[Seite 1]
Brandschutzkonzept
für die Baustelle
Bauvorhaben: Neubau Martin-Behaim-Gymnasium in Nürnberg hier: Schulgebäude
Schultheißallee 1 90478 Nürnberg Flur Nr.: 164, 173, 284, sowie Teilflächen 164/2 und 164/3 (Gemarkung Gleißhammer)
Bauherr: WBG Kommunal GmbH
Beuthener Str. 41 90471 Nürnberg
caramel architekten zt gmbh Entwurfsverfasser: Türkenstraße 17 1090 Wien Berichtsnummer: 2012-301 REV. 1 Erstellt von: Dipl.-Ing. Thilo A. Hoffmann, M.Eng. Michael Waldenmaier, M.Sc.
München, den 19.04.2024
[Seite 2]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Gliederung
1 Einleitung ........................................................................................................... 3
1.1 Aufgabenstellung, Vorbemerkung ................................................................. 3 1.2 Unterlagen und Beiträge ............................................................................... 4 5 1.3 Schematischer Bauablauf / Bauphasen ........................................................ 5 1.4 Grundlagen und Schutzziele ......................................................................... 6
2 Organisation ....................................................................................................... 8
2.1 Bauzeitliche Brandschutzordnung (Aushang) ................................................ 8 2.2 Brandschutzbeauftragter ............................................................................... 8 10 2.3 Brandschutzhelfer ......................................................................................... 8 2.4 Brandwachen ................................................................................................ 9 2.5 Brandschutzunterweisung ............................................................................. 9 2.6 Flächen für die Feuerwehr ............................................................................ 9 2.7 Flucht- und Rettungspläne .......................................................................... 10 15 2.8 Baustellenbewachung ................................................................................. 10
3 Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen ...................................... 11
3.1 Automatische Brandmeldeanlage / Notrufsäulen ......................................... 11 3.2 Alarmierungseinrichtungen ......................................................................... 12 3.3 Löschwasserleitungen trocken .................................................................... 12 20 3.4 Tragbare Feuerlöscher ................................................................................ 13 3.5 Rauchableitung ........................................................................................... 13 3.6 Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichen................................................... 13
4 Flucht- und Rettungswege .............................................................................. 14
4.1 Allgemein .................................................................................................... 14 25 4.2 Horizontale Flucht- und Rettungswege ....................................................... 14 4.3 Vertikale Rettungswege .............................................................................. 14
5 Abschnittsbildung............................................................................................ 15
5.1 Innerhalb des Gebäudes ............................................................................. 15 5.2 Außerhalb des Gebäudes / Baustelleneinrichtung ....................................... 15 30
6 Vermeidung von Brandgefahren ..................................................................... 16
6.1 Rauchverbot ............................................................................................... 16 6.2 Ordnung und Sauberkeit / Minimierung von Brandlasten ............................ 16 6.3 Abfälle ......................................................................................................... 16 6.4 Gefahrstoffe ................................................................................................ 16 35 6.5 Druckgasflaschen ....................................................................................... 16 6.6 Wärmeerzeugende Geräte .......................................................................... 17 6.7 Feuergefährliche Arbeiten ........................................................................... 17
Anhang 1 - Brandschutzordnung für die Baustelle MBG ..................................... 18 Anhang 2 - Entscheidungsvorlage BMA................................................................ 19 40
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 2 von 21
[Seite 3]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
1 Einleitung
1.1 Aufgabenstellung, Vorbemerkung
Die Kersken + Kirchner GmbH wurde beauftragt, für den Neubau des Martin-Behaim- Gymnasium in der Schultheißallee 1 in Nürnberg ein Brandschutzkonzept für die Bau- stelle bzw. für den Brandschutz während der Bauzeit zu erstellen. Die Bauherrin hat 5 auch für die Bauphase eine Versicherung für den Brandfall abgeschlossen. Gleichwohl besteht neben dem monetären Aspekt ein starkes Interesse zur Vermeidung eines (grö- ßeren) Brandschadens. Aufgrund dessen wünscht die Bauherrin die Umsetzung sinn- voller Schutzmaßnahmen (naturgemäß unter Beachtung bzw. Abwägung der zur Ver- fügung stehenden finanziellen Ressourcen, sowie der Belange eines möglichst unge- 10 störten Bauablaufs) zur Risikoreduzierung.
Brandschutztechnisch kritische Zustände können auf Baustellen im Allgemeinen insbe- sondere immer dann entstehen, wenn/ da
15 − nahezu alle Werte im Gebäude aufgrund des Fertigstellungsgrads vor Inbetrieb- nahme bereits akkumuliert vorliegen, − die zukünftigen brandschutztechnischen Maßnahmen bzw. Einrichtungen (baulich/ anlagentechnisch) noch nicht eingebaut bzw. noch nicht brandschutztechnisch wirksam sind, 20 − evtl. unter Zeitdruck (feuergefährliche) Arbeiten durchgeführt werden, − brennbare Baustoffe vorhanden sind und (noch) frei liegen bzw. gelagert werden, − Rettungs- und Angriffswege nicht uneingeschränkt zur Verfügung stehen.
Aufgrund der Tatsache, dass es sich im Wesentlichen um ein Holzgebäude handelt, 25 werden - neben dem ohnehin erforderlichen Personenschutz – auch die gewünschten o.g. freiwilligen Maßnahmen zur Sicherung der Gebäudekonstruktion für sinnvoll und erforderlich erachtet. Durch die bis Fertigstellung der Maßnahme noch nicht vorhande- nen sicherheitstechnischen Anlagen (vor allem der Löschanlage) sowie durch den of- fenen Entwurf (keine provisorischen Abschnittsbildungen durch das offene Atrium mög- 30 lich) könnte durch einen Brand ein nicht unwesentlicher Sachschaden bis hin zu einem Komplettverlust resultieren.
Um das Risiko zu reduzieren, kommt somit ausschließlich betriebliche Maßnahmen bzw. Maßnahmen beim abwehrenden Brandschutz in Betracht. Somit ist dem betrieb- 35 lichen/ organisatorischen Brandschutz ein hoher Stellenwert zuzuschreiben. Der Feu- erwehr sind im Rahmen des Möglichen, beste Bedingungen für den Einsatz zu geben. Ein etwaigen Brandereignis muss so schnell wie möglich erkannt werden. Hierfür sinn- volle Maßnahmen werden im Rahmen dieses Brandschutzkonzepts für die Baustelle beschrieben. 40
Insbesondere nachfolgende Themenschwerpunkte werden behandelt:
▪ Brandfrüherkennung ▪ Sicherstellung der Rettungswege 45
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 3 von 21
[Seite 4]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
▪ Sicherstellung der Zugangsmöglichkeit für die Feuerwehr ▪ Vorhaltung von Löschmitteln (Art und Menge) ▪ Umgang bei feuergefährlichen Arbeiten/ Heißarbeiten ▪ Erteilen von Schweißerlaubnissen ▪ Baustelleneinrichtung, Lagerung von Baustoffen 5
Das vorliegende Brandschutzkonzept für die Baustelle beschreibt die zu ergreifenden Maßnahmen auf der Basis des zuletzt genehmigten Planungsstands, sowie des Bau- logistikplans unter [2].
10 An das Schulgebäude werden im Rahmen des vorliegenden Brandschutzkonzepts auf- grund des vorgenannten Risikos weitergehende Anforderungen gestellt. Aus Sicht der Feuerwehr sind für die Turnhalle und Mensa dagegen keine erweiterten, bzw. redu- zierte Maßnahmen vorzusehen, vgl. [1]. Die im nachfolgenden beschriebenen Maßnah- men zum betrieblichen Brandschutz, den Rettungswegen und auch zur Kennzeichnung 15 ist jedoch für alle drei Objekte sicherzustellen.
Es wird empfohlen, das Brandschutzkonzept für die Baustelle auch in die SiGeKo-Pla- nung1 zu integrieren.
20 Empfehlungen oder rein informative Beschreibungen sind in dieser Schriftart kenntlich gemacht.
1.2 Unterlagen und Beiträge
Grundlage des Brandschutzkonzepts bildet
[KK] Brandschutznachweis „Neubau Martin-Behaim-Gymnasium in Nürnberg; Schul- 25 gebäude“, Stand 02.12.2024 der Kersken + Kirchner GmbH
Darüber hinaus berücksichtigt werden:
[1] Startbesprechung mit der Bauherrin sowie Abstimmung mit der Feuerwehr Nürn- 30 berg mit Aktennotiz vom 11.03.2024 [2] Projekthandbuch Baulogistik von Ernst², per E-Mail übermittelt von caramel Archi- tekten am 18.01.2024 [3] Vorstellung und Diskussion des Vorabzugs des BSK am 25.03.2024 mit den Betei- ligten (BSK Stand 22.03.2024) 35 [4] Abstimmung mit der Bauherrin, sowie der Fachplanung Elektro sbi zum BSK am 08.04.2024 [5] Entscheidungsvorlage der sbi schicho ingenieure GmbH & Co. KG vom 17.04.2024, vgl. auch Anhang 2
40 Als Anhänge diesem Dokument beigefügt sind:
1 Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator gemäß BaustellV
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 4 von 21
[Seite 5]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Anhang 1 Beispiel einer Brandschutzordnung für die Baustelle MBG (Teil A - Aushang)
1.3 Schematischer Bauablauf / Bauphasen
Die Baumaßnahme beinhaltet neben dem Schulgebäude, eine Siebenfachsporthalle und ein Mensagebäude. Die drei Gebäude sind voneinander weitgehend unabhängig 5 und können daher getrennt betrachtet werden.
Gemäß [2] sind insgesamt fünf Bauphasen geplant, welche sich wie folgt unterteilen:
Bauphase 1: 10 Nach der Beendigung des Rohbaus beginnt die Bauphase 1, welche den Holzbau für Schule und Turnhalle umfasst.
Bauphase 2: Die Bauphase 2 umfasst die Weiterführung der geschoßweisen Erstellung der Holz- 15 bauarbeiten und den Beginn der geschoßweisen Ausbauarbeiten im Bereich der Schule, die Holzbauarbeiten der Turnhalle sowie die Holzbauarbeiten der Mensa.
Bauphase 3: Die Bauphase 3 umfasst die Weiterführung der geschoßweisen Erstellung der Holz- 20 bauarbeiten und den Beginn der geschoßweisen Ausbauarbeiten im Bereich der Schule, die Holzbau- und Ausbauarbeiten der Turnhalle sowie die Holzbau- und Aus- bauarbeiten der Mensa.
Bauphase 4: 25 Die Bauphase 4 umfasst die Ausbauarbeiten im Bereich der Schule, der Turnhalle so- wie der Mensa.
Bauphase 5: Die Bauphase 5 umfasst die Ausbauarbeiten im Bereich der Schule, der Turnhalle so- 30 wie der Mensa, sowie die Außenanlagen.
Nachdem zwischenzeitlich mit den Rohbauarbeiten begonnen wurde, sowie die Rück- bauarbeiten fertiggestellt sind, wird ca. ab Juni 2024 mit der Hauptmaßnahme begon- nen. Die Baustelleneinrichtung auf den Außenanlagen um das Gebäude wird gemäß 35 [1] ausgeführt.
Das Schulgebäude ist im Endzustand baulich nicht unterteilt und somit ein großer Brandabschnitt, vgl. [KK].
40
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 5 von 21
[Seite 6]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Turnhalle
Schule
Mensa
Abbildung 1: Aufteilung des Geländes in Schule, Turnhalle und Mensa
1.4 Grundlagen und Schutzziele
Für die Bauphase gelten die bauordnungsrechtlichen Anforderungen auf Grundlage 5 des BayBO Art. 9 Baustelle und Art. 12 Brandschutz sinngemäß. Hieraus ergeben sich somit die wesentlichen, zu realisierenden Schutzziele S1- S3:
Schutzziel 1 (S1) Der Entstehung eines Brandes und der Ausbreitung von Feuer und Rauch ist vorzu- 10 beugen.
Schutzziel 2 (S2) Bei einem Brand ist die Rettung von Menschen sicherzustellen.
15 Schutzziel 3 (S3) Wirksame Löscharbeiten müssen möglich sein.
Naturgemäß liegt der Schwerpunkt der öffentlich-rechtlichen Betrachtung auf S2, wo- bei der wirtschaftliche Schaden, bzw. der Imageverlust bei Nichterfüllung von S1 und/ 20 oder S3 an dieser Stelle auch nicht als unwesentlich zu bezeichnen sein wird.
Unberührt von der vorliegenden Zusammenfassung bleiben auch die Regelungen zum Arbeits- und Gesundheitsschutz auf der Baustelle, welche z.B. anhand einer Gefähr- dungsanalyse zu untersuchen sind (erfolgt hier durch die jeweilige Firma, bzw. über- 25 geordnet durch den SiGeKo).
Zur Umsetzung der Schutzziele S1- S3 sind Maßnahmen und Regelungen insbeson- dere zu nachfolgenden Unterpunkten erforderlich, wobei ein Unterpunkt auch der Er- füllung mehrerer Schutzziele dienen kann: 30
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 6 von 21
[Seite 7]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
S1: Verhinderung Brandentstehung/ Ausbreitung
− Heißarbeiten/ feuergefährliche Arbeiten, Genehmigung und Durchführung (und vor- zugsweise außerhalb des Gebäudes) − Vorhaltung von tragbaren Feuerlöscheinrichtungen 5 − Erst- Brandbekämpfungsmaßnahmen durch ausführende Firma − wärmeerzeugende Geräte/ Maschinen im Baufeld − provisorische elektrische Installationen − brennbare/ brandfördernde Betriebsstoffe im Baufeld − Baustoffklassen von Bauhilfsmitteln/ Behelfsbauten 10 − Baustelleneinrichtung: Lagerorte, Abstände − Definition von brandempfindlichen Bereichen − Einweisung Firmen − provisorische Abschottungen − Rauchen 15 − Brandstiftung
S2: Menschenrettung (Selbst- und Fremdrettung)
− Rettungswegführung (Art und Qualität) 20 − Rettungsweglängen − Kennzeichnung der Rettungswege − Alarmierungskette − Räumung − Sammelplatz 25 − Vollständigkeitskontrolle am Sammelplatz − Anfahrbarkeit Feuerwehr − Zugänglichkeit Feuerwehr − Einweisung Firmen
30 S3: wirksame Löscharbeiten
− Brandfrüherkennung − Alarmierung − Anfahrbarkeit Feuerwehr 35 − Zugänglichkeit Feuerwehr − Sicherstellung Löschwasserversorgung
Im Bedarfsfall variieren die Maßnahmen entsprechend relevanter Bauzustände. Diesbezüglich wird auch auf die Regelungen der Baustellenverordnung und ASR A2.3 Punkt 12 und ASR A2.2 Punkt 8 verwiesen. 40
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 7 von 21
[Seite 8]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
2 Organisation
2.1 Bauzeitliche Brandschutzordnung (Aushang)
Für die Baustelle ist eine bauzeitliche Brandschutzordnung Teil A z.B. als Bestandteil der allgemeinen Baustellenordnung zu erstellen, zu unterweisen und zusammen mit etwaigen Flucht- und Rettungsplänen (vgl. dazu Abschnitt 2.7) auf der Baustelle aus- 5 zuhängen.
Der Aushang soll in Deutsch und Englisch erfolgen; für ein Beispiel siehe Anhang 1.
2.2 Brandschutzbeauftragter
Für die Baustelle ist ein (übergeordneter) Brandschutzbeauftragter zu bestimmen (Qua- 10 lifikation z.B. entsprechend der vfdb-Richtlinie 12/09-01:2014-11 oder vergleichbar). Sinnvollerweise ist der Brandschutzbeauftragte gegenüber den auf der Baustelle täti- gen Firmen hinsichtlich der Belange des Brandschutzes weisungsbefugt.
Der übergeordnete Brandschutzbeauftragte hat primär folgende Aufgaben: 15
− Verantwortlich für die bauzeitliche Brandschutzordnung der Baustelle − Ansprechpartner für die Belange des Brandschutzes auf der Baustelle (für SiGeKo, usw.) − Ansprechpartner für die ausführenden Firmen bei Fragen zum Brandschutz 20 − Überprüfen der Baustellenbereiche hinsichtlich der Einhaltung der Vorgaben zum Brandschutz − Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen für feuergefährliche Arbeiten − Überprüfung der Freihaltung der Zugänge für die Feuerwehr im Gebäude − Überprüfung der Freihaltung der Flucht- und Rettungswege im Baustellenbereich 25
2.3 Brandschutzhelfer
Auf der Baustelle sollen ausreichend geschulte Brandschutzhelfer anwesend sein2. Die Brandschutzhelfer sind in die brandschutztechnischen Besonderheiten des Objekts ein- zuweisen (Flucht- und Rettungswege, Alarmierungseinrichtungen, Einweisung Feuer- wehr). 30
Die Brandschutzhelfer haben ihren Arbeitsbereich entsprechend der Brandschutzord- nung für die Baustelle / den Vorgaben des Brandschutzbeauftragen zu kontrollieren.
Die Brandschutzhelfer melden brandschutzrelevante Vorfälle oder Gegebenheiten an 35 den Brandschutzbeauftragten.
2 Die Erforderlichkeit zur Vorhaltung von ausreichend Brandschutzhelfern auf der Baustelle ergibt sich hier durch ASR A2.2 Abschnitt 7.3.
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 8 von 21
[Seite 9]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Wenn Beschäftigte zusätzlich die Aufgaben von Brandschutzhelfer übernehmen, muss die Arbeitsplanung so sein, dass sie Zeit haben, ihre Aufgaben wahrzunehmen. Brand- schutzhelfer müssen ausreichende Kenntnisse der deutschen Sprache haben (z.B. um einen Brand melden zu können oder Einsatzkräfte zur Einsatzstelle lotsen zu können).
2.4 Brandwachen 5
Bei der Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten ist eine Brandwache (bestehend aus Brandschutzhelfern) bereitzustellen – siehe auch Ziffer 6.7.
Die Brandwache soll sofort erkennbar sein, z.B. durch das Tragen einer roten Warn- weste mit Aufdruck „Brandwache“. Sie muss mit dem erforderlichen Löschgerät ausge- 10 rüstet sein, um einen Entstehungsbrand sofort erfolgreich bekämpfen zu können. Fer- ner muss sie mit geeigneten Kommunikationseinrichtungen ausgestattet sein.
Die Brandwache ist durch die Firma / den Auftragnehmer, dessen Tätigkeit die Vorhal- tung einer Brandwache erforderlich macht, zu stellen. In dem Fall muss die Brandwa- 15 che mit der vorgenommenen Arbeit vertraut sein.
Die Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten ist mit dem Brandschutzbeauftragten der Baustelle abzustimmen bzw. zu beantragen (für weitere Details siehe Ziffer 6.7).
2.5 Brandschutzunterweisung 20
Alle auf der Baustelle tätigen Personen sind bei erstmaligem Arbeitsbeginn in die Be- lange des Brandschutzes auf der Baustelle -insbesondere auf das Verhalten im Not- fall/Brandfall und das Ergreifen von Maßnahmen zur Erstbrandbekämpfung- einzuwei- sen.
25 Die Unterweisung kann auch als Bestandteil einer allgemeinen Sicherheitsunterwei- sung für die Baustelle durch den Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (Si- GeKo) erfolgen. Die Inhalte der Unterweisung sind mit dem Brandschutzbeauftragten abzustimmen.
2.6 Flächen für die Feuerwehr 30
Für die Feuerwehr sind Zufahrten von Hainstraße und Schultheißallee vorgesehen. Des Weiteren steht für die Feuerwehr je nach Bauabschnitt eine Zufahrt über Weddigen- straße zur Verfügung, vgl. [2].
Im Benehmen mit und nach Maßgabe der Feuerwehr Nürnberg sind im Baufeld ausrei- 35 chend Flächen für die Feuerwehr auszuweisen bzw. vorzuhalten, vgl. Abbildung 2. Diese sind jederzeit freizuhalten bzw. im Brandfall schnellstmöglich freizuräumen.
Die Beschickung der Baustelle erfolgt primär über die vorgenannten Feuerwehrzufahr- ten. 40
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 9 von 21
[Seite 10]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Die Tore werden nicht mit einer F-Schließung gesichert, sondern mit einem max. 5 mm starkem Bügelschloss aus ungehärtetem Metall, das bei Bedarf im Einsatzfall gewalt- sam entfernt wird.
5
Abbildung 2: Auszug aus aktuellem Übersichtsplan für die Feuerwehr
2.7 Flucht- und Rettungspläne
Für die Baustelle wird empfohlen - als Grundlage für die Planungen des SiGeKo - je Geschoss ein Flucht- und Rettungsplan zu erstellen. Diese sind entsprechend der Bau- phase fortzuschreiben. Hierfür ist vom Brandschutzbeauftragten der SiGeKo als auch 10 der Ersteller der bauzeitlichen Flucht- und Rettungspläne frühzeitig zu informieren, so- bald hier maßgebende Änderungen geplant sind (z.B. Sperrung von Treppen).
Die Flucht- und Rettungspläne sind geschoss- und abschnittsweise jeweils mindestens an zentraler Stelle auszuhängen. Die genaue Verteilung wird im Rahmen der Erstellung 15 der bauzeitlichen Flucht- und Rettungspläne festgelegt.
2.8 Baustellenbewachung
Die Baustelle ist nicht 24/7 besetzt. Außerhalb der festgelegten Arbeitszeiten erfolgt eine Kontrolle durch ein Sicherheitsunternehmen von außen. Hierbei liegt der Fokus insbesondere auf die Vermeidung von Vandalismus u.ä. Eine Bestreifung innerhalb des 20 Gebäudes erfolgt hierbei nicht.
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 10 von 21
[Seite 11]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
3 Sicherheitstechnische Anlagen und Einrichtungen
3.1 Automatische Brandmeldeanlage / Notrufsäulen
Im Endzustand wird das Gebäude flächendeckend durch eine automatische Brandmel- deanlage mit automatischen Brandmeldern der Kenngröße „Rauch“ überwacht.
5 Aus Sicht des Brandschutzes ist eine möglichst frühzeitige, vollständige Inbetrieb- nahme der automatischen Brandmeldeanlage anzustreben. Eine vollständige Auf- schaltung der automatischen Brandmelder bzw. Steuervorgänge über die BMA werden aus Gründen des Bauablaufs bzw. der Anlagentechnik aber erst kurz vor Fertigstellung der gesamten Baumaßnahme möglich sein. 10
Aufgrund der unter Abschnitt 1.1 beschriebenen Tatsachen (offene Bauweise, Holz- bau, usw.), kommt einer sehr frühzeitigen Branddetektion auf der Baustelle besondere Bedeutung zu.
15 Der Einsatz einer mobilen/ provisorischen Brandmeldeanlage wird daher für sehr sinn- voll erachtet und ist Bestandteil des Konzepts. Diese wird nicht auf die Feuerwehr auf- geschaltet, s.h. unten. Vorgesehen ist die in [5] bzw. Anhang 2 dargestellte Variante. D.h. eine Kombination aus automatischen Meldern und manuellen Druckknopfmeldern (Beschriftung „Hausalarm“, blaue Farbgebung) in allen drei Bauteilen (jedoch schutz- 20 zielorientiert mit abgestuftem Überwachungsumfang der automatischen Melder)3. Der Überwachungsumfang bezieht sich auf sinnvolle, neuralgische Schwerpunkte der ein- zelnen Bauteile. Aus monetären Gründen scheidet eine flächendeckende Überwa- chung aus. Aufgrund dessen erfolgt eine Kombination mit betrieblich- personellen Maß- nahmen. 25
Zur Vermeidung von staubbedingten Täuschungsalarmen können die Linien der auto- matischen Melder während der Arbeitszeiten abgeschaltet und bei Arbeitsende wieder scharfgeschaltet werden. In diesen Zeiten wird von einer frühen Branderkennung auf der Baustelle durch die einzelnen Fachunternehmen bzw. Arbeiter ausgegangen4. Im 30 Sinne klarer Verantwortlichkeiten hat das An- und Abschalten durch den Brandschutz- beauftragten zu erfolgen (bzw. auf seine Anweisung).
Zusätzlich ist eine regelmäßige Bestreifung der Baustelle mit Augenmerk auf den vor- beugend- betrieblichen Brandschutz (Sauberkeit, Einhalten der Vorgaben zu Arbeits- 35 bereichen, Rauchverbot etc.) während der Arbeitszeiten geplant (vorzugsweise eben- falls durch den Brandschutzbeauftragten).
Die Linien mit den manuellen Meldern bleiben dagegen 24/7 scharfgeschaltet.
40 In der Nacht sowie an den Wochenenden und Feiertagen, d.h. nach Arbeitsende sind alle Linien aktiv. Um Täuschungsalarme zu vermeiden (und da es sich eben um ein
3 Im Rahmen der Detailplanung kann bzw. wird sich die Anzahl der Melder in [5] naturgemäß etwas ändern. 4 Im Umkehrschluss sollten Melderlinien in Bereichen mit geringerer Bauintensität auch während der Bau- zeiten aktiv bleiben (sofern organisatorisch/ technisch umsetzbar).
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 11 von 21
[Seite 12]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Provisorium handelt), wird das Signal dieser Anlage auf den Sicherheitsdienst der Bau- stelle aufgeschaltet. Betrieblich ist sicherzustellen, dass Meldungen außerhalb der Ar- beitszeiten dann umgehend zu einer direkten Verständigung der Feuerwehr Nürnberg über Telefon führen; während der Arbeitszeiten ist eine Kontroll- bzw. Verifizierungs- phase in der Größenordnung von 90sec. denkbar5. 5
Eine mobile Brandmeldeanlage für die Bauphase wird, auch wenn diese nicht direkt auf die Feuerwehr aufgeschaltet, aufgrund der hierdurch verkürzten Zeit bis zur Alar- mierung, auch von der Feuerwehr Nürnberg für eine sinnvolle Maßnahme gesehen, vgl. [1]. 10
Zusätzliche Notrufsäulen o.ä. zur internen Alarmierung sind aufgrund des gegenständ- lichen Konzepts entbehrlich. Die Alarmierung erfolgt über die manuellen Melder „Haus- alarm“ wie o.g.
15 Die am Bau Beteiligten sind über die Standorte der manuellen Melder zu informieren / zu unterweisen (vgl. Ziffer 2.6).
3.2 Alarmierungseinrichtungen
Im Endzustand wird die Alarmierung über akustische Signalgeber der BMA sicherge- stellt. 20
Aus Sicht des Brandschutzes ist eine möglichst baldige / durchgehende Nutzung dieser Signalgeber auch für die Baustelle anzustreben - vgl. auch Ausführungen zur mobilen BMA unter Ziffer 3.1.
25 Die interne Alarmierung der Beschäftigten auf der Baustelle erfolgt über die manuellen Melder „Hausalarm“ als Bestandteil der provisorischen Brandmeldeanlage. Das Kon- zept [5] sieht hierzu eine Anordnung von Sirenen (u.a. in den automatischen Meldern) vor, ergänzt durch Blitzleuchten an den manuellen Meldern.
30 Die Alarmierung der Feuerwehr hat dann über die Notrufnummer 112 zu erfolgen (wo- bei betrieblich festzulegen ist, ob dies verbindlich durch den Sicherheitsdienst 24/7 zu erfolgen hat, oder ob während der Arbeitszeiten hierfür der Brandschutzbeauftragte verantwortlich ist).
3.3 Löschwasserleitungen trocken 35
Gemäß [KK] sind für den Endzustand des Schulgebäudes trockene Steigleitungen er- forderlich. Diese werden jeweils im Bereich der vier notwendigen Treppen im Außen- bereich vorgesehen. Jede Steigleitung erhält eine separate Einspeisestelle im EG.
Bereits für die Bauphase können vorhandene trockene Steigleitungen den Löschangriff 40 für die Feuerwehr erheblich verbessern. Daher sind jeweils zumindest an den diagonal
5 Zu dieser Zeit sind ohnehin nur die manuellen Melder aktiv. Insofern muss das Täuschungs- bzw. Fehl- alarmrisiko eigentlich nicht für hoch betrachtet werden. Insofern könnte wie in den restlichen Zeiten auch hier eine direkte Verständigung der Feuerwehr in Betracht kommen.
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 12 von 21
[Seite 13]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
zueinander liegenden Außentreppen/ Gerüsttreppen (vgl. hierzu Abschnitt 4.3) für die Bauphase trockene Steigleitungen einzurichten. Auch provisorische Steigleitungen für die Baustelle, welche am Gerüst befestigt werden, sind hier aus Sicht der Feuerwehr möglich.
5 Die DIN 14461-2 und DIN 14462 sind zu beachten (z.B. hinsichtlich der Ausführung von Einspeise- und Entnahmestellen). Entnahmestellen werden ab dem 1.OG angeordnet und sind in Wandschränken geplant. An den Tiefpunkten sind Entwässerungsmöglich- keiten vorzusehen.
3.4 Tragbare Feuerlöscher 10
Tragbare Feuerlöscher nach DIN EN 3 dienen zur Brandbekämpfung von Entstehungs- bränden, soweit für den Nutzer eine Eigengefährdung auszuschließen ist. Sie sind in ausreichender Anzahl im Baustellenbereich vorzuhalten, z.B. unter Anwendung der ASR A2.2 „Maßnahmen gegen Brände“.
15 Die Verteilung der tragbaren Feuerlöscher ist zwischen dem übergeordneten Brand- schutzbeauftragen der Baustelle und dem SiGeKo abzustimmen.
Es wird empfohlen, generell Wasser- und Schaumlöscher, z.B. 6 Liter-Wasserlöscher mit jeweils 6 Löscheinheiten zu verwenden. Der Einsatz von Pulverlöschern soll nur erfolgen, wenn Wasser- und 20 Schaumlöscher für die im Arbeitsbereich vorhandenen Brandklassen nicht geeignet sind.
Es ist während der Bauphase fortwährend sicherzustellen, dass ausreichend tragbare Feuerlöscher vorhanden sind und diese leicht genutzt werden können.
25 Die Funktionstüchtigkeit der Geräte ist turnusmäßig zu prüfen.
3.5 Rauchableitung
Grundsätzlich müssen die Baustellenbereiche im Bedarfsfall durch die Feuerwehr ent- raucht werden können.
30 Gemäß [KK] erfolgt die Rauchableitung in den oberirdischen Geschossen aus den an der Fassade angeordneten Klassenzimmern über die öffenbaren Fenster; aus dem ge- schossübergreifenden Atrium über maschinelle Rauchabzugsanlagen über Dach.
Während der Bauzeit erfolgt die Rauchableitung über manuell zu öffnende Fenster und 35 Türen in der Außenwand bzw. über das Atrium, solange dies noch nicht geschlossen ist.
3.6 Sicherheitsbeleuchtung, Rettungszeichen
Bauseits wird fallweise eine Sicherheitsbeleuchtung nach Maßgabe des SiGeKo instal- liert. Diesbezüglich bestehen seitens der Brandschutzplanung keine Anforderung. 40
Soweit erforderlich, sind die Zugänge zu den Treppenräumen auch provisorisch mit (langnachleuchtenden) Rettungszeichen nach DIN 4844 / ISO 7010 zu kennzeichnen.
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 13 von 21
[Seite 14]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
4 Flucht- und Rettungswege
4.1 Allgemein
Allgemein gilt, dass die Baustelle so einzurichten ist, dass die Zufahrt für Einsatzkräfte möglich ist und Flächen und Einrichtungen für die Feuerwehr nicht eingeschränkt wer- den. 5
Die Flucht- und Rettungswege dienen gleichzeitig als Angriffswege für die Feuerwehr.
Flucht- und Rettungswege dürfen nicht als Abstellflächen verwendet werden.
4.2 Horizontale Flucht- und Rettungswege 10
Je Bauabschnitt und Geschoss müssen mindestens zwei, möglichst entgegengesetzt liegende Ausgänge ins Freie bzw. Zugänge zu vertikalen Rettungswege erreichbar sein. Vorzugsweise sind diese wie im Konzept von [KK] direkt über die Fassade zu führen. D.h. das Vorhandensein des umlaufenden Fluchtbalkons bzw. eines entspre- chenden Gerüsts wird in den einzelnen Bauphasen für erforderlich erachtet. 15
Im Zuge des Baufortschritts ergibt sich die ggf. Notwendigkeit, dass sich die Rettungs- wegführung innerhalb der Baustelle ändert. Die Anbindung jeder Ebene an zwei verti- kale Rettungswege ist aber stets aufrecht zu erhalten.
20 Unter sinngemäßer Anwendung von BayBO Art. 33 Abs. 2 sollen Ausgänge ins Freie bzw. die Zugänge zu vertikalen Rettungswege in einer Entfernung von maximal 35 m erreichbar sein.
4.3 Vertikale Rettungswege
Gemäß Besprechung mit der Feuerwehr Nürnberg [1] wurde abgestimmt, dass immer 25 mindestens zwei, diagonal zueinander liegende, Außentreppen/ Gerüsttreppen für den Feuerwehrangriff, aufgrund der zur Verfügung stehenden Schlauchlängen, erforderlich sind und mit dem umlaufenden Fluchtbalkon bzw. einem Gerüst verbunden sind. Diese dienen gleichzeitig der vertikalen Rettungswegführung. Ggf. erachtet der SiGeKo wei- tere vertikale Rettungswege für erforderlich. 30
Sollten Bautätigkeiten z.B. eine kurzzeitige Sperrung eines Treppenraums/ Außen- treppe erforderlich machen, sind die erforderlichen Kompensationsmaßnahmen mit dem Brandschutzbeauftragten abzustimmen.
35 Zur eindeutigen Kennzeichnung der vertikalen Rettungswege – siehe Ziffer 3.6.
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 14 von 21
[Seite 15]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
5 Abschnittsbildung
5.1 Innerhalb des Gebäudes
Die Abmessungen des Schulgebäudes betragen hier 65m x 65m (inkl. Fluchtbalkone), eine BayBO- konforme Brandabschnittsbildung ist hier für den Endzustand aufgrund der anlagentechnischen Maßnahmen nicht vorgesehen und durch den geplanten Ent- 5 wurf auch nicht möglich. Das Gebäude stellt einen Brandabschnitt dar.
Dadurch sind auch während der Bauphase baulich- provisorische Maßnahmen zur Ver- besserung des Brandschutzes nur sehr begrenzt möglich. Auch die Feuerwehr Nürn- berg weist auf den betrieblichen/ organisatorischen Brandschutz als oberstes Ziel hin – 10 ein Brand muss möglichst verhindert werden, vgl. Abschnitt 6. Durch einen Brand kann ein nicht unwesentlicher Sachschaden bis hin zu einem Komplettverlust nicht ausge- schlossen werden.
5.2 Außerhalb des Gebäudes / Baustelleneinrichtung
Die BE-Flächen / temporäre Baustelleneinrichtungen sind so anzuordnen, dass Ret- 15 tungswege und Flächen für die Feuerwehr nicht beeinträchtigt werden, ferner dass ein entsprechend großer Abstand zu den Gebäuden besteht.
Auch Abfallsammelstellen oder -container müssen einen Abstand von mind. 5 m zum angrenzenden Gebäude halten. 20
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 15 von 21
[Seite 16]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
6 Vermeidung von Brandgefahren
6.1 Rauchverbot
Im Baustellenbereich herrscht generelles Rauchverbot. Rauchen ist ausschließlich in ausgewiesenen Raucherbereichen außerhalb des Gebäudes im Baufeld erlaubt, vgl. [2]. 5
6.2 Ordnung und Sauberkeit / Minimierung von Brandlasten
Auch auf der Baustelle gilt der Grundsatz der Ordnung und Sauberkeit.
Brandlasten im Baustellenbereich, insbesondere im Gebäude, sind nach Möglichkeit zu minimieren. Brennbare Verpackungen, Folien und sonstige brennbaren Hilfsmittel 10 sind nach ihrem Einsatz unverzüglich, spätestens täglich zu entfernen.
6.3 Abfälle
Im Sinne der Ordnung und Sauberkeit sind Abfälle unverzüglich, spätestens täglich zu beseitigen bzw. an die vorgegebenen Sammelstellen (möglichst außerhalb des Gebäu- des) zu verbringen. Diese Müllsammelstellen werden ebenfalls mind. täglich geleert. 15
Die Sammlung größerer Mengen Abfall muss außerhalb des Gebäudes erfolgen.
6.4 Gefahrstoffe
Beim Einsatz von
20
- brandfördernden Stoffen,
- hochentzündlichen Stoffen,
- leicht- oder selbstentzündlichen Stoffen,
- brennbaren Flüssigkeiten mit einem Flammpunkt unter 21 °C
- Stoffe die mit Wasser reagieren 25
ist zunächst zu prüfen, ob eine Substitution des Stoffes mit verhältnismäßigen Mitteln möglich ist oder ob die Bautätigkeit einen Einsatz zwingend erforderlich macht.
Die Vorhaltung und Verwendung auf der Baustelle ist – unter Vorlage der zugehörigen 30 Sicherheitsdatenblätter sowie der Gesamtmenge – mit dem übergeordneten Brand- schutzbeauftragten / dem SiGeKo abzustimmen. Eine Bevorratung innerhalb des Ge- bäudes (auch nur des jeweiligen Tagesbedarfs) ist auszuschließen.
6.5 Druckgasflaschen
Gasflaschen dürfen nur in ausgewiesenen Räumen/Flächen aufbewahrt werden und 35 sind entsprechend den Vorgaben des jeweiligen Sicherheitsdatenblatts zu lagern.
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 16 von 21
[Seite 17]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Die Vorhaltung und Verwendung auf der Baustelle ist – unter Vorlage der zugehörigen Sicherheitsdatenblätter – mit dem übergeordneten Brandschutzbeauftragten / dem Si- GeKo abzustimmen. Eine Bevorratung innerhalb des Gebäudes (auch nur des jeweili- gen Tagesbedarfs) ist auszuschließen.
6.6 Wärmeerzeugende Geräte 5
Es dürfen nur elektrische Heiz-, Lüftungs- oder Trocknungsgeräte verwendet werden; Heizgeräte sind nur mit Sicherheitsthermostat zulässig.
Es dürfen nur für die jeweilige Nutzung geeignete Geräte verwendet werden. Jeder Auftragnehmer hat im Rahmen seiner Eigenverantwortung dafür zu sorgen, dass wär- 10 meerzeugende und andere elektrische Geräte
− den allgemein anerkannten Regeln der Technik entsprechen, − vorschriftsmäßig betrieben, − in ausreichendem Abstand zu brennbaren Stoffen/Einbauten eingesetzt, 15 − während des Betriebes entsprechend überwacht werden und − nach Arbeitsende ausgeschaltet sind.
Der Betrieb von offensichtlich schadhaften oder defekten Elektrogeräten ist grundsätz- lich unzulässig. Diese Geräte sind nicht mehr zu verwenden und unverzüglich zu ent- 20 fernen bzw. zu entsorgen. Reparaturen sind nur durch Fachfirmen zulässig.
6.7 Feuergefährliche Arbeiten
Feuergefährliche Arbeiten sind innerhalb des Gebäudes soweit möglich zu vermeiden.
Ist dies nicht möglich, ist die Durchführung von feuergefährlichen Arbeiten frühzeitig mit 25 dem Brandschutzbeauftragten der Baustelle abzustimmen – siehe Ziffer 2.4.
In jedem Fall ist eine Brandwache zu stellen.
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 17 von 21
[Seite 18]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Anhang 1 - Brandschutzordnung für die Baustelle MBG
Hausalarm betätigen
(Sirenen, Blitzleuchten)
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 18 von 21
[Seite 19]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
Anhang 2 - Entscheidungsvorlage BMA
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 19 von 21
[Seite 20]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 20 von 21
[Seite 21]
KERSKEN + KIRCHNER GmbH . Pienzenauerstraße 7 . D-81679 München
240419_BSK Baustelle MBG REV.1 Seite 21 von 21