Zuschlagskriterien und Wertungsmaßstäbe
1. Verfahren der Angebotsbewertung
Die Bewertung der Angebote erfolgt anhand der Zuschlagskriterien gem. Ziffer 2 auf Grundlage der mit dem Angebot vorzulegenden Unterlagen gem. Ziffer 3 unter Anwendung der Bewertungsmethodik gem. Ziffer 4.
2. Zuschlagskriterien
Die Zuschlagskriterien und deren Gewichtung stellen sich wie folgt dar:
| Zuschlagskriterien | Gewichtung | |
| 1. | Preis (Angebotssumme netto gem. LV) | 60 % |
| 2. | Qualität des Umsetzungskonzeptes | 20 % |
| 3. | Qualifikation und Erfahrungen der vorgesehenen Projektleitung | 20 % |
| Summe | 100 % |
3. Grundlagen der Angebotsbewertung
Die Bewertung der Angebote erfolgt auf Grundlage der folgenden Unterlagen, welche gemäß der Verfahrensunterlage vorzulegen sind:
- Angebotserklärung nebst ausgefülltem Leistungsverzeichnis (3.1)
- Umsetzungskonzept (3.2)
- Persönliche Referenzen der Projektleitung (3.3)
Alle vom Bieter für die Angebotsauswertung eingereichten Unterlagen werden bei Zuschlagserteilung bindender Vertragsbestandteil.
Im Nachfolgenden werden die Anforderungen an die vorgenannten Unterlagen beschrieben:
3.1 Zuschlagskriterium 1: Preis
Das der Angebotsaufforderung beiliegende Leistungsverzeichnis (Anlage C0) ist auszufüllen und dem Angebot beizufügen. Grundlage der Preiswertung ist die am Ende des Leistungsverzeichnisses einzutragende Angebotssumme.
3.2 Zuschlagskriterium 2: Umsetzungskonzept (Störungs- und Eskalationskonzept)
Die Bieter haben unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblatts A5 ein Konzept einzureichen, in dem darzulegen ist, wie auf unvorhergesehene, maßgebliche Störungen im Baulogistikablauf reagiert wird. Es wird ausdrücklich kein fertiges Gesamtkonzept erwartet, sondern ein pragmatischer Lösungsansatz mit klaren Zuständigkeiten und Kommunikationswegen.
Der Lösungsansatz muss folgende drei Bereiche behandeln:
- Identifikation und Erstmaßnahmen bei den nachfolgenden Störungsbeispielen:
- Szenario A (Operative Logistikstörung): Eine geplante Großanlieferung ist kurzfristig blockiert oder nicht möglich (z. B. durch ein blockiertes Zufahrtstor in der engen Kölner Altstadt)
- Szenario B (Höhere Gewalt / Baustopp): Ein akuter Bombenfund (Kampfmittelfund) auf oder direkt neben dem Baufeld erfordert die sofortige Räumung
- Informations- und Meldepflichten (Wer meldet an wen?):
- Darstellung der Kommunikationsmatrix zwischen dem Baulogistiker vor Ort, der örtlichen Bauleitung, der Projektsteuerung, dem Bauherrn (Stadt Köln) und gegebenenfalls den Behörden/Sicherheitskräften
- Definition von Reaktionszeiten (z. B. sofortige telefonische Erstwarnung bei Gefahrenlagen, schriftliche Meldung innerhalb einer definierten Frist)
- Stufenweises Eskalationsmodell:
- Darstellung eines transparenten Modells zur Konflikt- und Störungsbeilegung auf unterschiedlichen Entscheidungsebenen
- Es sind zwei bewährte Eskalationsstufen zu skizzieren, um operative Probleme direkt vor Ort zu lösen, bevor formelle Baustopps oder vertragliche Konsequenzen drohen:
- Ebene 1 (Operativ): Abstimmung und Behebung direkt zwischen der Logistik-Teamleitung vor Ort und der Bauleitung
- Ebene 2 (Steuerung): Einbeziehung der Projektleitung des Baulogistikers und der Gesamtprojektleitung.
Das Konzept darf insgesamt einen Umfang von max. 3 Seiten (Arial, Schriftgröße 11, Zeilenabstand 1,5) nicht überschreiten. Darüber hinaus gehende Inhalte werden bei der Bewertung nicht berücksichtigt.
3.3 Zuschlagskriterium 3: Qualifikation und Erfahrungen der vorgesehenen Projektleitung
Mit dem Angebot sind die persönlichen Referenzen der vorgesehenen Projektleitung (eine zu benennende Person) unter Verwendung des hierfür vorgesehenen Formblatts A4 vorzulegen. Zu den persönlichen Referenzen sollten folgende Angaben gemacht und gegebenenfalls Unterlagen beigelegt werden:
- Name der Projektleitung
- Berufsausbildung und Qualifikation der Projektleitung
- Anzahl der Jahre der Berufserfahrung der Projektleitung
- Persönliche Projektreferenzen mit kurzer Beschreibung anhand derer die Vergleichbarkeit nach Art und Umfang mit der hier zu vergebenden Leistung erkennbar ist und mit Angabe der Funktion der Projektleitung in den Referenzprojekten
- Personenbezogene Referenzschreiben von Auftraggebern (soweit vorhanden)
4. Bewertungsmethodik
Jedes Zuschlagskriterium wird nach der folgenden Methodik mit maximal 100 Punkten bewertet. Anschließend werden die pro Zuschlagskriterium vergebenen Punkte unter Berücksichtigung der prozentualen Gewichtung gem. Ziffer 2 zu einer Gesamtpunktzahl addiert. Hierbei wird auf die zweite Nachkommastelle gerundet.
Das Angebot mit der höchsten Gesamtpunktzahl erhält den Zuschlag.
Bei Punktegleichstand richtet sich die Zuschlagsentscheidung ausschließlich nach den Qualitätskriterien (das heißt: erzielte Gesamtpunktzahl abzüglich der Punkte für das Zuschlagskriterium Preis).
Die Bewertung erfolgt auf Grundlage der nachfolgenden Bewertungsmaßstäbe, wobei sich die Nummerierung an der Nummerierung der Zuschlagskriterien gem. Ziffer 2 orientiert:
4.1 Preis
Wertungsrelevant ist am Ende des Leistungsverzeichnisses ausgewiesene Angebotssumme.
Das Angebot mit dem günstigsten Gesamtpreis erhält 100 Punkte.
Die Punkteanzahl der übrigen Angebote berechnet sich wie folgt:
(günstigster Gesamtpreis Bestbieter/ Angebotspreis Bieter) x 100 Punkte
Beispiel:
Günstigster Angebotspreis Bestbieter A = 1.000, Angebotspreis Bieter B = 1.100:
Punktebewertung für Angebotspreis Bieter B = (1.000 / 1.100) x 100 Punkte = 90,90 Punkte
4.2 Qualität des Umsetzungskonzeptes
Der Auftraggeber wird das Konzept des Bieters im Rahmen einer Gesamtschau bewerten:
100 Punkte: Das Konzept des Bieters lässt insgesamt eine hervorragende und höchst effiziente Leistungserbringung erwarten. Der Gesamteindruck ist durchweg positiv. Der Bieter geht auf alle genannten wertungsrelevanten Aspekte umfassend ein und erläutert sie äußerst schlüssig und präzise. Sämtliche Ausführungen sind nachvollziehbar, plausibel und der Größe und Komplexität der Aufgabe angemessen.
75 Punkte: Das Konzept des Bieters lässt insgesamt eine gute und effiziente Leistungserbringung erwarten Der Gesamteindruck ist überwiegend positiv. Der Bieter geht auf viele, aber nicht alle genannten wertungsrelevanten Aspekte ein und erläutert sie zumeist schlüssig und präzise. Die Ausführungen sind größtenteils nachvollziehbar und plausibel. Der Größe und Komplexität der Aufgabe wird ausreichend Rechnung getragen.
50 Punkte: Das Konzept des Bieters lässt insgesamt eine befriedigende Leistungserbringung erwarten. Der Gesamteindruck ist noch positiv. Der Bieter geht auf einige, aber bei weitem nicht alle genannten wertungsrelevanten Aspekte ein und erläutert diese einigermaßen schlüssig und präzise. Die Ausführungen sind zwar nachvollziehbar, vermögen jedoch nicht vollends zu überzeugen, und sind auch nicht immer plausibel. Die Größe und Komplexität der Aufgabe wird erkannt, jedoch nicht immer ausreichend Rechnung getragen.
25 Punkte: Das Konzept des Bieters lässt insgesamt eine nur ausreichende Leistungserbringung erwarten. Der Gesamteindruck ist eher negativ. Der Bieter geht auf wenige der genannten wertungsrelevanten Aspekte ein und erläutert diese oberflächlich. Die Ausführungen sind nicht immer nachvollziehbar und nur bedingt plausibel. Die Größe und Komplexität der Aufgabe wird erkannt, spiegelt sich jedoch nicht ausreichend in den vom Bieter gewählten Maßnahmen wider.
0 Punkte Das Konzept des Bieters lässt insgesamt eine schlechte Leistungserbringung erwarten. Der Gesamteindruck ist negativ. Der Bieter reicht ein lediglich rudimentäres Konzept ein, in dem er auf sehr wenige der genannten wertungsrelevanten Aspekte eingeht und diese nahezu nicht erläutern. Die Ausführungen sind allenfalls teilweise nachvollziehbar und nicht plausibel. Die Größe und Komplexität der Aufgabe wird nicht erkannt bzw. nicht berücksichtigt.
Eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebots.
4.3 Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung
Der Auftraggeber wird die Qualifikation und Erfahrungen der Projektleitung im Rahmen einer Gesamtschau der vorgelegten Referenzen bewerten.
100 Punkte: Gleiche Bewertung wie für 75 Punkte, allerdings verfügt die Person über Erfahrung mit besonders vielen Projekten und/oder besonders vergleichbaren Projekten und/oder für die Person können mindestens drei Referenzschreiben vorgelegt werden, welche die besondere Erfahrung der Person für die hier ausgeschriebenen Leistungen bescheinigt. Das Referenzschreiben muss hierbei eine positive Bewertung der Person bzw. der von der Person erbrachten Leistungen enthalten.
75 Punkte: Art und Umfang der persönlichen Projekterfahrungen lassen darauf schließen, dass die Person gut für die hier ausgeschriebenen Leistungen geeignet ist.
50 Punkte: Art und Umfang der persönlichen Projekterfahrungen lassen darauf schließen, dass die Person für die hier ausgeschriebenen Leistungen grundsätzlich geeignet ist.
25 Punkte: Die Person verfügt nur über wenig und/oder wenig vergleichbare Projekterfahrung und/oder es bestehen Zweifel, ob die Person für die hier ausgeschriebenen Leistungen geeignet ist.
0 Punkte Die Person erscheint für die hier ausgeschriebenen Leistungen nicht geeignet.
Eine Bewertung mit 0 Punkten führt zum Ausschluss des Angebots.