Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer
Vorbemerkungen:
Bewerber oder Bewerbergemeinschaft:
Diese Eigenerklärung ist vom Bewerber/jedem Mitglied einer Bewerbergemeinschaft auszufüllen und mit dem Angebot vorzulegen.
Inanspruchnahme einer Eignungsleihe durch den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft:
Wenn ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft eine Eignungsleihe gemäß Ziffer 6 der Bewerbungsbedingungen in Anspruch nehmen will, ist auch für das eignungsverleihende Unternehmen eine ausgefüllte „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“ mit dem Angebot vorzulegen. Am Ende der Erklärung ist der Name der Person, die die Erklärung für das eignungsverleihende Unternehmen ausgestellt hat, anzugeben.
Inanspruchnahme eines Unterauftragnehmers durch den Bewerber oder die Bewerbergemeinschaft:
Wenn ein Bewerber/eine Bewerbergemeinschaft eine Weitervergabe an Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) gemäß Ziffer 5 der Bewerbungsbedingungen beabsichtigt, muss er/sie die Teile des Auftrags, die er/sie im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Namen und Anschrift benennen und nachweisen, dass ihm/ihr die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, indem er/sie beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt sowie eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer– bezogen auf den übertragenen Leistungsanteil ausgefüllte „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“ vorlegen. Am Ende der Erklärung ist der Name der Person, die die Erklärung für den Unterauftragnehmer ausgestellt hat, anzugeben.
Weitere Hinweise zum Ausfüllen der Eigenerklärung:
Sollte der Platz für die Antworten zu den jeweiligen Punkten nicht ausreichen, sind weitere textliche Ergänzungen des Wirtschaftsteilnehmers am Ende der „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“ vorzunehmen.
Sonstiges:
Sofern nachfolgend vom öffentlichen Auftraggeber die Rede ist, gilt die Regelung auch im Fall eines Sektorenauftraggebers.
I. Angaben zum Wirtschaftsteilnehmer
[ ] Bewerber
[ ] Mitglied der Bewerbergemeinschaft
[ ] Unterauftragnehmer
[ ] anderes Unternehmen (Eignungsleihe)
Firma/Name:
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Adresse:
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Nationalität des Eigentümers:
Die Angabe der Nationalität des wirtschaftlichen Eigentümers des beauftragen Unternehmens ist verpflichtend, wenn das Unternehmen nicht börsennotiert ist.
Das Unternehmen ist börsennotiert:
[ ] ja
[ ] nein
Falls nein:
Staatsangehörigkeit(en) des/r wirtschaftlichen Eigentümer/s:
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II. Zwingende Ausschlussgründe nach § 123 GWB
A. Gründe im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme aus, wenn sie Kenntnis davon haben, dass eine Person, deren Verhalten nach § 123 Absatz 3 dem Unternehmen zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach:
- § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland),
- § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat oder wegen der Bereitstellung oder Sammlung finanzieller Mittel in Kenntnis dessen, dass diese finanziellen Mittel ganz oder teilweise dazu verwendet werden oder verwendet werden sollen, eine Tat nach § 89a Absatz 2 Nummer 2 des Strafgesetzbuchs zu begehen,
- § 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche; Verschleierung unrechtmäßig erlangter Vermögenswerte),
- § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden,
- § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen)
- § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern), oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung)
- den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete),
- Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder
- den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung).
- § 123 Absatz 1 Nummer 4 und 5 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet auch insoweit entsprechende Anwendung, soweit sich die Straftat gegen öffentliche Haushalte rich-
tet.[1]
Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des § 123 Absatzes 1 GWB stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich.
Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.
Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist. § 125 GWB bleibt unberührt.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass keiner der vorgenannten Ausschlussgründe (Punkte 1 bis 10) vorliegt.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass einer / mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vor-liegt/vorliegen.
Bitte näher ausführen (Datum der Verurteilung, Art der Straftat gemäß den Pkt. 1 - 10, Gründe für die Verurteilung, verurteilte Person, soweit festgelegt: Dauer des Ausschlusszeitraums):
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Im Falle einer Verurteilung: Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
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Zu Punkt 11[2]:
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass der vorgenannte Ausschlussgrund (Punkt 11) nicht vorliegt.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass der vorgenannte Ausschlussgrund (Punkt 11) vorliegt.
Bitte näher ausführen (Datum der Verurteilung, Art der Straftat gemäß den Punkt 11, Gründe für die Verurteilung, verurteilte Person, soweit festgelegt: Dauer des Ausschlusszeitraums):
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Im Falle einer Verurteilung: Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
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B. Gründe im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steuern und Sozialversicherungsbeiträgen
Öffentliche Auftraggeber schließen ein Unternehmen zu jedem Zeitpunkt des Vergabeverfahrens von der Teilnahme an einem Vergabeverfahren aus, wenn
- das Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben oder Beiträgen zur Sozialversicherung nicht nachgekommen ist und dies durch eine rechtskräftige Gerichtsoder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung festgestellt wurde oder
- die öffentlichen Auftraggeber auf sonstige geeignete Weise die Verletzung einer Verpflichtung nach Nummer 1 nachweisen können.
Satz 1 ist nicht anzuwenden, wenn das Unternehmen seinen Verpflichtungen dadurch nachgekommen ist, dass es die Zahlung vorgenommen oder sich zur Zahlung der Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen verpflichtet hat.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass keiner der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt.
[ ] Ich erkläre/Wir erklären, dass einer / mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vor-liegt/vorliegen.
Bitte näher ausführen: soweit einschlägig jeweils getrennt nach „Steuern und Abgaben“ sowie
„Beiträgen zur Sozialversicherung“
(Datum der Verurteilung bzw. der Entscheidung, Wie hoch ist der fragliche Betrag? Soweit festgelegt: Dauer des Ausschlusszeitraums):
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Nachfolgendes zu B.2 ist nur zusätzlich zu erklären, wenn einer/mehrere der vorgenannten Ausschlussgründe vorliegt/vorliegen.
Ist das Unternehmen seinen Verpflichtungen nachgekommen, indem es die Zahlung vorgenommen hat oder eine verbindliche Vereinbarung im Hinblick auf die Zahlung der fälligen Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung einschließlich etwaiger Zinsen, Säumnis- und Strafzuschlägen eingegangen ist?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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Falls nein: Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen, um trotz des Vorliegens eines Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
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Von einem Ausschluss nach § 123 Absatz 4 Satz 1 GWB kann abgesehen werden, wenn dies aus zwingenden Gründen des öffentlichen Interesses geboten ist oder ein Ausschluss offensichtlich unverhältnismäßig wäre. § 125 GWB bleibt unberührt.
III. Fakultative Ausschlussgründe nach § 124 GWB
- Hat der Wirtschaftsteilnehmer bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nachweislich gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen, um trotz des Vorliegens eines einschlägigen Ausschlussgrundes seine Zuverlässigkeit nachzuweisen („Selbstreinigung“)?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen;
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- Befindet sich der Wirtschaftsteilnehmer in einer der folgenden Situationen?
- Er ist zahlungsunfähig.
- Über das Vermögen des Unternehmens ist ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren beantragt oder eröffnet worden, die Eröffnung eines solchen Verfahrens ist
- mangels Masse abgelehnt worden, das Unternehmen befindet sich im Verfahren der Liquidation.
- Seine gewerbliche Tätigkeit wurde eingestellt.
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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Erläutern Sie bitte, warum der Wirtschaftsteilnehmer unter Berücksichtigung der geltenden nationalen Vorschriften und Maßnahmen betreffend die Fortführung der Geschäftstätigkeit unter diesen Umständen dennoch in der Lage ist, den Auftrag zu erfüllen?
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- Hat der Wirtschaftsteilnehmer im Rahmen seiner beruflichen Tätigkeit nachweislich eine schwere Verfehlung begangen, durch die die Integrität des Unternehmens infrage gestellt wird? (Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist gemäß § 123 Abs. 3 GWB einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.)
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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Falls ja:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
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- Hat der Wirtschaftsteilnehmer mit anderen Wirtschaftsteilnehmern Vereinbarungen getroffen, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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Falls ja
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
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- Besteht bei Durchführung des Vergabeverfahrens ein Interessenkonflikt, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigen könnte und der durch andere, weniger einschneidende Maßnahmen nicht wirksam beseitigt werden kann?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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- War der Wirtschaftsteilnehmer in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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- Hat der Wirtschaftsteilnehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt und hat dies zu einer vorzeitigen Beendigung, zu Schadensersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt (§ 124 Absatz 1 Nummer 7 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen)?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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Falls ja:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[x] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
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7a.[3] § 124 Abs. 1 Nummer 7 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen findet mit der Maßgabe entsprechende Anwendung, dass die mangelhafte Vertragserfüllung weder zu einer vorzeitigen Beendigung des Vertrags noch zu Schadensersatz oder einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt haben muss.
Hat der Wirtschaftsteilnehmer eine wesentliche Anforderung bei der Ausführung eines früheren öffentlichen Auftrags oder Konzessionsvertrags erheblich oder fortdauernd mangelhaft erfüllt?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen:
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-
Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, dass er
-
in Bezug auf Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen oder Auskünfte zurückgehalten hat und bei entsprechender Anforderung in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln.
-
nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen,
-
nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die er unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte, oder
-
nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, oder nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln?
[ ] ja
[ ] nein
- Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, nicht wegen eines Verstoßes nach § 23 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden zu sein. Das Gleiche gilt auch schon vor Durchführung eines Bußgeldverfahrens, wenn im Einzelfall angesichts der Beweislage kein vernünftiger Zweifel an einer schwerwiegenden Verfehlung im Sinne des Satzes 1 besteht (vgl. § 21 AentG).
[ ] ja
[ ] nein
Falls nein, bitte näher ausführen:
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Falls nein:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
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- Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, dass weder er noch der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte
- nach § 404 Absatz 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro rechtskräftig belegt worden ist oder
- nach den §§ 10, 10a oder 11 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen rechtskräftig verurteilt worden ist (vgl. § 98c AufenthG).
[ ] ja
[ ] nein
Falls nein, bitte näher ausführen:
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Falls nein:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
- Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, dass er nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 Mindestlohngesetz mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden ist (vgl. § 19 MiLog).
[ ] ja
[ ] nein
Falls nein, bitte näher ausführen:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Falls nein:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
- Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, dass weder er noch der nach Satzung oder Gesetz Vertretungsberechtigte nach
- § 8 Absatz 1 Nummer2, Absatz 2 Nummer 3, Absatz 3 oder den §§ 9 bis 11,
- §104 Absatz 1 oder 2 Nummer 3 des Dritten Buches Sozialgesetzbuch
- den §§ 15, 15a, 16 Absatz 1 Nummer 1, 1a, 1c, 1d, 1f, 2, 7b oder 11 bis 17 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes oder
- § 266a Absatz 1 bis 4 des Strafgesetzbuches
zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten oder einer Geldstrafe von mehr als neunzig Tagessätzen verurteilt oder mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden sind (vgl. § 21 SchwarzArbG)
[ ] ja
[ ] nein
Falls nein, bitte näher ausführen:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Falls nein:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
- Kann der Wirtschaftsteilnehmer bestätigen, dass er nicht wegen eines Verstoßes gegen § 24 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG) mit einer Geldbuße von wenigstens einhundertfünfundsiebzigtausend Euro belegt worden ist (vgl. § 22 LkSG)?
[ ] ja
[ ] nein
Falls nein, bitte näher ausführen:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Falls nein:
Hat der Wirtschaftsteilnehmer selbstreinigende Maßnahmen i.S.v. § 125 GWB getroffen?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, beschreiben Sie die Maßnahmen:
Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
IV. Eignungskriterien nach § 122 GWB
A. Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung
[ ] Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen unter der Nummer:Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.beim Registergericht: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
[ ] Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in das Handelsregister verpflichtet.
[ ] Ich bin/Wir sind Mitglied der zuständigen Architektenkammer
[ ] Ich/Wir versichern, über die Berufsqualifikation; Dipl. Ing., Dipl. Ing. (FH), oder vergleichbarer Bachelor oder Master zu verfügen.
[ ] Ich bin/Wir sind nach den Rechtsvorschriften des Staates unserer Niederlassung zur Erbringung der ausgeschriebenen Leistungen befugt.
B. Angaben zur Inanspruchnahme der Kapazitäten anderer Unternehmen
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer zur Erfüllung der Eignungskriterien die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch (Eignungsleihe)?
[ ] ja
[ ] nein
Falls Ja,
Der Wirtschaftsteilnehmer hat nachzuweisen, dass ihm die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Nimmt der Wirtschaftsteilnehmer die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eignungsleihe haften. Die Haftungserklärung und die Verpflichtungserklärung sind mit dem Angebot abzugeben.
C. Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit
Gesamtumsatz des Wirtschaftsteilnehmers und ggf. spezifischer Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags, jeweils bezogen auf die letzten 3 Geschäftsjahre
| Angabe des Geschäftsjahres | Gesamtumsatz in Euro | Umsatz in dem Tätigkeitsbereich des Auftrags in Euro |
| 2023 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2024 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
| 2025 | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
[ ] Bei den Umsätzen für 2025 handelt es sich um vorläufige Zahlen
Begründung: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Umsatz 2025 liegt noch nicht vor:
Begründung: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Liegen die Informationen zum Umsatz („allgemeiner“ oder „spezifischer“ Umsatz) nicht für den gesamten vorgegebenen Zeitraum vor, weil das Unternehmen weniger als 3 Geschäftsjahre besteht, geben Sie bitte an, an welchem Datum das Unternehmen des Wirtschaftsteilnehmers gegründet wurde oder seine Tätigkeit aufgenommen hat:
Datum der Unternehmensgründung: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
Datum der Tätigkeitsaufnahme: Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben.
D. Technische und berufliche Leistungsfähigkeit
Referenzen
Angaben zu 3 Referenzen des Bieters/der Bietergemeinschaft über den Betrieb als Träger einer ganztägigen Kindertagesstätte (sowohl Krippe als auch Kindergarten):
| Bezeichnung Referenzprojekt I | |
| Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer | |
| Zeitraum der Leistungserbringung | |
| Auftragsvolumen | |
| Betriebsform | |
| Gruppenzahl |
| Bezeichnung Referenzprojekt I | |
| Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer | |
| Zeitraum der Leistungserbringung | |
| Auftragsvolumen | |
| Betriebsform | |
| Gruppenzahl |
| Bezeichnung Referenzprojekt I | |
| Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer | |
| Zeitraum der Leistungserbringung | |
| Auftragsvolumen | |
| Betriebsform | |
| Gruppenzahl |
Ggf. Referenzen, die mehr als 3 Jahre zurückliegen:
| Bezeichnung Referenzprojekt | |
| Auftraggeber einschließlich Anschrift, Ansprechpartner, Telefonnummer | |
| Zeitraum der Leistungserbringung | |
| Auftragsvolumen | |
| Betriebsform | |
| Gruppenzahl |
V. Angabe, welche Teile des Auftrags der Wirtschaftsteilnehmer als Unteraufträge zu vergeben beabsichtigt sowie Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, muss er in seinem Angebot die Teile des Auftrags, die er im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben beabsichtigt sowie die vorgesehenen Unterauftragnehmer mit Name und Anschrift, benennen und nachweisen, dass ihm die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, indem er beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorlegt.
Ferner istmit dem Angebot eine vom jeweiligen Unterauftragnehmer ausgefüllte „Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer“ vorzulegen. Am Ende der Erklärung ist der Name der Person, die die Erklärung für den Unterauftragnehmer ausgestellt hat, anzugeben.
Beabsichtigt der Wirtschaftsteilnehmer, Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben?
[ ] ja
[ ] nein
Falls ja, bitte näher ausführen: (siehe folgende Tabelle)
| Beschreibung der Teile des Auftrags | Benennung der vorgesehenen Unterauftragnehmer (Name und Anschrift) |
| Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. | Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
Nachweis, dass die erforderlichen Mittel dieser Unterauftragnehmer zur Verfügung stehen, indem beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unternehmen vorgelegt wird
[ ] ja, Nachweis ist beigefügt
Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer des Unterauftragnehmers
[ ] ja, Eigenerklärung des Unterauftragnehmers ist beigefügt
V. Eigenerklärung zur rechtskonformen Auftragsausführung gemäß § 128 Abs. 1 GWB
Der Wirtschaftsteilnehmer verpflichtet sich, bei der Ausführung des Auftrags alle für ihn geltenden rechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, insbesondere Steuern, Abgaben und Beiträge zur Sozialversicherung zu entrichten und den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern wenigstens diejenigen Mindestarbeitsbedingungen einschließlich des Mindestentgelts zu gewähren, die nach dem Mindestlohngesetz, einem nach dem Tarifvertragsgesetz für allgemein verbindlich erklärten Tarifvertrag oder einer nach § 7, 7a oder § 11 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes oder einer nach § 3a des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes erlassenen Rechtsverordnung für die betreffende Leistung verbindlich vorgegeben werden.
[ ] ja
[ ] nein
VI. Angaben zu gewerblichen Schutzrechten[4] (§ 53 Abs. 8 VgV bzw. § 38 Abs. 11 UVgO)
(bspw. Patentrecht, Gebrauchsmusterrecht, Designrecht, Markenrecht, Urheberrecht)
Für den Auftragsgegenstand bestehen gewerbliche Schutzrechte: [ ] ja [ ] nein
Für den Auftragsgegenstand sind gewerbliche Schutzrechte beantragt: [ ] ja [ ] nein
Für den Auftragsgegenstand werden gewerbliche Schutzrechte erwogen: [ ] ja [ ] nein
VII. Ergänzungen des Wirtschaftsteilnehmers zu den Teilen I. bis VI.
1. Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass die Voraussetzungen zur Erteilung einer Betriebserlaubnis gemäß § 45 SGB VIII vorliegen
[ ] ja
[ ] nein
2. Kein Entzug der Betriebserlaubnis
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass kein Entzug der Betriebserlaubnis für eine andere Einrichtung des Bieters/der Bietergemeinschaft vorliegt:
[ ] ja
[ ] nein
3. Sozialdatenschutz
Hiermit bestätige(n) ich/wir, dass der Schutz der erhobenen Sozialdaten entsprechend § 61 Abs. 3 SGB VIII während der gesamten Laufzeit des Trägerschaftsvertrages gewahrt wird:
[ ] ja
[ ] nein
4. Kindeswohlgefährdung
Hiermit bestätige(n) ich/wir, die Verpflichtung, den Schutzauftrag bei Kindeswohlgefährdung entsprechend § 8a und § 45 SGB VIII wahrzunehmen:
[ ] ja
[ ] nein
5. Straftat entsprechend § 72a SGB VIII
Hiermit bestätige(n) ich/wir und stellen sicher, dass keine Personen beschäftigt oder vermittelt werden, die wegen einer Straftat entsprechend § 72a SGB VIII verurteilt worden sind:
[ ] ja
[ ] nein
VIII. Folgende Auskünfte liegen vor und können dem Auftraggeber nach gesonderter Aufforderung vorgelegt werden
- Auszug aus dem Bundeszentralregister (einfaches polizeiliches Führungszeugnis) der Geschäftsleitung in Kopie, welches nicht älter als 3 Monate ist, ist vorhanden:
[ ] ja
[ ] nein
- Anerkennung als Träger der freien Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII liegt vor:
[ ] ja
[ ] nein
| Klicken oder tippen Sie hier, um Text einzugeben. |
IX. Abschlusserklärung
Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt förmlich, dass die von ihm angegebenen Informationen genau und korrekt sind und ihm bewusst ist, dass wissentlich falsche Angaben in den vorstehenden Erklärungen den Ausschluss vom Vergabeverfahren und im Falle der Auftragserteilung eine fristlose Kündigung des Vertrages zur Folge haben können. Vor- und Zuname der erklärenden Person(en) oder Benennung des Unternehmens:
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- Diese Erklärung beruht auf § 31 Abs. 2 Satz 4 UVgO und ist daher in Verfahren unterhalb der EU-Schwellenwerte verpflichtend abzugeben. In EU-Vergabeverfahren (4. Teil GWB i. V. m. VgV bzw. SektVO) erfolgt die Abgabe dieser Erklärung freiwillig. ↑
- Siehe Fußnote 1 ↑
- Die Regelung zu 7a. findet nur Anwendung bei Durchführung des Ausschreibungsverfahrens i. V. m. der Unterschwellenvergabeverordnung – UVgO (§ 31 Abs. 2 Satz 5 UVgO). Bei Durchführung des Ausschreibungsverfahrens dem 4. Teil des Ge- setzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. der Vergabeverordnung (VgV) oder der Sektorenverordnung (SektVO) findet die Regelung zu 7. Anwendung. Es steht dem Wirtschaftsteilnehmer frei, bei Durchführung des Ausschreibungsverfahrens dem 4. Teil des GWB i. V. m. der VgV oder der SektVO dennoch Erklärungen zu 7a abzugeben. ↑
- Entfällt bei Durchführung des Ausschreibungsverfahrens nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) i. V. m. der Sektorenverordnung (SektVO). Es steht dem Wirtschaftsteilnehmer frei, bei Durchführung des Ausschreibungsverfahrens nach dem 4. Teil des GWB i. V. m. der SektVO dennoch Erklärungen zu VI. abzugeben. ↑