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Weitere Teilnahme- und Vertragsbedingungen
Der Zweckverband Kommunale Dienste Oberland führt diese Vergabe gem. § 120 GWB für Städte und Kommunen in Ihrem Verbandsgebiet durch. Kontaktstelle für die Vergaben ist demnach der Zweckverband. Auftraggeber ist jedoch die jeweilige Kommune.
Wir bitten um Beachtung: Es werden „NUR“ elektronische Angebote über das Vergabemanagementsystem www.vergabe.bayern.de zugelassen! Andere Angebotsabgaben per E-Mail, postalisch führen zum Ausschluss des Angebots.
Allerdings sind weiterhin Angebotsteile, die nicht den elektronischen Angebotsunterlagen beigefügt werden können (z B. Muster, Proben, Modelle), an die in der Bekanntmachung und den Vergabeunterlagen genannte Adresse (Postanschrift) der Zentralen Beschaffungsstelle zu senden. Diese auf dem Postweg zugesandten Angebotsteile „müssen“ der Zentralen Beschaffungsstelle bis zur Angebotseröffnung vorliegen.
Zu den Submissionen sind keine Bieter zugelassen.
Eine Ortsbesichtigung ist empfohlen
Die im Formblatt 214 festgelegte Bemessung der Sicherheitsleistung zum Zeitpunkt der Abnahme (vorläufige Abrechnungssumme) dient der Sicherung der evtl. entstehenden Ansprüche des Auftraggebers im Zeitraum bis zur Feststellung der abschließenden Abrechnungssumme (Schlussrechnungssumme). Nach Feststellung der abschließenden Abrechnungssumme (Schlussrechnungssumme) bemisst sich die Höhe der Sicherheit für Mängelansprüche nach dieser. Die vorher hinterlegte Sicherung (§ 17 VOB/B Abs. 2) ist entsprechend zu erhöhen.
Bei Unterbeauftragung sind bei der Einholung von Angeboten die kleinen und mittleren Unternehmen angemessen zu beteiligen. Die Bestimmungen des § 4 Abs. 8 Nr. 1 VOB/B und des § 4 Nr. 4 VOL/B bleiben unberührt. Der Auftragnehmer ist verpflichtet, bei jeder Unterbeauftragung die VOB/B bzw. die VOL/B zum Vertragsbestandteil zu machen und dem Nachunternehmer keine davon abweichenden, ungünstigeren Regelungen aufzuerlegen.
Für nicht präqualifizierte Unternehmen gilt: Zum Nachweis der Eignung und dem Nichtvorliegen von Ausschlussgründen ist – soweit nicht ausdrücklich etwas anders verlangt ist - die Abgabe der geforderten Eigenerklärungen ausreichend. Der Auftraggeber behält sich aber vor, entsprechende Nachweise und Belege anzufordern (216 Nr. 2.2), wenn dies zur angemessenen Durchführung des Verfahrens erforderlich ist, insbesondere wenn sich Anhaltspunkte dafür ergeben, dass Eigenerklärungen unrichtig sein könnten. Das gilt auch für etwaige Nachunternehmer.
Etwaige Liefer-, Vertrags- und Zahlungsbedingungen des Bieters/Auftragnehmers sind nicht Vertragsbestandteil!
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Sollten im laufenden Vergabeverfahren Bieterfragen gestellt werden, Aufklärungen vom Bieter über den Angebotsinhalt verlangt werden, bzw. Bietergespräche zur Aufklärung des Angebotsinhalts geführt werden, erlangt folgender Satz Geltung: Die im Vergabeverfahren beantworteten Bieterfragen sowie die im Rahmen der Prüfung und Wertung der Angebote vom Bieter abgegebenen Aufklärungen zum Angebotsinhalt und die im Rahmen von Bietergesprächen erstellten Protokolle werden Vertragsbestandteil.
Es muss sich mindesten ein deutschsprachiger Mitarbeiter des Auftragnehmers (optional Dolmetscher) während der Arbeitszeit des Auftragnehmers auf der Baustelle/ Leistungsort befinden. Mindestanforderung nach europäischen Referenzrahmen B1
Der Auftraggeber verlangt die förmliche Abnahme der Leistung (§ 12 Nr. 4 VOB/B).
Es ist unzulässig, als Mitglied einer Bietergemeinschaft und gleichzeitig als einzelner Bieter ein Angebot abzugeben. Gleiches gilt für den Fall, dass sich ein Bieter an verschiedenen Bietergemeinschaften beteiligt. (OLG Naumburg vom 30. Juli 2004, 1 Verg 10/04)
Patt-Situation/ Losentscheid: Erreichen nach Prüfung und Wertung unter Hinzuziehung der Zuschlagskriterien mehrere Bieter den gleichen Punktestand, wird folgendermaßen gewertet:
Es entscheiden die erzielten Punkte in der Reihenfolge des Gewichts der qualitativen Zuschlagskriterien. Liegt dann noch ein Punktegleichstand vor, entscheidet der Preis. Soweit in einer Patt-Situation alle vorgenannten Möglichkeiten ausgeschöpft sind, entscheidet das Los. Der Losentscheid erfolgt durch Ziehung mittels Zufallsgenerator.net. Bieter/ Bewerber, die aufgrund der Pattsituation auszulosen sind, werden Ziffern unveränderbar zugeordnet. Diese Dokumentation wird auf der Vergabeplattform vor dem Losverfahren hochgeladen. Teilnehmer des Losverfahrens sind ein Vertreter der Zentralen Beschaffungsstelle und mindestens zwei Vertreter der Auftraggeberseite. Es wird sichergestellt, dass mindestens eine unabhängige Person – keine Verfahrensbeteiligung - anwesend ist. Die Auslosung findet per Videokonferenz statt und wird zu Dokumentationszwecken aufgenommen. Zusätzlich wird ein Durchführungsprotokoll erstellt. Bewerber/Bieter sind nicht zugelassen.
Nachweis einer Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung: Der Auftragnehmer verpflichtet sich eine aktuell gültige Betriebs- bzw. Berufshaftpflichtversicherung unmittelbar nach Zuschlagserteilung dem Auftraggeber vorzulegen. Der Auftraggeber ist berechtigt die Zahlungen zu verweigern, sofern der Nachweis der Versicherung nicht vorgelegt wird.
Deckungssummen dieser Versicherung, müssen mindestens betragen: Für Personenschäden pauschal je Schadensfall € 3.000.000 Für Sach-, Vermögens- und sonstige Schäden pauschal je Schadensfall € 300.000
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