Kostenloses Live-Webinar: VergabeHero in Aktion erleben.

WRM GI_Baulogistik_B2_Muster Vertragserfüllungsbürgschaft.pdf(33657733.1).pdf

Übergeordnete Baulogistik für die Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 05:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeplattform.stadt-koeln.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

Originaldatei öffnen

[Seite 1]

Bürgschaftsurkunde

Vertragserfüllungsbürgschaft

Der Auftragnehmer Name und Sitz

und der Auftraggeber Stadt Köln

letztlich vertreten durch

haben folgenden Vertrag geschlossen:

Nr. des Auftragsschreibens/VertragesDatum
Bezeichnung der Leistung

Nach den Bedingungen dieses Vertrages hat der Auftragnehmer eine Sicherheit für die rechtzeitige, vertragsgemäße Herstellung des Werks ohne wesentliche Mängel einschließlich etwaiger Nachtrags- leistungen, insbesondere auch für Ansprüche des Auftraggebers gegen den Auftragnehmer aufgrund der Vorschriften des § 14 AEntG, § 13 MiLoG, § 28a Abs. 3a SGB IV und § 50 Abs. 3 SGB VII, für Schadensersatz- sowie Regress- und Freistellungsansprüche aus diesem Vertrag und für die Erstat- tung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen zu leisten. Die Sicherheit sichert bis zum Zeitpunkt der Abnahme auch die bis dahin entstandenen Mängelansprüche des Auftraggebers gemäß § 4 Abs. 7 VOB/B. Der Auftragnehmer leistet die Sicherheit in Form dieser Bürgschaft.

Der Bürge Name und Anschrift

übernimmt hiermit für den Auftragnehmer die selbstschuldnerische Bürgschaft nach deutschem Recht und verpflichtet sich, jeden Betrag bis zu einer Gesamthöhe von

€

an den Auftraggeber zu zahlen. Auf die Einrede der Vorausklage gemäß § 771 BGB sowie auf die Einreden aus § 770 BGB wird verzichtet, auf die Einrede der Aufrechenbarkeit jedoch nur so weit, wie die Gegenforderung des Auftragnehmers nicht unbestritten oder nicht rechtskräftig festgestellt ist.

Der Verzicht auf die Einrede der Anfechtbarkeit der gesicherten Forderung gemäß § 770 Abs. 1 BGB gilt zudem nur insoweit, wie die Anfechtbarkeit nicht aufgrund von Arglist oder widerrechtlicher Drohung im Sinne von § 123 BGB besteht. Auf das Recht zur Hinterlegung wird verzichtet.

[Seite 2]

Die Bürgschaft ist unbefristet; sie erlischt mit der Rückgabe dieser Bürgschaftsurkunde. Die Bürg- schaftsforderung verjährt nicht vor der gesicherten Hauptforderung. Nach Abschluss des Bürgschafts- vertrages getroffene Vereinbarungen über die Verjährung der Hauptforderung zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer sind für den Bürgen nur im Falle seiner schriftlichen Zustimmung bin- dend.

Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit der Bürgschaft ist Köln.

Ort, Datum Unterschriften



2

Alle Unterlagen dieser Ausschreibung