B0_Leistungsbeschreibung_26-2000080493.pdf

Überlassung von Personal für Gastronomie, Konferenzservice und Ferienheime

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 27.10.2026, 12:34 (Europe/Berlin)

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Leistungsbeschreibung „Abruf von Leiharbeitskräften im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung für verschiedene Standorte“

Leistungsbeschreibung

  1. Leistung Der gastronomische Bereich am Standort der Zentrale (Betriebs- und Repräsentationsgastro- nomie, Konferenz und Servicebereich) sowie die Ferienheime der Deutschen Bundesbank be- nötigen in Fällen eines Personalengpasses für die Abdeckung des jeweiligen Tätigkeitsfeldes (siehe Lose) Leihpersonal, welches im Rahmen der Arbeitnehmerüberlassung abgerufen wer- den soll.

Es ist geplant, pro Los maximal drei Rahmenverträge mit verschiedenen Leiharbeitsfirmen ab- zuschließen. Die Vergabe der Aufträge erfolgt entsprechend der Rangfolge (siehe Abrufbe- schreibung unter Punkt 16).

  1. Vertragslaufzeit Vertragsbeginn ist der 1. Januar 2027. Die Vertragslaufzeit beträgt 2 Jahre. Der Vertrag endet am 31. Dezember 2028.

  2. Zuschlagskriterium Das Zuschlagskriterium für die Vergabe der Lose 1 bis 11 ist der jeweils günstigste Preis, vo- rausgesetzt, dass die Mindestanforderungen (Punkt 6) erfüllt werden.

Das Preisangebot muss alle geforderten Leistungen umfassen. Daneben fallen keine weiteren Kosten (z. B. Reise-/Fahrtkosten) an.

  1. Tätigkeitsfeld Folgende Aufgabenbereiche sollen im Rahmen einer Arbeitnehmerüberlassung abgedeckt wer- den:

Zentrale

Los-TätigkeitsfeldBedarfBedarf
Nr.(pro Jahr in h)(zwei Jahre in h)
1Koch/Köchin für die Betriebsgastronomie1.7003.400
2Gastronomie-Assistent/in für die Betriebsgastronomie2.1004.200
3Koch/Köchin für die Repräsentationsgastronomie1.8003.600
4Serviceassistent/in für den Repräsentations- und Konferenzbereich5001.000
5Cafeterialeiterassistent/in6001.200
6Fahrer/in für die Betriebsgastronomie12652.530

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Leistungsbeschreibung „Abruf von Leiharbeitskräften im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung für verschiedene Standorte“

Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee

Los-TätigkeitsfeldBedarfBedarf
Nr.(pro Jahr in h)(zwei Jahre in h)
7aKoch/Köchin für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee250500
8aServicekraft für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee5001.000
19aKüchenhilfe für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee250500
10aReinigungskraft für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee200400

Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr

Los-TätigkeitsfeldBedarfBedarf
Nr.(pro Jahr in h)(zwei Jahre in h)
7bKoch/Köchin für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr200400
8bServicekraft für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr200400
9bKüchenhilfe für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr150300
10bReinigungskraft für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr350700

Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus

Los-TätigkeitsfeldBedarfBedarf
Nr.(pro Jahr in h)(zwei Jahre in h)
7cKoch/Köchin für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus100200
8cServicekraft für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus200400
9cKüchenhilfe für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus250500
10cReinigungskraft für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus200400

Bei diesen Angaben handelt es sich um eine kalkulatorische Annahme für die Laufzeit von zwei Jahren, die dem derzeitigen Planungsstand entspricht und insbesondere der Ermittlung des An- gebotsvergleichspreises (Zuschlagskriterium) dient. Sie stellt keine Abnahmeverpflichtung des Entleihers für die künftige Inanspruchnahme dar.

  1. Anforderungsprofile/Qualifikationen Die jeweiligen Anforderungsprofile sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. Der Verleiher verpflichtet sich, dem Entleiher nur Leiharbeitskräfte zu überlassen, die die entsprechenden An- forderungsprofile erfüllen. Auf Nachfrage sind diese nachzuweisen (z. B. Zusendung des IHK- Abschlusses).

Der Verleiher sichert zu, nur Leiharbeitskräfte zu überlassen, die die erforderlichen Vorausset- zungen (z. B. gültige Arbeitserlaubnis bei nicht EU- oder EFTA-Bürgern) erfüllen. Eine gültige Arbeitserlaubnis ist dem Entleiher zeitnah vor dem jeweiligen Einsatz unaufgefordert vorzule- gen. Ausländische Leiharbeitskräfte (mit Ausnahme derer aus EU-Staaten, für deren Staatsan- gehörige keine Arbeitserlaubnis für die Bundesrepublik Deutschland nötig ist) dürfen vom Ver- leiher nur beschäftigt wer-den, wenn sie eine gültige Arbeits- und Aufenthaltserlaubnis besitzen. Der Entleiher hat das Recht, sich die Dokumente jederzeit vorlegen zu lassen.

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Während des Einsatzes unterliegen die Leiharbeitskräfte den Arbeitsanweisungen des Entlei- hers und arbeiten unter seiner Aufsicht und Anleitung. Sie sind zur Geheimhaltung verpflichtet. Das gilt für alle vertraulichen oder geheimhaltungsbedürftigen Geschäftsangelegenheiten, von denen sie im Rahmen ihrer Tätigkeit erfahren.

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  1. Mindestanforderungen (A-Kriterien) Im Folgenden sind Mindestanforderungen definiert, die vom Verleiher zwingend erfüllt werden müssen:

 Der Verleiher muss im Besitz einer gültigen Erlaubnis zur gewerbsmäßigen Arbeitnehmer- überlassung sein. Im Falle eines Zuschlages ist eine beglaubigte Kopie in Papierform nachzureichen.

 Der Verleiher muss die Einhaltung der tariflichen Arbeitsbedingungen in seinem Unterneh- men nachweisen. Im Falle eines Zuschlages ist eine persönliche Bestätigung des Geschäftsführers über die Gewährung der tariflichen Arbeitsbedingungen nachzureichen.

 Der Verleiher muss bestätigen, dass die Bezahlung der bei ihm angestellten Leiharbeitskräfte nach einem für die Branche geltenden Tarifvertrag erfolgt. Der Verleiher gewährleistet zudem die Zahlung von Arbeitszeitzuschlägen an die Leiharbeits- kräfte. Im Falle eines Zuschlages ist eine persönliche Bestätigung des Geschäftsführers über die Gewährung der tariflichen Vergütung nachzureichen.

 Der Verleiher muss bestätigen, dass seit Gründung des Unternehmens keine Beanstandun- gen beim zuständigen Finanzamt (Zahlung von Steuern und Abgaben) vorliegen. Im Falle eines Zuschlages ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Finanzamtes nach- zureichen.

 Der Verleiher muss bestätigen, dass es seit Gründung des Unternehmens zu keinen Bean- standungen durch die Berufsgenossenschaft gekommen ist. Im Falle eines Zuschlages ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung der Berufsgenossen- schaft nachzureichen.

 Der Verleiher muss bestätigen, dass seit Gründung des Unternehmens die Beiträge zur so- zialen Kranken-, Renten- und Arbeitslosenversicherung ordnungsgemäß entrichtet wurden. Im Falle eines Zuschlages ist eine Unbedenklichkeitsbescheinigung des Trägers der Sozial- versicherung (Krankenkasse) nachzureichen.

 Der Verleiher muss bestätigen, dass die Anforderungen an ein Arbeitsschutzmanagement- system während der gesamten Vertragslaufzeit durch sein Unternehmen erfüllt werden. Im Falle eines Zuschlages ist ein entsprechender Nachweis nachzureichen.

 Der Verleiher muss bestätigen, dass die Leiharbeitskräfte im Unternehmen des Verleihers angestellt sind.

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 Der Verleiher muss nachvollziehbar kalkulierte Verrechnungssätze vorlegen können.

 Der Verleiher muss gewährleisten, dass werktags mindestens von 07:00-18:00 Uhr ein An- sprechpartner erreichbar ist.

 Der Verleiher muss Nachweise darüber erbringen, dass durch sein Unternehmen in den letz- ten fünf Jahre Leistungen erbracht wurden, die mit der zu vergebenden Leistung vergleichbar sind (u. a. auch vergleichbar mit der Größe der Deutschen Bundesbank, langfristiger Rah- menvertrag etc.) Nennung von drei Referenzen aus den letzten fünf Jahren, die mit der zu vergebenden Leis- tung vergleichbar sind

  • Ansprechpartner (ggf. unter Angabe von Telefonnummer und Adresse)
  • Art der ausgeführten Leistung
  • Ausführungszeitraum
  1. Sonstige Anforderungen (zur Information, fließen nicht in die Bewertung ein)  Kann der Verleiher die Anforderungen an ein Qualitätsmanagement nach DIN EN ISO 9001ff oder eines gleichwertigen Qualitätsmanagements während der gesam- ten Vertragslaufzeit erfüllen?

 Bietet der Verleiher aktuell seine Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern eine außertarifli- che Bezahlung an (z. B. Erschwerniszulage, leistungsabhängige Prämien, Abschlags- bzw. Vorabzahlungen, steuerfreie Aufwandsentschädigungen, vermögenswirksame Leistungen, betriebliche Altersvorsorge sowie Fahrtkostenerstattung, Verpflegungsmehraufwand, etc.)?

 Bietet der Verleiher seinen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern aktuell Förderungen an, wie z.B. durch Entwicklung individueller Weiterentwicklungskonzepte, Qualifizierungen, Zer- tifizierungen etc.?

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  1. Belehrung/Unterweisung Der Verleiher hat sicherzustellen, dass das eingesetzte Personal über eine gültige Belehrung gemäß § 43 Infektionsschutzgesetz verfügt. Diese darf bei Erstaufnahme der Tätigkeit nicht mehr als drei Monate alt sein und muss durch das Gesundheitsamt oder einen vom Gesund- heitsamt beauftragten Arzt ausgestellt sein. Der Verleiher hat Personen, die eine der in § 42 Abs. 1 Satz 1 oder 2 genannten Tätigkeiten ausüben, nach Aufnahme ihrer Tätigkeit (spätestens nach drei Monaten) und im Weiteren alle zwei Jahre über die in § 42 Abs. 1 genannten Tätig- keitsverbote und über die Verpflichtung nach Absatz 2 zu belehren. Die Teilnahme an der Be- lehrung ist zu dokumentieren. Die Bescheinigung nach Absatz 1 und die letzte Dokumentation der Belehrung nach Absatz 4 sind bei der Leihfirma aufzubewahren. Im Falle einer Erkrankung einer in der Bundesbank eingesetzten Leiharbeitskraft gemäß Infektionsschutzgesetz § 42 (1) ist der Entleiher umgehend hierüber zu informieren.

Der Verleiher stellt sicher, dass die Leiharbeitskräfte mindestens einmal jährlich in den Belangen des Hygiene- und Arbeitsschutzes unterwiesen und die Unterweisung schriftlich dokumentiert wird (gemäß Verordnung (EG) 852/2004 Anh. II, Kap. XII, § 4 i. V. m. Anlage 1 der Lebensmit- telhygiene-Verordnung sowie der DIN 10514 Lebensmittelhygiene).

Alle Belehrungsnachweise sind der Bundesbank auf Verlangen in Kopie zur Verfügung zu stel- len.

Vor Aufnahme der Tätigkeit muss die interne Belehrung "Hygieneanweisung (intern - inkl. Leih- arbeitskräfte)" vom Leiharbeitnehmer unterzeichnet werden.

  1. Personalbestand Pro Los wird um die Angabe des zur Verfügung stehenden Personals gebeten. Diese Angabe bezieht sich auf die Lose, zu denen ein Angebot abgegeben wird.

  2. Zutrittsvoraussetzungen (gilt für die Standorte: FBC, Prime Tower, Hauptverwaltung in Hessen, Geldmuseum) Für den Dienst- bzw. Zutrittskontrollausweis muss ein mindestens drei Monate gültiger Perso- nalausweis/Reisepass vorgelegt werden.

Ergänzungen Hauptverwaltung in Hessen: Zusätzlich ist ein weiteres Lichtbild-Dokument (z. B. Führerschein, Krankenversicherungskarte o. Ä.) zu hinterlegen.

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  1. Leistungsorte Die Leistung ist bei Bedarf an folgenden Standorten zu erbringen.

Zentrale Deutsche Bundesbank Frankfurter Büro Center (FBC) Mainzer Landstraße 46 60325 Frankfurt am Main

Deutsche Bundesbank Prime Tower Herriotstraße 4 60528 Frankfurt am Main

Deutsche Bundesbank Hauptverwaltung in Hessen Taunusanlage 5 60329 Frankfurt am Main

Deutsche Bundesbank Zentrale/Geldmuseum Wilhelm-Epstein-Straße 14 60431 Frankfurt am Main

Ferienheime Deutsche Bundesbank Ferienheim „Abwinkl“ Großfeldweg 11 83707 Bad Wiessee

Deutsche Bundesbank Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ Fehrsteig 33 25938 Wyk auf Föhr

Deutsche Bundesbank Ferienheim „Tannenhof“ Rothauser Straße 17 79865 Grafenhausen-Rothaus

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  1. Einsatzzeiten Ein durchschnittlicher Arbeitseinsatz beträgt pro Tag und Leiharbeitskraft zwischen 5 und 8 Stunden (Pause ab 6 Stunden Arbeitszeit). Die Zeiten der An- und Abfahrt der Leiharbeitskraft gelten nicht als Arbeitszeit und werden daher nicht gesondert vergütet, auch bei ausnahmswei- sem Einsatz an weiteren Einsatzorten. Der Verleiher gewährleistet für bestimmte Lose außerdem eine Verfügbarkeit für Sonderveran- staltungen, die auch am Sonntag stattfinden können (z. B. Tag der offenen Tür) und sonstige Wochenendeinsätze. Bei Feiertagen gilt die gesetzliche Feiertagsregelung am jeweiligen Ein- satzort. Als Feiertage gelten auch Heiligabend und Silvester nach 14:00 Uhr. Der Entleiher hat das Recht, von der geplanten Einsatzdauer abzuweichen (Kürzung der Ar- beitszeit).

Eine kurzfristige Verfügbarkeit der Leiharbeitskräfte muss durch den Verleiher gewährleistet sein (Verfügbarkeit innerhalb von 24 Stunden (Zentrale) bzw. 48 Stunden (Ferienheime)).

Bei der Angabe der durchschnittlichen Einsatzdauer handelt es sich um eine kalkulatorische Annahme, die dem derzeitigen Planungsstand entspricht und insbesondere der Ermittlung des Angebotsvergleichspreises (Zuschlagskriterium) dient.

Der beigefügten Aufstellung und dem jeweiligen Anforderungsprofil kann die durchschnittliche Einsatzdauer pro Standort und Los entnommen werden.

Wenn möglich sollte das vorgesehene Leihpersonal für den gesamten angeforderten Zeitraum zur Verfügung stehen.

Zentrale Abruf durchschnittlich für 5-10 Tage

LosTätigkeitsfeldDurchschnittlicher Einsatz pro Tag
StundenzahlEinsatzzeiten
1Koch/Köchin für die Betriebsgastronomie806:15-15:30 Uhr
2Gastronomie-Assistent/in für die Betriebsgastronomie806:15-15:30 Uhr
3Koch/Köchin für die Repräsentationsgastronomie807:00-24:00 Uhr
4Serviceassistent/in für den Repräsentations- und Konferenzbereich610:00-22:00 Uhr
5Cafetarialeiterassistent/in806:30-15:30 Uhr
6Fahrer/in für die Betriebsgastronomie507:00-12:00 Uhr

Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee

LosTätigkeitsfeldDurchschnittlicher Einsatz pro Tag
StundenzahlEinsatzzeiten
7aKoch/Köchin für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee811:00-20:00
8aServicekraft für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee807:00-21:00
9aKüchenhilfe für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee807:00-21:00
10aReinigungskraft für das Ferienheim „Abwinkl“ in Bad Wiessee807:00-16:00

Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr

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LosTätigkeitsfeldDurchschnittlicher Einsatz pro Tag
StundenzahlEinsatzzeiten
7bKoch/Köchin für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr811:00.20:00
8bServicekraft für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr807:00-21:00
9bKüchenhilfe für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr807:00-21:00
10bReinigungskraft für das Ferienheim „Karl-Klasen-Haus“ in Wyk auf Föhr807:00-16:00

Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus

LosTätigkeitsfeldDurchschnittlicher Einsatz pro Tag
StundenzahlEinsatzzeiten
7cKoch/Köchin für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus811:00-20:00
8cServicekraft für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus807:00-21:00
9cKüchenhilfe für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus807:00-21:00
10cReinigungskraft für das Ferienheim „Tannenhof“ in Grafenhausen-Rothaus807:00-16:00
  1. Notwendige Informationen zur Erstellung des jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages Um den jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrag fristgerecht vor dem geplanten Einsatz zu erstellen und abzuschließen, teilt der Verleiher dem Entleiher mit einem Vorlauf von mindestens einer Woche (vorbehaltlich kurzfristiger oder ungeplanter Bedarfe nach Ziffer 12) unaufgefordert die Angaben zur jeweiligen Leiharbeitskraft mit. Folgende Angaben werden für die Erstellung des Arbeitnehmerüberlassungsvertrages benötigt:

Name Vorname Adresse Geburtsdatum und -ort: Arbeitserlaubnis vorhanden (wenn kein EU oder ETFA-Bürger): Hygieneschulung erfolgt am: Arbeitssicherheitsbelehrung erfolgt am:

  1. Stornierung von Einsätzen Der Entleiher kann eine tägliche1 Stornierung eines Einsatzes bis 24 Stunden vor Einsatzbeginn anzeigen, ohne, dass ihm hierfür Kosten durch den Verleiher berechnet werden.

  2. Rechnungsstellung Die Rechnungstellung muss unter Angabe des Namens der Leiharbeitskraft, des Einsatzda- tums, der Einsatzzeiten (von-bis) sowie der Einsatzdauer (ohne Pause) erfolgen. Die unter- schriebenen Einsatznachweise müssen der jeweiligen Rechnung beigefügt werden.

1 Montag bis Freitag (Wochenende ausgenommen) Seite 9 von 11

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Die erbrachten Leistungen müssen je effektiv geleisteter Einsatzstunde auf Industriestunden- basis (ohne Pause) abgerechnet werden.

Die Zahlungsfrist beginnt erst ab vertragsgemäßer bzw. abgenommener Lieferung/Leistung und Eingang einer fälligen Rechnung. Rechnungssteller müssen Rechnungen gegenüber der Deut- schen Bundesbank in elektronischer Form im Sinne der E-Rechnungsverordnung (ERechV) ausstellen und übermitteln.

Um eine zügige Bearbeitung bei uns im Hause zu gewährleisten, ist es unbedingt notwendig, dass auf den Rechnungen und Lieferscheinen/Leistungsnachweisen immer die Bestellnummer (BBK-xxxxxxxx-x) angegeben wird.

Wir bitten Sie, die Rechnungen gemäß der ERechV in einem "XRechnung"-kompatiblen Format über die Onlinezugangsgesetz-konforme Rechnungseingangsplattform (OZG-RE) einzu- reichen. Die OZG-RE ist über folgende Website aufrufbar: https://xrechnung-bdr.de/. Zur Adres- sierung an die Deutsche Bundesbank verwenden Sie bitte ausschließlich die Leitweg-ID 991- 80008-08.

  1. Abwicklung von Einzelaufträgen (Abruf Leiharbeitskräfte) Die jeweilige Beauftragung erfolgt auf Grundlage einer Rahmenvereinbarung mit maximal drei Rahmenvertragspartnern je Los. Die Rangfolge, anhand die Rahmenvertragspartner bei ei- nem konkreten Bedarf berücksichtigt werden, richtet sich nach der Rangfolge des im Rahmen des Vergabeverfahrens eingereichten Stundenverrechnungssatzes je Los. Eine Information zur jeweiligen Rangfolge/Platzierung erfolgt mit dem Zuschlagsschreiben.

Liegt ein konkreter Bedarf zu einem Los vor, wird zunächst der an erster Stelle liegende Rah- menvertragspartner/Verleiher direkt durch die zuständigen Stellen des Entleihers per E-Mail angefragt. Dabei werden u. a. die folgenden Informationen übermittelt: Leistungszeitraum, Leistungszeiten, Frist für die Beantwortung der Anfrage. Der Rahmenvertragspartner/Verleiher muss innerhalb der angegebenen Frist ein entsprechendes Profil/Angebot einreichen. Hierbei ist eine kurzfristige Verfügbarkeit von Leiharbeitskräften ab dem Zeitpunkt der Anfrage zu ge- währleisten: Lose 1-7 innerhalb von 24 Stunden, Lose 8-11 innerhalb von 48 Stunden.

Sollte der Rahmenvertragspartner/Verleiher die Frist für die Beantwortung der Anfrage ver- streichen lassen (i.d.R. innerhalb von zwei Stunden), die Anforderungen an den Einsatz nicht erfüllen können oder die Anfrage ablehnen (da z.B. keine Leiharbeitskraft mit entsprechender Qualifikation verfügbar ist bzw. nicht den Leistungszeitraum abdecken kann), wird der an zwei- ter Stelle stehende Rahmenvertragspartner/Verleiher angefragt. Kann auch dieser Rahmen- vertragspartner/Verleiher keine Leiharbeitskraft anbieten, erhält der an dritter Stelle liegende Rahmenvertragspartner/Verleiher eine Anfrage.

Änderungen von im Arbeitnehmerüberlassungsvertrag festgelegten Punkten, wie Einsatz- dauer, Arbeitszeit und Arbeitstätigkeit, können nur zwischen dem Verleiher und dem Entleiher vereinbart werden.

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Leistungsbeschreibung „Abruf von Leiharbeitskräften im Rahmen der Arbeitnehmer- überlassung für verschiedene Standorte“

Eine Entscheidung des Entleihers für einen Austausch der eingesetzten Leiharbeitskraft er- folgt innerhalb der ersten sechs Stunden.

Der Verleiher kann während eines laufenden Einsatzes keine Leiharbeitskraft gegen eine an- dere, in gleicher Weise geeignete Leiharbeitskraft austauschen, sofern der Entleiher nicht zu- stimmt. Im Krankheitsfall einer eingesetzten Leiharbeitskraft ist der Entleiher zeitnah über den Wechsel schriftlich zu informieren.

Treten außergewöhnliche Umstände ein, die bei Vertragsabschluss nicht vorhersehbar waren, wie z. B. Streik oder ähnliches, durch die eine ordnungsgemäße Vertragsdurchführung der Leiharbeitsfirma erschwert oder gefährdet wird, sorgt der Verleiher rechtzeitig für einen adä- quaten Ersatz.

Der Abschluss des jeweiligen Arbeitnehmerüberlassungsvertrages kann u. a. durch die digitale Signatur erfolgen.

Nach Beendigung des Einsatzes werden die ausgefüllten und geprüften Einsatznachweise an den Entleiher versandt. Die ausgefüllten, unterschriebenen und geprüften Einsatznachweise sind die Grundlage für die Rechnungsstellung.

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