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MBG_ Angebotsaufforderung 261001.pdf

Übergeordneter Brandschutzbeauftragter für den Neubau eines Gymnasiums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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An die Teilnehmer

Nürnberg, 01.10.2026

Neubau Martin-Behaim-Gymnasium Schulcampus
Übergeordneter Brandschutzbeauftragter für den organisatorischen bauzeitlichen
Brandschutz während der Bauphase
Aufforderung zur Angebotsabgabe

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Ausschreibende Stelle beabsichtigt die „Neubau Martin-Behaim-Gymnasium Schulcampus“ in 90478 Nürnberg, Schultheißallee 1 und muss zu diesem Zweck die Leistungen des Übergeordneten Brandschutzbeauftragen für den organisatorischen bauzeitlichen Brandschutz während der Bauphase in einem EU-weiten Offenen Vergabeverfahren ausschreiben.

Kurzbeschreibung der geplanten Maßnahmen

Die WBG Kommunal GmbH beabsichtigt, für das Bauvorhaben Neubau Martin-Behaim-Gymnasium in der Schultheißallee 1, 90478 Nürnberg, einen externen übergeordneten Brandschutzbeauftragten für den bauzeitlichen Brandschutz zu beauftragen. Gegenstand der Beschaffung ist die organisatorische Koordination, Beratung, Kontrolle, Dokumentation und Nachverfolgung des bauzeitlichen Brandschutzmanagements auf der Baustelle (fachliche Kontrolle im Auftrag des AGs ohne hoheitliche Prüf- oder Anordnungsbefugnis). Die Leistung umfasst insbesondere die Erstellung und Fortschreibung der bauzeitlichen Brandschutzordnung, regelmäßige Baustellenbegehungen, die Begleitung und stichprobenartige Kontrolle des Erlaubnisscheinverfahrens für feuergefährliche Arbeiten, die Mitwirkung an Alarmierungs- und Meldewegen, die Unterweisung beziehungsweise Organisation von Baustelleneinweisungen sowie die laufende Dokumentation und Berichterstattung gegenüber dem Auftraggeber. Das Bauvorhaben umfasst einen neuen Schulcampus mit einem Schulgebäude mit fünf oberirdischen Vollgeschossen, ein Untergeschoss und ein nicht-vollgeschosswirksames Dach- bzw. Staffelgeschoss, einer 7-fach Turnhalle und einem Mensagebäude. Das Projekt weist aufgrund der umfangreichen Holzbauanteile, insbesondere bei Dachkonstruktionen, Fassaden, Stützen, Balken und zahlreichen Wänden, besondere bauzeitliche Brandschutzrisiken auf. Der Auftragnehmer hat diese Projektrisiken in seiner Leistungserbringung aktiv zu berücksichtigen und ein präventiv wirksames, nachvollziehbar dokumentiertes Brandschutzmanagement sicherzustellen. Die Leistung ist während des gesamten Bauzeitraums von 12/2026 bis 12/2029 zu erbringen. Der Auftraggeber behält sich eine Verlängerungsoption um bis zu 6 Monate vor.

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GebäudeteilBeschreibungBrandschutzrelevante Besonderheiten
Schulgebäude mit fünf oberirdischen Vollgeschossen, ein Untergeschoss und ein nicht- vollgeschosswirksames Dach- bzw. S taffelgeschossStahlbeton im Untergeschoss, Treppentürme und WC-Kerne bis in das 4. Obergeschoss als versteifende Elemente in Stahlbeton; Dachkonstruktion, Fassade, Stützen, Balken und viele Wände aus HolzErhöhte Aufmerksamkeit bei Holzbauteilen, temporären Brandlasten, haustechnischen Installationen, feuergefährlichen Arbeiten, Brandlasten und Zugänglichkeit für Feuerwehr und Rettungskräfte, Fassaden- und Dacharbeiten sowie bauzeitlichen Rettungswegen
7-fach TurnhalleZwei 3-fach- und eine 1-fach Turnhalle; Stahlbeton im Untergeschoss; Treppenhäuser, Kraft-, Neben- und Technikräume an den Stirnseiten des Gebäudes bis ins 1.OG in Stahlbeton; Dachkonstruktion mit Holzfachwerkträgern; Fassade aus Holz; sportlich nutzbare DachflächeBesondere Kontrolle von Dacharbeiten, Holzfachwerkträgern, temporären Abdichtungsarbeiten, haustechnischen Installationen, feuergefährlichen Arbeiten, Brandlasten und Zugänglichkeit für Feuerwehr und Rettungskräfte, Fassaden- und Dacharbeiten sowie bauzeitlichen Rettungswegen
MensagebäudeMensa für bis zu 600 Essensteilnehmer; Stahlbeton im Untergeschoss; Küche, Verwaltung, Beratungszentrum, WC-, Technik- und Nebenräume teilweise in Stahlbeton eingefasst; Dach- und Fassadenkonstruktion aus HolzBesondere Beachtung von Küchenausbau, haustechnischen Installationen, Dach- und Fassadenarbeiten, brennbaren Baustoffen und späteren betrieblichen Schnittstellen, Brandlasten und Zugänglichkeit für Feuerwehr und Rettungskräfte, Fassaden- und Dacharbeiten sowie bauzeitlichen Rettungswegen

Leistungsumfang

4.1 Leistungsgegenstand Der Auftragnehmer stellt für das Bauvorhaben Neubau Martin-Behaim-Gymnasium einen fachlich qualifizierten externen Brandschutzbeauftragten einschließlich Stellvertretung. Die Leistung umfasst sämtliche organisatorischen, koordinierenden, beratenden, kontrollierenden und dokumentierenden Tätigkeiten, die erforderlich sind, um den bauzeitlichen Brandschutz auf der Baustelle strukturiert, nachvollziehbar und wirksam zu organisieren.

4.2 Qualifikation

Der eingesetzte Brandschutzbeauftragte sowie die benannte Stellvertretung müssen ihre Qualifikation als Brandschutzbeauftragte nachweisen. Anerkannt werden insbesondere Nachweise gemäß: ▪ DGUV Information 205-003, ▪ vfdb-Richtlinie 12-09/01, ▪ VdS 3111, ▪ oder gleichwertige Qualifikationsnachweise. Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass die eingesetzten Personen über praktische Erfahrung mit bauzeitlichem Brandschutz, Baustellenorganisation und idealerweise Projekten mit Holzbauanteilen verfügen.

4.3 Stellung und Befugnisse

Der Brandschutzbeauftragte hat aus seiner Funktion heraus keine originäre Weisungsbefugnis gegenüber ausführenden Unternehmen, der Bauleitung, dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator oder sonstigen Projektbeteiligten. Er ist berechtigt, brandschutzrelevante Feststellungen zu treffen, Mängel zu dokumentieren, fachlich zu bewerten und den jeweils zuständigen Projektbeteiligten sowie dem Auftraggeber mitzuteilen. Verbindliche Anordnungen gegenüber ausführenden Unternehmen erfolgen ausschließlich durch den Auftraggeber, die hierzu bevollmächtigte Bauleitung, Objektüberwachung , Fachbauleitung, Sicherheits-

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und Gesundheitsschutzkoordination (SiGeKo) oder sonst hierfür ausdrücklich benannte Personen.

4.4 Organisation des bauzeitlichen Brandschutzes

Der Auftragnehmer hat eine projektspezifische Organisationsstruktur für den bauzeitlichen Brandschutz zu entwickeln, mit dem Auftraggeber abzustimmen und fortlaufend bei Bedarf anzupassen. Hierzu gehören insbesondere:

▪ Erstellung einer bauzeitlichen Brandschutzordnung für das Projekt und aushängen ▪ Fortschreibung der Brandschutzordnung entsprechend Baufortschritt, Bauphasen und Gefährdungslage, ▪ Abstimmung mit Bauleitung, SiGeKo, Fachplanern, Objektüberwachung, Fachbauleitung und relevanten ausführenden Unternehmen, ▪ Festlegung von Kommunikations- und Eskalationswegen für brandschutzrelevante Mängel, ▪ Mitwirkung bei der Strukturierung von Erlaubnisscheinverfahren für feuergefährliche Arbeiten, ▪ Mitwirkung bei der brandschutzbezogenen Baustellenlogistik, insbesondere Feuerwehrzufahrten, Rettungswege, Sammelstellen und Lagerflächen, ▪ projektspezifische Berücksichtigung der Holzbauweise und der daraus resultierenden bauzeitlichen Risiken.

  1. Bauzeitliche Risiken im Holzbau (Die Gefahren)

▪ Offene Holzflächen: Rohes Holz, Späne und Staub fangen extrem leicht Feuer. ▪ Fehlende Kapselung: Brandschutzbekleidungen (wie Gipsplatten) fehlen in der Bauphase noch. ▪ Schnelle Brandausbreitung: Feuer breitet sich auf nacktem Holz rasant aus. ▪ Hohlräume: Unversiegelte Installationsschächte wirken wie ein Kamin (Saugeffekt). ▪ Heißarbeiten: Schweißen, Schleifen oder Dachpappe-Flämmen direkt neben Holz sind brandgefährlich. ▪ Brandstiftung / Vandalismus: Baustellen sind oft frei zugänglich und Holz brennt leicht.

  1. Projektspezifische Berücksichtigung (Die Aufgaben)

▪ Der Brandschutzbeauftragte darf kein Standard-Konzept nutzen. Er muss das konkrete Projekt analysieren: ▪ Maßgeschneidertes Konzept: Anpassung an die genaue Holzbauart (z. B. Brettsperrholz oder Holzrahmenbau). ▪ Strikte Freigaben: Einführung von schriftlichen "Erlaubnisscheinen" für alle Heißarbeiten. ▪ Baufortschritt anpassen: Sicherheitszonen müssen mit dem Wachsen des Gebäudes mitwandern. ▪ Tägliche Kontrollen: Überprüfung der Baustelle auf Brandlasten (z. B. Holzstaub- Ansammlungen) vor Feierabend an den Baustellenpräsenztagen des AN. ▪ Löschwasser sichern: Sicherstellen, dass schon in der Rohbauphase genug Löschwasser im oberen Stockwerk bereitsteht. ▪ Rauchverbot durchsetzen: Strenges, kontrolliertes Verbot auf der gesamten Baustelle. Rauchen nur an dafür vorgesehenen Stellen außerhalb der Gebäude erlaubt.

4.5 Baustellenbegehungen

Der Auftragnehmer führt regelmäßige Baustellenbegehungen durch. Der Standardturnus beträgt mindestens alle 14 Kalendertage. Bei besonderen Bauphasen, erhöhtem Brandrisiko, Feststellung erheblicher Mängel, parallel laufenden feuergefährlichen Arbeiten, Dach- und Fassadenarbeiten, Ausbauphasen mit erhöhten Brandlasten oder auf Anforderung des Auftraggebers sind zusätzliche Begehungen durchzuführen. In kritischen Bauphasen, insbesondere Dach-, Fassaden-, Holzbau-, Ausbau- und Heißarbeitsphasen wird eine wöchentliche Begehung erforderlich werden. Die Begehungen umfassen insbesondere die Kontrolle folgender Punkte: ▪ Freihaltung, Kennzeichnung und Nutzbarkeit von Flucht- und Rettungswegen, ▪ Freihaltung und Befahrbarkeit von Feuerwehrzufahrten, Aufstell- und Bewegungsflächen, ▪ Zugänglichkeit zu Löschwasserentnahmestellen und brandschutzrelevanten Einrichtungen, ▪ ordnungsgemäße Lagerung brennbarer Stoffe, Baustoffe, Verpackungen, Dämmstoffe, Holzbauteile, Gefahrstoffe und Abfälle, ▪ Verfügbarkeit, Eignung und Zugänglichkeit von Feuerlöscheinrichtungen, ▪ Ordnung und Sauberkeit auf der Baustelle,

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▪ Umgang mit temporären elektrischen Anlagen, Ladeeinrichtungen, Akkumulatoren und Baustromverteilern, ▪ Schutzmaßnahmen bei Dach-, Fassaden-, Abdichtungs-, Schweiß-, Trennschleif-, Löt- und sonstigen feuergefährlichen Arbeiten, ▪ Einhaltung der bauzeitlichen Brandschutzordnung, ▪ besondere Risiken aus Holzbau, insbesondere offene Holzoberflächen, Zwischenlagerung und Montagezustände.

4.6 Feuergefährliche Arbeiten

Feuergefährliche Arbeiten dürfen nur nach schriftlicher Freigabe im Rahmen eines Erlaubnisscheinverfahrens durchgeführt werden. Der Auftragnehmer hat das Verfahren fachlich zu begleiten, zu prüfen und dessen Anwendung zu kontrollieren. Zu den feuergefährlichen Arbeiten zählen insbesondere: ▪ Schweiß-, Schneid-, Löt-, Trennschleif- und Brennarbeiten, ▪ Arbeiten mit offener Flamme, Heißluft oder starker Wärmeentwicklung, ▪ Bitumen-, Abdichtungs- und Dacharbeiten mit erhöhter Brandgefährdung, ▪ sonstige Tätigkeiten, die aufgrund Bauweise, Umgebung oder Materiallagerung eine erhöhte Brandgefahr begründen. Der Auftragnehmer kontrolliert insbesondere, ob Schutzmaßnahmen, Abschottungen, Entfernung brennbarer Stoffe, Bereitstellung geeigneter Löschmittel, Brandwachen, Nachkontrollen und Dokumentation vorgesehen und umgesetzt sind. Die Durchführung von Brandwachen selbst ist nicht Bestandteil dieser Leistung.

4.7 Gefahrstoffe und brennbare Stoffe

Der Auftragnehmer bewertet und stimmt den brandschutzrelevanten Umgang mit brennbaren Stoffen, Gefahrstoffen und temporären Brandlasten ab. Dabei sind insbesondere zu berücksichtigen: ▪ Holzbauteile und Holzwerkstoffe, ▪ Dämmstoffe, Folien, Verpackungsmaterialien und Paletten, ▪ Lacke, Kleber, Harze, Lösungsmittel und Reinigungsmittel, ▪ Gasflaschen und Druckbehälter, ▪ Akkumulatoren, insbesondere Lithium-Ionen-Akkumulatoren, Ladegeräte und mobile elektrische Geräte, ▪ temporäre Heiz-, Trocknungs- und Abdichtungssysteme. Der Auftragnehmer gibt Hinweise zur brandschutzgerechten Lagerung, räumlichen Trennung, Mengenbegrenzung, Kennzeichnung, Zugänglichkeit und Entsorgung. Er stimmt seine Hinweise mit Bauleitung, Objektüberwachung, Fachbauleitung, SiGeKo und Auftraggeber ab.

4.8 Unterweisungen und Baustelleneinweisungen

Der Auftragnehmer führt brandschutzbezogene Unterweisungen selbst durch oder organisiert diese in Abstimmung mit dem Auftraggeber und der Bauleitung. Die Unterweisungen sind zielgruppenorientiert zu gestalten und zu dokumentieren. Inhalte sind insbesondere: ▪ bauzeitliche Brandschutzordnung, ▪ Verhalten im Brandfall, Alarmierung und Meldewege, ▪ Freihaltung von Rettungswegen und Feuerwehrflächen, ▪ Umgang mit Feuerlöschern und sonstigen Feuerlöscheinrichtungen, ▪ Verfahren für feuergefährliche Arbeiten, ▪ Umgang mit brennbaren Stoffen und Gefahrstoffen, ▪ spezielle Risiken des Holzbaus und der jeweiligen Bauphase.

4.9 Alarmorganisation und Meldewege

Der Auftragnehmer wirkt bei der Entwicklung, Abstimmung und Fortschreibung der bauzeitlichen Alarmorganisation mit. Dies umfasst insbesondere: ▪ Festlegung und Dokumentation von Alarmierungswegen, ▪ Benennung von Ansprechpartnern und Erreichbarkeiten, ▪ Abstimmung von Sammelstellen und Räumungswegen, ▪ Mitwirkung bei Brandschutzinformationen für Baustellenpersonal, ▪ Abstimmung mit Bauleitung Objektüberwachung, SiGeKo und Auftraggeber,

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▪ bei Bedarf Unterstützung bei Abstimmungen mit Feuerwehr oder zuständigen Behörden – als optionale Zusatzleistung nach Beauftragung.

4.10 Mängelmanagement

Der Auftragnehmer hat brandschutzrelevante Mängel unverzüglich zu erfassen, zu bewerten, zu priorisieren, an die zuständigen Stellen zu kommunizieren und nachzuverfolgen. Mängel sind mindestens nach folgenden Prioritäten einzustufen:

PrioritätBeschreibungRegelreaktion
Priorität 1 – kritischUnmittelbare oder erhebliche Brand- oder Personengefährdung, etwa blockierte Rettungswege, unkontrollierte feuergefährliche Arbeiten oder nicht verfügbare Löschmittel in RisikobereichenSofortige Meldung an Auftraggeber und Bauleitung; unverzügliche Nachverfolgung; ggf. Eskalation nach vereinbartem Verfahren
Priorität 2 – wesentlichDeutliche Abweichung von Brandschutzordnung oder Schutzkonzept ohne unmittelbare akute GefährdungSchriftliche Mängelerfassung mit Fristvorschlag und Wiedervorlage
Priorität 3 – geringEinzelabweichung mit begrenzter brandschutztechnischer RelevanzDokumentation im Begehungsbericht und Kontrolle bei Folgetermin

4.11 Dokumentation

Der Auftragnehmer führt eine vollständige laufende Dokumentation aller vom Brandschutzbeauftragten begleiteten Maßnahmen. Die Dokumentation muss jederzeit nachvollziehbar, prüffähig und dem Auftraggeber digital zur Verfügung stellbar sein. Die Dokumentation umfasst insbesondere: ▪ Brandschutzordnung und Fortschreibungen, ▪ Begehungsberichte mit Datum, Teilnehmern, Fotodokumentation, Feststellungen, Mängeln, Priorisierung und Fristen, ▪ Erlaubnisscheine für feuergefährliche Arbeiten beziehungsweise deren Prüfung und stichprobenartige Nachverfolgung, ▪ Unterweisungsnachweise, ▪ Mängelstatus und stichprobenartige Nachverfolgung der Mängelbeseitigung, ▪ Berichte an den Auftraggeber, ▪ Protokolle brandschutzrelevanter Abstimmungen, ▪ Nachweise über Zusatztermine und besondere Ereignisse.

4.12 Berichterstattung

Der Auftragnehmer berichtet regelmäßig an den Auftraggeber. Nach jeder Begehung ist ein schriftlicher Begehungsbericht vorzulegen. Zusätzlich ist monatlich ein zusammenfassender Statusbericht zu erstellen, sofern der Auftraggeber nichts Abweichendes festlegt. Der Monatsbericht enthält mindestens: ▪ Zusammenfassung der brandschutzrelevanten Lage, ▪ Übersicht durchgeführter Begehungen und Zusatztermine, ▪ offene, erledigte und eskalierte Mängel, ▪ Hinweise auf kritische Bauphasen, ▪ Empfehlungen für Maßnahmen des Auftraggebers, ▪ Risikoausblick für die folgenden vier Wochen.

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4.13 Mindestleistungsumfang

LeistungsbestandteilMindestumfangVergütungsvorschlag
Projektstart / AuftaktKick-off, Sichtung Projektgrundlagen, Abstimmung Kommunikationswege, Erstellung StartkonzeptPauschalposition
Brandschutzordnung bauzeitlichErstellung und Fortschreibung nach BaufortschrittPauschalposition mit Fortschreibungsanteil
RegelbegehungenDer Standardturnus für Baustellenbegehungen beträgt mindestens alle 14 Kalendertage. In kritischen Bauphasen ist eine wöchentliche Begehung zu leisten bzw. einzuplanen, soweit der AG nichts A bweichendes festlegt.Pauschale je Begehung
BegehungsberichteNach jeder Begehung, spätestens innerhalb von 3 WerktagenIn Regelbegehung enthalten
MonatsberichteMonatlicher StatusberichtIn Monatspauschale enthalten
ZusatztermineBei kritischen Bauphasen, besonderen Ereignissen oder Anforderung des Auftraggebers über den Regelbegehungsumfang hinausStundenabrechnung nach beauftragtem Stundensatz
UnterweisungenProjektbezogene Brandschutzunterweisungen nach AbstimmungPauschale je Unterweisung oder Stundenabrechnung
Behörden- / FeuerwehrabstimmungMitwirkung bei Bedarf und nach gesonderter BeauftragungStundenabrechnung

4.14 Abgrenzung der Leistung

Nicht Bestandteil der ausgeschriebenen Leistung sind: ▪ Stellung oder Durchführung von Brandwachen, ▪ Stellung von Sicherungsposten, ▪ Baustellenbewachung, ▪ operative Gefahrenabwehr, ▪ Durchführung von Erstbrandbekämpfungsmaßnahmen, ▪ Ausführung baulicher, technischer oder handwerklicher Brandschutzmaßnahmen, Leistungen ausführender Firmen. ▪ Prüfung technischer Anlagen als Sachverständiger oder Prüfsachverständiger, ▪ Leistungen des Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinators, ▪ Objektüberwachungsleistungen der Bauleitung, ▪ Objektüberwachungsleistungen der Fachbauleitung, ▪ Räumungsleitung im Ereignisfall ▪ Planungsleistungen des vorbeugenden baulichen Brandschutzes, soweit sie nicht ausdrücklich als Beratungsleistung beauftragt werden.

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Vertragsgrundlage

Die Grundlage eines abzuschließenden Vertrags bildet die in der Anlage enthaltene Vertragsvorlage.

Honorarangebot

Das Honorar soll wie folgt angeboten werden:

Preise sind netto in EUR anzugeben. Reisekosten, Nebenkosten, Dokumentationsaufwand und übliche Bürokosten sind, soweit nicht ausdrücklich gesondert ausgewiesen, in die jeweiligen Einheitspreise einzukalkulieren.

Pos.LeistungEinheitMenge für Wertung
1Projektstart, Kick-off, Sichtung Unterlagen, StartkonzeptPauschal1
2Erstellung bauzeitliche BrandschutzordnungPauschal1
3Regelbegehung (6 Std.) inklusive BegehungsberichtStück130
4Monatlicher StatusberichtMonat37
5Fortschreibung BrandschutzordnungStück6
6Brandschutzunterweisung / BaustelleneinweisungStück30
7Zusatztermin bei kritischer Bauphase / SonderbegehungStunden120
8Mitwirkung Behörden- /Feuerwehrabstimmung bei BedarfStunde40
9Option Verlängerung bis 6 Monate: Regelbegehungen inklusive BerichtStück13
10Option Verlängerung bis 6 Monate: monatlicher StatusberichtMonat6

Die Mengen für die Wertung sind kalkulatorische Wertungsmengen und begründen keinen Anspruch auf Abruf in dieser Höhe. Abgerechnet werden die tatsächlich beauftragten und erbrachten Leistungen nach Maßgabe des Vertrags.

Zuschlagskriterien

Die Zuschlagskriterien sind dem beiliegenden Dokument „Wertungsmatrix zur Auftragsvergabe“ zu entnehmen.

Das Honorarangebot wird mit 40 % bei der Auftragsvergabe berücksichtigt. Neben dem Honorarangebot werden weiterhin zu insgesamt 60 % die im Dokument „Wertungsmatrix zur Auftragsvergabe“

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aufgeführten Aspekte berücksichtigt, so dass die Bieter hierzu zwingend entsprechende aussagekräftige Unterlagen zu den dort aufgeführten Wertungspunkten 1 bis 3 einreichen müssen.

Umfang der einzureichenden Angebotsunterlagen

Mit dem Angebot sind folgende Informationen abzugeben:

• Formblatt „Eigenerklärung zur Eignung II.6“ mit den darin geforderten Angaben und Nachweisen bzw. Anlagen, insbesondere o Nachweis zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung gemäß Ziffer II o Angaben zum Umsatz gemäß Ziffer III.2 o Angaben zu vorhandenen Mitarbeitern gemäß III.3 o Referenzen gemäß Ziffer IV.1 unter Verwendung der zur Verfügung gestellten Referenzformblätter o Angaben zur Bürostruktur und Mitarbeitern gemäß Ziffer IV.2 o Angaben und Formblätter II.7 bzw. Erklärung gemäß Formblatt II.8 bzw. II.9 für den Fall des Einsatzes von Nachunternehmern oder Bewerbergemeinschaften

• Russlanderklärung

• Schriftliche Ausführungen zu den Ziffern 1 bis 3 der beiliegenden Wertungsmatrix, mit insgesamt nicht mehr als 100 Seiten (ein als Arbeitsprobe beigefügter Plan gilt als 1 Seite), geordnet in der in der Wertungsmatrix aufgeführten Reihenfolge.

(Anmerkung: Es werden keine Planungsleistungen, sondern vielmehr konzeptionelle, über- geordnete Aussagen auf Grund Ihrer Erfahrungen und Einschätzungen zum Projekt erwartet. Siehe hierzu auch die Anmerkungen im Wertungsbogen.)

• Schriftliches Honorarangebot gemäß Ziffer 4 der Wertungsmatrix unter Berücksichtigung der vorstehenden Anmerkungen

Die Angebotsunterlagen sind bis spätestens Dienstag, den 03.11.2026 um 10:00 Uhr über die Vergabeplattform https://www.deutsche-evergabe.de einzureichen.

Mit freundlichen Grüßen

gez. Ausschreibende Stelle

Anlagen: (Bereitstellung zum Download über die Vergabeplattform) Anlage 1: Eigenerklärung zur Eignung mit entsprechenden Anlagen gemäß Formblatt II.6 Anlage 2: Angaben Nachunternehmen Formblätter II-7, II-8, II-9 Anlage 3: Russland Erklärung gemäß beiliegendem Formblatt Anlage 4: Wertungsmatrix zur Auftragsvergabe Anlage 5: MBA_240419_PBS_08_BE_Brandschutzkonzept Baustelle Anlage 6: SiGe-Plan 19362_2026-03-19 klein Anlage 7: 200826_mbg Baustellenlogistik Anlage 8: MBA_260814_AGB_08_OR_Phase 1 an Anlage 9: MBA_260814_AGB_08_OR_Phase 2 an Anlage 10: MBA_260814_AGB_08_OR_Phase 3 an Anlage 11: 260807 Vertrag_Brandschutzbeauftragter_MBG

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung