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| Zusammenfassung der kombinierten Bauleistungs-Versicherung und Haftpflichtversicherung | |
|---|---|
| Versicherungsnehmer | U-Bahn Martinsried Projektmanagement GmbH & Co. KG Bullachstr. 18 82256 Fürstenfeldbruck |
| Versicherungsgegenstand | Verlängerung der U-Bahnlinie 6-West nach Martinsried |
| Versicherungssumme | Bauleistungs-Versicherung 136.000.000,00 EUR |
| (vorläufiger netto Kontraktpreis zzgl./Bau-Planungskosten)) | |
| Betriebs-, Produkt und: insgesamt pauschal 30.000.000,00 EUR | |
| Umwelt-Haftpflicht-Versicherung | |
| für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (3-fach maximiert p.a.) | |
| Planungs-Haftpflicht-Versicherung: pauschal 10.000.000,00 EUR | |
| für Sach- und Vermögensschäden (3-fach maximiert p.a.) | |
| (Personenschäden gelten im Rahmen der Deckungssumme zur Betriebs- und | |
| Produkthaftpflichtversicherung versichert) | |
| Umweltschadens-Versicherung 10.000.000,00 EUR | |
| (3-fach maximiert p.a) | |
| Bauleistung: | |
| generell 25.000 EUR | |
| abweichend für den Innenausbau (z.B. Maler) 2.500 EUR | |
| Sachen im Gefahrenbereich 10 %, min. 25.000 EUR | |
| max. 50.000 EUR | |
| Selbstbehalte | Haftpflicht-Versicherung: |
| Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht 10.000 EUR | |
| - Für Personenschäden gilt kein Selbstbehalt vereinbart | |
| Planungshaftpflicht | |
| - Die Selbstbeteiligung entspricht den jeweiligen | |
| Deckungssummen der vorangehenden Versicherungen | |
| der Mitversicherten, mindestens jedoch 2.000.000 EUR | |
| Erweiterte Planungs-Haftpflichtversicherung/Eigenplanungen 100.000 EUR | |
| Versichert sind die Interessen aller am Projekt Beteiligten: Alle Projektgesellschaften, die als Grundstückseigentümer gelten, sowie Bauherren in dieser Funktion und Investmentgesellschaften einschließlich aller Beteiligungsgesellschaften in der Funktion als Beteiligte am Projekt. Alle an dem versicherten Bauprojekt beteiligten Planer und Sonderfachleute, insbesondere Architekten, Planungsgemeinschaften, Ingenieure, Projektmanager, -developer, -controller, -steuerer sowie (Prüf-) Statiker, Sicherheitskoordinatoren, Sachverständige oder andere Sonderfachleute oder Beauftragte (z.B. Umwelt-Baubegleiter). Alle mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Projekt beauftragten Generalübernehmer, Generalunternehmer, Haupt-, Neben- und Nachunternehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften. Freie Mitarbeiter für Schäden, die diese in Ausübung von Tätigkeiten im Interesse der Versicherungsnehmerin verursachen. | |
| Versicherte Interessen |
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| Bauleistungsversicherung | |
|---|---|
| Versichert sind die gesamten Lieferungen und Leistungen endgültiger oder vorübergehender Art, die zur Errichtung des bezeichneten Bauwerkes, einschließlich der gesamten gebäudetechnischen Ausstattung wie z.B. Stromerzeugungs- und Versorgungsanlagen sowie sonstige selbständige elektronische Anlagen, erbracht werden. Als wesentliche Bestandteile gelten alle Einrichtungsgegenstände (mit Ausnahme beweglicher Möblierungen und sonstiger beweglicher Einrichtungsgegenstände), die Gegenstand von Liefer- und Bauverträgen für die schlüsselfertige Erstellung eines versicherten Bauvorhabens und in der Versicherungssumme enthalten sind. | |
| Gegenstand der | |
| Versicherung | |
| Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer unvorhergesehen eintreten. Schäden und Verluste sind nur dann nicht unvorhergesehen, wenn diese Schäden und Verluste von den Repräsentanten des Versicherungsnehmers und/oder der Mitversicherten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Eine hieraus resultierende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist außerdem beschränkt auf den Eigenschaden des schadenstiftenden Unternehmens. Sie kann im Fall von dessen Zahlungsunfähigkeit jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Der Versicherer hat jedoch ein Rückgriffsrecht gegen den Schädiger. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Schäden durch Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit Mangelnde Bauaufsicht Höhere Gewalt, bspw. Sturm, Erdbeben und Überschwemmung Sonstige Bauunfälle Brand, Blitzschlag, Explosion . | |
| Versicherte Gefahren | |
| Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden a. durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten; b. örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss; Entschädigung wird jedoch geleistet, wenn der Witterungsschaden infolge eines anderen entschädigungspflichtigen Schadens entstanden ist; c. durch normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern; d. durch nicht einsatzbereite oder ausreichend redundante Anlagen zur Wasserhaltung, e. redundant sind die Anlagen, wenn sie die Funktion einer ausgefallenen f. Anlage ohne zeitliche Verzögerung übernehmen können und über eine g. unabhängige Energieversorgung verfügen; h. während und infolge einer Unterbrechung der Arbeiten auf dem Baugrundstück oder einem Teil davon von mehr als 6 Monaten; i. durch Baustoffe, die durch eine zuständige Prüfstelle beanstandet oder vorschriftswidrig noch nicht geprüft wurden; j. durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, k. durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen.. | |
| Nicht versicherte Gefahren | |
| und Schäden |
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| Zusätzlich Versicherte Kosten auf Erstes Risiko | LIMITS |
|---|---|
| Altbauten | 250.000,00 EUR |
| Baugrund und Bodenmassen | 500.000,00 EUR |
| Schalungen, Bauzaun und Verbau | 500.000,00 EUR |
| Schadensuch- bzw. Ortungskosten | 500.000,00 EUR |
| Bewegungs- und Schutzkosten | 500.000,00 EUR |
| Zusätzliche Aufräumungskosten | 500.000,00 EUR |
| Dekontaminations- und Entsorgungskosten | 500.000,00 EUR |
| Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe | 500.000,00 EUR |
| Akten, Zeichnungen und Pläne | 250.000,00 EUR |
| Sachen im Gefahrenbereich | 500.000,00 EUR |
| Wiederherstellung von Daten und Programmen | 500.000,00 EUR |
| Mehrkosten durch Preissteigerung | 500.000,00 EUR |
| Mehrkosten durch Technologiefortschritt | 500.000,00 EUR |
| Radioaktive Isotope | 100.000,00 EUR |
| Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen | 500.000,00 EUR |
| Luftfracht-, Fracht- bzw. Zollkosten | 500.000,00 EUR |
| Mehrkosten für behördliche Wiederherstellungsauflagen | 500.000,00 EUR |
| Schadenbedingt anfallende Kosten zur Schadendokumentation | 25.000,00 EUR |
| Schadenbedingt anfallende Reisekosten und Lohnkosten | 25.000,00 EUR |
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| Haftpflichtversicherung | |
|---|---|
| Versichert ist die gesetzliche oder vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht der vorgenannten am Bau Beteiligten Partner aus allen betrieblichen Aktivitäten sowie weiterer branchenübliche Nebenrisiken, die sich im Zusammenhang mit dem genannten Bauvorhaben ergeben. Versichert gelten auf folgende Risiken: Betriebshaftpflicht-Versicherung (konventionelle) Produkthaftpflicht-Versicherung Umwelthaftpflicht-Versicherung Umweltschadens-Versicherung Planungshaftpflicht-Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst die Prüfung der Haftungsfrage die Abwehr unberechtigter Ansprüche Befriedigung berechtigter Ansprüche | |
| Gegenstand der | |
| Versicherung |
| Im Rahmen dieses Vertrages gelten ua. folgende über die Bestimmungen der Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) hinausgehenden Tatbestände versichert: Abbruch-, Einreiß- und Sprengarbeiten Abwasserschäden, Schäden durch Erdrutschungen Asbestschäden Nicht versicherungs- und nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Gabelstapler incl. AKB-Deckung Ansprüche Versicherter untereinander Auslösung von Fehlalarmen Erhöhte Energie- und Wasserverbrauchskosten Mangelbeseitigungsnebenkosten Medienverluste / Erhöhte Energie- und Wasserkosten Mietsachschäden Nachbarrechtliche Ansprüche Nachbesserungsbegleitschäden / Mängelbeseitigungskosten Nachhaftung fünf Jahre Schäden aus Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen Schadenverhütungskosten Schiedsgerichtsvereinbarungen Tätigkeitsschäden inkl. Be- und Entladeschäden und Leitungsschäden Schäden durch Unterfangungen / Unterfahrungen Ansprüche der mitversicherten Parteien untereinander Nutzung von Internet-Technologien Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe Vertragshaftung (erweiterte) Planungshaftpflicht incl. Schäden am geplanten Objekt Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles (Umwelthaftpflicht-, Umweltschadensversicherung | |
|---|---|
| Deckungs- | |
| erweiterungen | |
| ua. |
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Kein Versicherungsschutz besteht ua. für folgende Tatbestände:
Vorsatz Haftpflichtansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Sachen, Arbeiten oder sonstige Leistungen Nicht versicherte Ansprüche aus Vergabe von Lizenzen Schäden Patentrechtsverletzungen (kein abschließender Abfälle Katalog) Arbeitsunfälle Tabak PCB / HKW-haltige Stoffe Krieg, Terror, Sabotage Gentechnik Bergschäden / Schäden aus Bergbaubetrieb Schäden aus Bahnbetrieb
| Sublimits Haftpflichtversicherung | |
|---|---|
| Medienverluste / Erhöhte Energie- und Wasserkosten | 1.000.000,00 EUR |
| Tätigkeitsschäden | Im Rahmen der Versicherungssumme |
| Mängelbeseitigungsnebenkosten | 500.000,00 EUR |
| Nachbesserungsbegleitschäden | 1.000.000,00 EUR |
| Schlüsselverlustschäden | 250.000,00 EUR |
| Straf-Rechtsschutz | 500.000,00 EUR |
| Asbestschäden | 1.000.000,00 EUR |
| Nutzung von Internettechnologien | 1.000.000,00 EUR |
| Belegschafts- und Besucherhabe | 150.000,00 EUR |
| Vermögensschäden | 500.000,00 EUR |
| Vermögensschäden Datenschutz | 500.000,00 EUR |
| Auslösen von Feueralarm | 250.000,00 EUR |
| Schäden aus Benachteiligungen | 250.000,00 EUR |
| Mietsachschäden durch Brand, Explosion, | 5.000.000,00 EUR |
| Leitungswasser und Abwasser | |
| Sonstige Mietsachschäden | 500.000,00 EUR |
| Mietsachschäden an fremden Hilfsmitteln | 250.000,00 EUR |
| Schadenverhütungskosten | 500.000,00 EUR |
| Erweiterte Planungsdeckung | 5.000.000,00 EUR |
| Ausgleichssanierung (USV) | 1.000.000,00 EUR |
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| Normalbetriebsschäden | 10.000.000,00 EUR |
|---|---|
| Aufwendung vor Eintritt des Versicherungsfalles | 3.000.000,00 EUR |
| Umweltschadens-Versicherung, Zusatzbaustein 1 | 1.000.000,00 EUR |
| Versicherungsbedingungen | |
| • Allgemeine Bedingungen für die Montage-Versicherung (AMoB 2008) • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) • Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) • Besondere Vereinbarungen gemäß Vertragswording |
Diese Zusammenfassung dient ausschließlich zur Information. Rahmen und Umfang der Versicherungsverträge werden hierdurch nicht erweitert bzw. geändert.