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01 Aufforderung Teilnahmewettbewerb.pdf

Übernahme der Trägerschaft für eine viergruppige Kindertagesstätte in Kirchhatten

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 05.10.2026, 11:00 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.subreport.de

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Kubus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH  B.-v-Suttner-Str. 5  19061 Schwerin

An jedes Unternehmen, welches Interesse an der Übernahme einer Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte am Einemannsweg in Kirchhat- ten hat

ELViS-ID: E43198594

Aufforderung zur Bewerbung am öffentlichen Teilnahmewettbewerb

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Kubus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH schreibt im Namen und auf Rechnung der Gemeinde Hatten die Übernahme einer Trägerschaft für die neue Kindertagesstätte am Einemannsweg in Kirchhatten aus.

Detaillierte Angaben zum Leistungsgegenstand sind der beigefügten Leistungsbeschreibung, den Anforderungen zu den Zuschlagskriterien sowie der rechtlichen Rahmenbedingungen des Sozial- gesetzbuches (SGB VIII) sowie des Landes Niedersachsen zu entnehmen.

Anbei erhalten Sie die Ausschreibungsunterlagen mit der Bitte um Abgabe eines Teilnahmean- trags.

Die Ausschreibungsunterlagen bestehen aus den folgenden Anlagen: − 01 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb und Bewerbungsbedingungen − 01_1 Teilnahmeantrag, − 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer, − 02_1 2_1 Eigenerklärung Landesrecht Niedersachsen − 03 Erklärung zur Betriebshaftpflicht, − 04 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576, − 05 Darstellung der Referenzobjekte_Begrenzung, − 06 Bewertungsmatrix, − 07 Leistungsbeschreibung , − 08 Muster-Trägerschaftsvertrag_, − 09 Anlagen A 1 Kita, − 10 Anlagen A 2 weitere Anlagen

Bertha-von-Suttner-Straße 5 Geschäftsführer: Volker Bargfrede 19061 Schwerin HRB Schwerin 14817 Telefon: 0385/3031250 Sparkasse Mecklenburg-Schwerin www.kubus-anwaelte.de IBAN: DE27140520001711792434 E-Mail: info@kubus-anwaelte.de BIC: NOLADE21LWL

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Es ist beabsichtigt, die in den Vergabeunterlagen näher beschriebenen Leistungen im Wege des Verhandlungsverfahrens mit Teilnahmewettbewerb zu vergeben. Die Einzelheiten zur Durchfüh- rung des Vergabeverfahrens ergeben sich aus den anliegenden Bewerbungsbedingungen.

Wenn Sie bereit sind, die Leistungen zu übernehmen, werden Sie gebeten, den Teilnahmeantrag und die Angebotsabgabe in Form der Konzeptdarstellung über die Vergabeplattform subreport ELViS (www.subreport-elvis.de) vorzunehmen. Für die Abgabe von Angeboten ist, soweit noch nicht erfolgt, eine Registrierung unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich.

Für die Bearbeitung der Konzepte und aller damit einhergehenden Bearbeitungen von Eigener- klärungen, für die Beteiligung an Verhandlungsgesprächen, einschl. Fahrzeiten und Fahrkosten wird keine Entschädigung gewährt.

Termine und Fristen

Terminkette Verhandlungsverfahren m. Teilnahmewettbewerb
Zuschlagserteilung nach Verhandlung
Absendung der EU- Bekanntmachung01.10.2026
Start des Ausschreibungsverfahrens über Subre- port, Absendung Bekanntmachung –nat. Blätter (48 Std. nach Absendung EU-Bekanntmachung)-auto- matisch03.10.2026
Fristende Teilnahmewettbewerb (mind. 30 Tage)04.11.2026, 09:00 Uhr
Prüfung der Eignung bis:voraussichtlich 18.11.2026
Aufforderung zur Abgabe der Konzepte/ Präsenta- tionvoraussichtlich 20.11.2026
Angebotsfrist (mind. 25 Tage -. § 17 Abs. 6 i.V.m. Abs. 9 VgV)voraussichtlich 16.12.2026, 09:00 Uhr
Verhandlungsgesprächevoraussichtlich in der Zeit v. 11.01.2027 bis 15.01.2027
Aufforderung zur letzten Phase des Verfahrensvoraussichtlich 22.01.2027
Angebotsfrist (nur im Einvernehmen m. Bietern)voraussichtlich 02.02.2027
Vergabevorschlag an AGvoraussichtlich 09.02.2027
Vorabinformationen nach § 134 Abs. 1 GWBvoraussichtlich 16.02.2027
Zuschlagserteilung (nach Stillhaltefrist)voraussichtlich 01.03.2027
Bindefristvoraussichtlich 15.03.2027

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Die mit voraussichtlich gekennzeichneten Termine lassen sich noch nicht verbindlich festlegen. Die Angaben dienen lediglich einer zeitlichen Orientierung. Die Festsetzung erfolgt schrittweise im entsprechendem Verfahrensablauf.

Es wird darauf hingewiesen, dass sich gegebenenfalls auch Teilnehmer aus der Markterkun- dung an dem Verfahren beteiligen werden. Ein Wissensvorsprung besteht nicht, da Anforderun- gen an eine Trägerschaft erst im Nachgang vollständig erarbeitet wurden.

Frau Christina Fink (Rechtsanwältin) Kubus Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Betha- von- Suttner- Str. 5 19061 Schwerin 03821/ 8152190 fink@kubus-anwaelte.de

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I.

Bewerbungsbedingungen – Allgemein für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

  1. Allgemeines

Das Vergabeverfahren erfolgt nach dem 4. Teil des Gesetzes gegen Wettbewerbsbe- schränkungen (GWB) i.V.m. der Vergabeverordnung (VgV), SGB VIII sowie Landesrecht Niedersachsen.

  1. Elektronische Abwicklung des Vergabeverfahrens

2.1 Die in dem Vergabeverfahren verwendeten elektronischen Mittel:

  • Das Vergabeverfahren wird über die Browseranwendung der eVergabelösung sub- report ELViS abgewickelt. Die ELViS-ID lautet: E43198594.
  • Die Datenübermittelung erfolgt über eine verschlüsselte Internetverbindung unter Verwendung eines aktuellen Internet-Browsers.
  • Die Kommunikation im Vergabeverfahren erfolgt über das interne Nachrichtensys- tem der Plattform, das außerdem eine Benachrichtigungsfunktion mit E-Mail bein- haltet.
  • Angebote können grundsätzlich in beliebigen Dateiformaten (PDF, Word, Excel, RTF, Text, JPG, ZIP...) erstellt und übermittelt werden.
  • Das verwendete Applet zur Verschlüsselung von Dokumenten ist das BSI-zertifi- zierte SecSigner-Plugin der Firma SecCommerce (https://seccommerce.com/secs- igner/).
  • Um in diesem Vergabeverfahren Bewerber-/Bieterfragen stellen, deren Beantwor- tungen erhalten und ein Angebot abgeben zu können, ist eine kostenfreie einmalige Registrierung auf der elektronischen Vergabeplattform subreport ELViS unter https://www.subreport-elvis.de erforderlich. Nur im Falle dieser (freiwilligen) Regist- rierung auf der Vergabeplattform unter www.subreport-elvis.de werden die Bewer- ber/Bieter automatisch über die aktuellen Einstellungen im Rahmen der Bieterkom- munikation informiert. Für die Registrierung wird ein gültiger E-Mail-Account benö- tigt.

2.2 Die technischen Parameter zur Einreichung von Angeboten mithilfe elektronischer Mittel:

  • Der Bieter/die Bietergemeinschaft benötigt: ▪ einen herkömmlichen DSL-Internetanschluss ▪ einen internetfähigen Computer mit einer empfohlenen Bildschirmauflösung von 1280 x 1024 Pixel ▪ das Betriebssystem Microsoft Windows (ab Windows XP SP3), MacOS X oder Linux ▪ einen aktuellen Internet-Browser (Firefox, Chrome, Internet Explorer ab Ver- sion 8) ▪ einen aktuellen E-Mail Client (z.B. Outlook, Thunderbird, etc.)
  • Entpacken, Komprimieren großer Dateien ▪ Für das Entpacken oder Komprimieren großer Dateien wird das frei verfüg- bare Kompressions-Werkzeug 7-Zip (http://www.7-zip.de/download.html) empfohlen.

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2.3 Die verwendeten Verschlüsselungs- und Zeiterfassungsverfahren

  • Die Verbindung zu subreport ELViS erfolgt ausschließlich über das gesicherte HTTPS-Protokoll und ist mit 256-Bit verschlüsselt. Die Verbindung verwendet TLS 1.2. Für die Nachrichtenauthentifizierung wird SHA2 verwendet.
  • Angebote werden zusammen mit den Anlagen automatisch mit PKCS#7 ver- schlüsselt.
  1. Verfahrensart

Es wird ein Verhandlungsverfahren mit Teilnahmewettbewerb durchgeführt. Das Ausschreibungsverfahren läuft in mehreren Phasen ab:

    1. Phase: Teilnahmewettbewerb

Im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden alle interessierten Unternehmen aufgefor- dert, einen Teilnahmeantrag abzugeben. Mit dem Teilnahmeantrag übermitteln die Bewer- ber die vom öffentlichen Auftraggeber geforderten Informationen für die Prüfung ihrer Eig- nung.

    1. Phase: Abgabe der Konzepte

Nach Prüfung der übermittelten Informationen im Rahmen des Teilnahmewettbewerbs werden vier Bewerber dazu aufgefordert, die Präsentationen (Konzepte) entsprechend den Vorgaben der Bewertungsmatrix in Vorbereitung auf die Verhandlungsgespräche ein- zureichen. Die Präsentationen sind nicht mit Übermittlung des Teilnahmeantrags abzuge- ben, sondern erst nach gesonderter Aufforderung durch den Auftraggeber. Alle im Vorfeld übermittelten Präsentationen bleiben unberücksichtigt!

Soweit mehr als vier geeignete Bewerber vorhanden sind, wird eine Begrenzung i. S. d. § 51 VgV vorgenommen. Eine Limitierung der Teilnehmerzahl, der geeigneten Bewerber gemäß § 51 VgV, die zur Abgabe der Präsentation (Konzepte) aufgefordert werden, auf vier Bewerber, erfolgt an- hand der Anzahl der Referenzobjekte, die folgende Kriterien aufweisen.

Abgrenzend von der eigentlichen Eignungsprüfung wird für die Auswahlbegrenzung i. S. d. § 51 VgV die Anzahl der Referenzobjekte herangezogen, die nachweislich die Füh- rung von Integrationsgruppen in Kindertagesstätten belegen.

Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft mit der höchsten Anzahl an Referenzob- jekten, die die zuvor genannten Kriterien erfüllen, qualifiziert sich als erster der vier Bewerber, die zur Abgabe der Präsentation (Konzepte) aufgefordert werden. Eine solche Bewertung erfolgt so lange, bis alle vier Bewerber feststehen. Ggf. entschei- det bei gleichhoher Anzahl der Referenzobjekte das Los.

Sollten nach dieser zuvor beschriebenen Begrenzung nicht alle vier Bewerber ermittelt werden können und Bewerbungen von Teilnehmern vorliegen, die noch keine Referen- zobjekte benennen können, die die Führung von Integrationsgruppen in Kindertagesstät- ten belegen, verbleiben diese insoweit in der Auswahl der weiteren Bewerber, bis vier Be- werber feststehen. Ggf. ist auch hier unter mehreren Bewerbern, die den Nachweis der praktizierten Integrationsgruppen nicht führen können, das Losverfahren anzuwenden.

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    1. Phase: Abgabe Abgabe der Präsentation (Konzepte)

Es ist eine Verhandlungsrunde i.S.d. § 17 Abs. 10 VgV geplant, in welcher u.a über die eingereichten Konzepte im Rahmen der Indikativphase verhandelt wird.

    1. Phase: Verbindliche Angebote

Der Auftraggeber behält sich den Zuschlag auf das Erstangebot in Form der eingereichten Konzepte vor. In diesem Fall wird auf diese Phase verzichtet.

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II.

Bewerbungsbedingungen – Teilnahmewettbewerb für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

  1. Mitteilung von Unklarheiten in den Teilnahmeunterlagen, weitere Auskünfte

Enthalten die Teilnahmeunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, Unvoll- ständigkeiten oder Fehler, so hat dieser darauf unverzüglich vor Ablauf der Einreichungs- frist in Textform, gem. § 126 b BGB über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ hinzu- weisen. Hierfür ist, soweit noch nicht erfolgt, eine Registrierung auf „subreport ELViS“ er- forderlich.

Entsprechendes gilt für sonstige Fragen im Zusammenhang mit dem Ausschreibungsver- fahren. Mitteilungen, Hinweise, Fragen u.ä. sind innerhalb der vorgegebenen Fristen in Textform gem. § 126 b BGB über die Vergabeplattform „subreport ELViS“ an die KUBUS GmbH zu richten, damit sichergestellt ist, dass eine Beantwortung noch rechtzeitig erfol- gen kann. Auskünfte werden ausschließlich über die Beschaffungsplattform „subreport EL- ViS“ erteilt.

  1. Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen

Angebote von Bewerbern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen. Zur Bekämpfung von Wettbewerbsbeschränkungen hat der Bewerber auf Verlangen Aus- künfte darüber zu geben, ob und auf welche Art er wirtschaftlich und rechtlich mit Unter- nehmen verbunden ist.

  1. Teilnahmeantrag

Der Teilnahmeantrag ist in deutscher Sprache abzufassen und für die Abgabe des Antra- ges sind ausschließlich die dieser Ausschreibung zugrundeliegenden Vordrucke/Doku- mente zu verwenden.

Der Teilnahmeantrag ist vollständig mit allen geforderten Angaben und Erklärungen (siehe Seite 11 Ziff. 9) bis zu dem von der Vergabestelle angegebenen Ablauf der Teil- nahmefrist einzureichen. Ein nicht form- oder fristgerecht eingereichter Antrag wird ausge- schlossen.

Der öffentliche Auftraggeber behält sich vor, den Bewerber/ die Bewerbergemein- schaft/ARGE unter Einhaltung der Grundsätze der Transparenz und der Gleichbehandlung aufzufordern, fehlende, unvollständige oder fehlerhafte unternehmensbezogene Unter- lagen, insbesondere Eigenerklärungen, Angaben, Bescheinigungen oder sonstige Nach- weise, nachzureichen, zu vervollständigen oder zu korrigieren, oder fehlende oder unvoll- ständige leistungsbezogene Unterlagen nachzureichen oder zu vervollständigen (vgl. § 56 Abs. 2 VgV).

Die nachgeforderten Unterlagen sind vom Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE nach Aufforderung durch den öffentlichen Auftraggeber innerhalb einer von diesem fest- zulegenden angemessenen, nach dem Kalender bestimmten Frist vorzulegen.

Änderungen an den Vergabeunterlagen sind unzulässig.

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Die Eigenerklärungen dienen als vorläufiger Nachweis. Bewerber / Bewerbergemeinschaf- ten, deren Angebote in die engere Wahl kommen, haben durch entsprechende Bescheini- gungen der zuständigen Stellen die Angaben zu bestätigen.

  1. Lose

Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.

  1. Weitervergabe an Unterauftragnehmer

Beabsichtigt der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft/ARGE Teile des Auftrags im Wege der Unterauftragsvergabe an Dritte zu vergeben, ist der Unterauftragnehmer, mit Namen und Anschrift bereits mit dem Teilnahmeantrag zu benennen.

Vor Zuschlagserteilung sind von den Bietern, deren Angebote in die engere Wahl kommen, folgende Erklärungen des Unterauftragnehmers einzureichen;

02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer

Wenn ein Bewerber oder Bieter die Vergabe eines Teils des Auftrags an einen Dritten im Wege der Unterauftragsvergabe beabsichtigt und sich zugleich im Hinblick auf seine Leis- tungsfähigkeit gemäß den §§ 45, 46 VgV auf die Kapazitäten dieses Dritten beruft, ist auch § 47 VgV anzuwenden und die Ziff. 8 und 9 der Bewerbungsbedingungen zu beachten.

Die Haftung des Hauptauftragnehmers gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber bleibt von einer Weitervergabe an Unterauftragnehmer unberührt.

Für Unterauftragnehmer aller Stufen gilt § 128 Abs. 1 GWB.

Der öffentliche Auftraggeber überprüft, ob Gründe für den Ausschluss des Unterauftrag- nehmers vorliegen sowie dessen Eignung. Bei Vorliegen zwingender Ausschlussgründe verlangt der öffentliche Auftraggeber die Ersetzung des Unterauftragnehmers. Bei Vorlie- gen fakultativer Ausschlussgründe oder fehlender Eignung kann der öffentliche Auftragge- ber verlangen, dass dieser ersetzt wird. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE dafür eine Frist setzen. Die Frist ist so zu bemessen, dass dem Auftraggeber durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen. Ist dem Bewer- ber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE ein Wechsel des Unterauftragnehmers innerhalb dieser Frist nicht möglich, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

  1. Eignungsleihe

Ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft/ARGE kann im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle sowie die technische und berufliche Leistungsfähigkeit die Kapazitäten anderer Unternehmen in Anspruch nehmen, wenn er/sie nachweist, dass ihm/ihr die für den Auftrag erforderlichen Mittel tatsächlich zur Verfügung stehen werden, indem er/sie beispielsweise eine entsprechende Verpflichtungserklärung dieser Unterneh- men vorlegt. Diese Möglichkeit besteht unabhängig von der Rechtsnatur der zwischen dem Bewerber/ der Bewerbergemeinschaft/ARGE und den anderen Unternehmen bestehen- den Verbindungen. Ein Bewerber/ eine Bewerbergemeinschaft/ARGE kann jedoch im Hin

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blick auf Nachweise für die erforderliche berufliche Leistungsfähigkeit – wie die einschlä- gige berufliche Erfahrung (Referenzen) – die Kapazitäten anderer Unternehmen nur dann in Anspruch nehmen, wenn diese die Leistung erbringen, für die diese Kapazitäten benötigt werden.

Der öffentliche Auftraggeber überprüft im Rahmen der Eignungsprüfung, ob die Unterneh- men, deren Kapazitäten der Bewerber/ die Bewerbergemeinschaft/ARGE für die Erfüllung bestimmter Eignungskriterien in Anspruch nehmen will, die entsprechenden Eignungskri- terien erfüllen und ob Ausschlussgründe vorliegen. Hierfür sind mit dem Teilnahmeantrag gemäß den Vorbemerkungen ausgefülltes Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteil- nehmer" für die eignungsverleihenden Unternehmen vorzulegen. Der Bewerber/ die Be- werbergemeinschaft/ARGE muss ein Unternehmen, das das entsprechende Eignungskri- terium nicht erfüllt oder bei dem zwingende oder fakultative Ausschlussgründe vorliegen, ersetzen. Der öffentliche Auftraggeber kann dem Bewerber/ der Bewerbergemein- schaft/ARGE dafür eine Frist setzen. Die Frist ist so zu bemessen, dass dem Auftraggeber durch die Verzögerung keine Nachteile entstehen. Ist dem Bewerber/ der Bewerberge- meinschaft/ARGE ein Wechsel des Unterauftragnehmers innerhalb dieser Frist nicht mög- lich, wird der Teilnahmeantrag ausgeschlossen.

Nimmt der Bieter/die Bietergemeinschaft die Kapazitäten eines anderen Unternehmens im Hinblick auf die erforderliche wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit in Anspruch, müssen diese gemeinsam für die Auftragsausführung entsprechend dem Umfang der Eig- nungsleihe haften. Die Haftungserklärung und die Verpflichtungserklärung sind mit dem Teilnahmeantrag in der 1. Phase der Ausschreibung abzugeben.

Der Wirtschaftsteilnehmer ist verpflichtet, die Informationen zum Datenschutz, die in der Aufforderung zur Abgabe eines Antrages aufgeführt wurden, an das eignungsverleihende Unternehmen weiterzuleiten.

  1. Bietergemeinschaften

Bietergemeinschaften haben bereits mit dem Teilnahmeantrag jeweils die Mitglieder sowie eines ihrer Mitglieder als bevollmächtigten Vertreter für den Abschluss und die Durchfüh- rung des Vertrages zu benennen.

Liegt das Erstangebot für die Bietergemeinschaft vor, darf im weiteren Verfahren nur diese weiterhin auftreten.

Liegt das Erstangebot für einen Bieter als Einzelunternehmen vor, darf im weiteren Ver- fahren keine Bietergemeinschaft gegründet werden.

Fehlt eine dieser Angaben, kann der öffentliche Auftraggeber für das Nachreichen entspre- chender Nachweise über die Benennung und Bevollmächtigung eines Vertreters eine Frist setzen.

Zudem haben Bietergemeinschaften für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft die Anga- ben und Erklärungen gemäß Ziffern 9 und 10 der Bewerbungsbedingungen mit dem An- gebot vorzulegen. Ferner hat die Bietergemeinschaft bereits mit Abgabe des Teilnah- meantrages die Gründe für die Eingehung der Bietergemeinschaft auf einer geson- derten Anlage zum Angebot zu erläutern, da Bietergemeinschaften nur unter be- stimmten Voraussetzungen zulässig sind. Darüber hinaus haften die Mitglieder

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einer Bietergemeinschaft im Außenverhältnis gegenüber dem Auftraggeber gesamt- schuldnerisch. Im Innenverhältnis hat die Bietergemeinschaft die Beteiligungsver- hältnisse, die Aufgabenverteilung, die Vertretungsbefugnis und die Haftung zu re- geln.

  1. Nachweis des Nichtvorliegens von Ausschlussgründen sowie der Eignung

Die nachfolgenden Angaben und Erklärungen sind mit dem Teilnahmeantrag vorzulegen.

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen zwingender Ausschlussgründe nach § 123 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteil- nehmer")

  • Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit einer strafrechtlichen Verurteilung

  • Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit der Entrichtung von Steu- ern und Sozialversicherungsbeiträgen

  • Eigenerklärung über das Nichtvorliegen fakultativer Ausschlussgründe nach § 124 GWB (gemäß Formblatt "Eigenerklärung für Wirtschaftsteil- nehmer")

  • Erklärung zu Gründen im Zusammenhang mit Insolvenz, Interessen- konflikten oder beruflichem Fehlverhalten

  • Gründe im Zusammenhang mit § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegeset- zes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes sowie § 19 des Mindestlohngeset- zes

  • Eignungskriterien nach § 122 GWB:

  • Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung

  • Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit

  • Erklärung zum „allgemeinen“ Jahresumsatz für die letzten drei Ge- schäftsjahre

  • Erklärung zum „spezifischen“ Jahresumsatz in dem vom Auftrag ab- gedeckten Geschäftsbereich für die letzten drei Geschäftsjahre

  • Technische und berufliche Leistungsfähigkeit

  • Referenzen über früher ausgeführte mit dem Auftragsgegen- stand vergleichbare Aufträge in Form einer Liste der in den letzten drei Kalenderjahren erbrachten Leistungen mit Angabe des Zeitraums der Leistungserbringung, des Auftragsvolu- mens, der Betriebsform, der Gruppenzahl

  • Als Referenzen werden nur Leistungen anerkannt, die den KiTa-Betrieb zum Gegenstand hatten bzw. deren Träger- schaftsverträge noch laufen und mind. 3 Trägerschaften von Kitas mit mind. 4 Gruppen beinhaltet haben

  • Zur Sicherstellung eines ausreichenden Wettbewerbs gemäß § 46 Abs. 3 Nr. 1 VgV wird der zulässige Referenzzeitraum auf 5 Jahre erweitert. Berücksichtigt werden einschlägige Leistungen (Betrieb von Kindertagesstätten), die in den letzten 5 Jahren vor Ablauf der Teilnahmefrist erbracht oder fortgeführt wurden.

  • Nachweis der Anerkennung als Träger der Jugendhilfe gemäß § 75 SGB VIII, einschl. entsprechender Rechtsform

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  • Fachliche & personelle Eignung – Nachweis über qualifiziertes Fachpersonal wie Erzieher, Sozialpädagogen
  • Nachweis der Gemeinnützigkeit- steuerrechtliche Anerkennung vom Finanzamt
  • Betriebserlaubnis durch das zuständige Landesjugendamt-gem. § 45 des Achten Buches Sozialgesetzbuch (§ 45 SGB VIII)
  • Nachweis Einhaltung Fachkräfteschlüssel
  • Nachweis einer soliden Finanzplanung und Rücklagen
  • Nachweis ausreichenden Versicherungsschutzes
  • Haftpflichtversicherung für Schäden, die sich aus der Betriebs- führung der a. Kindertageseinrichtung ergeben. b. Unfallversicherung c. Gebäudeinhaltsversicherung d. Betriebsausfallversicherung (Ertragsausfallversicherung) (eine Deckungszusage ist ausreichend)

ACHTUNG MINDESTSTANDARDS

A. Mindeststandards -Referenzen mind. 3 Trägerschaften von Kitas mit mind. 4 Gruppen B. Mindeststandards- Berufserfahrungen Erfahrung im Bereich der Trägerschaft mind. 3 Jahre

Auf der letzten Seite der Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer ist die Person des Er- klärenden zu nennen (mit Vor- und Zunamen). Der Auftraggeber behält sich vor, Bescheinigungen oder Nachweise zu den abgegebenen Erklärungen anzufordern.

Der öffentliche Auftraggeber wird zur Bestätigung der Eigenerklärungen eine Abfrage des Wettbewerbsregisters beim Bundeskartellamt vornehmen.

Der öffentliche Auftraggeber kann zur Bestätigung der Eigenerklärungen weiterhin eine Auskunft aus dem Gewerbezentralregister (§ 150a Gewerbeordnung) beim Bundesamt für Justiz anfordern bzw. anfordern lassen. Von ausländischen Bietern wird ggf. eine gleich- wertige Bescheinigung ihres Herkunftslandes gefordert. Der Bewerber/die Bewerbergemeinschaft/ARGE hat/haben auch die Möglichkeit, anstelle der beigefügten Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer (für nicht präqualifizierte Unter- nehmen), die Einheitliche Europäische Eigenerklärung (EEE) gem. § 50 VgV, ergänzt durch auftragsspezifische Einzelnachweise vorzulegen. Die Bewerbung kann auch mittels zugelassener Präqualifizierung erfolgen.

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  1. Bedingungen der Auftragsausführung

Für die Ausführung des Auftrags gelten darüber hinaus besondere Bedingungen. Folgende Erklärungen sind mit dem 01_1 Teilnahmeantrag vorzulegen:

  • 01 Aufforderung zum Teilnahmewettbewerb und Bewerbungsbedingungen
  • 01_1 Teilnahmeantrag,
  • 02 Eigenerklärung für Wirtschaftsteilnehmer,
  • 02_1 2_1 Eigenerklärung Landesrecht Niedersachsen
  • 03 Erklärung zur Betriebshaftpflicht,
  • 04 Erklärung zu Art. 5k VO (EU) 2022/576,
  • 05 Darstellung der Referenzobjekte_Begrenzung
  1. Zusätze für ausländische Bewerber

Der Teilnahmeantrag sowie alle Erklärungen sind in allen ihren Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr ist in deutscher Sprache zu führen. Ergänzend gelten die deutschen Rechtsvorschriften.

  1. Teilnahmeantragsfrist, Eröffnungstermin

Die Teilnahmeantragsfrist (1. Phase) ist eine Ausschlussfrist. Bis zum Ablauf dieser Frist können Teilnahmeanträge geändert oder zurückgezogen werden.

  1. Nachprüfungsbehörde

Angabe der Vergabekammer:

Vergabekammer Niedersachsen beim Nds. Ministerium für Wirtschaft, Verkehr und Bauen Auf der Hude 2 21339 Lüneburg Fax: 04131/15-2943 E-Mail: vergabekammer@mw.niedersachsen.de Telefon: 04131/15-3306 /-3308

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III.

Bewerbungsbedingungen – Konzepte bzw. Präsentationen für die Vergabe von freiberuflichen Dienstleistungen

Nach Prüfung der Eignung anhand aller übermittelten Informationen im Rahmen des Teilnahme- wettbewerbs fordert der öffentliche Auftraggeber vier geeignete Bewerber/ Bewerbergemein- schaften/ARGE dazu auf, ein entsprechendes Erstangebot unter Einhaltung der Angebotsfrist ein- reichen.

  1. Konzepte bzw. Präsentationen

Die Konzepte müssen vollständig sein und alle geforderten Angaben enthalten.

Die Nachforderung von leistungsbezogenen Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewer- tung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen, ist ausgeschlossen.

Für die Bearbeitung des Angebotes wird keine Entschädigung gewährt.

  1. Mehrere Hauptangebote/ Nebenangebote

Mehrere Hauptangebote und Nebenangebote sind ausgeschlossen. Nebenangebote in Verbindung mit einem Hauptangebot sind ebenfalls ausgeschlossen.

  1. Lose

Eine Aufteilung in Lose erfolgt nicht.

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14 4. Zuschlagskriterien

Der Zuschlag erfolgt auf das wirtschaftlichste Angebot.

Es werden folgende Kriterien und Gewichtungen berücksichtigt:

1.Summe 35175
Pädagogisches Konzept
35175
• Ausrichtung am Niedersächsischen Orientierungsplan für Bildung und Erzie-
hung.
• Konzept zur Inklusion, Mitgestaltung und Teilhabe und zum Kinderschutz (§ 45
SGB VIII).
• Eingewöhnungsmodell und Gestaltung von Übergängen (z.B. in die Grund-
schule).
2.Summe 25125
Personalmanagement
25125
• Sicherstellung des Einsatzes von Leitungspersonal mit mehrjähriger Leitungs-
erfahrung
• Fachkräftegewinnung und -bindung - [(P) Fachkräfte-mangel]
• Vertretungsregelungen (Ausfall einer oder mehrerer pädagogischer Fach-
kräfte).
• Fort- und Weiterbildungsangebote für das pädagogische Personal.
3.Summe 20100
Trägererfahrung & Qualität
20100
• Nachweisbare Referenzen im Betrieb vergleichbarer Einrichtungen (U3- und
Ü3-Bereich).
• Qualitätsmanagementsystem (QM-Handbuch) Unterschiede und spezifische
Besonderheiten im U3- und Ü3-Bereich).
• Erfahrung in der Kooperation mit Kommunen und Jugendämtern.
• Betreuungsverträge- Inhalt
4.Summe 1050
Familie und Soziales
• Konzept zur Elternbeteiligung und ggf. sonstigen Erziehungspartnerschaften.1050
• Schnittstellenkompetenz im Sozialraum: Zielgerichtete Zusammenarbeit mit
regionalen Institutionen, Vereinen und Frühförderstellen etc.).
• Rahmenzeiten der Kita -Öffnungszeiten
• Betreuungszeiten (Bedarfsorientierung im Sinne der Kommune)
• Betreuungszeiten (Flexibilität im Kontext der Elternbedürfnisse – beruflich
veranlasst)
• Konzept zur "Fremdkinderaufnahme" während saisonbedingter fester Schließ-
zeiten anderer Einrichtungen
5.Summe 1050
Wirtschaftlichkeit / Bewirtschaftung
• Transparenz des Budget- und Wirtschaftsplans (Eigenanteile, Verwaltungskos-1050
tensätze).
• Verpflegung
• Instandhaltungskonzept (baulich und technisch für den Innen- und Außenbe-
reich-Hausmeisterservice und Außenbereichspflege) [Hierzu bedarf es einer ver-
traglichen Regelung mit der Gemeinde über den Umfang dieser Leistungen und
ab wann eine „größere Instandhaltungsmaßnahme“ vorliegt, die die Gemeinde
übernimmt.]

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  1. Bewertungskriterien

Der Zuschlag wird aufgrund der vorstehenden Zuschlagskriterien unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze erteilt. Das Angebot, welches die Höchstpunktzahl er- reicht, erhält den Zuschlag.

Die oben aufgeführten Zuschlagskriterien werden jeweils mit Punkten bewertet. Jedes Wertungskriterium kann mit einem Wert zwischen 0 und 5 Punkten bewertet werden. Die Gewichtung und die Summe der für die einzelnen Kriterien und Unterkriterien zu verge- bende Punkte sind in der Bewertungsmatrix ausgewiesen. Insgesamt werden bis zu 500 Punkte vergeben. Das Angebot mit den meisten Punkten gilt als das wirtschaftlichste.

Die Bewertung erfolgt mit 2 Nachkommastellen. Es können auch halbe Punkte vergeben werden, siehe Bewertungskriterien.

Für den Fall wertungsgleicher Angebote, behält sich der öffentliche Auftraggeber vor, die Entscheidung per Losverfahren herbeizuführen.

Die Zusammensetzung der einzelnen Wertungskriterien sind der Bewertungsmatrix zu entnehmen.

  1. Angebotsfrist, Eröffnungstermin

Die Angebotsfrist ist eine Ausschlussfrist. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Ange- bote elektronisch über subreport-ELViS zurückgezogen werden.

An dem Eröffnungstermin sind Bieter nicht zugelassen.

  1. Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis

Bis zum Ablauf der Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden. Sofern ein Bieter bis zu diesem Zeitpunkt den Auftrag nicht erhalten hat, wurde sein Angebot nicht berück- sichtigt.

Bieter, deren Angebote nicht berücksichtigt werden sollen, werden spätestens 10 Kalen- dertage vor Auftragserteilung auf elektronischem Weg über den Namen des Unterneh- mens, dessen Angebot angenommen werden soll, über die Gründe der vorgesehenen Nichtberücksichtigung ihres Angebots und über den frühesten Zeitpunkt des Vertrags- schlusses informiert (§ 134 Abs. 1 i.V.m. § 134 Abs. 2 GWB).

Unbeschadet des § 134 GWB teilt der öffentliche Auftraggeber jedem Bieter unverzüglich seine Entscheidung über die Zuschlagserteilung mit. Die Zuschlagserteilung erfolgt gene- rell in Textform über das jeweilige Beschaffungsportal.

Zusätzliche Informationen werden auf Verlangen des Bieters unter den Voraussetzungen des § 62 Abs. 2 VgV erteilt.

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  1. Nachprüfungsbehörden

Vergabekammer des Landes Mecklenburg-Vorpommern bei dem Ministerium für Wirtschaft, Infrastruktur, Tourismus und Arbeit Johannes-Stelling-Straße 14 19053 Schwerin Telefon: 0385 / 588-5160 Telefax: 0385 / 588-4855817 E-Mail: vergabekammer@wm.mv-regierung.de Internet: https://www.regierung-mv.de/Landesregierung/wm/Das-Ministerium/Vergabe- kammern/

  1. Datenschutzhinweise im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens zur Verarbeitung personenbezogener Daten, die nicht aus allgemein zugänglichen Quellen entnom- men werden1

Namen und Kontaktdaten des Verantwortlichen

KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Tel.: 03821/ 8152190 E-Mail: : info@kubus-anwaelte.de

Kontaktdaten des Datenschutzbeauftragten

Datenschutzbeauftragte der KUBUS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH Bertha-von-Suttner-Straße 5 19061 Schwerin Tel.: 03821/ 8152190 E-Mail: info@kubus-anwaelte.de

Zweck und Rechtsgrundlage der Datenverarbeitung

Die Verarbeitung der Daten erfolgt im Rahmen der Durchführung des Ausschreibungsver- fahrens, gem. GWB, VgV, SGB VIII, NKiTaG, Orientierungsplan für Bildung und Erziehung des Niedersächsischen Kultusministeriums. Dies umfasst a) die Veröffentlichung und Zurverfügungstellung sämtlicher Ausschreibungsunterla- gen, die Beantwortung der Bieterfragen, die Öffnung und Prüfung der Angebote, insbes. Eignungsprüfungen, Nachforderungen von Unterlagen, Ausschluss von Angeboten, Zuschlagserteilungen sowie die Unterrichtung der Bieter. b) Dokumentationsmanagement c) Vertragsmanagement d) Auftragsabwicklung und damit einhergehende Kommunikation

1 In diesem Dokument wird aus Gründen der Vereinfachung und der besseren Lesbarkeit die männliche Form der Anrede verwendet. Dies soll keine Diskriminierung gegenüber anderen Geschlechtern darstellen.

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Die Verarbeitung der personenbezogenen Daten erfolgt auf folgende Rechtsgrundlagen:

• Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.a DSGVO (Einwilligung zur Verarbeitung) • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.c DSGVO (Erfüllung einer rechtlichen Verpflichtung) • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.e DSGVO (Wahrnehmung einer Aufgabe, die im öffentlichen Interesse liegt) • Art. 6 Abs. 1 S. 1 lit.f DSGVO (Wahrung berechtigter Interessen) • § 12 NDSG Niedersachsen • § 26 Abs.1 S. 1 BDSG n.F. (für Zwecke des Beschäftigungsverhältnisses)

Kategorien von Empfängern

Die zuständigen Mitarbeiter des Bereiches Vergabeverfahren der KUBUS Rechtsan- waltsgesellschaft mbH, Bertha-von-Suttner-Straße 5, 19061 Schwerin verarbeiten und speichern die personenbezogenen Daten (Name und Vorname des Mitarbeiters des be- werbenden/bietenden Unternehmens oder der Bietergemeinschaften, die Unterneh- mensadresse, Telefonnummer, E-Mail-Adresse sowie die IP-Adresse des genutzten Ge- rätes), die im Rahmen des Ausschreibungsverfahrens erhoben werden.

Pflicht zur Bereitstellung der Daten

Zur angemessenen Durchführung des Ausschreibungsverfahrens ist die Bereitstellung der personenbezogenen Daten sowie aller im Rahmen der §§ 42-50 VgV geforderten Unterla- gen zur Prüfung der Bietereignung erforderlich. Bei Nichtbereitstellung kann die Bietereig- nung nicht festgestellt werden, sodass der Bieter von der Wertung der Angebote auszu- schließen ist.

Kriterien für die Festlegung der Dauer der Speicherung

Die Speicherung erfolgt zunächst für die Dauer des Ausschreibungsverfahrens. Nach Ab- schluss des Vergabeverfahrens sind die Dokumentation, der Vergabevermerk sowie die Angebote, die Teilnahmeanträge, die Interessensbekundungen, die Interessens-bestäti- gungen und ihre Anlagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags/der Rahmenvereinba- rung aufzubewahren, mindestens jedoch für drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags (§ 8 Abs. 4 VgV). Sobald der Zweck der Speicherung entfällt, werden Ihre personenbezogenen Daten gelöscht resp. datenschutzrechtskonform vernichtet.

Rechte der Betroffenen

Die betroffene Person hat das Recht, von dem für die Verarbeitung Verantwortlichen eine Bestätigung darüber zu verlangen, ob von ihr personenbezogene Daten verarbeitet wer- den. (Art. 15 DSGVO) Die betroffene Person hat das Recht, die unverzügliche Berichtigung unrichtiger personen- bezogener Daten oder die Vervollständigung dieser zu verlangen. (Art. 16 DSGVO) Soweit die gesetzlichen Voraussetzungen vorliegen, haben die Betroffenen das Recht auf Löschung der personenbezogenen Daten oder auf Einschränkung der Verwendung. (Art. 17, 18 DSGVO)

Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten Wi- derspruch einzulegen. (Art. 21 DSGVO)

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Die betroffene Person kann die Übermittlung der personenbezogenen Daten von einem Verantwortlichen an einen anderen Verantwortlichen verlangen, soweit die technischen Voraussetzungen gegeben und Rechte Dritter nicht betroffen sind. (Art. 20 DSGVO) Die betroffene Person hat das Recht, aus Gründen, die sich aus ihrer besonderen Situation ergeben, jederzeit gegen die Verarbeitung sie betreffender personenbezogener Daten, die aufgrund von Art. 6 Abs. 1 S. 1 e, f DSGVO erfolgt, Widerspruch einzulegen. Die betroffene Person hat das Recht, eine Einwilligung zur Verarbeitung personenbezoge- ner Daten jederzeit zu widerrufen. Die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Da- tenverarbeitung bleibt bestehen. Unverzügliche Benachrichtigung der von einer Verletzung des Schutzes personenbezoge- ner Daten betroffenen Person, es sei denn, dass der Verantwortliche geeignete technische und organisatorische Sicherheitsvorkehrungen getroffen hat. (Art. 34 DSGVO)

Der Wirtschaftsteilnehmer erklärt mit Angebotsabgabe, die datenschutzrechtlichen Infor- mationen, die in der Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes aufgeführt wurden, zur Kenntnis genommen zu haben.

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