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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
a
Rahmenvereinbarung Gas- und Wasserzählerwechsel 2025 mit Verlänge- rungsoption
SektVO: Offenes Verfahren
Ende der Angebotsfrist (Angebotsöffnung): 08.10.2024, um 08:00 Uhr
Ende der Zuschlags- und Bindefrist: 07.12.2024
Liefer- / Ausführungsfrist: Gaszählerwechsel ab 13.01.2025 bis 31.12.2025
Wasserzählerwechsel ab 24.02.2025 bis 31.12.2025
Bieter:
Name: ....................................................................................
Straße/Hausnummer: ....................................................................................
PLZ/Ort: ....................................................................................
Ansprechpartner: ....................................................................................
Telefon / Telefax: ....................................................................................
E-Mail: ....................................................................................
Angebot an (elektronisch über das Vergabeportal): Zweckverband Ostholstein Vergabe- und Submissionsstelle, Abt. RPV Wagrienring 3 – 13 23730 Sierksdorf
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
Inhaltsverzeichnis
A ANGEBOT ....................................................................................................................................... 4
B BEWERBUNGSBEDINGUNGEN ................................................................................................... 8
-
Allgemeines .................................................................................................................................... 8
-
Angebot .......................................................................................................................................... 8
-
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen ............................................................................. 10
-
Weitergabe an Nachunternehmer .............................................................................................. 10
-
Bietergemeinschaften ................................................................................................................. 11
-
Bevorzugte Bewerber .................................................................................................................. 11
-
Zusatz für ausländische Bewerber ............................................................................................ 11
-
Angebotsfrist, Eröffnungstermin ............................................................................................... 11
-
Erklärungen und Nachweise vor Auftragsvergabe .................................................................. 11
-
Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis ..................................................................... 12
-
Auswahlkriterien .......................................................................................................................... 12
C ZUSÄTZLICHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ............................................................................. 14
-
Vertragsbestandteile (§ 1 VOL/B) ............................................................................................... 14
-
Preise ............................................................................................................................................ 14
-
Auftragserteilung ......................................................................................................................... 14
-
Vergütung (§ 2 VOL/B) ................................................................................................................ 14
-
Mehr- oder Minderleistungen bei Rahmen-/Jahresverträgen (§ 2 VOL/B) ............................. 14
-
Verpackung .................................................................................................................................. 15
-
Vertragssprache und Rechtsvorschriften ................................................................................. 15
-
Ausführung (§ 4 VOL/B) .............................................................................................................. 15
-
Vertragsstrafe (§ 11 VOL/B) ........................................................................................................ 15
-
Haftung, Versicherungen, Mitteilung von Unfällen, SiGe-Ko .................................................. 16
-
Veröffentlichungen und Vertraulichkeit .................................................................................... 17
-
Vergabemindestlohn, repräsentative Tarifverträge ................................................................. 18
V 4- 13. Allgemeine Vertragsbedingungen ............................................................................................. 18 2 /7 0 5- 14. Berufsgenossenschaft ................................................................................................................ 19 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
-
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) (§ 4 Nr. 8 VOL/B) .................................................... 19
-
Kündigung durch den Auftraggeber (§ 8 VOL/B) ..................................................................... 19
-
Güteprüfung (§ 12 VOL/B) ........................................................................................................... 21
-
Abnahme, Gefahrübergang (§ 13 VOL/B) .................................................................................. 21
-
Mängelansprüche und Verjährung (§ 14 VOL/B) ...................................................................... 21
-
Abrechnung (§ 15 VOL/B) ........................................................................................................... 21
-
Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) ................................................. 22
-
Zahlungen (§ 17 VOL/B) .............................................................................................................. 23
-
Überzahlungen (§ 17 VOL/B) ...................................................................................................... 23
-
Abtretung (§ 17 VOL/B) ............................................................................................................... 23
-
Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B) ............................................................................................... 23
-
Bürgschaften (17 VOL/B) ............................................................................................................ 24
-
Erfüllungsort / Gerichtsstand ..................................................................................................... 24
-
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers ........................................................................... 24
-
Vertragsänderungen .................................................................................................................... 24
-
Salvatorische Klausel .................................................................................................................. 24
D. BESONDERE VERTRAGSBEDINGUNGEN ................................................................................ 25
-
Vertragsdauer, Verlängerungsoption ........................................................................................ 25
-
Ausführungsfristen: .................................................................................................................... 25
-
Vertragsstrafe............................................................................................................................... 25
-
Preise während der Vertragslaufzeit, Preisgleitklausel ........................................................... 25
-
Mengen und Höchstmengen ....................................................................................................... 25
E. ZUSÄTZLICHE TECHNISCHE VERTRAGSBEDINGUNGEN ..................................................... 26
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
A Angebot Bieter: Name: .................................................................................... Straße/Hausnummer: .................................................................................... PLZ/Ort: .................................................................................... Ansprechpartner: .................................................................................... Telefon/Telefax .................................................................................... E-Mail .................................................................................... HR-Nr.: ....................................................................................
Registergericht: ....................................................................................
Wenn vorhanden: Präqualifikations-Nr.: ....................................................................................
Das Unternehmen ist ein KMU: ja nein (kleines und mittleres Unternehmen)
Angebot für:
Rahmenvereinbarung Gas- und Wasserzählerwechsel 2025 mit Verlänge- rungsoption
Ich/ Wir biete(n) die Ausführung der in der beigefügten Leistungsbeschreibung enthaltenen Leistungen zu den von mir/uns eingesetzten Preisen und mit allen den Preis betreffenden An- gaben wie folgt an:
Hinweis: Für diese Ausschreibung besteht eine Angebotslimittierung. Sie können ein Angebot für max. 1 Los abgeben
| Hauptangebot los- weise Vergabe | o ( | Endbetrag netto | Endbetrag brutto ein- | Preisnachlass ohne Bedingung | Preisnachlass | ||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| hne Umsatzsteuer | schl. Umsatzsteu-er | ohne Bedingung | |||||||
| ohne Nachlass) | (ohne Nachlass) | ||||||||
| Summe Los 1 | € | € | % | ||||||
| Summe Los 2 | € | € | % |
und halte(n) mich/uns bis zum Ablauf der Zuschlagsfrist an mein/unser Angebot gebunden. Für die Verjährungsfrist für Mängelansprüche auf die von mir/von uns angebotenen Leistungen gilt §14 VOL/B, sofern in diesen Vertragsunterlagen nichts Anderes vereinbart ist.
V 4- 2 1. Für das Vergabeverfahren gelten folgende besondere Vereinbarungen (gilt nur, /7 0 5- wenn angekreuzt): 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
1.1 Die Abgabe von mehreren Hauptangeboten ist zugelassen ausgeschlossen
1.2 Nebenangebote und Änderungsvorschläge sind zugelassen ausgeschlossen
Nebenangebote und Änderungsvorschläge ohne Hauptangebot sind zugelassen ausgeschlossen
1.3 Lose: Die Ausschreibung beinhaltet insgesamt zwei Lose. Angebote können dabei abgegeben werden für Ein Los. (Angebotslimitierung: Entweder Los 1 oder Los 2) Mehrere Lose. Alle Lose.
1.4 Sicherheitsleistung gem. § 18 VOL/B (siehe Nr. 25 der Zusätzlichen Vertragsbedin- gungen) Wird nicht verlangt.
1.5 Vertragsstrafe gem. § 11 VOL/B (siehe Nr. 9 der Zusätzlichen Vertragsbedingungen) Wird nicht vereinbart. Wird vereinbart (verbindliche Liefer- und Ausführungsfristen)
1.6 Förmliche Abnahme gem. § 13 VOL/B (siehe Nr. 18 der Zusätzlichen Vertragsbedin- gungen) Wird nicht vereinbart. Wird vereinbart.
1.7 Hinweise zu Zahlungsbedingungen sind in C, Zusätzliche Vertragsbedingungen, Ziffer 22, ff, enthalten.
Ich/Wir erkläre(n), dass
-
ich/wir die gewerberechtlichen Voraussetzungen für die Ausführung der angebotenen Leistung erfülle(n).
-
ich/wir den Wortlaut der vom Auftraggeber verfassten Langfassung des Leistungsver- zeichnisses als alleinverbindlich anerkenne(n).
-
mir/uns zugegangene Änderungen der Vergabeunterlagen Gegenstand meines/unse- res Angebotes sind.
-
das vom Auftraggeber vorgeschlagene Produkt Inhalt meines/unseres Angebotes ist, V wenn Teilleistungsbeschreibungen des Auftraggebers den Zusatz „oder gleichwertig“ 4- 2 /7 enthalten und von mir/uns keine Produktangaben (Hersteller- und Typbezeichnung) 0 5- eingetragen wurden. 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
-
falls von mir/uns mehrere Nebenangebote abgegeben wurden, mein/unser Angebot auch die Kumulation der Nebenangebote, die sich nicht gegenseitig ausschließen, umfasst.
-
ich/wir einen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 15 Prozent der Bruttoabrech- nungssumme dieses Vertrages entrichten werde, falls ich/wir aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen habe(n), die eine unzulässige Wettbewerbsbe- schränkung darstellt, es sei denn, ich/wir weise(n) einen geringeren Schaden nach.
Die nachstehende Unterschrift gilt für alle Bestandteile des Angebotes, dazu gehören auch die in der „Aufforderung zur Abgabe eines Angebots“ aufgeführten Teile der Vertragsunterlagen und Besonderen Vereinbarungen.
Unterschrift (bei schriftlichem Angebot: handschriftli- (bei elektronischem Angebot: Angabe des che Unterschrift in diesem Feld) Namen des Erklärenden in diesem Feld)
Ist
o bei einem elektronisch übermittelten Angebot in Textform der Name der na- türlichen Person, die die Erklärung abgibt, nicht angegeben,
o ein schriftliches Angebot nicht an dieser Stelle unterschrieben oder
o ein elektronisches Angebot, das signiert werden muss, nicht wie vorgegeben signiert,
wird das Angebot ausgeschlossen.
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
Definitionen
AG Auftraggeber
AN Auftragnehmer
BGB Bürgerliches Gesetzbuch
BGBl. Bundesgesetzblatt
GVOBl. S.-H. Gesetz- und Verordnungsblatt für Schleswig-Holstein
GWB Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen
LV Leistungsverzeichnis
MFG Mittelstandsförderungsgesetz
SektVO Sektorenverordnung
SHVgVO Schleswig-Holsteinische Vergabeverordnung
SiGe-Ko Sicherheits- und Gesundheits-Koordinator
VGSH Vergabegesetz Schleswig-Holstein
ZVO Zweckverband Ostholstein
ZVO Energie ZVO Energie GmbH
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B Bewerbungsbedingungen
-
Allgemeines Für das Vergabeverfahren gelten die Regelungen der SektVO i. V. m. der VGSH und der SHVgVO (frei gestaltbare Verfahren).
-
Angebot 2.1 Für das Angebot sind die vom Auftraggeber übersandten Vordrucke zu verwenden; das Angebot ist zu unterschreiben und komplett zurückzusenden.
2.2 Das Angebot muss in den relevanten Vertragsbestandteilen vollständig sein. Folgende Unterlagen gehören zu den Vertragsunterlagen,
A Angebotsvordruck B Bewerbungsbedingungen C Zusätzliche Vertragsbedingungen D Besondere Vertragsbedingungen E Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen F Formblätter_Anhänge G Leistungsverzeichnis_Leistungsbeschreibung
Das Angebot muss die Preise und die in den Vertragsunterlagen geforderten Angaben und Erklärungen enthalten. Alle Eintragungen müssen dokumentenecht sein.
Die Ausschreibung enthält ggf. Bedarfspositionen, die entsprechend im Leis- tungsverzeichnis gekennzeichnet sind. Diese werden grundsätzlich gewertet.
Bedarfspositionen sind mit dem Auftragsschreiben beauftragt. Die Entscheidung zur Ausführung behält sich der AG jedoch zu einem späteren Zeitpunkt vor. Bei Nichtaus- führung dieser Positionen verzichtet der AN auf weitergehende Ansprüche.
2.3 Änderungen und Ergänzungen an den Vertragsunterlagen sind unzulässig und führen zum Ausschluss.
2.4 Die Preise (Einheitspreise, Pauschalpreise, Verrechnungssätze usw.) sind ohne Um- satzsteuer in Euro anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist unter Zugrundelegung des geltenden Steuersatzes am Schluss des Angebots hinzuzufügen.
2.5 Beabsichtigt der Bieter, Angaben aus seinem Angebot für die Anmeldung eines ge- werblichen Schutzrechtes zu verwerten, hat er in seinem Angebot darauf hinzuweisen.
2.6 Eine Leistung, die von den vorgesehenen technischen Spezifikationen abweicht, darf angeboten werden, wenn sie mit dem geforderten Schutzniveau in Bezug auf Sicher- heit, Gesundheit, Qualität und Gebrauchstauglichkeit gleichwertig ist.
2.7 Wird eine Leistung angeboten, die von den vorgesehenen Spezifikationen abweicht, hat der Bieter bei der betreffenden Position des Leistungsverzeichnisses auf eine An- lage zum Angebot hinzuweisen. In dieser ist die abweichende Leistung eindeutig zu
V beschreiben und die Gleichwertigkeit im Hinblick auf Sicherheit, Gesundheit, Qualität 4 2 - und Gebrauchstauglichkeit nachzuweisen. /7 0 5- 2.8 Mindestanforderungen für Nebenangebote und Wertung 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
Nebenangebote sind Angebote, die zunächst nicht vollständig den Ausschreibungsbe- dingungen entsprechen, die aber geeignet sind, das Ziel der Ausschreibung zu errei- chen. Sie sind ausdrücklich erwünscht. Zugelassene Nebenangebote oder Änderungs- vorschläge müssen auf besonderer Anlage gemacht und als solche deutlich gekenn- zeichnet sein.
Ein Nebenangebot muss sich in technischer und/oder betriebswirtschaftlicher Hinsicht vom Hauptangebot unterscheiden. Dabei müssen die vorgegebenen technischen Rah- menbedingungen eingehalten werden. Die Gleichwertigkeit der Ausführung für den vor- gegebenen Zweck ist mit dem Angebot nachzuweisen.
Die technischen und/oder betriebswirtschaftlichen Unterschiede zwischen Haupt- und Nebenangebot sind eindeutig und ausreichend jeweils bezogen auf die einzelnen Leis- tungsbestandteile auf einer gesonderten Anlage zum Angebot darzulegen und insbe- sondere die Unterschiede zum Hauptangebot im Detail zu erläutern. Weiter ist die Gleichwertigkeit der im Nebenangebot aufgeführten Leistungsdurchführung zur ausge- schrieben Leistung nachzuweisen. Nebenangebote sind als solche deutlich zu kenn- zeichnen.
Nebenangebote, die in technischer Hinsicht von der Leistungsbeschreibung abwei- chen, sind auch ohne Abgabe eines Hauptangebotes nur zugelassen, wenn dies unter Ziffer 1.1 des Angebotsvordruckes angekreuzt ist. Andere Änderungsvorschläge oder Nebenangebote (z. B. über Zahlungsbedingungen, Preisvorbehalte) sind nur in Verbin- dung mit einem Hauptangebot zugelassen, wenn dies ebenfalls unter Ziffer 1.1 des Angebotsvordruckes angekreuzt ist. Nebenangebote zu den Vertragsbedingungen der Ausschreibung sind nicht zulässig.
Es gehen nur gleichwertige Nebenangebote in die Angebotswertung ein und werden wie das Hauptangebot gewertet.
2.9 Muster und Proben müssen als zum Angebot gehörig gekennzeichnet sein.
2.10 Ist im Leistungsverzeichnis bei einer Teilleistung eine Bezeichnung für ein bestimmtes Fabrikat mit dem Zusatz „oder gleichwertiger Art“ verwendet worden, und macht der Bieter keine Angabe, gilt das im Leistungsverzeichnis genannte Fabrikat als angebo- ten. Soll ein anderes Fabrikat geliefert werden, ist die Gleichwertigkeit bei Angebots- abgabe (z.B. durch Produktdatenblätter) nachzuweisen. 2.11 Der AG lässt unter Bezugnahme auf im Leistungsverzeichnis genannte Techni- sche Spezifikationen, gleichwertige Spezifikationen zu. Den Nachweis der Gleichwertigkeit hat der AN zu führen. 2.12 Entspricht der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Mengenansatz und Einheitspreis, so ist der Einheitspreis maßge- bend.
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
2.13 Mitteilung von Unklarheiten / Kommunikation Die Kommunikation erfolgt in der Form, die für das Verfahren vorgesehen ist und in deutscher Sprache. Enthalten die Vertragsunterlagen nach Auffassung des Bewerbers Unklarheiten, die die Preisermittlung beeinflussen können, so hat der Bewerber unver- züglich den Auftraggeber vor Angebotsabgabe schriftlich bzw. per Telefax oder elekt- ronisch über das Vergabeportal darauf hinzuweisen. Rückfragen sind im Übrigen zu richten an:
Zweckverband Ostholstein Vergabestelle, Abt. RPV Wagrienring 3 - 13 D-23730 Sierksdorf Telefax: +49 (0)4561-399 289 E-Mail: submissionsstelle@zvo.com
Unklarheiten, die erkennbar sind und nicht vor Angebotsabgabe gerügt wurden, kön- nen nicht berücksichtigt werden. Nachforderungen aus Anlass ungenügender Unter- richtung über den Umfang der Leistungen bzw. über die Art und Weise der Ausführung werden nicht anerkannt.
Folgende technische Voraussetzungen werden für die Arbeit mit dem Vergabeportal empfohlen:
Empfohlen wird die Nutzung des aktuellsten Browsers. Zusätzlich folgende Einstellun- gen
-
JavaScript muss aktiviert sein
-
Cookies müssen erlaubt sein (insbesondere Sitzungscookies)
-
Pop-ups müssen erlaubt sein
-
Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen Angebote von Bietern, die sich im Zusammenhang mit diesem Vergabeverfahren an einer unzulässigen Wettbewerbsbeschränkung beteiligen, werden ausgeschlossen.
-
Weitergabe an Nachunternehmer Der Bieter ist verpflichtet, die Leistung im eigenen Betrieb auszuführen. Eine Übertra- gung von Leistungen auf einen Nachunternehmer, in begründeten Ausnahmefällen, ist dem Bieter nur gestattet, wenn er zuvor das schriftliche Einvernehmen des AG herge- stellt hat
Für die Anforderung von Nachunternehmern gelten die Bedingungen/Anforderungen dieser Vertragsunterlagen gleichermaßen.
Nachunternehmer haben, wie der AN selbst, die gesetzlichen Anforderungen gem. § 4 Abs. 4 VGSH vollständig zu erfüllen.
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
- Bietergemeinschaften 6.1 Bietergemeinschaften haben mit ihrem Angebot eine von allen Mitgliedern unterzeich- nete Erklärung abzugeben:
In der die Bildung einer Arbeitsgemeinschaft im Auftragsfall erklärt ist, wobei eine eindeutige Postanschrift für sämtlichen Schriftverkehr und die Rechnungslegung festgelegt ist.
In der alle Mitglieder aufgeführt sind und der für den Abschluss und die Durchfüh- rung des Vertrags bevollmächtigte Vertreter bezeichnet ist.
Dass der bevollmächtigte Vertreter die Mitglieder gegenüber dem Auftraggeber rechtsverbindlich vertritt und berechtigt ist, mit uneingeschränkter Wirkung für jedes Mitglied Zahlungen anzunehmen oder den Zahlungsempfänger zu bestimmen.
Dass alle Mitglieder als Gesamtschuldner haften.
6.2 Bietergemeinschaften haben dem Auftraggeber die Nachweise für jedes Mitglied der Bietergemeinschaft zu übergeben und die Verantwortlichkeiten für die Einzelleistungen darzustellen.
- Bevorzugte Bewerber Bieter, die nach den Richtlinien für die Berücksichtigung bevorzugter Bewerber bei der Vergabe öffentlicher Aufträge (Werkstätten für Behinderte und Blindenwerkstätten) be- vorzugt berücksichtigt werden wollen, müssen den Nachweis führen.
Wird der Nachweis nicht geführt, so wird das Angebot wie die Angebote nicht bevor- zugter Bewerber behandelt.
Auf die Regelung in §§ 224, 226 SGB IX (Neuntes Buch Sozialgesetzbuch) wird Bezug genommen.
- Zusatz für ausländische Bewerber Alle Preise sind in Euro auszuweisen.
Das Angebot ist in allen seinen Bestandteilen in deutscher Sprache abzufassen. Der Schriftverkehr mit dem Auftraggeber ist in deutscher Sprache zu führen.
Es gelten die deutschen Rechtsvorschriften.
- Angebotsfrist, Eröffnungstermin Die Angebotsfrist, Seite 1, ist eine Ausschlussfrist und endet mit Ablauf des als Eröff- nungstermin festgesetzten Tages/Uhrzeit. Bis zum Ablauf der Angebotsfrist können Angebote schriftlich oder per Telefax zurückgezogen werden.
An dem Eröffnungstermin sind Bieter, oder deren bevollmächtigte Vertreter nicht zuge- lassen.
- Erklärungen und Nachweise vor Auftragsvergabe V 4- 10.1 Vom Bieter werden Angaben erwartet, die zur Beurteilung der Frage erforderlich sind, 2 /7 ob der Bieter die wirtschaftlichen und technischen Mindestanforderungen erfüllt. Daher 0 5- 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
hat der Bieter die im Anschreiben („Aufforderung zur Abgabe eines Angebotes...“) ge- nannten Eigenerklärungen und Nachweise vorzulegen.
10.2 Alle Erklärungs- und Bestätigungspflichten gelten bei beabsichtigter Beauftragung von Nachunternehmen auch für diese.
10.3 Werden die genannten Nachweise bzw. Erklärungen nicht innerhalb der genann- ten Fristen erbracht, wird das Angebot nicht berücksichtigt.
- Mitteilungen über das Ausschreibungsergebnis 11.1 Bis zum Ablauf der Zuschlags- und Bindefrist ist der Bieter an sein Angebot gebunden.
11.2 Auskünfte im Zusammenhang mit der Ablehnung von Angeboten werden nur unter den Voraussetzungen des § 56 Abs. 2 SektVO erteilt.
11.3 Die Zuschlagsentscheidung des AG wird gemäß § 52 SektVO, i. V. mit § 134 GWB vorgenommen.
- Auswahlkriterien Der Zuschlag wird auf das unter Berücksichtigung aller Umstände wirtschaftlichste An- gebot erteilt. Auswahlkriterien für die Auftragsvergabe sind:
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| Bewertungsmatrix " Rahmenvereinbarung Gas- und Wasserzähler- wechsel 2025 mit Verlängerungsoption " Auswertung pro Los | |||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| Kriterium 1: Preis, niedrigster Preis erhält 600 Punkte, pro 1000€ | |||||||||
| 10 Punkte Abzug | |||||||||
| OZ | Beschreibung | GP | |||||||
| (€) | |||||||||
| Angebotspreis | |||||||||
| Differenz zu günstigstem An- gebot | |||||||||
| A | Bewertung | 60% | 600 P | ||||||
| Kriterium 2: Anzahl gleichzeitig eingesetzten Monteure | |||||||||
| 1 Monteur | 0 P | ||||||||
| 2 Monteure | 50 P | ||||||||
| 3 Monteure | 100 P | ||||||||
| 4 Monteure | 200 P | ||||||||
| B | Bewertung | 20% | 200 P |
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
| Kriterium 3: Ausführungszeitraum (Wechselstopp von Mitte Au- | ||||||||||||
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| gust bis 1. Woche Oktober) | ||||||||||||
| nach der Wechselpause | 0 P | |||||||||||
| vor und nach der Wechselpause | 100 P | |||||||||||
| vor der Wechselpause | 200 P | |||||||||||
| C | Bewertung | 20% | 200 P | |||||||||
| Gesamtbewertung | 1000 P |
Ab einem Einzelauftragswert von 20.000 € (ohne Umsatzsteuer) dürfen Aufträge unabhängig vom Erreichen der Schwellenwerte nach § 106 GWB nur an Unternehmen vergeben werden, die sich entsprechend den Regelungen von § 4 Abs. 1 und Abs. 2 VGSH verpflichten ein Min- deststundenentgelt zu zahlen. Dies gilt auch für sämtliche Nachunternehmen und Verleihern von Arbeitnehmern. Insbesondere sollen Werkstätten für behinderte Menschen Aufträge angeboten werden gem. §§ 224, 226 SGB IX. Fördern mehrere Bieter soziale Aspekte in ihrem Unternehmen entscheidet zwischen den Angeboten das Los.
Bei der Vergabe öffentlicher Aufträge über Liefer- und Dienstleistungen erhält bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 71 des Neunten Buches des Sozialgesetzbuches erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten.
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
C Zusätzliche Vertragsbedingungen
- Vertragsbestandteile (§ 1 VOL/B) Es gelten nacheinander:
- das Auftragsschreiben (= Mitteilung über den erteilten Zuschlag)
- ggf. Bieterfragen und Antworten zu den Ausschreibungsunterlagen
- die Beschreibung der Leistung (Leistungsverzeichnis einschl. zeichnerischer und sonstiger Unterlagen.)
- etwaige Besondere Vertragsbedingungen
- etwaige Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- die Zusätzlichen Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen
- das Angebot des Bieters
- das BGB
- Preise 2.1 Die angebotenen Preise sind feste Preise. Weitere Regelungen sind in den Besonde- ren Vertragsbedingungen beschrieben.
2.2 Der Einheitspreis ist der vertragliche Preis, auch wenn im Angebot der Gesamtbetrag einer Ordnungszahl (Position) nicht dem Ergebnis der Multiplikation von Einheitspreis und Mengenansatz entspricht.
- Auftragserteilung Der Auftraggeber bestellt ab einer Auftragssumme von 30.000 € einen Registerauszug vom zentralen Wettbewerbsregister für den Bieter, der den Zuschlag erhalten soll.
Die Mitteilung über den Zuschlag erfolgt durch ein gesondertes Auftragsschreiben. Der Auftrag ist schriftlich zu bestätigen.
- Vergütung (§ 2 VOL/B) 4.1 Beansprucht der AN auf Grund von § 2 Nr. 3 VOL/B eine erhöhte Vergütung, muss er dies dem Auftraggeber unverzüglich - vor Ausführung der Leistung und der Höhe nach – anzeigen und schriftlich vereinbaren.
4.2 Der AN hat auf Verlangen die durch die Änderung der Leistung bedingten Mehr- oder Minderkosten nachzuweisen.
4.3 Für eventuelle Nachträge ist ein Kalkulationsnachweis zu erbringen.
4.4 Entfallen einzelne Positionen der Leistungsbeschreibung, so hat der AN keinen An- spruch auf Vergütung der entfallenden Positionen.
- Mehr- oder Minderleistungen bei Rahmen-/Jahresverträgen (§ 2 VOL/B) Die ausgeschriebenen Mengen sind Prognosewerte, deren Bestand in Zukunft nicht garantiert werden kann. Sie sind lediglich als Kalkulationseckwerte zu verstehen. Die
V angebotenen Einheitspreise gelten auch für eine Mengenveränderung, die +/- 10 % 4 2 - beträgt oder auch bei Auftragsunterbrechung. /7 0 5- 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
-
Verpackung Der AN hat Verpackungsstoffe zurückzunehmen bzw. auf seine Kosten zu entsorgen, wenn in der Leistungsbeschreibung nichts Anderes angegeben ist.
-
Vertragssprache und Rechtsvorschriften Alle Äußerungen des AN müssen in deutscher Sprache abgefasst sein. Fremdsprach- liche schriftliche Erklärungen Dritter (z. B. Bescheinigungen von Behörden) sind mit deutscher Übersetzung, eines öffentlich bestellten und vereidigten Übersetzers einzu- reichen.
Der in deutscher Sprache abgefasste Vertrag ist verbindlich. Erklärungen und Verhand- lungen erfolgen in deutscher Sprache. Für die Regelung der vertraglichen und außer- vertraglichen Beziehungen zwischen den Vertragspartnern gilt ausschließlich das im Gebiet der Bundesrepublik Deutschland gültige Recht.
- Ausführung (§ 4 VOL/B) 8.1 Sofern in diesen Vertragsunterlagengefordert, hat der AN in seinem Angebot verbind- liche Ausführungs- und Lieferfristen anzugeben. Fehlt diese Angabe, kann das Ange- bot als unvollständig zurückgewiesen werden. Der Auftraggeber behält sich vor, im Auftragsschreiben den Liefertermin bzw. den Beginn und das Ende der Ausführungs- frist bzw. etwaiger Einzelfristen festzulegen (§ 5 VOL/B). Sofern kein Liefertermin bzw. keine Ausführungsfrist angegeben wird, ist mit der Ausführung der Leistung unverzüg- lich nach Erhalt des Zuschlagschreibens zu beginnen.
8.2 Mit dem Angebot, spätestens 14 Werktage nach Erhalt des Auftragsschreibens hat der AN schriftlich mitzuteilen, wen er als deutschsprachigen Vertreter für die Leitung der Ausführung bestellen will.
8.3 Die Angabe des Erfüllungsortes (Leistungsort) liegt beim Auftraggeber.
8.4 Eine Frist, die dem AN zur Beseitigung von Mängeln seiner Leistungen oder zur Befol- gung sonstiger vertraglich begründeter Anordnungen des Auftraggebers gestellt wird, zieht keine Verlängerung der vertraglichen Vollendungsfrist nach sich. Bei Verzöge- rung in der Anlieferung der Baustoffe steht dem Unternehmen kein Recht auf Erhöhung der Einheitspreise oder auf Sondervergütung zu. In diesem Falle kann die Ausfüh- rungsfrist auf Antrag verlängert werden.
Schlechter Zustand der Wege und Lagerplätze sowie Verlust oder Schäden an Geräten und Baustelleneinrichtungen gelten nicht als Behinderungen im Sinne des § 6 VOL/B.
- Vertragsstrafe (§ 11 VOL/B) 9.1 Für den Fall der Vereinbarung einer Vertragsstrafe, gemäß Ziff. 1.4 des Angebotsvor- drucks, ist der Auftraggeber bei vom AN zu vertretender Überschreitung der vereinbar- ten Ausführungsfrist sowie von Einzelfristen, hierunter fallen auch Fristen die erst wäh- rend der Leistungserbringung gemeinsam festgelegt werden, berechtigt, im Rahmen der §§ 339 bis 345 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB), vom AN eine Vertragsstrafe V zu fordern. 4- 2 /7 0 5- 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
9.2 Führt der AN aus einem Grunde, den er zu vertreten hat, eine durch diesen Vertrag übernommene, nicht nur gänzlich unwesentliche Verpflichtung nicht oder nicht vollstän- dig oder nicht ordnungsgemäß durch, so ist der Auftraggeber berechtigt, dem AN eine Vertragsstrafe aufzuerlegen, sofern der Auftraggeber dem AN vorab unter Fristsetzung vergeblich Gelegenheit zur Nachholung seiner Pflichten gegeben hat.
9.3 Der AN verpflichtet sich für jeden Werktag der verschuldeten Fristüberschreitung bzw. des Verzuges, 0,2 % der Nettoauftragssumme zu zahlen. Die Vertragsstrafe wird ins- gesamt auf höchstens 5 % der Nettoauftragssumme inkl. Nachträge begrenzt.
9.4 Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der AN mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät.
9.5 Bei schuldhaften Verstoß gegen die Verpflichtungen aus einer Verpflichtungserklärung i.S. des § 4 VGSH zahlt der AN dem AG eine Vertragsstrafe, deren Höhe eins vom Hundert, bei mehreren Verstößen fünf vom Hundert des Auftragswertes beträgt. Eine entsprechende Vertragsstrafe kann der Auftraggeber auch dann fordern, wenn der AN mit der Beseitigung von Mängeln in Verzug gerät.
9.6 Der Auftraggeber bleibt berechtigt, seinen über die verwirkte Vertragsstrafe etwa hin- ausgehenden Schaden vom AN ersetzt zu verlangen (§§ 340 Abs. 2, 341 Abs. 2 BGB). Der Nachweis des weitergehenden Schadens obliegt dem Auftraggeber.
- Haftung, Versicherungen, Mitteilung von Unfällen, SiGe-Ko 10.1 Der AN stellt den Auftraggeber von allen Schadensersatzansprüchen Dritter frei, soweit diese im Zusammenhang mit der Durchführung der in diesem Auftrag vereinbarten Leistungen stehen und von dem AN schuldhaft verursacht wurden. Der AN übernimmt insoweit die volle Haftung für Schäden, die Dritte im Zusammenhang mit der Leistungs- erbringung erleiden.
In diesem Zusammenhang wird dem Auftragnehmer empfohlen, vor Beginn der Bau- maßnahme eine durchgängige Bestandsaufnahme des vorhandenen Zustandes des Baufeldes und der Umgebung (Gebäude, Mauern, Einfriedungen, Wegbefestigungen u. a.) - zweckmäßigerweise per Video - durchzuführen, um ungerechtfertigte Schaden- ersatzansprüche Dritter abzuwenden.
10.2 Der AN weist vor Leistungsbeginn, den auf seine Kosten erfolgten Abschluss einer Haftpflichtversicherung für die Dauer der Leistung, in Höhe von mindestens 5,0 Mio. EUR pauschal jeweils für Personen- und Sachschäden, nach. Der Nachweis der Haftpflichtversicherung ist Voraussetzung für das Leisten von Zahlungen durch den Auftraggeber.
Weist der AN den Abschluss der Versicherung oder die Prämienzahlung dem AG auf Verlangen nicht nach, ist der AG berechtigt eine entsprechende Versicherung selbst abzuschließen, bzw. anstelle des AN die Versicherungsprämie vorschussweise zu zah- len. Der AN hat die gezahlten Beträge, die mit 5 Prozentpunkten p.a. über dem Basis- zins zu verzinsen sind, zu erstatten.
V 4- 10.3 Bei der Beschädigung von Bauten, technischen Anlagen und sonstigen Einrichtungen 2 /7 0 hat der AN die Eigentümer bzw. Betreiber und den Auftraggeber unverzüglich von dem 5- 0 V-
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Schadensereignis zu unterrichten und die erforderliche Beweissicherung durchzufüh- ren.
10.4 Der AN darf durch seine Leistungen die Arbeiten anderer Unternehmer nicht behindern und hat den Auftraggeber von allen etwaigen aus diesem Anlass entstehenden An- sprüchen Dritter freizuhalten.
10.5 Der AN haftet nicht für Schäden des Auftraggebers, die infolge höherer Gewalt (z.B. Krieg, Aufruhr, Natur- und Brandkatastrophen etc.) sowie Streik und Aussperrung (auch bei etwaigen Subunternehmen) entstehen. In diesem Fall ist der AN jedoch ver- pflichtet, die vertragsgemäße Leistung zu einem späteren Zeitpunkt nachzuholen, so- weit dies noch möglich ist.
Im Übrigen gelten die gesetzlichen Bestimmungen. Das gilt insbesondere für Scha- densersatzforderungen des Auftraggebers gegen den AN.
10.6 Bewachung und Verwahrung der Baustelleneinrichtung, Materialien (auch bauseits ge- lieferte Materialien), Arbeitsgeräte, Arbeitskleider usw. des AN oder seiner Erfüllungs- gehilfen - auch während der Arbeitsruhe - ist Sache des AN; der Auftraggeber ist dafür nicht verantwortlich, auch wenn sich diese Gegenstände auf seinen Grundstücken be- finden.
10.7 Der Auftragnehmer stellt ohne besondere Vergütung für die Dauer der Bauarbeiten nach der „Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen“ (Bau- stellenverordnung- BaustellV) in Verbindung mit der RAB 30- „Regeln zum Arbeits- schutz auf Baustellen“ den/die geeigneten Koordinatoren (SiGe-Ko). Zu den Aufgaben des Koordinators gehören u. a. das Erstellen einer Baustellenordnung, einer Voran- kündigung, eines Sicherheits- und Gesundheitsschutzplanes (SiGe-Plan) usw. Der/die Name/n des/der Koordinatoren ist/sind dem Auftraggeber spätestens 8 Werktage nach Mitteilung über den erteilten Zuschlag schriftlich mitzuteilen.
- Veröffentlichungen und Vertraulichkeit 11.1 Der AN darf Veröffentlichungen über die Leistungen des angebotenen bzw. durchzu- führenden oder durchgeführten Auftrages bzw. Teile davon nur mit schriftlichem Ein- verständnis des Auftraggebers vornehmen. Der Auftraggeber ist von dieser Klausel befreit.
11.2 Der AN erklärt sich damit einverstanden, dass die von ihm mitgeteilten personenbezo- genen Daten für das Vergabeverfahren verarbeitet und gespeichert werden können und der Inhalt seines Angebotes in den dazu berufenen Gremien des ZVO erörtert werden darf.
11.3 Die Parteien verpflichten sich, nicht allgemein bekannten Informationen, die sie von der anderen Partei oder über deren Endkunden und Geschäftsbeziehungen im Rahmen der Vertragsausführung und –anbahnung erfahren, jederzeit, also auch nach Vertrags- beendigung, streng vertraulich zu behandeln, Dritten weder ganz noch auszugsweise
V zugängig zu machen, noch sie zu veröffentlichen, sofern und soweit die andere Partei 4- 2 dies nicht ausdrücklich erlaubt oder dies aufgrund richterlicher oder behördlicher An- /7 5 0 - ordnung oder gesetzlicher Pflicht erforderlich wird. 0 V-
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- Vergabemindestlohn, repräsentative Tarifverträge 12.1 Der Auftragnehmer verpflichtet sich, für unmittelbar für die Leistungserbringung in Deutschland eingesetzten Beschäftigten, ohne Auszubildende, Praktikantinnen und Praktikanten, Hilfskräfte und Teilnehmende an Bundesfreiwilligendiensten, wenigstens ein Mindeststundenentgelt von 9,99 Euro (brutto) zu zahlen. Unberührt bleiben gesetz- lich (z. B. nach dem MiLoG-„Bundesmindestlohn“), tarif- oder arbeitsvertraglich ge- schuldete höhere Entgelte.
12.2 Des Weiteren verpflichtet der Auftragnehmer sich, sicherzustellen, dass die unter 12.1 genannte Verpflichtung auch von sämtlichen eingesetzten Nachunternehmern und Verleihern von Arbeitnehmern eingehalten wird.
12.3 Der AN verpflichtet sich weiter, die Einhaltung der o.g. Verpflichtung dem AG auf dessen Verlangen jederzeit nachzuweisen und ihm zur Prüfung hierzu im erforderlichen Umfang Einsicht in seine Unterlagen zu gewähren.
12.4 Der Auftraggeber behält sich vor, die Einhaltung dieser Verpflichtung durch die Innenrevision der ZVO-Gruppe überprüfen zu lassen (ggf. Überprüfung der Lohn- und Gehaltsnachweise). Der Auftragnehmer verpflichtet sich, dem Auftraggeber ein entsprechendes Auskunfts- und Prüfrecht auch bei der Beauftragung von Nachunternehmern und von Verleihern von Arbeitskräften einzuräumen. Der Auftragnehmer hat vollständige und prüffähige Unterlagen zur Prüfung der Einhaltung der Vorgaben des § 4 Abs. 3 VGSH bereitzuhalten und auf Verlangen dem öffentlichen Auftraggeber vorzulegen und zu erläutern. Der Auftragnehmer wird hiermit vertraglich dazu verpflichtet, die Einhaltung dieser Pflicht durch die beauftragten Nachunternehmer und Verleiher von Arbeitskräften entsprechend § 4 Abs. 1 VGSH vertraglich sicherzustellen. Tarifliche Änderungen während der Ausführungszeit sind nachzuvollziehen gemäß § 4 Abs. 2 VGSH.
12.5 Bei wirtschaftlich gleichwertigen Angeboten erhält derjenige Bieter den Zuschlag, der die Pflicht zur Beschäftigung schwerbehinderter Menschen nach § 154 des Neunten Buches Sozialgesetzbuch erfüllt sowie Ausbildungsplätze bereitstellt, der sich an tariflichen Umlageverfahren zur Sicherung der beruflichen Erstausbildung oder an Ausbildungsverbünden beteiligt. Gleiches gilt für Bieter, die die Gleichstellung von Frauen und Männern, die Förderung der Vereinbarkeit von Beruf und Familie sowie die Gewährleistung der Gleichbehandlung von Beschäftigten im eigenen Unternehmen sicherstellen und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten. Als Nachweis der Voraussetzungen sind von den Bietern Bescheinigungen der jeweils zuständigen Stellen vorzulegen bzw. darzulegen, wie sie die Chancengleichheit von Frauen und Männern im Beruf fördern und das geltende Gleichbehandlungsrecht beachten.
- Allgemeine Vertragsbedingungen V Allgemeine Vertragsbedingungen für die Ausführung von Leistungen VOL/B und die 4- 2 weiteren in den Vertragsunterlagen genannten DIN-Normen gelten in der jeweils letz- /7 0 5- ten Fassung, die spätestens drei Monate vor dem Einreichungstermin im Bundesan- 0 V- zeiger bekannt gemacht bzw. - bei den weiteren DIN-Normen - angezeigt worden ist.
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
Die Leistungen werden vom AN nach Auftragserteilung unter voller Eigenverantwor- tung und in enger Abstimmung mit dem Auftraggeber durchgeführt. Hierbei sind die anerkannten Regeln der Technik sowie die jeweils geltenden gesetzlichen, behördli- chen und berufsgenossenschaftlichen Gesetze und Vorschriften und die besonderen örtlichen Gegebenheiten zu beachten und einzuhalten.
-
Berufsgenossenschaft Solange der Vertrag nicht erfüllt ist, hat der AN dem Auftraggeber jede Änderung in seiner Zugehörigkeit zur Berufsgenossenschaft bzw. zu dem sonstigen gesetzlichen Versicherungsträger unverzüglich mitzuteilen. Auf Verlangen des Auftraggebers hat er den Mitgliedschein der Berufsgenossenschaft und eine Bescheinigung der Berufsge- nossenschaft darüber vorzulegen, dass er seiner Beitrags- und Vorschusspflicht nach- gekommen ist.
-
Unterauftragnehmer (Nachunternehmer) (§ 4 Nr. 8 VOL/B) 15.1 Der AN stellt sicher und weist dies ggf. auf Anforderung dem Auftraggeber nach, dass die von ihm beauftragten Nachunternehmer die vorstehenden Anforderungen ebenfalls erfüllen. Kommt der AN dieser vertraglichen Verpflichtung nicht nach, so ist der Auf- traggeber berechtigt, den Vertrag durch außerordentliche Kündigung zu beenden (siehe Ziff. 16 der Zusätzliche Vertragsbedingungen).
15.2 Der AN hat bei Weitergabe von Leistungen die allgemeinen Bedingungen für die Aus- führung der VOL/B in der aktuellen Fassung zum Vertragsbestandteil zu machen.
15.3 Der AN verpflichtet sich gemäß Mittelstandsförderungs- und Vergabegesetz von Schleswig-Holstein für den Fall der Weitergabe von Leistungen an Nachunternehmer
-
bevorzugt Unternehmen der mittelständischen Wirtschaft zu beteiligen, soweit es mit der vertragsgemäßen Ausführung des Auftrages zu vereinbaren ist,
-
Nachunternehmen davon in Kenntnis zu setzen, dass es sich um einen öffentlichen Auftrag handelt und
-
den Nachunternehmen keine, insbesondere hinsichtlich der Zahlungsweise un- günstigeren Bedingungen aufzuerlegen, als zwischen AN und dem öffentlichen Auftraggeber vereinbart sind.
- Kündigung durch den Auftraggeber (§ 8 VOL/B) 16.1 Bei Vorliegen eines wichtigen Grundes kann der Auftraggeber den Vertrag ohne Ein- haltung einer Frist außerordentlich kündigen. Ein wichtiger Grund liegt vor, wenn dem Kündigenden auch unter Berücksichtigung aller Aspekte des Einzelfalls und unter Ab- wägung der Interessen beider Vertragsparteien die Fortsetzung des Auftragsverhält- nisses bis zum Ablauf der Vertragsdauer nicht zugemutet werden kann.
16.2 Ein wichtiger Grund liegt weiterhin vor, wenn der AN aus Anlass der Vergabe nachweislich eine Abrede getroffen hat, die eine unzulässige Wettbewerbsbeschränkung darstellt. V 4 2 - 16.3 Für den Fall einer nachweislich unzulässigen, wettbewerbsbeschränkenden Abrede /7 0 hat der AN 5 % der Abrechnungssumme an den Auftraggeber zu zahlen, es sei denn, 5- 0 V-
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dass ein Schaden in anderer Höhe nachgewiesen wird. Dies gilt auch, wenn der Vertrag gekündigt wird oder bereits erfüllt wurde. Dem AN steht es frei nachzuweisen, dass dem Auftraggeber ein geringerer Schaden entstanden ist.
16.4 Unzulässige Wettbewerbsbeschränkungen sind insbesondere wettbewerbswidrige Verhandlungen und Verabredungen mit anderen AN über
Abgabe und Nichtabgabe von Angeboten,
die zu fordernden Preise,
Bindungen sonstiger Entgelte,
Gewinnaufschläge,
Verarbeitungsspannen und andere Preisbestandteile,
Zahlungs-, Lieferungs- und andere Bedingungen, soweit sie unmittelbar den Preis beeinflussen,
Entrichtung von Ausfallentschädigungen oder Abstandszahlungen,
Gewinnbeteiligung oder andere Abgaben
sowie Empfehlungen, es sei denn, dass sie nach § 22 Abs. 2 des Gesetzes gegen Wettbewerbsbeschränkungen - GWB - zulässig sind. Solchen Handlungen des AN selbst stehen Handlungen von Personen gleich, die von ihm beauftragt oder für ihn tätig sind.
16.5 Eine Kündigung aus wichtigem Grund durch den Auftraggeber ist auch dann zulässig, wenn der AN seinen Verpflichtungen nicht nachkommt. Das gilt insbesondere, wenn der AN nach mindestens zweimaliger schriftlicher Mahnung durch den Auftraggeber nicht die notwendigen Maßnahmen trifft, damit die vertraglich vereinbarten Leistungen durch den Auftraggeber erbracht werden können,
-
ein nicht offensichtlich unbegründeter Antrag auf Einleitung eines Insolvenzver- fahren über das Vermögen des AN gestellt worden ist. In diesem Fall haftet der AN dem Auftraggeber gegenüber für entstehende Ansprüche und Schäden, die dem Auftraggeber durch höhere Preise eines neuen Lieferanten entstehen. Dem Auftraggeber steht ein Einbehaltungsrecht bis zur Klärung solcher Scha- densfälle zu.
-
erforderliche Genehmigungen erloschen oder sich substantiell in einer das Ver- tragsverhältnis gefährdenden Weise geändert haben,
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der AN einen seiner Befähigungsnachweise verliert und diese nach Aufforde- rung durch den Auftraggeber auch nicht wieder erbringen kann,
-
ein Nachbesserungsversuch des AN fehlgeschlagen ist.
16.6 Der AG ist bei Nichterfüllung der in § 4 Abs. 1 VGSH genannten Pflichten durch den V AN oder seine Nachunternehmer zur außerordentlichen Kündigung gemäß § 4 Abs. 4 4- 2 Nr. 3 VGSH berechtigt. /7 0 5- 0 V-
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16.7 Die Kündigung hat durch Einschreiben mit Rückschein zu erfolgen. Das Recht zur frist- losen Kündigung nach den gesetzlichen Bestimmungen bleibt unberührt.
16.8 Sofern dieser Vertrag nichts Anderes aussagt, bleiben weitere gesetzliche Kündigungs- gründe unberührt. Dem AN stehen aus dem gekündigten Vertragsverhältnis in diesem Fall keine Schadensersatzansprüche gegen den Auftraggeber zu, insbesondere nicht die aus § 648 Satz 2 BGB.
-
Güteprüfung (§ 12 VOL/B) Verlangt der Auftraggeber eine im Vertrag nicht vereinbarte Güteprüfung, so hat der AN diese auszuführen. Die dadurch entstandenen Kosten erstattet der Auftraggeber.
-
Abnahme, Gefahrübergang (§ 13 VOL/B) Die Leistungen sind förmlich abzunehmen.
Die Gefahr geht mit der Abnahme der Leistung auf den Auftraggeber über.
- Mängelansprüche und Verjährung (§ 14 VOL/B) Die Verjährungsfrist der Mängelansprüche beginnt mit der Abnahme der Leistung.
Für die Verjährungsfrist gilt §14 Abs. 4 VOL/B.
Der AN hat alle erforderlichen Aufwendungen zu tragen, die zum Zwecke der Nacher- füllung oder bei Rücktritt erforderlich sind.
- Abrechnung (§ 15 VOL/B) 20.1 Abgerechnet wird nach gemeinsam durchgeführtem Aufmaß der geleisteten Arbeiten unter Zugrundelegung der abgegebenen Einheitspreise. Die Beteiligung des Auftrag- gebers an der Ermittlung des Leistungsumfangs gilt nicht als Anerkenntnis.
20.2 Rechnungen sind ihrem Zweck nach zu bezeichnen, z.B. als Abschlags-, Teilschluss- oder Schlussrechnung; die Abschlags- und Teilschlussrechnungen sind durchlaufend zu nummerieren.
Die Rechnungsstellung des AN erfolgt getrennt nach den im Auftragsschreiben des Auftraggebers genannten Kontonummern und Auftrags- /Bestellnummern.
20.3 In den Rechnungen sind Umfang und Wert aller bisherigen Leistungen nach den Ord- nungszahlen (Positionen) des Leistungsverzeichnisses aufzuführen und mit Nettoprei- sen (Einheitspreisen, Pauschalpreisen, Verrechnungssätzen, Stundenlohnzuschlä- gen) anzugeben. Der Umsatzsteuerbetrag ist mit dem Steuersatz hinzuzusetzen, der zum Zeitpunkt des Entstehens der Steuer, bei Schlussrechnungen zum Zeitpunkt des Bewirkens der Leistung gilt.
Ist der Steuersatz in der Zeit zwischen Angebotsabgabe und Entstehen der Steuer durch Gesetz geändert worden und sind in diesem Zusammenhang durch die Ände- rung anderer Steuern Minderbelastungen eingetreten, so sind diese bei der Berech-
V nung des Umsatzsteuerbetrages zu berücksichtigen. 4- 2 /7 Beim Überschreiten von Vertragsfristen, die der AN zu vertreten hat, gilt der bei Frist- 0 5- ablauf maßgebende Steuersatz. 0 V-
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Bereits geleistete Zahlungen einschließlich der darin enthaltenen gesondert auszuwei- senden Umsatzsteuer sind am Schluss der Rechnung einzeln und in der Nummern- folge aufzuführen und abzusetzen.
20.4 Alle Rechnungen sind in einfacher Ausfertigung an folgende Adresse einzureichen:
ZVO Energie GmbH Wagrienring 3-13 23730 Sierksdorf Alternativ zur Papierform kann die Rechnung auch als PDF Datei übersendet werden. Dabei muss eine Rechnungsdatei als PDF alle ggf. Lieferscheine und oder Leistungs- nachweise enthalten. Die PDF Datei muss unsigniert sein. Diese Rechnungsdatei an folgende E-Mail Adresse senden: zvo-energie-rechnung@zvo.com
- Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen (§ 16 VOL/B) 21.1 Sind in einem Vertrag Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen vorgesehen, so ist die dafür angegebene Zahl von Stunden unverbindlich. Bezahlt werden nur die auf Anordnung des Auftraggebers tatsächlich geleisteten Stunden, belegt durch die von ihm anerkannten Stundenzettel.
Bei unvorhergesehenen Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen erfolgt eine Be- zahlung nur, wenn sie zuvor schriftlich vereinbart worden ist.
21.2 Der AN hat über Leistungen nach Stundenverrechnungssätzen arbeitstäglich Listen in zweifacher Ausfertigung einzureichen. Diese müssen
das Datum
die genaue Bezeichnung des Ausführungsortes,
die Art der Leistung
die Namen der Arbeitskräfte und deren Berufs-, Lohn- oder Gehaltsgruppe,
die geleisteten Arbeitsstunden je Arbeitskraft, ggf. aufgegliedert nach Mehr-, Nacht- , Sonntags- und Feiertagsarbeit, sowie nach im Verrechnungssatz nicht enthaltenen Erschwernissen und
die Gerätekenngrößen enthalten.
Rechnungen über Stundenverrechnungssätze müssen entsprechend den Listen auf- gegliedert werden.
Die Originale der Listen behält der Auftraggeber, die bescheinigten Durchschriften er- hält der AN.
21.3 Der AN ist auf Verlangen des Auftraggebers verpflichtet, die tatsächlichen Lohnkosten anhand der Lohnlisten nachzuweisen, soweit nicht Stundenlohnverrechnungssätze vereinbart worden sind.
V 4- 2 /7 0 5- 0 V-
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- Zahlungen (§ 17 VOL/B) 22.1 Zahlungen erfolgen ausschließlich durch Überweisung auf ein in der Rechnung ange- gebenes Konto des AN. Bei der Nennung der Bankverbindung sind neben der Konto- nummer auch die Bankleitzahl / IBAN Nr., ggf. Ident-Nummer und die Steuernummer anzugeben.
22.2 Bei Arbeitsgemeinschaften werden Zahlungen mit befreiender Wirkung für den Auftrag- geber an den für die Durchführung des Vertrages bevollmächtigten Vertreter der Ar- beitsgemeinschaft (federführendes Mitglied) oder nach dessen schriftlicher Weisung geleistet. Dies gilt auch nach Auflösung der Arbeitsgemeinschaft.
22.3 Als Tag der Zahlung gilt bei Überweisung oder Auszahlung von einem Konto des Auf- traggebers der Tag der Abgabe oder Absendung des Zahlungsauftrags an ein Geldin- stitut.
22.4 Vereinbartes Skonto wird von jedem Rechnungsbetrag abgezogen, für den die gefor- derten Zahlungsfristen eingehalten werden.
Die Fristen beginnen mit dem Eingang der prüfbaren Rechnungen beim Auftraggeber.
22.5 Bei Vorauszahlungen ist Sicherheit durch Bürgschaft nach Ziff. 25 zu leisten.
- Überzahlungen (§ 17 VOL/B) 23.1 Bei Rückforderungen des Auftraggebers aus Überzahlungen (§§ 812 ff. BGB) kann sich der AN nicht auf den Wegfall der Bereicherung (§§ 818 Abs. 3 BGB) berufen.
23.2 Im Falle einer Überzahlung hat der AN den zu erstattenden Betrag - ohne Umsatz- steuer - vom Empfang der Zahlung an mit 4 v.H. für das Jahr zu verzinsen, es sei denn, es werden höhere oder geringere gezogene Nutzungen nachgewiesen. Es gelten die Vorschriften über die regelmäßige Verjährung.
-
Abtretung (§ 17 VOL/B) Der AN darf Forderungen nur mit vorheriger Zustimmung des Auftraggebers abtreten.
-
Sicherheitsleistung (§ 18 VOL/B) 25.1 Als Sicherheit für die Erfüllung sämtlicher Verpflichtungen aus dem Vertrag, insbeson- dere für die vertragsgemäße Ausführung der Leistung einschließlich Abrechnung, Si- cherung der Durchsetzung von Mängelansprüchen und Schadensersatz, sowie die Er- stattung von Überzahlungen einschließlich der Zinsen, hat der AN spätestens 14 Werk- tage nach Mitteilung über den erteilten Zuschlag (Auftragsschreiben) eine unbefristete Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft in Höhe von 5 % (auf Hundert € abgerundet) der Auftragssumme (brutto), bei mehrjährigen Rahmen-, bzw. Jahresauf- trägen der Auftragssumme (brutto) pro Jahr zu leisten. Bei Auf- und Abgebotsverfahren wird ein fester Betrag vereinbart.
Nach Feststellung der Abrechnungssumme ist diese einschließlich der Nachträge maß- gebend. Der Auftraggeber behält sich vor, eine angepasste Bürgschaft zu fordern.
V 4- 25.2 Leistet der AN die Sicherheit nicht oder unvollständig binnen 14 Werktagen nach Mit- 2 /7 teilung über den erteilten Zuschlag (Auftragsschreiben), so ist der Auftraggeber be- 0 5 0 - rechtigt, die Zahlungen einzubehalten, bis der Sicherheitsbetrag erreicht ist. V-
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- Bürgschaften (17 VOL/B) 26.1 Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaften sind von einem in der Europä- ischen Union zugelassenen Kreditinstitut der Kreditversicherer zu stellen und müssen dem Formblatt EFB-SICH 1 entsprechen. Die Bürgschaft ist über den Gesamtbetrag der Sicherheit in nur einer Urkunde zu stellen.
26.2 Eine Urkunde über eine Vertragserfüllungs- und Mängelansprüchebürgschaft wird nach Beendigung des Auftrages nach Ablauf der Mängelbeseitigungsfristen auf Ver- langen des AN zurückgegeben, wenn der AN die Leistungen auftragsgemäß erfüllt und etwa erhobene Ansprüche auf Schadensersatz oder Erstattung von Überzahlungen befriedigt hat.
- Erfüllungsort / Gerichtsstand 27.1 Erfüllungsort gemäß Auftragsbezeichnung unter Ziffer A - Angebot.
27.2 Gerichtsstand für beide Teile sind für alle sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten ausschließlich die für den Auftraggeber (AG) zuständigen ordentlichen Gerichte.
-
Geschäftsbedingungen des Auftragnehmers Bedingungen des AN, insbesondere Allgemeine Geschäftsbedingungen gelten nicht.
-
Vertragsänderungen Jede Änderung des Vertrages bedarf der Schriftform. Auch das Abbedingen der Schrift- form ist nur bei Wahrung der Schriftform zulässig.
-
Salvatorische Klausel Sollte eine Bestimmung dieses Auftrages unwirksam oder undurchführbar sein oder werden, so berührt dies die Wirksamkeit dieses Auftrages im Übrigen nicht. Die Par- teien verpflichten sich vielmehr, in einem derartigen Fall eine wirksame und durchführ- bare Bestimmung an die Stelle der unwirksamen und undurchführbaren zu setzen, die dem Geist und dem Zweck der zu ersetzenden Bestimmung soweit wie möglich ent- spricht. Entsprechendes gilt für eine Regelungslücke.
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D. Besondere Vertragsbedingungen
- Vertragsdauer, Verlängerungsoption
Der Vertrag wird für den Zeitraum vom 01.01.2025 bis 31.12.2025 geschlossen. Es be- steht die Möglichkeit der Verlängerung um jeweils ein weiteres Kalenderjahr, soweit keine der Vertragsparteien schriftlich bis zum 30.09. eines Jahres kündigt. Der Vertrag endet spätestens, ohne dass es einer Kündigung bedarf zum 31.12.2032.
- Ausführungsfristen: Für die Ausführung der ausgeschriebenen Lose 1 und 2 werden jährlich die Ausführungs- fristen miteinander abgestimmt. Bis spätestens zum 31.08. eines Jahres werden die Aus- führungsfristen für das Folgejahr verbindlich vereinbart. Für das Jahr 2025 bestehen fol- gende Ausführungsfristen: Gaszählerwechsel ab 13.01.2025 bis 31.12.2025 Wasserzählerwechsel ab 24.02.2025 bis 31.12.2025
Während der Zeit der Zählerablesung voraussichtlich von Mitte August bis einschließlich der 1. Woche im Oktober des jeweiligen Jahres können keine Zähler gewechselt werden.
-
Vertragsstrafe Eine Vertragsstrafe wird bezogen auf die Einhaltung der vorgegebenen Ausführungsfris- ten vereinbart und ist unter C Ziff. 9 erläutert.
-
Preise während der Vertragslaufzeit, Preisgleitklausel Die mit dem Angebot abgegebenen Preise gelten für das erste Jahr der Vertragslaufzeit. Soweit die Kosten für den Auftragnehmer um mehr als 5% steigen bzw. fallen, können für den Zeitraum der Verlängerungsoption Nachverhandlungen zwischen dem Auftrag- geber und dem Auftragnehmer geführt werden. Hierbei sind Kalkulationsunterlagen vor- zulegen, so dass die Kostensteigerungen/-minderungen nachzuvollziehen sind. Ein An- passungsbegehren muss rechtzeitig erfolgen, spätestens bis zum 31.08. eines Jahres für das Folgejahr.
-
Mengen und Höchstmengen Die Prognosewerte und Vergangenheitswerte sind unter Punkt 5 Teil E erläutert. Die Mengenprognose wird jährlich für das Folgejahr mitgeteilt bzw. protokolliert. Typische Mengenänderungen sind in Teil C Punkt 5 geregelt. Die Höchstmenge kann bis zu 15 % von der jährlich vereinbarten Menge abweichen.
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E. Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen
- Allgemeines
Das Gebiet der Bauausführungen beschränkt sich auf den Kreis Ostholstein (ohne die Insel Fehmarn) sowie angrenzende Gemeinden in den Kreisen Segeberg und Stormarn.
Vor der Durchführung der Arbeiten ist mit jedem Kunden ein schriftlicher Termin für den Zäh- lerwechsel zu vereinbaren. Kundendaten stellt der AG hierfür als Excel-Datei (Anhang 1) zur Verfügung.
Die Arbeiten sind durch ausgebildete Gas- und Wasserinstallateure durchzuführen. Zulässig ist auch die Durchführung durch eine Fachkraft für festgelegte Tätigkeiten Gas-/Wasserzäh- lerwechsel. Die eingesetzten Mitarbeiter müssen mindestens deutsche Sprachkenntnisse ge- mäß Niveau B1 nachweisen können (B1 = gute Sprachkenntnisse, selbstständige Sprachver- wendung).
Mitarbeiterausweise werden vom AG erstellt. Passbilder und Personalausweisnummern sind rechtzeitig vor Arbeitsbeginn abzugeben. Die Arbeiten dürfen ausschließlich von Mitarbeitern ausgeführt werden, die sich durch diesen Ausweis ausweisen können. Nach Auftragserledigung sind die Ausweise unaufgefordert beim AG zurückzugeben.
Für eventuelle Nachträge sind Kalkulationsnachweise zu erbringen, die in Lohn- (incl. aller Zuschläge), Geräte- (analog der Ziff. 4 Verrechnungssätze für Personal und Geräte) sowie Brennstoffkosten aufgeschlüsselt sind und entsprechende Leistungsansätze enthalten. Für Materiallieferungen ist eine Rechnungskopie des Lieferanten beizufügen.
Die Kundendaten dürfen ausschließlich zur Auftragserledigung erfasst und gespeichert wer- den. Die Daten dürfen in keinem Fall zu Werbezwecke oder eigene Geschäfte des Bieters/AN genutzt werden und sind nach Erledigung des Gesamtauftrages zu löschen und/oder zu ver- nichten. In diesem Zusammenhang ist vor Erstausgabe der Daten eine Vertraulichkeitsverein- barung vom AN und AG zu unterzeichnen.
Sämtliche Schriftstücke, die vom AN im Zusammenhang mit der Auftragserledigung an die Kunden weitergereicht werden, müssen vorher vom AG freigegeben werden.
- Auftragserledigung
2.1. Auftragserledigung gemeinsamer Teil
• Erreichbarkeit
Es ist zwingend ein Ansprechpartner sowie ein Vertreter vom AN erforderlich, der für den AG V in der Durchführungsphase Werktags von 7:00 Uhr bis 16:00 Uhr telefonisch erreichbar ist. 4- 2 /7 0 5- 0 V-
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Für die Kunden ist eine kostenlose Servicehotline einzurichten, die mindestens von 7:00 bis 16:00 Uhr zu besetzen ist. Die Telefonnummer der Servicehotline ist bei jeglichem Schriftver- kehr mit anzugeben.
• Abarbeitung der Arbeitsaufträge
Es ist eine wöchentliche Einsatzabsprache mit der zuständigen Abteilung des AGs durchzu- führen.
Die Abarbeitung der Arbeitsaufträge soll gemeindeweise erfolgen. Der AG informiert in Ab- stimmung mit dem AN seine Kunden über den bevorstehenden Zählerwechsel durch die Presse und soziale Medien.
Bei Mehrfamilienhäusern sind alle Kunden vor Aufnahme der Arbeiten vom AN über die Ver- sorgungsunterbrechung zu informieren.
Die Durchführung des Zählerwechsels hat ausschließlich papierlos zu erfolgen. Alle Daten sind gemäß der Rückgabedatei (Anlage 2) zu dokumentieren. Zähler- und Kunden- daten sind in der Datei enthalten.
Die Wechseldaten werden auf einem Aufkleber (mit wasserfestem Stift) vermerkt. Der Aufkleber wird unverlierbar auf den Gaszähler bzw. Wasserzählern geklebt.
Störungen, die auf den Zählerwechsel zurückzuführen sind, hat der AN auf seine Kosten schnellstens zu beseitigen. Werden Störungen nicht umgehend beseitigt, so wird dies der AG auf Kosten des ANs tun.
Der Betriebszustand der Anlage ist nach dem Zählerwechsel wiederherzustellen. Die Unterbrechung der Versorgung ist auf ein Minimum zu begrenzen. Bei unvorhersehbaren Beeinträchtigungen sind die Kunden über den Baufortschritt laufend zu informieren.
Kunden, die sich weder auf das erste Schreiben melden noch zum vorgeschlagenen Termin angetroffen werden, sind durch den AN noch zweimal anzuschreiben. Sollte ein Kunde bis zum Vertragsabschluss nicht erreichbar sein, sind die Nachweise der Kontaktaufnahme (Anschreiben, Daten der Telefonate) dem AG digital zu übergeben.
Es sind alle Zähler ohne Ausnahme zu wechseln!
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• Dokumentation und Weitegabe an den AG
Die Wechseldaten (Excelliste gemäß Anlage 2), Fotos und Gas-Netzanschlussberichte sind dem AG wöchentlich entweder per Outlook mittels verschlüsseltem Anhang oder über die Datenaustausch-Plattform des AGs (Secure Hub) zu übergeben.
Der AN hat die aufgeführten Massen wöchentlich mit Teilschlussrechnungen mit dem AG ab- zurechnen. Es können nur die in der Excel-Datei aufgeführten Massen für die Abrechnung eingereicht werden.
Werden bei den Wechselarbeiten Manipulationen an Zählern bzw. Installationen festgestellt, so sind diese vom AN mittels Foto zu dokumentieren und an den AG umgehend zu melden.
Vom alten und neuen Zähler sind Digitalfotos in guter Qualität zu erstellen, sodass die Zähler- daten gut lesbar sind.
Die Dateien der Fotos und Gas-Netzanschlussberichte müssen wie folgt aufgebaut sein: Zählerfoto: Ortsteil der Verbrauchsstelle_VbstStraße_Zählernummer Teil1 + Zählernummer_Wech- seldatum Reglerfoto: Ortsteil der Verbrauchsstelle_VbstStraße_Reglernummer Gas-Netzanschlussbericht: Ortsteil der Verbrauchsstelle_VbstStraße_GNA-Bericht_Wechseldatum
Hinweis: Die „VbstStraße“ aus der Ausgabedatei (Anlage 1) beinhaltet die Hausnummer.
• Hinweise
In den Einheitspreisen sind alle auftretenden Schwierigkeiten einzukalkulieren. Als Beispiel: Schwieriger und aufwändiger Zählerwechsel aufgrund des Zählerstandortes (z.B. unter Treppe) oder erneute Terminvereinbarung, da der Kunde zum bereits vereinbarten Termin nicht angetroffen wurde.
Während der Zeit der Zählerablesung, voraussichtlich von Mitte August bis einschließlich 1. Woche im Oktober des jeweiligen Jahres, können keine Zähler gewechselt werden. Im Zuge der täglichen Wartungs-, Instandsetzungsarbeiten und Störungsbeseitigungen wer- den auch Zählerwechsel durch das eigene Personal des AG oder durch Dritte durchgeführt. Hierbei kann es zu Überschneidungen mit Arbeiten des ANs kommen. Der AG wird versuchen, diese so gering wie möglich zu halten.
V 2.2. Auftragserledigung Gaszähler 4- 2 /7 0 5- Beim Gaszählerwechsel ist gemäß der Arbeitsanweisung 12.12 „Gaszählerwechsel“ (Anhang 0 V- 4) des AGs vorzugehen.
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Zusätzlich ist vor dem Zählerwechsel zu prüfen, ob: die Absperreinrichtung vor dem Gaszähler schließt und ein Wechsel des Zählers möglich ist, ohne dass Leitungsteile vor oder hinter dem Zähler auf Grund ihrer Beschaffenheit (z. B. Korrosion) beschädigt oder undicht werden. die Heizung (Gasgerät) zugänglich ist, da sonst bei nicht erfolgter Inbetriebnahme Frost- schäden drohen. Wenn nicht erfüllt, dann wird der Zähler nicht gewechselt.
Der Regler und die Anlagenteile sind gemäß Gas-Netzanschlussbericht (Anhang 3) zu prüfen. Bei der Reglerprüfung ist gemäß der Arbeitsanweisung 12.11 „Reglersetzung und Reglerprü- fung“ vorzugehen. Die Funktionen und Prüfungen sind inkl. der Reglernummer und des Reg- lertyps zu dokumentierten.
Nach dem Einbau des neuen Zählers ist die Kundenanlage fachgerecht zu entlüften. Die Zäh- lerverschraubung ist mit dem Snooper (oder gleichwertiges Gerät), auf keinen Fall mit Leck- suchspray, auf Dichtheit zu prüfen. Ebenso ist die Gasleitung von der Hauseinführung bis zum Regler mit dem Snooper (oder gleichwertiges Gerät) auf Dichtheit zu prüfen. Undichtigkeiten in diesem Bereich sind dem AG zwecks umgehender Beseitigung zu melden.
Falls an der Installation (nähe Gaszähler) keine Infokarte „Bei Gasgeruch“ vorhanden ist, ist diese entsprechend mittels Kabelbinder zu setzen.
Sollte ein Gaszählerwechsel aufgrund der Beschaffenheit der Anlage o.ä. nicht möglich sein, so ist von der Installation ein Foto anzufertigen und zusammen mit dem Gas-Netzanschluss- bericht umgehend bei der verantwortlichen Abteilung des AGs abzugeben. Der Aufwand des AGs für unberechtigte Rückläufer wird dem AN in Rechnung gestellt.
Die Gebrauchsfähigkeitsprüfung (Feststellung mittels Leckmengenmessgerät, z.B. LecTec!) ist vom Einrohr-Gaszählerschlussstück aus durchzuführen. In Mehrfamilienhäusern sind alle Kunden rechtzeitig zu informieren, so dass die Arbeiten ohne größere Betriebsunterbrechun- gen durchgeführt werden können. Bei den Gasanlagen, für die keine unbeschränkte Ge- brauchsfähigkeit gegeben ist, sind die Kunden und der AG – mündlich und per Mangelschein
- über die festgestellte Gebrauchsfähigkeit zu unterrichten. Sind Anlagen gemäß TRGI 5.6.4.3.1 nicht gebrauchsfähig, so sind sie außer Betrieb zu nehmen und entsprechend TRGI 5.8.2 zu sichern. (Angaben beziehen sich auf TRGI 2018.)
Sind Leckmengen größer 5 L/h festgestellt worden, ist unverzüglich die Einsatzleitung des AG oder die Zentralwarte in Sierksdorf unter 04561 399 400 zu informieren.
Die Gasgeräte sind wieder in Betrieb zu nehmen. Dabei ist der Gaszähler auf Funktion zu prüfen und anschließend ist die Verschraubung mit einer Plombierschelle zu sichern.
V 4- 2 Die Dokumentation aller Ergebnisse muss lückenlos auf dem Gas-Netzanschlussbericht erfol- /7 5 0 - gen, auch wenn der Zähler nicht gewechselt werden kann. 0 V-
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Vertragsunterlagen für Sektorenauftraggeber
2.3. Auftragserledigung Wasserzähler
Beim Wasserzählerwechsel ist gemäß der Arbeitsanweisung 13.01. „Wasserzählerwechsel in Gebäuden“ (Anhang 6) des zu verfahren.
Wichtig: Vor dem Beginn der Arbeiten sind unbedingt alle Geräte des Kunden durch Abschalten vor Trockenlauf zu schützen (z.B. Wasch-/Geschirrspülmaschine usw.). Dabei auf bereits defekte Geräte achten. Nach Beendigung der Arbeiten sind diese dann wieder entsprechend in Betrieb zu nehmen. Vor dem Zählerwechsel ist zu prüfen, ob das Eingangsventil schließt und ein Wechsel des Zählers möglich ist, ohne dass Leitungsteile vor oder hinter dem Zähler auf Grund ihrer Be- schaffenheit (z.B. Korrosion) beschädigt oder undicht werden. Es ist unbedingt zu prüfen, ob die Leitung drucklos ist. Erst danach ist das KFR-Ventil zu schließen.
Die Dokumentation aller Ergebnisse erfolgt in der Excel-Datei, auch wenn der Zähler nicht gewechselt werden kann.
Plombierschellen an der Verschraubung an der Eingangsseite des Zählers sind vor dem Zäh- lerwechsel zu entfernen.
Alle Dichtungen am Zähler und im Ausgleichsstück sind zu erneuern.
Sollte ein Wasserzählerwechsel aufgrund eines defekten Eingangsventils o.ä. nicht möglich sein, so ist von der Installation ein Foto anzufertigen und zusammen mit dem Zählerauftrag umgehend bei der verantwortlichen Abteilung des AGs abzugeben. Der Aufwand des AGs für unberechtigte Rückläufer wird dem AN in Rechnung gestellt.
Das KFR-Ventil ist auf Funktion zu prüfen. Ist dies defekt, so ist dieses unbedingt in der Excel- datei zu vermerken.
Nach dem Einbau des neuen Zählers sind alle Teile der Anlage auf Dichtigkeit zu prüfen. Evtl. eingedrungene Luft ist aus der Anlage zu entfernen. Außerdem ist der Zähler auf Funktion zu prüfen.
Nach der Prüfung auf Dichtigkeit der Anlage ist die Verschraubung an der Eingangsseite des Zählers mit einer Plombierschelle zu sichern.
Die Wechseldaten sind in der Excel-Datei (wie unter 2.1 beschrieben) lückenlos zu dokumen- tieren.
V Der Betriebszustand der Anlage ist wiederherzustellen, die Unterbrechung der Versorgung ist 4 2 - auf ein Minimum zu begrenzen. Bei unvorhersehbaren Beeinträchtigungen sind die Kunden /7 0 über den Baufortschritt laufend zu informieren. 5- 0 V-
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Nach dem Zählerwechsel ist zu prüfen, ob der gemäß den Versorgungsbedingungen der ZVO ENERGIE GmbH vorgeschriebene Druckminderer in der Kundenanlage vorhanden ist. Wei- terhin ist zu kontrollieren, ob Geräte zur Trinkwasserbehandlung, insbesondere zur Enthär- tung, in die Verbrauchsleitung installiert sind. Die Daten sind in der Excel-Datei zu vermerken.
Zusatzleistung „Daten Gasdruckregler aufnehmen“: Falls das Versorgungsobjekt über einen aktiven Gas-Netzanschluss verfügt, ein Gasdruckreg- ler also vor Ort installiert ist, so sind die Daten des Gasdruckreglers aufzunehmen (Typ und Nummer). Außerdem ist je ein Foto des Reglers und des Typenschildes zu erstellen.
- Material des AGs
Die Zähler und das erforderliche Ersatzmaterial stellt der AG zur Verfügung. Es muss vom Zentrallager des AG (Montag bis Donnerstag: 08.00 - 15.00 Uhr, Freitag: 08.00 - 12.00 Uhr) abgeholt werden. Pausen: 09.15 - 09.30 Uhr und 12.30 - 13.00 Uhr. Entsprechender Materialbedarf ist dem Zentrallager 2 Tage vorher per E-Mail anzuzeigen.
Folgendes ist einmal wöchentlich abzugeben: Teilschlussrechnung, Wechseldaten, Fotos gemäß Punkt 2.1 Gas-Netzanschlussberichte Ausgebaute Zähler sowie das ausgetauschte Material im Zentrallager.
Nach Beendigung der Arbeiten und vor Stellung der Schlussrechnung ist das überschüssige Material unaufgefordert im Zentrallager abzuliefern.
Werkzeug des AN: Für die Durchführung der Arbeiten ist geeignetes Werkzeug zu benutzen, insbesondere Spe- zialwerkzeug zum Lösen/Anziehen von Verschraubungen (Drehmomentschlüssel), Press- werkzeug, Gasspürgeräte, MDE/Smartphone usw. Die Gestellung der persönlichen Schutzausrüstung obliegt dem AN.
- Prognosewerte für die Massen des Gas- und Wasserzähler-Turnuswechsels 2025
- durchschnittliche Jahresmenge
4.1. Los 1: Wasserzählerturnuswechsel
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| Auftragsjahr | 2025 | Durchschnitt | ||
|---|---|---|---|---|
| 2017-2024 | ||||
| Position | Menge (Stück) | |||
| Wasserzähler Q3 4 wechseln | 6.992 | ca. 3.500 (440 – 6.200) | ||
| Fehlfahrt (ca. 8 %) | ca. 560 | ca. 280 |
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| Auftragsjahr | 2025 | durchschnittliche | ||
|---|---|---|---|---|
| Jahresmenge | ||||
| Position | Menge (Stück) | |||
| Gaszähler G4 und G6 wechseln | 2.379 | ca. 2.450 (500 – 4.040) | ||
| Fehlfahrt (ca. 6%) | ca. 190 | ca. 150 |
F. Formblätter, Anhänge Als separate Dateien beigefügt sind Formblätter sowie:
Anhang 1: „Ausgabedatei an AN“ Anhang 2: „Rückgabedatei an AG“ Anhang 3: Formular „Gas-Netzanschlussbericht“ Anhang 4: Arbeitsanweisung 12.12 „Gaszählerwechsel“ Anhang 5: Arbeitsanweisung 12.11 „Reglersetzung und Reglerprüfung“ Anhang 6: Arbeitsanweisung 13.01. „Wasserzählerwechsel in Gebäuden“
G. Leistungsverzeichnis Als separate Datei beigefügt
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