3600AU_C1_Versicherungsumfang Bau-Haftpflicht-Versicherung.pdf

Trockenbauarbeiten mit Akustikdecken für die U6-Verlängerung nach Martinsried

Extrahierter Dokumenttext · Stand: 17.10.2026, 19:05 (Europe/Berlin)

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Zusammenfassung der kombinierten Bauleistungs-Versicherung und Haftpflichtversicherung
VersicherungsnehmerU-Bahn Martinsried Projektmanagement GmbH & Co. KG Bullachstr. 18 82256 Fürstenfeldbruck
VersicherungsgegenstandVerlängerung der U-Bahnlinie 6-West nach Martinsried
VersicherungssummeBauleistungs-Versicherung 136.000.000,00 EUR
(vorläufiger netto Kontraktpreis zzgl./Bau-Planungskosten))
Betriebs-, Produkt und: insgesamt pauschal 30.000.000,00 EUR
Umwelt-Haftpflicht-Versicherung
für Personen-, Sach- und Vermögensschäden (3-fach maximiert p.a.)
Planungs-Haftpflicht-Versicherung: pauschal 10.000.000,00 EUR
für Sach- und Vermögensschäden (3-fach maximiert p.a.)
(Personenschäden gelten im Rahmen der Deckungssumme zur Betriebs- und
Produkthaftpflichtversicherung versichert)
Umweltschadens-Versicherung 10.000.000,00 EUR
(3-fach maximiert p.a)
Bauleistung:
generell 25.000 EUR
abweichend für den Innenausbau (z.B. Maler) 2.500 EUR
Sachen im Gefahrenbereich 10 %, min. 25.000 EUR
max. 50.000 EUR
SelbstbehalteHaftpflicht-Versicherung:
Betriebs-, Produkt- und Umwelthaftpflicht 10.000 EUR
- Für Personenschäden gilt kein Selbstbehalt vereinbart
Planungshaftpflicht
- Die Selbstbeteiligung entspricht den jeweiligen
Deckungssummen der vorangehenden Versicherungen
der Mitversicherten, mindestens jedoch 2.000.000 EUR
Erweiterte Planungs-Haftpflichtversicherung/Eigenplanungen 100.000 EUR
Versichert sind die Interessen aller am Projekt Beteiligten:  Alle Projektgesellschaften, die als Grundstückseigentümer gelten, sowie Bauherren in dieser Funktion und Investmentgesellschaften einschließlich aller Beteiligungsgesellschaften in der Funktion als Beteiligte am Projekt.  Alle an dem versicherten Bauprojekt beteiligten Planer und Sonderfachleute, insbesondere Architekten, Planungsgemeinschaften, Ingenieure, Projektmanager, -developer, -controller, -steuerer sowie (Prüf-) Statiker, Sicherheitskoordinatoren, Sachverständige oder andere Sonderfachleute oder Beauftragte (z.B. Umwelt-Baubegleiter).  Alle mit der Ausführung und den Arbeiten für das versicherte Projekt beauftragten Generalübernehmer, Generalunternehmer, Haupt-, Neben- und Nachunternehmer einschließlich Arbeitsgemeinschaften.  Freie Mitarbeiter für Schäden, die diese in Ausübung von Tätigkeiten im Interesse der Versicherungsnehmerin verursachen.
Versicherte Interessen

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Bauleistungsversicherung
Versichert sind die gesamten Lieferungen und Leistungen endgültiger oder vorübergehender Art, die zur Errichtung des bezeichneten Bauwerkes, einschließlich der gesamten gebäudetechnischen Ausstattung wie z.B. Stromerzeugungs- und Versorgungsanlagen sowie sonstige selbständige elektronische Anlagen, erbracht werden. Als wesentliche Bestandteile gelten alle Einrichtungsgegenstände (mit Ausnahme beweglicher Möblierungen und sonstiger beweglicher Einrichtungsgegenstände), die Gegenstand von Liefer- und Bauverträgen für die schlüsselfertige Erstellung eines versicherten Bauvorhabens und in der Versicherungssumme enthalten sind.
Gegenstand der
Versicherung
Der Versicherer leistet Entschädigung für Schäden an und Verluste von versicherten Sachen, die während der Versicherungsdauer unvorhergesehen eintreten. Schäden und Verluste sind nur dann nicht unvorhergesehen, wenn diese Schäden und Verluste von den Repräsentanten des Versicherungsnehmers und/oder der Mitversicherten vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführt werden. Eine hieraus resultierende Leistungsfreiheit bzw. Leistungskürzung ist außerdem beschränkt auf den Eigenschaden des schadenstiftenden Unternehmens. Sie kann im Fall von dessen Zahlungsunfähigkeit jedoch nicht zum Nachteil des Versicherungsnehmers geltend gemacht werden. Der Versicherer hat jedoch ein Rückgriffsrecht gegen den Schädiger. Insbesondere wird Entschädigung geleistet für Schäden durch  Ungeschicklichkeit, Fahrlässigkeit, Böswilligkeit  Mangelnde Bauaufsicht  Höhere Gewalt, bspw. Sturm, Erdbeben und Überschwemmung  Sonstige Bauunfälle  Brand, Blitzschlag, Explosion .
Versicherte Gefahren
Der Versicherer leistet ohne Rücksicht auf mitwirkende Ursachen keine Entschädigung für Schäden a. durch Vorsatz des Versicherungsnehmers oder dessen Repräsentanten; b. örtlichen Verhältnisse gerechnet werden muss; Entschädigung wird jedoch geleistet, wenn der Witterungsschaden infolge eines anderen entschädigungspflichtigen Schadens entstanden ist; c. durch normale Wasserführung oder normale Wasserstände von Gewässern; d. durch nicht einsatzbereite oder ausreichend redundante Anlagen zur Wasserhaltung, e. redundant sind die Anlagen, wenn sie die Funktion einer ausgefallenen f. Anlage ohne zeitliche Verzögerung übernehmen können und über eine g. unabhängige Energieversorgung verfügen; h. während und infolge einer Unterbrechung der Arbeiten auf dem Baugrundstück oder einem Teil davon von mehr als 6 Monaten; i. durch Baustoffe, die durch eine zuständige Prüfstelle beanstandet oder vorschriftswidrig noch nicht geprüft wurden; j. durch Krieg, kriegsähnliche Ereignisse, Bürgerkrieg, Revolution, Rebellion, k. durch Kernenergie, nukleare Strahlung oder radioaktive Substanzen..
Nicht versicherte Gefahren
und Schäden

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Zusätzlich Versicherte Kosten auf Erstes RisikoLIMITS
Altbauten250.000,00 EUR
Baugrund und Bodenmassen500.000,00 EUR
Schalungen, Bauzaun und Verbau500.000,00 EUR
Schadensuch- bzw. Ortungskosten500.000,00 EUR
Bewegungs- und Schutzkosten500.000,00 EUR
Zusätzliche Aufräumungskosten500.000,00 EUR
Dekontaminations- und Entsorgungskosten500.000,00 EUR
Hilfsbauten, Bauhilfsstoffe500.000,00 EUR
Akten, Zeichnungen und Pläne250.000,00 EUR
Sachen im Gefahrenbereich500.000,00 EUR
Wiederherstellung von Daten und Programmen500.000,00 EUR
Mehrkosten durch Preissteigerung500.000,00 EUR
Mehrkosten durch Technologiefortschritt500.000,00 EUR
Radioaktive Isotope100.000,00 EUR
Kosten für Verkehrssicherungsmaßnahmen500.000,00 EUR
Luftfracht-, Fracht- bzw. Zollkosten500.000,00 EUR
Mehrkosten für behördliche Wiederherstellungsauflagen500.000,00 EUR
Schadenbedingt anfallende Kosten zur Schadendokumentation25.000,00 EUR
Schadenbedingt anfallende Reisekosten und Lohnkosten25.000,00 EUR

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Haftpflichtversicherung
Versichert ist die gesetzliche oder vertraglich übernommene gesetzliche Haftpflicht der vorgenannten am Bau Beteiligten Partner aus allen betrieblichen Aktivitäten sowie weiterer branchenübliche Nebenrisiken, die sich im Zusammenhang mit dem genannten Bauvorhaben ergeben. Versichert gelten auf folgende Risiken:  Betriebshaftpflicht-Versicherung  (konventionelle) Produkthaftpflicht-Versicherung  Umwelthaftpflicht-Versicherung  Umweltschadens-Versicherung  Planungshaftpflicht-Versicherung Der Versicherungsschutz umfasst  die Prüfung der Haftungsfrage  die Abwehr unberechtigter Ansprüche  Befriedigung berechtigter Ansprüche
Gegenstand der
Versicherung
Im Rahmen dieses Vertrages gelten ua. folgende über die Bestimmungen der Allgemeine Bedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) hinausgehenden Tatbestände versichert:  Abbruch-, Einreiß- und Sprengarbeiten  Abwasserschäden, Schäden durch Erdrutschungen  Asbestschäden  Nicht versicherungs- und nicht zulassungspflichtige Arbeitsmaschinen und Gabelstapler incl. AKB-Deckung  Ansprüche Versicherter untereinander  Auslösung von Fehlalarmen  Erhöhte Energie- und Wasserverbrauchskosten  Mangelbeseitigungsnebenkosten  Medienverluste / Erhöhte Energie- und Wasserkosten  Mietsachschäden  Nachbarrechtliche Ansprüche  Nachbesserungsbegleitschäden / Mängelbeseitigungskosten  Nachhaftung fünf Jahre  Schäden aus Senkungen, Erdrutschungen, Überschwemmungen  Schadenverhütungskosten  Schiedsgerichtsvereinbarungen  Tätigkeitsschäden inkl. Be- und Entladeschäden und Leitungsschäden  Schäden durch Unterfangungen / Unterfahrungen  Ansprüche der mitversicherten Parteien untereinander  Nutzung von Internet-Technologien  Abhandenkommen von Belegschafts- und Besucherhabe  Vertragshaftung  (erweiterte) Planungshaftpflicht incl. Schäden am geplanten Objekt  Aufwendungen vor Eintritt des Versicherungsfalles (Umwelthaftpflicht-, Umweltschadensversicherung
Deckungs-
erweiterungen
ua.

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Kein Versicherungsschutz besteht ua. für folgende Tatbestände:

 Vorsatz  Haftpflichtansprüche wegen Schäden an vom Versicherungsnehmer hergestellte oder gelieferte Sachen, Arbeiten oder sonstige Leistungen Nicht versicherte  Ansprüche aus Vergabe von Lizenzen Schäden  Patentrechtsverletzungen (kein abschließender  Abfälle Katalog)  Arbeitsunfälle  Tabak  PCB / HKW-haltige Stoffe  Krieg, Terror, Sabotage  Gentechnik  Bergschäden / Schäden aus Bergbaubetrieb  Schäden aus Bahnbetrieb

Sublimits Haftpflichtversicherung
Medienverluste / Erhöhte Energie- und Wasserkosten1.000.000,00 EUR
TätigkeitsschädenIm Rahmen der Versicherungssumme
Mängelbeseitigungsnebenkosten500.000,00 EUR
Nachbesserungsbegleitschäden1.000.000,00 EUR
Schlüsselverlustschäden250.000,00 EUR
Straf-Rechtsschutz500.000,00 EUR
Asbestschäden1.000.000,00 EUR
Nutzung von Internettechnologien1.000.000,00 EUR
Belegschafts- und Besucherhabe150.000,00 EUR
Vermögensschäden500.000,00 EUR
Vermögensschäden Datenschutz500.000,00 EUR
Auslösen von Feueralarm250.000,00 EUR
Schäden aus Benachteiligungen250.000,00 EUR
Mietsachschäden durch Brand, Explosion,5.000.000,00 EUR
Leitungswasser und Abwasser
Sonstige Mietsachschäden500.000,00 EUR
Mietsachschäden an fremden Hilfsmitteln250.000,00 EUR
Schadenverhütungskosten500.000,00 EUR
Erweiterte Planungsdeckung5.000.000,00 EUR
Ausgleichssanierung (USV)1.000.000,00 EUR

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Normalbetriebsschäden10.000.000,00 EUR
Aufwendung vor Eintritt des Versicherungsfalles3.000.000,00 EUR
Umweltschadens-Versicherung, Zusatzbaustein 11.000.000,00 EUR
Versicherungsbedingungen
• Allgemeine Bedingungen für die Montage-Versicherung (AMoB 2008) • Allgemeine Versicherungsbedingungen für die Haftpflichtversicherung (AHB) • Allgemeine Bedingungen für die Kraftfahrtversicherung (AKB) • Besondere Vereinbarungen gemäß Vertragswording

Diese Zusammenfassung dient ausschließlich zur Information. Rahmen und Umfang der Versicherungsverträge werden hierdurch nicht erweitert bzw. geändert.

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