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Informationen zu statistischen Angaben
Zur Kontrolle der öffentlichen Vergabeverfahren und zur Überprüfung ihrer Mittelstandsförderungsmaßnahmen erhebt die Europäische Union (EU) bei allen ausschreibenden Stellen verschiedene Daten zum Ergebnis von Vergabeverfahren. Bitte geben Sie hierzu in den Abfragen im Arbeitsschritt Eignungs- bzw. Leistungskriterien an, ob Ihr Unternehmen die Eigenschaft als Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen im Sinn der Empfehlung 2003/351/EG erfüllt.
Die maßgebenden Kriterien nach dieser Definition sind:
| Unternehmensform | Mitarbeiter | Jahresumsatz | Jahresbilanzsumme |
|---|---|---|---|
| Kleinstunternehmen | Unter 10 | bis 2.000.000 € | bis 2.000.000 € |
| Kleines Unternehmen | 10-49 | bis 10.000.000 € | bis 10.000.000 € |
| Mittleres Unternehmen | 50-249 | bis 50.000.000 € | bis 43.000.000 € |
| Kein KMU ➔ Großunternehmen | Ab 250 | Über 50.000.000 € | Über 43.000.000 € |
| 2 von 3 Kriterien müssen erfüllt sein |
Nähere Informationen hierzu finden Sie in dem vom Amt für Veröffentlichungen der Europäischen Union herausgegebenen Benutzerleitfaden zur Definition von KMU.
Es handelt sich jeweils um rein statistische Werte, d.h. die Angaben zu diesen Punkten hat keinerlei Auswirkung auf die Zulässigkeit Ihres Angebots oder die Bewertung der Wirtschaftlichkeit.
Bitte kreuzen Sie hier die Definition an, welche auf Ihr Unternehmen zutrifft:
Kleinstunternehmen ☐
Kleinunternehmen ☐
Mittelunternehmen ☐
Kein KMU → Großunternehmen ☐
Ihr Unternehmen ist börsennotiert?
JA ☐
NEIN ☐