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127a_Ergänzung zu Erklärung Bezug Russland
Ergänzung zur Erklärung Bezug Russland
| Der Auftragnehmer, den ich vertrete (und die Unternehmen, die Mitglieder unseres Konsortiums sind, oder deren Subunternehmer), ist nicht Gegenstand von EU- Sanktionen, wie bspw. denen gegen die in Anhang I der Verordnung (EU) Nr. 269/2014 aufgeführten Personen, und befindet sich auch nicht im Eigentum oder unter der Kontrolle der aufgeführten Personen. Das Kriterium, dass bei der Beurteilung zu berücksichtigen ist, ob eine juristische Person oder Organisation im Eigentum einer anderen Person oder Organisation steht, ist der Besitz von mehr als 50% der Eigentumsrechte an einer Organisation oder eine Mehrheitsbeteiligung an dieser. | |
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| Ort, Datum | Bieter |