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200826_mbg Baustellenlogistik.pdf

Übergeordneter Brandschutzbeauftragter für den Neubau eines Gymnasiums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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BAULOGISTIKHANDBUCH Stand 20.08.2026

MARTIN-BEHAIM-GYMNASIUM NÜRNBERG

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Inhaltsverzeichnis

  1. BAUVORHABEN ................................................................................................................................................ 5

  2. ORGANISATION, INFORMATION, RECHTLICHE HINWEISE ......................................................................... 6

  3. ALLGEMEINES .................................................................................................................................................. 9

  4. BAUSTELLENEINRICHTUNG ......................................................................................................................... 13

  5. CONTAINERANLAGEN ................................................................................................................................... 17

  6. MATERIAL- UND TRANSPORTLOGISTIK, - ANLIEFERVERKEHRSSTEUERUNG ...................................... 19

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  1. BAUVORHABEN

Projekt

Der Neubau Martin-Behaim-Gymnasium im Stadtteil Ludwigsfeld umfasst den Neubau einer Schule sowie dazu- gehörige Sporthallen und einer Mensa. Der Schulbau bildet den Ersatz für das an dieser Stelle abgebrochene Bestandsschulgebäude. Die Schüler sind bis zum Umzug Februar 2029 interimsweise in der Bertolt-Brecht- Schule untergebracht, die, bis zum Umzug in den Neubau, in Betrieb bleibt. Die Bauphase erstreckt sich von ca. März 2027 – März 2029 (Baulogistik relevant).

Abbildung 1 – Lageplan mit Darstellung der Bauabschnitte Quelle:

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  1. ORGANISATION, INFORMATION, RECHTLICHE HINWEISE

Das vorliegende Logistikhandbuch für das Bauvorhaben „Martin-Behaim-Gymnasium“ (MBG) regelt alle Leistungen der Sicherheits-, Ver- und Entsorgungslogistik sowie die Verwendung der logistischen Ressourcen auf der Baustelle.

Die Stadt Nürnberg hat als Auftraggeber für das Bauvorhaben MBG eine zentrale Baulogistik implementiert. Die Erfahrungen haben gezeigt, dass dieses Ziel nur im partnerschaftlichen Umgang mit allen am Bau beteiligten Unternehmern erreicht werden kann. Der AG nimmt das Hausrecht und die damit verbundenen Weisungsbefugnisse der in diesem Logistikhandbuch be- schriebenen Regeln wahr und bedient sich zur Durchsetzung des beauftragten Baulogistikunternehmens (LOG) Die über alle Gewerke wirkende, zentrale Koordination stellt optimale Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effiziente Bauausführung zur Verfügung. Die hieraus resultierenden Abläufe werden allen am Bauvorhaben Beteilig- ten in den nachfolgenden Kapiteln aufgezeigt. Um für alle am Bau Beteiligten optimierte Logistikbedingungen zu schaffen und einen möglichst reibungslosen Bau- ablauf zu ermöglichen, werden in diesem Handbuch die allgemein verbindlichen Regelungen und Randbedingungen zur Logistik im Ausbauzeitraum dargestellt. Diese sind für alle am Bau beteiligten Unternehmen verpflichtend. Das Konzept ist für alle am Bau beteiligten Firmen bindend und wird auf den folgenden Seiten näher beschrieben. Da ausschließlich eine konsequente Einhaltung des Logistikhandbuches die Durchführung des Projektes sicherstellt, sind alle Projektbeteiligten aufgefordert, keine Abweichungen zu den Inhalten des Logistikhandbuches zuzulassen. Wir freuen uns auf eine erfolgreiche und partnerschaftliche Zusammenarbeit.

Das Baulogistikkonzept ist mit insgesamt 55 Seiten vollständig und beinhaltet folgende Bestandteile:

  • Das Baulogistikhandbuch mit 38 Seiten
  • Die Anlagen 01 – 11 zum Baulogistikkonzept, 17 Seiten

Bestandteile der Baulogistik

Das vorliegende Logistikhandbuch regelt folgende Bedingungen und Abläufe auf der Baustelle:

  • Transportlogistik
  • Anliefer-, Lager-, und Umschlaglogistik
  • Entsorgungslogistik
  • Logistikkoordination
  • Baustellensicherheit
  • Winterdienst

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Ziele der Baulogistik

  • Reduzierung der Beanspruchung von BE-Flächen
  • Optimierung der Transport- und Lieferprozesse
  • Übergreifende Steuerung des Informationsflusses
  • Optimierung des Lagermanagements
  • Optimierung der Verwertung und Beseitigung der anfallenden Bauabfälle
  • Steuerung der Sicherheit, Sicherungsmaßnahmen und des Gesundheitsschutzes
  • Überwachung und Umsetzung der bauzeitlichen Brandschutzkonzept

Konzeptentwicklung/ Logistikphasen

Das vorliegende Konzept beschreibt die zum Zeitpunkt der Erstellung geltenden und planbaren Rahmenbedingun- gen. Ergeben sich Änderungen aus dem internen Ablauf oder externen Vorgaben, werden die entsprechenden Passagen durch das Baulogistikunternehmen (LOG) angepasst, die Änderungen erfolgen ausschließlich nach Frei- gabe durch AG bzw. Objektüberwachung. Jede Fortschreibung ist mit Versionsnummer, Datum, kurzer Änderungs- übersicht und Freigabevermerk des AG beziehungsweise der Objektüberwachung zu versehen. Veröffentlicht und verbindlich weitergegeben werden darf ausschließlich die freigegebene Fassung. Zum jetzigen Zeitpunkt werden folgende logistisch relevanten Bauphasen erwartet: (Siehe Bauphasenpläne Anlage 7)

Grundsätzlich gelten die im Baulogistikhandbuch festgeschriebenen Regeln und Vorgaben mit sämtlichen Ein- schränkungen und Hinweisen. In den einzelnen Bauphasen können jedoch für die einzelnen Komponenten, u.a. für Baustelleneinrichtung, Trans- portlogistik, Anliefer-, Lager-, und Umschlaglogistik, Personenzugangskontrolle, Bewachung sowie Entsorgungslo- gistik Ausnahmen geben. Diese sind dann explizit aufgeführt.

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Anpassungsklausel / Fortschreibung Baulogistikkonzept

Der AG ist berechtigt das Baulogistikkonzept anzupassen und zu verändern, falls sich weitere Anforderungen aus dem laufenden Baugeschehen oder aus externen Vorgaben ergeben.

Geltungsbereiche

Die vorliegenden Bedingungen gelten ausnahmslos für alle auf der Baustelle beschäftigten Unternehmen und ihre Mitarbeiter. Ihre Einhaltung ist Teil der Vertragserfüllung. Der Hauptauftragnehmer (AN) hat eigenständig vor Leistungsbeginn mit seinem Führungspersonal ein spezifisches Einweisungsgespräch in das Logistikhandbuch durchzuführen. Alle vom AG direkt beauftragten Unternehmen stellen somit bei allen von ihm beauftragten eigenen Subunternehmer sowie nachgeschalteten Nachunternehmen oder Lieferanten und auch Verleihern gegenüber rechtlich und tatsäch- lich sicher, dass diese die hier übernommenen Verpflichtungen ihrerseits übernehmen und diesen uneingeschränkt nachkommen. Über die internen Einweisungsgespräche ist ein Protokoll anzufertigen und dem Baulogistikunternehmen (LOG) in Kopie zur Verfügung zu stellen. Unterbleibt dies, trägt das vom AG direkt beauftragte Unternehmen alle sich hieraus ergebenden Konsequenzen und Kosten. Dieses Logistikhandbuch gilt in Verbindung mit der Baustellenordnung / SiGePlan und erhält mit Beginn der Ausbau- arbeiten seine vollständige Gültigkeit.

Anlagen

  • Anlage 1: Empfangsbestätigung Logistikhandbuch
  • Anlage 2: Allgemeine Transportbedingungen
  • Anlage 3: Einheitspreisliste für Zusatzleistungen
  • Anlage 4: Firmenanmeldungen, Ankündigung von Mitarbeitern
  • Anlage 5: Personenanmeldung
  • Anlage 6: Datenschutzerklärung
  • Anlage 7: Bauphasenpläne
  • Anlage 8: Informationen zur Anfahrt
  • Anlage 9: Antrag Identifikationsschild
  • Anlage 10: Besuchermerkblatt
  • Anlage 11: Haftungsausschluss

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Abkürzungsverzeichnis

AG Auftraggeber BH Bauherr AN Hauptauftragnehmer des AG LA Logistik-Ansprechpartner des Hauptauftragnehmers NU Nachunternehmer SUB Subunternehmer OÜ Objektüberwachung (Bauherrenvertreter) BA Bauabschnitt LOG Baulogistikunternehmen BPH BE - Bauphasen BE Baustelleneinrichtung MBG Martin-Behaim-Gymnasium StVO Straßenverkehrsordnung PSA Persönliche Schutzausrüstung

  1. ALLGEMEINES

Einweisung in das Logistikhandbuch

Der LOG führt mit allen gemeldeten Unternehmen ein gewerkspezifisches Einweisungsgespräch durch. Dort wer- den mit den zuständigen LA der einzelnen AN u.a. über ihre speziellen Entsorgungsbedingungen gesprochen. Der zuständige LA ist verantwortlich für die Einhaltung des Logistikhandbuches seiner Mitarbeiter, des SUB/ NU und seiner Lieferanten. Er muss durchgehend auf der Baustelle erreichbar sein. Die Einhaltung des Logistikhandbuches wird durch den HA schriftlich bestätigt (siehe Anlage 1: Empfangsbestätigung Logistikkonzept). Im Rahmen der Einweisung in das Logistikkonzept erhalten Sie auch alle erforderlichen Informationen und den Zu- gang zu einem Onlineportal für Transportanmeldungen. Dieser ist für die ordentliche Anmeldung Ihrer Anlieferungen zwingend erforderlich, da ansonsten eine Anfahrt auf die Baustelle nicht möglich ist. Für die im Logistikhandbuch geregelten Verpflichtungen ist dem LOG ein zentraler Ansprechpartner des AN zu be- nennen. Bei unvermeidlicher Abwesenheit (z.B. Urlaub, Krankheit) ist der BL vorab ein gleichwertiger Vertreter zu benennen.

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Regelarbeitszeiten/ Öffnungszeiten

Die Regelarbeitszeiten/ Öffnungszeiten auf der Baustelle sind wie folgt festgelegt:

Montag – Freitag von 06:00 Uhr – 19:00 Uhr

Die Sonderarbeitszeiten sind am: Samstag von 06:00 Uhr – 18:00 Uhr

Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten sowie an Sonn- und Feiertagen müssen mit mindestens einer Woche Vorlauf unter Vorlage einer Freigabeanfrage durch den AN angekündigt werden. Außerhalb der Regelarbeitszeiten dürfen nur Arbeitsgruppen von mindestens 2 Personen auf der Baustelle tätig werden. Hierzu ist gesondert die Baustellenordnung zu beachten. Tätigkeiten außerhalb der Regelarbeitszeiten dürfen erst nach schriftlicher Frei- gabe durch den AG beziehungsweise die Objektüberwachung aufgenommen werden. Behördliche Genehmigungen bleiben hiervon unberührt.

Entsprechende behördliche Genehmigungen sind durch den AN selbst einzuholen und vorzulegen. Diese genehmi- gungspflichtigen Arbeiten sind vorab mit dem AG und LOG abzustimmen.

Schadensersatz

Der AN ist verpflichtet, sich an die Regelungen dieses Handbuches zu halten. Verstöße gegen die Logistikanweisun- gen stellen eine Verletzung des bestehenden Vertrages dar und können zu Regressansprüchen des Bauherrn füh- ren.

Haftung/ Diebstahl

Das Sicherheitskonzept beinhaltet nicht den vollumfänglichen Schutz vor Diebstahl oder das versehentliche Entfer- nen von nicht eindeutig identifizierbaren Materialien. Der jeweilige AN hat im Sinne der üblichen Eigenhaftung seine Gerätschaften und Materialien ausreichend zu sichern und zu kennzeichnen. Für Beschädigungen und Diebstahl während der Lager- und Ausführungsphasen haftet der jeweilige AN selbst. Bei Diebstahl ist die Polizei und der BH / OÜ umgehend durch diese zu benachrichtigen. Der konkrete Deckungsumfang der Baukombiversicherung ergibt sich ausschließlich aus den jeweils geltenden Versicherungsbedingungen. Aus dem Bestehen der Versicherung kann kein pauschaler Versicherungsschutz für Werkzeuge, Geräte oder nicht eingebaute Materialien abgeleitet wer- den. Die Sicherungs-, Kennzeichnungs- und Obhutspflichten des AN bleiben in jedem Fall unberührt.

Rauchverbot Baustelle

Das Sicherheitskonzept sowie das bauzeitliche Brandschutzkonzept beinhalten das absolute Rauchverbot auf der Baustelle und in allen Gebäuden. Ein ausgewiesener Raucherplatz liegt in der südwestlichen Ecke des Baufeldes und ist in den beigefügten Planunterlagen ersichtlich. Dies wird hier nochmals explizit erwähnt, da alle Gebäude, Schule, Turnhalle und Mensa maßgeblich, als Holzbau erstellt werden und die Brandgefahr nicht nur in den Ausbau- gewerken, sondern bereits in den Phasen davor erheblich ist.

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Alkohol- /Drogenkonsum

Entsprechend der Baustellenordnung ist der Konsum von alkoholischen Getränken, sowie von Drogen jeder Art ist auf der Baustelle grundsätzlich untersagt. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das Arbeiten unter Alkohol- / Drogeneinfluss auf der Baustelle ebenfalls strengstens untersagt ist. Das Sicherheitskonzept beinhaltet weiterhin das absolute Rauchverbot, auf den Baustellen und in den zu erstellenden Gebäuden. Das Verzehren von Speisen ist außerhalb der Sozialcontainer untersagt.

Ansprechpartner LOG

Für die Steuerung der in diesem Konzept beschriebenen Logistischen Aufgaben sind für alle Projektbeteiligten als persönliche Ansprechpartner Mitarbeiter des LOG folgende vor Ort:

Die Kontaktdaten der Mitarbeiter werden den am Bau beteiligten Firmen nach Beauftragung LOG mitgeteilt

Ansprechpartner Bauherr

Nachfolgend genannte Personen stehen dem AN als Ansprechpartner zur Verfügung: Der Auftraggeber kann diese im Laufe der Baulogistikfortschreibung ändern bzw. anpassen, ohne jeden Nachtrags- anspruch seitens der AN.

Ansprechpartner Auftraggeber / Bauherr:

WBG Kommunal GmbH

Ansprechpartner Objektüberwachung/Architekt/ TWP/ SiGeKo

Ansprechpartner Objektüberwachung:

Ansprechpartner Planer:

Ansprechpartner Tragwerksplaner:

Ansprechpartner SiGeKo:

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Notfallkontakte

Notrufnummern Polizei: 110 Feuerwehr und Rettungsdienst: 112 Gift-Notruf: 0 89 / 1 92 40

Ärztliche Bereitschaftspraxis Nürnberg Bahnhofstraße 11a, im Adcom-Center 90402 Nürnberg Telefon: 116 117

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag, Donnerstag, Freitag von 19 bis 22 Uhr Mittwoch von 14 bis 22 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag von 8 bis 22 Uhr

Bereitschaftspraxis im Klinikum Nord Prof.-Ernst-Nathan Str. 1, Haus 20, Erdgeschoss 90419 Nürnberg

Öffnungszeiten: Mittwoch und Freitag von 15 bis 22 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag von 10 bis 22 Uhr

Bereitschaftspraxis im Klinikum Süd Breslauer Str. 201, Haus D, vor dem Klinikum 90471 Nürnberg

Öffnungszeiten: Montag, Dienstag und Donnerstag von 18 bis 22 Uhr Mittwoch und Freitag von 14 bis 22 Uhr Samstag, Sonntag, Feiertag von 9 bis 22 Uhr

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  1. BAUSTELLENEINRICHTUNG

Lage der Baustelle

Schultheißallee 1, 90478 Nürnberg

Luftbild Baufeld MBG Quelle: www.google.de/maps

Zugänglichkeit der Baustelle für Fahrzeugverkehr

Es wird lediglich ordentlich angemeldeten und durch LOG freigegebenen Fahrzeugen die Zufahrt zur Baustelle ge- währt. Eine direkte Anfahrt auf die Baustelle ist ausdrücklich untersagt. Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschrie- ben Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strikt abgewiesen. Zusätzlich kann das verantwortliche Nachunternehmen/Unternehmen mit einer Aufwandspauschale belangt werden.

Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor Erreichen des Areals bei der Logistikzentrale telefo- nisch zu melden und sich die Freigabe zur Anfahrt der Baustelle einzuholen. Voraussetzung für die Anfahrtsfreigabe ist die zuvor ordentlich getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch LOG.

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Zur Überbrückung der Wartezeit stehen Pufferzonen zur Verfügung. Näheres hierzu entnehmen Sie bitte der An- fahrtsbeschreibung. (Siehe Anlage 8: Informationen zur Anfahrt)

Geben Sie Ihrem Lieferanten/Spediteur alle notwendigen Informationen, damit es nicht aufgrund fehlender Kommu- nikation zum unnötigen Regelverstoß kommt. (Siehe auch Kapitel 6: Material- und Transportlogistik, Anliefersteue- rung) Die Hauptzufahrt für Anlieferungen befindet sich in der Schultheißallee, ggf. sind Nebenanlieferungen über die Hain- straße möglich. Die Erschließung des Baufelds erfolgt in den verschiedenen Bauphasen über die Schultheißallee von der Gebäu- desüdseite auf das Gelände. Diese Zufahrtsmöglichkeit ist während der gesamten Bauzeit die Hauptzufahrt. Es wird hier grundsätzlich bis zur Erstellung des Holzbaus der Mensa ein Einbahnstraßenverkehr innerhalb des Baufeldes angestrebt mit Baustellenausfahrt im Osten über die Weddigenstraße. Nach Fertigstellung des Holzbaus der Mensa ist eine Durchfahrt nicht mehr gegeben. Ab diesem Zeitpunkt muss die Ausfahrt ebenfalls über die Schultheißallee erfolgen. Zusätzlich besteht über die gesamte Bauzeit noch die Möglichkeit der Anlieferung über die Hainstraße im Westen. Hier ist allerdings nur eine eingeschränkte Zufahrt mit Kleinlastwagen möglich, da diese Zufahrt immer als Ausfahrt genutzt werden muss und die Wendemöglichkeiten begrenzt sind. Die Weddigenstraße wird für die Bau- phasen Holzbau zusätzlich für die Durchfahrt auf halbe Straßenbreite gesperrt, sodass eine Anlieferung und die Stellung eines Mobilkrans möglich wären – siehe aktuelle Bauphasenpläne.

Die Zufahrten, Ausfahrten sowie die Anlieferzonen werden mehrfach dem Bauablauf angepasst und sind dem je- weils geltenden BE - Bauphasenplan zu entnehmen (Siehe Anlage 7: BE – Bauphasenpläne). Mit Einfahrt auf die Baustelle ist der LOG berechtigt ausfahrende Fahrzeuge stichprobenhaft zu kontrollieren (Diebstahlminimierung). Mögliche Wartezeiten können an den empfohlenen Pufferzonen verbracht werden. (Siehe Anlage 8: Informationen zur Anfahrt

Verkehrsbeschränkungen

Aufgrund der veränderten Verkehrssituation durch den Baubetrieb sind die Verkehrsbedingungen in besonderer Weise zu berücksichtigen. Parallel zur Baustelle „Martin-Behaim-Gymnasium“ wird im Osten die Baustelle „Neues Gymnasium Nürnberg“ und dessen Schulbetrieb betrieben. Dadurch ist hier mit erhöhtem Verkehrsaufkommen zu rechnen. Ebenso ist mit erhöhtem Personenaufkommen, vor allem durch die Nähe der Straßenbahnhaltestelle Meis- tersingerhalle zu rechnen. Im Bereich der gesamten Baustellenzufahrten und -ausfahrten werden Fußgänger- und Fahrradwege gekreuzt. Da- her ist bei den Zu- und Abfahrten auf der Baustelle daher besonders auf die Fußgänger und Fahrradfahrer zu ach- ten. Auch auf Anwohner ist entsprechend Rücksicht zu nehmen.

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Parken

Auf dem Baufeld Baustelle stehen keine Parkplätze zur Verfügung. Dies gilt grundsätzlich nicht für Werkzeugwagen. Alle Fahrzeuge sind unter Beachtung von Park- und Halteverboten anderorts abzustellen. Eine Behinderung von Fußgänger- bzw. Kraftfahrzeugverkehr ist dabei auszuschließen. Die Zufahrt zur Baustelle ist grundsätzlich nur kurzfristig zu Ladezwecken erlaubt. Der Fahrer hat stets abfahrbereit am Fahrzeug zu verbleiben. Der LOG ist berechtigt abgestellte Fahrzeuge ohne weitere Ankündigung zu Lasten des Halters abschleppen zu lassen. Dies betrifft insbesondere die Feuerwehr Zufahrten und Stellplätze. Auf den angrenzenden Straßen dürfen außerhalb des Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt noch andere Stra- ßen oder Wege außer den beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Genehmigung der Objektüberwachung des AG befahren werden. In den angrenzenden Straßen, sowie Schultheißallee, Hainstraße oder Weddigenstraße herrscht ein absolutes LKW-Parkverbot. In sämtlichen auf dem Baufeld agierenden Fahrzeugen sind Firma und Mobilnummer des Fahrers gut lesbar hinter der Windschutzscheibe zu platzieren, um im Fall von Behinderungen durch das Fahrzeug, diesen verständigen zu können. Das Parkverbot gilt ebenfalls für die PKWs der Bauleiter während Besprechungen oder Baustellenbegehun- gen, wenn keine Erlaubnis von LOG gegeben ist.

Verkehrswege / Baustraße

Es wird ausdrücklich auf die Einhaltung der Straßenverkehrsordnung (StVO) auf dem Baufeld hingewiesen, die Höchstgeschwindigkeit auf dem gesamten Baustellengelände ist auf 10 km/h beschränkt. Das Rückwärtsfahren ohne den Einsatz eines Einweisers ist untersagt. Auf den Fußgängerverkehr ist besonders zu achten. Die Wegeführung ist den jeweiligen BPH zu entnehmen.

Zugänglichkeit der Baustelle für Personenverkehr

Der Personenzugang erfolgt über den Zugang Schultheißallee. Hier wird ab der Ausbauphase eine Logistikzentrale für die Personalanmeldungen und die Herausgabe der Bauaus- weise eingerichtet. Alle Zu- und Ausgänge erfolgen über elektronische Vereinzelungsanlagen. Der Zugang zur Bau- stelle wird durch den LOG überwacht und ist nur für ordentlich angemeldete Personen möglich. Abwicklung von ca. 15 Minuten sind bei AN in die Einheitspreise einzukalkulieren. (Siehe Kapitel 8: Personenzugangskontrolle).

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Bauaufzüge/ Transportgeräte zur allgemeinen Verfügung

4.7.1 Bauaufzug

Zum Material- und Personentransport werden seitens des AG und durch den LOG mit Beginn des Ausbaus Bauauf- züge zur Verfügung gestellt. Die Nutzung der Bauaufzüge darf nur in Absprache mit dem LOG und durch zuvor ein- gewiesenes Personal erfolgen. Für Schäden am Gerät während der Betriebsphase haftet der Nutzer. Innenaufzüge sind nicht für den Materialtransport freigegeben. Weitere Einzelheiten wie Größe und Nutzlast der Bauaufzügen sind beim LOG abzufragen. Einweisungen über Nutzung der Bauaufzüge, Betriebszeiten, Priorisierung und Störungsma- nagement sind seitens des LOGs mit den am Bau beteiligten Firmen zu vereinbaren. Es erfolgt keine Nutzung des Bauaufzugs seitens der AN, ohne vom LOG eingewiesen zu werden.

4.7.2 Transportgeräte:

Auf der Baustelle werden keine Transportgeräte zum Entladen oder Transport vorgehalten. Jeder AN hat die erfor- derlichen Geräte selbst bereit zu stellen.

Ungeachtet der in den Leistungsverzeichnissen angegebenen Tragkräfte werden die empfohlenen Verpackungsein- heiten auf max. 1,0 bis 1,2 to gesetzt. Hintergrund sind technische Zwänge, die sich beim Weitertransport ergeben (z.B. Mehrbelastung der Bauaufzüge durch Transportgerät und Transporthelfer und/oder zulässige Belastung der Lagerflächen). Erforderliche Ausnahmen sind vorab mit dem Logistiker abzustimmen

Hebebühnen, Krane-, und Mobilkrane, Silos

Der Einsatz von Großgeräten wie Mobilkränen, Hebebühnen, Rollgerüsten, Silos etc. ist, aufgrund der benötigten Stellfläche, vom Unternehmen mindestens 5 AT vorab mit dem AG, SiGeKo und LOG abzustimmen. Alle Großgeräte, sowohl im Innen- wie auch im Außenbereich, sind beim LOG anzumelden und mit Angaben über die nutzende Firma, den Ansprechpartner und eine dauerhaft erreichbare Handynummer zu kennzeichnen (siehe Anlage 9: Antrag Identifikationsschild). Weitere Forderungen seitens des SiGeKo bleiben hiervon unberührt. Großgeräte, die kein Identifikationsschild haben oder deren Ansprechpartner nicht erreichbar sind, werden im Falle einer Behinderung des Baustellenbetriebes kostenpflichtig für den AG durch LOG von der Baustelle entfernt. Der AN hat sich vor der Anlieferung von Großgeräten über zulässige Belastbarkeiten der Geschossdecken im Arbeitsbereich zu informieren und dessen Einhaltung eigenständig sicher zu stellen (Abstimmung mit BL). Krane jeglicher Art werden nach Notwendigkeit und Ermessen des AN bzw. der BL eingesetzt. Die Kosten für Krane sind nicht in der Logistikumlage enthalten.

Bau- und Montagegerüste

Die Errichtung von Bau- und Montagegerüsten ist mit allen Beteiligten so abzusprechen, dass keine unvorhersehba- ren Behinderungen der Arbeiten Anderer oder eine unangekündigte Versperrung von logistischen Hauptwegen statt- finden. Alle Gerüste sind unter Angabe der Gerüstklasse, Freigabe bzw. gesperrt, Name des Aufstellers und eines Verantwortlichen vor Ort zu kennzeichnen. Weitere Forderungen seitens des SiGeKo bleiben hiervon unberührt.

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Nach Rückbau des Gerüstes hat eine besenreine Reinigung der Rückbauflächen durch den Hauptnutzer/ Hauptver- schmutzer zu erfolgen.

Sicherheitsrelevante Schutzvorrichtungen

Sicherheitsrelevante Einrichtungen dürfen nur nach Rücksprache mit dem AG und SiGeKo und einem entsprechen- den Montagekonzept entfernt werden. Sind im Zuge des Baufortschritts Änderungen oder Erweiterungen von Schutzmaßnahmen erforderlich, so sind diese dem LOG vor Ausführung der Arbeiten mitzuteilen. Unsachgemäß gesicherte Arbeitsbereiche werden sofort und ohne weitere Ankündigung zu Lasten des verursa- chenden Unternehmers im Rahmen einer Ersatzvornahme nachgebessert. Endgültig demontierte Absturzsicherungen sind am Arbeitsplatz ordentlich zu lagern und dem Eigner zur Abfuhr frei zu melden.

Verkehrslasten

Für den Transport und die Zwischenlagerung von Materialien sind die max. zulässigen Verkehrslasten einzuhalten. Die Lastenpläne liegen beim LOG zur Einsicht bereit. Die Verpackungseinheiten sind vor Anlieferung unter Beachtung des Eigengewichtes des verfügbaren Transportge- räts entsprechend zu dimensionieren. Eventuell erforderliche Lastverteilungsplatten für den Einsatz von Hebe- und Transportfahrzeugen sowie zum Schutz des Bodenbelags auf den Transportwegen und in den Arbeitsbereichen sind vom AN zu stellen. Abdichtun- gen dürfen nicht beschädigt werden. Auf den überbauten Flächen gilt generell eine Geschwindigkeit von max. 7 km/h.

  1. CONTAINERANLAGEN

Sanitär-/ Wasch-/ und Sanitätscontainer

Sanitäranlagen und Waschräume mit der Ausstattung nach ASR werden durch den AG kostenfrei zur Verfügung gestellt. Die Containeranlage befindet sich an der Nordwestecke des Baufeldes. Hier befindet sich ebenso der Sanitätscon- tainer. 2 Weitere Sanitärcontainer stehen als Einzeltoiletten an der Nordostecke des Baufeldes zur Verfügung. Die zur Verfügung gestellten sanitären Anlagen gilt es zu nutzen. Eine Nutzung der Sanitärräume in den zu errich- tenden Gebäuden ist untersagt.

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Tagesunterkünfte/ Bürocontainer/ Magazincontainer

Die Containeranlage wird seitens des Auftraggebers als „Betreibermodell“ auf der zur Verfügung stehenden Einrich- tungsfläche als 2 oder 3-geschossige Containeranlage mit Tagesunterkünfte, Büro- und Magazincontainer mit den jeweiligen Containergrößen von B/ L/ H mit ca. 2,50 x 6,00 x 2,80m zur Verfügung gestellt. Sie können für die Nutzungszeit kostenpflichtig angemietet werden. Neben der monatlichen Anmietung der Container ist auch eine wochenweise Anmietung möglich. Die Miete beinhaltet folgende Leistungen des AN Containerlogistik . die Erstellung von Mietverträgen . die Übergabe der Container . die Schadensdokumentation . alle weiteren Tätigkeiten, die im Rahmen des Facility Managements bzw. des Betriebes der Containeranlage anfal- len sowie . die Rücknahme der Container. . Reinigung erfolgt durch den Mieter

Die Container sind wie folgt ausgestattet:

Einzelbeschreibung Büro-Container (Einzelcontainer):

  • Einzelcontainer mit integriertem Flurdurchgang
  • Außenabmessungen ca. 2,44x6,06x2,80m
  • 1 Schreibtisch 1,60x0,80m mit Rollcontainer
  • 1 Drehstuhl gepolstert mit Armlehne
  • 1 absperrbarer Aktenschrank 1,00x0,40x2,00m mit Einlegeböden
  • 1 offenes Aktenregal 1,00x0,40x2,00m
  • 1 Papierkorb
  • Klima Splittgeräte

Einzelbeschreibung Aufenthalts-Container:

  • Einzelcontainer mit integriertem Flurdurchgang
  • Außenabmessungen ca. 2,44x6,06x2,80m
  • Nutzung für max. 8 gewerbliche Arbeitnehmer
  • 2 Tische 1,6 x0,80m
  • 8 stapelbare gepolsterte Stühle ohne Armlehne
  • 8 Doppelspinde L x B x H = 0,50x0,50x1,80m

Einzelbeschreibung Magazin-Container:

  • 20 Zoll Einzelcontainer mit Holzboden und zweiflüglige Türe
  • Außenabmessungen ca. 2,44x6,06x2,60m

Es besteht für die Mieter kein Anspruch auf Wahl eines bestimmten Tagesunterkunft- bzw. Büro-Containers, sondern dieser wird vom Containerlogistiker zugewiesen. Des Weiteren hat die Stellung von Tagesunterkunft-Containern Priori- tät. Zur Auslastung der Containeranlage kann der AN Containerlogistik von den Mietern verlangen, den Container zu wechseln. Ebenso kann er die Zusammenlegung verschiedener Mieter in einen Container anordnen, sofern die Mietbereiche räumlich getrennt sind. Seitens des Mieters besteht kein Anspruch auf Kostenerstattung gegenüber dem AN Containerlogistik bzw. dem AG.

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Die Tagesunterkunft-, Büro, und Magazin-Container werden durch den AN Containerlogistik direkt an die Firmen der ausführenden Gewerke vermietet. Die Vermietung setzt jeweils das Einverständnis des AG voraus. Es ist verboten in den Containeranlagen zu übernachten.

Preise Betreibermodell Stand 17.08.2026:

  • Einzelcontainer: 260,00 € St/Mt
  • Duo-Anlage: 500,00 € St/Mt
  • Magazincontainer: 14 0,00 € Euro St/Mt
  • Dreier-Anlage: entfällt

Mindestmietzeit: 4 Wochen

  1. MATERIAL- UND TRANSPORTLOGISTIK, - ANLIEFERVERKEHRSSTEUERUNG

Ziele

Die Lieferverkehrssteuerung hat die Aufgabe, den Baustellenverkehr auf dem Baufeld und die Anliefervorgänge zu koordinieren. Aufgrund der kurzen Bauzeit und der sehr beengten Verkehrsflächen im Baustellenbereich, wird es in Folge eines hohen Lieferaufkommens zu Interessensüberschneidungen im Bereich der Nutzung der Anliefer- und Entladezonen aller am Bau Beteiligten kommen. LOG hat die Aufgabe, die Interessen der einzelnen Unternehmer optimal zu koordinieren, sodass möglichst geringe Reibungsverluste entstehen und allen Beteiligten möglichst opti- male Baubedingungen zur Verfügung gestellt werden. Die Lieferungen sind daher quantitativ mit der Takt- bzw. Ter- minplanung abzustimmen und rechtzeitig beim LOG anzumelden. (Siehe Anlage 2: Allgemeine Transportbedingun- gen und Anlage 8: Informationen zur Anfahrt.)

Anlieferbedingungen

Die folgenden Bedingungen gelten für alle Transporte zur und von der Baustelle. Unerheblich ist dabei, was beför- dert oder abgeholt werden soll. Die Nichteinhaltung dieser Bedingungen führt zu Mehrkosten, die sich sowohl aus Störungen des logistischen Ablaufes als auch aus erzieherischen Aufwandspauschalen im Wiederholungsfall erge- ben können. Verantwortlich für die Einhaltung dieser Bedingungen ist immer der der zuständige AN als verantwortlicher Besteller des Transportes, dies gilt insbesondere bei getätigter Weitergabe der Zugangsdaten zur Transportanmeldung an Dritte. Dieser hat daher auch die ggf. anfallenden Aufwandspauschalen zu tragen und mit dem Verursacher abzurechnen. Bitte Informieren Sie Ihren Lieferanten oder Transportunternehmer über die vorliegenden Bedingungen, die An- fahrtsroute und die geplante Anlieferung, damit dieser die Lieferung pünktlich und ordnungsgemäß sicherstellen kann.

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Durch die Avisierung und Reservierung von Anlieferzeiten wird grundsätzlich der Lieferverkehr sehr zügig abgewi- ckelt. Es kann aber dennoch zu Verzögerungen kommen, wenn Ereignisse wie Ausfall von Kränen, Wetterbeein- trächtigungen, Schwierigkeiten bei der Entladung des vorangegangenen LKW o.ä. die Entladung beeinträchtigen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Die Annahme und Überprüfung der Lieferung hat durch einen Verantwortlichen des Bestellers zu erfolgen, der wäh- rend des gesamten Entladevorgangs anwesend sein muss. Für einen reibungslosen Transport sind die maximalen Traglasten der vorhandenen Transportgeräte zwingend ein- zuhalten. Die Verpackungseinheiten sind im Vorfeld entsprechend zu dimensionieren. Umpackarbeiten auf der Bau- stelle behindern die nachfolgenden Anlieferprozesse und sind unerwünscht. Abweichende Verpackungseinheiten bedürfen der besonderen Abstimmung und rechtzeitiger Ankündigung.

Transportanmeldung

Alle Baustellenantransporte- und -abtransporte sind zu Planungszwecken bei LOG anzumelden und erfordern eine gezielte Freigabe. Die Transportanmeldung erfolgt über ein Online-Buchungssystem. Hierzu finden separate Einweisungen statt (siehe Kapitel 3.1: Einweisung in das Logistikhandbuch). Bei der Transportanmeldung ist grundsätzlich das von der Bauleitung direkt beauftragte Unternehmen als Hauptlie- ferant / Hauptempfänger auszuweisen. Die Avisierung der Transporte erfolgt jeweils mit mindestens 3 Arbeitstagen (AT) (Wochentakt) Vorlauf. Bei Feierta- gen verlängert sich die Avisierungsfrist entsprechend. Ein Avisierungsversuch mit mind. 3 AT-Vorlauf garantiert noch kein freies Zeitfenster zur Entladung. In Hochphasen der Bauaktivität ist das Beobachten des Transportkalenders unabdingbar, um ein freies Zeitfenster zu ergattern. Sollte kein freies Zeitfenster zur Entladung durch LOG zur Ver- fügung stehen und der LOG genehmigt die Entladung als Selbstentladung des AN, so wird im Nachhinein eine pro- zentuale Rückerstattung der Logistikumlage nicht gewährt. Ist ein Zeitfenster für das beantragte Transportvorhaben verfügbar, wird der Liefertermin von LOG bestätigt. Alle bestätigten Transportvorhaben werden in tagesaktuellen Anlieferplänen zusammengestellt und stehen den Beteilig- ten zur Einsichtnahme zur Verfügung. Bei begründeten Abweichungen behält sich LOG vor, Änderungen (innerhalb eines AT) im Lieferplan vorzunehmen. Aus der Planung und Verschiebung der gewünschten Lieferzeit können die betroffenen Unternehmen keine Ansprü- che geltend machen. Jede Veränderung bzw. Abmeldung der gewünschten Lieferzeit ist sofort, spätestens jedoch 48 Std. vor dem ge- planten Liefertermin, dem LOG anzuzeigen, um evtl. noch Umplanungen durchführen zu können. Nicht genutzte Avisierungen sind zurückzugeben bzw. abzumelden. Das bestellende Unternehmen hat dem Lieferanten/Spediteur die verbindliche Anlieferzeit mitzuteilen und dafür Sorge zu tragen, dass diese eingehalten wird. Wird das vereinbarte Zeitfenster von Lieferanten nicht eingehalten, muss das Fahrzeug auf das nächste verfügbare warten, was nicht unbedingt derselbe Werktag sein muss. Außer- dem kann für fehlende Avisierung oder Abweichungen im Wiederholungsfall eine Aufwandspauschale erhoben wer- den. Sperrige Güter, die entweder Einzellängen von 4,50m oder Einzelgewichte von 1,2 to überschreiten, bzw. nur

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mit besonderen Zusatzhilfsmitteln transportiert werden können, sind mit LOG besonders abzustimmen, da baustel- lenbedingt nicht zu jedem Zeitpunkt ein Transport von großen sperrigen Gütern möglich ist.

Serientransportanmeldung

Sind dauerhafte Mehrfachlieferungen, dauerhafter Ab-/Antransport von Bauteilen oder Entsorgungsfahrten erforder- lich, so hat das ausführende Unternehmen dem LOG eine grobe Planung in Form einer Sammelavisierung, schrift- lich mitzuteilen. Die Sammelavisierung für Lieferungen ist immer bis donnerstags, 12Uhr für die darauffolgende Ar- beitswoche an LOG zu übergeben. Bei Überschneidungen werden die betroffenen Unternehmen freitags informiert. Bei Betonagearbeiten sind Uhrzeit und Anzahl der Fahrzeuge mit 2 Arbeitstagen Vorlauf anzumelden.

Baustellenzufahrtkontrolle

Es wird lediglich ordentlich angemeldeten und durch LOG frei gegebenen Fahrzeugen die Zufahrt zur Baustelle ge- währt. Die Zufahrtskontrolle erfolgt durch LOG. Bitte beachten. (Siehe auch Kapitel 4.2: Zugänglichkeit der Baustelle für Fahrzeugverkehr). Die Zufahrten dürfen auf keinen Fall blockiert werden.

Entladezone

Die Zuweisung der Entladezonen erfolgt in Abhängigkeit der Transportanmeldung und soweit möglich unter Beach- tung der anzudienenden Bauteile / Baufelder bzw. Transportgeräte (z.B. Krane, Aufzüge). Der Ladevorgang wird unverzüglich, zügig und unterbrechungsfrei erfolgen damit nachfolgende Anliefervorgänge nicht behindert werden. Ist der Lkw entladen, hat er unverzüglich die Baustelle zu verlassen. Der Fahrer hat durch- gehend und abfahrbereit am Fahrzeug zu verbleiben. Die Entladezonen sind schnellstmöglich wieder freizugeben und im ordentlichen Zustand zu hinterlassen. Jegliche Zwischenlagerung in den Ladezonen ist untersagt. Auf sämtliche Flächen in- und außerhalb des Gebäudes sind die Materialien optisch ordentlich, fachgerecht und platzorientiert zu lagern. Gelagertes Material ist deutlich zu kennzeichnen.

Das Material darf grundsätzlich nur im unmittelbaren Arbeitsbereich bzw. an einem dafür vorgesehenen, mit der Ob- jektüberwachung abgestimmten Bereich abgestellt/ gelagert werden. Materialien außerhalb der zugewiesenen Flä- chen werden auf Kosten des AN entfernt.

Bei Lagerung der Baumaterialien innerhalb des Gebäudes ist der AN dafür verantwortlich, dass die zulässigen Ver- kehrslasten nicht überschritten werden. Bezüglich der benötigten Informationen liegt die Holschuld auf Seiten des AN.

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Das eigenständige Einrichten von Materialräumen ist nicht gestattet. Eigenmächtig verschlossene Räume werden kostenpflichtig und ohne Rücksichtnahme auf den darin befindlichen Inhalt geöffnet und der Inhalt entfernt.

Zwischenlagerflächen müssen bei Bedarf durch den AG schriftlich beim LOG angemeldet werden. Informationen über den Zeitraum, das gelagerte Materialgut, die Materialmenge sowie den notwendigen Flächenbedarf sind bei der Anmeldung anzugeben. Unter Berücksichtigung der später gleichzeitigen Nutzung dieser Flächen durch alle Auf- tragnehmer ist der Platzbedarf auf ein Mindestmaß zu beschränken. Die LOG überprüft und genehmigt die Anmeldung, unter Berücksichtigung der bereits vergebenen Flächen und den vorhandenen Kapazitäten. Ein genereller Anspruch auf Zwischenlagerflächen besteht nicht. Die Materialdisposition ist entsprechend der zugeordneten Lagerflächen auszulegen.

Lastfreie Zonen / von der BE freizuhaltende Zonen

In den Lastfreien Zonen ist eine Lagerung von Materialien, das Abstellen von Gegenständen, das Abstellen oder Überfahren mit Fahrzeugen oder Maschinen etc. untersagt. Die Lastfreien Zonen sind in den Bauphasenplänen (siehe auch Kapitel 7: Bauphasen) dargestellt, jedoch bei Anlieferung durch die Firmen den LOG nochmal abzufra- gen. Feuerwehr Zufahrten und Stellplätze bleiben hingegen als lastfreie Zonen für die gesamte Bauzeit. Bezüglich der benötigten Informationen liegt die Holschuld auf Seiten des Auftragnehmers. Zuwiderhandlungen werden sofort und ohne weitere Ankündigung zu Lasten des AN beräumt. Für Schäden resultie- rend aus diesen Ersatzvornahmen, kann der AG keine Haftung übernehmen. Die Gesamtschuld verbleibt beim Ver- ursacher.

Warensicherung, Entladung, Transport

Der Besteller von Material ist grundsätzlich für die Warensicherung selbst verantwortlich und hat dafür Sorge zu tra- gen, dass die Materialien so gepackt bzw. gesichert sind, dass ein zügiges und sicheres Entladen und Verfahren mit den verfügbaren Hilfsmitteln möglich ist. Ein Umpacken oder Befestigen von Material auf Paletten hat aus Zeit- und Platzgründen ausnahmslos vor der Verladung und außerhalb des gesamten Baustellenumfelds zu erfolgen. Der ge- samte Ladevorgang/ Baustellentransport ist durch einen Verantwortlichen des Bestellers zu begleiten. Entstehende Schäden infolge nicht fachgerechter Packung gehen zu Lasten des Bestellers (siehe Anlage 2: Allge- meine Transportbedingungen). Der LOG ist berechtigt die Transporthilfe abzulehnen, falls ihm ein schadensfreier und gefahrloser Transport nicht möglich erscheint.

Entlade- und Transporthilfen durch LOG

Seitens des AG werden keine Entlade- und Transporthilfen zur Verfügung gestellt.

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Restmaterial und Weitertransport

Restmaterialien sind durch die Anpassung der Disposition zu vermeiden. Im Taktbereich übrig gebliebenes Material (Restmaterial), das umgelagert oder abtransportiert werden soll, muss grundsätzlich bei LOG angemeldet und abgestimmt werden.

Kleinstanlieferungen über Paketdienst

Definition Kleinstanlieferungen: Max. Größe 1,20 x 0,60 x 0,60 m, Gewicht bis 20 kg Kleinstanlieferungen über Paketdienste werden durch LOG am Zugangscontainer angenommen, wozu der Besteller diesen mit Anerkennung des vorliegenden Logistikkonzeptes ermächtigt. Die Verantwortung gegenüber dem Liefe- ranten und Paketdienst bleibt beim Besteller. Der Besteller hat im Zuge der Logistikeinweisung eine entsprechende Haftungserklärung zu unterzeichnen. (Siehe Anlage 11: Haftungsausschluss).

Bitte achten Sie bei der Anlieferung über Paketdienste auf die eindeutige Zuordnung des Empfängers. Es können nur Pakete entgegengenommen werden, die eindeutig mit Namen und Telefonnummer eines bekannten Empfän- gers vor Ort gekennzeichnet sind. Der Eingang der Sendung wird diesem dann telefonisch mitgeteilt. Die Abholung ist schriftlich zu quittieren. Aufgrund begrenzter Lagermöglichkeiten sind die Kleinstanlieferungen innerhalb von 1 AT abzuholen, andernfalls wird eine Rückversendung zu Lasten des Absenders veranlasst.

Verwaltung Lagerflächen

Lagerflächen außerhalb des Gebäudes können nur in sehr begrenztem Umfang und ausschließlich mit Genehmi- gung durch LOG bereitgestellt werden. Eigenmächtig durch den AN belegte Flächen sind unverzüglich zu beräu- men. Flächen für Vormontage und Konfektionierung stehen nur in Abstimmung mit dem LOG auf der Baustelle zur Verfügung. Diese Kommissionierungsflächen können während bzw. bis max. 1 Stunde nach dem Entladevorgang genutzt werden. Um den weiteren Transportfluss zu gewährleisten, ist diese Frist unbedingt durch den AN einzuhal- ten. Geschieht dies nicht und es kommt zu Verzögerungen trägt der Verursacher die entstandenen Kosten. Zugewiesene Flächen können aus Gründen des Baufortschrittes wieder entzogen werden. Dem Unternehmer wer- den 3 AT-Frist zur Beräumung gesetzt. Die Kosten der Beräumung sind vom Unternehmer zu tragen. Die Bereiche um die Aufzüge, Fluchtwege und Feuerwehr Zufahrten / Stellplätze sind durch die Unternehmer zwin- gend freizuhalten. Materialien, welche in den vorgenannten Bereichen dennoch lagern, werden sofort und ohne wei- tere Ankündigung zu Lasten des jeweiligen Unternehmers beräumt. Für Schäden, die infolge einer Ersatzvornahme entstehen können, wird keine Haftung durch LOG übernommen. Die Gesamtschuld verbleibt ausdrücklich beim Verursacher der Maßnahme. Schüttgüter dürfen ausschließlich in Silos, Containern, o.ä. auf den zugewiesenen Flächen gelagert werden. Für eine frühzeitige Lösung von logistischen Engpässen sowie für eine optimale Kommunikation zwischen allen Be- teiligten werden in der Planung Logistik und ggf. während der Durchführung für jede Bauphase entsprechende Baustellenlogistikpläne mit den wesentlichen logistischen Einrichtungen und Flächen erstellt und gepflegt (siehe auch Kapitel 7: Bauphasen)

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  1. BAUPHASEN

Für eine frühzeitige Lösung von logistischen Engpässen sowie für eine optimale Kommunikation zwischen allen Be- teiligten werden in der Planung Logistik und ggf. während der Durchführung für jede Bauphase entsprechende Baustellenlogistikpläne mit den wesentlichen logistischen Einrichtungen und Flächen erstellt und gepflegt (siehe An- lage 7:Bauphasenpläne). Durch die begrenzten Flächen auf der Baustelle ist es erforderlich, mit diesen besonders wirtschaftlich umzugehen. Eine Lagerung von Baumaterial oder Baumaschinen ist daher zu minimieren und wenn nötig nach Vorgabe von LOG auf den unmittelbar folgenden Arbeitsschritt zu beschränken.

BE - Bauphase 1, Holzbau Schule und Holzbau Turnhalle

Nach der Beendigung des Rohbaus beginnt die Bauphase 1, Holzbau Schule und Holzbau Turnhalle Diese umfasst die geschoßweise Erstellung der Holzbauarbeiten im Bereich der Schule im Westen des Baufeldes, sowie die Holzbauarbeiten an der Turnhalle.

Verkehrswege / Baustraße Die Zufahrt zum Baufeld erfolgt über die Schultheißallee und die Ausfahrt über die Weddigenstraße in die Schult- heißallee. Die Bodenplatte des Bauteils Mensa ist durch die Auflage aus Schotter überfahrfähig gestaltet. Hier ist ausschließlich Einbahnstraßenverkehr im Baufeld vorgesehen.

Die Zufahrt über die Hainstraße sollte grundsätzlich nur als Nebenzufahrt geöffnet werden, d.h. ausschließlich bei Bedarf durch den Schließdienst/ LOG geöffnet werden. Hier wäre auch ein zusätzlicher Stellplatz für einen Mobilkran möglich, sowie andere PKWs nach gesonderter Frei- gabe des LOGs.

Sperrung Weddigenstraße Für die Montagearbeiten Holzbau für die Turnhalle wird in dieser Bauphase die halbe Straßenbreite der Weddigen- straße temporär abgesperrt und der Baustelleneinrichtungsfläche zugeordnet. Hier besteht die Möglichkeit für die zusätzliche Stellung eines Mobilkrans. Grundsätzlich ist eine Voll- und oder Teilsperrung der Weddigenstraße mög- lich. Die Verkehrsrechtliche Anordnung ist eigenverantwortlich durch den AN zu stellen und vorab mit BL sowie LOG abzustimmen. Für Holzbau Turnhalle siehe Montage-Konzept.

Parkzonen Auf dem gesamten Gelände sind grundsätzlich keine Parkflächen vorhanden. Da sich jedoch zum Zeitpunkt der Bauphase 1 nur eine Firma auf der Baustelle befindet, könnten ggf. Entladezonen/ Lagerflächen auch als Parkflächen für die Firma nach Rücksprache und Freigabe der Bauleitung bzw. des LOGs genutzt werden. Das gilt nicht für die Feuerwehr Zufahrten und Stellplätzen.

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Entladezonen / Lagerflächen Auf der Südseite der Turnhalle befinden sich Lagerflächen mit einer angrenzenden Entladezone außerhalb der Ge- bäude. Zwischenlagerungen könnten nach Rücksprache mit der Bauleitung auch auf der Bodenplatte Turnhalle er- folgen. Ebenso befindet sich im Westen (Nebenzufahrt über Hainstraße) eine Möglichkeit zum Entladen und Zwischenla- gern von Material.

Erschließung Schule Für die Arbeiten können die Zugänge in die einzelnen Geschosse des Bauteils Schule über die außenliegenden Treppenhäuser an der Südwest- und an der Südostecke genutzt werden. Zum Material- und Personentransport werden seitens des AG ab der Ausbauphase Bauaufzüge zur Verfügung ge- stellt. Hier werden vom AG im Außenbereich Baustellenaufzüge mit Plattformen in der Nähe dieser Treppenhäuser gestellt werden, sodass die Einbringung über die Gebäudefassade, direkt in den Flur auf der Süd- und auf der Ostseite er- folgen könnte. Dies liegt in der Verantwortung des AN.

Erschließung Turnhalle Für die Erschließung des Bauteils Turnhalle können ebenfalls die außenliegenden Treppenhäuser benutzt werden. Zum Personal- und Personentransport wird in der Turnhalle seitens des AG nichts zur Verfügung gestellt. Dies liegt im Ermessen des AN. Vom AN könnte z.B. eine Gerüststellung mit Absetzplattformen sowie Bauaufzügen zum Material- und Personen- transport erfolgen, um die Geschosse in den einzelnen Turnhallenabschnitten zu bedienen.

Laststreifen / von der BE freizuhaltende Zonen In den Bauphasenplänen sind die zur Verfügung stehenden Bereiche markiert. Darüber hinaus sind keine weiteren Flächen zur Verwendung vorgesehen. Ggf. können noch kleinere Teilflächen in Absprache mit der Objektüberwa- chung vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Ebenfalls sind die Sperrflächen und die Feuerwehr Flächen angegeben. Diese sind zu meiden.

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BE - Bauphase 2, Holzbau + Ausbau Schule, Turnhalle und Mensa

Die Bauphase 2 umfasst die Weiterführung der geschoßweisen Erstellung der Holzbauarbeiten und den Beginn der geschoßweisen Ausbauarbeiten im Bereich der Schule im Westen, die Holzbauarbeiten der Turnhalle sowie die Holzbauarbeiten der Mensa.

Verkehrswege / Baustraße Die Erschließung der Baustelle ist gegenüber den vorherigen Bauphasen stark verändert. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Schultheißallee. Aufgrund des Holzbaus Mensa ist jedoch kein Einbahnstraßenverkehr mehr möglich. Alle Fahrzeuge müssen innerhalb des Baufeldes drehen. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die Schultheißallee.

Die Zufahrt über die Hainstraße sollte grundsätzlich weiterhin nur als Nebenzufahrt geöffnet werden, d.h. aus- schließlich bei Bedarf durch den Schließdienst geöffnet werden. Hier wäre auch ein zusätzlicher Stellplatz für einen Mobilkran möglich, sowie andere PKWs nach gesonderter Frei- gabe des LOGs.

Sperrung Weddigenstraße Es besteht die Möglichkeit für die zusätzliche Stellung eines Mobilkrans. Grundsätzlich ist eine Voll- und oder Teil- sperrung der Weddigenstraße möglich. Die Verkehrsrechtliche Anordnung ist eigenverantwortlich durch den AN zu stellen und vorab mit BL sowie LOG abzustimmen.

Parkzonen Auf dem gesamten Gelände sind grundsätzlich keine Parkflächen vorhanden. Da sich mehrere Firmen auf der Baustelle befinden, darf auf den Entladezonen/ Lagerflächen nicht geparkt werden. Fahrzeuge haben unmittelbar nach der Entladung den Baustellenbereich zu verlassen. Die Feuerwehr Zufahrten und Stellplätzen müssen durch die gesamte Bauzeit freibleiben.

Endladezonen / Lagerflächen Auf der Südseite der Turnhalle befinden sich Lagerflächen mit einer angrenzenden Entladezone außerhalb der Ge- bäude. Ebenso befindet sich im Westen (Nebenzufahrt über Hainstraße) eine Möglichkeit zum Entladen und kurzzeitigem Zwischenlagern von Material.

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Zusätzliche Entladezonen siehe auch Sperrung Weddigenstraße unter Verkehrswege/ Baustraßen Endladezonen / Lagerflächen Auf der Südseite der Turnhalle befinden sich Lagerflächen mit einer angrenzenden Entladezone außerhalb der Ge- bäude. Ebenso befindet sich im Westen (Nebenzufahrt über Hainstraße) eine Möglichkeit zum Entladen und Zwischenla- gern von Material. Zusätzliche Entladezonen siehe auch Sperrung Weddigenstraße unter Verkehrswege/ Baustraßen

Erschließung Schule Für die Arbeiten können die Zugänge in die einzelnen Geschosse des Bauteils Schule über die außenliegenden Treppenhäuser an der Südwest- und an der Südostecke genutzt werden. Zum Material- und Personentransport werden seitens des AG ab der Ausbauphase Bauaufzüge zur Verfügung ge- stellt. Hier werden vom AG im Außenbereich Baustellenaufzüge mit Plattformen in der Nähe dieser Treppenhäuser gestellt werden, sodass die Einbringung über die Gebäudefassade, direkt in den Flur auf der Süd- und auf der Ostseite er- folgen könnte. Dies liegt in der Verantwortung des AN.

Erschließung Turnhalle Für die Erschließung des Bauteils Turnhalle können ebenfalls die außenliegenden Treppenhäuser benutzt werden. Zum Personal- und Personentransport wird seitens des AG nichts zur Verfügung gestellt. Dies liegt im Ermessen des AN. Vom AN könnte z.B. eine Gerüststellung mit Absetzplattformen sowie Bauaufzügen zum Material- und Personen- transport erfolgen, um die Geschosse in den einzelnen Turnhallenabschnitten zu bedienen. Die Erschließung des Gebäudes ist von der OÜ freigeben zu lassen.

Erschließung Mensa Die Erschließung des Bauteils Mensa erfolgt ebenerdig. Vom AN könnte z.B. eine Gerüststellung mit Absetzplattformen sowie Bauaufzügen zum Material- und Personen- transport erfolgen, um die Geschosse zu bedienen. Die Erschließung des Gebäudes ist von der OÜ freigeben zu lassen.

Laststreifen / von der BE freizuhaltende Zonen In den Bauphasenplänen sind die zur Verfügung stehenden Bereiche markiert. Darüber hinaus sind keine weiteren Flächen zur Verwendung vorgesehen. Ggf. können noch kleinere Teilflächen in Absprache mit der Objektüberwa- chung vor Ort zur Verfügung gestellt werden. Ein Anspruch darauf besteht nicht. Ebenfalls sind die Sperrflächen und die Feuerwehr Flächen angegeben. Diese sind zu meiden.

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BE - Bauphase 3, Ausbau Schule + Ausbau Turnhalle + Ausbau Mensa, sowie Außenanlagen

Die Bauphase 3 umfasst die Ausbauarbeiten im Bereich der Schule, der Turnhalle sowie der Mensa, sowie die Au- ßenanlagen.

In dieser Phase kommt es zu Überschneidungen des Innenausbaus mit der Herstellung der Außenanlagen Der Innenausbau muss so erfolgen, dass die Herstellung der Außenanlagen unterbrechungsfrei erfolgen kann. Der Ablauf zur Erstellung der Außenanlagen liegt als Bauphasenplan bei.

Verkehrswege / Baustraße Die Erschließung der Baustelle ist gegenüber den vorherigen Bauphasen stark verändert, bleibt aber ähnlich zur Bauphase 2. Die Zufahrt erfolgt weiterhin über die Schultheißallee. Aufgrund des Holzbaus Mensa ist jedoch kein Einbahnstraßenverkehr mehr möglich. Alle Fahrzeuge müssen innerhalb des Baufeldes drehen. Die Ausfahrt erfolgt ebenfalls über die Schultheißallee.

Die Zufahrt über die Hainstraße sollte grundsätzlich weiterhin nur als Nebenzufahrt geöffnet werden, d.h. aus- schließlich bei Bedarf durch den Schließdienst geöffnet werden. Hier wäre auch ein zusätzlicher Stellplatz für einen Mobilkran möglich, sowie andere PKWs nach gesonderter Frei- gabe des LOGs.

Parkzonen Auf dem gesamten Gelände sind grundsätzlich keine Parkflächen vorhanden. Da sich mehrere Firmen auf der Baustelle befinden, darf auf den Entladezonen/ Lagerflächen nicht geparkt werden. Fahrzeuge haben unmittelbar nach der Entladung den Baustellenbereich zu verlassen. Die Feuerwehr Zufahrten und Stellplätzen müssen durch die gesamte Bauzeit freibleiben.

Entladezonen / Lagerflächen Zum Zeitpunkt der Herstellung der Außenanlagen müssen alle Lieferungen auf ein Minimum reduziert werden, so- dass der Rückbau der gesamten Baustelleneinrichtung erfolgen kann. Gerüste sowie Bauaufzüge sowie alle Hebezeuge etc. sind auf dem Baufeld zurückzubauen.

Containerstandflächen Die Containerstandflächen sind so weit wie möglich beräumt.

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  1. PERSONENZUGANGSKONTROLLE

Hinweise

Das LOG ist mit seinem Sicherheitsdienst im Sinne einer Grundsicherung für die äußere Bewachung der Baustelle und der Zugangskontrolle verantwortlich und übt im Auftrag des AG das Hausrecht aus. Den Anweisungen des Si- cherheitspersonals ist jederzeit Folge zu leisten.

Der Zugang zur Baustelle ist nur für ordentlich angemeldete Personen mit gültigem Bauausweis zulässig. Das Sys- tem dient der Sicherheit aller auf der Baustelle tätigen Personen und wird von LOG konsequent durchgesetzt. Fol- gende Aufgaben hat das Zugangskontrollsystem:

• Durchführung des Meldeverfahrens für alle Firmen und deren Beschäftigten • Kontrolle der Arbeitspapiere und Ausstellung von Baustellenausweisen • Überprüfung der Zugangslegitimation mit Systemabfrage • Erfassung der Firmen-Personalstärke • Überprüfung (stichprobenartig) von Ladeflächen ausfahrender Fahrzeuge • Unterstützung der Lieferverkehrssteuerung auf der Baustelle • Für Lieferanten ist vom Logistiker ein Besucherausweis auszustellen

Anmeldung

Auf der Baustelle dürfen sich ausschließlich Personen aufhalten, die zum Arbeiten oder Besuchen ausdrücklich legi- timiert sind. Als Zeichen dafür erhalten sie einen Baustellenausweis. Dieser ist stets an der Person zu tragen und bei Verlangen vorzuweisen. Jedes Unternehmen hat eine Firmenanmeldung durchzuführen. Nachunternehmer und Einzelunter- nehmer müssen eigenständig angemeldet werden. Das Unternehmen bestätigt mit der Unterschrift auf der Anmel- dung, dass alle Personen, welche auf dem Bauvorhaben von ihm eingesetzt werden, ordnungsgemäß bei dem selbi- gen angestellt sind. Neue Arbeitnehmer sind nachzumelden. Arbeitnehmer, die nicht mehr auf der Baustelle tätig sind, sind abzumelden. Die Firmenanmeldung ist mindestens 3 Werktage vor dem ersten Betreten der Baustelle per- sönlich, per Mail oder per Fax einzureichen (siehe Anlage 4: Firmenanmeldung). Sollte der Anmeldeprozess digital über die Logistikplattform erfolgen, ist eine Firmenanmeldung in Papierform nicht erforderlich. Zusätzlich hat jeder Arbeitnehmer seine eigene Personalanmeldung auszufüllen. Der Arbeitnehmer bestätigt mit seiner Unterschrift die ordentliche Firmenzugehörigkeit zu der bereits angemeldeten Firma. Die Personalanmeldung ist zur Vorbereitung der Ausweiserstellung mindestens 3 Werktage vor dem ersten Betreten der Baustelle persönlich oder per Mail einzureichen (siehe Anlage 5: Personenanmeldung). Zur Beantragung eines Baustellenausweises ist die Firmenzugehörigkeit zu einem befugten Unternehmen nachzu- weisen. Es werden nur Personalanmeldungen akzeptiert, die zuvor über die Firmenanmeldung angekündigt wurden.

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Der AG behält sich vor die Firmenanmeldung über ein Projektkommunikationssystem einzufordern. Nicht angemel- dete Personen erhalten keinen Baustellenausweis und somit keinen Zutritt zur Baustelle. Folgende Unterlagen müssen zur Personalanmeldung vorliegen:

  • Nachweis der Einweisung des AG in das Logistikkonzept (siehe Anlage 1)
  • Ankündigung von Mitarbeitern im Original (siehe Anlage 4)
  • Personenanmeldung im Original (siehe Anlage 5)
  • Datenschutzerklärung im Original (siehe Anlage 6)
  • Nachweis der erfolgten SiGeKo-Einweisung des AG (Formblatt mit Unterschriften)

Die Unternehmen haben alle notwendigen Unterlagen für die Anmeldung ihrer Arbeitnehmer bereitzustellen. Die LOG sammelt die Angaben zu den angemeldeten Personen und bereitet den Anmeldeprozess der gemeldeten Per- sonen vor. Offizielle Dokumente wie Personalausweis / Reisepass, Aufenthalts- und Arbeitserlaubnis etc. sind bei Abholung des Bauausweises zur Prüfung im Original vorzuzeigen. Am ersten Arbeitstag haben sich die o.g. Personen beim Logistikpersonal zu melden, um sich den persönlichen Baustellenausweis aushändigen zu lassen. Wartezeiten, die bei der Erstellung der Ausweise entstehen, sind von den Unternehmen hinzunehmen. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden. Das Logistikpersonal ist berechtigt, Personen ohne Baustellenausweis anzuhalten und zu verlangen, dass sich der Betreffende ausweist. Kann der Ausweis nicht vorgelegt werden, so wird der Betreffende sofort der Baustelle verwie- sen. Ausgenommen sind hiervon Personen mit hoheitlichen Aufgaben, z.B. Polizei, Behörden, Feuerwehr etc. Bau- stellenverbote über einen Arbeitstag hinaus dürfen ausschließlich durch den Bauherrn ausgesprochen werden.

Rückgabe Baustellenausweis

Der direkt beauftragte Unternehmer ist dafür verantwortlich, dass alle seine Mitarbeiter bzw. von ihm beauftragte Personen und Nachunternehmer am letzten Tag ihrer Tätigkeit auf der Baustelle ihren Baustellenausweis beim Si- cherheitsdienst abgeben. Hiermit wird ein möglicher Missbrauch der Ausweise vermieden. Die versäumte Rückgabe des Ausweises wird als kostenpflichtiger Verlust gewertet.

Verlust Baustellenausweis

Der Verlust des Baustellenausweises ist persönlich dem Logistikpersonal unverzüglich mitzuteilen, damit dieser Baustellenausweis gesperrt werden kann, um einen möglichen Missbrauch des Ausweises zu verhindern. Bei Nicht- befolgung der Anzeigepflicht ist der Unternehmer für die in seinem Verantwortungsbereich tätigen Personen und den entstandenen Schaden haftbar. Bei Verlust des Baustellenausweises, der von LOG erstellt wurde, ist eine Auf- wandspauschale zu verrichten (siehe Kapitel 11).

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Besucherausweis

Gegen Vorlage des Personalausweises oder eines anderen amtlichen Lichtbild-Dokumentes werden durch das Si- cherheitspersonal Besucherausweise ausgegeben. Der Zweck des Besuches sowie die zu besuchende Person / Firma müssen mit angegeben werden. Aus Sicher- heitsgründen wird der Besucher von der besuchten Person / Firma am Logistikcontainer in Empfang genommen und dorthin auch wieder zurückgeleitet. Besucherausweise müssen beim Verlassen der Baustelle wieder abgegeben werden. Handwerker erhalten grundsätzlich keinen Besucherausweis, sondern sind ordentlich anzumelden. Der Besucher erhält vom Sicherheitspersonal eine kurze Einweisung in das Besuchermerkblatt (siehe Anlage 10: Besuchermerkblatt).

Ausweiskontrolle

In unregelmäßigen Abständen erfolgen stichprobenartige Ausweiskontrollen auf dem Baufeld. Der Baustellenaus- weis ist sichtbar am Körper zu tragen und dem Kontrollpersonal bei Aufforderung unverzüglich zu zeigen bzw. aus- zuhändigen.

Persönliche Schutzausrüstung (PSA)

Das Betreten der Baustelle ist nur mit entsprechender PSA gestattet. Dies gilt ausnahmslos für Alle. Die Vorgaben zur PSA ergeben sich aus dem SiGe-Plan und der situativ anzuwendenden Sicherheitsvorschriften des Gesetzge- bers und der Versicherer. LOG kontrolliert die PSA bei Zugang und während der Rundgänge auf dem Baufeld. Erkannte Verstöße werden do- kumentiert, dem AG gemeldet und mit einer Aufwandspauschale belegt. In besonderen Fällen ist zusätzlich mit ei- nem Baustellenverweis zu rechnen.

  1. BEWACHUNG

Hinweise

Auf der Baustelle wird ein Basisbewachungsschutz gestellt, um Zugriffe von außen zu verhindern. Jeder Unterneh- mer hat darüber hinaus sein Gewerk und den seiner Verantwortlichkeit unterliegenden Bereich bzw. Material jeder- zeit individuell vor Beschädigung, Diebstahl oder unbefugtem Zutritt zu schützen. Der Wachschutz kontrolliert die Außengrenzen des Baugeländes. Auffälligkeiten werden einem vom AG zu benen- nende Ansprechpartner (Notrufliste) und zusätzlich bei Gefahr im Verzug den jeweiligen Notdiensten zu jeder Ta- ges- und Nachtzeit mitgeteilt. (siehe gesonderte Baustellenordnung).

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Bauzaun

Die Sicherheit der Baustelle erfordert einen fest verschlossenen Bauzaun um die gesamte Baustelle. Das eigen- mächtige Öffnen und das Übersteigen der Bauzäune ist untersagt und kann mit einer Mahnpauschale oder sogar Baustellenverweis geahndet werden. Grundsätzlich ist jede Öffnung des Bauzaunes mit dem LOG abzustimmen. Bei längeren bauablaufbedingten oder sonstigen temporär notwendigen Öffnungen ist der LOG mindestens 2 Werktage im Voraus zu informieren. Der Un- ternehmer hat dafür Sorge zu tragen, dass diese Öffnungen zusätzlich durch das Personal der ausführenden Firma überwacht werden. Dies kann sowohl mit eigenem Personal als auch durch angemietetes Wachpersonal gesche- hen. In jedem Fall ist die Sicherheit der Baustelle zu gewährleisten.

  1. Entsorgung und Baugrobreinigung

Entsorgungsziele

Um Aufwand und Kosten zu reduzieren, wird das Ziel verfolgt, Abfälle zu vermeiden und, soweit wirtschaftlich sinn- voll und vom Ablauf möglich, zu trennen. Durch geeignete Verfahren in der Entsorgungslogistik soll der Aufwand für die bauenden Unternehmen auf ein Minimum, bei gleichzeitiger Unterstützung einer überdurchschnittlich sauberen Baustelle, reduziert werden. Zur Schonung logistischer Ressourcen in der Baustelleneinrichtung nutzen alle ausfüh- renden Firmen die gleichen Entsorgungssysteme. Die Entsorgung wird unter Einbindung eines zertifizierten Entsor- gungsfachbetriebes und unter Berücksichtigung der öffentlich-rechtlichen Bestimmungen, insbesondere der Vor- schriften des Kreislaufwirtschaftsgesetzes sowie der Baustellenordnung und Vorgaben des Managementsystems für Sicherheit, Gesundheits- und Umweltschutz der Baustelle durchgeführt.

Entsorgungsprinzip

Die logistischen Anforderungen der Baustelle verlangen einen einheitlichen Prozess auch in der Entsorgung, um einen zügigen und kostengünstigen Ablauf sicherstellen zu können. LOG organisiert die gesamte Entsorgungslogistik. Dazu gehören für die Ausbauarbeiten:

  • Die Einweisung in das Abfallentsorgungskonzept mit den zuständigen Mitarbeitern der Nachunternehmen
  • Stellung eines/mehrerer Entsorgungslogistiker, die als Ansprechpartner für alle Projektbeteiligten auf der Baustelle zur Verfügung stehen
  • Einrichten und Betreiben eines Entsorgungshofes für den Umschlag der Abfälle
  • Überwachen der Abfallentsorgung im Entsorgungshof durch Zuweisung des Entsorgungscontainers bei Anlieferung des Entsorgungsgutes durch die Firmen (Bringsystem)
  • Entsorgung aller anfallenden Bauabfälle aus dem Ausbau-/TGA-Bereich
  • Vollständige gesetzlich geforderte Nachweisführung, Abfallbilanzen

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  • Info-Material (Beschilderung, Merkblätter) für den Betrieb der Baustelle

Je nach Mengenanfall der Abfallarten werden verschiedene Abfallcontainergrößen vorgehalten. Es wird damit ein Über- bzw. Unterangebot vermieden. Die Disposition, Abfallsortierkontrolle, Nachweisführung und Deklaration der zu entsorgenden Abfällen sind Aufgaben des Entsorgungslogistikers / LOG. Folgende Haupt-Abfallarten werden aus heutiger Sicht über die Bauzeit getrennt erfasst und entsorgt:

  1. Bauschutt 170107 Stemm-, Maurer-, Putz-, Fliesen- und Estricharbeiten. Es wird ein unbelasteter Mischbauschutt zur Verwertung (Bauschuttaufbereitung) erfasst.
  2. Bau- und Abbruchholz 170201 Schal- und Hilfshölzer und Holzreste werden als Holzmischfraktion erfasst und einer Holzverwertung zugeführt.
  3. Gemischte Metalle 170407 Bewehrungs- und Einbaureste werden als Mischschrott erfasst und der Verwertung zugeführt.
  4. Pappe, Papier, Karton 150101 Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
  5. Gemischte Bau- und Abbruchabfälle 170904 Mischabfallfraktion für anfallende Kleinstabfallmengen, die nicht sortierfähig sind. Der Baustellenmischabfall wird einer Baustellenabfallsortieranlage zugeführt und verwertbare Stoffe herausgezogen.
  6. Mischfolie, sauber und bunt 150102 Bei der Anlieferung von Bauteilen und Baustoffen entstehen Verkaufs-, Um- und Transportverpackungen.
  7. Gipsabfälle 170802 Durchführung von Trockenbauarbeiten
  8. Mineralwolle verpackt in Säcken 170604 Durchführung von Dämmarbeiten
  9. Sondermüll / gefährliche Abfälle Ist nicht Bestandteil dieses Konzeptes. Jeder AN ist für die Entsorgung von gefährlichen Abfällen eigenverantwortlich. Der LOG kann bei der Entsorgung beraten und unterstützen.

Im Konzept nicht enthalten sind irreguläre Entsorgungskosten für Abfälle aus nachträglichen Änderungsmaßnah- men, Umbauten, Schlechtleistungen und Abbrucharbeiten. Ebenso Abfälle aus größeren Bauhilfsmaßnahmen und Bauhilfskonstruktionen. Diese führen zu einem zusätzlichen Vergütungsanspruch, falls nicht gesondert vereinbart. Eine sogenannte Materia- lentsorgung (z.B. verschwenderische Verschnitte >0,5m² von GK, Materialfehllieferungen und Materialüberlieferun- gen) ist im Abfallentsorgungskonzept ebenfalls nicht berücksichtigt und führt bei größeren Mengen zu einem zusätz- lichen Vergütungsanspruch gegenüber dem betreffenden AN. Hierdurch wird ein optimierter Materialeinsatz durch die AN gewährleistet.

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Der Anfall solcher Abfälle ist spätestens bei der Entstehung durch den verantwortlichen AN beim LOG zwecks Doku- mentation und Absprache der Kostenübernahme anzumelden. Erfolgt dies nicht behält sich der LOG eine Schätzung des Mehraufwandes vor. Die Beurteilung hierüber obliegt dem LOG in Abstimmung mit OÜ.

Die Entsorgung der anfallenden Abfälle und die Einrichtung des Entsorgungshofes erfolgt nach dem Roh- und Holz- bau, ab dem Gewerk Ausbau, Bauphase 2. Bis dahin werden die Entsorgungen von den Firmen selbst durchgeführt.

Zum effektiven Entsorgen der Abfälle dürfen diese höchstens ein Absolutmaß von 0,50 x 0,50 m besitzen. Konstruk- tionen sind in die Bestandteile zu zerlegen, Kartons müssen ausgeleert und zerkleinert sein und Mineralwolle in ver- schlossene Säcke verpackt werden (Säcke werden beigestellt). Das Auswaschen von Materialeimern (z.B. Farbe) ist generell auf der Baustelle nicht gestattet. Die Vorgehensweise ist mit dem Entsorgungslogistiker abzustimmen. Materialien sind zwingend geordnet zu lagern und als diese kenntlich zu machen, damit sie nicht versehentlich, als Abfall entsorgt werden. Alle ausführenden Firmen haben die Verpflichtung, Ihre Abfälle arbeitstäglich sortiert und nach Fraktionen getrennt in die bereitgestellten Rollbehälter in den Etagen zu verbringen. Arbeits- und Lagerflächen sind bei Taktende aufge- räumt und besenrein zu verlassen bzw. zu übergeben. Restmaterialien sind durch den AN in den folgenden Taktbe- reich mitzunehmen. Der Beginn der zentralen Entsorgungsleistung ist durch einen eindeutigen Übergabestichtag beziehungsweise eine schriftliche Freigabe des AG festzulegen. Bis zu diesem Zeitpunkt sowie für gefährliche Ab- fälle und ausdrücklich ausgeschlossene Abfallarten verbleibt die Entsorgungspflicht beim jeweiligen AN. Eine dop- pelte Erfassung oder Vergütung derselben Entsorgungsleistung bei Einzelgewerken und Baulogistik ist ausgeschlos- sen.

Logistische Übernahme der Rohbau- und Holzbauflächen für den Innenausbau

Bevor die fertig gestellten Rohbau- und Holzbauflächen in das Logistikmanagement für den Ausbau übernommen werden, erfolgt eine gemeinsame optische Begehung (AG + LOG). Die Übernahme der Flächen erfolgt im besenrei- nen Zustand.

Überwachung der Sauberkeit

Im Ausbaubereich werden regelmäßig vom LOG-Rundgänge zur Überwachung der durchgeführten Abfall Beräu- mungen und Sauberkeit durchgeführt. Bei Nichteinhaltung der allgemeinen Räumungs- und Reinigungspflicht wer- den am gleichen Tag Begehungsprotokolle mit Fotodokumentation erstellt und dem betreffenden AN zur Nachsorge elektronisch zugestellt (E-Mail). Darüber hinaus können die Unternehmen täglich beim Betreten und Verlassen der Baustelle im Logistikcontainer nachzuschauen, ob ein Begehungsprotokoll für ihr Unternehmen vorliegt. Durch diese Vorgehensweise werden die

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Informationswege verkürzt, die Reaktionszeiten reduziert und die Auftragnehmer erhalten die Möglichkeit durch ihr gutes und kooperatives Verhalten einer formellen Mängelanzeige aus dem Weg zu gehen. Bei Erfordernis (Nichtbeachtung des informell zugestellten Begehungsprotokolls) werden die Begehungsprotokolle dem zuständigen Unternehmen in Form einer formellen Mängelanzeige mit verbindlicher Fristsetzung zugestellt. Bei Unklarheiten / Widersprüchen müssen die Verantwortlichen der Unternehmen LOG sofort informieren. Einwen- dungen gegen Begehungsprotokolle oder Mängelanzeigen sind unverzüglich, begründet und mit geeigneten Nach- weisen vorzubringen; die gesetzlichen und vertraglichen Rechte der Beteiligten bleiben unberührt. Angezeigte Män- gel sind innerhalb von maximal 1 AT vollständig zu beseitigen. Wird der Mangel nicht in der beschriebenen Zeit be- hoben, so erfolgt die Beseitigung ohne weitere Fristsetzung durch LOG auf Kosten der aufgeforderten Firma. Bei Gefahr im Verzug, z.B. Versperrungen von Flucht- oder Logistikwegen wird ohne Vorankündigung und Frist zu Lasten des Unternehmens der Missstand beseitigt. Die Abrechnung der durchgesetzten Maßnahmen für die Unternehmer erfolgt vom LOG an den Auftraggeber, der aufgrund bestehender Verrechnungsmöglichkeiten und Verträge die Abrechnung dann mit den Unternehmern tätigt. Der AN haftet ausdrücklich auch für seine Nachunternehmer. Kontroll-, Dokumentations- und Verwaltungsleistun- gen, die bereits durch das Leistungsverzeichnis vergütet werden, dürfen nicht erneut als Zusatzleistung oder Be- standteil einer Aufwandspauschale abgerechnet werden. Gesondert weiterbelastbar sind ausschließlich nachgewie- sene zusätzliche Leistungen, Fremdkosten und Folgekosten nach vorheriger Freigabe durch den AG.

Staubfreie Baustelle

Die ökologischen Ziele des Bauherrn erfordern eine möglichst staubfreie Bauabwicklung. Alle staubproduzierenden Arbeiten wie z.B. Schneiden, Schleifen, Bohren sind mit entsprechender Absaugvorrichtung vorzunehmen. Beim Reinigen der Bodenflächen sind verträgliche staubbindende Mittel oder geeignete Sauggeräte einzusetzen. Sind Technikanlagen und –Leitungen installiert so ist das Kehren mittels Besen untersagt. Bei Zuwiderhandlung sind die Kosten der Reinigung der Technikinstallationen durch den Verursacher zu tragen.

Reinigung der Straßen

Verunreinigungen der Baustraßen und/oder der öffentlichen Flächen sind unverzüglich durch den Verursacher zu beseitigen. Dies gilt z.B. auch für Verunreinigungen durch Reifendreck aus dem Baustellenbereich. Bei entsprechen- der Absprache kann der LOG ggf. bei der Organisation einer Straßenkehrmaschine unterstützen.

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  1. VERSTÖSSE

Maßnahmen

LOG ist durch den AG berechtigt, im Fall von Verstößen gegen die Festlegungen in diesem Logistikhandbuch die folgenden Kostenbelastungen bei den hauptverantwortlichen Unternehmen festzustellen. Im berechtigten Einzelfall können auch temporäre Baustellenverweise und grundsätzliche Baustellenverbote durch AG bzw. Objektüberwa- chung ausgesprochen werden. Um die Verstöße zuordnen zu können sei es Aufgabe des LOGs Informationen wie Fotodokumentation, Benennung des Verursachers, Datum und Uhrzeit, Anhörung bzw. Stellungnahme der AN zu dokumentieren und an AG bzw. Objektüberwachung weiterzuleiten. Die Aufwände werden gemäß Aufstellung doku- mentiert und ausschließlich durch den AG in der Abrechnung jeweiligen AN berücksichtigt. Zu abziehbare Aufwand- pauschale bei Regelverstößen:

Zugangskontrolle/ Brandschutz

• Verlust Bauausweis und Neuerstellung 25,- €/ Stück • Betreten der Baustelle ohne Bauausweis 150,- €/ Vorfall • Betreten der Baustelle ohne PSA 150,- €/ Vorfall • Übersteigen des Bauzaunes 150,- €/ Vorfall • Unberechtigtes Öffnen des Bauzaunes 150,- €/ Vorfall • Rauchen im Gebäude, auf dem Baufeld außerhalb der Raucherzonen 500,- €/ Vorfall

Anliefer-, Materiallogistik

• nicht avisierte Anfahrt der Baustelle 100,- €/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Folgekosten der Behinderung) • keine oder falsche Deklaration von Fahrzeugtyp, 150,- €/ Vorfall Material, Mengen und Verpackungseinheiten • Unberechtigtes Halten oder Parken auf der Anlieferspur, Baugelände, 100,- €/ Vorfall Feuerwehr Zufahrten / Stellplätze oder umliegende Verkehrsflächen: (zzgl. jeweiliger Folgekosten der Behinderung und ggf. Abschleppkosten) • Notwendige Beräumung unzulässiger Lagerungen: 150,-€/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Folgekosten der Beräumung)

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Entsorgungslogistik

• Bearbeitungsaufwand für durchgesetzte Ersatzvornahmen im Ausbau: 75,- €/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Beräumungs- und Abfallkosten) • Fehlbefüllung der Container 150,- €/ Vorfall (zzgl. des Aufwandes: Entsorgungshelfer für das Nachsortieren) • Kostenpauschale für das Unterlassen der Meldepflicht bei 250,- €/ Stunde • Entsorgung von Schlechtleistungen (z.B. Abbrucharbeiten, etc.) (zzgl. jeweiliger Entsorgungskosten) • Körperentleerung außerhalb der Sanitäreinrichtungen und in den Gebäudesanitäranlagen: 500,- €/ Vorfall (zzgl. jeweiliger Reinigungskosten)

Alle Preise verstehen sich netto zzgl. der am Rechnungstag geltenden Mehrwertsteuer.

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  1. ANLAGEN

Anlage 1: Empfangsbestätigung Logistikkonzept

Hiermit bestätige(n) ich(wir), das Logistikkonzept samt Anlagen erhalten zu haben und darin eingewiesen worden zu sein. Die für mich(uns) beschäftigten Mitarbeiter und meine(unsere) Nachunternehmer sowie die beauftragten Liefe- ranten und Spediteure werden von mir(uns) über die Bedingungen und Forderungen entsprechend unterrichtet und belehrt. Des Weiteren bestätige(n) ich(wir), dass die Bedingungen des Abfallentsorgungskonzeptes von mir(uns) beachtet und eingehalten werden. Mir ist klar, dass eine Missachtung des Logistikkonzeptes zu Mehrkosten führen kann, welche ich(wir) zu tragen habe(n).

Firma: _________________________________

Anschrift: _________________________________


(= Rechnungsadresse für Zusatzleistungen)

Name, Vorname: _________________________________ (Name in Druckbuchstaben)

Mobiltelefon: _________________________________

E-Mail: _________________________________ (= Benutzername)


Datum, Unterschrift LOG Datum, Unterschrift Ansprechpartner AN

Hinweis: Ihre Zugangsdaten zum Online-Portal erhalten Sie nach Prüfung der o. ang. E-Mail-Adresse.

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Anlage 2: Allgemeine Transportbedingungen

Leistungsbesteller: Name, Vorname: ____________________________________ (in Druckbuchstaben)

Baustellenausweis Nr: ________________________________

Bevollmächtigter: Name, Vorname: ____________________________________ (in Druckbuchstaben)

Baustellenausweis Nr: ________________________________

Rechnungsanschrift: Firma: _______________________________________

Anschrift: _______________________________________


Der Leistungsbesteller versichert, dass sich das Transportgut in seinem Besitz befindet. Der Leistungsbesteller verpflichtet sich, die Transporttätigkeiten hauptverantwortlich zu begleiten und zu betreuen.

Sowohl für die Vollständigkeit und Unversehrtheit als auch für die Verpackung und Lade- Sicherung des Transportgutes ist der Leistungsbesteller / Besteller zuständig und alleinverantwortlich.


Datum, Unterschrift LOG Datum, Unterschrift Leistungsbesteller / Bevollmächtigter

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Anlage 3: Preise für Zusatzleistungen

Entsorgung als Zusatzleistung Entsorgungen als Zusatzleistung werden auf Nachweis zum aktuellen Tagespreis abgerechnet.

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Anlage 4: Firmenanmeldungen, Ankündigung von Mitarbeitern

Bauvorhaben: .....................................................................................................

Ort: .....................................................................................................

Bauleistung: .....................................................................................................

Gewerke Nr. .....................................................................................................

Hauptauftragnehmer: .....................................................................................................

Postfach: .....................................................................................................

Straße: .....................................................................................................

Postleitzahl und Ort: .....................................................................................................

Telefon: .....................................................................................................

Telefax: .....................................................................................................

E-Mail: .....................................................................................................

Bauleiter: .......................................... Tel./Handy: ..................................................................................

Montageleiter: .......................................... Tel./Handy: ...................................

Sicherheitsbeauftragter: .......................................... Tel./Handy: ...................................

Arbeitsschutzverantw.: .......................................... Tel./Handy: ...................................

Berufsgenossenschaft: ……………………………………………………………………...............

BG-Versicherungsnr.: ………………….………………………………...…………………............

Baustellenpersonal Hauptauftragnehmer zwecks Ausstellung Werksausweise:

NameVornameQualifikationErst- helferSozialvers.-nachweis, Aufenthalts-, und Ar- beitserlaubnis liegt vor. Mindestlohn eingehalten.
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Bitte vollständig ausfüllen und vor Montagebeginn an die örtliche Bauleitung zurücksenden!

Übergeben am: .......................................... Auftragnehmer: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)

Erhalten am: .......................................... Bauleitung: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)

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Es werden nachfolgend benannte Nachunternehmer vor Ort beschäftigt sein.

Hauptauftragnehmer: .....................................................................................................

Nachunternehmer …… (lfnNr): .....................................................................................................

Postfach: .....................................................................................................

Straße: .....................................................................................................

Postleitzahl und Ort: .....................................................................................................

Telefon: .....................................................................................................

Telefax: .....................................................................................................

E-Mail: .....................................................................................................

Bauleiter: .......................................... Tel./Handy: ...................................

Montageleiter: .......................................... Tel./Handy: ...................................

Sicherheitsbeauftragter: .......................................... Tel./Handy: ...................................

Arbeitsschutzverantw.: .......................................... Tel./Handy: ...................................

Berufsgenossenschaft: …………………………………………………………………..

BG-Versicherungsnr.: .………………………………………………………………….

Baustellenpersonal Subunternehmer zwecks Ausstellung Werksausweise:

NameVornameQualifikationErst- helferSozialvers. nachweis, Aufenthalts-, und Ar- beitserlaubnis liegt vor. Mindestlohn eingehal- ten.
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Bitte vollständig ausfüllen und vor Montagebeginn an die örtliche Bauleitung zurücksenden!

Übergeben am: .......................................... Auftragnehmer: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)

Erhalten am: .......................................... Bauleitung: .............................................. (Datum) (Stempel-Unterschrift)

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Anlage 5: Personenanmeldung

Firma Hauptauftragnehmer

Name, Vorname Mobilnummer

Anschrift Straße / Nr. Anschrift PLZ / Ort

Funktion besondere Qualifikationen

Ersthel- Schwei- Stapler- fer ßer schein (EH) (SW) (STA)

Staatsangehörigkeit u. Ausweisnummer Geburtsdatum

Meldefrist 2 AT vor Arbeitsbeginn Meldefrist 2 AT vor Arbeitsbeginn A ngestellte Selbstständige F olgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen: Folgende Dokumente sind dem Antrag beizulegen: Datenschutzerklärung Datenschutzerklärung Identifikation mit einem Lichtbildausweis Identifikation mit einem Lichtbildausweis ggf. Arbeitserlaubnis / Aufenthaltserlaubnis ggf. Arbeitserlaubnis / Aufenthaltserlaubnis Erklärung zum Mindestlohn Erklärung zum Mindestlohn

Bei Abholung des Bauausweises sind alle Un- Bei Abholung des Bauausweises sind alle terlagen im Original vorzulegen. Unterlagen im Original vorzulegen.

Ich bin bei der oben genannten Firma vertraglich angestellt als Lohnempfänger Gehaltsempfänger Ich bin als selbständiger Unternehmer tätig

Hiermit versichere ich die Richtigkeit der obigen Angaben.


Ort, Datum Unterschrift Antragsteller

Intern:
BSA-Nr:_______________ BSA ausgehändigt am:_________________
BSA Rückgabe am______________ Name des ZuKo-Verantwortlichen __________________ Unterschrift ______________________
(in DRUCKBUCHSTABEN)

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Anlage 6: Datenschutzerklärung

Auf dem Baufeld übt der Bauherr das Hausrecht. Auf der Baustelle wird ein Zugangscontainer mit elektronischer Erfassung eingesetzt, für die jeder auf der Baustelle beschäftigte Mitarbeiter einen persönlichen Baustellenausweis erhält. Bei Betreten der Baustelle wird jeder Mitarbeiter durch eine Zugangssoftware elektronisch erfasst. Von jedem Mitarbeiter werden, die in der anliegenden Personenanmeldung erhobenen Daten elektronisch erfasst und für die Dauer der Bauzeit gespeichert, d.h. bis Ende März 2029. Zusätzlich erstellt LOG mit Hilfe der Daten die folgenden Listen:

  1. Arbeitsamtsliste Die Arbeitsamtsliste führt alle auf der Baustelle beschäftigten Mitarbeiter auf. Sollte die zuständige Behörde die Bau- stelle auf ordnungsgemäße Beschäftigung der Mitarbeiter hin kontrollieren, wird die Bauleitung ihr diese Liste im Rahmen ihrer gesetzlichen Mitwirkungspflicht zur Verfügung stellen.

  2. Anwesenheitsliste Die Anwesenheitsliste führt alle auf der Baustelle anwesenden Personen namentlich auf. So kann z.B. im Bedarfs- fall festgestellt werden, welche Ersthelfer auf der Baustelle anwesend sind.

  3. Statistik (optional) Arbeitstäglich wird eine qualitative Gewerke- oder Firmenstatistik erstellt. Diese Statistiken sind anonym. Es findet keine Auswertung zu einzelnen Mitarbeitern und deren Anwesenheitszeiten statt.

Die Daten verbleiben ausschließlich bei LOG AN und AG und werden den Bestimmungen des Datenschutzes ent- sprechend verarbeitet. Nach Ende der Bauzeit (März 2029) werden die Daten gelöscht. An Dritte werden die Daten nicht weitergegeben, es sei denn, die Bauleitung ist hierzu gesetzlich verpflichtet. Als Betroffener haben Sie nach dem Datenschutz-Grundverordnung (DSGVO) ein Recht auf Auskunft und unter be- stimmten Voraussetzungen ein Recht auf Berichtigung, Sperrung oder Löschung der über Sie gespeicherten Daten. Bitte richten sie ein etwaiges Verlangen nach Auskunft, Berichtigung, Sperrung oder Löschung der gespeicherten Daten schriftlich an die Bauleitung AG bzw. Objektüberwachung. Zusätzlich wird das Gelände zeitweise bzw. bereichsweise videoüberwacht.

Mit meiner Unterschrift bestätige ich, dass ich mit der oben genannten Erhebung und Verarbeitung der in der Perso- nenanmeldung aufgeführten Daten sowie Videoüberwachungsaufnahmen auf dem Baufeld einverstanden bin. Empfänger der personenbezogenen Daten: WBG KOMMUNAL GmbH, Nürnberg. Baulogistik AN


Ort, Datum Unterschrift Antragsteller

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Anlage 7: Bauphasenpläne

Folgende Bauphasenpläne liegen dem Baulogistikkonzept bei:

  • Baustelleneinrichtung Phase 1 Holzbau Schule und Holzbau Turnhalle, Beginn Trockenbau A-PH 01 – 01.03.2027 Beginn

  • Baustelleneinrichtung Phase 2 Holzbau- und Ausbau Schule, Holzbau Turnhalle, Holzbau Mensa A-PH02 - 01.11.2027 Beginn

  • Baustelleneinrichtung Phase 3 Außenanlagen und Ausbau Schule, Turnhalle und Mensa A-PH05 – 01.12.2028 langsamer Beginn Außenanlagen. Übergangszeit zwischen BP2 und BP3

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Anlage 8: Informationen zur Anfahrt

Eine direkte Anfahrt der Baustelle ist aufgrund der beengten Verkehrssituation ausdrücklich untersagt. Fahrzeuge, die ohne Einhaltung des vorgeschrieben Anmeldeverfahrens die Baustelle anfahren, erhalten keinen Zugang und werden strikt abgewiesen. Zusätzlich kann das verantwortliche Nachunternehmen mit einer Aufwandspauschale belangt wer- den.

Alle andienenden Fahrzeuge haben sich mindestens 30 min vor Erreichen des Stadtkerns bei der Logistikzentrale telefonisch zu melden und sich die Freigabe zur Anfahrt der Baustelle einzuholen. Voraussetzung für die Anfahrtsfrei- gabe ist die zuvor ordentlich getätigte Anmeldung der Lieferung mit zugehöriger Freigabe durch LOG.

Geben Sie bitte Ihrem Lieferanten/Spediteur alle notwendigen Informationen, damit es nicht aufgrund fehlender Kom- munikation zum unnötigen Regelverstoß kommt! Anfahrtszentrale: n.n.b. Die aktuellen Anfahrtsinformationen erhalten Sie über unser Logistik-Online-Portal.

Andienung der Baustelle Auf dem Gebiet des Schulgeländes und den angrenzenden Straßen dürfen außerhalb des Baugeländes weder Fahrzeuge abgestellt noch andere Straßen oder Wege außer den beschriebenen Zufahrten ohne vorherige Geneh- migung der Objektüberwachung des AG befahren werden. Das Gelände darf ausschließlich von Firmenfahrzeugen befahren werden, eine Parkmöglichkeit auf dem Gelände ist nicht vorhanden.

Standzeiten von Lastkraftwagen (Anlieferung) in unmittelbar anliegenden Straßenbereichen zum Baugelände sind verboten. Standzeiten auf dem Baugelände sind auf die unbedingt notwendigen Zeiten zu beschränken. In den an- grenzenden Straßen, sowie Schultheißallee, Hainstraße oder Weddigenstraße herrscht ein absolutes LKW-Parkver- bot. Für Leerlaufzeiten können Pufferzonen angefahren werden.

Bei den dargestellten Pufferzonen handelt es sich um einzelne Vorschläge. Der AN hat im Vorfeld eigenverantwortlich zu prüfen, ob sich sowohl die Routen als auch die Pufferzonen für ihn geeignet sind. Hieraus können keine Forderungen oder Schadensersatzansprüche abgeleitet werden.

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Pufferzone „A6 – Autohof Schwabach West“ A6 über A73 von Süden – Anfahrt zur Baustelle ca. 25 min.

Route Pufferzone A6 West Quelle: www.google.de/maps

Pufferzone „A3 – Agip Tankstelle mit LKW-Rastplatz“ A3 über A73 / B4R von Norden – Anfahrt zur Baustelle ca. 28 min.

Route Pufferzone A3 Quelle: www.google.de/map

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Pufferzone „A3 – TotalEnergies Autohof“ A3 über B14 von Norden – Anfahrt zur Baustelle ca. 30 min.

Route Pufferzone A3 Nord Quelle: www.google.de/map

Pufferzone Große Straße/ Volksfestplatz – zeitweise möglich, wenn keine Veranstaltungen stattfinden A6 über B8/ und B4R von Süden – Anfahrt zur Baustelle ca. 5 min.

Route Pufferzone A3 Quelle: www.google.de/map

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Pufferzone A9 – Eni Service-Station Nürnberg Feucht Ost A9 über Regensburger Str. / B4 von Süden – Anfahrt zur Baustelle ca. 20 min.

Route Pufferzone A9 Süd Quelle: www.google.de/map

Pufferzone A6 – TotalEnergies Autohof bei Alfeld A6 über Regensburger Str. / B4 von Osten – Anfahrt zur Baustelle ca. 30 min.

Route Pufferzone A6 Ost Quelle: www.google.de/map

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Anlage 9: Antrag Identifikationsschild

Firma/Hauptunternehmer: ________________________________

Ansprechpartner Baustelle: ________________________________

Tel. Baustelle: ________________________________

Gerätebezeichnung / Modell: ________________________________

Nächste UVV-Prüfung: ________________________________

Eigengewicht (betriebsbereit): ________________________________

Hiermit bestätige ich die Richtigkeit obiger Angaben. Ich verpflichte mich die zulässigen Gebäudetraglasten nicht zu überschreiten und das Gerät auf Verlangen von LOG / Bauleitung AG unverzüglich zu entfernen.

Vom Nachunternehmer auszufüllen:

max. Zuladung: kg

unter Beachtung der zulässigen Deckenlasten


Datum, Unterschrift Nachunternehmer

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Anlage 10: Besuchermerkblatt

Angaben zum Besucher: (Besucher dürfen nur in qualifizierter Begleitung auf die Baustelle)

Name, Vorname: Firma: Straße, Nr. PLZ/Ort: Funktion: Telefon/Sonstiges:

Besucher hat sich legitimiert mit Personalausweis Nr.: Reisepass Nr.: Führerschein Nr.:

Ich bin als Besucher nicht zum handwerklichen Arbeiten auf der Baustelle berechtigt und halte mich in ständiger direkter Nähe meiner qualifizierten Begleitperson auf. Ich betrete die Baustelle auf eigene Gefahr und unter Einhaltung aller erforderlichen Sicherheitsvorschriften. Ich bin in die Gefah- ren der Baustelle eingewiesen und trage eine PSA. Die Verhaltensregeln für Besucher auf der Baustelle habe ich zur Kenntnis genommen. Ich benutze nur die vorgeschriebenen Baustellenzuwege und melde mich unter Abgabe des Besucherausweises beim Verlassen der Baustelle ab. Für Verstöße, Versäumnisse, Verlust des Besucherausweises etc. kann ich persönlich haftbar gemacht werden.

Besucherausweis Nr.: Erhalten Datum/Zeit: Unterschrift Besucher

Rückgabe Datum/Zeit: Unterschrift Zugangskontrolle

Angaben zum Besuchsempfänger: (qualifizierte Begleitperson)

Name, Vorname: Firma: Ausweisnummer:

Ich bin als baustellenbefugte Person mit allen sicherheits- und gesundheitsrelevanten Vorgaben der Baustelle vertraut. Die Regeln des Logistikkon- zeptes, die Baustellenordnung und die Vorgaben SiGe sind mir geläufig. Ich werde meinen Besucher in ständiger direkter Nähe behalten, entspre- chend einweisen und beaufsichtigen. Ich übernehme für die Gesamtzeit seines Baustellenbesuches die volle Verantwortung für sein Handeln und Tun. Für Verstöße, Versäumnisse, Verlust des Besucherausweises etc. meines Besuchers kann ich persönlich haftbar gemacht werden.

Datum / Unterschrift Besuchsempfänger

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Anlage 11: Haftungsausschluss

Zwischen Firma: _______________________________________ Anschrift: _______________________________________


im Nachfolgenden Auftraggeber genannt – AG

und LOG-Firma: _______________________________________ Anschrift: _______________________________________


im Nachfolgenden Auftragnehmer genannt – AN

wird folgende Vereinbarung geschlossen:

§ 1 Gegenstand (1) Der Auftragnehmer nimmt für den Auftraggeber zu dessen Entlastung kleinere Warenlieferungen an. Angenommen werden nur handhabbare Lieferungen mit einem maximal zulässigen Gesamtgewicht von 25 kg und Abmessungen, die das Tragen durch eine einzelne Person zulassen. (2) Die angenommene Ware ist am selben Tag durch den AG wieder abzuholen. Eine Lagerung erfolgt nur maximal für einen Tag. Bei Überschreiten der zulässigen Lagerfrist steht AN zu die Ware an den Ab- sender zurückzusenden.

§ 2 Vereinbarungsdauer (1) Diese Vereinbarung wird für die Dauer des Bauvorhabens bis _____________ geschlossen.

§ 3 Beendigung (1) Mit Ablauf der Vereinbarungsdauer endet diese Übereinkunft. (2) Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann die Vereinbarung ohne jegliche Frist gekündigt werden. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere in der verspäteten Abholung der Ware durch den Empfänger, der Nichtbe- gleichung von Aufwendungen des AN oder in der Verletzung der Hinweispflicht bzgl. der Gefährlichkeit der an- zunehmenden Ware.

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung