Einzelabruf-Arbeitnehmerüberlassungsvertrag
gemäß Rahmenvereinbarung
Vergabe-Vertragsnummer allg04/2026
Die Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Bernhard-Weiß-Straße 6, 10178 Berlin
nachfolgend "Entleiher" genannt -
und
der Firma
- nachfolgend "Verleiher" genannt -
[ ] Los 1 Unterstützung bei einfachen Bürotätigkeiten in der Personalstelle
[ ] Los 2 Verwaltungstätigkeit/Assistenz in der Verwaltung oder in der Personalstelle
[ ] Los 3 Personalsachbearbeitung in der Personalstelle
[ ] Los 4 Poststelle
[ ] Los 5 Sekretariat / Vorzimmer
[ ] Los 6 Unterstützung bei einfachen Bürotätigkeiten Fachabteilungen
Die Abteilung
benötigt [Anzahl] Leiharbeitnehmer.
Der Verleiher stellt dem Entleiher folgende/n Mitarbeiter*In zur Verfügung:
Vorname, Name:
Anschrift:
Geburtsdatum: Geburtsort: Staatsangehörigkeit:
Überlassungsbeginn:
Art der Tätigkeit:
Aufgaben des Leiharbeitnehmers:
Erforderliche Qualifikation:
Besondere Merkmale/Anforderungen:
[ ] Abgabe einer Verschwiegenheitserklärung nach § 5 Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) und des einschlägigen Landesdatenschutzgesetzes (§ 8 LDSG-Berlin) gemäß Merkblatt Verschwiegenheitspflicht Fin 759
[ ] Vorlage eines einfachen polizeilichen Führungszeugnisses.
Arbeitssicherheitsregelungen:
Ansprechpartner:
Verleiher:
Name
Tel.
Entleiher:
Name
Tel.
Vergleichbare Arbeitnehmer im Betrieb des Entleihers: [ ] ja[ ] nein
Falls ja: Anwendbarkeit eines Tarifvertrages:
[x] ja, Tarifvertrag des TV-L Berlin
[ ] nein
Arbeitszeiten: Wochenstunden *1 Pausen: Minuten
Falls zutreffend/erforderlich bitte angeben:
Jahresurlaub: Tage *2
Sonstige arbeitsfreie Tage: *3
Vermögenswirksame Leistungen: EUR *4
Jahressonderzahlungen: eines Monatsentgeltes *5
, den Berlin, den
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Verleiher Senatsverwaltung für Bildung,
Jugend und Familie
*1 Arbeitszeit: 39,4 Wochenstunden/Vollbeschäftigung nach § 6 TV-L und § 4 TV-L Wiederaufnahme Berlin *2 Jahresurlaub: 30 Tage je Kalenderjahr (ggfs. Anteilig nach § 26 TV-L)
*3 Arbeitsfreie Tage: 24.12. und 31.12
*4 Vermögenswirksame Leistungen: 6,65 €/Monat (nur bei eines entsprechenden Vertrag nach Vermögensbildungsgesetz)
*5 Jahressonderzahlung ab 2022: 87,43 % eines Monatsentgeltes (Bemessungsgrundlage und Anspruch gemäß § 20 TV-L)