibenden Stelle zum Download bereit- gestellten Preisblätter (des Angebotsvordrucks) zu benutzen.
- Es sind für das jeweils angebotene Los und die angebotene Leistung alle in den Preisblättern aufgeführten Positionen auszufüllen. Es sind ausschließlich die dafür vorgesehenen Stellen aus- zufüllen.
- Bei der Abgabe von Angeboten zu beiden Losen sind gleiche Angebotsteile lediglich einmal, voneinander abweichende Beschreibungen oder Nachweise jedoch gesondert im jeweiligen An- gebotsteil beizufügen.
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- Änderungen, Ergänzungen, Berichtigungen der eigenen Eintragungen/Angaben müssen zwei- felsfrei sein.
- Sofern dem Bieter Erläuterungen zur besseren Beurteilung seines Angebotes notwendig erschei- nen, sind diese dem Angebotsteil V beizufügen.
- Etwaige Änderungen, Ergänzungen und Berichtigungen nach Angebotsabgabe sind elektro- nisch (in Textform) über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform innerhalb der Ange- botsfrist einzureichen.
- Die Rücknahme des Angebotes kann innerhalb der Angebotsfrist elektronisch (in Textform) über die vom Auftraggeber genutzte Vergabeplattform erfolgen.
- Das Angebot ist elektronisch über die Angebotsfunktion im Projektzugang der vom Auf- traggeber genutzten Vergabeplattform einzureichen. Die Angebotseinreichung in Textform (PDF) ist ausreichend.
2.1.12 Verbindlichkeit der Angebote Die Angebote sind verbindlich einzureichen. Angebote, die mit einem Zusatz versehen sind, dass der Abschluss des Vertrages noch der Zustimmung des Vorstandes oder sonstiger Gremien des Bieters oder Unterauftragnehmers bedarf sowie Angebote mit vergleichbaren Zusätzen, die die Verbindlichkeit des Angebotes einschränken, werden von der Wertung ausgeschlossen.
2.1.13 Fristen Die Angebote sind spätestens bis zum Ablauf der Angebotsfrist einzureichen. Bei der Öffnung der An- gebote sind nach § 55 Abs. 2 VgV keine Bieter zugelassen. Die Zuschlagsfrist beginnt mit dem Ablauf der Angebotsfrist und endet spätestens am 30. November 2026. Bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist sind die Bieter an ihr Angebot gebunden (Bindefrist).
2.1.14 Aufhebung der Ausschreibung Der Auftraggeber behält sich gemäß § 63 Abs. 1 VgV die Aufhebung der Ausschreibung (auch zu einem einzelnen Los) vor. Dies gilt insbesondere auch dann, wenn die Ausschreibung kein wirtschaftliches Ergebnis erbracht hat.
2.2 Bewertung der Angebote
Die Bewertung der Angebote erfolgt unter Berücksichtigung der nachfolgend aufgeführten Punkte.
2.2.1 Formale und inhaltliche Prüfung der Angebote Im Rahmen der Prüfung werden die wegen formeller oder inhaltlicher Mängel auszuschließenden An- gebote ermittelt.
Dabei werden Angebote zwingend von der Wertung ausgeschlossen,
• die nicht frist- oder formgerecht eingegangen sind, es sei denn der Bieter hat dies nicht zu ver- treten (§ 57 Abs. 1 Nr. 1 VgV), • die nicht die geforderten oder nachgeforderten Unterlagen enthalten (§ 57 Abs. 1 Nr. 2 VgV), • in denen Änderungen des Bieters an seinen Eintragungen nicht zweifelsfrei sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 3 VgV),
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• bei denen Änderungen oder Ergänzungen an den Vergabeunterlagen vorgenommen worden sind (§ 57 Abs. 1 Nr. 4 VgV), • die nicht die erforderlichen Preisangaben enthalten, es sei denn, es handelt sich um unwesentli- che Einzelpositionen, deren Einzelpreise den Gesamtpreis nicht verändern oder die Wertungs- reihenfolge und den Wettbewerb nicht beeinträchtigen (§ 57 Abs. 1 Nr. 5 VgV), • bei denen es sich um nicht zugelassene Nebenangebote handelt (§ 57 Abs. 1 Nr. 6 VgV), oder • die unter einem Zustimmungsvorbehalt stehen, der die Verbindlichkeit des Angebotes ein- schränkt.
Angebote von Bietern, die zum Zeitpunkt der Angebotsabgabe nicht alle geforderten Unterlagen enthal- ten, werden nicht zwingend von der Wertung ausgeschlossen. Die ausschreibende Stelle behält sich gemäß § 56 Abs. 2 VgV vor, Bieter aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unterneh- mensbezogene Unterlagen innerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvollständige leistungsbezogene Unterlagen, sofern sie nicht die Wirt- schaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen (§ 56 Abs. 3 VgV), in- nerhalb einer bestimmten Frist nachzureichen oder zu vervollständigen. Ein Ausschluss von der Wer- tung erfolgt, wenn durch die vorgelegten Unterlagen nicht sichergestellt ist, dass die Leistung vertrags- gemäß erfüllt wird.
2.2.2 Eignungsprüfung Bei der Auswahl der Bieter, die für den Zuschlag in Betracht kommen, werden entsprechend § 122 GWB nur die Bieter berücksichtigt, die für die Erfüllung der vertraglichen Verpflichtungen die erfor- derliche Leistungsfähigkeit (Eignung) besitzen und bei denen keine zwingenden Ausschlussgründe vor- liegen und keine fakultativen Ausschlussgründe zum Tragen kommen. Bei der Beurteilung der Leis- tungsfähigkeit können z. B. auch Unterauftragnehmer oder konzernverbundene Unternehmen berück- sichtigt werden.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als technisch und beruflich leistungsfähig anzusehen, wenn er über die erforderlichen personellen und technischen Mittel sowie ausreichende Erfahrungen verfügt, um den Auftrag in ange- messener Qualität ausführen zu können.
Die technische und berufliche Leistungsfähigkeit wird gemäß § 46 VgV auf Grundlage der im Ange- botsteil III vorgelegten Referenz/-en und Nutzungsnachweise geprüft.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Der Bieter ist als wirtschaftlich und finanziell leistungsfähig anzusehen, wenn er als Unternehmen über die erforderlichen wirtschaftlichen und finanziellen Kapazitäten für die Ausführung des Auftrags ver- fügt. Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit muss in einem angemessenen Verhältnis zum zu vergebenden Auftragswert stehen. Bei der Bewertung der Leistungsfähigkeit sind auch die not- wendigen Investitionen des Auftragnehmers vor der Leistungsaufnahme zu berücksichtigen.
Die wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit wird gemäß § 45 VgV entsprechend den Nach- weisen im Angebotsteil III geprüft.
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Nichtvorliegen von Ausschlussgründen
Das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen wird entsprechend dem Nachweis im Angebotsteil III (hier: „Weiterer Nachweis der Eignung“) geprüft. In diesem ist vom Bieter das Nichtvorliegen von zwingen- den Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 GWB sowie das Nichtvorliegen von fakultativen Ausschlussgründen gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1 bis 4 und Nr. 8 GWB zu bestätigen.
Sofern der Bieter das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß § 123 Abs. 1 und 4 GWB oder gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 2 und 4 GWB nicht bestätigt und zudem gemäß § 125 GWB Abs. 1 GWB bzw. aufgrund besonderer Umstände des Einzelfalls nicht von einem Ausschluss abgesehen werden kann, wird das Angebot des Bieters zwingend von der Wertung ausgeschlossen.
Sofern der Bieter das Nichtvorliegen der Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 Nr. 1, 3 und 8 GWB nicht bestätigt, behält sich der Auftraggeber – unter Berücksichtigung des Grundsatzes der Verhältnis- mäßigkeit – den Ausschluss des Angebotes des Bieters ausdrücklich vor. § 125 GWB gilt entsprechend.
Die ausschreibende Stelle behält sich die Prüfung der weiteren fakultativen Ausschlussgründe gemäß § 124 Abs. 1 GWB ausdrücklich vor. Soweit vorliegend oder bekannt, werden auch weitere Erkennt- nisse berücksichtigt, welche die Zuverlässigkeit des Bieters in Frage stellen. Dies sind u. a. Eintragun- gen in das Wettbewerbsregister (bzw. Korruptionsregister, vormals Gewerbezentralregister), Strafver- fahren, Verstöße gegen die Zahlung von Mindestlöhnen oder Ähnliches. Ob ein entsprechender Aus- schlussgrund vorliegt, ist im Einzelfall zu prüfen.
Allgemeine Regelungen zur Nachweisführung
Die Vorlage der geforderten Nachweise zur technischen und beruflichen Leistungsfähigkeit, zur wirt- schaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen stellt die Mindestbedingung zum Nachweis der Eignung dar.
Ein Unternehmen kann, auch als Mitglied einer Bietergemeinschaft, zum Nachweis der wirtschaftlichen und finanziellen Leistungsfähigkeit sowie zum Nachweis der technischen und beruflichen Leistungsfä- higkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, ungeachtet des rechtlichen Charak- ters der zwischen ihm und diesen Unternehmen bestehenden Verbindungen. Es muss in diesem Fall dem Auftraggeber nachweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem es beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unterneh- men vorlegt (§ 47 Abs. 1 VgV). Dabei kann ein Unternehmen für den Nachweis der erforderlichen be- ruflichen Leistungsfähigkeit (hier: Referenz/-en zum Nachweis der einschlägigen Berufserfahrung) die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden (§ 47 Abs. 1 Satz 3 VgV).
Unternehmen, deren Kapazitäten für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch genom- men werden, haben zusätzlich das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß den Regelungen der Vergabeunterlagen nachzuweisen (§ 47 Abs. 2 VgV).
Bei Bietergemeinschaften werden Nachweise zur Leistungsfähigkeit in technischer und beruflicher so- wie in wirtschaftlicher und finanzieller Hinsicht kumulativ gewertet und sind somit nicht zwingend von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft vorzulegen, während der Nachweis zum Nichtvorliegen von
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Ausschlussgründen (hier: „Weiterer Nachweis der Eignung“) von jedem Mitglied der Bietergemein- schaft vorzulegen ist.
2.2.3 Prüfung der Angemessenheit der Angebotspreise In diesem Prüfpunkt werden die Angebote auf Angemessenheit ihrer Angebotspreise überprüft. Grund- lage für die Beurteilung, ob ein Preis angemessen ist, ist neben den Angebotsentgelten der Ausschrei- bung auch der Marktpreis. Bevor ein Angebot wegen eines ungewöhnlich niedrigen Preises oder eines nicht kostendeckenden Preises möglicherweise ausgeschlossen werden kann, wird mit dem betreffenden Bieter gegebenenfalls ein Aufklärungsgespräch geführt oder die Angebotskalkulation angefordert. Die Entscheidung, ob ein Angebot in der Wertung verbleibt, muss in jedem Einzelfall gesondert getroffen werden.
2.2.4 Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes Die Auswahl des wirtschaftlichsten Angebotes erfolgt je Los unter den Angeboten, die in den vorange- gangenen Prüfpunkten (vgl. Punkte 2.2.1 bis 2.2.3) nicht ausgeschlossen wurden.
Grundlagen
Die preisliche Auswertung erfolgt je Los für die Vertragslaufzeit vom 01.01.2027 bis zum 31.12.2028. Die Verlängerungsoption wird bei der preislichen Auswertung nicht berücksichtigt. Die im Preisblatt angebotenen Preise und Verwertungserlöse werden unter Anwendung der dort angegebenen Auswer- tungsmengen ermittelt und mit der Vertragslaufzeit von zwei Jahren multipliziert.
Bei den vom Auftraggeber zu zahlenden Entgelten werden die Bruttobeträge einschließlich Umsatz- steuer berücksichtigt. Die vom Auftragnehmer an den Auftraggeber zu zahlenden Verwertungserlöse werden als Nettobeträge ohne Umsatzsteuer berücksichtigt. Für die Ermittlung der Bruttoentgelte wird im Rahmen der Angebotswertung ein Umsatzsteuersatz von 19 Prozent zugrunde gelegt.
Das Wertungsergebnis wird für jedes Los wie folgt ermittelt:
Wertungsergebnis = Netto-Gesamterlöse abzüglich Brutto-Gesamtentgelte
Bewertung der Angebote
Alleiniges Zuschlagskriterium ist das für das jeweilige Los errechnete Wertungsergebnis mit einer Ge- wichtung von 100 Prozent. Das Angebot mit dem höchsten Wertungsergebnis ist das wirtschaftlichste Angebot und erhält den Zuschlag.
2.2.5 Aufklärungsgespräche Im Rahmen der Angebotsprüfung behält sich der Auftraggeber vor, nach Öffnung der Angebote bis zur Zuschlagserteilung Aufklärungsgespräche zu führen, um eventuelle Zweifel über die Eignung der Bieter oder der Angebote im Interesse der Ermittlung des wirtschaftlich günstigsten Angebotes zu beseitigen (vgl. § 15 Abs. 5 VgV). Nachverhandlungen finden hierbei nicht statt.
2.2.6 Informationen der Bieter Der Auftraggeber wird entsprechend § 134 Abs. 2 GWB erst 15 Kalendertage nach Absendung der In- formation über die Nichtberücksichtigung der Angebote an die jeweiligen Bieter den Zuschlag auf das
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Angebot des Bestbieters erteilen. Sofern der Auftraggeber das Informationsschreiben auf elektroni- schem Weg (über den Vergabemarktplatz) versendet, verkürzt sich die Frist auf zehn Kalendertage. Die Frist beginnt am Tag nach der Absendung der Information durch den Auftraggeber; auf den Tag des Zugangs beim betroffenen Bieter kommt es nicht an.
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