VE3600AU_B1.2_ technische Vorbemerkungen_2025-11-03.pdf

Trockenbauarbeiten mit Akustikdecken für die U6-Verlängerung nach Martinsried

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 19:05 (Europe/Berlin)

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Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Martinsried

Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Martinsried

Auftrags-Leistungsverzeichnis:

Trockenbauarbeiten incl. Akustikdecken

Vergabenummer: VE 3600

Technische Vorbemerkungen

Vorhabenträger:

Gemeinde Planegg Pasinger Straße 8 82152 Planegg

vertreten durch die

U-Bahn Martinsried Projektmanagement GmbH & Co. KG Bullachstraße 18 82256 Fürstenfeldbruck Nachstehend mit „PMG“ bezeichnet.

Projektleitung und Projektsteuerung:

baustein GmbH in der Kraemer`schen Kunstmühle Birkenleiten 43 81543 München Nachstehend mit „PS/PL“ bezeichnet

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Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Martinsried

Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Mar(cid:415)nsried.............................................................................1 Vorhabenträger:..............................................................................................................................1 Projektleitung und Projektsteuerung:..............................................................................................1

1 Örtliche Verhältnisse..........................................................................................................................................4 1.1 Verkehrsverhältnisse, Anbindung der Baustelle...................................................................4 1.2 Brandschutz.........................................................................................................................5 1.3 Verwendung von Stoffen und Bauteilen...............................................................................5 1.4 Materiallieferungsprozess....................................................................................................5 1.5 Schall- und Erschü(cid:425)erungsschutz.........................................................................................5 1.5.1 Arbeiten im Bereich Klinikum Großhadern und Wissenscha(cid:332)scampus:............................................................................................5 1.5.2 Arbeiten im Bereich des kün(cid:332)igen Bahnhofs:.......................................................................6

2 Zusätzliche Nebenleistungen des Au(cid:332)ragnehmers............................................................................................6 2.1 Baustellenreinigung.............................................................................................................6 2.2 Vermessungsleistungen........................................................................................................6

3 Projektorganisa(cid:415)on............................................................................................................................................6 3.1 Ansprechpartner..................................................................................................................6 3.2 Auskün(cid:332)e an Dri(cid:425)e, Öffentlichkeitsarbeit............................................................................7 3.3 Baubesprechungen, Besprechungswesen, Last Planner........................................................7 3.3.1 Baustellenbesprechung........................................................................................................7 3.3.2 Sonderbesprechungen..........................................................................................................7 3.3.3 Planungsbesprechungen.....................................................................................................................................................................7 3.3.4 Last Planner System.............................................................................................................7 3.3.4.1 LPS Besprechungen..............................................................................................................9 3.3.4.2 Zielsetzung des Last Planner System (LPS)............................................................................9 3.4 Projektkommunika(cid:415)onssystem (PKM)................................................................................10 3.4.2 Rechte und Pflichten...........................................................................................................10 3.4.3 Persönliches Pos(cid:414)ach im PKM............................................................................................10 3.4.4 Formerfordernis beim Upload von Dokumenten.................................................................10 3.4.5 Workflows..........................................................................................................................11 3.5 Bauleistungs- und Ha(cid:332)pflichtversicherung.........................................................................11

4 Baustellenorganisa(cid:415)on des Au(cid:332)ragnehmers...................................................................................................13 4.1 Baustellenpersonal und Arbeitszeiten................................................................................13 4.2 Koordina(cid:415)on nach BauStellV..............................................................................................13 4.2.2 SiGe-Plan und Gefährdungsbeurteilung.............................................................................13 4.2.3 Baustellenordnung.............................................................................................................14 4.2.4 Baustellenbegehungen.......................................................................................................14 4.2.5 Nachunternehmer und Lieferanten....................................................................................14 4.3 Bautagesberichte und Fotodokumenta(cid:415)on........................................................................14 4.3.2 Fotodokumenta(cid:415)on / Dokumenta(cid:415)onsaufnahmen:...........................................................15 4.3.3 Bauzeitenplan und Vertragsterminplan..............................................................................15

5 Vertragsabwicklung und Rechnungslegung......................................................................................................17 5.1 Ankündigung, Einreichung, Prüfung und Bezahlung von Nachträgen.................................17 5.2 Umgang mit Nachunternehmer und Fremdleistungen........................................................17 5.3 Umgang mit Regieleistungen.............................................................................................17 5.4 Aufmaße............................................................................................................................17 5.5 Rechnungsstellung.............................................................................................................19 5.6 Koopera(cid:415)ve Zusammenarbeit / Streitbeilegung.................................................................19

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Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Martinsried

5.7 Abnahme der Bauleistungen..............................................................................................20

6 Planungsleistungen/ Technische Bearbeitung.................................................................................................20 6.1 Defini(cid:415)on Technische Bearbeitung.....................................................................................20 6.2 Mitwirkung des AN bei Planungsschni(cid:425)stellen zu anderen Gewerken................................20 6.3 Qualifika(cid:415)on Fachplaner....................................................................................................20 6.4 Übergabe der technischen Bearbeitung..............................................................................20 6.5 Prüfung und Genehmigung der Werk- und Montageplanung.............................................21 6.5.1 Prüf- und Freigabeprozess (Vorprüflauf) – Dauer 4 Wochen...............................................21 6.5.2 Prüf- und Freigabeprozess (Hauptprüflauf) – Dauer 14 Wochen.........................................21 6.5.3 Wiederholte Vorlagen:.......................................................................................................21

7 ZTV und Sons(cid:415)ge Technische Vertragsbedingungen........................................................................................22 7.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen....................................................................22 7.2 Sons(cid:415)ge Technische Vertragsbedingungen und Regelwerke..............................................22

8 Bausei(cid:415)ge Leistungen des Au(cid:332)raggebers durch den Logis(cid:415)ker.......................................................................22 8.1 Zentrale Baustelleneinrichtungsfläche...............................................................................22 Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich voraussichtlich über den Einbringöffnungen..............................................................................................................22 und Abgängen des Haltepunkts. Insgesamt stehen je nach Bauzustand ca. 3.000 m²....................22 befes(cid:415)gte BE-Fläche für die gesamte Baumaßnahme zur Verfügung. Der AN hat damit zu rechnen, ...........................................................................................................................................22 dass ihm im Umkreis von 400 m vergleichbare BE-Flächen angeboten werden. Daraus ergeben...22 Erschwernisse werden nicht vergütet und sind einzukalkulieren. Je nach Bauerfordernis kann.....22 es notwendig sein, dass eine Verlagerung der BE-Fläche inkl. Umsetzen notwendig wird. Die zentrale..............................................................................................................................22 Baustelleneinrichtungsfläche muss sich der AN mit weiteren Ausbaugewerke teilen....................22 8.2 Leistungen des Logis(cid:415)kers des Au(cid:332)raggebers....................................................................23 8.3 Einbringöffnungen und Zugänge........................................................................................24 8.4 Sons(cid:415)ge Hinweise..............................................................................................................24

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Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Martinsried

1 Örtliche Verhältnisse

Das Projekt ‚Erweiterung der Linie U6 von Großhadern nach Martinsried‘ erstreckt sich von der bestehenden Abstell- und Wendeanlage des U-Bahnhofes Klinikum Großhadern bis zum neugeplanten Bahnhof Martinsried, der sich auf der Höhe der Angerbauerstraße im Gemeindegebiet Planegg befindet.

Der gesamte Neubau folgt in gestreckter Linienführung einem Fußweg, der südlich des Klinikums Großhadern von Osten nach Westen durch das dortige bewaldete Gelände bis zur Straße „Am Klopferspitz“ führt. Anschließend verläuft der Neubau zwischen den Gebäuden der Ludwig- Maximilians-Universität im Norden und dem Innovations- und Gründerzentrum für Biotechnologie im Süden bis zur Angerbauerstraße.

1.1 Verkehrsverhältnisse, Anbindung der Baustelle

Die Baustelle kann über die Straße „Am Klopferspitz“ angefahren werden. Zufahrtsmöglichkeiten auf die BE-Fläche der Baustelle sind vorhanden. Die Zufahrt ist mit dem PKW und straßenüblichen Anlieferungsfahrzeugen ohne Einschränkungen möglich.

Die gesamten Baustelleneinrichtungsflächen, inkl. Baustraßen sind befahrbar und teilweise als befestigte Flächen ausgebildet und können vom AN mitbenutzt werden. Die Flächen werden vom Auftraggeber unterhalten, soweit es der Auftraggeber für notwendig hält. In jedem Fall muss immer besondere Rücksicht auf die Anwohner und Nachbarn genommen werden.

Die gesamten Baustelleneinrichtungsflächen, ggf. auch Zwischenlagerflächen, das Baufeld, die Bereiche von bereits erstellten Bauwerken sowie angrenzende öffentliche Straßen und Wege müssen in einem verkehrssicheren Zustand gehalten werden und sind deshalb in einem angemessenen Rahmen zu benutzen, ohne diese zu beschädigen oder zu zerstören.

Der AN ist dafür verantwortlich, die Zufahrten und Verkehrswege gemäß dem Baustelleneinrichtungsplan zu benutzen. Zugänge und Zufahrten zu den Anliegergrundstücken sind grundsätzlich zugänglich zu halten. Vorübergehende Sperrungen sind auf das baubetrieblich notwendige Maß zu begrenzen und rechtzeitig anzukündigen.

Die Zufahrtswege für Feuerwehr-, Rettungs-, Polizei- und andere Hilfsfahrzeuge müssen während der gesamten Bauzeit jederzeit zugänglich sein. Änderungen der Zufahrtssituation und verkehrsbedingte Störungen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme sind umgehend der Integrierten Leitstelle München, der Feuerwehr-Einsatzzentrale des Landkreises München und der Freiwilligen Feuerwehr Planegg zu melden (siehe auch das bauzeitliche Brandschutzkonzept).

Bestehende Feuerwehrzufahrts- und -aufstellflächen müssen während der Bauzeit uneingeschränkt nutzbar sein. Jegliche Änderungen dieser Flächen im Zusammenhang mit der Baumaßnahme müssen mit den zuständigen Branddirektionen (FFW Planegg, Landkreis München, Landeshauptstadt München) abgestimmt werden, wobei Verkehrsbehinderungen vermieden werden sollten. Eine ausreichende Löschwasserversorgung im gesamten Umfeld der Baumaßnahme muss jederzeit gewährleistet bleiben. Bei Bedarf ist der geplante Bauablauf gegenüber Vertretern der Polizei und/oder der Feuerwehr zu erläutern, um sicherzustellen, dass die Zugänglichkeit für Rettungsfahrzeuge über das Baufeld und die Baustelleneinrichtung zu jeder Zeit gewährleistet ist. Der Auftraggeber ist über alle getroffenen Vereinbarungen mit der Polizei und den Ordnungsbehörden zu informieren. Der Zugang zu Einrichtungen der Versorgungs- und Entsorgungsbetriebe, Vermessungspunkten und ähnlichem ist sicherzustellen.

Die Ein- und Ausfahrt von der Baustelleneinrichtungsfläche muss so organisiert werden, dass kein Rückstau in den öffentlichen Verkehrsbereich entsteht.

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Sollte der Auftragnehmer für die Anlieferung von Baumaterialien oder zur Herstellung seiner Gewerke Einrichtungen zur Verkehrssicherung und Verkehrsführung benötigen, muss der Auftragnehmer diese gemäß den Vorgaben der Straßenverkehrsordnung (StVO) errichten, unterhalten, umbauen und abbauen. Diese Leistungen sind vom Auftragnehmer in die Baustelleneinrichtung einzurechnen.

Alle Arbeitsfahrzeuge und -geräte des AN, die gemäß § 35 Abs. 6 StVO Sonderrechte beanspruchen, müssen mit weiß-rot-weißen Warnleuchten und gelben Rundumlichtern gemäß § 52 Abs. 4 Nr. 1 der Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StVZO) gekennzeichnet sein und diese einschalten. Dies gilt auch für Arbeitsfahrzeuge und -geräte des AN innerhalb des Baustellenbereichs.

1.2 Brandschutz

Die Brandschutzordnung in der jeweils aktuell gültigen Version wird sämtlichen auf der Baustelle tätigen Personen zur Verfügung gestellt. Deren Vorgaben sind von allen Beteiligten einzuhalten und umzusetzen. Die Brandschutzordnung enthält grundsätzliche Sicherheitsvorkehrungen und Verhaltensregeln bei einem Feueralarm und Brandausbruch auf der Baustelle während der Neubaumaßnahmen. Das bauzeitliche Brandschutzkonzept (Anlage B1.6) ist einzuhalten. Alle daraus erforderlichen Maßnahmen sind in die Preise einzrechnen.

1.3 Verwendung von Stoffen und Bauteilen

Die Eignung der vorgesehenen Stoffe/Materialien ist vor Einbau nachzuweisen. Verzögerungen im Bauablauf infolge nicht vorliegender Eignungsnachweise bzw. der Ausbau von ungeeignetem Material gehen zu Lasten des AN. Der AN hat arbeitstäglich die Liefer-/Wiegescheine und ein Soll/-Ist- Vergleich über die verwendeten Stoffe/Materialien zu übergeben (Form und Anzahl nach Angabe des AG). Die Eigenüberwachungsprüfungen gem. ZTV-AI gehören zu den vertraglichen Leistungen und werden nicht gesondert vergütet.

1.4 Materiallieferungsprozess

Der Auftragnehmer lagert seine Waren sicher auf der vom Auftraggeber zugewiesenen Baustelleneinrichtungsfläche und gewährleistet dabei, dass keine Beeinträchtigung anderer Gewerke entsteht. Die Anlieferung von Waren erfolgt durch den AN auf den entsprechenden Baustraßen und Zufahrten zur Baustelleneinrichtungsfläche. Der Auftragnehmer hat die angelieferten Materialien, Maschinen und Geräte sicher zu lagern und gegen Verrutschen oder Verschieben zu sichern. Jede Anlieferung ist 2 Tage vorher beim Logistiker des Bauherrn anzumelden.

1.5 Schall- und Erschütterungsschutz

Die Anforderungen aus der Planfeststellung sind grundsätzlich zu beachten und bindend für den Unternehmer. Daraus resultierenden Auflagen sind im Angebot zu berücksichtigen.

1.5.1 Arbeiten im Bereich Klinikum Großhadern und Wissenscha(cid:332)scampus: Die schalltechnische und erschütterungstechnische Verträglichkeitsuntersuchungen vom Büro Müller- BBM, Stand 24. Bzw. 09.März 2021 sind zu beachten:

 Beschränkung der Bauarbeiten im Regelfall von 07:00 bis 20:00 Uhr  Verwendung schallgedämmter (geräuscharmer), gewarteter Maschinen und Geräte (Vermeidung markanter Quietschgeräusche, usw.)  Organisierte Kommunikation des Personals vor Ort durch Handzeichen/Funkgeräte o.ä..  Kein unnötiger Leerlauf von Radlader/Bagger/Lkw, Verwendung moderner Maschinen mit automatischer Abschalteinrichtung  Schalltechnisch günstige Positionierung von Schallquellen  Die zur Verwendung angedachten Baumaschinen und -geräte müssen mindestens die schalltechnischen Anforderungen im Sinne der 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes- Immissionsschutzgesetzes erfüllen (Geräte- und Maschinenlärmverordnung – 32.BlmSchV).

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1.5.2 Arbeiten im Bereich des künftigen Bahnhofs: Zusätzlich zu denen in Pkt. 1.5.1. genannten Auflagen ist im Bereich des künftigen Bahnhofs zu beachten:

Für den Betrieb empfindlicher Messgeräte in den Instituten der Fakultät für Biologie als auch im IZB kann nicht ausgeschlossen werden, dass es im Rahmen der Bauarbeiten im Bereich des künftigen Bahnhofs zu Störungen kommen kann.

Gegebenenfalls müssen zeitliche Absprachen und Regelungen getroffen werden, damit der Betrieb der Messgeräte/ Elektronischen Mikroskope während erschütterungsreicher Arbeiten vorsorglich ausgesetzt werden kann.

2 Zusätzliche Nebenleistungen des Auftragnehmers

2.1 Baustellenreinigung

Der Auftragnehmer ist verpflichtet, Verpackungsmaterial, Restmaterial und Abbruchmaterial von den Arbeitsstellen werktäglich zu entfernen und regelmäßig abzutransportieren. Verunreinigungen auf Verkehrs- und Wegeflächen auf Verkehrsflächen und dem Grundstück sind unverzüglich zu beseitigen. Aufwendungen werden nicht gesondert vergütet. Sollten diese Nebenleistungen nicht umfänglich erfüllt werden, behält sich der AG Aufwendung, die für den AG daraus entstehen dem AN in Rechnung zu stellen.

2.2 Vermessungsleistungen

Der AG hat vom ursprünglichen Gelände und Bestandsbauwerk ein Bestandsaufmaß erstellt. Die Vermessungsdaten aus dem Bestandsaufmaß werden vom AG auf Nachfrage bereitgestellt. Alle erforderlichen Kontrollmessungen und Bauwerksabsteckungen sind durch den AN eigenständig und verantwortlich durchzuführen. Alle übernommenen Bauteile, auf die der AN seine Leistungen aufbaut, sind vom AN vor Beginn seiner Arbeiten auf Richtigkeit hinsichtlich deren Abmessungen und Höhen zu überprüfen und bei Abweichungen dem AG bzw. seinen Vertretern auf der Baustelle unverzüglich anzuzeigen. Notwendige Vermessungsleistungen sind vom Auftragnehmer zu erbringen und werden nicht gesondert vergütet.

3 Projektorganisation

3.1 Ansprechpartner

Wesentliche Beteiligte für das Projekt U-Bahnverlängerung Martinsried sind:

a) Bauherrenvertretung U-Bahn Martinsried Projektmanagement GmbH & Co. KG, Herr Dr. Steinke, Bullachstraße 18, 82256 Fürstenfeldbruck

b) Nachtragsmanagement Prof. Jürgen Schwarz Consulting GmbH, Prof. Jürgen Schwarz Prof.-Messerschmitt-Straße 3, 85579 Neubiberg

c) Projektleitung baustein GmbH, Herr Koppelmann, Birkenleiten 43, 81543 München

d) Projektsteuerung baustein GmbH, Herr Vogel, Birkenleiten 43, 81543 München

e) Bauoberleitung (BOL) RICHTER-Steinbrecher Ingenieurgesellschaft mbH, Herr Steinbrecher, Herr Richter, Wellanger 5, 91242 Ottensoos

f) Örtliche Bauüberwachung INGENIEURBAU (BÜW) RICHTER-Steinbrecher Ingenieurgesellschaft mbH, Wellanger 5, 91242 Ottensoos

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Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Martinsried

g) Örtliche Bauüberwachung INNENAUSBAU RICHTER-Steinbrecher Ingenieurgesellschaft mbH, Herr Richter, Wellanger 5, 91242 Ottensoos

h) Örtliche Bauüberwachung Technische Ausrüstung (TA) Rücker + Schindele Beratende Ingenieure, Kapellenweg 6, 81371 München

i) Brandschutzbeauftragter Brandschutz Consult Ingenieurgesellschaft mbH, Frau Wilk, Torgauerplatz 3, 04315 Leipzig

j) Sicherheitskoordinator DB E & C GmbH, Herr Riesberg, Landsbergerstr. 318, 80687 München

k) Örtliche Bauüberwachung Fördertechnik, FT Brendle Dyckerhoffstr. 13 b 86919 Utting am Ammersee

3.2 Auskünfte an Dritte, Öffentlichkeitsarbeit

Auskünfte an Dritte und Öffentlichkeit erteilt nur der AG, bei Anfragen hat der Verweis an AG zu erfolgen.

3.3 Baubesprechungen, Besprechungswesen, Last Planner

Der Projektleiter des AN bzw. der voll unterrichtete sowie verantwortliche und vertretungsberechtigte Bauleiter oder Polier ist zur Teilnahme an den anberaumten Besprechungen während der gesamten Bauzeit im Leistungsbereich des AN verpflichtet.

Es werden wöchentliche Terminabstimmungen vor Ort (Lean Management/Last Planner) mit allen Unternehmern abgehalten. Die Teilnahme ist zwingend. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Behinderungen und deren Vergütung.

3.3.1 Baustellenbesprechung Für die turnusgemäßen Baustellenbesprechungen ist ein 14-tägiger Rhythmus wahrzunehmen. Die Baustellenbesprechungen erfolgen unter Teilnahme des Auftraggebers, vertreten durch die PMG.

Teilnehmer, die verhindert sind an einer Besprechung teilzunehmen, haben selbstverantwortlich dafür zu sorgen, einen Vertreter zu senden, der über die Inhalte der Besprechung informiert ist, sowie den Besprechungsleiter darüber zu informieren. Die örtliche Bauüberwachung des Auftraggebers wird in den Baubesprechungen den Stand der Arbeiten abfragen und die für den weiteren Fortgang erforderlichen Maßnahmen mit den am Bau tätigen Unternehmen besprechen.

3.3.2 Sonderbesprechungen Sonderbesprechungen (Anrainer, Kliniken, ROB, etc.) sind nach Bedarf von dem jeweiligen Initiator zu terminieren und durchzuführen. Der Kontakt zu Dritten erfolgt erst nach vorheriger Abstimmung mit der Projektsteuerung/Projektleitung (PS/PL) bzw. der Auftraggeber (PMG).

3.3.3 Planungsbesprechungen Der AG wird zu einzelnen Planungsthemen Abstimmungsbesprechungen ansetzen (z.B. Planungs- oder Schnittstellenbesprechungen). Der AN ist zur Teilnahme und Mitwirkung mit fachlich qualifiziertem Personal verpflichtet.

3.3.4 Last Planner System Das Last Planner System ist eine Arbeitsmethode, die darauf abzielt, die kooperative Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Beteiligten auf der Baustelle zu fördern. Mit der Durchführung des LPS ist die Bauoberleitung (BOL/BÜW) des Auftraggebers betraut. Die Besprechungen erfolgen unter Teilnahme der Auftragnehmer und der Bauüberwachung. Durch jeden Auftragnehmer ist die Teilnahme durch einen Bauleiter oder Vorarbeiter sicherzustellen.

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Der Auftraggeber wird für die Maßnahme einen Lean Raum zur Verfügung stellen, dieser ist während der Baustellenzeiten für alle Projektbeteiligten zugänglich. Im Lean Raum hängt die gemeinsame drei Wochenschau als Taktplan aus. Durch die Zugänglichkeit soll erreicht werden, dass sich die

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Baubeteiligten jederzeit über den aktuellen Projektstand informieren, austauschen und Konflikte proaktiv besprechen können. Bilaterale Abstimmungen sind dabei ausdrücklich gewünscht.

Abb 1: Beispielhafte Darstellung des Taktplan

3.3.4.1 LPS Besprechungen Voraussichtlich werden die folgenden Besprechungen stattfinden:

  1. Auftaktbesprechung:  Vorstellung der Methodik LPS  Anforderungen an die Auftragnehmer  Vorstellung der Rollen

  2. Wöchentliche LPS-Besprechung:  Durchsprache der 3 Wochenvorschau o Abfrage der Takt- und Einsatzplanung  Abfrage von weiterem Besprechungsbedarf

Zur effizienten Abwicklung der wöchentlichen LPS-Besprechung ist jeder Auftragnehmer verpflichtet bis zum Vortag der LPS-Besprechung seinen aktuellen Kenntnisstand eigenständig in den Taktplan einzuarbeiten.

Nach Durchsprache der 3 Wochenvorschau, an der alle Auftragnehmer verpflichtend teilnehmen müssen, wird durch die BOL/BÜW abgefragt, ob weiterer Gesprächsbedarf besteht. Sofern davon nur einzelne Auftragnehmer betroffen sind, steht es nicht betroffenen Unternehmern frei die LPS- Besprechung anschließend zu verlassen.

Bei nicht Teilnahme an den wöchentlichen LPS-Besprechungen werden die Takt- uns Einsatzplanung für dessen Gewerk im Zuge der Last Planer Veranstaltung festgelegt und ist für den AN verbindlich. Daraus entstehende Kosten oder Folgekosten für Mehraufwendungen oder Bauzeitverzögerungen können dem AG nicht angelastet werden und sind vom An selbst zu tragen.

Die Teilnahme ist zwingend. Bei Nichtteilnahme besteht kein Anspruch auf Behinderungen und deren Vergütung.

3.3.4.2 Zielsetzung des Last Planner System (LPS)

  1. Höhere Abwicklungssicherheit: LPS ermöglicht es den Beteiligten realistische und detaillierte Arbeitspläne zu erstellen, die auf aktuellen Informationen und verfügbaren Kapazitäten beruhen. Durch die Einbindung aller relevanten Akteure, einschließlich der Auftragnehmer, werden potenzielle Engpässe und Konflikte frühzeitig erkannt.

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  1. Höhere Terminsicherheit: Durch die gemeinsame Erarbeitung von Arbeitsplänen und die wöchentliche Überprüfung des Baufortschritts können Verzögerungen frühzeitig erkannt und proaktiv angegangen werden.

  2. Verbesserte Zusammenarbeit und Kommunikation: LPS fördert eine engere Zusammenarbeit zwischen den verschiedenen Gewerken auf der Baustelle, indem es einen strukturierten Rahmen für die Planung und Koordination von Arbeitsabläufen bietet. Regelmäßige Besprechungen und Abstimmungen helfen, Missverständnisse zu vermeiden und sicherzustellen, dass alle Beteiligten über den aktuellen Stand des Projekts informiert sind.

  3. Kontinuierliche Verbesserung: LPS fördert eine Kultur der kontinuierlichen Verbesserung, indem es den Projektbeteiligten ermöglicht, regelmäßig den Planungs- und Bauprozess zu überprüfen und zu evaluieren. Durch die Identifizierung und Umsetzung von Verbesserungsmaßnahmen sollen ungenutzte Potentiale für das Projekt genutzt werden.

Zur Schaffung einer gegenseitigen, vertrauensvollen und offenen Zusammenarbeit im Rahmen des LPS, finden in diesen Besprechungen keine vertragsrelevanten Festlegungen statt. Auch erfolgen im Rahmen von LPS keine Anordnungen oder anderweitigen vertraglichen Änderungen. Sofern der Auftragnehmer davon ausgeht, dass sich durch Festlegungen im Rahmen des LPS Auswirkungen auf sein Vertragsverhältnis ergeben, hat er dies dem Auftraggeber unverzüglich schriftlich anzuzeigen.

3.4 Projektkommunikationssystem (PKM)

3.4.1 Allgemeines Für das Bauprojekt wird durch den AG ein Projekt-Kommunikations-Managementsystem (PKM, Anbieter: Conclude, Düsseldorf) zur Verfügung gestellt. Das PKM ist eine Internetplattform für einen geschlossenen Benutzerkreis, über die das Dokumentenmanagement und die Kommunikation in einem Projekt von allen Projektbeteiligten abgewickelt werden. Technische Vorrausetzung zur Nutzung des PKM ist ein Internetanschluss. Auf einem zentralen Server liegen alle Informationen für und über das Projekt bereit, während Dokumente und Nachrichten über verschiedene Kommunikationskanäle dezentral eingeliefert und verteilt werden können. Das PKM wird dem AN unentgeltlich zur Verfügung gestellt, zusätzlich erhält der AN zu Auftragsbeginn von der beauftragten Projektsteuerung eine Anwenderschulung. Darüber hinaus steht die Projektsteuerung für technische Rückfragen zur Verfügung.

Ziel des Datenaustausches ist es, einen uneingeschränkten und einheitlichen Zugriff auf alle gemeinsamen, projektrelevanten Dokumente und Unterlagen zu schaffen.

Allgemeiner Schriftverkehr ist grundsätzlich an die Bauüberwachung zu richten. Nur kaufmännische Schreiben können an den Auftraggeber gerichtet werden.

3.4.2 Rechte und Pflichten Der AN verpflichtet sich die Dokumentenablage, Kommunikation, sowie Planverteilung, -prüfung und - freigabe, etc. hat über das PKM abzuwickeln. Das PKM besteht dabei aus einem Postfach, Dateiordner, sowie Workflows. Durch den Auftraggeber wurde ein Organisationshandbuch erstellt, in dem u.a. die Dateinamenskonvention, zu verwendende Dateiformate und die Plannummerierung geregelt sind. Das Organisationshandbuch wird dem AN mit Auftragserteilung zur Verfügung gestellt.

3.4.3 Persönliches Postfach im PKM Innerhalb des PKM besitzt jeder Benutzer ein persönliches Postfach, dieses ermöglicht das Versenden von Terminen, Aufgaben, Nachrichten oder Dokumenten. Der AN ist verpflichtet sein Postfach regelmäßig zu kontrollieren und darauf zu achten, dass genügend Speicherplatz im Postfach vorhanden ist. Gelesene oder abgeholte Daten gelten als zugestellt und bekannt. Jeder Teilnehmer ist verpflichtet durch die richtige Verteilung die Benachrichtigung an alle notwendigen Adressaten anzustoßen.

3.4.4 Formerfordernis beim Upload von Dokumenten 10

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Jedes Dokument muss der folgenden Form für den Upload entsprechen, das von der Projektsteuerung vorgegeben wird:  Korrekter Dateiname gemäß Dateinamenskonvention  Jahr-Monat-Tag  Freitext

Beispielhaft: 3012VD_221026_Planpaket 30

Durch den Auftragnehmer ist darauf zu achten, dass die Dokumente im richtigen Ordner abgelegt werden, bei Unklarheiten in der Zuscheidung hat sich der AN unverzüglich an die Projektsteuerung zu wenden. Bei Fortschreibung von Dokumenten sind diese als neue Version einzustellen.

3.4.5 Workflows Der Auftragnehmer muss die für Ihn vorgesehenen Workflows verwenden, dies betrifft das Planlaufmanagement, das Vertrags- und Nachtragsmanagement sowie die Rechnungslegung.

3.5 Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung

Der Auftraggeber schließt für dieses Projekt und alle darin enthaltenen Gewerke eine kombinierte Bauleistungs- sowie eine Haftpflichtversicherung (Betriebs-, Umwelt-, Umweltschadens- und Planungshaftpflichtversicherung) für alle am Projekt beteiligten Unternehmen einschließlich der Subunternehmer und sonstigen Personen ab. Kein Versicherungsschutz besteht für Lieferanten. Der Versicherungsschutz bezieht sich auf das Bauprojekt und die damit zusammenhängenden Risiken.

Der Auftragnehmer ist dazu verpflichtet für seine Baustellenausrüstung am Erfüllungsstandort im Bedarfsfall eine eigene Versicherung abzuschließen und wird seine Subunternehmer anhalten, für deren Baustellenausrüstungen am Erfüllungsort im Bedarfsfall eine eigene Versicherung vorzuhalten.

Die Bauleistungsversicherung beginnt mit der Aufnahme der ersten Aktivitäten am Versicherungsort und endet mit der Gesamtabnahme/-übernahme des Projektes (Übergabe) durch den Auftraggeber inklusive jeglicher Baustellenlagerungen, Bauleistungen gefolgt von einer 24-monatigen Nachhaftung während des vertraglich vereinbarten Mängelhaftungszeitraums.

Die Teilnahme der Auftragnehmer an dem projektbezogenen Versicherungsschutz ist zwecks Erlangung ausreichender und einheitlicher Deckung verpflichtend.

Die Deckungssummen und Selbstbehalte der projektbezogenen Haftpflichtversicherung für Personen- und Sachschäden sowie daraus resultierende Vermögensschäden sind wie folgt vereinbart:

Betriebs-, Produkt-, Umwelthaftpflicht- und UmweltschadensversicherungPlanungshaftpflichtversicherung
Deckungssumme je Versicherungsfall30.000.000 € und 3-fach maximiert für die Projektdauer10.000.000 € und 3-fach maximiert für die Projektdauer
max. Selbstbeteiligung10.000 € je Versicherungsfall100.000 € je Versicherungsfall

Die Selbstbeteiligung je Schadenfall im Bereich der Bauleistungsversicherung beträgt maximal:

Genereller Selbstbehalt25.000 EUR
Für den Innenausbau (z.B. Maler- oder Fliesenarbeiten)2.500 EUR
Sachen im Gefahrenbereich/Altbau10 %, min. 25.000 EUR,

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max. 50.000 EUR

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Der Selbstbehalt ist im Schadensfall vom verursachenden Unternehmen zu tragen. Ist dieser nicht eindeutig zu ermitteln, trägt der Unternehmer den Selbstbehalt, der für die beschädigten Sachen zum Zeitpunkt des Schadens die Gefahr trägt.

 Es wird ein Prämiensatz in Höhe von max. 12,5 ‰ der Vertragssumme (netto) zuzüglich jeweils gültiger Versicherungssteuer in Rechnung gestellt. Dies gilt auch für Nachträge. Die Prämie wird von der ersten Abschlagszahlung an einbehalten, sofern einzelvertraglich nichts Abweichendes vereinbart wird. Eine Korrektur bzw. endgültige Festsetzung erfolgt nach Abschluss der Arbeiten aufgrund der Endabrechnung. Falls dem Auftraggeber Mehrkosten bezüglich der Versicherungsprämien für die vorgenannte Versicherung bei Überschreitung des Fertigstellungstermins nach diesem Vertrag entstehen, kann im Falle eines Verzuges des Auftragnehmers mit der Fertigstellung der Leistungen nach diesem Vertrag der Auftragnehmer verpflichtet werden, die dem Auftraggeber entstehenden Mehrkosten zu erstatten.

 Auf Anforderung wird eine Übersicht des bestehenden Versicherungsschutzes bzw. Versicherungsbestätigung zur Projektversicherung zur Verfügung gestellt.

4 Baustellenorganisation des Auftragnehmers

4.1 Baustellenpersonal und Arbeitszeiten

Für die Baustelle ist während den normalen Arbeitszeiten eine ausreichende Besetzung an Baustellenpersonal und qualifiziertes Aufsichtspersonal vorzuhalten, die als Ansprechpartner für die Bauüberwachung zur Verfügung stehen und eine Weisungsberechtigung für das Baustellenpersonal besitzen.

Der Auftragnehmer hat vor Auftragserteilung einen deutschsprachigen Projektleiter, der für die Gesamtkoordinierung (technisch und kaufmännisch) zuständig und für rechtsverbindliche Absprachen und Vereinbarungen bevollmächtigt ist, namentlich zu benennen. Der Projektleiter des AN hat das Projekt während der gesamten Bauzeit (bis einschl. Bauabnahmen) zu betreuen.

4.2 Koordination nach BauStellV

4.2.1 Sicherheits- und Gesundheitsschutz Die folgenden allgemeinen Anforderungen an den Sicherheits- und Gesundheitsschutz gelten für alle Baustellenbereiche ober- und untertage. Die nachstehenden Ausführungen ergänzen und verdeutlichen die nach Pkt. 4.1.4 der DIN 18299 (VOB/C), bei kontaminierten Bereichen BGR 128 und BaustellVO vom AN zu erbringenden Nebenleistungen zu Schutz- und Sicherheitsmaßnahmen. Sofern einzelne Schutzmaßnahmen nachfolgend nicht detailliert erläutert sind, sind sie gemäß den staatlichen und berufsgenossenschaftlichen Regelwerken dennoch zu erbringen. Die entsprechenden Maßnahmen sind bei der Kalkulation zu berücksichtigen und in die Einheitspreise der jeweiligen Leistungen bzw. die Baustelleneinrichtungspauschale einzukalkulieren.

Seitens des AG wurde ein Koordinator nach Baustellenverordnung (SiGeKo) benannt. Der SiGeKo hat einen Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan (SiGe-Plan) sowie eine Baustellenordnung erstellt.

4.2.2 SiGe-Plan und Gefährdungsbeurteilung Die aus dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzplan resultierenden besonderen Maßnahmen sind zu beachten und in den jeweiligen Leistungen zu berücksichtigen.

Der AN hat dem Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordinator 4 Wochen vor Beginn der Arbeiten seine Arbeitsverfahren sowie die entsprechenden Schutzmaßnahmen für die Fortschreibung des SiGe- Plans anzugeben. Dazu hat sind dem SiGeKo alle notwendigen Informationen zu übermitteln. Dies sind unter anderem:

 Kontaktdaten von Beschäftigten (Bauleitung, Poliere) 13

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Bauvorhaben: U-Bahnverlängerung Martinsried

 Angaben zur sicherheitstechnischen Betreuung (Fachkraft für Arbeitssicherheit)  Angaben zur arbeitsmedizinischen Betreuung (Betriebsarzt, ArbMed-Untersuchung)  Angaben zum Bauverfahren  Angaben zu Ersthelfern, Brandschutzbeauftragten, Brandschutzhelfern gem. ASR A 2.2, u.a.

Zusätzlich hat der Auftragnehmer dem SiGeKo 14 Tage vor Baubeginn eine Gefährdungsbeurteilung für seine Arbeiten vorzulegen. Auf Verlangen sind dem SiGeKo entsprechende Nachweise (Zertifikate) vorzulegen. Auf Basis dieser Zuarbeiten wird der SiGeKo den SiGe-Plan für die hier ausgeschriebenen Gewerke fortschreiben und verantwortliche Beschäftigte des AN vor Baubeginn in die erforderlichen Schutzmaßnahmen einweisen. Die Inhalte dieser Einweisung sind allen auf der Baustelle anwesenden Personen weiterzugeben und durch Unterschrift zu bestätigen. Die Zuarbeit des AN zur Fortschreibung des SiGe-Plans wird nicht gesondert vergütet.

4.2.3 Baustellenordnung Durch den SiGeKo wurde eine Baustellenordnung (Anlage B1.9) erstellt. Die Anforderungen und Regelungen der Baustellenordnung sind verbindlich durch alle im Baufeld anwesenden Personen einzuhalten.

4.2.4 Baustellenbegehungen Zur Koordinierung der am Arbeitsschutz Beteiligten finden während der Ausführungsphase regelmäßig SiGe-Begehungen / -Besprechungen statt. Art, Umfang und Häufigkeit hängen vom jeweiligen Bauverfahren und dem Baufortschritt ab. Die Teilnahme mindestens eines mit Entscheidungsbefugnissen ausgestatteten Mitarbeiters des AN ist sicherzustellen. Bei Bedarf sind vom AN Gerätschaften (Beleuchtung, Messgerät, Rollgerüste o.ä.) für die Begehungen beizustellen. Durch den AN sind Mängel unmittelbar zu beheben und anschließend schriftlich frei zu melden. Der Freimeldung sind Belege (z.B. Fotos) beizulegen. Der AN ist verpflichtet, die Hinweise des SiGeKo zu berücksichtigen.

4.2.5 Nachunternehmer und Lieferanten Der AN hat seine Nachunternehmer, Lieferanten auf der Baustelle sowie fremdes Servicepersonal vor dem Betreten der Baustellen und der Arbeitsaufnahme in die Örtlichkeiten und Gefahren der Baustellen, in den SiGe-Plan, die Alarmpläne, die Baustellenordnung und alle weiteren relevanten Sicherheitseinrichtungen und Verhaltensmaßnahmen einzuweisen. Nachunternehmer haben ihre Subunternehmer entsprechend einzuweisen. Der AN hat entsprechend der gesetzlichen Anforderungen, jedoch mindestens einmal jährlich, seine Beschäftigten regelmäßig und wiederholt zu unterweisen. Bei wesentlich veränderten Baustellensituationen und bei besonderen Ereignissen sind die Unterweisungen zu wiederholen bzw. zu erneuern. Nach Aufforderung der BÜ bzw. des SiGeKo hat der AN seine Beschäftigten auch wiederholt zu unterweisen. Einweisungen und Unterweisungen sind nachvollziehbar vom AN zu dokumentieren. Die NU-Einweisungsnachweise sind dem SiGeKo auf Anfrage auszuhändigen. Die Unterweisungsunterlagen der Beschäftigten des AN sind auf Anforderung dem SiGeKo in Kopie zu übergeben.

4.3 Bautagesberichte und Fotodokumentation

4.3.1 Bautagesberichte: Die Bautagesberichte werden eigenverantwortlich vom Auftragnehmer geführt und sind der Objektüberwachung 2 Tage danach zur Kenntnis zu bringen. Sie sind arbeitstäglich, aussagekräftig und erschöpfend durch die Firmen zu erstellen.

Bautagesberichte müssen vom Auftragnehmer geführt werden und in einer angemessenen Form die folgenden Informationen enthalten:

 Beginn und Beendigung einzelner Arbeiten, 14

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 Art und Umfang einzelner Arbeiten, unter Angabe des Bauteils nach Übersichtsplan und der jeweiligen Arbeitsbereiche,  Wetterbedingungen (Witterungsverhältnisse und Temperaturen), einschließlich der höchsten und niedrigsten Temperatur,  Zahl der am Bau Beschäftigten mit Angabe der Berufsbezeichnung, unterteilt nach Qualifikation und deren geleistete Stunden,  Einsatz von Großgeräten, Ein- und Ausgangszeiten sowie Gründe und Dauer von Ausfällen,  Eingang von Materiallieferungen, sowohl vom AN geliefert als auch vom Auftraggeber (AG) zur Verfügung gestellt,  Prüfergebnisse für vorgeschriebene Baustoff-, Boden- und Wasserprüfungen,  Dokumentation der erbrachten Leistungen und des Fortschritts der Arbeiten sowie Aufzeichnung von Leistungen, die durch den Baufortschritt verdeckt werden.

Die Bautagesberichte müssen sämtliche Informationen enthalten, die für die Ausführung und Abrechnung des Auftrags sowie deren Baufortschritt hinsichtlich Termineinhaltung von Relevanz sein können. Darüber hinaus sind besondere Angaben, Meldungen und Berichte zu Ereignissen festzuhalten, die insbesondere hinsichtlich der Vergütung, der Art der Ausführung oder der Ausführungszeit von Bedeutung sind. Dazu gehören:

 Unterbrechungen und Verzögerungen der Arbeiten mit Angabe der Ursache,  Eine detaillierte Aufzeichnung aller Umstände, die für die Beurteilung der Gründe und des Umfangs von Behinderungen relevant sind, zusätzlich zu den Behinderungsanzeigen des AN,  Gleiches gilt für Situationen, in denen der AN die ordnungsgemäße Durchführung der Arbeiten verzögert,  Alle Informationen, aus denen Schadensersatzansprüche oder das Recht zur Kündigung des Vertrags abgeleitet werden können,  Mündliche Anweisungen an Vertreter des AN.

Der Auftragnehmer ist verpflichtet die Bautagesberichte unaufgefordert täglich, in Ausnahmefällen wöchentlich (nur nach Freigabe BÜ), dem Auftraggeber oder dessen Vertreter, zur Einsichtnahme, zu übergeben.

Vor Arbeitsaufnahme müssen alle Nachunternehmer der Bauaufsicht gemeldet werden.

Für alle diese Leistungen erfolgt keine gesonderte Vergütung.

4.3.2 Fotodokumentation / Dokumentationsaufnahmen: Die Lichtbilder werden vom AN digital im erforderlichen Format auf PC-kompatiblen, mit dem AG abgestimmten Datenträgern übergeben.

Die Dateinamen sind in Absprache mit dem AG so zu bearbeiten, dass in diesen direkt die Örtlichkeit, das Objekt und das Datum ersichtlich ist.

Die einzelnen Leistungen der jeweiligen Arbeiten sind vom Auftragnehmer während der Ausführungsphase mit Fotos zu belegen. Diese Fotos müssen insbesondere die im Nachhinein verdeckt liegenden und nicht mehr einsehbaren Leistungen eindeutig dokumentieren.

Die Foto-Dokumentation ist dem Auftraggeber bzw. der Bauüberwachung des Auftraggebers in digitaler Form regelmäßig zu übermitteln. Hierfür erfolgt keine gesonderte Vergütung.

4.3.3 Bauzeitenplan und Vertragsterminplan

Der AN hat 2 Wochen nach Zuschlagserteilung einen bauzeitenplan zu erstellen mit allen wesentlichen Arbeitsschritten einschließlich der Zeiten für die Werk- und Montageplanung, sowie die vertraglich genannten Prüfzeiten durch Dritte. Dieser Terminplan ist dem AG vorzustellen und genehmigen zu

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lassen. Die im Angebotsschreiben genannten Bauzeiten (Beginn der Arbeiten/Ende der Arbeiten sind nur Richtwerte. Der voraussichtliche Beginn der Arbeiten ist im April/Mai 2027 vorgesehen. Der genaue Baubeginn wird 14 Tage vor Baubeginn vom Auftraggeber bekanntgegeben.

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5 Vertragsabwicklung und Rechnungslegung

5.1 Ankündigung, Einreichung, Prüfung und Bezahlung von Nachträgen

Sämtlicher VOB Schriftverkehr sowie dazugehörige Nachtragsangebote sind durch den Auftragnehmer postalisch an die PMG zu senden und zusätzlich über das PKM einzureichen. Die Parteien führen über das PKM eine Pendenzenliste, in der alle eingereichten VOB-Anzeigen, Anordnungen, Nachtragsangebote und Bestellungen nachgehalten werden.

Auftraggeber/Projektsteuerung und Auftragnehmer vereinbaren möglichst frühzeitig nach Abschluss des Bauvertrages, in welchen Abständen sie gemeinsam die VOB Anzeigen und Nachtragsangebote besprechen und in die Pendenzenliste überführen.

Die Prüfung und Aufstellung der Nachtragsangebote haben auf Basis des „Leitfaden zur Vergütung bei Nachträgen“ des VHB Bayern zu erfolgen. (siehe Anlage B1.10.)

5.2 Umgang mit Nachunternehmer und Fremdleistungen

Ein Wechsel von Unterauftragnehmern ist nur mit einer rechtzeitigen schriftlichen Ankündigung und Zustimmung durch den Auftraggeber möglich. Eine hierdurch verursachte Verzögerung der Leistungserbringung geht zu Lasten des AN.

Zur Ausführung der im Angebot enthaltenen Leistungen sind nach Art und Umfang der durch Nachunternehmer auszuführenden Teilleistungen der Leistungsbeschreibung und auf Verlangen die Namen der Nachunternehmer zu nennen (Formblatt 233). Weiterhin ist für Leistungen/Kapazitäten, für die sich der Bieter anderer Unternehmen bedienen wird, das Verzeichnis der Leistungen/Kapazitäten anderer Unternehmen auszufüllen (Formblatt 235).

Jegliche Nachunternehmerzuschläge, die über die vertraglich vereinbarte Vergütung hinausgehen und nicht bereits mit Angebotsabgabe übergeben wurden, bedürfen der ausdrücklichen Zustimmung des Auftraggebers. Im Zweifel werden diese nicht vergütet bzw. werden dem Auftragnehmer ohne weitere Verrechnung mit seinem Zuschlag erstattet.

Der AN ist verpflichtet auf Verlangen des AG, den Stand seiner Verpflichtungen gegenüber Nachunternehmern einschl. geleisteter Zahlungen vorzulegen.

5.3 Umgang mit Regieleistungen

Es gelten die Regelungen nach VOB/B §15. Werktägliche Übergabe Stundenlohnzettel an AG (nach VOB) zusätzlich an die Bauüberwachung. Regieleistungen sind rechtzeitig vor Beginn der Ausführung beim Auftraggeber/Projektsteuerung grundsätzlich anzumelden und dessen Zustimmung einzuholen. Nicht angemeldete und vom Auftraggeber freigegebene Regiearbeiten vor Beginn der Regieleistung werden nicht vergütet.

5.4 Aufmaße

Die originalen Aufmaße müssen schriftlich und in Papierform vom Auftragnehmer in Form eines zuvor mit dem Auftraggeber bzw. dessen Bauüberwachung abgestimmten Aufmaßblattes beim Auftraggeber eingereicht werden. Die Aufmaße müssen für den Auftraggeber überprüfbar und nachvollziehbar sein. Alle für die Rechnungsprüfung erforderlichen Maße müssen unmittelbar aus Abrechnungszeichnungen oder anderen Aufmaßunterlagen ersichtlich sein.  In den Aufmaßblättern, die für gemeinsame Feststellungen verwendet werden sollen, müssen mindestens die folgenden Informationen angegeben werden:  Auftragnehmer  Auftraggeber  Auftragsnummer  Nummer des Aufmaßblattes  Bezeichnung der Bauleistung mit Ortsangabe  Ordnungszahlen (OZ)

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 Aufmaß Zusammenstellung, einschließlich einer Auflistung der Gesamtmengen je OZ/Position und Angabe der zugehörigen Teilmengen, zusammen mit der Nummer des Aufmaßblattes.

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Das originale Aufmaß muss sowohl vom AN als auch vom AG nach Abschluss der erbrachten Leistung unterzeichnet werden, um als Nachweis der Leistungserbringung zu dienen. Spätestens bis 8 Tage vor Rechnungslegung und nach Abschluss der Leistung muss der AN dem AG sämtliche Angaben über aufgewendete Mannstunden, Gerätestunden (für Großgeräte und Kleingeräte), Werkzeugeinsatz, Materialkosten, Lieferscheine, Fotodokumentation usw. zur Prüfung übergeben.

Nach erfolgreicher Prüfung und Anerkennung der Leistungserbringung durch Unterschrift des AG auf dem Aufmaß ist dem AN eine Kopie in angemessener Form digital und im Original auszuhändigen.

Die im Leistungsverzeichnis ausgewiesenen Leistungen und Massenangaben sind vorläufig. Die Massenangaben, Maß- und Größenangaben sowie die Ausführungsart, sind vom Auftragnehmer vor Materialbestellung bzw. Materialanlieferung eigenverantwortlich anhand der Ausführungspläne und Detailunterlagen, sowie vor Ort am Bau zu überprüfen.

5.5 Rechnungsstellung

Die Rechnungstellung erfolgt auf dem Postweg an den Bauherrn und gleichzeitig elektronisch an die Projektleitung des Auftraggebers.

Für einen zügigen Rechnungslauf zwischen AN, Bauüberwachung, Projektsteuerung und Projektleitung ist zusätzlich ein Prüfexemplar der Rechnung durch den AN mit sämtlichen Aufmaßblättern etc. an die zuständige BÜW per E-Mail zu senden. Diese Rechnungen sind vom AN im Projektmanagement System (PKMS) unter 30 Ausführung im Unterordner Rechnung der VE einzuzstellen. Die Bauüberwachung startet damit den Workflow für die Prüfung und Beteiligung der weiteren Projektbeteiligten. Die Frist von 20 Werktagen zur Zahlung der Rechnung beginnt mit dem Start des Workflows unter der Voraussetzung einer prüffähig eigereichten Rechnung.

Die Rechnungsstellung erfolgt kumuliert als Abschlagszahlung. Die einzelnen Rechnungen/Abschlagszahlungen müssen den bereits geprüften und in der jeweils vorangegangenen Rechnung erfassten Leistungsstand beinhalten.

Bereits geleistete Abschlagszahlungen sind in der Rechnung in Abzug zu bringen. Die Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung ist ebenfalls inklusiver der Versicherungssteuer (siehe Bauleistungs- und Haftpflichtversicherung mit dem Prämiensatz in Höhe von max. 12,5 ‰ der Vertragssumme (netto) zuzüglich jeweils gültiger Versicherungssteuer) zu berücksichtigen.

Leistungen ohne von der Bauüberwachung freigegebene Aufmaße werden bei der Rechnungsprüfung nicht berücksichtigt. Die Aufmaße sind 8 Tage vor Rechnungsstellung an die Bauüberwachung zur Freigabe zu übermitteln.

Im Übrigen gelten die besonderen Vertragsbedingungen, vgl. Formblatt 214.H.

5.6 Kooperative Zusammenarbeit / Streitbeilegung

Die Vertragspartner verpflichten sich zu einer kooperativen Vertragsdurchführung. Dazu gehört insbesondere, etwaige Meinungsverschiedenheiten zeitnah mit kooperativen Verhandlungen zu lösen.

Wenn dies bilateral nicht gelingen sollte, steht den Parteien der ordentliche Rechtsweg offen.

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5.7 Abnahme der Bauleistungen

Zwischenabnahmen werden ausgeschlossen und können durch eine Zustandsfeststellung festgehalten werden. Abnahmen und Zustandsfeststellungen sind schriftlich zu dokumentieren. Die Anweisung der Schlussrechnung kann nur nach Abnahme und der Mängelbeseitigung mit angemessener Mängelbeseitigungsfrist erfolgen.

6 Planungsleistungen/ Technische Bearbeitung

6.1 Definition Technische Bearbeitung

Soweit eine technische Bearbeitung durch den AN, gemäß Leistungsverzeichnis notwendig ist, sind die nachfolgend aufgeführten Rahmenbedingungen und Vorgehensweisen einzuhalten. Grundsätzlich jedoch ist der Absatz 6.2 immer zu berücksichtigen und gültig.

Vom Auftraggeber werden nach Beauftragung die Ausführungsplanungsunterlagen des projektierenden Büros übergeben.

Der Auftragnehmer hat unverzüglich, soweit im Leistungsverzeichnis gefordert, nach der Auftragserteilung mit der technischen Bearbeitung zu beginnen. Bei der technischen Bearbeitung handelt es sich um alle Planungsleistungen, die notwendig sind, um den vereinbarten Werkerfolg zu erreichen. Insbesondere umfasst dies auch die Werk- und Montageplanung, Detailnachweise, Verfahrensbeschreibungen mit Arbeitsanweisungen, Vermessungsleistungen, Bestandspläne und Dokumentation, Spartenpläne, Logistik und Transportpläne für große Bauteile/Anlagen etc. Die Kosten sind in die Positionen der technischen Bearbeitung einzukalkulieren, dies umfasst auch damit verbundenen Kosten und Aufwendungen wie z.B. Kosten für Vervielfältigungen, Reisen, Porti, Sonderfachleute.

Die technische Bearbeitung ist so rechtzeitig umzusetzen, dass eine ordnungsgemäße Einhaltung der nachfolgend dargestellten Plan- und Prüfläufen möglich ist. Auf Verlangen des Auftraggebers hat der AN jederzeit Auskunft über den Stand seiner technischen Bearbeitung zu geben. Entsprechende Fristen sind den besonderen Vertragsbedingungen Anlage B.2 zu entnehmen.

6.2 Mitwirkung des AN bei Planungsschnittstellen zu anderen Gewerken

Der AG wird zu einzelnen Planungsthemen Abstimmungsbesprechungen ansetzen (z.B. Planungs- oder Schnittstellenbesprechungen). Der AN ist zur Teilnahme und Mitwirkung mit fachlich qualifiziertem Personal verpflichtet.

Bei Änderungen, die sich bei der Erstellung der Werk- und Montageplanung ergeben, hat sich der AN mit dem Ersteller der Ausführungsplanung und bei Bedarf auch mit den SWM (Ressort Mobilität) abzustimmen.

6.3 Qualifikation Fachplaner

Mit der Ausarbeitung der Werk- und Montageplanung dürfen nur Fachingenieure mit mehrjähriger und einschlägiger Erfahrung bei der Planung von BOStrab Anlagen beauftragt werden. Der Auftragnehmer hat nach der Zuschlagserteilung entsprechende Nachweise vorzulegen.

6.4 Übergabe der technischen Bearbeitung

Der AN hat sämtliche Unterlagen der technischen Bearbeitung insbesondere der Werk- und Montageplanung wie folgt zu übergeben, dazu gehört:  Alle Unterlagen digital im PKMS nach Vorgabe der Projektsteuerung einstellen  1-fach in Papierform im Prüflauf TAB (nur § 60 BOStrab relevant)  2-fach in Papierform jeweils nach Freigabe der TAB (nur § 60 BOStrab relevant) und ggf. Gleichstellung an die BOL/BÜ des AG

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Die Pläne der Werk- und Montageplanung sind gemäß den Zusätzlichen Vertragsbedingungen zur CAD-Datenerstellung (ZTV-Plan) zu erstellen und über das PKM einzureichen. Der AN stellt eine vollständige, mit den Fachplanern abgestimmte Planung auf.

Die Planung ist in sich geschlossenen und thematisch zusammengehörigen Planungspaketen zur Prüfung und Freigabe einzureichen. Beim Einreichen der Unterlagen der Werk- und Montageplanung in mehreren Teilen gilt als Eingangstermin der Eingang der letzten Unterlagen.

6.5 Prüfung und Genehmigung der Werk- und Montageplanung

Grundsätzlich sind alle nach § 60 BOStrab genehmigungspflichtigen Ausführungsunterlagen (i.d.R. Werk- und Montageplanung) vom AN zu erstellen. Die Prüfung der Ausführungsunterlagen erfolgt durch eine durch die TAB bestellte sachkundige Person, den Prüfsachverständigen (PrüfSV).

Unterlagen, die dem Vertrag und seinen Bestandteilen nicht entsprechen, gibt der AG als nicht freigegeben zurück. Der AN hat diese Unterlagen zu berichtigen oder zu ergänzen und neu einzureichen. Die hierdurch eintretenden Verzögerungen hat der AN mit allen sich ergebenden Folgen zu vertreten und möglichst zu kompensieren. Die aufgrund der Prüfung erforderlichen Korrekturen sind vom AN unentgeltlich vorzunehmen und bei der Ausführung zu beachten. Bei zurückgewiesenen Unterlagen beginnt die Prüffrist neu zu laufen. Verzögerungen gehen zu Lasten des AN.

In Anlage B1.11 ist der TAB Prüflauf dargestellt, dieser ist zwingend einzuhalten. Die einzelnen Schritte sind:

6.5.1 Prüf- und Freigabeprozess (Vorprüflauf) – Dauer 4 Wochen Im Rahmen des Vorprüflaufs hat sich der AN mit den Fachplanern abzustimmen und deren Anmerkungen einzuarbeiten. Zudem erfolgt durch die SWM eine Prüfung der Nutzerbelange und der Vorlagefähigkeit der Planunterlagen bei der TAB. Der AN hat vor Einreichung der Unterlagen bei der TAB eine Gleichstellung durchzuführen. Die Erstellung des § 60 BOStrab Antrages erfolgt dabei durch den Betriebsleiter der SWM, der AN hat bei der Erstellung zu unterstützen und mitzuwirken.

6.5.2 Prüf- und Freigabeprozess (Hauptprüflauf) – Dauer 14 Wochen Im Rahmen des Hauptprüflaufs werden die Planunterlagen bei der TAB in Papierform vorgelegt. Die Planunterlagen werden durch die TAB einer bestellten, sachkundigen Person übergeben. Der AN hat Rückfragen des PrüfSV unverzüglich und vollständig zu beantworten. Mit Vorlage des Prüfberichtes durch den PrüfSV erstellt die TAB bei Gutbefund einen Zustimmungsbescheid gemäß § 60 Abs. 3 BOStrab. Der AN hat die Grüneintragungen des PrüSV in seinen Plänen gleichzustellen und die gleichgestellten Pläne der BÜW zur Prüfung vorzulegen. Die Erteilung der Baufreigabe erfolgt durch den AG, nach Mitteilung durch die BÜW, dass die Werk- und Montageplanung vom AN nach der Prüffreigabe gleichgestellt wurden und die Freigabe-Exemplare auf der Baustelle vorliegen. Erst mit Vorliegen der AG seitigen Freigabe dürfen Anlagen und Installationen errichtet werden.

6.5.3 Wiederholte Vorlagen: Alle von der TAB/sachkundigen Person geprüften und ohne Genehmigungsvermerk dem AN zurückgegebenen Unterlagen sind entsprechend den gemachten Auflagen zu überarbeiten und erneut zur Prüfung vorzulegen. Bei Vorlage von Nachweisen/ Berechnungen und Plänen, welche überholte Unterlagen ersetzen, ist dies eindeutig auf den neuen Unterlagen (bei Plänen im Plankopf und auf dem Plan) deutlich zu machen. Geänderte Unterlagen erhalten neben der Plannummer entsprechend der zeitlichen Folge fortlaufende Indizes sowie einen Hinweis auf die durchgeführten Änderungen. Eine Änderungsliste ist zu führen. Der Prüfingenieur ist durch die Technische Aufsichtsbehörde (TAB) beauftragt. Die Kosten der Prüfung der gesamten Ausführungsplanung/ Werk- und Montageplanung trägt der AG. Bei Mehrfachprüfung der Unterlagen hat der AN die Mehrkosten zu tragen, wenn diese durch den AN zu verantworten sind.

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7 ZTV und Sonstige Technische Vertragsbedingungen

7.1 Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen

 VOB Teil C  ZTV-AI "Zusätzliche Technische Vertragsbedingungen für Ausbau- und Installationsarbeiten für U-Bahn-Anlagen",  SWM RinAU mit Anlagen  nationale Normen, mit denen europäische Normen umgesetzt werden,  europäische technische Zulassungen,  gemeinsame technische Spezifikationen, internationale Normen

7.2 Sonstige Technische Vertragsbedingungen und Regelwerke

 BOStrab "Verordnung über den Bau und Betrieb der Straßenbahnen",  Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetz und die Verordnung zur Bestimmung von besonders überwachungsbedürftigen Abfällen (BestbüAbfV),  AVV-Baulärm, Allgemeinen Verwaltungsvorschrift zum Schutz gegen Baulärm  2.BImSchV, 32. Verordnung zur Durchführung des Bundes-Immissionsschutzgesetzes. Geräte- und Maschinenlärmschutzverordnung.  DIN 4150 in Bezug auf Erschütterungen

8 Bauseitige Leistungen des Auftraggebers durch den Logistiker

8.1 Zentrale Baustelleneinrichtungsfläche

Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich voraussichtlich über den Einbringöffnungen und Abgängen des Haltepunkts. Insgesamt stehen je nach Bauzustand ca. 3.000 m² befestigte BE-Fläche für die gesamte Baumaßnahme zur Verfügung. Der AN hat damit zu rechnen, dass ihm im Umkreis von 400 m vergleichbare BE-Flächen angeboten werden. Daraus ergeben Erschwernisse werden nicht vergütet und sind einzukalkulieren. Je nach Bauerfordernis kann es notwendig sein, dass eine Verlagerung der BE-Fläche inkl. Umsetzen notwendig wird. Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche muss sich der AN mit weiteren Ausbaugewerke teilen.

Abb. 2: Exemplarische Darstellung der zentralen BE-Fläche

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8.2 Leistungen des Logistikers des Auftraggebers

Der Auftraggeber setzt für die Bauzeit des raumbildenden Ausbaus einen Logistiker ein, verschiedene Leistungen für den AN übernimmt. Diese Leistungen sind nicht in den Leistungspositionen zu berücksichtigen, da diese bauseits vom AG zur Verfügung gestellt werden.

Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche befindet sich voraussichtlich über den Einbringöffnungen und Abgängen des Haltepunkts. Insgesamt stehen je nach Bauzustand ca. 3.000 m² befestigte BE-Fläche für die gesamte Baumaßnahme zur Verfügung. Der AN hat damit zu rechnen, dass ihm im Umkreis von 400 m vergleichbare BE-Flächen angeboten werden. Daraus ergeben Erschwernisse werden nicht vergütet und sind einzukalkulieren. Je nach Bauerfordernis kann es notwendig sein, dass eine Verlagerung der BE-Fläche inkl. Umsetzen notwendig wird. Die zentrale Baustelleneinrichtungsfläche muss sich der AN mit weiteren Ausbaugewerke teilen.

Die Abrechnung der Verbräche von Strom, Wasser und Abwasser werden zwischen dem AN und dem Logistiker direkt abgerechnet.

Dem AN werden in Ebene 0 (oberirdisch, BE-Bereich) und Ebene -1 (Bahnsteig/Tunnel) folgende Leistungen bzw. Anlagen bauseits vom AG zur Verfügung gestellt:

 Bereitstellung, Vorhalten und Betreiben von sanitären Einrichtungen, darunter WC-Anlagen in der Ebene 0

 Baustelleneinrichtungsfläche für die Tagesunterkünfte des AN in der Ebene 0

 Wintersicherung der Zufahrtswege und Treppenabgänge in der Ebene 0

 Allgemeine Baustellenbeleuchtung (Beleuchtung für den Arbeitsbereich selbst erfolgt durch den AN) in allen Ebenen

 Zentraler Baustromverteilerkasten auf allen Ebenen (Weiterverteilung auf den Ebenen durch den AN selbst)

 Zentraler Wasseranschluss auf allen Ebenen (Weiterverteilung auf den Ebenen durch den AN selbst)

 Zuteilung von Lagerflächen auf der zentralen Baustelleneinrichtungsfläche, mit Bauwatch gesichert

 Sämtliche Hebearbeiten an der Haupteinbringöffnung von der Ebene 0 in die Ebene -1 durch stationären Kran (gewichtslimitiert bis 3.000 kg) mit Voranmeldung mind. 2 AT.

 Verbringen von kleineren Materialien und Baustoffen zu den Einbringöffnungen im Ostkopf (Bereich Klopferspitz), welche außerhalb der Reichweite von Kran 1 liegen. Die Leistung umfasst das Bereitstellen und den Einsatz eines geeigneten kompakten Radladers inklusive notwendigem Hebewerkzeug (z. B. Palettengabel oder Schaufel) zur Aufnahme, Verbringung und Unterstützung bei der Einbringung von Materialien im Bereich der betroffenen Einbringöffnungen, nach vorheriger Anmeldung beim Logistiker.

 Übernehmen von Absturzsicherung und über die Bauzeit vorhalten und unterhalten.

 Quertransport in der Ebene -1 Bahnsteig und Tunnel mittels eines Gabelstaplers oder Gabelhubwagens mit Elektroantrieb und einer Tragkraft von bis zu 2.000 kg.

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 Liefern und bereitstellen eines Hand-Gabelhubwagens ohne Elektroantrieb mit einer Tragkraft von 2.500 kg.

 Bauzaun um das gesamte Baufeld mit Zufahrttoren abschließbar

 Bereitstellen eines Gleisgerüstes (verfahrbar) zum Ausgleich der Höhendifferenz Gleis zum Bahnsteig Mindestmaß Arbeitsebene: 3,0 m × 2,5 m, Lastklasse 6: 4,5 kN/m² gleichmäßig verteilte Flächenlast

Folgende Leistungen und Anlagen sind vom AN selbst zu beschaffen und in die Baustelleneinrichtung einzurechnen:

 Ggf. erforderliche Baubüros auf der zugewiesenen BE-Fläche und Anschluss von Wasser und Strom  Lager- und Werkzeugcontainer auf der zugewiesenen BE-Fläche  Müllcontainer auf der zugewiesenen BE-Fläche  Sicherheitseinrichtungen der gelagerten Waren und ggf. erforderliche Absperrungen  Mobilfunk, soweit für die Sicherheit im Bahnhofsbereich erforderlich  Alle Arbeitsbühnen und Arbeitsgerüste, deren An-/Abtransport, deren Auf-/ Umbau-/ und Abbau und die Vorhaltung sind in die Leistungspositionen preislich zu berücksichtigen.  Witterungseinflüsse sind bauzeitlich zu berücksichtigen, soweit diese im Bahnhof einen Einfluss haben.

8.3 Einbringöffnungen und Zugänge

Es sind in der Gebäudedecke bauzeitliche Einbringöffnungen vorhanden, diese sind:

 Bauzeitliche Öffnung im Westkopf – Gleis Nord (Block 5): 5,50 x 4,15 m (Kranbetrieb)

Die Anlieferzonen vor den Einbringöffnungen sind mit schweren Geräten zugänglich. Die Nutzung der Einbringöffnungen bei dem Logistiker anzumelden, der die Koordinierung mit den anderen Gewerken vornimmt.

Folgende Zugänge für das Baustellenpersonal sind vorhanden: o Ostkopf Nord und Südseite, nur begrenzt zugänglich o Westkopf Nord- und Südseite, nur begrenzt zugänglich o Bahnsteigtreppenanlagen 2 Stück; Hauptzugang

8.4 Sonstige Hinweise

Der Auftragnehmer hat sicherzustellen, dass durch seine Arbeiten keine Beschädigungen an Sichtflächen (Sichtbeton SB3) entstehen. Er ist verpflichtet, geeignete Schutzmaßnahmen zu ergreifen, um Sichtflächen in seinem Arbeitsbereich zu schützen.

Im direkten Umfeld der Baustelle befinden sich weitere Baustellen wie z.B. die Baustellen Max-Planck- Institut, Haunersche Kinderklinik und der Busbahnhof im Bereich des Westkopfes. Zusätzliche Abstimmungsrunden zu den Schnittstellen und den tangierenden Bereichen, bzw. das gemeinsame Nutzen von Anlagen können erforderlich werden.

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