B3_RV ANÜ Anlage 11 Verpflichtungserklärung Insiderinformation 26-2000080493.pdf

Überlassung von Personal für Gastronomie, Konferenzservice und Ferienheime

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 12:34 (Europe/Berlin)

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Anlage 11 zum Verfahren 26-2000080493

Einwilligungs- und Verpflichtungserklärung des Auftragnehmers und der ggf. von ihm benannten Hilfspersonen, welche bei Auftragsausführung Insiderinfor- mationen erhalten

Im Rahmen des zwischen (Auftragnehmer) und der Deutschen Bundesbank (Auftragge- ber) vom über 1 erhalte ich unter Umständen Kenntnis von marktsensiblen Informationen2, die weder öffentlich bekannt noch der Öffentlichkeit zugänglich sind (Insiderinformationen). Marktsen- sible Informationen sind präzise Informationen, die im Fall der Veröffentlichung geeignet sind, die Preise von Vermögenswerten oder die Preise an den Finanzmärkten erheblich zu beeinflussen. Dies vorausgeschickt erkläre ich, Herr/Frau , in meiner Eigenschaft als Auftragnehmer oder Mit- arbeiter(in) oder sonstige Hilfsperson des Auftragnehmers gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbind- lich Folgendes:

Ich verpflichte mich,

(1) aus Insiderinformationen, von denen ich im Rahmen der nach o. g. Vertrag zu erbringenden Leis- tungen Kenntnis erhalte, keinen wirtschaftlichen Nutzen für mich oder Dritte zu ziehen, sie Dritten weder mitzuteilen noch zugänglich zu machen noch Dritten auf der Grundlage dieser Informationen Geschäfte zu empfehlen.

(2) Interessenkonflikte zwischen meinen bisherigen oder zukünftigen beruflichen Tätigkeiten oder pri- vaten Beziehungen einerseits und den Aufgaben des Auftraggebers, des Eurosystems oder des ein- heitlichen Aufsichtsmechanismus der Bankenaufsicht andererseits gegenüber dem Auftraggeber offen- zulegen.

Nach der Verordnung (EU) Nr. 596/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. April 2014 über Marktmissbrauch (Marktmissbrauchsverordnung) ist es u. a. verboten, unter Verwendung einer Insiderinformation Finanzinstrumente, auf die sich die Information bezieht, für eigene oder fremde Rechnung zu beziehen, zu erwerben oder zu veräußern sowie Dritten zu empfehlen oder sie anzustif- ten, Insidergeschäfte zu tätigen. Des Weiteren ist es verboten, Insiderinformationen unrechtmäßig of- fenzulegen. Hiervon habe ich Kenntnis genommen.

Datum, Unterschrift des Erklärenden


1 Vertragsgegenstand sowie ggfs. in Klammern Projektnummer. 2 Der Begriff „Informationen“ beinhaltet auch schriftliche oder digitalisierte Unterlagen, Ton- und Bildträger etc.

Vordr. 11059-3 (PC) 03.18 Seite 1 von 1

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