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SiGe-Plan 19362_2026-03-19 klein.pdf

Übergeordneter Brandschutzbeauftragter für den Neubau eines Gymnasiums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 07.10.2026, 15:02 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.deutsche-evergabe.de

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Projekt:

Neubau Martin-Behaim-Gymnasium

Schultheißallee 1 90478 Nürnberg

Bauherr:

WBG KOMMUNAL GmbH

Beuthener Str. 41 90471 Nürnberg

Sicherheits- und

Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

Stand: 19.03.2026

Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination:

Bissinger Straße 2 73230 Kirchheim Tel.:07021/5098910

Bearbeiter: M. Kochendörfer / A. Kalaba-Vidovic / P. Drescher Aktualisiert: I.B

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HESS SACHVERSTAENDIGE Projekt 19362 Datum: 19.03.2026 Neubau Martin-Behaim- Gymnasium

Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

Inhaltsverzeichnis

  1. Allgemeines - Erläuterungen 1.1 Vorbemerkungen 1.2 Beschreibung der Baumaßnahme 1.3 Umsetzung des SiGe-Plans

  2. Vorankündigung

  3. Formblätter 3.1 Ersthelfer 3.2 Firmeninterne Sicherheitsunterweisung 3.3 Baustellenordnung 3.4 Gefährdungsbeurteilung

  4. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan 4.1 Gewerkeplan 4.2 Vorgaben der BG-Bau (Bausteine Gelbe Mappe) 4.3 Ablaufplan 4.4 Notfallplan

  5. Tagesberichte, Protokolle und Prüfbestätigungen

  6. Baumerkmalsakte

  7. Planverzeichnis

  8. Anhang 8.1 Baustellenordnung 8.2 Erlaubnisschein für Heißarbeiten 8.3 Checkliste Winterbau 8.4 Sicherheitsbeleuchtung ASR A3.4/3 8.5 Anleitung zur Ersten Hilfe

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Nach BaustellV §3 Abs2

1. Allgemeines - Erläuterungen

1.1. Vorbemerkungen

™ Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen ist seit Inkrafttreten der Baustellenverordnung verstärkt Aufgabe der Bauherrschaft. Mit der Erstellung eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes bereits in der Planungsphase, dessen Fortschreibung während der Ausführung und der Verstärkung der Unternehmen übergreifenden Koordination vor Ort soll ein entscheidender Beitrag zu mehr Sicherheit auf der Baustelle geleistet werden.

™ Die Baustellenverordnung ist im Zusammenhang mit dem Arbeitsschutzgesetz anzuwenden. Hierdurch ergibt sich, dass die bisherigen Verantwortlichkeiten der Bauleitung und der einzelnen Unternehmer in keiner Weise durch diese Verordnung eingeschränkt werden.

™ Die Baustellenverordnung unterstreicht dies in § 5 "Pflichten der Arbeitgeber". Hier ist festgelegt, dass die Arbeitgeber bei der Ausführung der Arbeiten die erforderlichen Maßnahmen des Arbeitsschutzes zu treffen haben, sie haben des Weiteren die Hinweise des Koordinators und den Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan zu berücksichtigen.

™ Der Sicherheit- und Gesundheitsschutzplan ist kein abgeschlossenes System, sondern wird in Zusammenarbeit mit allen Baubeteiligten im Bauverlauf fortgeschrieben.

™ Der Sicherheit- und Gesundheitsschutzplan ist als Chance für die beteiligten Firmen zu verstehen; mögliche unterschätzte oder nicht erkannte Gefahrenquellen im Bauablauf aufzu- decken und diesen somit zum eigenen Vorteil zu optimieren.

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Nach BaustellV §3 Abs2

1.2. Beschreibung der Baumaßnahme

1.2.1 Lage

Die Baumaßnahme befindet sich in der Schultheißallee 1 in 90478 Nürnberg.

1.2.2 Baubeschreibung

Bei dieser Baumaßnahme handelt es sich um den Neubau des Martin-Behaim-Gymnasiums. Das neue Schulgebäude des mathematisch-naturwissenschaftlichen und neusprachlichen Martin- Behaim-Gymnasiums MBG wird 6,5-zügig geplant und ist für rund 1.700 Schülerinnen und Schüler und rund 130 Lehrkräfte bzw. Beschäftigte ausgelegt mit einer Nutzfläche von insgesamt rund 12.000 m². Zusätzlich werden 7 Turnhallen (3+1 für die Schülerinnen des MBG und 3 für die Schülerinnen des benachbarten Neues Gymnasium Nürnberg NGN) mit einer Nutzfläche von rund 3.000 m² und Flächen für den Außensport errichtet sowie eine Mensa für MBG und NGN zur gemeinsamen Nutzung durch ca. 1.600 Personen in 3 Schichten mit einer Nutzfläche von rund 1.500 m². Der neben dem Grundstück verlaufende Fischbach soll renaturiert, für den Schulbetrieb erlebbar und in Teilen nutzbar gemacht werden. Die Fläche des Baugrundstückes beträgt rund 31.260 m².

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Nach BaustellV §3 Abs2

1.3 Umsetzung des SiGe- Plans

Nach der Baustellenverordnung ist der Koordinator in der Ausführungsphase verpflichtet, auf die Umsetzung des SiGe-Plans hinzuwirken.

Zur Umsetzung schlagen wir deshalb folgende Maßnahmen vor:

  1. Weiterleitung des SiGe-Plans durch den Koordinator gegenüber den Bau-Beteiligten. (Teilen Sie uns dessen Kontaktdaten baldmöglichst mit)

  2. Sicherheitseinweisungen der Arbeitnehmer durch den Koordinator. Dies geschieht im Rahmen, unserer Begehungen gegenüber den Vertretern der beteiligten Firmen.

  3. Der SiGe-Plan liegt auf der Baustelle aus. Dieser beinhaltet die, auf den betreffenden Baustellen einzuhaltenden Vorgaben (laut: BG-<Wk* ;hX[jiijsjj[dh_Y^jb_d[* M_MjhW|'

  4. Wichtige Notfallnummern sollten ebenfalls dauerhaft auf der Baustelle angebracht werden (Rettungsdienste (DRK etc.), Feuerwehr, Krankenhäuser, Notfallärzte). Sollte auf der Baustelle vorzugsweise eine interne Notfallnummer angewählt werden, so geben Sie uns diese bitte rechtzeitig bekannt.

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Nach BaustellV §3 Abs2

2. Vorankündigung (Kopie)

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Nach BaustellV §3 Abs2

3. Formblätter Ersthelfer, Sicherheitsunterweisung, Baustellenordnung

und Gefährdungsbeurteilung

3.1 @ehcXbWjj€Bestätigung der beauftragten Unternehmen über Ersthelfer auf der Baustelle"

3.2 @ehcXbWjj €Bestätigung der beauftragten Unternehmen über die erfolgte Sicherheits- unterweisung der Mitarbeiter"

3.3 @ehcXbWjj€Bestätigung über den Erhalt der Baustellenordnung" Baustellenordnung siehe Anhang

3.4 @ehcXbWjj €Bestätigung der beauftragten Unternehmen über die zu erbringende Gefährdungsbeurteilung adZ_[<Wkb[_jkd]~

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Nach BaustellV §3 Abs2

3.1 Bestätigung der beauftragten Unternehmen über Ersthelfer auf der

Baustelle

Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass genügend seiner Mitarbeiter als Ersthelfer nach BGV A 5 (vormals VBG 109 §6) ausgebildet sind. Diese sind namentlich schriftlich der Bauleitung bekanntzugeben.

BGV A 5 Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass für die Erste-Hilfe-Leistung Ersthelfer mindestens in folgender Zahl zur Verfügung stehen:

  1. Bei bis zu 20 anwesenden Versicherten ein Ersthelfer
  2. Bei mehr als 20 anwesenden Versicherten a) in Verwaltungs- und Handelsbetrieben 5 %, b) in sonstigen Betrieben 10 %.

Von der Zahl der Ersthelfer nach Nummer 2 kann im Einvernehmen mit der Berufsgenossenschaft unter Berücksichtigung der Organisation des betrieblichen Rettungswesens und der Gefährdung abgewichen werden.

Firma: Anzahl Mitarbeiter Ersthelfer Datum/Unterschrift: Name

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Nach BaustellV §3 Abs2

3.2 Bestätigung der beauftragten Unternehmen über die erfolgte

Sicherheitsunterweisung der Mitarbeiter

Der Unternehmer hat die Mitarbeiter über mögliche Gefahren unterwiesen, die sich aus der Arbeit ergeben können. Die Unterweisung wird üblicherweise von betrieblichen Vorgesetzten durchgeführt. Die Fachkräfte für Arbeitssicherheit unterstützen diese Unterweisung und informieren über allgemeine Unfall- und Gesundheitsgefahren. Die Unterweisung ist in festgelegten Zeitabständen, mindestens jedoch jährlich, zu wiederholen (bei Jugendlichen mindestens halbjährlich).

Die für das Unternehmen geltenden Unfallverhütungsvorschriften sind an einer geeigneten Stelle auszulegen, damit sich jeder Mitarbeiter selbst informieren kann. Den mit der Unfallverhütung betrauten Personen sind die einschlägigen Unfallverhütungsvorschriften auszuhändigen.

Der Auftragnehmer bestätigt, dass Betriebsanweisungen in einer den Mitarbeitern verständlichen Sprache zur Einsicht auf der Baustelle vorliegen.

Notwendige Sachkundigen- oder Sachverständigenprüfkontrolle sowie sonstige Nachweise haben bei den Unternehmen auf der Baustelle vorzuliegen.

Firma: Fachkraft für Verantwortlich: Datum/Unterschrift: Arbeitssicherheit

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

3.3 Bestätigung über den Erhalt der Baustellenordnung

Der Auftragnehmer muss seine Beschäftigten und seine Nachunternehmer über den Inhalt dieser Baustellenordnung informieren.

Firma: Verantwortlich: Datum/Unterschrift:

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

3.4 Bestätigung der beauftragten Unternehmen über die zu erbringende

Gefährdungsbeurteilung an die Bauleitung

Nach dem Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) und der Unfallverhütungsvorschrift "Grundsätze der Prävention" (BGV A1 bzw. GUV-V A1) sind alle Arbeitgeber - unabhängig von der Anzahl der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter - dazu verpflichtet, eine Gefährdungsbeurteilung durchzuführen.

§ 5 ArbSchG regelt die Pflicht des Arbeitgebers zur Ermittlung und Beurteilung der Gefährdungen und konkretisiert mögliche Gefahrenursachen und Gegenstände der Gefährdungsbeurteilung.

§ 6 ArbSchG verpflichtet Arbeitgeber, das Ergebnis der Gefährdungsbeurteilung, die von ihm festgelegten Arbeitsschutzmaßnahmen und das Ergebnis ihrer Überprüfung zu dokumentieren. Der Arbeitgeber kann die Gefährdungsbeurteilung selbst durchführen oder andere fachkundige Personen, z. B. Führungskräfte, Fachkräfte für Arbeitssicherheit oder Betriebsärzte, damit beauftragen, wobei die Verantwortung für die Durchführung der Gefährdungsbeurteilung und die Umsetzung der Ergebnisse beim Arbeitgeber verbleibt.

Firma: Verantwortlich: Datum/Unterschrift:

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Nach BaustellV §3 Abs2

4. Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

4.1 Gewerkeplan

4.2 BG Bau Bausteine (Gelbe Mappe)

4.3 Ablaufplan

4.4 Notfallplan

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Nach BaustellV §3 Abs2

4.1 Gewerkeplan

Gliederung: Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan -Gewerkekatalog -

  • Baustelleneinrichtung
  • Erdbauarbeiten
  • Rohbauarbeiten
  • Gerüstbauarbeiten
  • Stahlbau-und Metallbauarbeiten
  • Fensterbauarbeiten
  • Fassadenbauarbeiten
  • Dachabdichtungsarbeiten
  • Klempnerarbeiten
  • Elektroarbeiten
  • Heizungs-Lüftungs-und Sanitärarbeiten
  • Trockenbauarbeiten
  • Innenputz-, Maler-und Lackierarbeiten
  • Estricharbeiten
  • Bodenbelagsarbeiten
  • Tischlerarbeiten
  • Fliesen und Plattenarbeiten
  • Brandschutzarbeiten
  • Aufzugsbauarbeiten
  • Sanitärtrennwände
  • Geländermontagearbeiten
  • Außenanlage
  • Gebäudereinigung Sicherheits-und Gesundheitsschutzplan-Ablaufplan - gemäß Bauzeitenplan desArchitekten

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Die nachfolgende Zusammenstellung der einzelnen Gefährdungen für die jeweiligen Gewerke ersetzt nicht die Gefährdungsbeurteilung eines Auftragnehmers nach §§ 5,6 ArbSchG.

BaustelleneinrichtungBaustellensicherungZutritt UnbefugterDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~* DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~* Baustellenordnung, BM 10.2Bauzaun Türen und ToreBauzaun aus miteinander verbundenen Elementen, Tor abschließbar
VersorgungStromschlag Fluten der Baustelle Explosionsgefahr BrandgefahrBetriebssicherheits- verordnung (BetrSichV) DGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ..." DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" ASR A2.2. Maßnahmen gegen Brände DGUV Information 203-006 VDE-Vorschriften €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) BM 01.2 Versorgung und EntsorgungStrom }vom Netz Strom }Aggregat Wasser }vom Netz Wasser }Tankwagen Gas }vom Netz Gas }Gasbehälter Telefon /Funktelefon FaxWitterungsschutz sicherstellen. Auf ausreichend Zahl der Baustromverteiler achten ->Kabelsalat vermeiden. Frostschutz bei Wasserzapfstellen bedenken. Abstandsregelungen bei Gas beacht- en, nicht unter Kranschwenkbereich.
EntsorgungGesundheitsgefahr UmweltgefahrDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ Baustellenordnung BM 01.2 Versorgung und EntsorgungAbwasser }ins Netz Abwasser }Tank AbfallwirtschaftTrennung der Abfälle sicherstellen
Sozialeinrichtungen allgemeinGesundheitsgefahrArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinien DGUV Vorschrift 1Tagesunterkünfte SanitäranlagenTagesunterkünfte, Waschräume, Toiletteneinrichtungen und Sanitätsräume nur an ungefährlichen

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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€AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~Stellen Reinigung sicherstellen!
-TagesunterkünfteArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie ASRA4.2 + ASR A 4.4 DGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ BM 01.3.1-3.3 BG-Bau GM A 025Müssen für mehr als 4 Pers. und länger als eine Woche errichtet werden
-WaschräumeArbeitsstättenverordnung DGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.1Der Unternehmer hat für seine Beschäftigten Waschgelegenheiten vorzuhalten, wenn es die Art der Tätigkeit, gesundheitliche Gründe oder die Anzahlder MA (ab 10) fordern
-ToilettenräumeArbeitsstättenverordnung DGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ Arbeitsstättenrichtlinie ASR A4.1Bei mehr als 15 MA für mehr als 2 Wochen sind Toilettenräume mit Toiletten, Bedürfnisständen und Waschgelegenheiten in ausreichender Menge vorzuhalten. Sie sind zu belüften, zu beleuchten und vom 15.10.-30.04 zu beheizen.
Erste HilfeArbeitsstättenverordnung DGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Information 204-006 €;db[_jkd]pkh?hij[dB_b[~ Arbeitsstättenrichtlinie ASR A 4.3 BM 01.3.12-3.14Auf jeder Baustelle müssen die zur ersten Hilfe erforderlichen Mittel vorhanden sein. Die Aufbewahrungsstellen müssen gekennzeichnet seinVorhanden sein muss: Meldeeinrichtung Aushang "Erste Hilfe" Krankentrage (ab 10MA) Sanitätsraum (ab 50 MA) Baustellensanitäter (ab 100MA) Verbandskasten DIN13157 (bis 10MA) Verbandskasten DIN13169 (bis 20MA) 2Verbandskasten DIN13169 (ab 51MA) Ersthelfer bis 20MA 1 x Ersthelfer ab 21MA 10%
Allgemeinbeleuchtung Im FreienErhöhte Unfallgefahr Absturz, Stolpern,Arbeitsstättenverordnung DGUV Vorschrift 1Öffentliche Beleuchtung BaustellenbeleuchtungFür die Hauptverkehrswege im Freien wie z.B. Wege, Straßen, Lagerplätze

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Rutschen€AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" ASR A3.4 Beleuchtung DIN EN 12464-2ist für die Dauer der Bauzeit eine Allgemeinbeleuchtung einzurichten. Eine vorhandene Straßenbeleuchtung kann eingerechnet werden. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 15 Lux betragen.
Allgemeinbeleuchtung Im GebäudeErhöhte Unfallgefahr Absturz, StolpernDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ..." VDE-Vorschriften ASR 7/3 Künstliche Beleuchtung DIN EN 12464-1/2BaustellenbeleuchtungFür eine ausreichende Beleuchtung der Flucht-und Verkehrswegesowie der Arbeitsplätzeist Sorge zu tragen. Stolperfallensind zu vermeiden. Die Beleuchtungsstärke muss mindestens 15 Lux betragen.
BaustellenverkehrDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ BaustellenordnungBaustelleneinrichtung mit Verkehrszeichenplan Abreinigen der LKW- Reifen sicherstellenVerkehrsschau, Verkehrsplan erstellen, Verkehrszeichen zur Regelung, Bauzaun als Abgrenzung zur öffentlichen Straße
Sicherung zum öffentlichen StraßenverkehrStraßenverkehrsordnung (StVO) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen und Richtlinien für Sicherungsarbeiten an Arbeitsstellen an Straßen (ZTV-SA)Verkehrsrechtliche Anordnung, Verkehrszeichenplan / Regelplan WarnkleidungSicherheitsabstände einplanen
Baumaschinen gewerkübergreifendGefahr durch unsach- gemäße Bedienung und mangelnde WartungDGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 101-003Bestimmungsgemäße Nutzung sicherstellen Nachweis der jährlichenGefahrbereich berücksichtigen

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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€Omgang mit beweglichen UVV-Untersuchungen am MjhWx[dXWkcWiY^_d[d~ Gerät anbringen Anforderungen an Maschinenführer beachten

ErdbauarbeitenHochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Absperrungen SeitenschutzAbsturzkanten mit dreiteiligem Seitenschutz oder Absperrungen in ausreichender Entfernung (2 m) sichern Bauzaunelemente und Absperrschranken sind nicht kippsicher.
Stöße, Quetschungen,DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bdSorgfältiges Handhaben und warten der Gerätschaften, Gefahrbereich sichern, 2. Mann, PSA
Zugänge zu hoch-/ tiefgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~ BG-Bau GM A 026, B 100, B131, B 132Anlegeleitern, Treppenturm Bautreppen
Geböschte Baugruben und GräbenVerschütten, Ersticken, Quetschungen,DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ >CH2/02€<Wk]hkX[dkdZ AhsX[d~ BG Bau GM C 469Standsicherheitsnachweis Böschungab 5 m Böschen gemäß Bodenklasse ArbeitsraumMit fortschreitendem Aushub sichern, Absperrungen, Seitenschutz Sicherheitsabstände einhalten Lastfreier Schutzstreifen von 60 cm Bis 12 to -1 m

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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SeitenschutzAb 12 to }2 m
Verbaute BaugrubenAbsturz, Quetschungen, Verschütten, ErstickenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ >CH2/02€<Wk]hkX[dkdZ AhsX[d~ BG Bausteine C 470Normverbau Standsicherheitsnachweis Seitenschutz, ArbeitsraumMit fortschreitendem Aushub sichern, Absperrungen, Seitenschutz
Verbaugeräte GleitschienenverbauAbsturz, Quetschungen, Verschütten, ErstickenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ >CH2/02€<Wk]hkX[dkdZ AhsX[d~ GM BG-Bau B-189Die Arbeitsraum-und Mindestgrabenbreiten sind zu beachten. Der Verbau muss die auftretenden Belastungen aufnehmen können. Ggf. ist ein statischer Nachweis vorzulegen. Der Verbau muss bis zur Grabensohle reichen. Mittig gestützte Verbaugeräte nur bis 4 m Grabentiefe, rand-und rahmengestützte Verbaugeräte nur bis zu 6 m Grabentiefe einsetzen. Hohlräume sind sofort kraftschlüssig zu verfüllen. Am oberen Rand ist beidseitig ein mindestens 0,60 m breiter Schutzstreifen freizuhalten. Verbaugeräte dürfen einzeln nur eingesetzt werden, wenn beide Stirnwände verbaut sindBei mindestens steifen bindigen Böden darf der Verbau in Bauzuständen, die in wenigen Tagen beendet sind, bis zu 0,50 m oberhalb der Grabensohle enden, wenn keine besonderen Einflüsse vorhanden sind und kein Erddruck aus Bauwerkslasten aufzunehmen ist. Der Überstand über Geländeoberkante muss bei wGrabentiefen bis 2,0 m mind. 5 cm betragen, wGrabentiefen über 2,0 m mind.10 cm betragen. Die waagerechte Ausrichtung der Streben im Einbauzustand ist zu jeder Bauphase zu gewährleisten. Die Standsicherheit der Baugrube muss zu jedem Zeitpunkt gewährleistet sein.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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z.B. durch eine Stahlplatte (Schachtverbau oder Leitungsreparatur)
Zugänge in Baugruben / GräbenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Uc]Wd]c_jF[_j[hd|~ BG-Bau GM B 100, B 131Anlegeleitern, Treppen, Bautreppe TreppenturmStandsicherheit der Arbeitsmittel sicherstellen
Gründungen neben Fundamenten UnterfangungenGefährdung der Standsicherheit von Gebäuden und Baugruben, Einsturz, VerschüttenDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 1054 DIN 4017 DIN 4123 DIN 4124 BG-Bau GM 468Bodengutachten, Einhaltung der zul. Bodenpressung, Grundwasserspiegel, Rückverankerungen, Aussteifung der Gebäude, Abschnittsweises Vorgehen nach DIN 4123Folgende Punkte müssen erfüllt sein: }Gebäude, Boden und Grundwasser, }Planung und Bauleitung, }Bautechnische Unterlagen, }Bodenaushubgrenze, }Bauleitung, }Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden
Ausschachtungen neben GebäudenGefährdung der Standsicherheit von Gebäuden, Stützmauern und Baugruben, Einsturz,DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 1054 DIN 4017 DIN 4123 DIN 4124 BG-Bau GM C 467 und 468Bodengutachten, Einhaltung der zul. Bodenpressung, Grundwasserspiegel, Rückverankerungen, Aussteifung der Gebäude, Abschnittsweises Vorgehen nach DIN 4123Folgende Punkte müssen erfüllt sein: }Gebäude, Boden und Grundwasser, }Planung und Bauleitung, }Bautechnische Unterlagen, }Bodenaushubgrenze, }Bauleitung, }Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, Stützmauern
FaulgaseErstickungsgefahr, VergiftungBetriebssicherheits- verordnung, Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge, Biostoffverordnung DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Regel 103-003,zugelassene und geeignete Messgeräte verwenden, mindestens Vierfachmessgeräte, Atemschutz, Betriebsabweisung, techn. Lüftungs- möglichkeiten,Mindestens einen Sicherungsposten einsetzen

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
Arbeiten in umschlossenen Räumen von abwassertechnischen Anlagen, DGUV Regel 112-199 Retten aus Höhen und Tiefen mit persönlichen Absturzschutzausrüstungen DGUV Regel 112-190PSA
GefahrenbereicheDiverseDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~Abstand halten, Absperren
Tragen schwerer LastenGesundheitsgefahr durch Heben zu schwerer LastenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Information 208-033 €<[bWijkd]|~ BG-Bau GM B 161, B 164, B 215, D 506Versetzgeräte Greifer, HebezeugeDurch vorausschauende Baustellen- logistikplanung rechtzeitig schwere Lasten mit dem Kran verheben
SchachtöffnungenAbsturz, QuetschungenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~Lagegesicherte AbdeckungenSchächte sind vollständig, durchbruchsicher, unverrückbar abzudecken
SchweißenErblindung Brandgefahr ErstickenBetriebssicherheits- verordnung (BetrSichV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Information 209-010 Lichtbogenschweißer DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]ledLüftung Atemschutzgeräte Persönliche Schutzausrüstung BrandschutzSchweißerlaubnis vorlegen; Zweiter Mann zur Sicherung/Brand- wache abstellen; In Innenräumen Lüftung sicherstellen. Feuerlöscher griffbereit zur Hand haben.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ BG-Bau GM C423, C 424

RohbauarbeitenMontage FertigteileAbsturz Verletzung durch Umkippen Fertigteile QuetschungenBetriebssicherheits- verordnung, DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[j[d~ >AOPPehiY^h\j30€EhWd[~ DGUV Regel 101-005 €BeY^p_[^XWh[ J[hied[dWk\dW^c[c_jj[b~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Regel 101-011 €?_diWjpledMY^kjpd[jp[d~ DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 BG-BauGM B 100, B 102, B 164, B 215Montageanleitung vorhalten und beachten, Schutznetze, Anseilschutz, Lagesicherung der Fertigteile HubarbeitsbühnenDer Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht zählt gemäß der Baustellenverordnung (Anhang II <Wkij[bbP'pk€<[iedZ[hi][\s^hb_Y^[ ;hX[_j[d~, Eine Montageanleitung ist auf der Baustelle vorzuhalten. Parallel zu dem Aufrichten der Konstruktion Sicherungsmaßnahmen treffen, z.B. Auffangnetze an Träger befestigen, so dass sie bei Montage bereits gespannt sind. Sicherer Stand der Krane, Hebebühnen sicherstellen, Schwenkkreis freihalten;
SchalungenEin-/Umstürzen der SchalungenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~Lehrgerüste Stellplätze TaktpläneSystemgerechte Absprießungen verwenden.
BausprießeUmkippenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~LagesicherungLagesicherung durch Vernageln oder mit Stahlschuhen

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
BodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzBodenöffnungen sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^ktz ][][d;Xijkhp~Seitenschutz SchutzgerüstMit fortschreitender Montage sichern
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_tung für den Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~ BG-Bau GM A 026, B 100, B131, B 132Anlegeleitern, Treppenturm, Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang, Bautreppen, BehelfstreppenGerüste und Bautreppen sind auch Fluchtwege und sind daher immer freihalten. Aufstiegshöhenab5 msind über Gerüsttürme sicherzustellen. Dauerhafte Zugänge über Anlegeleitern sind nicht zulässig.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 208-016Seitenschutz Arbeitsgerüste Fanggerüst Betoniergerüste AnseilschutzMit fortschreitender Montage sichern Zugänge/Fluchtwege zügig herstellen Fanglage beachten: Bis 2 m Absturz: Fanglage min. 0,90 m Bis 0 m Absturz: Fanglage min. 0,60 m

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Handlungsanleitung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ DIN EN 12810 DIN EN 12811
Schächte vertikalAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100Seitenschutz Abdeckungen PodesteVor Montagebeginn sind Öffnungen abzudecken bzw. zu umwehren; Schächte sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
Tragen schwerer LastenGesundheitsgefahr durch Heben zu schwerer LastenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Information 208-033 €<[bWijkd]|~ BG-Bau GM B 161, B164, B 215, D 506Hebebühnen Mauersteinversetzgeräte Mauerstein- versetzmaschinen HebezeugeDurch vorausschauende Baustellen- logistikplanung rechtzeitig schwere Lasten mit dem Kran verheben
SchweißenErblindung Brandgefahr ErstickenVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Information 209-010 Lichtbogenschweißer DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) DGUV Regel 112-190Lüftung Atemschutzgeräte Persönliche Schutzausrüstung BrandschutzSchweißerlaubnis vorlegen; Zweiter Mann zur Sicherung/Brand- wache abstellen; In Innenräumen Lüftung sicherstellen. Feuerlöscher oder Löschmittel griffbereit zur Hand haben.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
€<enutzung von ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ BG-Bau GM C423, C 424
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~SeitenschutzBautreppen sind auch Fluchtwege, daher Treppen und Zugänge immer freihalten; Stolperfallenauf Treppenläufen vermeiden.
Baustellentypische GefährdungenHerabfallende Gegenstände, Gefahren Kopfbereich, Nägel, QuetschungenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~PSA, organisatorische Maßnahmen, Warnhinweise, Absperrungen
Kernbohrungen, SägearbeitenDiverse Gefahren, umstürzende, herab - fallende Teile, unkontrolliert bewegte Maschinen-und Werkzeugteile, LärmbelastungBetriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 4, Elektrische Anlagen und Betriebsmittel DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten, DGUV Regel 101-003 Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen DGUV Regel 112-190 Benutzung von Atemschutzgeräten DGUV Regel 112-194 Benutzung von Gehörschutz DGUV Information 203-004Leitungen im Untergrund prüfen, geeignete Betonbohr-und Sägeverfahren auswählen, Standsicherheit der Bauteile jederzeit gewährleisten, Werkzeuge vor Arbeitsbeginn überprüfen, Atemschutz, Gehörschutz, Gefahrenbereiche sperrenArbeiten in mehreren Ebenen, Arbeitsbereiche ausreichend absperren

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Einsatz von elektrischen Betriebsmitteln bei erhöhter elektrischer Gefährdung

GerüstbauarbeitenMontageAbsturz QuetschungenBetriebssicherheits- verordnung, DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Aufbau-und Verwendungsanleitung Anseilschutz, vorlaufender SeitenschutzFreigabeschein an alle Zugängen Ungesicherte Bereiche klar erkennbar sperren Gerüstfüße sind standsicher aufzustellen. Gerüstböden sind gegen das Abheben, z.B. unter Windeinfluss, mit Fallsteckern bzw. Belagssicherung zu sichern.
GerüstzugängeUnfall Flucht-RettungDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~Treppenturm GerüstturmDer Zugang über innenliegende Leitern ist zulässig bis zu einer Aufstiegshöhe von 5 m. Bei umfangreichen Arbeiten, wenn über den Zugang umfangreiche Materialien transportiert werden müssen sind Aufzüge, Transportbühnen oder Treppen als Zugang zum Arbeitsplatz auf dem Gerüst vorzusehen.
BodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"Abdeckungenschließen
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Innenliegender Seitenschutz

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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DIN EN 12810 DIN EN 12811
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~Treppentürme Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem LeitergangBautreppen sind auch Fluchtwege, daher Treppen und Zugänge immer freihalten.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Anseilschutz, geeignete Anschlagpunkte benutzen, vorlaufender Seitenschutz
Baustellentypische GefährdungenHerabfallende Gegenstände, Gefahren Kopfbereich, Nägel, QuetschungenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~~PSA, organisatorische Maßnahmen, Warnhinweise, Absperrungen

Stahlbau-und Montagearbeiten Absturz DGUV Vorschrift 38 Montageanweisung In Teleskophubarbeitsbühnen besteht Metallbauarbeiten Verletzung durch €<WkWhX[j[d~ erstellen, die Verpflichtung zum Tragen von Umkippen Fertigteile >AOPPehiY^h\j30€EhWd[~ Seitenschutz, PSAgA. In Scherenhubarbeitsbühnen Quetschungen DGUV Regel 101-005 Anseilschutz, wird dies in der Betriebsanweisung €BeY^p_[^XWh[ Lagesicherung der geregelt. J[hied[dWk\dW^c[c_jj[b~ Fertigteile Arbeitsbühnen standsicher aufstellen DGUV Regel 100-500 Hubarbeitsbühnen €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Umgang mit Leitern und Tritten" BG-Bau GM B 100, B 164, B 212
AutokranSchwebende Lasten StandsicherheitDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BG-Bau GM B-215Eine Montageanleitung ist auf der Baustelle vorzuhalten. Mindestabstände zu Baugruben sind zwingend einzuhalten: wBis 12 Tonnen: min. 1m wAb 12 Tonnen: min. 2m. Der Einsatz von Autokranen ist mit den Baustellenkranbetrieb abzustimmen. Die möglichen Absturzbereiche der Ladung sind umlaufend abzusperren (zumindest abzuschranken). Sicherheitsabstände zu angrenzenden elektrischen Freileitungen sindzwingend einzuhalten.Der Aufbau oder Abbau von Massivbauelementen mit mehr als 10 t Einzelgewicht zählt gemäß der Baustellenverordnung (Anhang II BaustellP'pk€<[iedZ[hi][\s^hb_Y^[ ;hX[_j[d~, Schwenkradius mit den Baustellenkränen abstimmen.
BodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpum Schutz ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzBodenöffnungen sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38SeitenschutzMit fortschreitender Montage sichern

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Schutzgerüst
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~ BG-Bau GM A 026, B 100, B131, B 132 TRBS 2121 Teil 1Treppentürme Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang Hubarbeitsbühnen Behelfstreppen Anlegeleitern Personenaufnahmemittel Bauaufzüge mit PersonenbeförderungBautreppen sind auch Fluchtwege, daher Treppen und Zugänge immer freihalten. In Teleskophubarbeitsbühnen besteht die Verpflichtung zum Tragen von PSAgA. In Scherenhubarbeitsbühnen wird dies in der Betriebsanweisung geregelt.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ DIN EN 12810 DIN EN 12811 BG-Bau GM B 212Seitenschutz Arbeitsgerüste Fanggerüst Anseilschutz HubarbeitsbühnenMit fortschreitender Montage sichern Zugänge/Fluchtwege zügig herstellen Fanglage beachten: Bis 2 m Absturz: Fanglage min. 0,90 m Bis 0 m Absturz: Fanglage min. 0,60 m

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Schächte vertikalAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100Seitenschutz Abdeckungen PodesteSchächte sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
Tragen schwerer LastenGesundheitsgefahr durch Heben zu schwerer LastenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Information 208-033 €<[bWijkd]|~ BG-Bau GM B 161, B164, B 215, D 506Hebebühnen HebezeugeDurch vorausschauende Baustellen- logistikplanung rechtzeitig schwere Lasten mit dem Kran verheben
SchweißenErblindung Brandgefahr ErstickenVerordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Information 209-010 Lichtbogenschweißer DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen DGUV Vorschrift79 "Verwendung von Flüssiggas" €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ BG-Bau GM C423, C 424Lüftung Atemschutzgeräte Persönliche Schutzausrüstung BrandschutzSchweißerlaubnis vorlegen; Zweiter Mann zur Sicherung/Brand- wache abstellen; In Innenräumen Lüftung sicherstellen. Feuerlöscher griffbereit zur Hand haben.
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~SeitenschutzBautreppen sind auch Fluchtwege, daher Treppen und Zugänge immer freihalten; keine Leitungen auf dem

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Treppenlauf verziehen
Baustellentypische GefährdungenHerabfallende Gegenstände, Gefahren Kopfbereich, Nägel, QuetschungenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~PSA, organisatorische Maßnahmen, Warnhinweise, Absperrungen
Fassaden-und FensterbauarbeitenAllgemein Arbeiten auf dem GerüstAbsturzDGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Gerüste müssen durch einen Freigabeschein freigegeben werden. Gerüste dürfen nicht verändert werden. Die maximale Distanz zwischen Gerüst und Fassade darf 30 cm nicht überschreiten. Die Gerüstlastklasse ist einzuhalten.Verankerungen dürfen nicht gelöst werden. Umankerungen sind mit dem Gerüstbauer und der Bauleitung abzustimmen. Das Lagern von Material (z.B. @[dij[hhW^c[d|'Wk\A[huij[d_ij_d der Regel nicht zulässig. UngesicherteGerüstbereiche sind klar erkennbar zu sperren.
BodenöffnungenAbsturzDIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Gerüstklappen immer schließen
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz Innenliegender SeitenschutzSicherungen während und nach den Arbeiten überprüfen.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~SeitenschutzBautreppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze an FassadenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ BG-Bau GM B 100, B 164, B 212Arbeitsgerüste Belagsverbreiterung Seitenschutz Gerüstbekleidung Statische Berechnung Hubarbeitsbühnen AnseilschutzIn Teleskophubarbeitsbühnen besteht die Verpflichtung zum Tragen von PSAgA. In Scherenhubarbeitsbühnen wird dies in der Betriebsanweisung geregelt. Arbeitsbühnen standsicher aufstellen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 BG-Bau GM B 100, B212Treppentürme Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang Hubarbeitsbühnen
SchächteAbsturzDGUVVorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG Bausteine B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Seitenschutz Podeste AbdeckungenSchächte sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken
SchweißenErblindung Brandgefahr ErstickenBetriebssicherheits- verordnung (BetrSichV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)Natürliche Lüftung Atemschutzgeräte Persönliche Schutz- ausrüstung BrandschutzSchweißerlaubnis vorlegen; Zweiter Mann zur Sicherung/Brand- wache abstellen. Feuerlöscher bzw. Löschmittel griffbereit vorhalten.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
DGUV Information 209-010 Lichtbogenschweißer DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ BG-Bau GM C423, C 424
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge, Haut, AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau A 042Ersatzstoffe GISBAU PSAVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Montage FertigteileAbsturz Verletzung durch Umkippen Fertigteile QuetschungenBetriebssicherheits- verordnung, DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[j[d~ >AOPPehiY^h\j30€EhWd[~Montageanweisung Erstellen, mögliche Absturzbereiche absperren, PSAParallel zu dem Aufrichten / Montieren der Konstruktion Sicherungsmaßnahmen treffen. Gefährdungsbeurteilung berücksichtigen

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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DGUV Regel 101-005 €BeY^p_[^XWh[ J[hied[dWk\dW^c[c_jj[b~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Regel 101-011 €?_diWjpledMY^kjpd[jp[d~ DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 BG-Bau GM B 100, B 102, B 164, B 215Arbeiten in mehreren Ebenen
Geräte, MaschinenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ..." DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~Betriebsmittel prüfen Unterweisung

Dachabdichtungs-und Boden-, Dachöffnungen Absturz Arbeitsstättenverordnung Umwehrungen, VorMontagebeginn sind Öffnungen Klempnerarbeiten Oberlichter Arbeitsstättenrichtlinie Abdeckungen. abzudecken bzw. zu umwehren; DGUV Vorschrift 38 Auffangnetze, Öffnungen sind vollständig, "Bauarbeiten" Seitenschutz, durchbruchsicher und unverrückbar DGUV Information 201-057 Innengerüste abzudecken. €GWxdW^c[dpkcMY^kjp Die maximal zulässige Spannweite ][][d;Xijkhp~ von Bohlen ist in Abhängigkeit der DIN 4420 "Arbeits-und Bohlendicke und der Lastklasse zu Schutzgerüste" beachten. DIN EN 12810

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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DIN EN 12811 BG-Bau GM C 345, C 346
nicht begehbare BauteileAbsturzDGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Absperrungen SeitenschutzGegen Betreten sichern.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100Seitenschutz Arbeitsgerüste FanggerüsteMit fortschreitender Montage sichern
TreppenläufeStolpern AbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~SeitenschutzBautreppen sind auch Fluchtwege, daher Treppen und Zugänge immer freihalten.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeStolpern AbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Seitenschutz Arbeitsgerüste, Fanggerüst, Dachfanggerüst, Dachfangwände, Sicherheitsdachhaken, AnseilschutzSind Arbeiten unterhalb den Zimmerarbeiten unbedingt nötig, so sind für diese geeignete Schutzmaßnahmen zu treffen, z.B. Schutznetze
FanggerüstAbsturzBG-Bau GM B 111Aufbauanleitung beachtenBei Fanggerüsten darf die max.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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zulässige Distanz zur Fassade 30,00 cm nicht überschreiten. Prinzipiell sind Fanggerüste nur bis zu einer max. Absturzhöhe von 2,00 m als Schutzgerüste zulässig. 1.Belagsbreite 0,60 m: Höhe des Seitenschutzes +1,00 m über der Absturzkante 2.<[bW]iXh[_j[ {.*7.c8cWn, Absturzhöhe 2,00 m, Seitenschutzhöhe 1,00 m 3.Belagsbreite 0,60 m: max. Absturzhöhe 2,00 m, Höhe des Seitenschutzes + 0,80 m über der Absturzkante mit Fangnetz führen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~ BG-Bau GM A 026, B 100Treppentürme Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang Behelfstreppen Personenaufnahmemittel Bauaufzüge mit Personen -beförderung AnlegeleiternTreppen und Gerüste sind auch Fluchtwege, daher sind diese sowie alleZugänge immer freizuhalten.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge, Haut, AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~Ersatzstoffe PSAVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe }notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042
BaugeräteStöße, Quetschungen, Taubheit, Erblinden, elektr. SchlagDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Vorschrift 3 "Elektrische Anlagen ..." DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ LärmVibrations-ArbSchVUnterweisung, Gefährdungsanalyse, Betriebsanleitung
MateriallagerungWindDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 BauarbeitenMaterial und Maschinen auf Dächern sind gegen Windlasten zu sichern.
ElektroarbeitenBodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzVorMontagebeginn sind Öffnungen in den Bodenplatten/Geschossdecken abzudecken bzw. zu umwehren; Mit fortschreitender Montage Öffnung- en in neuen Ebenen sichern. Öffnungen sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpum Schutz ][][d;Xijkhp~SeitenschutzMit fortschreitender Montage sichern

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100Seitenschutz PodesteSchächtesind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWßnahmen zum Schutz ][][d;Xijkhp~SeitenschutzBautreppen sind auch Fluchtwege, daher Treppen und Zugänge immer freihalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ BG-BauGM B 100, B 131, B 132 TRBS 2121Seitenschutz Arbeitsgerüste Rollgerüste Anseilschutz Stehleitern AnlegeleiternMit fortschreitender Montage sichern Zugänge/Fluchtwege zügig herstellen. Rollgerüste mit einem Freigabeschein freigeben. Leitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-undTreppentürme Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang BehelfstreppenLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Bautreppen AnlegeleiternTRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und Ausweichen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042Ersatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Arbeiten in engen RäumenErsticken Erhöhte Verletzungsgefahr Stromschlaggefahr ExplosionDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 113-004 Teil 1 €;hX[_j[d_d<[^sbj[hd*M_bei und [d][dLskc[d~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Vorschrift 6 €;hX[_jic[Z_p_d_iY^[ Pehieh][~ DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ BG-Bau GM C-411Belüftungsanlage Atemschutzgeräte Beleuchtung Rettungskonzept Sicherungsposten stellenAuf Fluchtmöglichkeiten achten. Geeignete Ausrüstung zur Rettung und ggf. zur Brandbekämpfung bereithalten. Beschäftigte, insbesondere die Sicherungsposten unterweisen und Rettungsverfahren praktisch üben. Alarm-und Rettungsplan aufstellen. Wegen beengter Verhältnisse und einer leitfähigen Umgebung können Personen einen elektrischen Stromschlag erhalten. Benennung eines zuverlässigen Sicherungspostens, der mit den Beschäftigten in Kontakt steht z.B.

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine und der jederzeit, ohne seinen Posten zu verlassen, Hilfe herbeiholen kann. Durch Messungen prüfen, ob bei Vorhandensein von Gefahrstoffen die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.Das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden.

Heizungs-, Lüftungs-und SanitärarbeitenBodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp gegen Abstuhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzVorMontagebeginn sind Öffnungen in den Bodenplatten/Geschossdecken abzudecken bzw. zu umwehren; Mit fortschreitender Montage Öffnung- en in neuen Ebenen sichern. Öffnungen sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~SeitenschutzMit fortschreitender Montage sichern
SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz PodesteSchächte sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
BG-Bau GM B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMYhutz ][][d;Xijkhp~SeitenschutzTreppen sind auch Fluchtwegeund sind daher immerfreizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ BG-Bau GM B 100, B 131, B 132 TRBS 2121Seitenschutz Arbeitsgerüste Rollgerüste Anseilschutz Stehleitern AnlegeleiternMit fortschreitender Montage sichern Zugänge/Fluchtwege zügig herstellen. Rollgerüste mit einem Freigabeschein freigeben. Leitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Treppentürme Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang Behelfstreppen Bautreppen AnlegeleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Ausweichen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042Ersatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
Arbeiten in engen RäumenErsticken Erhöhte Verletzungsgefahr Stromschlaggefahr ExplosionDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 113-004 Teil 1 €;hX[_j[d_d<[^sbj[hd*M_bei kdZ[d][dLskc[d~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Vorschrift 6 €;hX[_jic[Z_p_d_iY^[ Pehieh][~ DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ BG-Bau GM C-411Belüftungsanlage Atemschutzgeräte Beleuchtung Rettungskonzept Sicherungsposten stellenAuf Fluchtmöglichkeiten achten. Geeignete Ausrüstung zur Rettung und ggf. zur Brandbekämpfung bereithalten. Beschäftigte, insbesondere die Sicherungsposten unterweisen und Rettungsverfahren praktisch üben. Alarm-und Rettungsplan aufstellen. Wegen beengter Verhältnisse und einer leitfähigen Umgebung können Personen einen elektrischen Stromschlag erhalten. Benennung eines zuverlässigen Sicherungspostens, der mit den Beschäftigten in Kontakt steht z.B. Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine und der jederzeit, ohne seinen Posten zu verlassen, Hilfe herbeiholen kann.

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Durch Messungen prüfen, ob bei Vorhandensein von Gefahrstoffen die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.Das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden.
SchweißenErblindung Brandgefahr ErstickenBetriebssicherheits- verordnung (BetrSichV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Information 209-010 Lichtbogenschweißer DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ BG-Bau GM C423, C 424Lüftung Atemschutzgeräte Persönliche Schutz- ausrüstung BrandschutzSchweißerlaubnis vorlegen; Zweiter Mann zur Sicherung/Brand- wache abstellen; In Innenräumen Lüftung sicherstellen Feuerlöscher vorhalten

Trockenbauarbeiten Bodenöffnungen Absturz, Fuß vertreten Arbeitsstättenverordnung Umwehrungen VorMontagebeginn sind Öffnungen in Arbeitsstättenrichtlinie Abdeckungen den Bodenplatten/Geschossdecken DGUVVorschrift 38 Seitenschutz abzudecken bzw. zu umwehren; "Bauarbeiten" Mit fortschreitender Montage Öffnung- BG-Bau GM B 100 en in neuen Ebenen sichern DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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][][d;Xijkhp~
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten Arbeitsstättenverordnung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp gegen Absturz~SeitenschutzMit fortschreitender Montage sichern
SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Seitenschutz PodesteSchächte sind vollständig, durchbruchsicher und unverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~SeitenschutzTreppen sind auch Fluchtwegeund daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ BG-Bau GM B 100, B 131, B 132Seitenschutz Arbeitsgerüste Rollgerüste Anseilschutz StehleiternMit fortschreitender Montage sichern Flucht-und Rettungswege freihalten. Rollgerüste mit einem Freigabeschein freigeben. Leitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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TRBS 2121 DIN 4422 "FahrgerüsteTRBS 2121 einsetzen.
Hochgelegene Arbeitsplätze an DeckenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DIN 4422 "FahrgerüsteArbeitsgerüste Fahrgerüste BehelfsgerüsteMit fortschreitender Montage sichern Flucht-und Rettungswege freihalten. Ab 2 m Absturzhöhe ist an Gerüsten ein 3-teiliger Seitenschutz anzubringen. An Absturzkanten zu niedriger gelegenen Ebenen sind Arbeitsgerüste mit Seitenschutz einzusetzen. Seitenschutzhöhe 1m.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang Behelfstreppen Bautreppen AnlegeleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und Ausweichen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led AtemsY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV)Ersatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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BG-Bau GM A 042

Innenputz-, Maler-und LackierarbeitenBodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzWir empfehlen, auch kleinere Bodenöffnungen, Gruben und Schächte geringer Tiefe sowie geringfügige Bodenvertiefungen vollständig abzudecken.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz
SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Seitenschutz Podeste
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~SeitenschutzTreppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der PräventionSeitenschutz Arbeitsgerüste Rollgerüste Anseilschutz StehleiternMit fortschreitender Montage sichern Flucht-und Rettungswege freihalten. Rollgerüste mit einem Freigabeschein freigeben.

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ BG-Bau GM B 100, B 131, B 132 TRBS 2121 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DIN 4422 "FahrgerüsteLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Hochgelegene Arbeitsplätze an DeckenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 DIN 4422 "FahrgerüsteArbeitsgerüste Fahrgerüste BehelfsgerüsteFlucht-und Rettungswege freihalten. Ab 2 m Absturzhöhe ist an Gerüsten ein 3-teiliger Seitenschutz anzubringen. An Absturzkanten zu niedriger gelegenen Ebenen sind Arbeitsgerüste mit Seitenschutz einzusetzen. Seitenschutzhöhe 1m.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811Vorgebaute Gerüstfelder mit innenliegendem Leitergang Behelfstreppen Bautreppen AnlegeleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und Ausweichen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190Ersatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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€<[dkjpkd]led Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, ;j[ciY^kjp][hsj[d~ um bei Unfall/Brand schnell geeignete DGUV Regel 112-192 Maßnahmen ergreifen zu können. €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042

Estrich-und BodenbelagsarbeitenBodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzWir empfehlen, auch kleinere Bodenöffnungen, Gruben und Schächte geringer Tiefe sowie geringfügige Bodenvertiefungen vollständig abzudecken.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz
SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Seitenschutz Podeste
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057SeitenschutzTreppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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€GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~vermeiden. Schlauchführungen nicht über Verkehrswegelegen.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BG-Bau GM B 100, B 131, B 132 TRBS 2121Seitenschutz AnseilschutzMit fortschreitender Montage sichern Flucht-und Rettungswege freihalten. Leitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BG-Bau GM B 131, B 132AnlegeleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und Ausweichen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zurErsatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042

TischlerarbeitenMontageAbsturz Verletzung durch Umkippen Fertigteile QuetschungenBetriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 "Handlungsanleitung für den Umgang mit Leitern und Tritten" BG-Bau GM B 100,B 131, B 132Montageanweisung erstellenFlucht-und Rettungswege freihalten.
BodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzWir empfehlen, auch kleinere Bodenöffnungen, Gruben und Schächte geringer Tiefe sowie geringfügige Bodenvertiefungen vollständig abzudecken.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz
SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz Podeste

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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BG-Bau GM B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~SeitenschutzFlucht-und Rettungswege freihalten. Treppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BG-Bau GM B 100, B 131, B 132 TRBS 2121Seitenschutz Stehleitern RollgerüsteLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BG-Bau GM B 131, B 132 TRBS 2121 Teil 2AnlegeleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und Ausweichen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190Ersatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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€<[dkjpkd]led Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, ;j[ciY^kjp][hsj[d~ um bei Unfall/Brand schnell geeignete DGUV Regel 112-192 Maßnahmen ergreifen zu können. €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042

Fliesen-und PlattenarbeitenBodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzWir empfehlen, auch kleinere Bodenöffnungen, Gruben und Schächte geringer Tiefe sowie geringfügige Bodenvertiefungen vollständig abzudecken.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz
SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Seitenschutz Podeste
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057SeitenschutzFlucht-und Rettungswege freihalten. Treppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
€GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BG-Bau GM B 100, B 131, B 132 TRBS 2121 DIN 4422 "FahrgerüsteSeitenschutz StehleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Ab 2 m Absturzhöhe ist an Gerüsten ein 3-teiliger Seitenschutz anzubringen. An Absturzkanten zu niedriger gelegenen Ebenen sind Arbeitsgerüste mit Seitenschutz einzusetzen. Seitenschutzhöhe 1m.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten BG-Bau GM B 131, B 132 DIN 4422 "FahrgerüsteStehleitern Anlegeleitern RollgerüsteLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]von ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischenErsatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042

BrandschutzarbeitenBodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzBodenöffnungen sind vollständig, durchbruchsicher undunverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz
SchächteAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100 DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Seitenschutz PodesteSchächte sind vollständig, durchbruchsicher undunverrückbar abzudecken. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp geged;Xijkhp~SeitenschutzTreppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift1Seitenschutz Rollgerüste Anseilschutz StehleiternFlucht-und Rettungswege freihalten. Rollgerüste mit einem Freigabeschein freigeben.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ BG-Bau GM B 100, B 131, B 132 TRBS 2121Leitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 BauarbeitenAnlegeleitern Stehleitern ArbeitsgerüstLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und Ausweichen.
BausprießeUmkippenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~LagesicherungLagesicherung durch Vernageln.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042Ersatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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AufzugsbauarbeitenBodenöffnungen/ SchächteAbsturzArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpum Schutz ][][d;Xijkhp~ BG Bausteine B 100Umwehrungen Abdeckungen Podeste Anseilschutz SeitenschutzBeträgt dieDistanz zwischen Podest und Wand mehr als 30 cm ist Anseilschutz zu tragen. Hierzu sind geeignete Anschlagpunkte erforderlich. PSAgA ist regelmäßig zu prüfen. Die maximal zulässige Spannweite von Bohlen ist in Abhängigkeit der Bohlendicke und der Lastklasse zu beachten.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG Bausteine B 100SeitenschutzSicherungen während und nach den Arbeiten überprüfen. Der Seitenschutz ist in jeder Ebene sicherzustellen.
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG Bausteine B 100SeitenschutzTreppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Hochgelegenen Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 BauarbeitenSeitenschutz AnseilschutzMit fortschreitender Montage sichern. Beträgt die Distanz zwischen Podest und Wand mehr als 30 cm ist Anseilschutz zu tragen. Hierzu sind geeignete Anschlagpunkte erforderlich. PSAgA ist regelmäßig zu prüfen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der PräventionAnlegeleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen. Einsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen. Anlegeleitern mit Fußverbreiterung und Lagesicherung gegen Kippen und Ausweichen.
Arbeiten in engen RäumenErsticken Erhöhte Verletzungsgefahr Stromschlaggefahr ExplosionDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 113-004 Teil 1 €;hX[_j[d_d<[^sbj[hd*M_bei kdZ[d][dLskc[d~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Vorschrift 6 €;hX[_jic[Z_p_d_iY^[ Pehieh][~ DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ BG-Bau GM C-411Belüftungsanlage Atemschutzgeräte Beleuchtung Rettungskonzept Sicherungsposten stellenAuf Fluchtmöglichkeiten achten. Geeignete Ausrüstung zur Rettung und ggf. zur Brandbekämpfung bereithalten. Beschäftigte, insbesondere die Sicherungsposten unterweisen und Rettungsverfahren praktisch üben. Alarm-und Rettungsplan aufstellen. Wegen beengter Verhältnisse und einer leitfähigen Umgebung können Personen einen elektrischen Stromschlag erhalten. Benennung eines zuverlässigen Sicherungspostens, der mit den Beschäftigten in Kontakt steht z.B. Sichtverbindung, Sprechverbindung, Signalleine und der jederzeit, ohne seinen Posten zu verlassen, Hilfe herbeiholen kann. Durch Messungen prüfen, ob bei Vorhandensein von Gefahrstoffen die Arbeitsplatzgrenzwerte eingehalten werden.Das Auftreten einer gefährlichen explosionsfähigen Atmosphäre vermeiden.

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Schweißen Erblindung Betriebssicherheits- Lüftung Schweißerlaubnis vorlegen; Brandgefahr verordnung (BetrSichV) Atemschutzgeräte Zweiter Mann zur Sicherung/Brand- Ersticken Verordnung zur Persönliche Schutz- wache abstellen; arbeitsmedizinischen ausrüstung In Innenräumen Lüftung sicherstellen Vorsorge (ArbMedVV) Brandschutz Feuerlöscher vorhalten DGUV Information 209-010 Lichtbogenschweißer DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und Gesichtssc^kjp~ BG-Bau GM C423, C 424

Sanitärtrennwände Montage Absturz Betriebssicherheits- Montageanweisung Parallel zu dem Aufrichten der Verletzung durch verordnung beachten Konstruktion Sicherungsmaßnahmen Umkippen Fertigteile DGUV Vorschrift 38 treffen. Quetschungen €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 Leitern nur für kurzfristige Arbeiten €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ einsetzen. DGUV Information 208-016 Einsatz von Leitern gemäß "Handlungsanleitung für den Gefährdungsbeurteilung. Umgang mit Leitern und Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß Tritten" TRBS 2121 einsetzen. DIN 4124 BG-Bau GM B 100 B 131, B 132

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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TRBS 2121
BodenöffnungenAbsturz, Fuß vertretenArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" BG-Bau GM B 100 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp gegen AXijkhp~Umwehrungen Abdeckungen SeitenschutzWir empfehlen, auch kleinere Bodenöffnungen, Gruben und Schächte geringer Tiefe sowie geringfügige Bodenvertiefungen vollständig abzudecken.
WandöffnungenAbsturzDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Seitenschutz
TreppenläufeAbsturz StolpernDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~SeitenschutzFlucht-und Rettungswege freihalten. Treppen sind auch Fluchtwege und daher immer freizuhalten. Stolperfallen jeglicher Art sind zu vermeiden.
Geländermontage- arbeitenProvisorischer SeitenschutzAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 BauarbeitenSeitenschutzProvisorischen Seitenschutz nur abschnittsweise entfernen. Zugänge zu ungesicherte Bereichen klar erkennbar sperren. Flucht-und Rettungswege für die Baumaßnahme durch organisatorische Maßnahmen sicherstellen
MontageSchwebende Lasten AbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste"Montageanweisung beachten. Mögliche Absturzbereiche weiträumig absperren. Seitenschutz ArbeitsgerüsteNur geprüfte und unbeschädigte Lastketten und }gurte einsetzen. Anseilschutz: Geeignete Anschlagpunkte festlegen. PSAgA ist regelmäßig zu prüfen. In Teleskophubarbeitsbühnen besteht

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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DIN EN 12810 DIN EN 12811 DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~ BG-Bau GM B 100, B 212Anseilschutz Hubarbeitsbünhnendie Verpflichtung zum Tragen von PSAgA. In Scherenhubarbeitsbühnen wird dies in der Betriebsanweisung geregelt.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~ BG-Bau GM A 026, B 100, B 212, B 112Treppentürme Vorgebaute Gerüstfelder mit innen liegendem Leitergang HubarbeitsbühnenIn Teleskophubarbeitsbühnen besteht die Verpflichtung zum Tragen von PSAgA. In Scherenhubarbeitsbühnen wird dies in der Betriebsanweisung geregelt.
Hochgelegenen Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits- verordnungDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Information 208-016 Handlungsanleitung DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810u. 12811 BG-Bau GM B 100, B 212Seitenschutz Arbeitsgerüste Anseilschutz HubarbeitsbühnenEs sind geeignete und zugelassene Anschlagpunkte zu definieren. In Teleskophubarbeitsbühnen besteht die Verpflichtung zum Tragen von PSAgA. In Scherenhubarbeitsbühnen wird dies in der Betriebsanweisung geregelt.
Tragen schwerer LastenGesundheitsgefahr durch Heben zu schwerer LastenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Information 208-033 €<[bWijkd]|~ BG-Bau GM B 161, B164, B 215, D 506HebezeugeDurch vorausschauende Baustellen- logistikplanung rechtzeitig schwere Lasten mit dem Kran verheben

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Freianlagen / AußenanlageHochgelegene Arbeitsplätze und VerkehrswegeAbsturzArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Absperrungen SeitenschutzAbsturzkanten mit dreiteiligem Seitenschutz oder Absperrungen in ausreichender Entfernung (2 m) sichern Bauzaunelemente und Absperrschranken sind nicht kippsicher.
Stöße, Quetschungen,DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bdSorgfältiges Handhaben und warten der Gerätschaften, Gefahrbereich sichern, 2. Mann, PSA
Zugänge zu hoch-/ tiefgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~ BG-Bau GM A 026, B 100, B131, B 132Anlegeleitern, Bautreppen
Geböschte Baugruben und GräbenVerschütten, Ersticken, Quetschungen,DGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ >CH2/02€<Wk]hkX[dkdZ AhsX[d~ BG Bau GM C 469Standsicherheitsnachweis Böschungab 5 m Böschen gemäß Bodenklasse Arbeitsraum SeitenschutzMit fortschreitendem Aushub sichern, Absperrungen, Seitenschutz Sicherheitsabstände einhalten Lastfreier Schutzstreifen von 60 cm Bis 12 to -1 m Ab 12 to }2 m
Zugänge in Baugruben / GräbenAbsturzDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~ DGUV Information 208-016 €BWdZbkd]iWdb[_jkd]\uhZ[d Oc]Wd]c_jF[_j[hd|~Anlegeleitern, Treppen, Bautreppe TreppenturmStandsicherheit der Arbeitsmittel sicherstellen

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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BG-Bau GM B 100, B 131
Gründungen neben Fundamenten UnterfangungenGefährdung der Standsicherheit von Gebäuden und Baugruben, Einsturz, VerschüttenDGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 1054 DIN 4017 DIN 4123 DIN 4124 BG-Bau GM 468Bodengutachten, Einhaltung der zul. Bodenpressung, Grundwasserspiegel, Rückverankerungen, Aussteifung der Gebäude, Abschnittsweises Vorgehen nach DIN 4123Folgende Punkte müssen erfüllt sein: }Gebäude, Boden und Grundwasser, }Planung und Bauleitung, }Bautechnische Unterlagen, }Bodenaushubgrenze, }Bauleitung, }Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden
Ausschachtungen neben GebäudenGefährdung der Standsicherheit von Gebäuden, Stützmauern und Baugruben, Einsturz,DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 1054 DIN 4017 DIN 4123 DIN 4124 BG-Bau GM C 467 und 468Bodengutachten, Einhaltung der zul. Bodenpressung, Grundwasserspiegel, Rückverankerungen, Aussteifung der Gebäude, Abschnittsweises Vorgehen nach DIN 4123Folgende Punkte müssen erfüllt sein: }Gebäude, Boden und Grundwasser, }Planung und Bauleitung, }Bautechnische Unterlagen, }Bodenaushubgrenze, }Bauleitung, }Sicherungsmaßnahmen an bestehenden Gebäuden, Stützmauern
GefahrenbereicheDiverseDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~Abstand halten, Absperren
Tragen schwerer LastenGesundheitsgefahr durch Heben zu schwerer LastenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ DGUV Information 208-033 €<[bWijkd]|~ BG-Bau GM B 161, B 164, B 215, D 506Versetzgeräte Greifer, HebezeugeDurch vorausschauende Baustellen- logistikplanung rechtzeitig schwere Lasten mit dem Kran verheben
Asphalt-StraßenfertigerVerbrennen, In geschlossenen Räumen kann es durch Dämpfe zu Gesundheitsschäden kommenBetriebssicherheits- verordnung DGUV Regel 101-003 Umgang mit beweglichen Straßenbaumaschinen, GM BG-Bau B-186Im öffentlichen Verkehrsbereich Baustelle gemäß Verkehrszeichenplan sichern und Warnkleidung tragen Gehörschutz benutzen. Sicherheitsschuhe mit wärmeisolierendemBei ungünstigen Luftverhältnissen,z.B. zwischen Lärmschutzwändenund in Tunnel abschnitten, temperaturabgesenkten Asphalt einbauen und für künstliche Bewetterung sorgen. Bergab niemals mit ausgekuppeltem Motor fahren.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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Unterbau (z.B. S 2 HI) benutzen. Warnkleidung tragen. Fahrerplätze müssen über sicher begehbare Zugängeerreicht und verlassen werden Auftrittsflächen der Zugänge und Podeste in trittsicherem Zustand halten. Maschinenführerplätze, diemehr als 1,00 m über Geländeliegen, müssen Absturzsicherungen haben, z.B. Geländer. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen einen Einweiser einsetzen.An hydraulischen Verstellbohlen muss die vorhandeneTotmannschaltung funktionstüchtigsein. Bei Flüssiggasanlagen: Vor Arbeitspausen, zum Arbeitsschluss, beim Erlöschender Brenner und beiBränden Flaschenventile schließen. Brenner müssen mit einer Flammenüberwachungseinrichtung, z.B. Zündsicherung,ausgerüstet sein, die nichtunwirksam gemacht werden darf. Damit kein Flüssiggas auszerstörten Schläuchen austretenkann, sind Schlauchbruchsicherungen einzubauen.
FlüssiggasanlagenBrand-, ExplosionsgefahrBetriebssicherheits- verordnung DGUV Vorschrift 79 Verwendung von Flüssiggas DIN EN 16129 DIN EN 16436Persönliche Schutzausrüstung, BrandschutzVersorgungsanlagen aus ortsbeweglichen Behältern, max. 8 Flaschen oder 2 Fässer, Versorgungsanlagen sind im Freien zu errichten, Auf Standort und Umgebung der aufgestellten Anlagen achten, Senkrecht und Standsicher lagern
StraßenwalzenQuetschungen, Verletzungsgefahr durch Kippenund Überrollen insbesondereBetriebssicherheits- verordnung DGUV Regel 101-003 Umgang mit beweglichenFahrerplätze müssen über sicher begehbare Zugänge er-reicht und verlassen werdenkönnenWalzen dürfen nur vom Fahrerplatz aus betrieben werden. Bei eingeschränkten Sichtverhältnissen einen Einweiser einsetzen.

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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bei Rückwärtsfahrt der WalzenStraßenbaumaschinen, DGUV Information 201-017 Kippgefahr beim Walzen Richtlinien für die Sicherung von Arbeitsstellen an Straßen (RSA) GM BG-Bau B-185durch Nicht schräg zum Hang, sondern in der Falllinie fahren Vor dem Befahren von Gefällestrecken ist der dem Gefälle entsprechende Fahrgang einzulegen Bergab nicht mit ausgekuppeltemMotor fahren Im Fahrbereich von Walzendürfen sich keine Beschäftigtenaufhalten.Maschinenführerplätze die mehr als 1,00 m über dem Gelände liegen, müssen Absturzsicherungen, z.B. Armlehnen oder geschlossene Kabinen, haben, Beim Betrieb Kabinentürenschließen. Walzen mit Überrollschutzkonstruktion (ROPS) und Sicherheitsgurt am Fahrersitz einsetzenund beim Betrieb Sicherheitsgurt anlegen.
MaschinenführerGefährliche ArbeitenDGUV Vorschrift 1 €AhkdZisjp[Z[hJhsl[dj_ed~ Arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung, DGUV Publikation BGI / GUVI-I 504-25 €@W^h-kdZMj[k[hjsj_]a[_j[d~Arbeitsmedizinische Vorsorge. Mindestalter 18.J. Befähigungsnachweis FührerscheinDer Maschinenführer muss ƒc_dZ[ij[di/6DW^h[Wbji[d* ƒpkl[hbsii]iem_[][[]d[ji[d* ƒZ[<[jh[XiWdb[_jkd]a[dd[dund diese am Fahrerplatz oderan der Verwendungsstelleleicht zugänglich aufbewahren, ƒX[ij_cckd]igemäßeBenutzung ƒ[ij][ij[bbj[Gsd][bZ[c Aufsichtführenden mitteilen.
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge , Haut , AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~Ersatzstoffe GISBAUVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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DGUV Regel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zu können.
SchachtöffnungenAbsturz, QuetschungenDGUV Vorschrift 38 €<WkWhX[_j[d~Lagegesicherte AbdeckungenSchächte sind vollständig, durchbruchsicher, unverrückbar abzudecken
Bodenöffnungen SchachtöffnungenAbsturzArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Information 201-057 €GWxdW^c[dpkcMY^kjp ][][d;Xijkhp~Umwehrungen Abdeckungen, mit Baken markierenBodenöffnungen und Schächte sind vollständig, durchbruchsicher, unverrückbar abzudecken Umwehrungen während und nach den Arbeiten überprüfen.
SchweißenErblindung Brandgefahr ErstickenBetriebssicherheits- verordnung (BetrSichV) Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) DGUV Information 209-010 Lichtbogenschweißer DGUV Information 209-016 Schadstoffe beim Schweißen DGUV Vorschrift 79 "Verwendung von Flüssiggas" €>hkYa][hsj[h_Y^jb_d_[~ (DGRL) DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUV Regel 112-192Lüftung Atemschutzgeräte Persönliche Schutzausrüstung BrandschutzSchweißerlaubnis vorlegen; Zweiter Mann zur Sicherung/Brand- wache abstellen; In Innenräumen Lüftung sicherstellen. Feuerlöscher griffbereit zur Hand haben.

Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
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€<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ BG-Bau GM C423, C 424

GebäudereinigungArbeitsplätze allgemeinAusrutschen, stolpernDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DGUV Regel 112-191 €<[dkjpkd]led@kx-und <[_diY^kjp~Arbeitsbereich vorab begehen, ausreichende Beleuchtung, Stolperstellen beseitigen, Warnschilder an rutschigen / feuchten Bereichen aufstellen
Gefährliche ArbeitsstoffeJe nach Material Gefahrpotential vor allem für Lunge, Haut, AugenGefahrstoffverordnung Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten" DGUV Regel 112-190 €<[dkjpkd]led ;j[ciY^kjp][hsj[d~ DGUVRegel 112-192 €<[dkjpkd]led;k][d-und A[i_Y^jiiY^kjp~ Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge (ArbMedVV) BG-Bau GM A 042Ersatzstoffe GISBAU, WINGIS Belüften, Belüftungsanlage, Atemschutzgeräte, Hautschutzmittel, VorsorgeuntersuchungenVorArbeitsbeginn Gefährdungs- analyse erstellen. Abwägen Ersatzstoffe -notwendige Sicherungsmaßnahmen; Erstellen einer Arbeitsanweisung und Überwachen des Einhaltens. Produktdatenblätter vor Ort vorhalten, um bei Unfall/Brand schnell geeignete Maßnahmen ergreifen zukönnen. Gegebenenfalls Betriebsanweisungen in Fremdsprachen verfassen. Sichere Lagerung vorab klären
Bodenöffnungen, Wandöffnungen, TreppenläufeAbsturzArbeitsstättenverordnung Arbeitsstättenrichtlinie DGUV Vorschrift 38 "Bauarbeiten"Absturzsicherungen, Absperrungen AbdeckungenRücksprache mit Bauleitung bei fehlenden Absturzsicherungen wie Umwehrungen, Seitenschutz, Abdeckungen
Hochgelegene Arbeitsplätze undAbsturzArbeitsstättenverordnung Betriebssicherheits-Anlegeleitern StehleiternLeitern nur für kurzfristige Arbeiten einsetzen.

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Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456
Verkehrswegeverordnung DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten >CH?H/..2€@W^hXWh[ ;hX[_jiXu^d[d,,,~ DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 TRBS 2121PSA gegen Absturz Anschlagpunkte Hubarbeitsbühnen Arbeitsgerüste Fahrbare GerüsteEinsatz von Leitern gemäß Gefährdungsbeurteilung. Nur geeignete Arbeitsmittel gemäß TRBS 2121 einsetzen.
Zugänge zu hochgelegenen ArbeitsplätzenAbsturzDGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Vorschrift 38 Bauarbeiten DIN 4420 "Arbeits-und Schutzgerüste" DIN EN 12810 DIN EN 12811 TRBS 2121Sichere Tritte und Verkehrswege Gerüste Hubarbeitsbühnen Behelfstreppen Anlegeleitern
Elektrische GeräteStromschlagDGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bd~Speisepunkte klären und prüfen, Geräte und Leitungen vor Einsatz überprüfen, bei Nässe isolierte Geräte verwendenBei Unsicherheiten bezüglich der Stromversorgung Bauleitung und Fachingenieure anfragen
ReinigungsmaschinenGefahr für Lunge, Körperliche Belastung,DGUV Vorschrift 3 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel, DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention DGUV Regel 100-500 €<[jh[_X[dled;hX[_jic_jj[bdSicherheitseinrichtung der Maschinen benützen Einweisung in Benützung, Regelmäßige Wartung und Kontrolle, PSABetriebsanleitung beachten

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Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan

Nach BaustellV §3 Abs2

GewerkEinrichtungGefährdungBestimmungen, die zu berücksichtigen sindMögliche LösungenBemerkungen
123456

Betriebssicherheits- verordnung DIN EN 50272-3 Arbeitsstättenverordnung

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Nach BaustellV §3 Abs2

4.2 Vorgaben der BG-Bau (Bausteine Gelbe Mappe)

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Nach BaustellV §3 Abs2

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Nach BaustellV §3 Abs2

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4.4 Notfallplan

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Erste Hilfe
Verhalten bei Feuer und Unfällen Erste Hilfe leisten oder nächsten Ersthelfer benachrichtigen. Bei Bedarf: Notarzt / Rettungsdienst oder Feuerwehr anfordern: Feuerwehr / Rettungsdienst 112 Meldung an den Rettungsdienst und an die Bauleitung: Was ist geschehen? Wo ist es geschehen? Wie viele Personen sind betroffen? Wer gibt die Meldung durch? Ersthelfer: Eintragungen im Verbandbuch nicht versäumen!Verbandkasten: im Sanitäts- bzw. Baustellencontainer Nächstes Krankenhaus: Klinikum Nürnberg, Campus Süd / Südklinikum 09113980 Breslauer Str. 201 90471 Nürnberg Wichtige Telefonnummern: Unfallarzt: Norismed Facharztzentrum Allersberger Str. 85, 90461 Nürnberg 0911533305 Augenarzt: Dr. med. Oliver Stojanov Allersberger Str. 96 90461 Nürnberg 09119455646 HNO-Arzt: HNO am Marientor Katharinengasse 24 90403 Nürnberg 091199281080 Zuständige Behörde: Regierung von Mittelfranken Gewerbeaufsichtsamt 0911/ 928-2900 Zuständiger Unfallversicherer: Bauberufsgenossenschaft 030 - 85 781 - 0

Bauherr/nvertreter Sicherheits- und Gesundheitsschutz- Bauleitung Koordinator WBG KOMMUNAL GmbH Zentrale Kirchheim Ernst² Architekten AG 09 11 / 80 04 - 228 07021 / 5098910 0170 5529238

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5. Tagesberichte, Protokolle und Prüfbestätigungen

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6. Baumerkmalsakte - Unterlage für spätere Arbeiten am Gebäude

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7. Planverzeichnis

Planbezeichnung: Plan-Nr.: Maßstab: CAD. Nr: Lageplan - - - Lageplan: Martin-Behaim-Gymnasium - - - Lageplan: Neues Gymnasium - - - Ebene -1 Schule Ebene 1 Schule Ebene 2 Schule Ebene 3 Schule Ebene 4 Schule Ebene 5 Schule Dachaufsicht Schule Ansichten Nord & Ost Schule Ansichten Süd & West Schule Schnitte Schule Ebene -1 Turnhalle Ebene 0 Turnhalle Ebene 1 Turnhalle Dachaufsicht Turnhalle Ansichten Nord & Süd Turnhalle Ansichten & Schnitte B1 & B2 Turnhalle Schnitte Turnhalle Ebene -1 & 0 Mensa Ebene 1 & Dachaufsicht Mensa Ansichten Mensa Schnitte Mensa

Lageplan

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Lageplan: Martin-Behaim-Gymnasium

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Turnhalle

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Nach BaustellV §3 Abs2

8. Anhang

8.1 Baustellenordnung

8.2 Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt, Auftau- und Trennschleifarbeiten

8.3 Checkliste Winterbau

8.4 Sicherheitsbeleuchtung ASR A3.4/3

8.5 Anleitung zur Ersten Hilfe

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8.1 BAUSTELLENORDNUNG (allgemein)

Baustelle: Neubau Martin-Behaim-Gymnasium

Schultheißallee 1 90478 Nürnberg

Bauherr: WBG KOMMUNAL GmbH

Beuthener Str. 41 90471 Nürnberg

Vorbemerkung

Diese Baustellenordnung soll den Bauablauf optimieren und die Sicherheit für die Beschäftigten erhöhen.

Der Auftragnehmer muss seine Beschäftigten und seine Nachunternehmer über den Inhalt dieser Baustellenordnung informieren.

Koordination und Überwachung der Arbeitssicherheit

Auf der Grundlage der Baustellenverordnung (BaustellV) wird vom Bauherrn ein Koordinator eingesetzt.

Hess-Sachverstaendige Bissinger Straße 2 73230 Kirchheim / Teck Telefon: 07021-5098910

Die Tätigkeit des Koordinators befreit den Auftragnehmer nicht von der Verantwortlichkeit zur Erfüllung seines Arbeitsschutzes und der Einhaltung der Unfallverhütungsvorschriften.

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Nach BaustellV §3 Abs2

Verantwortung des Auftragnehmers

Der Auftragnehmer und seine Nachunternehmer haben die Arbeitsschutz- und Unfallverhütungsvorschriften in der jeweils neusten Fassung einzuhalten und das von ihm eingesetzte Personal entsprechend der für seinen Arbeitsbereich gültigen Unfallverhütungsvorschriften zu unterweisen. Es ist schriftlich zu bestätigen, dass die letzte Unterweisung der Mitarbeiter nicht länger als 12 Monate zurückliegt.

Die Beschäftigten des Auftragnehmers müssen für die ihm übertragene Arbeit geeignet sein.

Bei schweren Unfällen ist grundsätzlich die örtliche Bauleitung zu unterrichten. Bei schweren Unfällen sind unverzüglich die Rettungsmaßnahmen einzuleiten

Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer seinen Beschäftigten die erforderlichen Ausrüstungen zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter diese auch benutzen.

Baustelleneinrichtung / Baustellenverkehr

Der Auftragnehmer hat seine Baustelle auf den von der Bauleitung zugewiesenen Flächen einzurichten. Materialien, Maschinen und Geräte sind dem Arbeitsfortschritt entsprechend auf die Baustelle zu bringen. Anlieferungsart Standort sowie Auf- und Abladearbeiten sind mit der Baustelle abzustimmen. Der Auftragnehmer hat die für ihn angelieferten Materialien sicher zu lagern. Nach Abschluss der Arbeiten ist die Baustelle in ihren ursprünglichen Zustand zu versetzen. Abstellflächen für Fahrzeuge im Baustellengelände müssen in jedem Fall mit der örtlichen Bauleitung abgesprochen werden. Maßgebend sind die Festsetzungen gemäß Baustelleneinrichtungsplan.

Im Baustellenbereich gilt die StVO, Schrittgeschwindigkeit ist einzuhalten.

Verkehrsflächen dürfen nicht durch Bau- und Montagearbeiten beeinträchtigt werden. Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und sonstige Hilfsfahrzeuge sind freizuhalten

Sozialanlagen

Tagesunterkünfte, Waschräume, WC´s und sonstige Einrichtungen sind gemäß der Arbeitsstättenverordnung auf den vom Auftraggeber festgelegten Flächen bereitzustellen und regelmäßig zu reinigen

Wohnunterkünfte sind auf der Baustelle nicht zugelassen.

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Nach BaustellV §3 Abs2

Erste-Hilfe-Station

Forderungen nach der Arbeitsstättenverordnung bzw. DGUV ; 3 €?hij[ B_b[~ ^Wj Z[h ;k\jhW]d[^c[h pk[h\ubb[d, Der Auftragnehmer hat nachzuweisen, dass genügend seiner Mitarbeiter als Ersthelfer nach DGUV A 5 §6 ausgebildet sind. Diese sind namentlich schriftlich der Bauleitung bekanntzugeben. In der Ersten-Hilfe ausgebildetes Personal sollte durch einen Aufkleber am Helm erkenntlich sein. In Telefonnähe ist ein Telefonverzeichnis mit Angabe der Notfallnummern gut sichtbar auszuhängen.

Fernsprechstelle

Für die gesamte Bauzeit ist ein Telefonanschluss durch den Auftragnehmer vorzuhalten. Dieser ist als Notfallapparat während der gesamten Arbeitszeit für die Beschäftigten zugängig zu halten.

Elektrosicherheit/Baustromversorgung

Elektroarbeiten dürfen nur von fachkundigen Personen ausgeführt werden. Es ist nur die Verwendung von zugelassenen und gemäß DGUV A 3 geprüften elektrischen Betriebsmitteln und Geräten gestattet.

Baustellenbeleuchtung

Der Auftragnehmer stellt für die Innen- und Außenbereiche die Allgemein- und Arbeitsplatzbeleuchtung.

Technische Sicherheit von Arbeitsmitteln

Verwendete Arbeitsmittel, wie Gerüste, Bauaufzüge, Arbeitsbühnen, elektrotechnische Anlagen und Geräte, Krane und dergleichen, haben den geltenden Normen und Unfallverhütungsvorschriften, der Betriebssicherheitsverordnung und dem Stand der Technik zu entsprechen. Für sie müssen Betriebsanweisungen in einer den Mitarbeitern verständlichen Sprache zur Einsicht auf der Baustelle vorliegen. Notwendige Sachkundigen- oder Sachverständigenprüfkontrolle sowie sonstige Nachweise haben bei den Unternehmen auf der Baustelle vorzuliegen.

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Nach BaustellV §3 Abs2

Hebezeuge und Montagefahrzeuge

Krane dürfen ausschließlich von Personal bedient werden, das die fachliche Qualifikation nachweist und der örtlichen Bauleitung namentlich und mit entsprechenden Unterlagen schriftlich benannt wird.

Kranfahrer haben ihre Arbeitsprozesse auf Sichtkontakt abzustimmen. Ein ständiger Funkkontakt ist zu gewährleisten. Bei der Benutzung von mobilen Hebezeugen ist der Auftragnehmer für ordnungsgemäße Handhabung und Schutzvorkehrungen verantwortlich. Das gilt auch für eingesetzte Anschlagmittel.

Schutzausrüstung

Für alle Arbeiten hat der Auftragnehmer seinen Beschäftigten die erforderlichen Ausrüstungen zur Verfügung zu stellen und dafür zu sorgen, dass die Mitarbeiter diese auch benutzen. Für Besucher sind 10 Schutzhelme vorzuhalten.

Absturzsicherungen

Gerüste sind nach DIN EN 12810, DIN EN 12811, DIN EN 12812, DIN 4420 sowie der Betriebssicherheitsverordnung zu errichten. Für den Aufbau ist die Fachfirma, für den Erhalt der Benutzer verantwortlich.

Es dürfen keine Absturzsicherungen ohne die Zustimmung der Bauleitung entfernt bzw. außer Kraft gesetzt werden. Die Benutzung von beschädigten oder nicht den Vorschriften entsprechenden Gerüsten ist verboten.

Arbeiten in mehreren Ebenen

Bei Montagearbeiten ist das zeitgleiche Übereinanderarbeiten auszuschließen. Ist dies nicht möglich, sind Maßnahmen zur Sicherung der Gefahrenbereiche durch entsprechende Schutzvorkehrungen wie Absperrungen o.ä. vorzusehen.

Umgang mit Gefahrstoffen

Beabsichtigt der Auftragnehmer den Einsatz bzw. Umgang mit Gefahrstoffen entsprechend der Gefahrstoffverordnung bzw. Technischen Regeln für Gefahrstoffe, so hat der Auftragnehmer vor Aufnahme der Arbeiten:

  • Den Nachweis der Sachkunde
  • Eine Anzeige des beabsichtigten Umgang mit dem Gefahrstoff
  • Sowie das Vorhandensein einer entsprechenden Betriebs- anweisung gemäß den Vorschriften der Gefahrstoffverordnung schriftlich zu erbringen.

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Nach BaustellV §3 Abs2

Brandschutz

Jeder Beschäftigte hat dafür zu sorgen, dass Brandgefahr vermieden wird. Bei Arbeiten mit Brandgefahr müssen entsprechende Maßnahmen für eine eventuelle Brandbekämpfung vorgesehen werden.

Abfallbeseitigung/Sauberkeit auf der Baustelle

Schutt und Verpackungsmaterial ist sofort zu beseitigen Schuttcontainer sind regelmäßig zu leeren

Die Arbeitsstelle ist täglich zum Feierabend aufzuräumen und mindestens einmal wöchentlich zu reinigen.

Sicherung der Baustelle

Die Bauzäune sind geschlossen zu halten und so zu verankern, dass sie nicht unbeabsichtigt verschoben oder geöffnet werden können. Beim Verlassen der Baustelle sind grundsätzlich die dafür vorgesehenen Tore zu nutzen. Die Tore sind außerhalb der Arbeitszeit abzuschließen.

Arbeitszeiten

Die Regelarbeitszeit ist Montag } Freitag von 7:00 bis 19.00 Uhr. Abgestimmte Ausnahmen sind möglich. Soll außerhalb dieser Uhrzeiten und an Samstagen gearbeitet werden, ist dies der Bauleitung zu melden.

Alkohol/Drogen

Auf der Baustelle besteht absolutes Alkoholverbot sowie Verbot von Rauschmitteln (Drogen).

Sonstiges

Vor Beginn der Arbeiten ist die Baustellenordnung dem jeweiligen verantwortlichen Firmenfachbauleiter zu übergeben.

Hess-Sachverstaendige Bissinger Straße 2 73230 Kirchheim 07021/5098910

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Nach BaustellV §3 Abs2

8.2 Erlaubnisschein für Schweiß-, Schneid-, Löt-, Auftau- und

Trennschleifarbeiten

aus VBG 15 "Schweißen, Schneiden und verwandte Verfahren" § 30 Brand- und explosionsgefährdete Bereiche

(1) Der Unternehmer hat vor Beginn der Schweißarbeiten in brand- oder explosionsgefährdeten Bereichen dafür zu sorgen, dass die Brand- und Explosionsgefahr beseitigt wird.

(2) Lässt sich die Brandgefahr in den Bereichen nach Absatz 1 aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigen, hat der Unternehmer die anzuwendenden Sicherheitsmaßnahmen für den Einzelfall in einer schriftlichen Schweißerlaubnis festzulegen.

(3) Die Sicherheitsmaßnahmen nach Absatz 2 umfassen insbesondere das Abdecken verbleibender brennbarer Stoffe und Gegenstände und das Abdichten von Öffnungen in benachbarte Bereiche.

(4) Die Versicherten dürfen mit Schweißarbeiten in Bereichen, in denen die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigt ist, erst beginnen, wenn der Unternehmer ihnen die Schweißerlaubnis ausgehändigt hat und die darin festgelegten Sicherheitsmaßnahmen durchgeführt sind.

(5) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass während der Ausführung der Schweißarbeiten in Bereichen, in denen die Brandgefahr aus baulichen oder betriebstechnischen Gründen nicht restlos beseitigt ist, der brandgefährdete Bereich und seine Umgebung durch eine mit geeigneten Feuerlöscheinrichtungen ausgerüstete Brandwache überwacht werden.

(6) Der Unternehmer hat dafür zu sorgen, dass auch im Anschluss an die vorgenannten Schweißarbeiten der brandgefährdete Bereich und seine Umgebung wiederholt kontrolliert werden.

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8.3 Checkliste Winterbau

Bereich MaßnahmenMaßnahmen
1.Öffentliche VerkehrswegeWöchentliche Reinigung der Gehwege
Winterdienst (alle Wochentage)
2.1Baustellensicherheit (allgemein)Winterdienst:
-Verkehrswege, Flucht- und Rettungswege
-Weg zum Stromkasten
-Weg zum Baustellen-WC
-Allgemeine Baustelleneinrichtungsflächen auf dem Grundstück (z.B. Parkflächen)
-Schutzdächer
-innerhalb des Gebäudes (falls notwendig)
Falls Flucht- und Rettungswege / Verkehrswege mit Schnee und Eis bedeckt und nicht gefahrlos zu
benutzen sind, ist sofort die Bauleitung zu informieren.
Schließen des Bauzauns beim Verlassen der Baustelle, falls vom Bauherrn kein Schließdienst beauftragt
ist
Sicherung von Arbeitsmitteln (Sturm)
Baustellensicherheit (Arbeitsplätze)Allgemein:Sind Arbeitsbereiche mit Schnee oder Eis bedeckt, sind die Arbeiten zu unterbrechen
oder, falls beauftragt, ist ein Winterdienst vorzunehmen.
Gerüst:Mit Schnee- oder Eis bedeckte Gerüste dürfen nicht benutzt werden.
Dachflächen:Sind Dachflächen mit Schnee oder Eis bedeckt, sind die Arbeiten zu unterbrechen oder, falls beauftragt, ist ein Winterdienst vorzunehmen.

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2.3Baustellensicherheit (Ferienzeit)Überprüfen des Bauzauns - Zugänglichkeit von Dritten
Winterdienst
3BaustellenbeleuchtungSicherheitsbeleuchtung nach ASR A3.4/3 in Treppenhäusern und an Verkehrswegen - bei
Nichtbeleuchtung: Absperren der Bereiche
4.Sperrung von Arbeitsbereichen aufgrund von Frost und EisGerüst(Schwarze Hand)
Dachflächen(Schwarze Hand)
Geschosse(mechanisch)
Rampen(mechanisch)

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8.4 Sicherheitsbeleuchtung ASR A3.4/3

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8.5 Anleitung zur Ersten Hilfe

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Z:\HSA-Daten\2019_Projekte\19362______Neubau Martin-Behaim-Gymnasium\1.0 SiGePlan\1.0.1_Vordokumente\1.5_SiGe-Plan\SiGe-Plan 19362_2026-03-19.doc

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