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Covid-19-Pandemie – Vergaberechtliche Ergänzung Hinweis auf Umgang mit Bauablaufstörungen (Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat)
Sehr geehrte Damen und Herren,
im Umgang mit vergaberechtlichen Fragen verbunden mit der Covid-19-Pandemie wurden wir vom Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat darüber informiert, dass den laufenden und zukünftigen Ausschreibungsverfahren das angelegte Hinweisblatt zum Umgang mit „Bauablaufstörungen im Zusammenhang mit der Covid-19-Pandemie“ beizufügen ist.
Dieser Vorgabe entsprechen wir durch dessen Ergänzung im Rahmen dieses Ausschreibungsverfahrens.
Mit diesem Schreiben wird klargestellt, dass die Folgen der COVID-19-Pandemie für den einzelnen Bauvertrag weiterhin unvorhersehbar sind, der Tatbestand der höheren Gewalt also auch bei Neuverträgen ausgelöst werden kann. Neu abzuschließende Verträge sind insoweit also in gleicher Weise zu behandeln wie Bestandsverträge.
Mit freundlichen Grüßen
Wohnbau Mainz GmbH
Anlage: Hinweisblatt - Hinweise zur Handhabung von Bauablaufstörungen