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WRM GI_Baulogistik_A0_Verfahrensunterlage(33943209.1).pdf

Übergeordnete Baulogistik für die Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 26.09.2026, 05:01 (Europe/Berlin)

Herkunft: vergabeplattform.stadt-koeln.de

Tabellen, Layout und Zeichen können bei der Extraktion abweichen. Maßgeblich ist die Originaldatei.

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Verfahrensunterlage

(Aufforderung zur Angebotsabgabe)

für das Offene Verfahren

„GENERALINSTANDSETZUNG IM RAHMEN DER ER-

WEITERUNG DES WALLRAF-RICHARTZ-MUSEUM

KÖLN & FONDATION CORBOUD – ÜBERGEORDNETE

BAULOGISTIK””

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2 INHALT

1 Einführung / Auftragsgegenstand .......................................................................... 3 1.1 Auftraggeber .................................................................................................. 3 1.2 Losaufteilung .................................................................................................. 3 2 Bewerbungsbedingungen ....................................................................................... 3 2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens ............................................................... 3 2.2 Ablauf des Vergabeverfahrens ....................................................................... 4 2.3 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen ......................................................... 4 2.4 Ortsbesichtigung ............................................................................................ 5 2.5 Gewährleistungsausschluss ........................................................................... 5 2.6 Angebotsabgabe ............................................................................................ 5 2.7 Ansprechpartner der Bieter ............................................................................ 6 2.8 Vorzulegende Unterlagen (Checkliste) ........................................................... 6 2.9 Preise ............................................................................................................. 8 2.10 Eigentumsübertragung und Schutzrecht ......................................................... 8 2.11 Aufhebungsvorbehalte ................................................................................... 8 2.12 Vertraulichkeit ................................................................................................ 9 2.13 Zuschlagskriterien .......................................................................................... 9 2.14 Vergabekammer ............................................................................................. 9 2.15 Angebotsbindefrist.........................................................................................10 2.16 Erstattung von Aufwendungen ......................................................................10 2.17 Datenschutz ..................................................................................................10 3 Vorgaben des Auftraggebers .................................................................................12 3.1 Beigefügte Unterlagen ...................................................................................12 3.2 Vertrag/Vertragsbedingungen .......................................................................13 4 Übersicht über die beigefügten Unterlagen ..........................................................13

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3 1 Einführung / Auftragsgegenstand

Mit dem Projekt „Erweiterung des Wallraf-Richartz-Museums & Fondation Corboud“ plant die Stadt Köln, in der Kölner Altstadt einen Gebäudekomplex zu errichten, der das Wallraf-Richartz-Museum & Fondation Corboud (des Architekts O.M. Ungers) mit einer unterirdischen Erschließung durch ein Verbindungsbauwerk erweitert.

Daneben soll eine Generalinstandsetzung des Haupthauses erfolgen. Gegenstand der ausgeschriebenen Bauleistungen ist die übergeordnete Baulogistik zur Generalin- standsetzung des Haupthauses des Wallraf-Richartz-Museums. Ziel ist die Schaffung optimaler Rahmenbedingungen für eine strukturierte und effizi- ente Bauausführung der Generalinstandsetzung durch eine über alle Gewerke wir- kende, übergeordnete Baulogistikkoordination. Die voraussichtliche Gesamtbauzeit beträgt 13 Monate.

1.1 Auftraggeber

Auftraggeber der hier ausgeschriebenen Leistungen ist die Stadt Köln, vertreten durch den Oberbürgermeister, dieser vertreten durch die Gebäudewirtschaft der Stadt Köln (im Folgenden: „Auftraggeber“). Im Zuschlagsfall kommt über den ausgeschriebenen Auftrag ein Vertrag zwischen dem Auftraggeber und dem obsiegenden Bieter als Auf- tragnehmer zustande.

1.2 Losaufteilung

Die Leistung wird nicht in Lose aufgeteilt. Die weiteren Gewerke sind Gegenstand ge- sonderter Ausschreibungen.

2 Bewerbungsbedingungen

2.1 Grundlagen des Vergabeverfahrens

Das Vergabeverfahren richtet sich nach den Vorschriften des 4. Teils des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) sowie der Vergabe- und Vertragsordnung für Bauleistungen Teil A, Abschnitt 2 (EU VOB/A). Die Prinzipien der Nichtdiskriminie- rung und Transparenz sind tragende Grundsätze von Vergabeverfahren.

Um das wirtschaftlichste Angebot auszuwählen, führt der Auftraggeber ein europawei- tes Offenes Verfahren gemäß § 3 Nr. 1 EU VOB/A durch.

Ziel des Vergabeverfahrens ist es, einen Auftragnehmer zu finden, der die Leistungen in hoher Qualität, termingerecht und wirtschaftlich erbringt.

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4 2.2 Ablauf des Vergabeverfahrens

Mit den vorliegenden Vergabeunterlagen werden die Bieter um Abgabe eines Angebo- tes für die ausgeschriebenen Leistungen bis zum

08.10.2026, 14:00 Uhr,

gebeten. Alle fristgerecht abgegebenen Angebote werden entsprechend den formellen und inhaltlichen Anforderungen geprüft und anhand der in Dokument A3 „Zuschlags- kriterien und Bewertungsmaßstäbe“ dargestellten Zuschlagskriterien bewertet. Der Bieter mit dem unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichsten Angebot, wird den Zuschlag erhalten.

2.3 Unklarheiten / Rechtsverstöße / Fragen

Enthalten die Vergabeunterlagen oder die den Bietern mitgeteilten, übergebenen und zugänglich gemachten Unterlagen oder sonstigen Informationen Unklarheiten oder verstoßen diese nach Auffassung eines Bieters gegen geltendes Recht, so weist der Bieter den Auftraggeber unverzüglich, spätestens jedoch mit der Angebotsabgabe, da- rauf hin. Anderenfalls kann er sich auf die Unklarheiten oder die Rechtsverstöße nicht berufen.

Vergabeverstöße sind nach § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 GWB innerhalb von zehn Kalen- dertagen, nachdem der Bieter den Verstoß erkannt hat, bei dem Auftraggeber zu rü- gen. Der Auftraggeber bittet um Übermittlung der Rügen elektronisch über die Verga- beplattform.

Kommt ein Bieter seiner Rügepflicht nicht nach, kann er sich auf die behaupteten Ver- stöße nicht berufen. Nicht aufgeklärte Unklarheiten hat der Bieter als von ihm zu tra- gende Risiken zu übernehmen und in sein Angebot einzukalkulieren.

Fragen der Bieter sind unverzüglich, spätestens bis zum

28.09.2026, 14:00 Uhr (eingehend)

einzureichen. Spätere Fragen sind zwar nicht ausgeschlossen, Bieter haben jedoch keinen Anspruch darauf, dass solche Fragen noch vor Ablauf der Frist zur Einreichung der Angebote beantwortet werden.

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5 Der Auftraggeber wird ergänzende und berichtigende Angaben allen Bietern in elekt- ronischer Form unter Beachtung der vergaberechtlichen Grundsätze der Transparenz, der Gleichbehandlung und des Wettbewerbs über die Vergabeplattform mitteilen.

2.4 Ortsbesichtigung

Die Bieter müssen im Rahmen der Angebotsphase zwingend an einer Ortsbesichti- gung beim Auftraggeber teilnehmen. Nachforderungen, die mit Unkenntnis des Ge- bäudes und den dortigen Gegebenheiten begründet werden, bleiben unberücksichtigt. Termine für eine Ortsbesichtigung sind möglichst bis zum

20.09.2026

über die Plattform anzufragen. Es wird ein Nachweis über die Teilnahme an einer Orts- besichtigung ausgestellt. Dieser ist dem Angebot beizufügen.

Kann der Bieter die Teilnahme an der Ortsbesichtigung nicht nachweisen, wird sein Angebot ausgeschlossen. Nicht mit dem Auftraggeber im Vorfeld abgestimmte Orts- besichtigungen sind nicht zulässig und werden als solche nicht anerkannt.

2.5 Gewährleistungsausschluss

Der Auftraggeber weist ausdrücklich darauf hin, dass die Vergabeunterlagen und sons- tige Informationen eventuell unzutreffende oder auch unvollständige Angaben enthal- ten können. Der Auftraggeber übernimmt hierfür – soweit rechtlich zulässig – keine Garantien oder Gewährleistungen. Die Bieter müssen sich über die bestehenden Ge- gebenheiten sowie über die Anforderungen an die zu erbringenden Leistungen selbst ein Bild verschaffen und die Angaben des Auftraggebers entsprechend überprüfen. Die Bieter haben etwaige Risiken aus unrichtigen oder unvollständigen Angaben in ihre Angebotskalkulation einzubeziehen.

Die Bieter bestätigen mit ihren Angeboten, sich ausreichend über die tatsächlichen Voraussetzungen ihrer Angebote informiert zu haben. Sie erkennen an, dass der Auf- traggeber keine Gewähr für Richtigkeit und Vollständigkeit der Unterlagen, Angaben oder sonstigen Informationen übernehmen und ihnen insoweit keine Schadensersatz- ansprüche zustehen.

2.6 Angebotsabgabe

Alle Angebote, sowie etwaige nachträgliche Änderungen und Berichtigungen zum An- gebot sind ausschließlich elektronisch über die Vergabeplattform einzureichen.

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6 Schriftliche, sowie Angebote die auf anderem Wege elektronisch (z. B. per E-Mail oder Fax) eingehen, sind unzulässig.

Nebenangebote sind nicht zugelassen.

Die Bieter müssen ihr Angebot bis zum

08.10.2026, 14:00 Uhr

einreichen.

Die Bieter müssen dem Angebot die Vergabeunterlagen nebst Anlagen zugrunde le- gen. Das Angebot muss eindeutig, verständlich und plausibel sein. Es ist ausreichend, wenn die Bieter ihr Angebot in Textform einreichen. Die Bieter müssen die Angebote nicht elektronisch signieren. Maßgeblich für die formell ordnungsgemäße Abgabe des Angebots ist die Angebotserklärung (Anlage A1 der Vergabeunterlagen). Die Angebotserklärung muss an der dafür vorgesehenen Stelle die Firma des Bieter- unternehmens oder des bevollmächtigen Bietergemeinschaftsmitglieds ausweisen, welches das Angebot abgibt. Dies ist für die Wahrung der Textform ausreichend. Eine Unterschrift ist nicht erforderlich. Die formell ordnungsgemäß abgegebene Angebots- erklärung bewirkt im Zweifel auch die formell ordnungsgemäße Abgabe aller übrigen mit dem Angebot eingereichten Formblätter und sonstigen Unterlagen.

Angebote, die aus Gründen, die der Bieter zu vertreten hat, verspätet auf der Verga- beplattform eingehen, wird der Auftraggeber nicht berücksichtigen. Angebote, deren verspäteter Eingang nachweislich durch Umstände verursacht ist, die außer aller Schuld der Bieter liegen, kann der Auftraggeber berücksichtigen.

2.7 Ansprechpartner der Bieter

Der Bieter muss in seinem Angebot für die Dauer des Vergabeverfahrens eine(n) ver- antwortliche(n) deutschsprachige(n) Ansprechpartner(in) benennen.

2.8 Vorzulegende Unterlagen (Checkliste)

Die Angebote müssen die nachfolgend genannten Angaben und Unterlagen vollstän- dig enthalten:

  1. Angebotserklärung (Anlage A1 der Vergabeunterlagen).

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7 Die Angebotserklärung ist vollständig ausgefüllt und unter Angabe der Firma des Bieters oder des Vertreters der Bietergemeinschaft einzureichen.

  1. Eigenerklärungen zum Nachweis der Eignung (Anlage A2 der Vergabeunter- lagen - Formblätter zur Angebotseinreichung)

a. Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. die Durchführung von erfolgreichen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB b. Soweit zutreffend: Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft c. Soweit zutreffend: Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen d. Eigenerklärung Russland-Sanktionen e. Eigenerklärung zu den Gesamtumsätzen der letzten 3 Geschäftsjahre f. Eigenerklärung zur Betriebshaftpflichtversicherung g. Angaben zu Referenzprojekten

  1. Leistungsverzeichnis (Anlage C0 der Vergabeunterlagen)

Das Leistungsverzeichnis ist vollständig ausgefüllt sowohl als GAEB- als auch pdf-Datei mit der Angebotserklärung einzureichen. Näheres zur Wertung des Preises entnehmen Sie bitte Anlage A3 der Verga- beunterlagen – Zuschlagskriterien und Bewertungsmaßstäbe.

  1. Urkalkulation

Die Urkalkulation ist als passwortgeschützte Datei in den Formaten Excel und PDF einzureichen. Das Passwort ist mit gesonderter Datei einzureichen.

  1. Angaben zur Qualifikation und zu den Erfahrungen der vorgesehenen Projekt- leitung, Anlage A 4

Nähere Vorgaben entnehmen Sie bitte Anlage A3 der Vergabeunterlagen – Zuschlagskriterien und Wertungsmaßstäbe.

  1. Umsetzungskonzept (einschl. Baulogistikkoordination und Terminsteuerung), Anlage A 5

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8 Nähere Vorgaben zum Inhalt des Konzepts und dessen Wertung entnehmen Sie bitte Anlage A3 der Vergabeunterlagen – Zuschlagskriterien und Bewer- tungsmaßstäbe.

  1. Bestätigung zur Ortsbesichtigung (wird im Anschluss an die Ortsbesichtigung ausgestellt).

2.9 Preise

Preise sind in Euro mit zwei Nachkommastellen anzugeben.

2.10 Eigentumsübertragung und Schutzrecht

Die im Rahmen dieses Vergabeverfahrens von den Bewerbern/Bietern vorgelegten Unterlagen, Erklärungen usw. gehen in das Eigentum des Auftraggebers über. Die Rechte des Bewerbers/Bieters an dem in diesen Unterlagen enthaltenen geistigen Ei- gentum bleiben unberührt, soweit nicht in dem Vertrag etwas anderes bestimmt ist.

Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines ge- werblichen Schutzrechts zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen. Ebenso ist im Angebot anzugeben, ob für den Gegenstand des Angebots gewerbliche Schutzrechte des Bieters oder eines Dritten bereits bestehen oder beantragt sind.

2.11 Aufhebungsvorbehalte

Der Auftraggeber behält sich vor, das Verfahren aus wichtigem Grund ganz oder teil- weise aufzuheben. Insbesondere behält sich der Auftraggeber ausdrücklich die Aufhe- bung des Verfahrens vor,

  1. wenn die Gremien des Auftraggebers der abschließenden Umsetzung des Pro- jekts nicht zustimmen oder
  2. der Auftraggeber kein wirtschaftliches/zuschlagfähiges Angebot erhält.

Der Auftraggeber wird die Bieter möglichst frühzeitig über eine mögliche Aufhebung des Vergabeverfahrens informieren.

Für den Fall, dass das Verfahren aufgehoben wird, sind - soweit rechtlich zulässig - Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen.

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9 2.12 Vertraulichkeit

Alle Unterlagen, die den Bietern im Zusammenhang mit dem Vergabeverfahren über- lassen werden, dürfen ohne Zustimmung des Auftraggebers nicht für andere Zwecke verwendet, vervielfältigt oder Dritten zugänglich gemacht werden.

Das vom Bieter beschäftigte Personal ist zur entsprechenden Geheimhaltung zu ver- pflichten. Dies gilt auch für alle vom Bieter im Zusammenhang mit diesem Projekt be- auftragten Unternehmen.

Bieter, die den Zuschlag nicht erhalten, müssen die Vergabeunterlagen auf Verlangen des Auftraggebers zurückgeben.

Der Auftraggeber bittet die Bieter, für den Fall eines Nachprüfungsverfahrens, geheim- haltungsbedürftige Teile und Anlagen ihres Angebots zu kennzeichnen.

2.13 Zuschlagskriterien

Der Zuschlag wird nach Abgabe und Auswertung der Angebote gemäß § 16d Abs. 2 EU VOB/A unter Berücksichtigung aller Umstände auf das wirtschaftlichste Angebot erteilt.

Die Zuschlagskriterien und die Bewertungsmaßstäbe sind ausführlich in Anlage A3 der Vergabeunterlagen dargelegt.

2.14 Vergabekammer

Das Verfahren zur Nachprüfung behaupteter Verstöße gegen diese Vergabe richtet sich nach den Vorschriften der §§ 155 ff. des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschrän- kungen (GWB). Zur Wahrung der Fristen wird auf § 160 ff. GWB verwiesen. Zuständig ist die Vergabekammer Westfalen:

Vergabekammer Westfalen bei der Bezirksregierung Münster Albrecht-Thaer-Straße 9 48147 Münster Geschäftsstelle, zentrales Postfach Telefax: 0251 411-2165 vergabekammer@brms.nrw.de = vergabekammer@bezreg-muenster.nrw.de

Insbesondere wird darauf hingewiesen, dass der Nachprüfungsantrag gemäß § 160 Abs. 3 Satz 1 Nr. 4 GWB spätestens 15 Kalendertage nach Eingang der Mitteilung des Auftraggebers, einer Rüge nicht abhelfen zu wollen, zu stellen ist.

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10 2.15 Angebotsbindefrist

Die Bieter sind bis zum 30.11.2026 an ihre Angebote gebunden.

2.16 Erstattung von Aufwendungen

Aufwendungen, die bei der Angebotserstellung und im weiteren Verlauf des Ausschrei- bungsvorgangs entstehen, werden nicht erstattet. Im Falle einer Aufhebung des Verga- beverfahrens sind – soweit rechtlich zulässig – Entschädigungsansprüche der Bieter ausgeschlossen.

2.17 Datenschutz

Im Rahmen des Vergabeverfahrens kann es dazu kommen, dass der Auftraggeber bei den Bietern Informationen abfragt, die personenbezogene Daten nach Art. 4 Nr. 1 der Verordnung (EU) 2016/679 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung per- sonenbezogener Daten (Datenschutz-Grundverordnung, in Folgenden DSGVO) bein- halten. Im Rahmen ihrer Verfahrensbeteiligung obliegt es den Bietern, die abgefragten Informationen bereitzustellen. Sofern sie diese Informationen nicht bereitstellen, muss der Auftraggeber sie gegebenenfalls vom Vergabeverfahren ausschließen.

Zur Verarbeitung personenbezogener Daten ist der Auftraggeber gemäß Art. 6 Abs. 1 lit. c) und lit. e) DSGVO berechtigt. Der Auftraggeber ist öffentlicher Auftragge- ber im Sinne des § 99 GWB und als solcher gesetzlich verpflichtet, öffentliche Aufträge im Wege eines Vergabeverfahrens zu vergeben. In diesem Zusammenhang kann es insbesondere zur Prüfung der Eignung der Bieter und der späteren Angebote erforder- lich sein, personenbezogene Daten, z.B. der Namen und Kontaktdaten der Mitarbeiter der Bieter, abzufragen.

Mit der Einreichung von Unterlagen im Vergabeverfahren erklärt der Bieter gegenüber dem Auftraggeber, dass er bei der Weitergabe der Daten, die Regelungen der DSGVO einhält und seinen Informationspflichten nach §§ 13, 14 DSGVO nachkommt, insbe- sondere die betroffenen Mitarbeiter über die Verarbeitung der Daten vorab informiert und deren Einwilligung zur Datenverarbeitung eingeholt hat. Dazu weist der Auftrag- geber auf Folgendes hin:

  1. Der Auftraggeber wird die übermittelten Daten nur für die Zwecke des Verga- beverfahrens verwenden, insbesondere die Prüfung und Wertung der Teilnah- meanträge und der Angebote, der Kommunikation mit den Bietern, der Doku- mentation, zu Statistikzwecken nach der Vergabestatistikverordnung, sowie bei dem bezuschlagten Bieter für die Zwecke der Vertragsdurchführung und

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11 Vertragsabwicklung. Dabei unterliegt er den Geheimhaltungsvorschriften des GWB und der VgV.

  1. Die Daten werden ausschließlich an Mitarbeiter des Auftraggebers sowie an vertraglich gebundene Berater des Auftraggebers, die mit dem Vergabeverfah- ren betraut und zur Geheimhaltung verpflichtet sind, weitergegeben.

  2. Der Auftraggeber wird die Daten nur dann an Stellen in Staaten außerhalb der Europäischen Union (sogenannte Drittstaaten) übermitteln soweit dies

• zur Anbahnung oder Ausführung von Verträgen erforderlich ist (z.B. im Zusammenhang mit Zahlungen an Auftragnehmer mit Bankverbindung / Sitz im außereuropäischen Ausland),

• es gesetzlich vorgeschrieben ist (z. B. steuerrechtliche Meldepflichten) oder

• der Betroffene dem Auftraggeber seine Einwilligung erteilt hat.

Darüber hinaus übermittelt der Auftraggeber keine personenbezogenen Daten an Stellen in Drittstaaten oder internationale Organisationen.

  1. Der Auftraggeber verarbeitet und speichert die Daten nur soweit und solange es für die Erfüllung vertraglicher, gesetzlicher und behördlicher Pflichten erfor- derlich ist, insbesondere:

• Vergaberechtlich sind gemäß § 8 Abs. 4 Satz 1 VgV die Dokumentation, der Vergabevermerk, die Angebote, die Teilnahmeanträge und ihre An- lagen bis zum Ende der Laufzeit des Vertrags aufzubewahren, mindes- tens jedoch drei Jahre ab dem Tag des Zuschlags. Gleiches gilt nach § 8 Abs. 4 Satz 2 VgV für Kopien aller abgeschlossenen Verträge, die bei Dienstleistungsaufträgen mindestens einen Auftragswert von € 1 Mio. haben.

• Förderrechtlich können die Aufbewahrungspflichten variieren. In Fällen der Beschaffung im Zusammenhang mit EU-geförderten Programmen beträgt die Aufbewahrungsfrist in der Regel zehn Jahre nach Ablauf des Förderprogramms;

• Handels- und steuerrechtliche Aufbewahrungspflichten: Insbesondere nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) und der Abgabenordnung (AO) betragen zwei bis zehn Jahre;

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12 • Zur Erhaltung von Beweismitteln im Rahmen der gesetzlichen Verjäh- rungsvorschriften. Nach den §§ 195 ff. des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) können diese Verjährungsfristen bis zu 30 Jahre betragen. Die regelmäßige Verjährungsfrist beträgt drei Jahre;

• zu Zwecken der Rechnungsprüfung.

  1. Sind die Daten für die Erfüllung vertraglicher oder gesetzlicher Pflichten nicht mehr erforderlich, werden sie regelmäßig gelöscht.

  2. Den betroffenen Personen stehen gegenüber dem Auftraggeber alle Ansprü- che und Rechte nach den Art. 15 ff. DSGVO zu. Ebenso haben die betroffenen Personen ein Beschwerderecht bei der zuständigen Aufsichtsbehörde, wenn sie der Ansicht sind, dass die Verarbeitung der sie betreffenden personenbe- zogenen Daten gegen die DSGVO verstößt, Art. 77 DSGVO. Zuständige Auf- sichtsbehörde ist:

Die Landesbeauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit Nordrhein-Westfalen Kavalleriestraße 2-4 40213 Düsseldorf Telefon: 0211/38424-0 Telefax: 0211/38424-10 www.ldi.nrw.de

  1. Der Auftraggeber wird die Daten keiner automatisierten Verarbeitung – ein- schließlich Profiling – zuführen.

3 Vorgaben des Auftraggebers

3.1 Beigefügte Unterlagen

Die Bieter müssen bei der Angebotserstellung die diesen Vergabeunterlagen beige- fügten Unterlagen berücksichtigen.

Für die Angebote sind die von dem Auftraggeber überlassenen Formblätter/Vordrucke zu verwenden.

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3.2 Vertrag/Vertragsbedingungen

Grundlage für die Erstellung des Angebotes sind die beigefügten Vertragsbedingungen nebst den darin benannten Anlagen.

Mit Zuschlag werden der Vertrag bzw. die Vertragsbedingungen nebst Anlagen sowie das Angebot des Bieters Vertragsbestandteile.

4 Übersicht über die beigefügten Unterlagen

Dieser Verfahrensunterlage sind folgende Unterlagen beigefügt und stehen auf der Vergabeplattform zur Verfügung:

AVergabeunterlagen Teil A
A0Verfahrensunterlage
A1Angebotserklärung
A2Formblätter zur Angebotseinreichung
A3Zuschlagskriterien und Wertungsmaßstäbe
A4Referenzen Projektleitung
A5Umsetzungskonzept
BVergabeunterlagen Teil B
B0Besondere Vertragsbedingungen
B1Projektbeschreibung
B2Muster Vertragserfüllungsbürgschaft
B3Muster Gewährleistungsbürgschaft
B4VOB/B-ZVB
B5Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (AVV)
B6ZVB-TVgG
B7ZVB-ViB-VOB
CVergabeunterlagen Teil C
C0Leistungsverzeichnis
C1Terminplan
C2Baulogistikhandbuch
C3Baulogistikpläne
C4Baustromkonzept
C5Beleuchtungskonzept

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Alle Unterlagen dieser Ausschreibung