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Trockenbauarbeiten mit Brandwänden, Decken und Akustiksegeln in Nürnberg

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 14.10.2026, 10:10 (Europe/Berlin)

Herkunft: www.evergabe-online.de

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Bundesagentur für Arbeit, SB 93 Recht/Vergabe 90471 Nürnberg Lina-Ammon-Str. 9

LEISTUNGSBESCHREIBUNG

Lang- und Kurztexte

Projekt-Nr. : 175438-010

Bauvorhaben : Bundesagentur für Arbeit Nürnberg Regensburger Straße 104-106 90478 Nürnberg

Bauherr : Bundesagentur für Arbeit SB93 Recht/Vergabe Lina-Ammon-Straße 9 90471 Nürnberg

Leistungsumfang : Trockenbau

Ausschreibung vom : 14.10.2026

Ausführungsfrist : 13.11.2026 - 31.05.2027

Angebotsabgabe bis : 28.10.2026 8:00 Uhr

Angebotsabgabe an: siehe Bauherr

Zuschlagsfrist: 11.11.2026

Bieter: .....................................................

.....................................................

.....................................................

.....................................................

Angebotssumme netto : EUR .........................................

...............% MWSt : EUR .........................................

Angebotssumme brutto : EUR

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( Stempel und rechtsverbindliche Unterschrift ) (Datum )

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Umfang: Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ Ebene Seite

Baubeschreibung 4

Allgemeine Vorbemerkungen 5

Gewerkespezifische Vorbemerkungen 8

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen 9

Weitere Besondere Vertragsbedingungen 11

Ergänzung der Angebotsanforderung 18

1 Trockenbauarbeiten 19

1.1 Vorbereitende Arbeiten 19

1.2 Arbeitsgerüste 20

1.3 Gewerkübergreifende Baustelleneinrichtung 21

1.4 Wände und Vorsatzschalen 23

1.5 Öffnungen und Aussparungen Wände 27

1.6 Verstärkungen 30

1.7 Horizontale Anschlüsse 32

1.8 Vertikale Anschlüsse und Ecken 35

1.9 Innendecken 36

1.10 Akustik Deckenelemente 38

1.11 Außendecken 39

1.12 Entsorgung 41

1.13 Sonstiges 42

1.14 Zulagen 43

1.15 Stundenlohnarbeiten 44

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Baubeschreibung

Das Verwaltungszentrum der Bundesagentur für Arbeit in Nürnberg enthält die zentrale Poststelle, die als wesentlicher Knotenpunkt der deutschlandweiten Verteilung von Post in die Dienststellen dient. Die bestehenden Räumlichkeiten sind deutlich abgenutzt und entsprechen nicht mehr den aktuellen Anforderungen an ein angenehmes Arbeitsumfeld, an die Ergonomie und an den Arbeitsschutz.

Gegenstand der vorliegenden Ausschreibung ist die Sanierung und funktionale Neuordnung der Poststelle.

Sämtliche Oberflächen einschließlich Bodenbeläge, Wand- und Deckenflächen werden erneuert. Außerdem erfolgt im Zuge der Maßnahme eine Anpassung der Grundrissstruktur durch den Rückbau bestehender Trennwände sowie die Neuordnung der Funktionsbereiche. Es wird ein abgeschlossener Raum für die Brieföffnung hergestellt. Die bestehende Deckenkonstruktion wird zurückgebaut und durch ein offenes Deckenkonzept mit sichtbaren Installationen und punktuell angeordneten Akustikelementen ersetzt. Die Möblierung wird erneuert. Technische Anpassungen umfassen den Austausch der Beleuchtungstechnik, die Anpassungen der Lüftungsinstallation einschließlich der Überprüfung und Ergänzung brandschutztechnischer Einrichtungen und die Neumontage der Elektroinstallationen.

Aufgrund der zentralen Funktion der Poststelle ist die Aufrechterhaltung des Betriebs während der Bauzeit zwingend erforderlich. Die Ausführung erfolgt daher in zwei räumlich getrennten Bauabschnitten. In Teilbereichen können die Arbeiten zu den gewöhnlichen Arbeitszeiten stattfinden. Der zentrale Raum der Poststelle wird werktäglich am Nachmittag zur Postsortierung genutzt. Die Arbeiten in diesem Raum finden abschnittsweise am Wochenende statt.

Für das Gewerk Trockenbauarbeiten fallen innerhalb der Maßnahme folgende Arbeiten an:

Herstellen von Trenn- und Brandwänden sowie Vorsatzschalen in Metallständerbauweise Abgehängte Gipsplattendecken mit freien Deckenenden und Revisionsöffnungen Montage frei abgehängter Akustik-Deckensegel Metall-Lineardecke im Außenbereich Staubschutzwände und Schutzmaßnahmen im laufenden Betrieb

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Allgemeine Vorbemerkungen

Arbeitszeiten: Die normalen Arbeitszeiten sind Montag bis Freitag von 7:00 bis 17:00 Uhr. Zur Einhaltung des Terminplans können die Arbeitszeiten auf bis zu 22:00 Uhr verlängert werden; ab 20:00 Uhr dürfen nur noch leise Arbeiten ausgeführt werden. Samstagsarbeit ist zulässig und kann zur Einhaltung des Terminplans erforderlich werden. Die Arbeiten im Bauabschnitt 2 können nur zwischen Freitag, 15:30 Uhr, und Montag, 13:00 Uhr, stattfinden. Im Anschluss müssen die Räumlichkeiten durch die Angestellten der Poststelle wieder sicher genutzt werden können. Im Bauabschnitt 1 können die Arbeiten werktags im normalen Zeitrahmen stattfinden, unter Berücksichtigung der Sperrtage und einer Ruhepause zwischen 14:00 und 15:00 Uhr. Diese Einschränkungen erfordern eine komplexe Planung des Bauablaufs und die Bereitstellung größerer Mannschaftskapazitäten am Wochenende. Der hieraus entstehende Mehraufwand ist über die aufgeführte Pauschalposition abzurechnen. Zu beachten ist weiterhin, dass an einzelnen Tagen keine Arbeiten stattfinden können. Diese terminliche Einschränkung ist in die Einheitspreise einzukalkulieren. Die Tage sind der Anlage 04 „Sperrtage" zu entnehmen. Es können vereinzelt weitere Termine hinzukommen (höchstens zwei pro Monat), an denen nicht gearbeitet werden kann oder nur leise Arbeiten ausgeführt werden dürfen. Die Zeitpunkte werden durch die Bauleitung rechtzeitig mitgeteilt.

Baustellenlogistik: Die Erschließung der Baustelle ist der Anlage 02 „Baustelleneinrichtung" zu entnehmen. Dabei ist zu beachten, dass eine große Parallelbaustelle unmittelbar an den Arbeitsbereich angrenzt. Der Koordinationsaufwand sowie evtl. auftretende Wartezeiten durch Anlieferungsengpässe sind in die Einheitspreise einzukalkulieren. Anlieferungen erfolgen über den Flur bei Raum E38. Anlieferungen, die durch den schmalen Flur nicht möglich sind, können auch über den Posthof bei Raum E40 erfolgen. Diese Lieferungen sind rechtzeitig bei der Bauleitung anzumelden.

Lärmintensive Arbeiten: Die Staub- und Lärmbelästigung ist auf ein Minimum zu reduzieren. Ab 20:00 Uhr dürfen ausschließlich leise Arbeiten ausgeführt werden. Den Anordnungen der Mitarbeiter des BA-Service-Hauses ist unverzüglich Folge zu leisten. Sollte durch Staub und Lärm eine Beeinträchtigung des Bürobetriebes der Bundesagentur für Arbeit eintreten, sind die lauten Arbeiten unverzüglich zu unterbrechen und die Belästigung abzustellen. Wartezeiten werden in diesem Zusammenhang nicht vergütet. Sollte ausnahmsweise eine besondere Veranstaltung anberaumt sein, wird dies dem Auftragnehmer durch die Bauleitung mindestens zwei Tage vorher mitgeteilt. Auch in diesem Fall sind die Arbeiten für einige Stunden zu unterbrechen. Wartezeiten werden in diesen selten vorkommenden Fällen nicht vergütet.

Sperrtage: Bereits bekannte Veranstaltungen in der Bundesagentur für Arbeit (z. B. Pressekonferenz, Verwaltungsratssitzung) sind in der Anlage 04 „Sperrtage" eingetragen. Während dieser Zeiträume darf nicht gearbeitet werden. Diese „Arbeitspausen" werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Zugangskontrolle: Die Bundesagentur für Arbeit verfügt über eine ausgeprägte Zugangskontrolle. Die entsprechenden

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Zugangsausweise haben jeder Arbeiter und der Bauleiter des Auftragnehmers täglich bei Arbeitsbeginn an der Hauptpforte gegen Vorlage des Personalausweises in Empfang zu nehmen und beim Verlassen des Geländes bzw. des Gebäudes dort wieder abzugeben. Die Hauptpforte ist durchgehend besetzt, auch an Wochenenden. Wartezeiten, die durch das Sicherheitssystem bedingt sind, werden nicht vergütet, sondern sind in den Einheitspreisen enthalten.

Schweißarbeiten / offene Flamme: Schweißarbeiten, Arbeiten mit der Trennscheibe (Flex) sowie Arbeiten mit offener Flamme sind nur eingeschränkt möglich und müssen zwei Tage vorher gesondert in der Leitwarte angemeldet werden (Schweiß-/Feuererlaubnisschein).

Sanitärbereiche: Für das Personal auf der Baustelle werden im Baustellenbereich bauseits eigene sanitäre Anlagen gestellt und vorgehalten. Die Nutzung der WC-Bereiche in den verschiedenen Gebäudeteilen der BA ist während der gesamten Baumaßnahme untersagt. Bei Nichteinhaltung behalten sich die Bauleitung und der Sicherheitsdienst vor, ein Zutrittsverbot auszusprechen.

Kantine: Die Kantine der Bundesagentur für Arbeit im Erdgeschoss, Bauteil VI, kann für die Mittagspause von den Bauarbeitern genutzt werden; vor Betreten des Hauses sind jedoch die Schuhe zu wechseln.

Mitarbeiteranmeldung: Ein Wechsel der eingesetzten Mitarbeiter während der Bauzeit ist zulässig, sofern ein sachlicher Grund vorliegt (z. B. Krankheit oder Urlaub) und der Wechsel der Bauleitung mit mindestens einer Woche Vorlauf angezeigt wird. Die vollständige Liste aller vom Auftragnehmer eingesetzten Mitarbeiter ist der Bauleitung eine Woche vor Beginn der Arbeiten zu übermitteln, damit diese beim Sicherheitsdienst der Bundesagentur angemeldet werden können. Ein Zugang zur Liegenschaft ist für nicht angemeldetes Personal nicht möglich. Arbeitsausfälle, die durch eine fehlende oder verspätet übermittelte Personalliste verursacht werden, gehen zulasten des Auftragnehmers. In der Personalliste sind der vollständige Vor- und Nachname aller eingesetzten Mitarbeiter anzugeben. Eine Nachmeldung zusätzlicher Mitarbeiter hat mit mindestens einer Woche Vorlauf zu erfolgen.

Sicherheitseinweisung: Jeder Mitarbeiter des Auftragnehmers hat sich einer Sicherheitseinweisung durch das BA-Service-Haus zu unterziehen und diese zu unterschreiben.

Rauchverbot: Auf der gesamten Baustelle besteht Rauchverbot. Geraucht werden darf nur auf den dafür vorgesehenen Flächen im Erdgeschoss, z. B. im Freibereich vor der Kantine oder auf dem Gehweg der Regensburger Straße außerhalb des Geländes der Bundesagentur für Arbeit.

Arbeitskleidung: Der Auftragnehmer hat darauf zu achten, dass seine Mitarbeiter stets saubere Arbeitskleidung tragen.

Sauberkeit: Auf der Baustelle ist besonders auf Ordnung zu achten. Den Anweisungen der Bauleitung bezüglich Unordnung ist unverzüglich Folge zu leisten.

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Sicherheit: Auf der gesamten Baustelle besteht Helmpflicht. Die Arbeit in Treppenhäusern mit offenem Luftraum stellt ein erhebliches Arbeitsrisiko dar; hier sind zusätzlich Absturzsicherungen bzw. PSA gegen Absturz einzusetzen. Zuwiderhandelnde werden einmal ermahnt; beim zweiten Verstoß werden sie der Baustelle verwiesen. Ein Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator (SiGeKo) wird die Baustelle beaufsichtigen und Begehungen durchführen. Die geforderten Vorkehrungen sind vom Auftragnehmer unverzüglich umzusetzen. Sie werden nicht gesondert vergütet, sondern sind in die Einheitspreise einzurechnen.

Rauchmelder: Bei Staubentwicklung innerhalb des Gebäudes ist stets darauf zu achten, dass die in der Nähe befindlichen Rauchmelder zuvor durch die Leitwarte abgeschaltet werden. Dies hat der Auftragnehmer zu veranlassen (persönlich in der Leitwarte, EG Bauteil III). Nach Abschluss der staubintensiven Arbeiten ist die Wiederinbetriebnahme dort persönlich zu melden. Löst ein Rauchmelder infolge einer Unterlassung des Auftragnehmers aus und hat dies eine Evakuierung des Gebäudes mit Feuerwehreinsatz zur Folge, trägt der Auftragnehmer die hierdurch entstehenden Kosten.

Terminschiene: Der Auftragnehmer hat die straffen Termine erforderlichenfalls durch Überstunden (bis 22:00 Uhr) oder Samstagsarbeit einzuhalten. Dies ist in der Kalkulation zu berücksichtigen und wird nicht gesondert vergütet.

Strom / Wasser: Baustrom und Bauwasser einschließlich Bauverteilung werden bauseits gestellt. Die Verbrauchskosten trägt der Bauherr.

Besprechungen: Es finden wöchentliche Jour-fixe-Baubesprechungen statt, an denen der Auftragnehmer verpflichtend teilzunehmen hat. Es ist stets ein deutschsprachiger Vertreter der ausführenden Firma (Bauleiter oder Vorarbeiter) zu entsenden.

Ausführungstermine: Baubeginn: 13.11.2026 Fertigstellung: 31.05.2027 Bei den vorgenannten Terminen handelt es sich um Vertragsfristen im Sinne des § 5 VOB/B. Einzelfristen werden nicht vereinbart.

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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Gewerkespezifische Vorbemerkungen

Anlagen als PDF, die Bestandteil der Ausschreibung sind:

175438_Anlage 01_Fotoblatt 175438_Anlage 02_Baustelleneinrichtung 175438_Anlage 03_Grundriss_Ausführungsplanung 175438_Anlage 04_Sperrtage 175438_Anlage 05_Details 175438_Anlage 06_Deckenspiegel

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Zusätzliche technische Vertragsbedingungen

Bei Widersprüchen zu den ZTV gelten vorrangig die Angaben im Leistungsverzeichnis. Einwände oder Bedenken gegen das vorliegende Leistungsverzeichnis oder einzelne Positionen in technischer Hinsicht sind vom Bieter bei Abgabe seines Angebotes in schriftlicher Form vorzubringen und zu begründen.

Der Wortlaut des vom Auftraggeber übergebenen Leistungsverzeichnisses ist verbindlich. Das gilt auch dann, wenn der Auftragnehmer Kurzfassungen verwendet.

Der Einheitspreis des Angebotes ist maßgebend. Das gilt auch dann, wenn das Produkt aus Menge und Einheitspreis fehlerhaft (z.B. durch Rechen- oder Eingabefehler) ist.

Der Auftragnehmer hat die Vereinbarung von Preisen für nicht im Vertrag vorgesehene Leistungen vor der Ausführung anzubieten; versäumt er dies, setzt der Auftraggeber marktübliche Preise nach billigem Ermessen ein, falls es sich um noch nicht beschriebene Leistungen handelt.

Sämtliche Einzelpreise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer ist gesondert auszuweisen.

Für Aufmaß und Abrechnung gelten - falls in den Abrechnungshinweisen oder im Leistungsverzeichnis nicht anders geregelt - die Bestimmungen der DIN 18299 ff (VOB/C).

Die vom Auftragnehmer verwendeten Ausführungsunterlagen müssen den Freigabevermerk des Auftraggebers oder seines Architekten tragen, um Verwechslungen bei der Bauausführung zu vermeiden. Nicht freigegebene Unterlagen dürfen nicht verwendet werden. Dies entbindet den Auftragnehmer aber nicht von seiner eigenen Prüfungs- und Hinweispflicht. Diese bleiben unberührt.

Nebenleistungen werden nicht gesondert vergütet und gehören ohne Erwähnung zur vertraglichen Leistung.

Im Zweifel gelten zur Abgrenzung von Neben- und Besonderen Leistungen die ATV DIN 18299 ff (VOB/C).

Der Einheitspreis ist in EURO anzugeben. Mit den Preisen werden alle Leistungen abgegolten, die nach der Leistungsbeschreibung, den Besonderen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Vertragsbedingungen, den Zusätzlichen Technischen Vertragsbedingungen, den Allgemeinen Technischen Vertragsbedingungen für Bauleistungen und der gewerblichen Verkehrssitte zur funktionsfähigen Fertigstellung der beschriebenen, vertraglichen Leistung gehören.

Nach der gewerblichen Verkehrssitte sind unter anderem folgende Leistungen abgegolten:

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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

  • Lieferung der einzubauenden Stoffe und der Hilfsstoffe einschl. aller Lade- und Transportleistungen
  • Vorhaltung und Unterhaltung für Maschinen, Geräte und der nicht körperlich in das Bauwerk eingehenden Stoffe
  • Einbau der gelieferten oder bauseits bereitgestellten Stoffe

Mit der Abgabe des Angebots erkennt der Auftragnehmer an, dass diese Regelungen Vertragsbestandteil werden.

Ende der zusätzlichen technischen Vertragsbedingungen

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Weitere Besondere Vertragsbedingungen

1.1 Besichtigung von Baustellen Die Besichtigung von Baustellen durch Dritte bedarf der vorherigenZustimmung des Auftraggebers.

1.2 Ergänzung zu § 4 Nr. 4 VOB/B

1.2.1 Anschlussmöglichkeiten für Strom und Wasser stehen auf der Baustellein 10 bis 100 m zur Verfügung Baustromverteiler verfügbar: mind. 16A-Baustrom-Würfel (230V). Bauwasser im Außenbereich im Baufeld vorhanden (siehe Baustelleneinrichtungsplan). (Innerhalb des Gebäudes sind keine Entnahmestellen vorhanden!) Verteilung von dort aus ist vom Bieter vorzunehmen und einzukalkulieren.

1.2.2 Die Kosten des Verbrauchs für Strom und Wasser übernimmt der AG.Ausgenommen sind die Kosten für Eigenbedarf des AN (zB. Containerversorgungetc.). Diese sind vom AN zu tragen. Entsprechende Zwischenzähler sindvom AN zu setzen. Die Zählerstände (Beginn und Ende der Nutzungsdauer)sind gemeinsam mit der Bauleitung des AG zu dokumentieren.

1.2.3 Notwendige Lager- und Arbeitsplätze werden von der Bauleitungangewiesen.

1.3 Einrichtung von UnterkünftenUnterkünfte wie Schlafräume und Aufenthaltsräume für die Freizeitdürfen in der Liegenschaft, in der sich die Baustelle befindet,nicht eingerichtet werden.

1.4 Anordnung von Stundenlohnarbeiten Die Stundenlohnzettel sind w ö c h e n t l i c h einzureichen. Anfahrt und Abfahrt werden nicht gesondert vergütet (nicht nach Aufwand) sondern sind allgemein auf den Stundensatz umzulegen. Eine vom Bauherrn angeordnete und beauftragte Regiearbeit beginnt erst ab dem Zeitpunkt, an dem die Arbeiten tatsächlich auf der Baustelle beginnen und endet dann, wenn die Arbeiten tatsächlich auf der Baustelle beendet wurden. Auf den Stundenlohnzetteln sind die Qualitifikationen der einzelnen Mitarbeiter zu benennen. Erfolgt dies nicht, ist der prüfende Architekt dazu berechtigt, die Qualifikation der Mitarbeiter anhand seines Baustelleneindrucks eigenverantwortlich zu bestimmen und zu benennen.

1.5 Bauleiter Auf der Baustelle muss ständig eine fachlich qualifizierte Aufsichtsperson des Auftragnehmers anwesend sein. Der vollständige Namen der Person oder Vertretung muss vor Beginn der Arbeiten der Bauleitung mitgeteilt werden.

1.6 Der Auftragnehmer ist verpflichtet, einen bevollmächtigten Vertreter zu den regelmäßigen Baustellenbesprechungen zu entsenden, die vom Auftraggeber organisiert werden.Diese Besprechungen finden in festgelegten Abständen statt, wobei ein detaillierter Zeitplan vor

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Baubeginn erstellt wird. Die Teilnahme an diesen Terminen ist ab sofort bis zur Fertigstellung des Projekts obligatorisch.

1.7 Ausführungsunterlagen des Auftragnehmers

Die für die Ausführung der Arbeiten notwendigen Arbeitsunterlagen sind durch den Auftragnehmer, ohne besondere Vergütung, soweit sie nicht gesondert als LV-Position ausgewiesen sind, herzustellen und rechzeitig vor Beginn der jeweiligen Ausführung von der örtlichen Bauleitung freigeben zu lassen. Diese Unterlagen sind, soweit erforderlich, in einem Maßstab herzustellen, aus dem entsprechend den Erfordernissen des Projektes/Gewerkes eine eindeutige Beurteilung der Leistungen möglich ist. Zu diesem Zweck werden vom Planer Zeichnungen zur Verfügung gestellt. Alle wichtigen Teile sind auf den Arbeitsplänen mind. im Maßstab 1:10/1:20 dargestellt. Alle Ausführungsunterlagen sind 2-fach zu übergeben, soweit an anderer Stelle dieses Leistungsverzeichnisses keine anderen Forderungen vorgegeben sind. Die Übergabe muss ebenfalls in digitaler Form als PDF und DWG erfolgen.

1.8 Baufristenplan Der Auftragnehmer hat einen Baufristenplan über seine vertraglichenLeistungen zu erstellen, anhand dessen die Einhaltung der Vertrags- fristen nachgewiesen und überwacht werden kann. Die Festlegungen des Auftraggebers, z.B. zur baufachlichen oderterminlichen Koordinierung mit den übrigen Leistungsbereichen, sindzu berücksichtigen. Bei Änderungen der Vertragsfristen oder beierheblichen Abweichungen von sonstigen Festlegungen ist der Plandurch den Auftragnehmer unverzüglich fortzuschreiben.Der Plan ist dem Auftraggeber 10 Werktage nach Auftragserteilung,bei Überarbeitungen unverzüglich jeweils in einfacher Fertigung und indigitaler Form (Format PDF) zu übergeben.

1.9 Vorauszahlungen Vorauszahlung von einem Drittel der Netto-Auftragssumme zuzüglichder anteiligen Umsatzsteuer bei Auftragserteilung nach Stellungder Sicherheit. Vorauszahlung von einem weiteren Drittel der Netto-Auftragssummezuzüglich der anteiligen Umsatzsteuer bei nachgewiesener Bereitstellungder Bauteile nach Stellung der Sicherheit.Abschlagszahlungen werden über die Vorauszahlung hinaus geleistetentsprechend dem jeweiligen Leistungsstand bis zur Höhe derAuftragssumme unter Anrechnung der Vorauszahlungen.

1.10 Befestigung von Rohrleitungen/Konsolen etc.Die Befestigung von Rohrleitungen, Kabeltrassen, Konsolen etc.beinhaltet auch das Bohren von Löchern und sämtliche erforderlichenzugelassenen Befestigungsmittel. Diese Leistungen sind in diejeweiligen Positionen mit einzukalkulieren.

1.11 Ausführungsbedingungen Grundsätzlich muss die gesamte Baumaßnahme sensibel auf den laufenden Bürobetrieb abgestimmt werden. Die Ausführung der Arbeiten erfolgt grundsätzlich während üblicher Arbeitzeiten. Beeinträchtigungen der Benutzung oder des Betriebs vorhandener Anlagensind zu vermeiden.

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1.12 Hinweise zur Materialpreiskalkulation Die Umsetzung der Baumaßnahme erfolgt über einen Zeitraum von ca. einem Jahr. Preissteigerungen jeglicher Art während dieser Zeit sind bereits in die Einheitspreise vollständig einzukalkulieren. Dies gilt auch für etwaige Lohnerhöhungen.

1.13 SiGeKo Durch den Auftraggeber/Bauherrn wurde für die Überwachung und Einhaltung der Sicherheitsvorschriften der einschlägigen Berufsgenossenschaften ein SiGeKo nach der Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen (Baustellenverordnung - BaustellV) bestellt. Der SiGeKO hat gegenüber den auf der Baustelle tätigen Personen im Namen und Auftrag des Bauherrn in Bezug auf Sicherheit und Gesundheitsschutz Weisungsrecht. Bei der Feststellung von Gefährdungen des Gesundheitsschutzes von Personen auf der Baustelle oder bei der Gefahr von schwerwiegenden Havarien, ist er berechtigt die Leistungsausführungen sofort einstellen zu lassen. Der Auftraggeber und die örtliche Bauleitung wird vom SiGeKo umgehend darüber informiert. Nach Beauftragung des Bieters wird diesem die verabschiedete Baustellenordnung und die SiGeKo-Unterlagen, wie der SiGe-Plan und andere Unterlagen, übergeben. Der AN hat seine Beschäftigten über den SIGE-Plan zu informieren. Der SIGE-Plan ist zu beachten und in der Firmenbauleitung bereitzuhalten.

1.14 Tagesberichte u. Dokumentation Der AN ist während der Leistungsausführung vor Ort verpflichtet, Tagesberichte zu führen, in denen alle wichtigen Arbeiten und Vorkommnisse festgehalten werden müssen, wie: Monteuranzahl, Arbeitsbereich, durchgeführte Arbeiten, Sondereinsätze, Tagelohnarbeiten, Behinderungen, Abnahmen, Prüf- und Messergebnisse etc. Eventuell notwendig werdende Kontrollmessungen im Arbeitsbereich sind vom Auftragnehmer ohne zusätzliche Vergütung durchzuführen und im Tagesbericht zu dokumentieren. Das Tagebuch muss unter anderem beinhalten:

  1. Tag und Datum
  2. Wetter
  3. Arbeitszeiten und Beschreibung der durchgeführten Leistungen
  4. Angaben und Auflagen von Behörden
  5. Angaben und Auflagen vom Auftraggeber
  6. Angaben und Auflagen vom Bauleiter
  7. Prüf- und Messergebnisse
  8. Besondere Vorkommnisse
  9. Terminänderungen
  10. Sonstiges Wesentliche Vorgänge sind fotografisch festzuhalten. Die Aufsichtsperson und die Mitarbeiter sind namentlich aufzulisten. Mit Fertigstellung der Bauleistungen ist durch den AN eine Bestands- und Leistungsdokumentation zu erstellen und der Bauleitung einfach zur Prüfung in Papier, mindestens 15 AT vor Einreichung der Schlussrechnung, zur Prüfung vorzulegen. Dabei sind die formalen Vorlagen des AGs zur Dokumentation der Revisionsunterlagen zu berücksichtigen. Diese werden dem AN bei Beauftragung übergeben. In der Dokumentation sind unter anderem folgende Unterlagen und Nachweise aufzunehmen:
  • Fachunternehmererklärung

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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

  • Fachbauleitererklärung
  • Nachweise der eingebauten Materialien, Lieferscheine in Kopie
  • bauaufsichtliche Zulassungen von Materialien
  • und andere Unterlagen. Die vorgenannte Auflistung erhebt nicht den Anspruch der Vollständigkeit. Nach Abschluss der Prüfung durch die Bauleitung ist diese Dokumentation der Bauleitung 2-fach in Papier, Schriftsätze in A4 Format, Zeichnungen in Originalgröße bis A0- bzw. Sonderformate, und digital zur Weitergabe an den AG zu übergeben. Die Erstellung und Zusammenstellung der Dokumentationsunterlage ist eine Nebenleistung und wird nicht gesondert vergütet. Die Erstellung und Vorlage/Übergabe der Dokumentationsunterlagen ist ein wesentlicher Bestandteil der Vertragsleistung. Daher erfolgt eine Abnahme der Vertragsleistungen durch den AG erst nach derer Vorlage und Prüfung durch die Fachbauleitung auf Vollständigkeit und sachlich-fachlicher Richtigkeit.

1.15 Montage, Montagehilfsmittel Alle Geräte, Aggregate und Materialien sind in Teilen so zu liefern, dass sie durch vorhandene Montageöffnungen oder Türen, evtl. in Einzelteile zerlegt, an den Verwendungsort transportiert werden können.

1.16 Maschinen und Geräte Geräteeinsatz, Gerätschaft und Überwachung Alle zum Einsatz kommenden Geräte, Maschinen, Aggregate und Werkzeuge etc. müssen ihrem Verwendungszweck entsprechende Zulassungen haben und, soweit erforderlich und zuständig, von einem deutschen Institut geprüft sein.

1.17 Abschaltungen Abschaltungen von Strom, Heizung, Wasser etc. sind nur abschnittsweise bei aufrechtzuerhaltendem Gesamtbetrieb möglich. Abschaltungen sind bei der BL des AG schriftlich anzumelden und zu begründen. Durch die BL des AG erfolgt im begründeten Fall die Zustimmung zur Abschlaltung. Nach Erhalt der Zustimmung hat der AN die Ab- und Wiederzuschaltung eigenständig zu organisieren. Die Beantragungen müssen so rechtzeitig vorliegen so dass eventl. notwendige Maßnahmen betrieblicher oder organisatorischer Art eingeleitet bzw. vorgesehen werden können.

1.18 Fluchtwegesicherung Notwendige Fluchtwege auf der Baustelle sind immer die Zu- und Ausfahrten. Diese dürfen durch Geräte und Baufahrzeuge nicht blockiert werden. Rettungswege für Feuerwehr und Krankentransport sind permanent freizuhalten.

1.19 Reinigung verschmutzter Oberflächen Verschmutzte Bereiche und Oberflächen sind durch den AN in Eigenregie und selbstständig zu reinigen. Bauschutt, Baurestmaterialien und anderes ist umgehend von der Baustelle zu entsorgen. Bei Zuwiederhandlung ist der AG berechtigt, nach einmaliger Aufforderung die Entsorgung durch einen Dritten zu Lasten des AN ausführen zu lassen.

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1.20 Aufmaß und Abrechnung Die Abrechnung der Leistungen hat abschnittsweise zu erfolgen. Aufmaße sind während der Durchführung der Leistungen nach VOB/C durchzuführen. Abbruchbauteile müssen fotografisch dokumentiert werden, damit das Aufmaß auch nach Entfernen der Bauteile technisch prüfbar ist. Alle Rechnungen sind 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach einschließlich der notwendigen begründenden Unterlagen (Aufmaße, Abrechnungs zeichnung, etc.) beim Architekturbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen. Rechnungen sind ihrem Zweck nach als Abschlags-, oder Schlussrechnungen zu bezeichnen. Die Rechnungen sind kummulierend und fortlaufend aufzustellen. Die Zahlungsfristen beginnen erst mit Eingang der Rechnung beim Architektürbüro. Es wird daher empfohlen, die Rechnungen vorab per Email an das Architekturbüro zu versenden.

1.21 Verbindliche Bietererklärung Der Bieter erklärt mit Abgabe des Angebots ausdrücklich, dass er sich mit der Örtlichkeit vertraut gemacht hat. Er erklärt des Weiteren, dass die erforderlichen Gerätschaften und das Personal zur Durchführung dieser Leistungen zur Verfügung stehen und bei Ausfall von Geräten und Personal Ersatz unverzüglich möglich ist. Der Bieter erkennt mit Abgabe seines Angebots die alleinige Gültigkeit der Ausschreibungsunterlagen an.

1.22 Sämtliche ausgeschriebenen Arbeiten dürfen nur von eigenen, bei dem Bieter fest angestellten Arbeitskräften, ausgeführt werden. Subuntenehmer sind grundsätzlich nicht zugelassen. Jeder Arbeitnehmer hat den Sozialversicherungsausweis mit sich zu führen.

1.23 Sollte im Ausnahmefall ein Subunternehmer erforderlich sein, so ist das nur dann möglich, wenn der Bauherr sein schriftliches Einverständnis vor Ausführung der betreffenden Arbeiten dazu erteilt hat. Für die Leistungen, auf die der Betrieb des AN eingerichtet ist, besteht zunächst nach § 4 Abs. 8 VOB/B die Selbstausführungspflicht. Ausgenommen hiervon sind diejenigen Nachunternehmer, die bereits vor Auftragsvergabe namentlich für konkrete Teilleistungen benannt wurden. Jeglicher Nachunternehmerwechsel ist vor Aufnahme der Tätigkeiten auf der Baustelle durch den Auftraggeber genehmigen zu lassen. Dabei gilt jede Abweichung zu den zur Vergabe genannten Nachunternehmern als Wechsel. Für die Genehmigung sind die kompletten Eignungsnachweise sowie die Eigenerklärung oder ein Nachweis der Eintragung in die Liste des Vereins für die Präqualifikation von Bauunternehmen e.V. (Präqualifikationsverzeichnis) für jeden einzelnen Nachunternehmer so rechtzeitig vorzulegen, dass eine ordnungsgemäße Prüfung der Unterlagen durch den Auftraggeber während der üblichen Geschäftszeiten möglich ist. Einem Wechsel des Nachunternehmers wird grundsätzlich nur zugestimmt, wenn ein triftiger Grund für einen Wechsel des Nachunternehmers vorliegt. Ein solcher wird unterstellt, wenn eine Kündigung des bisherigen Nachunternehmers durch den Hauptunternehmer nach § 8 VOB/B gerechtfertigt ist. Die Verträge mit Nachunternehmern sind nach VOB/B zu schließen. Verstöße gegen diese Vertragsklausel berechtigen den Auftraggeber zur Kündigung aus wichtigem Grund und führen ggf. zum Verlust der Präqualifikation. Der Vergabe von Leistungen aus dem Vertrag an Nach-Nachunternehmer wird grundsätzlich nicht zugestimmt.

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Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.24 Auf der gesamten Baustelle herrscht absolutes Rauchverbot.

1.25 Auf dem Gelände der Bundesagentur für Arbeit darf nur die Baustelle u. der unmittelbare Weg von der öffentlichen Straße zur Baustelle sowie die Kantine betreten werden. Für alle anderen Außenbereiche sowie die restlichen Gebäudebereiche ist das Betreten untersagt. Sollte ein Betreten dieser Bereiche doch erforderlich u. unumgänglich sein, so ist eine ausdrückliche Sondergenehmigung der Bauleitung erforderlich, sowie eine separate Anmeldung an der Pforte.

1.26 Der laufende Betrieb der Bundesagentur für Arbeit hat immer Vorrang.

1.27 Die eingesetzte Mannschaft einschließlich Polier darf nicht durch andere Arbeiter ersetzt werden (außer einzeln im Krankheitsfall). Es muss kontinuierlich die gleiche Mannschaft für die gesamte Bauzeit eingesetzt werden.

1.28 Die Baustellencontainer oder der Bauwagen für die Bauarbeitermannschaft ist nach Bedarf aufzustellen, vorzuhalten für die Dauer der Bauzeit u. wieder abzubauen. Dies ist einzukalkulieren.

1.29 Beginn der Leistung ist die Aufnahme der ausgeschriebenen Leistungen. Hierzu zählen auch Aufmaße, Planungen (z.B. Werkstatt- und Montagezeichnungen) und Ermittlungen bzw. Vorarbeiten. Diese sind auf Verlangen dem Auftraggeber vorzulegen.

1.30 Nachtragsangebote Alle Nachtragsangebote sind einschließlich der notwendigen, begründenden Unterlagen (Kalkulationen, Aufmaße, etc.) 1-fach beim Auftraggeber rechtsgültig und zugleich 1-fach beim Architekturbüro zur inhaltlichen Prüfung einzureichen.

1.31 Werbung der Firma/Bautafel Auf der Baustelle ist Firmenwerbung grundsätzlich verboten. Dies betrifft auch Gerüste, Container und Schutzvorrichtungen. Ausnahmen bedürfen der schriftlichen Genehmigung des AG.

1.32 Nachabnahmen Sind aufgrund von unzureichenden Mängelbeseitigungen weitere Nachabnahmen erforderlich, so werden die dabei entstehenden Kosten dem Auftragnehmer angelastet

1.33 Abfallmaterial Aus dem Bereich des AN (Baustellenabfälle, z.B. Verpackungsmaterial, Reststoffe usw.) ist entsprechend den rechtlichen Vorschriften (z.B. örtliche Abfallsatzung), zu entsorgen. Wertstoffe sind auszusondern, in getrennten Fraktionen zu erfassen und der Wiederverwertung zuzuführen.

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Ende der Weiteren Besonderen Vertragsbedingungen

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Ergänzung der Angebotsanforderung

In diesem Leistungsverzeichnis verwendete Einheiten:

cm Zentimeter cm2 Quadratzentimeter d Tag h Stunde Jr Jahr kg Kilogramm km Kilometer km2 Quadratkilometer kwh Kilowattstunde l Liter m Meter m2 Quadratmeter m3 Kubikmeter mm Millimeter Mt Monat psch pauschal St Stück t Tonne Wo Wochen md m x Tag mMt m x Monat mWo m x Woche m2d m2 x Tag m2Mt m2 x Monat m2Wo m2 x Woche m3d m3 x Tag m3Mt m3 x Monat m3Wo m3 x Woche Sth Stück x Stunde Std Stück x Tag StMt Stück x Monat StWo Stück x Woche St/M Stück pro Monat St/J Stück pro Jahr

Ende der Ergänzung der Angebotsanforderung

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1 Trockenbauarbeiten

1.1 Vorbereitende Arbeiten

1.1.10 Schutzvlies 200 g/m² liefern, Entsorgung Schutzabdeckung der Bodenfläche, Material liefern und entsorgen. Abdeckung aus Vlies, Masse 200 g/m². Nur Lieferung des Abdeckmaterials, ohne Verlegen und ohne Aufnehmen. Entsorgung des Abdeckmaterials nach Gebrauch einschließlich. Anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern. 850,00 m2

1.1.20 Schutzvlies auslegen, aufnehmen Schutzabdeckung der Bodenfläche, herstellen und beseitigen. Abdeckung aus Vlies, Masse 200 g/m². Vlies auslegen und nach Gebrauch wieder aufnehmen. Nur Leistung, ohne Liefern des Abdeckmaterials. Entsorgung des Abdeckmaterials ist nicht Bestandteil dieser Position. Anfallende Stoffe im Behälter des AN lagern. 2970,00 m2

1.1.30 Schutzfolie Möbel abdecken, aufnehmen Schutzabdeckung der Möbel, herstellen und beseitigen. Abdeckung aus Folie, Dicke 0,3 mm. Möbel abdecken und Folie nach Gebrauch wieder aufnehmen. Nur Leistung, ohne Liefern des Abdeckmaterials. Entsorgung des Abdeckmaterials ist nicht Bestandteil dieser Position. 1900,00 m2

1.1 Vorbereitende Arbeiten Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 2 Arbeitsgerüste Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.2 Arbeitsgerüste

1.2.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 001 Aufbauen fahrbares Gerüst Stahlrohr 1,5kN/m2 1Lage H 3m Aufbauen fahrbares Gerüst, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 2 (1,5 kN/m2), eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 3 m, im Gebäude. 6,00 St

1.2.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 001 Gebrauchsüberlassung fahrbares Gerüst Stahlrohr 1,5kN/m2 1Lage H 3m Gebrauchsüberlassung für fahrbares Gerüst, Stahlrohrkupplungsgerüst DIN 4420-3, Lastklasse 2 (1,5 kN/m2), eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 3 m, im Gebäude. 20 StWo

1.2.30 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 001 Abbauen fahrbares Gerüst 1,5kN/m2 1Lage H 3m Abbauen fahrbares Gerüst, Systemgerüst DIN EN 12810-1, Lastklasse 2 (1,5 kN/m2), eine genutzte Gerüstlage, Höhe der obersten Gerüstlage 3 m, im Gebäude, Standsicherheitsnachweis wird gesondert vergütet. 6,00 St

1.2 Arbeitsgerüste Summe:

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1 Trockenbauarbeiten 3 Gewerkübergreifende Baustelleneinrichtung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.3 Gewerkübergreifende Baustelleneinrichtung

1.3.10 Staubschutz UK GK D 12,5mm H 3-4m herstellen räumen Schutzvorrichtung als Staubschutz in Gebäuden, einschl. Unterkonstruktion, aus Gipskartonplatten, Dicke 12,5 mm, Höhe über 3 bis 4 m, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche. 225,00 m2

1.3.20 Staubschutz UK GK D 12,5mm H 3-4m vorhalten Schutzvorrichtung als Staubschutz in Gebäuden, einschl. Unterkonstruktion, aus Gipskartonplatten, Dicke 12,5 mm, Höhe über 3 bis 4 m, aus vorhergehender Position vorhalten. Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche je Woche. 4050,00 m2Wo

1.3.30 Staubschutz UK Folie D 0,3mm H 3-4m herstellen räumen Schutzvorrichtung als Staubschutz in Gebäuden, einschl. Unterkonstruktion, aus Folie, Dicke 0,3 mm, Höhe über 3 bis 4 m, herstellen und räumen, Abrechnung nach bekleideter/belegter Fläche. 150,00 m2

1.3.40 Zulage Anarbeiten Rohrleitung D 200-350mm dicht abkleben Zulage zur Schutzvorrichtung Staubschutzwand aus Folie für das Anarbeiten an durchdringende Bauteile. Anarbeiten der Folienbekleidung an Rohrleitung, Durchmesser über 200 bis 350 mm. Anschluss rundum staubdicht abkleben. (je Durchdringung) 25,00 St

1.3.50 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 000 Tür Stahlblech B 1-1,25m H 2-2,25m einbauen ausbauen Behelfsmäßige Tür, einflügelig, aus Stahlblech, in behelfsmäßiger Wand, Breite über 1 bis 1,25 m, Höhe über 2 bis 2,25 m, einbauen und ausbauen.

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 3 Gewerkübergreifende Baustelleneinrichtung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

3,00 St

1.3.60 Tür Stahlblech B 1-1,25m H 2-2,25m vorhalten Behelfsmäßige Tür, einflügelig, aus Stahlblech, in behelfsmäßiger Wand, Breite über 1 bis 1,25 m, Höhe über 2 bis 2,25 m, vorhalten. Abrechnung je Stück und Woche. 54 StWo

1.3 Gewerkübergreifende Baustelleneinrichtung Summe:

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1 Trockenbauarbeiten 4 Wände und Vorsatzschalen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.4 Wände und Vorsatzschalen

1.4.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Trennwand H 5m D 125mm 50dB UK Stahlblechprofil verz Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 60mm Gipspl. Feuerschutzpl.DF D 12,5+12,5mm Q2 Nichttragende innere Trennwand DIN 18183-1, DIN 4103-1, Einbaubereich 1 DIN 4103-1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung), Höhe bis 5 m, Dicke 125 mm, bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 50 dB, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Anschluss gleitend, wird gesondert vergütet, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, CW/UW 75, mit erwarteter Schutzdauer L DIN EN ISO 12944-1 von bis zu 7 Jahren, Ständerachsabstand 625 mm, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 60 mm, Rohdichte 50 kg/m3, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, einlagig, dicht stoßen, Beplankung beidseitig, aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, Feuerschutzplatten Typ DF, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und DIN 18182-2, Spachtelung Qualitätsstufe Q2. 20,00 m2

1.4.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Trennwand H 5m D 150mm 50dB F90-A UK Stahlblechprofil verz Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 60mm Gipspl. Feuerschutzpl.DF D 12,5+12,5mm Q2 Nichttragende innere Trennwand DIN 18183-1, DIN 4103-1, Einbaubereich 1 DIN 4103-1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung), Höhe bis 5 m, Dicke 150 mm, bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 50 dB, Feuerwiderstandsklasse F 90 - A DIN 4102-2, Anschluss gleitend, wird gesondert vergütet, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, CW/UW 100, mit erwarteter Schutzdauer L DIN EN ISO 12944-1 von bis zu 7 Jahren, Ständerachsabstand 625 mm, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 60 mm, Rohdichte 50 kg/m3, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, einlagig, dicht stoßen,

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 4 Wände und Vorsatzschalen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

Beplankung beidseitig, aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, Feuerschutzplatten Typ DF, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und DIN 18182-2, Spachtelung Qualitätsstufe Q2. 201,60 m2

1.4.30 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Trenn-Brandwand H bis 5 m WD 150 mm Rw 50 dB REI90 UK Stahlblechprofil verz Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 40mm Beplankung beidseitig Gipsfaserpl. 2lagig + 2mal Stahl 0,5mm D 12,5mm D 12,5mm Q2 2lagig + Stahl 0,5mm D 12,5mm D 12,5mm Q2 Nichttragende innere Trennwand DIN 4103-1 in Bauart einer Brandwand, Einbaubereich 1 DIN 4103-1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung),

Höhe Wand bis 5 m,

Dicke Wand 150 mm,

bewertetes Schalldämm-Maß DIN 4109 Rw 50 dB, Feuerwiderstandsklasse REI 90 DIN EN 13501-2, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, CW/UW 50,

Ständerachsabstand312mm,

Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 40 mm, in Platten, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, einlagig, dicht stoßen, Beplankung beidseitig, aus Gipsfaserplatten DIN EN 15283-2, Typ GF-C1-I-W2,

  1. Seite 2-lagig und 2-lagig Stahlblech, Dicke je 0,5 mm, Dicke 1. Seite 1. Lage 12,5 mm, Dicke 1. Seite 2. Lage 12,5 mm, Spachtelung Qualitätsstufe Q2,
  2. Seite 2-lagig und Stahlblech, Dicke 0,5 mm, Dicke 2. Seite
  3. Lage 12,5 mm, Dicke 2. Seite 2. Lage 12,5 mm, Spachtelung 2. Seite Qualitätsstufe Q2, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und DIN 18182-2.

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 4 Wände und Vorsatzschalen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

105,60 m2

1.4.40 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Vorsatzschale H 4m D 125mm UK Stahlblechprofil verz Einfachständerwerk Mineralwolle MW D 80mm Gipspl. Baupl.H2 D 12,5+12,5mm Q2 Freistehende Vorsatzschale DIN 18183-1, DIN 4103-1, Einbaubereich 1 DIN 4103-1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung), Höhe bis 4 m, Dicke 125 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, als Einfachständerwerk, CW/UW 100, mit erwarteter Schutzdauer L DIN EN ISO 12944-1 von bis zu 7 Jahren, Ständerachsabstand 625 mm, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 80 mm, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR, einlagig, Beplankung einseitig, aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, imprägnierte Bauplatten Typ H2, 2-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und DIN 18182-2, Spachtelung Qualitätsstufe Q2. 143,16 m2

Hinweis zu nachfolgender Position Ausführung siehe Detail in der Anlage

1.4.50 Vorsatzschale UK 3,50 m – OK 4,80 m, D 62,5 mm, CW 50, einf. bepl. Vorsatzschale DIN 18183-1, DIN 4103-1, Einbaubereich 1 DIN 4103-1 (Bereiche mit geringer Menschenansammlung), im oberen Wandbereich, Unterkante 3,50 m, Oberkante 4,80 m über OKFF, Schalenhöhe 1,30 m, Dicke 62,5 mm, Baustoffklasse DIN 4102-1 A2 (nichtbrennbar), Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, CW/UW 50, mit erwarteter Schutzdauer L DIN EN ISO 12944-1 von bis zu 7 Jahren, Ständerachsabstand 625 mm, Ständer mit Direktbefestigern an der Außenwand befestigt, ohne Dämmschicht, Beplankung einseitig, aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 4 Wände und Vorsatzschalen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

520, imprägnierte Bauplatten Typ H2, 1-lagig, Plattendicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und DIN 18182-2, unterer Abschluss mit UW-Profil, Unterseite beplankt, Kante mit Kantenschutzprofil, Spachtelung Qualitätsstufe Q2. Abrechnung nach Metern. 60,000 m

1.4 Wände und Vorsatzschalen Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 5 Öffnungen und Aussparungen Wände Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.5 Öffnungen und Aussparungen Wände

Hinweis zu den Positionen 01.05.0010 bis 01.05.0030 Die nachfolgenden Positionen umfassen das Herstellen von Öffnungen in nichttragenden Trennwänden – mit Wechsel und Riegel, durchtrennte Ständer kraftschlüssig anbinden, Standsicherheit erhalten. Stärkere bzw. zusätzliche Profile (UA/Doppelständer) werden gesondert vergütet. Maße vor Ausführung prüfen; Arbeitsgerüst wird gesondert vergütet.

1.5.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Öffnung herstellen B 1 m H 1 m Trennwand Gipspl. Öffnung herstellen, eckig, für Fenstereinbau, Einfachständerwerk,

Breite 1 m,

Höhe 1 m,

Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten, Feuerschutzplatten, Typ DF, 1. Seite 2-lagig, Dicke 1. Seite 1. Lage 12,5 mm, Dicke 1. Seite 2. Lage 12,5 mm, 2. Seite 2-lagig, Dicke 2. Seite 1. Lage 12,5 mm, Dicke 2. Seite 2. Lage 12,5 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. 1,00 St

1.5.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Öffnung herstellen B 3 m H 2,135 m Trennwand Gipspl. Öffnung herstellen, eckig, für Türeinbau, Einfachständerwerk,

Breite 3 m,

Höhe 2.135 m,

Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten, Feuerschutzplatten, Typ DF, 1. Seite 2-lagig, Dicke 1. Seite 1. Lage 12,5 mm, Dicke 1. Seite 2. Lage 12,5 mm,

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 5 Öffnungen und Aussparungen Wände Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

  1. Seite 2-lagig, Dicke 2. Seite 1. Lage 12,5 mm, Dicke 2. Seite 2. Lage 12,5 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. 1,00 St

1.5.30 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Öffnung herstellen B 1,01 m H 2,135 m Trennwand beidseitig Gipspl. Öffnung herstellen, eckig, Einfachständerwerk,

Breite 1.01 m,

Höhe 2.135 m,

Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Öffnung beidseitig, Bekleidung aus Gipsplatten, Feuerschutzplatten, Typ DF, 1. Seite 2-lagig, Dicke 1. Seite 1. Lage 12,5 mm, Dicke 1. Seite 2. Lage 12,5 mm, 2. Seite 2-lagig, Dicke 2. Seite 1. Lage 12,5 mm, Dicke 2. Seite 2. Lage 12,5 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. 6,00 St

Hinweis zu den Positionen 01.05.0040 bis 01.05.0080 Öffnung in nichttragender innerer Trennwand in Bauart einer Brandwand (DIN 4103-1, REI 90, WD 150 mm, Metallständerwerk CW/UW 50, Achsabstand 312 mm, beidseitig 2-lagig Gipsfaser 12,5 mm mit Stahlblecheinlage) für den Einbau einer Brandschutzklappe herstellen. Arbeitshöhe bis 5,0 m; Arbeitsgerüst wird gesondert vergütet. Andichten der Klappe, Dämmung/Verfüllung und Abschottung sind nicht Bestandteil dieser Position

1.5.40 Runde Öffnung für BSK, Ø-Durchbruch bis 170 mm Öffnung herstellen, rund, für Brandschutzklappe DN 125 bzw. DN 160; runder Durchbruch Ø = DN + 10 mm (Ø ca. 130 bis 170 mm) zwischen zwei Regelständern (Ständer nicht durchtrennt).

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 5 Öffnungen und Aussparungen Wände Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

6,00 St

1.5.50 Runde Öffnung für BSK, Ø-Durchbruch bis 260 mm Öffnung herstellen, rund, für Brandschutzklappe DN 250; runder Durchbruch Ø = DN + 10 mm (Ø ca. 260 mm) Randabstand zu Ständern = 75 mm. Ständer durchtrennen, mit Wechsel und Riegel herstellen. 4,00 St

1.5.60 Eckige Öffnung für BSK, bis 50 × 40 cm Öffnung herstellen, eckig, für Brandschutzklappe 315 × 315 bzw. 450 × 250 mm; lichte Öffnung bis 50 × 40 cm. Im Metallständerwerk mit Wechsel und Riegel herstellen bzw. mit umlaufendem Metallprofil aussteifen und durchtrennte Ständer anbinden 3,00 St

1.5.70 Eckige Öffnung für BSK, bis 70 × 60 cm Wie vorhergehende Position, für Brandschutzklappe 638 × 468 mm; lichte Öffnung bis 70 × 60 cm. Ausführung mit Wechsel und Riegel, Öffnung aussteifen, durchtrennte Ständer anbinden. 1,00 St

1.5.80 Eckige Öffnung für BSK, bis 100 × 70 cm Wie vorhergehende Position, für Brandschutzklappe 711 × 634 bzw. 894 × 634 mm; lichte Öffnung bis 100 × 70 cm. Ausführung mit Wechsel und Riegel, Öffnung aussteifen, durchtrennte Ständer anbinden. 2,00 St

1.5 Öffnungen und Aussparungen Wände Summe:

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1 Trockenbauarbeiten 6 Verstärkungen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.6 Verstärkungen

1.6.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Türöffnung seitl. raumhoch verstärken UA-Profile 100/40/2 B 3000 mm H 2135 mm D 125mm H 4,5m Türöffnung, seitlich raumhoch verstärken, im Einfachständerwerk, mit Metallständerprofilen UA DIN 18182-1 100/40/2, einschl. Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben, einschl. Sturzprofil,

Breite Nennmaß Wandöffnung 3000 mm,

Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, Wanddicke 125 mm, Wandhöhe bis 4,5 m. 2,00 St

1.6.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Türöffnung seitl. raumhoch verstärken UA-Profile 100/40/2 B 1010 mm H 2135 mm D 125mm H 4,5m Türöffnung, seitlich raumhoch verstärken, im Einfachständerwerk, mit Metallständerprofilen UA DIN 18182-1 100/40/2, einschl. Boden- und Deckenanschluss, befestigen mit Winkeln, Dübeln und Schrauben, einschl. Sturzprofil,

Breite Nennmaß Wandöffnung 1010 mm,

Höhe Nennmaß Wandöffnung 2135 mm, Wanddicke 125 mm, Wandhöhe bis 4,5 m. 6,00 St

1.6.30 Verstärkung Trockenbauwand, Holzwerkstoffplatte Verstärkungsebene aus Holzwerkstoffplatte in Trockenbauwand zur Aufnahme nachträglicher Schraubbefestigungen einbauen, stoßversetzt zur Gipsplattenbeplankung, Unterkonstruktion erforderlichenfalls anpassen. Lage dokumentieren. Platte: OSB/3, d = 18 mm, E1. Wandbauart: nichttragende Montagewand. Ausführung: systemkonform, Herstellervorgaben einhalten. 70,00 m2

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1 Trockenbauarbeiten 6 Verstärkungen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.6.40 Verstärkung Trockenbaudecke, Holzwerkstoffplatte Verstärkungsebene aus Holzwerkstoffplatte in abgehängter Trockenbaudecke zur Aufnahme nachträglicher Schraubbefestigungen (z. B. Leuchten, Melder, Abhänglasten) einbauen, stoßversetzt zur Gipsplattenbeplankung, Unterkonstruktion erforderlichenfalls anpassen. Lage dokumentieren. Platte: OSB/3, d = 18 mm, E1. Deckenbauart: abgehängte Gipsplattendecke. 10,00 m2

1.6.50 Ausbildung offenes Wandende F90, Stahlstütze verkleidet Offenes Ende einer F90-Trockenbauwand ausbilden. Stahlrohr 70 × 70 mm als Endstütze, H = 4,80 m, liefern und einbauen, fachgerecht im Rohfußboden und an der Stahlbetondecke verschrauben (Dübel/Befestigungsmittel nach Vorgabe). F90-Bekleidung mit Bauplatten nach Systemzulassung, Anschluss an die vorhandenen Trockenbauprofile, Fugen verspachtelt, oberflächenfertig Q2. 15,000 m

1.6 Verstärkungen Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 7 Horizontale Anschlüsse Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.7 Horizontale Anschlüsse

1.7.10 Anschluss Trennwand D 125mm Boden starr Stahlbeton Anschluss der Trennwand DIN 18183-1, Dicke 125 mm, Rw 50 dB, an Rohfußboden aus Stahlbeton, starr, UW 75 auf Anschlussdichtung, Mineralwolle oder Dichtungsband, befestigen mit zugelassenen Dübeln, Abstand höchstens 1000 mm, Anschlussfuge der Beplankung mit Trennstreifen und Fugenspachtel schließen. 8,000 m

1.7.20 Anschluss Trennwand D 150mm F90-A Boden starr Stahlbeton Anschluss der Trennwand DIN 18183-1, Dicke 150 mm, F 90-A DIN 4102-2, Rw 50 dB, an Rohfußboden aus Stahlbeton, starr, UW 100 auf nichtbrennbarem Anschlussstreifen aus Mineralwolle, Schmelzpunkt mindestens 1000 °C, befestigen mit Stahldübeln, Abstand höchstens 1000 mm, Anschlussfuge der Beplankung mit Trennstreifen und Fugenspachtel schließen. 42,000 m

1.7.30 Anschluss Brandwand D 150mm REI 90 Boden starr Stahlbeton Anschluss der nichttragenden Trennwand DIN 4103-1 in Bauart einer Brandwand, Dicke 150 mm, REI 90 DIN EN 13501-2, Rw 50 dB, an Rohfußboden aus Stahlbeton, starr, Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis des Wandsystems, UW 50 auf nichtbrennbarem Anschlussstreifen aus Mineralwolle, Schmelzpunkt mindestens 1000 °C, befestigen mit Stahldübeln, Abstand höchstens 500 mm, Stahlblecheinlage und Beplankung bis an die Rohdecke führen, Anschlussfuge mit Trennstreifen und Fugenspachtel schließen. 23,000 m

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 7 Horizontale Anschlüsse Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.7.40 Anschluss Trennwand D 125mm Decke gleitend Stahlbeton Anschluss der Trennwand DIN 18183-1, Dicke 125 mm, Rw 50 dB, an Stahlbetondecke, gleitend, Deckendurchbiegung bis 20 mm, Anschluss an Deckenunterseite angepasst. UW 75 auf Anschlussdichtung, befestigen mit zugelassenen Dübeln, CW-Ständer um das Gleitmaß kürzen, Beplankung nicht mit UW verschrauben, Anschlussfuge mit Trennstreifen ausbilden. 8,000 m

1.7.50 Anschluss Trennwand D 150mm F90-A Decke gleitend Stahlbetondecke Anschluss der Trennwand DIN 18183-1, Dicke 150 mm, F 90-A DIN 4102-2, Rw 50 dB, an Stahlbetondecke, gleitend, Deckendurchbiegung bis 20 mm, Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis des Wandsystems. UW 100 auf nichtbrennbarem Anschlussstreifen aus Mineralwolle, befestigen mit Stahldübeln, Gleitanschluss mit beidseitigen Plattenstreifen aus Feuerschutzplatten Typ DF, CW-Ständer um das Gleitmaß kürzen, Beplankung nicht mit UW verschrauben. 42,000 m

1.7.60 Anschluss Brandwand D 150mm REI 90 Decke Stahlbetondecke Anschluss der nichttragenden Trennwand DIN 4103-1 in Bauart einer Brandwand, Dicke 150 mm, REI 90 DIN EN 13501-2, an Stahlbetondecke, Ausführung gemäß Verwendbarkeitsnachweis des Wandsystems, Deckendurchbiegung bis 20 mm, Anschluss an Deckenunterseite. UW 50 auf nichtbrennbarem Anschlussstreifen aus Mineralwolle, befestigen mit Stahldübeln, Abstand höchstens 500 mm. 23,000 m

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 7 Horizontale Anschlüsse Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.7 Horizontale Anschlüsse Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 8 Vertikale Anschlüsse und Ecken Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.8 Vertikale Anschlüsse und Ecken

1.8.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Anschluss reduziert/verjüngt D 60 mm B 100 mm Trennwand H bis 4,6 m WD 125 mm Gipspl. Anschluss, reduziert/verjüngt,

Dicke Wandverjüngung 60 mm,

Breite Wandverjüngung 100 mm,

Ausführung an nichttragender innerer Trennwand,

Höhe Wand bis 4.6 m,

Dicke Wand 125 mm, Wandverjüngung aus Gipsplatten, Bauplatten Typ A, beidseitig, 1. Seite einlagig, Dicke 1. Seite 1. Lage 12,5 mm, 2. Seite einlagig, Dicke 2. Seite 1. Lage 12,5 mm, Unterkonstruktion aus verzinktem Stahlblechprofil DIN EN 14195, DIN 18182-1, Profilart L-Profil, Dämmschicht aus Mineralwolle MW DIN EN 13162, Dämmschichtdicke 30 mm, als Matte/Filz, Anwendungsgebiet DIN 4108-10 WTR. 4,600 m

1.8.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Außenecke Kantenschutzprofil/Eckschutzsch. Alu Trennwand Gipspl. 2lagig D 12,5mm Außenecke, mit Kantenschutzprofil/Eckschutzschiene, aus Aluminium, Ausführung an nichttragender innerer Trennwand, Bekleidung aus Gipsplatten, Bauplatten Typ A, 2-lagig, Dicke 12,5 mm, Einfachständerwerk, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 3,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes. 70,000 m

1.8 Vertikale Anschlüsse und Ecken Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 9 Innendecken Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.9 Innendecken

1.9.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Unterdecke Gipspl. einlagig Baupl.A D 12,5mm UK Stahlblechprofil verz Grund-Tragprofil Noniusabhänger Abhänge-H 140 mm Q2 Unterdecke DIN 18168-1, Bekleidung aus Gipsplatten DIN 18180 und DIN EN 520, einlagig, Bauplatten Typ A, Dicke 12,5 mm, befestigen mit Schnellbauschrauben DIN EN 14566 und DIN 18182-2, Unterkonstruktion aus verzinkten Stahlblechprofilen DIN EN 14195 und DIN 18182-1, Grund- und Tragprofil als CD 60/27-Profil DIN 18182-1, Dicke 0,6 mm, abhängen mit Noniusabhängern,

Abhängehöhe 140 mm, befestigen mit bauaufsichtlich zugelassenen Befestigungsmitteln, Befestigungsuntergrund Stahlbeton, Unterkonstruktion verdeckt, Spachtelung Qualitätsstufe Q2, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird gesondert vergütet. 35,00 m2

Hinweis zur folgenden Position Ausführung des freien Deckenendes siehe Detail in der Anlage

1.9.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Freies Deckenende Deckenbekl. Gipsfaserpl. einlagig D 12,5mm Q2 Freies Deckenende, Ausführung an Deckenbekleidung aus Gipsfaserplatten, Typ GF-C1-I-W2, einlagig, Dicke 12,5 mm, Spachtelung Qualitätsstufe Q2. 66,000 m

1.9.30 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Anschluss Unterdecke Gipsfaserpl. 2lagig D 12,5mm Anschluss, starr, Anschlüsse einseitig, Ausführung an Unterdecke aus Gipsfaserplatten, Typ GF-C1-I-W2, 2-lagig, Dicke 12,5 mm.

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1 Trockenbauarbeiten 9 Innendecken Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

3,000 m

1.9.40 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Öffnung herstellen UK auswechseln CD-Profil CD60/27 B 1 m L 0,4 m Unterdecke Gipsfaserpl. 2lagig D 12,5mm Öffnung herstellen, einschl. Unterkonstruktion auswechseln, mit CD-Profil, CD 60/27 DIN 18182-1, aus verzinktem Stahl, eckig, Anschluss umlaufend,

Breite 1 m,

Länge 0.4 m, Ausführung an Unterdecke aus Gipsfaserplatten, 2-lagig, Typ GF-C1-I-W2, Dicke 12,5 mm, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. 10,00 St

1.9 Innendecken Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 10 Akustik Deckenelemente Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.10 Akustik Deckenelemente

1.10.10 Deckensegel Mineralwolle 1150x1750x40mm A2 abgeh. 1,40m Deckensegel, rahmenlos, Akustikplatte aus Steinwolle, Plattendicke 40 mm, Format etwa 1150 × 1750 mm, Kante A (gerade, farbbeschichtet), Sichtseite Akustikvlies, glatt, tiefmatt, Farbe weiß, Rückseite Akustikvlies weiß, Baustoffklasse DIN EN 13501-1 A2, Abhängung mit Seilabhängern und Montagesystem des Herstellers, Abhängehöhe 1,40 m (UK Rohdecke bis OK Segel), an Stahlbeton-Rohdecke befestigen mit zugelassenen Dübeln, horizontal und fluchtgerecht ausrichten. Schallabsorption: äquivalente Schallabsorptionsfläche je Element DIN EN ISO 354, Einzelelement, Abhängehöhe mindestens 500 mm, Aeq mindestens 2,8 m² bei 500 Hz, 3,7 m² bei 1000 Hz, 3,9 m² bei 2000 Hz 39,00 St

1.10.20 Deckensegel Mineralwolle 1150x2350x40mm A2 abgeh. 1,40m wie vorhergehende Pos., jedoch Format etwa 1150 × 2350 mm, Aeq mindestens 3,7 m² bei 500 Hz, 4,7 m² bei 1000 Hz, 5,4 m² bei 2000 Hz, Baustoffklasse DIN EN 13501-1 A2-s1,d0. 21,00 St

1.10.30 Ausschnitt im Deckensegel herstellen Ausschnitt herstellen, in Deckensegel für Lüftungsgitter, Kante nacharbeiten und versiegeln

Breite0,7m,

Länge0,25m, 6,00 St

1.10 Akustik Deckenelemente Summe:

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1 Trockenbauarbeiten 11 Außendecken Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.11 Außendecken

1.11.10 Statischer Nachweis Prüffähige statische Berechnung für die abgehängte Außendecke inkl. Unterkonstruktion, Abhängung und Verankerung erstellen und vorlegen. Nachweis der Windlasten (Druck und Sog) nach DIN EN 1991-1-4 mit nationalem Anhang unter Berücksichtigung von Gebäudehöhe, Lage und Rand-/Eckbereichen, einschließlich Eigengewicht und Befestigungsmittel in der Stahlbetondecke. 1 psch

1.11.20 Metall-Lineardecke außen, Alu 200 mm, C4, m. UK/Abhängung 1,60 m Geschlossene Metall-Lineardecke für den Außenbereich liefern und montieren, einschl. Unterkonstruktion und Abhängung. Aluminium-Langfeld- paneele, Breite/Modul 200 mm, Werkstoffdicke 0,7 mm, geschlossene Fuge, von unten demontierbar. Farbe weiß (RAL 9010 o. glw.), seidenmatt. Beschichtung pulverbeschichtet = 60 µm nach GSB/Qualicoat Klasse 2, chromfrei vorbehandelt, oder bandbeschichtet PVDF = 25 µm nach DIN EN 1396; geeignet für Korrosivitäts- kategorie C4 nach DIN EN ISO 12944-2, Schutzdauer sehr hoch (VH). Schnittkanten entgratet und versiegelt. Unterkonstruktion und Abhänger aus Aluminium oder Stahl, feuerverzinkt nach DIN EN ISO 1461, Zinkauflage = 70 µm, gekürzte und dünnwandige Teile als Duplexsystem; Befestigungsmittel nichtrostender Stahl A4, Verankerung mit ETA für den Außenbereich. Abhänger längenverstellbar, verdreh- gesichert, zug- und drucksteif. Allseitiger Aluminium-Randabschluss, farbgleich. Bemessung auf Windsog und Winddruck nach DIN EN 1991-1-4/NA einschl. Rand- und Eckbereichen, Windsog-Sicherungsclips je Paneel. 64,00 m2

1.11.30 Randabschluss Metall-Lineardecke außen, Alu, Schattenfuge 20 mm Randabschluss zur Metall-Lineardecke Außenbereich liefern und montieren. Profil: Aluminium, gekantet, 2,0 mm. Befestigung: nur an Paneelen/Paneelträgern; keine Befestigung an angrenzenden Bauteilen. Anschluss: freistehend an Naturstein und Jalousiekasten, Schattenfuge

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 11 Außendecken Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

20 mm, offen, ohne Dichtstoff. Toleranzausgleich im Randprofil, Fugenbreite gleichmäßig. Ecken auf Gehrung, Längsstöße versatzfrei mit hinterlegtem Verbinder. Profil biege- und verwindungssteif, Windsog über Deckenkonstruktion. Beschichtung wie Paneele: RAL 9010, Pulver >= 60 µm, GSB/Qualicoat Kl. 2, C4 nach DIN EN ISO 12944-2. Schnittkanten entgratet und versiegelt. 135,000 m

1.11 Außendecken Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 12 Entsorgung Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.12 Entsorgung

1.12.10 StL-Nr.: STLB-Bau 10/2024 087 Abfall nicht gefährlich AVV170107 nicht schadstoffbelastet Z0 LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle, Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170107 Gemische aus Beton, Ziegel, Fliesen und Keramik, nicht schadstoffbelastet, Zuordnung LAGA Z 0 (uneingeschränkter Einbau), auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße über 5 bis 7 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 2,000 t

1.12.20 StL-Nr.: STLB-Bau 10/2024 087 Abfall nicht gefährlich AVV170802 nicht schadstoffbelastet LKW AN transp. entsorgen Verwertungsanlage bis 10km Vergüt.Entsorg. AN Bau- und Abbruchabfälle auf Gipsbasis, nicht gefährlich, Abfallschlüssel nach AVV (Abfallverzeichnis-Verordnung) 170802 Baustoff auf Gipsbasis, nicht schadstoffbelastet, auf Baustelle lagernd, in Behälter AN laden, mit LKW des AN transportieren, entsorgen, max. Gesamtgewicht ohne Beschränkung, Behältergröße über 5 bis 7 m3, zur Verwertungsanlage, Transportweg bis 10 km, Vergütung der Entsorgung übernimmt AN. 2,000 t

1.12 Entsorgung Summe:

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1 Trockenbauarbeiten 13 Sonstiges Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.13 Sonstiges

Hinweis zu folgender Position Revisionsklappen Beim Einbau der Revisionsklappen ist stets einzuplanen, dass die Unterkonstruktion der Tragprofile ausgewechselt werden muss, um eine stabile und fachgerechte Montage zu gewährleisten.

1.13.10 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 039 Revisionsklappe Rahmen Alu Füllung Gipspl. D 12,5mm L 600 mm B 600 mm Schnappverschluss Fangsicherung zweiseitig Revisionsklappe, Rahmen aus Aluminium, mit Füllung aus Gipsplatten, Spachtelung Qualitätsstufe Q2 (Standardausführung), Dicke 12,5 mm,

Höhe 600 mm,

Breite 600 mm, mit Schnappverschluss, zweiseitige Fangsicherung, Arbeitshöhe des Montageortes bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüsts, Gerüst wird gesondert vergütet. 15,00 St

1.13.20 StL-Nr.: STLB-Bau 04/2026 034 Wand innen Gipspl. Dispersions-Spachtelmasse 1x spachteln Wand innen, aus Gipsplatten, mit Dispersionsspachtelmasse einmal spachteln, Spachtelfläche bis 10 % der Gesamtfläche in nicht zusammenhängenden Teilflächen, Arbeitshöhe der zu bearbeitenden oder zu bekleidenden Fläche bis 5,5 m über der Standfläche des hierfür erforderlichen Gerüstes, Gerüst wird gesondert vergütet. 50,00 m2

1.13 Sonstiges Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 14 Zulagen Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.14 Zulagen

1.14.10 Zulage für Arbeitseinschränkungen Bauabschnitt 1 - Lärmschutz Die Poststelle ist während der Baumaßnahme teilweise in Betrieb. Tägliche Arbeiten finden dort zwischen 14:00 und 15:00 Uhr statt. In dieser Stunde sind werktags lärm- und erschütterungsreiche Arbeiten in Bauabschnitt 1 zu unterlassen. Für diese Arbeitseinschränkung und den daraus resultierenden Arbeitsausfall ist im Rahmen dieser Position pauschal für alle in diesem Leistungsverzeichnis erfassten Positionen – mit Ausnahme der Stundenlohnarbeiten – eine Zulage anzubieten. Diese Zulage bezieht sich auf die Arbeitseinschränkungen in Baustellenbereich eins (siehe Baustelleneinrichtungsplan). Für Baustellenbereich 2 gelten hiervon unabhängige, verschärfte Einschränkungen (siehe nächste Position). 1 psch

1.14.20 Zulage für Arbeitseinschränkungen Bauabschnitt 2 - Arbeiten am Wochenende Im Baustellenbereich 1 kann werktags zu den normalen Arbeitszeiten gearbeitet werden – mit den Einschränkungen hinsichtlich der Stunden aus der vorhergehenden Position und der Sperrtage (siehe Anlage). Im Baustellenbereich zwei (siehe Baustelleneinrichtungsplan) können die Arbeiten nur von Freitag 15:30 Uhr bis Montag 13:00 Uhr durchgeführt werden. Es muss mit einem erhöhten Personalaufkommen kalkuliert werden, um den Terminplan einzuhalten und die Einschränkungen des Betriebs der Poststelle so gering wie möglich zu halten. Für diese Erschwernis (Arbeiten am Wochenende und erhöhter Personalaufwand) ist eine Zulage für die betroffenen Positionen dieses Leistungsverzeichnisses anzubieten. 1 psch

1.14 Zulagen Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

1 Trockenbauarbeiten 15 Stundenlohnarbeiten Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.15 Stundenlohnarbeiten

Verrechnungssätze für Löhne Die Verrechnungssätze für Stundenlohnarbeiten: Die Verrechnungssätze für die nachstehenden Lohn- und Berufsgruppen sind unaufgegliedert anzubieten:

  • Lohn- und Gehaltskosten
  • Lohn- und Gehaltsnebenkosten
  • Sozialkosten einschl. Sozialkassenbeiträge
  • Gemeinkostenanteile
  • Gewinn
  • alle An- und Abfahrten
  • alle Lohnkosten der An- und Abfahrten

Die Ausführung von Regiearbeiten erfolgt nur im Bedarfsfall auf besondere Anordnung des Auftraggebers.

Über die ausgeführten Leistungen sind fortlaufend nummerierte Regieberichte anzufertigen, die Art und der Umfang der Arbeiten sind erschöpfend zu beschreiben. Die Berichte sind jeweils spätestens in der nächsten Woche bei der Bauleitung zur Prüfung vorzulegen.

1.15.10 Facharbeiter Facharbeiter 50 h

1.15.20 Facharbeiter So Zulage für das Arbeiten am Sonntag 25 h

1.15.30 Vorarbeiter Vorarbeiter 50 h

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1 Trockenbauarbeiten 15 Stundenlohnarbeiten Ausgabeumfang: OZ / Pos.-Nr. Menge Einheit Einheitspreis Gesamtbetrag

1.15.40 Vorarbeiter So Zulage für das Arbeiten am Sonntag 25 h

1.15 Stundenlohnarbeiten Summe:

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Projekt: 175438-010 Trockenbau 1 Trockenbauarbeiten

Ausgabeumfang: Gesamtbetrag OZ in EUR

Zusammenstellung

1.1 Vorbereitende Arbeiten

1.2 Arbeitsgerüste

1.3 Gewerkübergreifende Baustelleneinrichtung

1.4 Wände und Vorsatzschalen

1.5 Öffnungen und Aussparungen Wände

1.6 Verstärkungen

1.7 Horizontale Anschlüsse

1.8 Vertikale Anschlüsse und Ecken

1.9 Innendecken

1.10 Akustik Deckenelemente

1.11 Außendecken

1.12 Entsorgung

1.13 Sonstiges

1.14 Zulagen

1.15 Stundenlohnarbeiten

1 Summe

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Projekt: 175438-010 Trockenbau

Ausgabeumfang: Gesamtbetrag OZ in EUR

Zusammenstellung

1 Trockenbauarbeiten

Summe

  • 19 % MwSt.

Bruttosumme Trockenbau

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