Offenes verfahren
**„**Generalinstandsetzung im rahmen der erweiterung des Wallraf-Richartz-Museum Köln & Fondation Corboud – ÜBERGEORDNETE BAULOGISTIK“
Formblätter zur Angebotseinreichung
Hinweise
Die nachfolgenden Formblätter sollen den am Verfahren interessierten Bietern das Einreichen eines Angebots sowie den Auftraggebern die Auswertung der Angebote erleichtern.
Bietern steht es frei, diese Formblätter zu nutzen. Werden vom Bieter nicht die vorgegebenen Vordrucke verwendet, muss er selbst sicherstellen, dass die vorgelegten Nachweise alle Anforderungen erfüllen. Im Falle einer Bietergemeinschaft sind die Erklärungen von jedem Mitglied der Bietergemeinschaft auszufüllen.
Der Text der Formblätter darf nicht abgeändert werden. Die Überschreitung des in einem Formblatt vorgegebenen Platzes für einen Eintrag stellt keine unzulässige Änderung des Formblattes dar.
Sollte der in den Formblättern vorgesehene Platz nicht ausreichen, kann das jeweilige Formblatt kopiert und mehrfach verwendet werden.
Befähigung zur Berufsausübung einschließlich Auflagen hinsichtlich
der Eintragung in einem Berufs- oder Handelsregister
Eigenerklärung über das Nichtvorliegen von Ausschlussgründen gemäß §§ 123, 124 GWB bzw. die Durchführung von erfolgreichen Selbstreinigungsmaßnahmen gemäß § 125 GWB
Angabe des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft: ____________________________
| 1. Angabe zur Präqualifikation (weiter mit 2.): Ich/Wir erkläre(n), dass wir für die zu vergebende Leistung präqualifiziert und im Präqualifikationsverzeichnis unter der Nummer ……………………………..…………………………………………………………… eingetragen sind. Auch präqualifizierte Unternehmen müssen die an die Eignung gestellten Anforderungen vollumfänglich erfüllen. HIERZU IST AUCH VON PRÄQUALIFIZIERTEN UNTERNEHMEN DIE ERKLÄRUNG ZUR TECHNISCHEN UND BERUFLICHEN LEISTUNGSFÄHIGKEIT ABZUGEBEN, INSBESONDERE SIND AUCH DIE GEFORDERTEN REFERENZANGABEN ZU MACHEN UND GGF. GEFORDERTE NACHWEISE VORZULEGEN. |
| 1. Erklärung zur Befähigung und Erlaubnis zur Berufsausübung [ ] Ich bin/Wir sind im Handelsregister eingetragen. [ ] Ich bin/Wir sind für die auszuführenden Leistungen in die Handwerksrolle eingetragen. [ ] Ich bin/Wir sind bei der Industrie- und Handelskammer eingetragen. [ ] Ich bin/Wir sind nicht zur Eintragung in die genannten Register verpflichtet. Nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers: Vorlage von Gewerbeanmeldung, Handelsregisterauszug, Eintragung in der Handwerksrolle oder bei der Industrie- und Handelskammer. |
| 1. Angaben zu §§ 123, 124 GWB Bitte Zutreffendes ankreuzen: * 1. Angaben zu § 123 GWB [ ] Ich/Wir erkläre(n), dass nachweislich keine Fälle des § 123 GWB, die zu einem Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen, vorliegen: Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass keine Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen nach § 123 Abs. 3 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen (GWB) zuzurechnen ist, rechtskräftig verurteilt WURDE oder gegen das Unternehmen eine Geldbuße nach § 30 des Gesetzes über Ordnungswidrigkeiten rechtskräftig festgesetzt worden ist wegen einer Straftat nach: 1. § 129 des Strafgesetzbuchs (Bildung krimineller Vereinigungen), § 129a des Strafgesetzbuchs (Bildung terroristischer Vereinigungen) oder § 129b des Strafgesetzbuchs (Kriminelle und terroristische Vereinigungen im Ausland), 2. § 89c des Strafgesetzbuchs (Terrorismusfinanzierung) oder wegen der Teilnahme an einer solchen Tat, 3.§ 261 des Strafgesetzbuchs (Geldwäsche), 4. § 263 des Strafgesetzbuchs (Betrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 5. § 264 des Strafgesetzbuchs (Subventionsbetrug), soweit sich die Straftat gegen den Haushalt der Europäischen Union oder gegen Haushalte richtet, die von der Europäischen Union oder in ihrem Auftrag verwaltet werden, 6. § 299 des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im geschäftlichen Verkehr), §§ 299a und 299b des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung im Gesundheitswesen), 7. § 108e des Strafgesetzbuchs (Bestechlichkeit und Bestechung von Mandatsträgern) oder § 108f des Strafgesetzbuchs (unzulässige Interessenwahrnehmung), 8. den §§ 333 und 334 des Strafgesetzbuchs (Vorteilsgewährung und Bestechung), jeweils auch in Verbindung mit § 335a des Strafgesetzbuchs (Ausländische und internationale Bedienstete), 9. Artikel 2 § 2 des Gesetzes zur Bekämpfung internationaler Bestechung (Bestechung ausländischer Abgeordneter im Zusammenhang mit internationalem Geschäftsverkehr) oder 10. den §§ 232, 232a Absatz 1 bis 5, den §§ 232b bis 233a des Strafgesetzbuches (Menschenhandel, Zwangsprostitution, Zwangsarbeit, Ausbeutung der Arbeitskraft, Ausbeutung unter Ausnutzung einer Freiheitsberaubung). Einer Verurteilung oder der Festsetzung einer Geldbuße im Sinne des Absatzes 1 stehen eine Verurteilung oder die Festsetzung einer Geldbuße nach den vergleichbaren Vorschriften anderer Staaten gleich. Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung. Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, insbesondere falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir für jede Person, deren Verhalten meinem/unserem Unternehmen zuzurechnen ist, unverzüglich einen Auszug aus einem einschlägigen Register, insbesondere ein Führungszeugnis aus dem Bundeszentralregister oder, in Ermangelung eines solchen, eine gleichwertige Bescheinigung einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters beibringen. Ich/Wir erkläre(n) zudem hiermit, dass * mein/unser Unternehmen seinen Verpflichtungen zur Zahlung von Steuern, Abgaben und Beiträgen zur Sozialversicherung nachgekommen ist und keine anderslautende rechtskräftige Gerichts- oder bestandskräftige Verwaltungsentscheidung getroffen wurde (§ 123 Absatz 4 Ziffer 1 GWB). Auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers, insbesondere falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir unverzüglich eine von der zuständigen Behörde des Herkunftslandes oder des Niederlassungsstaates des Bieters ausgestellte Bescheinigung beibringen. Wird eine Urkunde oder Bescheinigung von dem Herkunftsland nicht ausgestellt oder werden darin nicht alle vorgesehenen Fälle erwähnt, so kann sie durch eine Versicherung an Eides statt ersetzt werden. In den Staaten, in denen es keine Versicherung an Eides stattgibt, darf die Versicherung an Eides statt durch eine förmliche Erklärung ersetzt werden, die ein Vertreter des Unternehmens vor einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde, einem Notar oder einer dafür qualifizierten Berufsorganisation des Herkunftslands abgibt. * 1. Angaben zu § 124 GWB [ ] Ich/Wir erkläre(n), dass nachweislich keine Fälle des § 124 GWB, die zu einem Ausschluss von der Teilnahme am Vergabeverfahren führen können, vorliegen: Ich/Wir erkläre(n) weiter, dass * mein/unser Unternehmen bei der Ausführung öffentlicher Aufträge nicht gegen geltende umwelt-, sozial- oder arbeitsrechtliche Verpflichtungen verstoßen hat, * mein/unser Unternehmen zahlungsfähig ist, über das Vermögen meines/unseres Unternehmens ein Insolvenzverfahren oder ein vergleichbares Verfahren weder beantragt noch eröffnet worden ist, die Eröffnung eines solchen Verfahrens nicht mangels Masse abgelehnt worden ist, sich mein/unser Unternehmen nicht im Verfahren der Liquidation befindet oder seine Tätigkeit eingestellt hat, * mein/unser Unternehmen im Rahmen der beruflichen Tätigkeit keine schwere Verfehlung begangen hat, durch die die Integrität meines/unseres Unternehmens infrage gestellt wird (Das Verhalten einer rechtskräftig verurteilten Person ist einem Unternehmen zuzurechnen, wenn diese Person als für die Leitung des Unternehmens Verantwortlicher gehandelt hat; dazu gehört auch die Überwachung der Geschäftsführung oder die sonstige Ausübung von Kontrollbefugnissen in leitender Stellung.), * mein/unser Unternehmen keine Vereinbarungen mit anderen Unternehmen getroffen hat, die eine Verhinderung, Einschränkung oder Verfälschung des Wettbewerbs bezwecken oder bewirken, * kein Interessenkonflikt bei der Durchführung des Vergabeverfahrens besteht, der die Unparteilichkeit und Unabhängigkeit einer für den öffentlichen Auftraggeber tätigen Person bei der Durchführung des Vergabeverfahrens beeinträchtigten könnte, * keine Wettbewerbsverzerrung daraus resultiert, dass mein/unser Unternehmen bereits in die Vorbereitung des Vergabeverfahrens einbezogen war, * kein früherer öffentlicher Auftrag meines/unseres Unternehmens vorzeitig beendet wurde, zu Schadenersatz oder zu einer vergleichbaren Rechtsfolge geführt hat, * mein/unser Unternehmen in Bezug auf die Ausschlussgründe oder Eignungskriterien keine schwerwiegende Täuschung begangen und keine Auskünfte zurückgehalten hat und in der Lage ist, die erforderlichen Nachweise zu übermitteln, * mein/unser Unternehmen 1. nicht versucht hat, die Entscheidungsfindung des öffentlichen Auftraggebers in unzulässiger Weise zu beeinflussen, 2. nicht versucht hat, vertrauliche Informationen zu erhalten, durch die es unzulässige Vorteile beim Vergabeverfahren erlangen könnte und 3. nicht fahrlässig oder vorsätzlich irreführende Informationen übermittelt hat, die die Vergabeentscheidung des öffentlichen Auftraggebers erheblich beeinflussen könnten, und nicht versucht hat, solche Informationen zu übermitteln. Sofern ich/wir die vorstehende Bestätigung nicht, nicht uneingeschränkt oder nicht ohne Weiteres abgeben kann, füge ich/fügen wir dieser Erklärung eine gesonderte Anlage bei, in der die Umstände näher beschrieben sind. Die getroffenen Selbstreinigungsmaßnahmen können in dieser gesonderten Anlage beschrieben werden. |
4. Erklärung zu Voraussetzungen eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren nach § 19 MiLoG:
[ ] Ich/Wir erkläre(n) nach § 19 Abs. 3 in Verbindung mit Absatz 1 MiLoG, dass ich/wir nicht wegen eines Verstoßes nach § 21 MiLoG mit einer Geldbuße von wenigstens zweitausendfünfhundert Euro belegt worden bin/sind.
Sofern ich/wir die vorstehende Bestätigung nicht, nicht uneingeschränkt oder nicht ohne Weiteres abgeben kann, füge ich/fügen wir dieser Erklärung eine gesonderte Anlage bei, in der die Umstände des Verstoßes und der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit beschrieben sind.
| 5. Angaben zu Einträgen im Wettbewerbsregister: [ ] Ich/Wir erkläre(n), dass keine Einträge im Wettbewerbsregister für das Unternehmen sowie seine geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen. [ ] Ich/Wir erkläre(n), dass folgende Einträge im Wettbewerbsregister für das Unternehmen sowie seine geschäftsführenden natürlichen Personen vorliegen: Auf gesondertes Verlangen der Vergabestelle, insbesondere falls mein/unser Angebot in die engere Wahl kommt, werde ich/werden wir einen Auszug aus dem Wettbewerbsregister oder eine gleichwertige Urkunde einer zuständigen Gerichts- oder Verwaltungsbehörde des Ursprungs- oder Herkunftslands vorlegen. |
6. Erklärung zu Voraussetzungen eines Ausschlusses vom Vergabeverfahren § 22 Lieferkettensorgfaltspflichtengesetz (LkSG):
[ ] Ich/Wir erkläre(n), dass ich/wir innerhalb der letzten drei Jahre nicht wegen eines rechtskräftig festgestellten Verstoßes nach § 24 Abs. 1 LkSG mit einer Geldbuße nach Maßgabe von § 22 Abs. 2 LkSG belegt worden bin/sind.
Sofern ich/wir die vorstehende Bestätigung nicht, nicht uneingeschränkt oder nicht ohne Weiteres abgeben kann/können, füge ich/fügen wir dieser Erklärung eine gesonderte Anlage bei, in der die Umstände des Verstoßes und der Wiederherstellung der Zuverlässigkeit beschrieben und insbesondere Nachweise von Maßnahmen der Selbstreinigung nach § 125 GWB enthalten sind.
Ich bin mir/wir sind uns bewusst, dass § 21 des Arbeitnehmer-Entsendegesetzes, § 98c des Aufenthaltsgesetzes, § 19 des Mindestlohngesetzes und § 21 des Schwarzarbeitsbekämpfungsgesetzes, nach denen der öffentliche Auftraggeber Bieter in den dort genannten Fällen ausschließen kann, unberührt bleiben. Es wird darauf hingewiesen, dass gemäß den vorgenannten Vorschriften der öffentliche Auftraggeber bei Aufträgen ab einer Höhe von 30.000 € für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll, vor der Zuschlagserteilung eine Auskunft aus dem Wettbewerbsregister anfordert.
| 7. Angaben zur Erklärung in Bezug auf die Eignung: [ ] Ich/Wir erkläre(n) hiermit, dass ich/wir keine unzutreffenden Erklärungen in Bezug auf die Eignung abgebe(n) oder diese Auskünfte nicht unberechtigt nicht erteile(n). |
Erklärung der Bieter-/Arbeitsgemeinschaft
Wir, die nachstehend aufgeführten Unternehmen der Bietergemeinschaft,
Mitglied: ……………………………..……………………………………………………………
(Name des Unternehmens)
Mitglied: …………………….………..……………………………………………………………
(Name des Unternehmens)
Mitglied: …………………….………..……………………………………………………………
(Name des Unternehmens)
Mitglied: ………………………..…….……………………………………………………………
(Name des Unternehmens)
erklären, im Falle der Auftragserteilung eine Arbeitsgemeinschaft zu bilden.
Bevollmächtigter Vertreter: ………………………………………………………………………
(Name des Unternehmens)
Wir erklären, dass
- der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt,
- alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
Ort, Datum Unternehmen, Name des Erklärenden
Ort, Datum Unternehmen, Name des Erklärenden
Ort, Datum Unternehmen, Name des Erklärenden
Ort, Datum Unternehmen, Name des Erklärenden
Verzeichnis der Nachunternehmerleistungen
Angabe des Bieters/der Bietergemeinschaft: ____________________________
Zur Ausführung der Leistungen benenne(n) ich/wir Art und Umfang der Leistungsbereiche, für die ich/wir beabsichtigen mich/uns der Fähigkeiten anderer Unternehmen / Nachunternehmer zu bedienen:
| Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen (genaue Bezeichnung der vorgesehenen Aufgaben) |
Verpflichtungserklärung
(nur auf gesondertes Verlangen des Auftraggebers vorzulegen)
Angabe des Bieters/der Bietergemeinschaft: ____________________________
Angabe des Nachunternehmers: ____________________________
Ich/Wir verpflichte(n) mich/uns, im Falle der Auftragsvergabe an den o.g. Bieter / die o.g. Bietergemeinschaft diesem/dieser mit den Fähigkeiten (Mittel/ Kapazitäten) meines/unseres Unternehmens für den/die nachfolgenden Leistungsbereich(e) zur Verfügung zu stehen:
| Leistungsbereich | Beschreibung der Teilleistungen |
| Ort, Datum, Stempel, Unterschrift des sich verpflichtenden Unternehmens |
Eigenerklärung Russland-Sanktionen
nach Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren
Name des Bieters: ____________________________
[ ] Der / die Bieter gehört / gehören nicht zu den in Artikel 5 k) Absatz 1 der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 18. Dezember 2023 über restriktive Maßnahmen angesichts der Handlungen Russlands, die die Lage in der Ukraine destabilisieren,
genannten Personen oder Unternehmen, die einen Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift aufweisen,
- durch die russische Staatsangehörigkeit des Bieters oder die Niederlassung des Bieters in Russland,
- durch die Beteiligung einer natürlichen Person oder eines Unternehmens, auf die eines der Kriterien nach Buchstabe a zutrifft, am Bieter über das Halten von Anteilen im Umfang von mehr als 50%,
- durch das Handeln der Bieter im Namen oder auf Anweisung von Personen oder Unternehmen, auf die die Kriterien der Buchstaben a und/oder b zutrifft.
[ ] Die am Auftrag als Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, beteiligten Unternehmen, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, gehören ebenfalls nicht zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift.
[ ] Es wird bestätigt und sichergestellt, dass auch während der Vertragslaufzeit keine Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Zusammenhang mit der Erbringung des Eignungsnachweises in Anspruch genommen werden, eingesetzt werden, auf die mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt, welche zu dem in der Vorschrift genannten Personenkreis mit einem Bezug zu Russland im Sinne der Vorschrift gehören.
______________________ _________________________________
Ort, Datum Name der natürlichen Person, welche die Erklärung abgibt
Artikel 5k der Verordnung (EU) Nr. 833/2014 in der Fassung des Art. 1 Ziff. 20 der Verordnung (EU) 2023/1214 des Rates vom 18. Dezember 2023 lautet wie folgt:
(1) Es ist verboten, öffentliche Aufträge oder Konzessionen, die in den Anwendungsbereich der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe sowie unter Artikel 10 Absatz 1, Absatz 3, Absatz 6 Buchstaben a bis e, Absatz 8, Absatz 9 und Absatz 10 und die Artikel 11, 12, 13 und 14 der Richtlinie 2014/23/EU, unter Artikel 7 Buchstaben a bis d, Artikel 8, Artikel 10 Buchstaben b bis f und h bis j der Richtlinie 2014/24/EU, unter Artikel 18, Artikel 21 Buchstaben b bis e und g bis i, Artikel 29 und Artikel 30 der Richtlinie 2014/25/EU sowie unter Artikel 13 Buchstaben a bis d, f bis h und j der Richtlinie 2009/81/EG fallen, an folgende Personen, Organisationen oder Einrichtungen zu vergeben bzw. Verträge mit solchen Personen, Organisationen oder Einrichtungen weiterhin zu erfüllen:
a) russische Staatsangehörige, in Russland ansässige natürliche Personen oder in Russland niedergelassene juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen,
b) juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, deren Anteile zu über 50 % unmittelbar oder mittelbar von einer der unter Buchstabe a genannten Organisationen gehalten werden, oder
c) natürliche oder juristische Personen, Organisationen oder Einrichtungen, die im Namen oder auf Anweisung einer der unter Buchstabe a oder b genannten Organisationen handeln,
einschließlich — wenn auf sie mehr als 10 % des Auftragswerts entfällt — Unterauftragnehmer, Lieferanten oder Unternehmen, deren Kapazitäten im Sinne der Richtlinien über die öffentliche Auftragsvergabe in Anspruch genommen werden.
(2) Abweichend von Absatz 1 können die zuständigen Behörden die Vergabe oder die Fortsetzung der Erfüllung von Verträgen genehmigen, die bestimmt sind für
a) den Betrieb ziviler nuklearer Kapazitäten, ihre Instandhaltung, ihre Stilllegung, die Entsorgung ihrer radioaktiven Abfälle, ihre Versorgung mit und die Wiederaufbereitung von Brennelementen und die Weiterführung der Planung, des Baus und die Abnahmetests für die Indienststellung ziviler Atomanlagen wie des Vorhabens Paks II und ihre Sicherheit sowie die Lieferung von Ausgangsstoffen zur Herstellung medizinischer Radioisotope und ähnlicher medizinischer Anwendungen, kritischer Technologien zur radiologischen Umweltüberwachung sowie für die zivile nukleare Zusammenarbeit, insbesondere im Bereich Forschung und Entwicklung,“
b) die zwischenstaatliche Zusammenarbeit bei Raumfahrtprogrammen,
c) die Bereitstellung unbedingt notwendiger Güter oder Dienstleistungen, wenn sie ausschließlich oder nur in ausreichender Menge von den in Absatz 1 genannten Personen bereitgestellt werden können,
d) die Tätigkeit der diplomatischen und konsularischen Vertretungen der Union und der Mitgliedstaaten in Russland, einschließlich Delegationen, Botschaften und Missionen, oder internationaler Organisationen in Russland, die nach dem Völkerrecht Immunität genießen.
e) soweit nicht nach Artikel 3m oder 3n verboten – den Kauf, die Einfuhr oder die Beförderung von Erdgas und Erdöl, einschließlich raffinierter Erdölerzeugnisse, sowie von Titan, Aluminium, Kupfer, Nickel, Palladium und Eisenerz aus oder durch Russland in die Union.
(3) Der betreffende Mitgliedstaat unterrichtet die anderen Mitgliedstaaten und die Kommission über jede nach diesem Artikel erteilte Genehmigung innerhalb von zwei Wochen nach deren Erteilung.
(4) Die Verbote gemäß Absatz 1 gelten nicht für die Erfüllung — bis zum 10. Oktober 2022 — von Verträgen, die vor dem 9. April 2022 geschlossen wurden.
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Gesamtumsätze der letzten 3 Geschäftsjahre
Angabe des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft: ____________________________
| Jahr | Gesamtumsatz des Bieters |
| 2023 | |
| 2024 | |
| 2025 |
Wirtschaftliche und finanzielle Leistungsfähigkeit:
Eigenerklärung zur Berufshaftpflichtversicherung
Angabe des Bieters/der Bietergemeinschaft: ____________________________
Hiermit erkläre ich / erklären wir, dass mein / unser Unternehmen eine Betriebshaftpflichtversicherung mit einer Deckungssumme von mindestens 5 Mio. EUR für Personenschäden und 5 Mio. EUR für sonstige Schäden pro Schadensfall, 2-fach maximiert, unterhält, bzw. im Auftragsfall abschließt.
Zudem erkläre ich / erklären wir, dass mein / unser Unternehmen die Beiträge für die bestehende Betriebshaftpflichtversicherung meines/unseres Unternehmens rückstandslos entrichtet hat.
Technische und berufliche Leistungsfähigkeit:
Angaben zu Referenzprojekten
Angabe des Bieters/Mitglieds der Bietergemeinschaft: ____________________________
Benennung von mit dem hier ausgeschriebenen Auftrag in Art und Umfang vergleichbaren Referenzen. Eine Vergleichbarkeit setzt die Beauftragung von Baulogistikleistungen in vergleichbarem Umfang im Bestand in Museen, Kulturgebäuden, Konzerthäusern oder vergleichbaren, der Öffentlichkeit zugänglichen Gebäuden voraus. Darüber hinaus muss mindestens eine Referenz vorgelegt werden, die Baulogistikleistungen im Bestand in einem Projekt betrifft, das die gleichzeitige Ausführung einer Vielzahl an Gewerken und somit ein besonderes Abstimmungserfordernis zum Gegenstand hatte.
Die Bieter werden gebeten, folgende Tabelle auszufüllen:
| Nr. | Name der Referenz (Auftraggeber und Auftrag) | Auftragssumme in € netto | Ausführungszeitraum und erbrachte Leistungen | Erläuterung zur Vergleichbarkeit |
| 1 | ||||
| 2 | ||||
| 3 | ||||
| 4 |