Überlassung von Zeitarbeitskräften für die Bearbeitung gesetzlicher Zuzahlungsbefreiungen
- Status
- Vergeben
- Angebotsfrist
- 07.06.2024, 11:00 (Europe/Berlin)
- Geschätzter Wert
- 8.000.000 EUR
- Lose
- 1
- Erfüllungsregion
- Nordrhein-Westfalen, Deutschland
- Verfahren
- Offenes Verfahren
- Auftragsart
- Dienstleistung · Rahmenvereinbarung
- Veröffentlicht
- 08.05.2024
- CPV-Codes
- Überlassung von Personal einschließlich Zeitarbeitskräfte (79620000)
- Bekanntmachung
- evergabe-online.de
- Bekanntmachungsnummer
- 272503-2024
- Verfahrensnummer
- 3c0f08ba-cc54-4752-8f14-d4a4c679722d
Fragenkatalog
Deine Fragen an die Ausschreibung, beantwortet aus Bekanntmachung und Unterlagen.
Kurzbeschreibung
Die Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See mit Sitz in Bochum sucht Zeitarbeitskräfte für die zentrale Bearbeitung von Befreiungen von gesetzlichen Zuzahlungen. Dafür soll ein Rahmenvertrag mit drei Bietern über einen geschätzten Wert von 8 Millionen Euro geschlossen werden; der Leistungsort liegt in den Regionen DEA36 und DEA5C. Angebote konnten bis zum 7. Juni 2024 um 09:00 Uhr (koordinierte Weltzeit) eingereicht werden.
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Leistungsbeschreibung
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Überlassung von Zeitarbeitskräften für die zentrale Bearbeitung der Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Form eines Rahmenvertrages an drei Bieter.
Leistungen nach Losen (1)
LOT-0001 · Rahmenvertrag zur Überlassung von Arbeitnehmern8.000.000 EUR
Gegenstand der Ausschreibung ist die vorübergehende Überlassung von Zeitarbeitskräften für die zentrale Bearbeitung der Befreiung von gesetzlichen Zuzahlungen. Die Zuschlagserteilung erfolgt in Form eines Rahmenvertrages an drei Bieter.
Frist: 07.06.2024, 02:00 (Europe/Berlin)
Anforderungen an deinen Betrieb
Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Vergabeunterlagen
Keine abgerufenen Dateien hinterlegt. Ein abgeschlossener Abruf ist nicht dokumentiert.
Zum UrsprungsportalAnforderungen
Es ist die Eigenerklärung zum Nichtvorliegen von Ausschlussgründen nach §§ 123, 124 GWB (Anlage 3) auszufüllen und mit dem Angebot einzureichen. Falls Bieter Erklärungen und Nachweise bis zum Ablauf der Angebotsfrist nicht vorlegen, kann die KBS diese gemäß § 56 Abs. 2 VgV unter Beachtung des Gleichbehandlungs- und Transparenzgrundsatzes bis zum Ablauf der im Nachforderungsschreiben bestimmten Nachfrist nachfordern. Gemäß § 56 Absatz 3 VgV gilt dies grundsätzlich nicht für wesentliche Preisangaben und andere leistungsbezogene Unterlagen, die die Wirtschaftlichkeitsbewertung der Angebote anhand der Zuschlagskriterien betreffen. Ein Anspruch seitens der Bieter auf Nachforderung von Unterlagen durch die Auftraggeberin besteht nicht.
Änderungen und Bieterfragen
1 Eintrag- 08.08.2024VergabebekanntmachungBekanntmachung 479062-2024
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