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10 Anlage A 2 Regionales Konzept alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung-Stand 10-2025.pdf

Übernahme der Trägerschaft für eine viergruppige Kindertagesstätte in Kirchhatten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Regionales Konzept

zur alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung

in Kindertagestageseinrichtungen

im Landkreis Oldenburg

Stand: Oktober 2025

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"Die Grenzen meiner Sprache bedeuten die Grenzen meiner Welt."

Ludwig Wittgenstein

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Gliederung

Seite

  1. Einleitung 4

  2. Was besagt das Gesetz? 5

  3. Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung 6

3.1 Ziele 6

3.2 Sprachbildungskompetenz der Fachkräfte 7

3.3 Sprachbildungskompetenz von Kindertageseinrichtungen 8

3.4.Beobachtung und Dokumentation 8

3.5 Zusammenarbeit mit Eltern 9

3.6 Zusammenarbeit des primären Schulbereichs 9

3.7 Mehrsprachigkeit und Familiensprache 9

  1. Verteilung der Landesmittel 10

4.1 Personelle Ressourcen 10

4.2 Koordinierungsstelle 11

4.3 Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen 11

  1. Evaluation 12

  2. Erfahrungen in der Umsetzung des Konzepts 12

  3. Schutzkonzept zur Arbeit der Sprachförderkräfte des LK Oldb. 13

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  1. Einleitung

Sprache ist eine Schlüsselkompetenz, mit der sich Kinder den Zugang zur Bildung und zur Welt erschließen. Sprachliche Kompetenzen sind somit entscheidend für die Persönlichkeitsentwicklung und den Aufbau sozialer Beziehungen eines Menschen.

Kinder erlernen Sprache spielerisch und in der Auseinandersetzung mit Dingen, die sie interessieren und faszinieren. Der Alltag in Kindertageseinrichtungen bietet vielfältige Möglichkeiten, um Kindern variationsreiche Sprachangebote zu machen.

Eine alltagsintegrierte und gleichzeitig systematische Sprachbildung und Sprachförderung in Kindertageseinrichtungen ist Leitprinzip dieses regionalen Sprachförderkonzeptes.

Sprachbildung und Sprachförderung orientiert sich dabei immer am Entwicklungsstand, an den Interessen und den aktuellen Bedürfnissen und Fragestellungen eines Kindes. Die kulturelle Herkunft, der familiäre Hintergrund oder auch Kenntnisse einer nicht-deutschen Erstsprache werden in der pädagogischen Arbeit besonders berücksichtigt. Der alltagsintegrierte Ansatz holt Kinder dort ab, wo sie sind und schafft positive Sprachanlässe – in der Spielecke, beim Anziehen, beim Frühstück oder vielen anderen alltäglichen Situationen. Sprachbildung und Sprachförderung ist daher gekennzeichnet von einer hohen Akzeptanz und Wertschätzung und wird von den Fachkräften in allen Lern- und Bildungssituationen einer Kindertageseinrichtung mitgedacht.

Die Novellierung des Kindertagesstättengesetzes zum 01.08.2018 hat die gesetzliche Grundlage zur alltagsintegrierten Umsetzung von Sprachbildung und Sprachförderung in den Kindertageseinrichtungen geschaffen. Das Land Niedersachsen stellt rund 32,5 Mio. Euro zur Verfügung um die personellen Ressourcen durch zusätzliches pädagogisches Fachpersonal aufzustocken sowie Koordinierungs- und Qualifizierungsmaßnahmen vorzuhalten.

Das regionale Sprachförderkonzept des Landkreises Oldenburg beschreibt die rechtlichen und fachlichen Grundlagen alltagsintegrierter Sprachbildung und Sprachförderung und gibt eine Übersicht zur Verwendung der Landesmittel.

Die „Handlungsempfehlungen Sprachbildung und Sprachförderung zum Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich niedersächsischer Tageseinrichtungen für Kinder“ führen aus, wie die Begleitung des frühkindlichen Spracherwerbs im pädagogischen Alltag verankert und bei der Gestaltung aller Bildungs- und Lernsituationen mitgedacht werden soll. Sie bilden die fachliche Grundlage für dieses Konzept.

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  1. Was besagt das Gesetz?

Seit dem 01.08.2021 ist das NKiTaG in Kraft. Der im Orientierungsplan für Bildung und Erziehung im Elementarbereich für Kinder formulierte Bildungsauftrag zum Lernbereich „Sprache und Sprechen“ ist damit weiter gesetzlich verankert. Die Sprachförderung von Kindern im Vorschulalter soll unverändert alltagsintegriert in den Kindertageseinrichtungen durchgeführt werden.

§ 2 NKiTaG

Der Bildungs- und Erziehungsauftrag beinhaltet insbesondere „jedes Kind in der Entwicklung seiner Kommunikations- und Interaktionskompetenz sowie seiner sprachlichen Kompetenz kontinuierlich und in allen Situationen des pädagogischen Alltags (alltagsintegriert) zu unterstützen“ (§ 2 Abs. 2, Nr.2 NKiTaG).

§ 3 NKiTaG

Das pädagogische Konzept der Kindertagesstätte muss auch Ausführungen zur Sprachbildung aller Kinder sowie zur individuellen und differenzierten Sprachförderung nach Maßgabe des § 14 Abs. 1 für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf enthalten. Die Ausführungen zur individuellen und differenzierten Sprachförderung sollen berücksichtigen, dass auch diese Sprachförderung alltagsintegriert durchzuführen ist. (§ § Abs. 2 NKiTaG).

§ 4 NKiTaG

Ausgangspunkt der Förderung eines Kindes in Kindertagesstätten … ist die regelmäßige Beobachtung, Reflexion und Dokumentation seines entwicklungs- und Bildungsprozesses. Die Dokumentation soll auch die sprachliche Kompetenzentwicklung eines Kindes berücksichtigen (§ 4 Abs. 1 NKiTaG).

§ 14 NKiTaG

Den Kindertagesstätten obliegt spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres, das der Schulpflicht der Kinder unmittelbar vorausgeht, die Pflicht, die Sprachkompetenz dieser Kinder zu erfassen und Kinder mit dabei festgestelltem besonderem Sprachförderbedarf auf der Grundlage des pädagogischen Konzepts individuell und differenziert zu fördern. Darüber hinaus hat die Kindertagesstätte mit den Erziehungsberechtigten ein Gespräch über die Entwicklung des Kindes zu führen. Bei einem Kind mit besonderem Sprachförderbedarf dient das Gespräch auch der Planung seiner individuellen und differenzierten Sprachförderung. Am Ende des Kindergartenjahres, das der Einschulung des Kindes unmittelbar vorausgeht, führt die Kindertagesstätte mit den Erziehungsberechtigten des Kindes ein abschließendes Gespräch; bei vorheriger Zustimmung der Erziehungsberechtigten erhält die aufnehmende Schule Gelegenheit zur Teilnahme

§ 31 NKiTaG

Für die Sicherstellung dieser Aufgaben gewährt das Land Niedersachsen den örtlichen Trägern der öffentlichen Kinder- und Jugendhilfe auf Antrag und bei Vorlage eines geeigneten Sprachförderkonzeptes Mittel im Umfang von insgesamt 32,545 Mio. Euro pro Kindergartenjahr als „besondere Finanzhilfe für Sprachbildung und Sprachförderung“. (§ 31 Abs. 1 KiTaG)

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Mindestens 85 Prozent der Mittel sollen in die Aufstockung von Personalressourcen in Kindertageseinrichtungen fließen, bis zu 15 Prozent können für Fachberatung und Qualifizierung verausgabt werden. (§ 31 Abs. 2 NKiTaG)

  1. Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung

Grundsätzlich gilt, dass die Entwicklung sprachlicher Kompetenzen bei jedem Kind auf Unterstützung angewiesen ist. Egal in welcher Sprache Kinder ihre kommunikativen und kognitiven Fähigkeiten entfalten, sie brauchen dafür immer die Begleitung sprachkompetenter Erwachsener. Denn Sprache ist nicht angeboren, nur die Fähigkeit zum Spracherwerb. Wenn Kinder in ihrem sozialen Umfeld reichhaltige und variationsreiche Angebote erleben, ihre Spracherwerbskompetenzen einzusetzen, dann erlernen Kinder spielerisch sprechen. Sprachbildung und Sprachförderung setzen somit auf die angeborenen Spracherwerbskompetenzen von Kindern. Hierbei ist zwischen Sprachbildung und Sprachförderung zu unterscheiden:

Sprachbildung richtet sich an alle Kinder. Sprachbildung und Sprachlernstrategien, wie z.B. narratives Feedback zielt darauf ab, über eine sprachbewusste und sprachanregende Gestaltung des pädagogischen Alltags, die sprachlichen Fähigkeiten von Kindern in allen Entwicklungsstadien zu fördern. Ausschlaggebend für das Gelingen alltagsintegrierter Sprachbildung ist die Haltung der Fachkräfte sowie eine kontinuierliche Reflexion des eigenen Sprachvorbildes. Unzählige Möglichkeiten im pädagogischen Alltag können von den Fachkräften für den sprachlichen Input genutzt werden. Zum Beispiel, Kinder zu spontanen Dialogen zu motivieren, zu selbstständigen Berichten, zu Gesprächen in Kleingruppen, beim Experimentieren im Sandkasten oder bei Rollenspielen in der Gruppe.

Sprachförderung hingegen findet ihren Einsatz im Falle spezifischer Bedarfe. Sie umfasst die gezielte Anregung und Begleitung spezieller sprachlicher Fähigkeiten und bietet Lernangebote für Kinder, die aufgrund ihrer Lebenslage zusätzliche Angebote benötigen. Dies können Kinder mit Deutsch als Erstsprache, deren sprachlicher Entwicklungsstand verzögert ist, aber auch Kinder, die aufgrund des Erwerbs der deutschen Sprache als Zweitsprache Förderung benötigen. Je größer die Vertrautheit eines Kindes mit Bezugspersonen, Räumlichkeiten und Abläufen ist, desto sicherer und aktiver können Kinder lernen. Kinder sollten daher für Sprachfördermaßnahmen nicht aus ihrem vertrauten Alltag herausgenommen werden. Sprachfördermaßnahmen werden idealerweise so in den Alltag integriert, dass Kinder sich nicht als förderungsbedürftig empfinden.

3.1 Ziele

Die Maßnahmen der Sprachbildung und Sprachförderung von Kindern im Elementarbereich sowie der dazu eingesetzten finanziellen Mittel sollen dazu beitragen, Kinder stark zu machen, ihre Freude am Mitteilen zu unterstützen und ihnen ein positives Selbstbild zu vermitteln.

Die Stärkung der Sprech- und Lernfreude sowie die Förderung der persönlichen Ausdrucksmöglichkeiten der Kinder sollen einen gewichtigen Stellenwert im pädagogischen Alltag der Kindertagesstätten erhalten. Dies schließt mit ein, dass Kinder Erfolg und Selbstwirksamkeit erfahren. Kinder müssen oft zu Wort kommen, denn Sprachbildung und Sprachförderung orientieren sich am Entwicklungsstand sowie an den Interessen, Fragestellungen und Bedürfnissen eines Kindes.

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Eine intensive Elternarbeit, die Anerkennung der Familiensprache sowie der kulturellen Herkunft sind von großer Bedeutung für die Entwicklung eines vertrauensvollen, ermutigenden Klimas und damit Erfolgsfaktor für die Weiterentwicklung sprachlicher Kompetenzen. Alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung soll in der Praxis in den Konzepten der Kindertageseinrichtungen des Landkreises Oldenburg verankert werden, welche sich an den Vorgaben des regionalen Sprachförderkonzeptes orientieren.

3.2 Sprachbildungskompetenz der Fachkräfte

Zentrale Voraussetzung für alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung ist die Sprachbildungskompetenz der Fachkräfte. Sie beruht auf

 einer positiven Haltung der Fachkräfte gegenüber der Aufgabe, Sprachbildung und Sprachförderung in den pädagogischen Alltag einzubetten und zu verfolgen,  einem Bewusstsein dafür, dass der eigenen Rolle als Kommunikationspartner und Sprachvorbild zentrale Bedeutung zukommt,  der Fähigkeit, das eigene Sprachvorbild bewusst zu gestalten und an die Bedürfnisse von Kindern anzupassen,  der Fähigkeit, Kinder im pädagogischen Alltag in aktive Sprechsituationen zu versetzen.

Die Qualität der Umsetzung dieser Kompetenzen ist entscheidend von einer guten Beziehung abhängig. Um Lernbereitschaft und Lernvermögen entfalten zu können, ist für Kinder eine vertrauensvolle und wertschätzende Beziehung erforderlich. Sprachbildungskompetenz ist daher immer auch die Kompetenz, Beziehungen aufzubauen und vertrauensvoll gestalten zu können. Fachkräfte nehmen eine offene, interessierte und wertschätzende Haltung gegenüber dem Kind und dessen Lebenswelt ein. Eine von guten Beziehungen getragene Interaktion motiviert Kinder, sich in die Gesprächssituation einzubringen und verbal oder non-verbal zu äußern.

Anregungen für Sprachbildung und Sprachförderung werden durch die gemeinsam geteilte Aufmerksamkeit für ein Objekt oder eine Situation geschaffen. Die geteilte Aufmerksamkeit orientiert sich an dem Gesprächsinteresse des Kindes und geht mit der Zuwendung zum Kind einher. Auf diese Weise wird es dem Kind ermöglicht, Sachverhalte mit Wörtern und Begriffen zu verknüpfen und seine Erfahrungen zunehmend sprachlich auszudrücken.

Kinder sind auf gute Sprachvorbilder angewiesen. Ein präziser Ausdruck hat für die zwischenmenschliche Kommunikation große Bedeutung. Eine korrekte und differenzierte Verwendung von Wörtern in konkreten Alltagssituationen sowie ein variationsreiches Angebot umgangssprachlicher Wort- und Satzformen durch die Fachkräfte ermöglicht es den Kindern, Zusammenhänge zu erschließen und sprachliche Regeln abzuleiten. Fachkräfte müssen daher ihr eigenes Sprach- und Kommunikationsverhalten kontinuierlich reflektieren und überprüfen.

Für Sprachbildung und Sprachförderung müssen Fachkräfte gelingende Kommunikationssituationen herstellen. Dabei gehen die Fachkräfte auf den sprachlichen Entwicklungsstand eines Kindes ein, bieten ihm neue Sprachanregungen und ermutigen das Kind zu sprachlichen Äußerungen. Das dialogische Betrachten von Bilderbüchern oder das Vorlesen und Sprechen über Geschichten ist dabei ein gutes Mittel für Sprachbildung und Sprachförderung. Kinder werden auf diese Weise zur Auseinandersetzung mit der Welt und der eigenen Identität angeregt.

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3.3 Sprachbildungskompetenz von Kindertageseinrichtungen

Alle Fachkräfte einer Kindertageseinrichtung verstehen sich für die Aufgaben der Sprachbildung und Sprachförderung als Team, das in seiner Gesamtheit für die sprachliche Entwicklung aller Kinder zuständig ist. Sprachbildung ist Teil jeder Bildungs- und Lernsituation in den Kindertageseinrichtungen. Eine intensivierte Förderung bei besonderem Bedarf einzelner Kinder baut auf der allgemeinen Sprachbildung auf und ist mit dieser sinnvoll verzahnt.

Sprachbildung und Sprachförderung beruhen in einer Kindertageseinrichtung auf

 einer systematischen Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in alle Bildungs- und Lernprozesse der Einrichtung, für die alle tätigen Fachkräfte gemeinsam Sorge tragen,  dem Engagement von Einrichtungsleitung und Träger, um Rahmenbedingungen in den Einrichtungen zu reflektieren und diese gegebenenfalls zu verändern und voranzutreiben,  der Zusammenarbeit und Abstimmung im Team aller Fachkräfte,  einer engen Bildungs- und Erziehungspartnerschaft mit Eltern und  einer kontinuierlichen Evaluation und Qualitätsentwicklung.

Die Entwicklung der Sprachbildungskompetenz einer Kindertageseinrichtung findet sich in der Weiterentwicklung ihres pädagogischen Konzeptes, der engen Verzahnung von Sprachbildung und Sprachförderung sowie der Integration von Sprachbildung und Sprachförderung in alle pädagogischen Prozesse.

3.4 Beobachtung und Dokumentation

Wahrnehmung, Beobachtung und Reflexion der Sprachentwicklung eines Kindes ist die Grundlage zur Entwicklung einer individuellen Förderung. Ab dem Eintritt in die Kindertageseinrichtung, jedoch spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres vor der Einschulung, wird die sprachliche Entwicklung eines Kindes durch die Fachkräfte beobachtet. Dabei ist davon auszugehen, dass die intuitive Einschätzung der Fachkräfte erste Anhaltspunkte dafür liefert, ob ein Kind individuell gefördert werden sollte. Wird ein besonderer Förderbedarf der Sprachkompetenz vermutet, soll ein Verfahren eingesetzt werden, das die sprachliche Entwicklung zuverlässig abbildet und von den Fachkräften sicher angewendet werden kann. Die Kindertageseinrichtungen greifen hierbei auf bereits vorhandene und für sie passende Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren zurück. Der Landkreis Oldenburg setzt sich mit Beobachtungs- und Dokumentationsverfahren auseinander und bietet entsprechende Schulungen für alle Kindertagesstätten an. Die Kindertagesstätten entscheiden in eigener Verantwortung, welche Methode der Beobachtung und Dokumentation sie anwenden.

Die Beobachtung der Entwicklung eines Kindes wird in seiner Bildungs- und Entwicklungsdokumentation festgehalten. Diese Dokumentation dient der Feststellung einer ausreichenden Sprachkompetenz oder ist Grundlage für die Planung einer individuellen Sprachförderung für Kinder mit besonderem Sprachförderbedarf. Darüber hinaus bildet sie die Grundlage für Entwicklungsgespräche mit Eltern und kann mit deren Zustimmung den aufnehmenden primären Schulbereich zur Verfügung gestellt werden.

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3.5 Zusammenarbeit mit Eltern

Die pädagogischen Fachkräfte und die Eltern sind auf der Ebene einer Erziehungspartnerschaft gemeinsam für die Sprachbildung und Sprachförderung verantwortlich.

Die Fachkräfte sind Bündnispartner und geben den Eltern Anregungen und bestärken diese von Anfang an, viel mit ihren Kindern ggfls. auch in der Muttersprache zu sprechen (siehe auch 3.7 Mehrsprachigkeit und Familiensprache). Ein positives Kommunikationsverhalten, gegenseitige Wertschätzung und Vertrauen zwischen Eltern und Fachkräften, wirken sich günstig auf die Sprachentwicklung der Kinder aus.

Die Vermittlung von Wissen, ein kontinuierlicher Erfahrungsaustausch, verschiedene Veranstaltungen zum Thema Sprachbildung und Sprachförderung und eine individuelle Elternarbeit fördern den Sprachentwicklungsprozess eines jeden Kindes.

Spätestens mit Beginn des Kindergartenjahres vor der Einschulung, findet mit den Eltern ein Entwicklungsgespräch statt, welches bei Bedarf auch der Planung einer individuellen Sprachförderung dient. Am Ende des Kindergartenjahres vor der Einschulung ist ein abschließendes Entwicklungsgespräch zu führen, an dem mit vorheriger Zustimmung der Eltern auch die aufnehmende Einrichtung des primären Schulbereichs teilnehmen kann. In Einzelfällen kann ein Entwicklungsgespräch auch häufiger notwendig sein.

3.6 Zusammenarbeit mit den Einrichtungen des primären Schulbereichs

Der Übergang von der Kindertageseinrichtung zum primären Schulbereich ist ein bedeutsamer Entwicklungsabschnitt für jedes Kind und erfordert eine professionelle Zusammenarbeit beider Institutionen.

Für eine gelingende Zusammenarbeit zwischen Kindertageseinrichtung und Grundschule ist ein gemeinsames Bildungsverständnis grundlegend und es bedarf einer gegenseitigen Wertschätzung und Anerkennung der jeweiligen Professionen.

Zwischen Kindertagesstätten und Grundschulen haben sich unterschiedlichste Formen der Zusammenarbeit und des Austauschs etabliert und werden gepflegt.

3.7 Mehrsprachigkeit und Familiensprache

Mehrsprachigkeit ist eine Ressource und bildet eine wesentliche Grundlage für erfolgreiche Sprachbildung. Eine gut entwickelte Familiensprache unterstützt nachweislich den Erwerb weiterer Sprachen, insbesondere der deutschen Sprache (Interdependenzhypothese nach Cummins). Kinder, die ihre Erstsprache sicher beherrschen, können Sprachstrukturen leichter auf eine Zweitsprache übertragen, verfügen über ein breiteres Sprachbewusstsein und profitieren von stabilen familiären Kommunikationsmustern.

Pädagogische Fachkräfte ermutigen Eltern deshalb ausdrücklich, in ihrer Familiensprache mit den Kindern zu sprechen, Geschichten zu erzählen, Lieder zu singen und Gespräche zu führen. Dies fördert nicht nur den Wortschatz und die Grammatik, sondern stärkt die Identität, emotionale Bindung und kulturelle Teilhabe.

In den Einrichtungen wird Mehrsprachigkeit wertschätzend aufgegriffen, z.B. durch zweisprachige Bücher, Lieder, Begrüßungsrituale oder die Einbindung von Familien in

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Projekten. Ziel ist es, Kindern ein positives Selbstbild als mehrsprachige Sprecherinnen und Sprechern zu vermitteln und gleichzeitig ihre Kompetenzen in der deutschen Sprache zu fördern.

Die Zusammenarbeit mit Eltern ist hierbei von großer Bedeutung (siehe 3.5 Zusammenarbeit mit Eltern). Einrichtungen unterstützen Familien durch Informationen und Materialien in verschiedenen Sprachen und vermitteln, dass eine starke Erstsprache die Sprachentwicklung insgesamt begünstigt.

  1. Verteilung der Landesmittel

Zur Sicherstellung der alltagsintegrierten Förderung sprachlicher Kompetenzen stellt das Land Niedersachsen den örtlichen Trägern der Jugendhilfe eine besondere Finanzhilfe gem. § 31 NKiTaG zur Verfügung. Der Landkreis Oldenburg plant die Verwendung der Mittel wie folgt:

85 % der Landesmittel fließen in zusätzliche Personalressourcen zur Unterstützung der Fachkräfte in den Gruppen der Kindertageseinrichtungen.

15 % der Landesmittel werden trägerübergreifend für Koordinierung und Qualifizierung eingesetzt. Darunter fallen insbesondere die Leistungen aus 4.2 und 4.3.

Die Verteilung der Fachkräftestunden erfolgt in Anlehnung an den Verteilungsschlüssel des Landes Niedersachsens für seine Mittelzuteilung und berechnet sich aus der Anzahl der

Gruppen sowie der Anzahl der Kinder, in deren Elternhaus vorrangig nicht Deutsch gesprochen wird. Kindertageseinrichtungen, die bereits über die Richtlinie „Sprach-Kitas“ gefördert werden, erhalten einen Abzug von 10 % je halbe Stelle aus dem Bundesprogramm bezogen auf die Anzahl der Gruppen.

Der Landkreis Oldenburg stellt Fachkräfte zur Verfügung, die jeweils für ein Kindergartenjahr fest in Kindertagesstätten entsandt werden, um das dortige Personal zum Zwecke der alltagsintegrierten Sprachförderung zu verstärken. Daneben gibt es Stundenaufstockungen bei bereits angestelltem Personal in verschiedenen Kindertagesstätten.

4.1 Personelle Ressourcen

Der Landkreis Oldenburg hat derzeit insgesamt neun Sprachförderkräfte auf Teilzeitbasis eingestellt, welche in den Kindertageseinrichtungen eingesetzt sind. Ziel ihrer Arbeit ist es, durch erhöhtes pädagogisches Fachpersonal innerhalb einer Gruppe eine bessere Differenzierung zur Sprachbildung und Sprachförderung im pädagogischen Alltag zu ermöglichen. Die Wahrnehmung der Aufgaben zur Sprachbildung und Sprachförderung sollen dabei gleichermaßen von allen in der Einrichtung tätigen Fachkräften übernommen werden. Die zusätzlich eingestellten Fachkräfte sind gegebenenfalls auch für mehrere Einrichtungen zuständig. Ihr Einsatzort wird jeweils für ein Kindertagesstättenjahr fest geregelt. Die Sprachförderkräfte des Landkreises Oldenburg richten sich in ihrer Arbeit nach den gegebenen Konzeptionen der Einrichtungen. Für ihre Arbeit in den Kitas hat die Planungsgruppe zum regionalen Sprachförderkonzept des Landkreises Oldenburg ein Kinderschutzkonzept erstellt (siehe 7.).

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Zudem gibt es nach Bedarf die Möglichkeit für die Kindertageseinrichtungen, die Stunden bereits vorhandener Fachkräfte zu erhöhen, um die zeitlichen Ressourcen für die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung zu verbessern.

Die Gemeinde Ganderkesee ist selbst Anstellungsträger für zwei zusätzliche Fachkräfte zur Umsetzung der alltagsintegrierten Sprachbildung und Sprachförderung in Ganderkesee Hierfür erhält die Gemeinde Mittel aus der besonderen Finanzhilfe gem. § 31 NKiTaG durch den Landkreis Oldenburg im Umfang der ihr zuzurechnenden Anteile aus 85% der Landesmittel. Die Einsatzplanung der Fachkräfte führt die Gemeinde Ganderkesee eigenständig durch.

4.2 Koordinierungsstelle

Um für den Landkreis Oldenburg die Koordination von Sprachbildung und Sprachförderung durchzuführen, wurde zum 01.11.2018 eine Koordinierungsstelle Sprachbildung und Sprachförderung eingerichtet, die aktuell mit 19,5 Wochenstunden besetzt ist. Aufgaben der Koordinierungsstelle umfassen die  Ermittlung von aktuellem Fortbildungsbedarf  Entwicklung und Organisation von Fortbildungsangeboten  jährliche Mittelplanung der besonderen Finanzhilfe  Planung des Einsatzes der angestellten Fachkräfte  Qualitätssicherung durch  regelmäßige Dienstbesprechungen sowie Fortschreibung des regionalen Sprachförderkonzeptes  regelmäßige Besuche in Kindertagesstätten  regelmäßigen Austausch mit den Teams in Kindertagesstätten  Vergabe möglicher Aufstockungsstunden für Fachkräfte in Kindertageseinrichtungen  Planung von Austauchtreffen aufgestockten Fachkräften  Kommunikation auf verschiedenen Ebenen zur Gewinnung von Akzeptanz für die alltagsintegrierte Sprachförderung.

4.3 Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen

Zur kontinuierlichen Qualifizierung der pädagogischen Fachkräfte sollen Fortbildungen angeboten werden. Grundsätzlich sollen die Fortbildungsinhalte auf die Handlungsempfehlungen für Sprachbildung und Sprachförderung aufbauen und die bereits vorhandenen Kenntnisse über frühkindliche Sprachentwicklung vertiefen und ausbauen. Ziel der Fortbildungsangebote ist es, einen einheitlichen Kenntnisstand über die Sprachentwicklung von Kindern bei den pädagogischen Fachkräften zu etablieren.

Alle Fortbildungs- und Qualifizierungsmaßnahmen richten sich dabei an alle Fachkräfte in Kindertagesstätten, die Kindergarten- und/oder Krippengruppen haben.

Die Kindertageseinrichtungen haben die Möglichkeit, Inhouse-Angebote für das gesamte Team oder eine Prozessbegleitung (z.B. Beratung, Coaching, Supervision) durch geeignete Fachkräfte bzw. Referentinnen und Referenten zu erhalten.

Die Qualifizierungsmaßnahmen müssen von einem Bildungsträger durchgeführt werden, der über das „Gütesiegel des Landes Niedersachsen für Qualifizierungsmaßnahmen in der frühkindlichen Bildung“ verfügt.

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  1. Evaluation

Aufgrund der vielfältigen Lern- und Bildungsprozesse in der frühen Kindheit ist es schwierig, die Sprachentwicklung eines Kindes der Wirkung einzelner Fördermaßnahmen zuzuordnen. Es wird aber davon ausgegangen, dass die Sprachförderkompetenz von pädagogischen Fachkräften in Kindertageseinrichtungen ein zentraler Wirkfaktor ist.

Selbstreflexiven Prozessen in Kindertageseinrichtungen kommen daher eine hohe Bedeutung zu. Einrichtungsleitung und die in ihr tätigen Fachkräfte müssen sich immer wieder bewusstmachen, wie die Sprachbildung und Sprachförderung in ihren Bildungs- und Lernangeboten umgesetzt wird. Ansatzpunkte für eine solche Evaluation sind unter anderem die Konzeption der Einrichtung, die Gestaltung von Bildungssituationen und die Professionalität der Fachkräfte. Die Einrichtungsleitung und die Fachkräfte sollten sich regelmäßig zu diesen Themen austauschen. Außerdem soll mindestens einmal im Kita-Jahr ein Austauschgespräch zwischen den Sprachförderkräften und den jeweiligen Kita-Leitungen erfolgen.

Darüber hinaus sollen die in der individuellen Förderplanung formulierten Ziele für Kinder mit besonderem Förderbedarf auf ihre Zielerreichung spätestens zum Ende des letzten Kindergartenjahres evaluiert werden.

Zur Auswertung der bisherigen Fortbildungsangebote und zur Erhebung des weiteren Bedarfs ist ein Evaluationsbogen entwickelt worden, der regelmäßig ausgewertet wird. Die Ergebnisse fließen in die weitere Fortbildungsplanung ein.

Das regionale Sprachförderkonzept des Landkreises Oldenburg soll einmal jährlich aktualisiert und bei Bedarf fortgeschrieben werden.

  1. Erfahrungen in der Umsetzung des Konzepts

Der Einsatz der Sprachförderkräfte, die durch den Landkreis Oldenburg angestellt sind, ist mittlerweile in den eingeplanten Kindertagesstätten fest etabliert. Aufgrund der verschiedenen Einsatzorte und der unterschiedlichen Konzepte erfordert die Arbeit der Sprachförderkräfte eine besondere Flexibilität und Anpassungsfähigkeit. Die einzelnen Kindertagesstätten profitieren von den verschiedenen Erfahrungen der Sprachförderkräfte in der Arbeit in den unterschiedlichen Konzepten. Durch den gezielten Einsatz der Sprachförderkräfte ist ihnen die Fokussierung auf die alltagsintegrierte Sprachbildung und Sprachförderung mit den Kindern möglich. Da die Sprachförderkräfte des Landkreises Oldenburg nicht im Personalschlüssel der Kindertagesstätten eingeplant, sondern ausschließlich zum Zweck der alltagsintegrierten Sprachförderung eingesetzt sind, können sie das Fortbildungsangebot insbesondere im Bereich der Sprache vielfältig und gezielt nutzen. In den Kindertagesstätten dienen sie wiederum als Multiplikatoren für das Fachpersonal und geben ihr umfangreiches Fachwissen insbesondere auch in der Praxis und in Form von Best-Practice-Beispielen weiter. Der fachliche Austausch zwischen dem Personal der Kindertagesstätten und den Sprachförderkräften wird für beide Seiten als bereichernd aufgefasst.

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  1. Kinderschutzkonzept zur Arbeit der Sprachförderkräfte des Landkreises Oldenburg

Durch die verschiedenen Einsatzorte der beim Landkreis Oldenburg angestellten Sprachförderkräfte, soll eine eigene Kinderschutzkonzeption als gemeinsamer Ausgangspunkt für die Arbeit in den einzelnen Kindertagesstätten sowohl Kinder- wie Mitarbeiterschutz möglichst gut absichern und dabei die Kinder weiterhin umfassend von der pädagogischen Arbeit profitieren lassen.

Da diese Konzeption erweiternd neben den eigenen Schutzkonzeptionen der Kitas stehen soll, ist das Kinderschutzkonzept für die Sprachförderkräfte des Landkreises Oldenburg möglichst praxisnah gehalten. Hierzu müssen den Sprachförderkräften die Kinderschutzkonzeptionen der Kindertagesstätten bekannt sein, in denen sie tätig sind.

Ihre Arbeit mit den Kindern kann in der gesamten Kita-Gruppe und in Kleingruppen stattfinden. Sollte eine Sprachförderkraft in der Kleingruppe arbeiten und keine zweite Fachkraft mit anwesend sein können, muss die Gruppentür ein Sichtfenster haben oder geöffnet bleiben, um eine visuelle Transparenz herzustellen. Sollte die Kita oder die Sprachförderkraft trotz eines Sichtfensters mit geöffneter Tür arbeiten wollen, sollte auch dies ermöglicht werden.

Die Begleitung beim Toilettengang sowie das Umziehen der Kinder wird in der Regel nicht von den Sprachförderkräften übernommen. Hierdurch soll ein Beitrag dazu geleistet werden, den Kindern den Umgang mit dem eigenen Körper, sowie die Grenzen gegenüber anderen Personen empathisch zu vermitteln.

Allgemein und insbesondere bei abweichenden Vorkommnissen ist es wichtig, dass die Sprachförderkräfte im Austausch mit den Fachkräften der Kita stehen. Die Fachkräfte können die Situationen dann ggfls. auch mit den Eltern der Kinder thematisieren.

Des Weiteren nehmen die Sprachförderkräfte an Fortbildungen teil, die den Umgang mit deviantem Verhalten thematisieren. Dies dient ihnen auch zur Selbstreflexion und der Entwicklung eines einheitlichen Verhaltenskodex für den Umgang mit den Kindern. Die regelmäßig stattfindenden Dienstbesprechungen werden ebenfalls zur Reflexion genutzt, da hier Platz für kollegiale Beratung und Austausch ist.

Sollte es zu einer Meldung gem. § 47 SGB VIII bezüglich einer Sprachförderkraft des Landkreises Oldenburg kommen, muss sowohl direkt mit der betreffenden Sprachförderkraft das Gespräch gesucht werden, wie auch unverzüglich mit der Koordinierungsstelle für Sprachbildung und Sprachförderung im Jugendamt des Landkreises Oldenburg.

Sollte einer Sprachförderkraft Handlungen gem. §47 SGB VIII auffallen, gibt sie diese an die zuständige Kita-Leitung und ebenfalls an die Koordinierungsstelle für Sprachbildung und Sprachförderung weiter.

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